Online-Wettanbieter mit Gratiswette: zwei Bewilligungen, neun Sperrlisten-Kandidaten
Datenstand: 29. Oktober 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.

«Gratiswette» klingt nach einem Geschenk ohne Kleingedrucktes. Die Schweizer Rechtslage erlaubt diesen Anschein gar nicht erst: Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und wer eine solche Aktion anbietet, ohne sie zu haben, riskiert eine Busse von bis zu CHF 500’000. Das ist keine Formalie, sondern die Erklärung dafür, warum in diesem Land zwei Veranstalter mit Sportwetten zugelassen sind und ein Dutzend ausländische Marken ohne Bewilligung um dieselben Spielenden werben. Der Unterschied zwischen beiden Wegen liegt nicht in der Höhe des Guthabens. Er liegt darin, wer haftet, wenn etwas schiefgeht, und was eine Wette am Ende kostet.
Wer eine Freiwette sucht, sucht meistens etwas anderes: billiger anzufangen. Genau dieser Wunsch verdient eine Antwort, die über die Startseiten der Anbieter hinausgeht. Deshalb beginnt dieser Weg bei der Bewilligung, führt über den Spielerschutz und die tatsächlichen Gratisangebote zu den zehn Marken, die ein Schweizer Publikum im Vergleich antrifft, und endet bei den Grundlagen, die den Wert einer Freiwette erklären.
Rechtslage in der Schweiz: warum die Bewilligung zuerst kommt
Deutschsprachige Suchanfragen nach einer Gratiswette treffen in der Schweiz auf einen Markt, der von zwei Veranstaltern gebildet wird. Nicht von zehn. Das kantonale Recht hat die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und beide arbeiten als Genossenschaft beziehungsweise Gesellschaft unter Aufsicht, nicht als Firma mit Wachstumsziel.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Zuständige Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat steht seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Wer früher mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission argumentierte, argumentiert heute falsch: Die ESBK beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten. Eine Bewilligung setzt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel voraus (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ausländische Lizenzen — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — entfalten hier keine Wirkung, unabhängig davon, wie gross die Zahl auf der Startseite gedruckt ist.
Der Punkt, der die Suchanfrage dieses Artikels erklärt, sitzt in Art. 75 Abs. 2 BGS: Freispiele und Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen erteilt — an die Loterie Romande und an Swisslos. Kein ausländischer Anbieter steht auf dieser Liste, weil er für sie gar nicht in Frage kommt: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Aufsicht, die etwas zustimmen könnte. Wenn eine Marke ohne Bewilligung mit einer Gratiswette wirbt, dann deshalb, weil sie in der Schweiz nichts zu verlieren hat, was einer Zustimmung bedürfte.
Was ein Schweizer Konto voraussetzt
Ein Online-Konto bei einem bewilligten Veranstalter verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im jeweiligen Geschäftsgebiet. Beide Veranstalter bedienen je eigene Landesteile, und dieser Zuschnitt macht die Gratiswetten-Frage für viele Spielende zu einer regionalen.
Bei Swisslos läuft die Sportwette unter dem Namen Sporttip. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) durchführt. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Für einen Wohnsitz in Genf nützt ein Swisslos-Konto also nichts, und umgekehrt ebenso wenig. Das ist keine Härte des Systems, sondern seine Konstruktion.
Was gewettet werden darf — und was nicht
Die zugelassene Offerte ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste ebenso wie ein Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen lässt sich nicht wetten, weil nur Sportereignisse Gegenstand sein dürfen.
Das ist die Kehrseite der Bewilligung und der Grund, warum die Suche nach einer Gratiswette in der Schweiz so wenig ergiebig wirkt. Wer aus einem ausländischen Wettprogramm hundert Märkte auf ein einziges Fussballspiel gewohnt ist, findet hier eine kürzere Karte. Bezahlt wird dieser Verzicht mit etwas, das in keiner Quote steht.
Bewilligung: was die zwei Veranstalter von den neun anderen trennt
Die folgende Übersicht ordnet die zehn Marken nach ihrem Bewilligungsstatus. Sie ist der Ausgangspunkt des Vergleichs und nicht sein Ergebnis.
| Marke | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Zwei Zeilen mit Schweizer Bewilligung stehen neun ohne gegenüber, und die Spalte der gemeldeten Bewilligung bleibt bei den neun auffällig gleichförmig. Das ist der Befund, nicht die Lücke: Eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, ist für einen Spielenden hier kein Merkmal, sondern eine Randnotiz. Wer eine Gratiswette bei einer dieser Marken annimmt, handelt mit einem Anbieter, gegen den die Gespa eine Zugangssperre verhängen kann, und der Spielende trägt das Risiko, das die Aufsicht nicht mehr abdeckt.
Der Weg über die Sperrliste
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste.
Für die Praxis heisst das: Die Erreichbarkeit einer Seite sagt nichts über ihre Zulässigkeit. Eine Marke, die heute lädt, kann morgen über eine neue Adresse laden, und wer sein Guthaben dort liegen lässt, hat im Streitfall keinen Schweizer Weg. Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Dieser Abschnitt beschreibt einen Mechanismus, keine Empfehlung. Beide Wege haben einen Preis. Der bewilligte Weg liefert vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbindung und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Weg liefert ein breiteres Programm, aber keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und steuerlich eine andere Lage. Wer eine Gratiswette als Einstiegsangebot liest, sollte diesen Tausch kennen, bevor er ihn eingeht.
Die Werbung selbst ist reguliert
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine zeitliche Beschränkung der Werbung nach Tageszeit existiert nicht.
Dass eine Gratiswette überhaupt beworben werden darf, hängt also an der Zustimmung nach Art. 75 Abs. 2 BGS. Beträge und Bedingungen einer solchen Aktion stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer eine Aktion prüft, prüft sie dort — nicht in einer Anzeige, nicht in einer Vergleichstabelle eines Dritten und nicht in einem Werbetext, der die Bedingungen zusammenfasst. Ein Promotionscode steht bewusst nicht auf dieser Seite.
Spielerschutz: Limiten gelten auch bei einem Gratisguthaben
Ein Gratisguthaben fühlt sich an wie Geld, ist aber etwas anderes — und zwar nicht nur steuerlich. Der springende Punkt: Wer CHF 10 Spielguthaben geschenkt bekommt, hat keine CHF 10 gewonnen, sondern CHF 10 Verlustrisiko weniger. Das verändert die Wahrnehmung. Es verändert nicht die Limite.
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS; Sporttip schliesst unter 18 Jahren ausdrücklich aus). Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist Pflicht (Art. 47–52 VGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Schweizer Weg setzt die Verlustlimiten nicht vom Staat, sondern von den Spielenden selbst erwartet. Veranstalter müssen einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach dem Gesetz nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese 72 Stunden sind der Puffer, den sich die Praxis selbst gegeben hat, und sie sind der Moment, in dem ein schlechter Abend nicht am nächsten Morgen in eine höhere Limite umgewandelt wird.
Verlustlimiten und selbst gewählte Pausen
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der wichtigste Satz zu diesen Zahlen ist ein anderer: Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Die Limite, die zählt, ist die, die jemand selbst eingetragen hat — und deshalb ist die Frage nach der Höhe weniger wichtig als die Frage, ob sie überhaupt gesetzt wurde. Wer die Angabe beim Registrieren schnell wegklickt, hat später eine Zahl im System, die nicht seine ist.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt ist (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Spielsperre, Register und die Grenzen der Kontrolle
Die Gespa kann überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren ausschliessen; die Einträge laufen in einem gemeinsamen Sperrregister (Art. 80–82 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer sich auf die Sperrliste verlässt, sollte wissen, worauf nicht: Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt, bei denen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Die Kontrolle am Schalter ist also nicht streng, und die eigene Limite ersetzt sie nicht.
Ein zweiter Punkt, der oft übersehen wird: Ein ausländischer Anbieter ohne Bewilligung ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Eine Spielsperre, die bei Swisslos oder der Loterie Romande wirkt, hat dort keine Bedeutung. Wer die Selbstsperre als Schutzmechanismus versteht — und genau so ist sie gedacht —, verliert diesen Schutz in dem Moment, in dem er auf eine Marke ohne Bewilligung ausweicht.
Einzahlungen und Auszahlungen im bewilligten Markt
Gewinne und Guthaben werden bei bewilligten Veranstaltern nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind ebenfalls ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen: Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Diese Kette — Einsatz, Einsatz zurück bei Gewinn, Auszahlung auf das eigene Konto — ist der Ort, an dem sich der reale Wert einer Aktion entscheidet. Ein Guthaben, das nur im Spiel zirkulieren kann, ist kein Bargeld mit einer Verzögerung. Es ist ein anderes Gut. Steuerlich ist es das nicht: Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV auch Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also «je nach Kanton», nicht mit einer einzigen Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird — ein typischer Wettengewinn bleibt meilenweit darunter.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Dieser Unterschied ist kein Detail, sondern ein Betrag, der am Jahresende auf einer Rechnung auftaucht. Hier hilft nur eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung, nicht eine Vergleichstabelle. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht.
Gratiswetten und Boni: was die zwei Veranstalter tatsächlich anbieten
Die Aktion, die dieser Suche am nächsten kommt, ist gemessen an ihrer Reichweite klein. Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen durch: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Das ist der Rahmen, in dem sich Schweizer Gratisguthaben bewegen. Kein Einzahlungsvolumen, kein Umsatzmultiplikator, keine Staffelung nach Einzahlungshöhe — ein Guthaben, das man im Stadion einsammelt und innerhalb von 30 Tagen verspielt. Die Werbewirtschaft nennt das eine Gratiswette. Die Bedingungen nennen es Gratisspielguthaben, und dieser Unterschied ist ab hier wichtig.
Was eine Freiwette anders macht als eine normale Wette
Der entscheidende Satz lautet: Bei einer Freiwette wird nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz. Wer CHF 10 Guthaben auf eine Quote von 2.00 setzt, erhält bei einem Treffer CHF 10 Nettogewinn — die übrigen CHF 10 sind der zurückbehaltene Einsatz und verschwinden. Bei einer normalen Wette mit CHF 10 eigenem Einsatz stünden CHF 20 auf dem Konto. Genau hier sitzt die Lücke zwischen «Gratiswette» und Gratisguthaben, und beide Formen kommen vor.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Es gibt also einen zweiten, kleineren Abzug, der nichts mit einer Freiwette zu tun hat, sondern mit der Rundung.
Der Wert einer Gratiswette: eine Beispielrechnung
Wie viel eine Freiwette wirklich hergibt, hängt an ihrer Bedingung. Nehmen wir das Schweizer Promotionsguthaben: CHF 10 Spielguthaben, nominal, nicht auszahlbar, und wie bei Gratisspielguthaben nicht auszahlbar auch dann, wenn daraus ein Gewinn wird. Ein solches Guthaben kann nur im Spiel wirken.
Rechnen wir den Fall auf einem illustrativen Zwei-Ausgang-Markt mit Quoten von je 1.90 durch — einem Beispiel, nicht einem notierten Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes, also der Anteil aller Einsätze, der zurückfliesst, beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) und liegt damit bei 95 %; die Marge des Buchmachers beträgt die restlichen 5 %. Für eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ergibt sich der durchschnittliche Wert aus dem Guthaben von CHF 10, dem Faktor (Quote − 1) ÷ Quote und dem Quotenschlüssel von 95 %. Auf diesem Markt liegt der Wert der Freiwette bei rund CHF 4.25. Das ist das Band, in dem sich ein solches Angebot bewegt: grob 40 bis 45 % des Nominalbetrags, abhängig von der Quote, die in der Vorgabe der Aktion liegt. Bei tiefen Mindestquoten fällt der Wert weiter, bei hohen steigt er leicht.
Was die Zahl aussagt, ist der durchschnittliche Ertrag des Guthabens über viele Wetten hinweg, nicht der Ausgang einer einzelnen. Sie sagt nicht, ob die Wette gewinnt. Sie sagt, was die Aktion im Mittel wert ist — und sie sagt damit auch, wie wenig von CHF 10 übrig bleibt, wenn man den Einsatz nie zurückbekommt. Eine Aktion mit CHF 10 Guthaben, Mindestquote 1.50 und 30 Tagen Laufzeit ist damit kein Grund zum Wechseln des Anbieters, sondern ein kleiner Anreiz für jemanden, der bei diesem Veranstalter ohnehin spielen wollte.
Der Kombiboost bei Sporttip
Eine andere Form der Gratisleistung liegt im Wettprogramm selbst. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: Je mehr Voraussagen, desto stärker die Erhöhung — und desto unwahrscheinlicher ein Treffer, weil die Kombination aus zehn oder fünfzehn Spielen selten aufgeht. Der Boost belohnt eine Wette, deren Eintrittswahrscheinlichkeit mit jeder zusätzlichen Voraussage sinkt. Das ist kein Trick, sondern Mathematik, und der Veranstalter braucht keine versteckte Bedingung, um davon zu profitieren. Zweitens: Die Mindestquote von 1.50 je Voraussage schliesst die kurzen, sicheren Favoriten aus, mit denen viele gerne kombinieren. Auch das ist eine Bedingung mit Inhalt.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Ausgang lieber früh absichert, bezahlt dafür mit der Erhöhung und merkt es oft erst hinterher.
Umsatzbedingungen, Fristen und Fristenfallen
Bei ausländischen Marken ist die Struktur der Boni eine andere: Es sind typischerweise Einzahlungspakete. Aus dem Zahlenmaterial, das für diese Seite vorliegt, lassen sich für keinen der neun Anbieter ohne Schweizer Bewilligung konkrete Umsatzbedingungen, Mindestquoten oder Auszahlungsdeckel benennen. Das steht so, und es bleibt so — was hier nicht steht, weil es nicht belegt ist, ist auch keine Empfehlung.
Was sich sagen lässt, ist etwas Strukturelles: Wo kein Umsatzmultiplikator, keine Mindestquote und kein Deckel auf den Gewinn aus einer Aktion bekannt ist, fehlen genau die Angaben, die den Wert der Aktion bestimmen. Ein Gratisbetrag ohne Bedingungen ist ein Werbewort. Wer eine solche Aktion prüfen will, liest die Bonusbedingungen auf der Seite des Anbieters: die Mindestquote für die Qualifizierungswette, die Laufzeit der Aktion, die Höhe des Deckels auf einen Gewinn aus dem Guthaben — und ob es sich um eine Freiwette handelt, deren Einsatz nicht zurückfliesst, oder um eine Erstattung in Geld. Diese drei Angaben entscheiden mehr über den Wert als die Zahl in der Überschrift.
Bei den Schweizer Veranstaltern fällt die Fristenlage konkreter aus. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Und ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Geschenkte Guthaben und der Anspruch auf Auszahlung
Die folgende Übersicht stellt die beiden Schweizer Aktionen den Bedingungen gegenüber, die den Wert einer Freiwette bestimmen. Sie ersetzt keine Prüfung der vollständigen Aktionstexte.
| Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport | |
|---|---|---|
| Promotionsform | Kombiboost auf den Nettogewinn, Quoten- und Profitboosts | Spielguthaben von CHF 10 aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» |
| Mindestanforderung der Aktion | mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 | Eingabe des im Stadion verbreiteten Codes innert 7 Tagen im verifizierten Konto |
| Gültigkeitsdauer | Boost nur online für Prematch, Live und Systemwetten, pro Wettenden einmal nutzbar | Guthaben 30 Tage gültig, 7’000 Stück insgesamt |
| Auszahlbarkeit des Guthabens | Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar | Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar |
| Zeitraum der Aktion | laufendes Programm | 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, 7 Aktionstage |
Der Vergleich zeigt mehr als zwei verschiedene Beträge. Bei Swisslos liegt der Anreiz im laufenden Programm und wird über die Zahl der Voraussagen gesteuert; bei der Loterie Romande gab es ein einzelnes Guthaben mit einer harten Frist und einer Stückzahl. Die wichtigste Gemeinsamkeit steht in der vierten Zeile und ist die unangenehmste: Der Gewinn aus einem geschenkten Guthaben bleibt Spielguthaben. Nur was daraus im Spiel entsteht, wandert überhaupt in Richtung Auszahlung.
Dass ein geschenktes Guthaben nicht auszahlbar ist, hat eine Nebenwirkung, die man selten liest: Es ist auch nicht versteuerbar, weil es nie Einkommen wird. Der Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 und die Verrechnungssteuer von 35 % darüber betreffen Gewinne aus Einsätzen, nicht Werbeguthaben. Wer sein ganzes Wettjahr mit Promotionsguthaben bestreitet, hat also steuerlich nichts zu erklären — und finanziell auch nichts gewonnen.
Die zehn Marken im Vergleich: zwei Bewilligungen, neun Sperrlisten-Kandidaten
Die Reihenfolge dieses Vergleichs folgt der Sache: erst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz bewilligt sind, dann die acht Marken ohne Bewilligung. Wer nur die letzten acht liest, liest die Hälfte.
Die Bewertung stützt sich auf denselben Massstab für alle zehn: Bewilligungsstatus, Mindestanforderung einer Aktion, Fristen und Auszahlungsregeln. Die Höhe eines beworbenen Gratisbetrags ist ausdrücklich kein Kriterium, weil sie isoliert nichts über den Wert einer Aktion aussagt. Wo zu einer Marke nichts belegt ist, steht hier nichts — und das ist keine Lücke im Text, sondern das Ergebnis.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem Schweizer Kontrollapparat
Swisslos betreibt Sporttip als Sportwette im Rahmen einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa. Die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offen: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der Zugang ist an eine Registrierung mit mindestens 18 Jahren, Wohnsitz im Vertragsgebiet, fehlende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person gebunden. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Zu den Einsätzen: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist die Angabe, die einen Kombiboost mit fünfzehn Voraussagen praktisch begrenzt: Die Erhöhung von 100 % auf den Nettogewinn nützt wenig, wenn der Einsatz ohnehin an eine Obergrenze stösst.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Auszahlungen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Zweimal innerhalb von 365 Tagen ist diese Auszahlung gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Das Urteil: Sporttip ist der einzige Anbieter im Feld, der Sportwetten, Aufsicht, Sperrregister und Auszahlung auf das eigene Konto in einem System zusammenbringt. Was diese Geschlossenheit kostet, steht im Wettprogramm — eine Liste von Sportarten und Wettarten, die nicht mit einem internationalen Anbieter mithalten kann, und ein Boost, dessen Staffelung von vier auf fünfzehn Voraussagen eine Wette belohnt, die kaum einer trifft. Für jemanden, der die Schweizer Regeln ohnehin einhalten will, ist das kein Problem. Für jemanden, der Märkte sucht, schon.
Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport unter denselben Bewilligungen und derselben Aufsicht für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen beschränkt.
Die Limitenstruktur spiegelt die Grösse des Hauses. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Ihre Promotionspraxis ist die konservativste im ganzen Feld. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer die Aktion verpasst hat, hat keine zweite Gelegenheit verpasst, die in dieser Grössenordnung nachweisbar wäre.
Das Urteil: Die Aktion ist eine Randnotiz im Marketing und ein ehrlicher Testfall. Wer CHF 10 Spielguthaben mit 30 Tagen Laufzeit annimmt, bekommt einen durchschnittlichen Gegenwert, der unter der Hälfte des Nominalbetrags liegt, und ein Guthaben, das nie zu Geld wird. Als Köder für einen Anbieterwechsel taugt das nicht. Als Zugabe für jemanden, der in der Westschweiz wohnt und ohnehin bei Jouez Sport spielt, ist es ein ordentlicher kleiner Zuschuss zu einem Abend Sportwetten.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner erscheint im Feld ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land ist für die Schweiz nicht festgestellt und entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domains des Anbieters können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Zu weiteren Eigenschaften der Marke — Zahlungsarten, Bonusbedingungen, Mindestquoten, Auszahlungszeiten — trägt diese Seite nichts bei. Wer die Angebote prüft, prüft sie in den Bedingungen des Anbieters selbst.
Das Urteil: Betwinner steht hier als Beispiel dafür, was der Zusatz «ohne Schweizer Bewilligung» praktisch bedeutet. Die Mechanik ist bei allen neun gleich und der Unterschied liegt in der Zahl daneben: einer gemeldeten Bewilligung, die hier niemand durchsetzt.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten tritt ohne Schweizer Bewilligung an. Die Konstruktion ist dieselbe wie bei jeder Marke dieser Gruppe: keine Schweizer Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung nach BGS, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Möglichkeit der Aufnahme auf die Sperrliste mit DNS-Blockade durch Schweizer Telekommunikationsanbieter.
Über einzelne Produkteigenschaften der Marke ist auf dieser Seite nichts ausgesagt.
Das Urteil: Der deutschsprachige Auftritt ändert den Status nicht. Eine Seite, die sich an Schweizer Spielende richtet, ist deshalb noch keine Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung — und der Sprachwechsel macht die fehlende Anbindung an das Sperrregister eher schwerer erkennbar.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury gehört zur Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Art. 4 BGS begrenzt die Wirkung ausländischer Bewilligungen auf das Ausland; für Schweizer Spielende bedeutet das: kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, jederzeit mögliche Blockade der Domain über die Sperrliste der Gespa.
Was die Marke an Zahlungsarten, Boni oder Auszahlungsregeln führt, wird hier nicht bewertet.
Das Urteil: Ein Anbieter dieser Gruppe lebt von der Annahme, dass eine Domain erreichbar ist. Genau diese Annahme ist die schwächste Stelle: Die Gespa nennt Domain-Hopping als Praxis, blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Wer sein Guthaben dort parkt, parkt es an einer Stelle, die sich verschieben kann.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung
Bei Roobet liegt kein Schweizer Bewilligungsstatus vor; die Marke fällt unter dieselbe Gruppe wie die übrigen acht ausländischen Anbieter. Eine Bewilligung aus einem anderen Rechtsraum gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS), das Schweizer Sperrregister erreicht den Anbieter nicht, und Schweizer Spielende haben gegenüber einer nicht bewilligten Veranstalterin keinen hiesigen Rechtsschutz. Die Domain kann per DNS blockiert werden.
Einzelne Produktmerkmale der Marke werden an dieser Stelle nicht beurteilt.
Das Urteil: Bei Marken mit einem stark casino-lastigen Auftritt wird die Grenze zwischen Sportwette und Casino besonders unscharf — und sie ist rechtlich keine Kleinigkeit. In der Schweiz sind Wetten und Casinospiele getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln. Eine Spielsperre, die bei Swisslos auch für Online-Casinos gilt, existiert bei diesem Anbieter nicht, und damit fällt der Mechanismus weg, der andernorts greift.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet steht im Feld ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt die bekannte Konstruktion: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach BGS, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa und DNS-Blockade durch Schweizer Anbieter möglich.
Zu Bonusbedingungen und Zahlungswegen dieser Marke enthält diese Seite keine Angaben.
Das Urteil: Ein grosses internationales Wettprogramm ist ein echtes Argument für Märkte, aber kein Argument in einem Rechtsrahmen, der es nicht kennt. Die Bewertung endet hier nicht bei der Qualität des Programms, sondern bei der Frage, ob es in der Schweiz überhaupt angeboten werden darf.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet tritt ohne Schweizer Bewilligung an. Eine allfällige ausländische Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Nicht angebunden an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Eintrag mit DNS-Blockade möglich. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar; die Spielenden werden nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Produkteigenschaften der Marke werden hier nicht bewertet.
Das Urteil: Die Gruppe der neun unterscheidet sich nach innen weniger als nach aussen dargestellt. Wer eine Marke aus dieser Gruppe wählt, wählt eine Konstruktion, nicht ein Merkmal dieser einen Firma.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet fällt unter die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein hiesiger Rechtsschutz, Sperrliste und DNS-Blockade möglich.
Weitere Eigenschaften des Angebots bleiben an dieser Stelle unkommentiert.
Das Urteil: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist der steuerliche Punkt oft der unterschätzte. Die kantonale Praxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen, während Schweizer Grossspielgewinne bis zum Freibetrag steuerfrei bleiben. Der Verzicht auf die Schweizer Bewilligung kostet also nicht nur Schutz, sondern unter Umständen auch Geld.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
22Bet schliesst das Feld der neun Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Wie bei den übrigen gilt: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung nach BGS, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Aufnahme mit DNS-Blockade möglich. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Zu Zahlungsarten, Bonusbedingungen oder Limiten dieser Marke ist hier nichts festgehalten.
Das Urteil: Wer nach einer Gratiswette sucht und bei einer dieser Marken landet, landet bei einer Werbung für ein Spiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist. Der Betrag auf dem Banner ist dabei die uninteressanteste Angabe des ganzen Angebots.
Wer zu wem passt
Die Antwort auf die Ausgangsfrage fällt in zwei Teile. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und Wert auf Schweizer Aufsicht, Sperrregister und Auszahlung auf das eigene Konto legt, findet bei Sporttip den einzigen Weg, der alle drei zusammenbringt — mit einem kleinen Programm, einem modulierten Boost und den Limiten, die man beim Registrieren einträgt. Wer in der Westschweiz wohnt, findet bei Jouez Sport dieselbe Konstruktion mit einer anderen Aktion und derselben Laufzeitfalle.
Wer Märkte sucht, die es hier nicht gibt, findet sie bei den neun übrigen Marken und muss dafür den Schweizer Schutz aufgeben, die Anbindung an das Sperrregister verlieren und steuerlich mit einer anderen Behandlung rechnen. Das ist ein Tausch, den man bewusst eingehen kann. Es ist keiner, den man nebenbei eingeht, weil ein Banner eine Gratiswette versprochen hat.
Der ehrlichste Satz zu diesem Thema lautet: Die Schweiz hat keinen Wettmarkt mit vielen Gratiswetten, weil sie sich für einen Markt mit zwei bewilligten Veranstaltern entschieden hat. Wer das eine will, bekommt das andere nicht dazu.
Grundlagen: Gratiswette, Freiwette und der Unterschied, der zählt
Eine Gratiswette ist im Kern ein Guthaben, das an das Spielerkonto gebunden ist und nach den Bedingungen des Veranstalters verwendet werden darf. Der Begriff wird im Marketing für zwei verschiedene Dinge verwendet, und genau diese Unschärfe kostet Geld.

Die erste Form ist das Gratisspielguthaben im Sinne des Gesetzes: ein vom Veranstalter gewährter Betrag, der für Wetten eingesetzt werden kann, aber nicht auszahlbar ist. Die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 zeigt diese Form. Die zweite Form ist die Freiwette im Marktverständnis: ein Guthaben, das ebenfalls nur im Spiel wirkt, aber dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst. Bei einer normalen Wette steht nach einem Treffer der Einsatz plus Gewinn auf dem Konto. Bei einer Freiwette steht dort nur der Gewinn — der Einsatz war nie das Geld des Spielenden und kommt deshalb auch nicht zurück.
Warum der Einsatz nicht zurückkommt
Der Grund ist betriebswirtschaftlich und nicht boshaft. Ein Veranstalter, der CHF 10 schenkt, will nicht CHF 20 auszahlen, wenn die Wette aufgeht. Er will, dass der Spielende an seiner Sportwette teilnimmt, dort ein Erlebnis hat und bleibt. Die Ersparnis entsteht aus dem Unterschied zwischen dem Nominalbetrag und dem, was eine Freiwette tatsächlich wert ist — und der liegt, wie die Beispielrechnung zeigt, bei einem erheblichen Anteil.
Für die Praxis folgt daraus eine einfache Prüffrage, die mehr über eine Aktion verrät als jede Überschrift: Handelt es sich um eine Wette, deren Einsatz bei Gewinn zurückfliesst, oder um eine, bei der nur der Gewinn ausgezahlt wird? Bei der ersten Form ist der Wert des Angebots deutlich höher. Bei der zweiten hängt er an der Mindestquote und am Quotenschlüssel des Marktes.
Die Mindestquote ist die zweite Angabe, die man sucht. Eine Freiwette mit einer Mindestquote von 1.50 ist auf einem Markt mit einem Quotenschlüssel von unter 90 % weniger wert als dieselbe Freiwette auf einem Markt mit 95 %. Der Kombiboost bei Sporttip setzt diese Grenze bei 1.50 je Voraussage an und verlangt mindestens vier davon; wer die Bedingung nicht erfüllt, erhält keine Erhöhung, obwohl er eine Kombiwette abgibt.
Quotenschlüssel und Marge: was in jedem Preis steckt
Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, der an die Wettenden zurückfliesst. Er berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …) über alle Ausgänge eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus dieser Wert.
In der Beispielrechnung mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei 95 % und die Marge bei 5 %. Bei zwei Ausgängen zu je 1.85 beträgt der Quotenschlüssel 92,5 % und die Marge 7,5 % — dieselbe Wette, ein anderer Preis, und über ein Jahr hinweg eine Summe, die sich nicht in der Trefferquote niederschlägt, sondern im Ertrag.
Diese Zahl ist der Grund, warum die Höhe einer Gratiswette isoliert wenig sagt. Ein Anbieter mit einer Gratiswette von CHF 20 und einer Marge von 8 % gibt über die Laufzeit weniger zurück als einer mit CHF 10 und einer Marge von 4 %. Die Vergleichstabelle, die nur die erste Zahl zeigt, führt genau in die falsche Richtung.
Fristen: das Guthaben, das verfällt
An eine Gratiswette ist fast immer eine Frist gebunden. Die Aktion der Loterie Romande hatte eine Laufzeit von 30 Tagen für das Guthaben und von 7 Tagen für die Eingabe des Codes nach Erhalt. Beides sind Fristen, die kürzer wirken, als sie sind: 30 Tage im Februar sind nicht dasselbe wie 30 Tage im Juli, wenn kein Ligabetrieb läuft.
Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos. Das ist eine lange Frist und trotzdem eine, an der man scheitern kann, wenn ein Wettschein in einer Schublade liegt. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden — und zwar per Post, nicht per Formular.
Wettschein, Auswertung, Auszahlung
Der Weg vom Einsatz bis zum Geld auf dem Konto läuft über mehrere Stationen. Der Spielende gibt eine Wette ab, die als Wettschein beziehungsweise Spielbestätigungsquittung dokumentiert wird. Bei Sporttip wird der Gewinn aus Einsatz mal Quote berechnet — bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote —, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet; darüber erfolgt die Überweisung innert 3 Arbeitstagen, sofern eine Zahlungsverbindung bekannt ist. Zwei Auszahlungen pro 365 Tage sind gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Jede dieser Stationen ist ein Ort, an dem eine Frist oder eine Bedingung wirksam wird. Wer den Einsatz nie vergisst, aber die Auszahlung Monate liegen lässt, hat trotzdem verloren — nicht an der Quote, sondern am Kalender. Deshalb gehört zur Einschätzung einer Gratiswette nicht nur ihr Wert, sondern auch die Frage, wie schnell der Gewinn überhaupt auf ein Konto kommt.
Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz
Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?
Eine Gratiswette ist ein an das Spielerkonto gebundenes Guthaben. Bei einer Freiwette im Marktverständnis fliesst der Einsatz bei einem Treffer nicht zurück: Wer CHF 10 auf Quote 2.00 setzt, erhält CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20. Bei Gratisspielguthaben nach Schweizer Praxis ist zusätzlich das Guthaben selbst nicht auszahlbar.
Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?
Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?
Ja, in kleinem Rahmen und nur mit Zustimmung der Gespa. Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen «JouezSport – Patinoires et Stades» durch: Wer innert 7 Tagen den im Stadion verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?
Art. 75 Abs. 2 BGS bindet Freispiele und Gratisguthaben an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen, an die Loterie Romande und an Swisslos. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Aufsicht und damit keine Stelle, die einer Aktion zustimmen könnte.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?
Bei einer normalen Wette ergibt sich der Gewinn aus Einsatz mal Quote. Bei einer Freiwette entfällt der zurückgezahlte Einsatz, sodass nur der Nettogewinn anfällt, also nominal mal (Quote − 1). Wer CHF 10 Nominal auf Quote 1.90 setzt, erhält CHF 9, während dieselbe Wette mit eigenem Einsatz CHF 19 einbrächte.
Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Solche Marken sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, bieten keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden. Am Ende des Jahres 2025 umfasste die Liste 671 Domains.
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Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
