Sportwetten Aktionen: zwei Wege, sehr unterschiedliche Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Datenstand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter Swisslos und Loterie Romande.

Eine Eishalle steht in der Dämmerung unter Flutlicht, aus der Ferne gesehen, davor ein leerer Parkplatz mit Schnee.
Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer nach Sportwetten-Aktionen sucht, erwartet das Bild, das aus dem Ausland herüberweht: ein Willkommenspaket, ein Freiwettgutschein über die Höhe eines Monatsbudgets, ein «100 % Bonus» in Leuchtbuchstaben. In der Schweiz landet man stattdessen bei zwei Anbietern, die beide einer interkantonalen Vereinbarung unterstehen, und bei Aktionen, die man mit der Lupe suchen muss. Das ist kein Zufall und auch keine Rückständigkeit. Es ist die Folge einer Regel, die Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorherige Zustimmung der Aufsicht bindet — und die damit jede Marketingidee erst durch ein Nadelöhr schickt. Wer das versteht, hört auf, nach dem grossen Bonus zu suchen, und fängt an, die kleinen Mechaniken zu lesen, die es tatsächlich gibt. Genau darum geht es hier: nicht um die Jagd nach dem dicksten Angebot, sondern um die Frage, welche Wege überhaupt offenstehen und welcher zu welchem Wettenden passt.

Die Rechtslage: warum Aktionen in der Schweiz die Ausnahme sind

Der Rahmen ist schnell umrissen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat in der Fassung ab 1.1.2021 arbeitet. Nicht die ESBK, die nur Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist die zentrale Schraube, an der alles andere hängt: Wer hier Wetten anbieten will, braucht diese Bewilligung, und wer sie hat, ist kein globaler Konzern, sondern ein kantonal getragenes Unternehmen mit öffentlichem Auftrag. Die Nettoerträge fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Ein langer, heller Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holzboden und hohen Fenstern am Ende, menschenleer.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt also keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine Suchmaschine nach Schweizer Wettanbietern befragt, findet Seiten, die den Eindruck einer Auswahl erwecken — die Auswahl besteht aus zwei Namen.

Was das für Aktionen bedeutet, steht in Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind keine Grossofferten, das sind Einzelfreigaben. Der Effekt ist strukturell: Ein Veranstalter kann nicht einfach eine Kampagne ausrollen und die Rechtsabteilung hinterher schicken. Jede Gratisaktion ist vorher abzusegnen, und die Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Teilnahmebedingungen des Veranstalters selbst, nicht aus einer Werbebotschaft. Wenn Sie einmal ein Angebot sehen, das sich liest wie das eines internationalen Buchmachers, lohnt der zweite Blick auf die Frage, wer es eigentlich anbietet.

Dasselbe Gesetz regelt auch die Werbung, und die Grenze verläuft schärfer als in den meisten Märkten. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Eine zeitliche Sperre für Werbung am Tag existiert nicht, anders als in manchen Nachbarländern. Man kann die Zurückhaltung bei Aktionen also nicht damit erklären, dass hier gar nicht geworben werden dürfte. Geworben wird, reichlich, nur eben ohne den Wortschatz von «risikofrei» und «garantiert».

Was überhaupt bewettet werden darf

Der erlaubte Inhalt ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, die in der Fassung vom 10.09.2026 gilt (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Praktisch heisst das: nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Qualifikationsrunden stehen nur dann drin, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe ebenso nur, wenn aufgeführt; Ranglistenkonten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gesetzt werden. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Esports kommt dort schlicht nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und währenddessen, sofern der Veranstalter dafür eine Entscheidung besitzt. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert und bleibt, was es ist: eine Funktion jedes einzelnen Anbieters, mit den Bedingungen, die er selbst in seine Teilnahmebedingungen schreibt. Wer hier eine gesetzliche Garantie vermutet, irrt.

Wo die Liste endet, beginnt der Graubereich

Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist kein Randphänomen, sondern eine reale Begegnung auf dem Handy. Die Rechtsfolge ist klar geregelt: Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Wetten organisiert, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Anbieter, nicht der Spielende. Das klingt beruhigend und ist es nur halb. Denn in Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Aufsicht, keine Fair-Play-Kontrolle und keinen Anschluss an das Sperrregister. Wessen Konto dort liegt, taucht im schweizerischen Sperrsystem nicht auf.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt — das Domain-Hopping, bei dem die Aufsicht Interwetten und Bet-at-Home nennt und bei dem auch bet365 auf der Liste steht. Das ist ein bemerkenswert ehrlicher Befund über die Wirksamkeit des Instruments: Die Liste ist ein Hindernis, kein Riegel.

Und jetzt der Teil, den beide Seiten unangenehm finden. Der bewilligte Weg bringt vollen Schweizer Schutz — Limiten, Sperrregister, Beschwerdewege, Steuerfreiheit unter dem Freibetrag —, aber er bringt auch nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung mit Ausweis. Der unbewilligte Weg ist straffrei für den Spielenden und bringt grössere Auswahl, aber keinen Zugang zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keinen Schweizer Rechtsweg, und Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Es gibt hier keinen «sicheren» Weg als Voreinstellung. Es gibt zwei Profile, die zu zwei verschiedenen Menschen passen.

Bewilligung oder nicht: die zehn Anbieter im Überblick

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
BC.Game keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung
MrXbet keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung
20Bet keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung
Playzilla keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung
Coolzino keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung
AmunRa keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Wirkung

Die Tabelle ist zugleich die Antwort auf die Frage, warum Aktionen in der Schweiz so aussehen, wie sie aussehen. Wo acht von zehn Namen keine hiesige Bewilligung besitzen, ist die Zahl der Anbieter, die überhaupt eine Aktion im Rahmen des BGS aufsetzen dürfen, auf zwei zusammengeschrumpft. Und von diesen zwei müssen beide jede Gratisaktion vorher absegnen lassen. Eine Branche, in der jede Werbemassnahme eine Bewilligungsfrage ist, bringt keine Bonus-Schlacht hervor.

Bei den acht ausländischen Namen steht «keine gemeldete Bewilligung» und nicht «keine Bewilligung weltweit». Manche von ihnen werden irgendwo auf der Welt über eine Erlaubnis verfügen. Der Punkt ist ein anderer: In der Schweiz hat eine solche Erlaubnis keine Kraft, sie verhindert keine Domain-Sperre, und sie öffnet keinen Zugang zum hiesigen Sperrsystem. Wer dort spielt, spielt auf Schweizer Boden in einem rechtlich leeren Raum.

Der öffentliche Auftrag und die zwei Sitzadressen

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKV 2020. Das Sportwetten-Angebot läuft unter dem Namen Sporttip. Über die Verteilung der Erträge entscheiden die Kantone; gemeinnützige Zwecke sind der gesetzliche Zweck, nicht eine Marketinggeschichte.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Kontakt an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Diese beiden Zahlen sagen mehr über das Geschäftsmodell als jede Werbeseite: Der Vertrieb läuft über Kioske, Tankstellen und Ladenlokale, und die Aktion, die 2025 am sichtbarsten war, fand genau dort statt — in Eishockeystadien.

Spielerschutz: wie Aktionen und Limiten zusammenspielen

Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat

Wer bei Swisslos online mitspielen will, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Nach der gesetzlichen Vorgabe sind es 24 Stunden für eine Erhöhung (Art. 87 VGS), die Veranstalter arbeiten in ihren eigenen Bedingungen mit 72 Stunden — das ist keine strengere Auslegung durch die Aufsicht, sondern die Bedingung, die Swisslos ihren Kundinnen und Kunden stellt.

Für Aktionen ist das der entscheidende Punkt, den die meisten übersehen. Ein Aktionsguthaben fällt auf ein Konto, auf dem bereits eine Limite steht. Es verschiebt kein Budget, sondern es liegt innerhalb eines Rahmens, den der Wettende selbst gesetzt hat, bevor er wusste, dass es die Aktion gibt. Die Limite ist die Bremse, die vor dem Angebot gebaut wurde, und sie ist die einzige, die im Moment des Angebots noch greift.

Zu den Limiten kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten wieder aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Wer in diesem Register steht, ist für beide bewilligten Veranstalter gesperrt. Ein Aktionsangebot, das irgendwo auftaucht, ändert daran nichts: Die Registrierung sitzt vor dem Konto, nicht daneben. Und die Online-Registrierung selbst verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, sie setzt voraus, dass keine Spielsperre besteht, und sie erlaubt genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Anspruch auf Schutz endet also nicht an der Kontoeröffnung, sondern er ist an die Person gebunden.

Wo der Schutz in der Praxis dünn wird

Es gibt einen Befund, der in keiner Marketingbroschüre steht. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Knapp die Hälfte. Wer den stationären Vertrieb als strenger beschreibt als den Online-Kanal, beschreibt ihn falsch. Das ist kein Argument gegen die bewilligten Anbieter — es ist ein Argument dafür, den eigenen Schutz nicht an der Kasse abzugeben.

Zahlen: das Konto, nicht die Kasse

Geld auf ein Spielerkonto lässt sich bei Swisslos per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, ab einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als eine der Zahlungsarten nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Diese Beträge sind Obergrenzen, keine Empfehlungen, und die Obergrenze ist in beiden Häusern dieselbe Grössenordnung — der Unterschied liegt auf der Auszahlungsseite. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Auszahlungen in beide Richtungen laufen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein Veranstalter, der Ihnen Geld leiht, damit Sie weiterwetten, wäre kein kundenfreundlicher Service, sondern ein Gesetzesverstoss.

Wer sein Guthaben bei Swisslos abhebt, zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Diese drei Sätze sind der Kern dessen, was ein Aktionsguthaben wert ist und was nicht.

Was Aktionen in der Schweiz tatsächlich können

Ein Gratisspielguthaben ist eine Gutschrift, die im Spielerkonto liegt und dort bleibt. Es wandert nicht auf Ihr Bankkonto, es lässt sich nicht in Bargeld tauschen, und es verfällt je nach Aktion nach einer Frist. Was daraus entsteht, ist etwas anderes: Wenn aus dem Guthaben ein Gewinn wird, folgt dieser Gewinn den normalen Auszahlungsregeln. Gratisspielguthaben selbst ist nicht auszahlbar, der daraus erzielte Gewinn in der Regel schon. Diese Unterscheidung ist der ganze Unterschied zwischen einem echten Wert und einem Lockmittel, und sie steht in den Bedingungen, nicht in der Werbung.

Für den Steuerteil gilt: Gewinne aus schweizerisch erlaubten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, es gilt also «je nach Kanton» und niemals eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer CHF 50 Gewinn macht, ist weit darunter. Es fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist ein Detail mit Biss: Der grössere Bonus drüben kann hier eine Steuerrechnung werden. Konkrete Fragen klärt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung, nicht dieses Blatt.

Der Kombiboost: der eine Mechanismus, den man rechnen kann

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist die interessanteste Konstruktion im Schweizer Markt, weil sie nicht mit einem Guthaben arbeitet, sondern mit einer Erhöhung des Gewinns — und weil sie an eine Bedingung geknüpft ist, die man selbst in der Hand hat: die Anzahl der Voraussagen und die Mindestquote jeder einzelnen.

Rechnen wir das mit Einsatz CHF 10 durch, mit vier Beispielquoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Das sind erfundene Beispielwerte, keine quotierten Preise. Bei vier Voraussagen multiplizieren sich die Quoten zu einer Gesamtquote von 9.79 — gerundet in der Schweizer Lesart, mit Punkt. Der Gewinn beträgt bei Sporttip Einsatz mal Quote, bei Kombinationen also mal der Gesamtquote, und wird nach der Regel des Veranstalters zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei CHF 10 Einsatz ergibt sich damit ein Gewinn von rund CHF 97.90, ein Nettogewinn von rund CHF 87.90. Der Boost beträgt 5 % auf diesen Nettogewinn und wirft etwa CHF 4.40 ab. Unter dem Strich zahlt die Wette in diesem Beispiel rund CHF 102.30 zurück.

Fünfzehn Voraussagen sind allerdings nicht vier. Nehmen wir an, die zwölf zusätzlichen Voraussagen hätten ebenfalls Quoten um 1.50, dann wächst die Gesamtquote auf einen Bereich, der kaum noch zu beziffern ist, während die Trefferwahrscheinlichkeit in den Keller fällt. Der Boost ist dann 100 % auf einen Nettogewinn, den fast niemand erreicht. Der Mechanismus hat also eine Spanne — von rund 5 % bei vier Voraussagen bis 100 % bei fünfzehn — und diese Spanne ist keine Leiter nach oben, sondern ein Tauschgeschäft: mehr Rendite auf den Gewinn, weniger Wahrscheinlichkeit, ihn zu holen. Wer drei Kombinationen mit je vier Voraussagen setzt, hat in diesem Beispiel jeweils rund CHF 4.40 auf den Nettogewinn obendrauf, aber dreimal die Gelegenheit, alle vier Voraussagen zu verfehlen. Der Boost erhöht den Ertrag, nicht die Chance. Das ist der Punkt, an dem die Sporttip-Bedingungen und die Werbewirkung auseinanderlaufen.

Quotenboosts und Profitboosts

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf genau eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist der teure. Wer den Boost nutzt und die Wette dann vorzeitig glattstellt, verliert die Erhöhung — der Anreiz, die Wette bis zum Ende laufen zu lassen, ist damit in die Aktion eingebaut. Cash-Out ist ohnehin kein Geschenk: Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab, kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie, dass Cash-Out für einen bestimmten Markt angeboten wird, besteht nicht.

Die Stadion-Aktion der Loterie Romande

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die anschaulichste Aktion des Schweizer Marktes, und sie sagt alles über dessen Grösse: CHF 10, befristet, nicht auszahlbar, gedeckelt auf 7’000 Stück, verteilt über Stadien statt über Werbenetzwerke. Rechnet man die Obergrenze zusammen, geht es um ein Volumen von CHF 70’000 — für ein Unternehmen mit 2’350 Verkaufsstellen. Zwei Euro im Geiste, schweizerisch sauber verbucht.

Der Bezug zum Stadion ist kein Zufall. Der Vertrieb der Loterie Romande läuft über Verkaufsstellen in der Westschweiz, und das Eishockey ist dort die Sportart mit der dichtesten Zuschauerfrequenz im Winter. Die Aktion kauft keine Daten, sie kauft Sichtbarkeit an einem Ort, an dem ohnehin Menschen sind, die sich für Sport interessieren. Wer die CHF 10 als «Bonus» verbucht, verwechselt eine Marketingmassnahme mit einem Kundenwert.

Wenn ein Guthaben Strenges verlangt: die Bedingungen im Blick

Wer ein Aktionsguthaben prüft, tut gut daran, vier Dinge zu suchen: die Gültigkeitsdauer, die Auszahlbarkeit, die Anzahl der verfügbaren Stücke und die Bedingung, unter der der Gewinn ausgezahlt wird. Bei der Loterie Romande waren das 30 Tage, nicht auszahlbar, 7’000 Stück. Bei Swisslos gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und für die Wallet-Auszahlung greifen die zweimal kostenlosen Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen sowie die 3-%-Kommission ab der dritten.

Es lohnt sich, die Reihenfolge praktisch durchzudenken, weil die Reihenfolge die Kosten trägt. Zuerst die Registrierung: Ausweis hochladen, Adresse prüfen lassen, Wohnsitz im Vertragsgebiet nachweisen. Dann die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen — vor der ersten Teilnahme, nicht danach. Erst dann ist das Konto bespielbar, und erst dann greift eine Aktion. Wer die Limite nachträglich erhöhen will, wartet 72 Stunden. Bei einem Aktionsguthaben, das 30 Tage gültig ist, kann diese Wartefrist den halben Nutzungszeitraum fressen. Das ist kein Grund, keine Limite zu setzen; es ist ein Grund, sie vorher zu durchdenken.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die Reihenfolge folgt der Sache: erst die beiden Veranstalter, die Wetten in der Schweiz anbieten dürfen, dann die acht ausländischen Namen, die Schweizer Spielende antreffen. Beide Gruppen werden an denselben Kriterien gemessen — Bewilligungsstatus, Zugang, Aktionen, Auszahlung, Schutz —, aber sie sind nicht dasselbe, und wer sie in einen Topf wirft, verkauft Unsicherheit als Auswahl.

1. Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem durchgerechneten Boost

Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 durchführt; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa.

Der Zugang ist territorial beschränkt: Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt dort voraus — wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht hinein, und wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht hinein. Für eine Debatte über Aktionen ist das die erste und härteste Einschränkung: Für einen Teil der Schweizer Bevölkerung gibt es gar keine Wahl zwischen den beiden Veranstaltern.

Bei den Einsätzen gelten CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist die dritte Schranke nach der Limite und dem Aktionsdeckel, und sie ist die einzige, die von der Gegenseite kommen kann.

Bei den Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Ereignis setzt, das im selben Moment passiert, sollte diesen Satz kennen. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Was folgt daraus? Der Kombiboost ist die einzige Aktion in diesem Feld, deren Wert sich ausrechnen lässt und die nicht an einer Zustimmung hängt, sondern an der Zusammensetzung Ihrer Wette. Gleichzeitig ist Sporttip das Haus mit der grössten Zahl an Bedingungen, die den Wert einer Wette im Nachhinein verschieben können: Quote 1.00 für spät platzierte Live-Wetten, 48-Stunden-Regel bei abgesagten Ereignissen, 26-Wochen-Frist auf Gewinne. Für jemanden, der seine Kombinationen selbst zusammenstellt und die Quote jeder einzelnen Voraussage im Blick hat, ist der Boost der beste Mechanismus auf dieser Liste. Für jemanden, der das Gefühl von Grosszügigkeit sucht, ist dieses Haus eine Enttäuschung.

2. Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz mit der Stadion-Aktion

Veranstalterin ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Sitz in Lausanne. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Bauart wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa.

Der Zugang ist auf die sechs Kantone begrenzt. Das ist bei einer Bevölkerung von etwa einem Viertel des Landes die entscheidende Zahl, wenn man die Reichweite der Aktionen vergleicht: Jede Massnahme erreicht per Konstruktion nur die Westschweiz, und sie wird entsprechend zugeschnitten. Die Aktion in den National-League-Stadien ist dafür das perfekte Beispiel — sie fand an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 statt; der Code wurde in den Stadien verbreitet, und wer ihn innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, bei insgesamt 7’000 Stück.

Auf dem Konto gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Auffällig ist die glatte Grenze bei CHF 1’000: Sie trennt den Alltagsgewinn vom Betrag, der eine Überweisung auslöst, und sie liegt genau dort, wo auch Swisslos die Automatik enden lässt. Zwei Häuser, zwei Reglemente, dieselbe Schwelle.

Die Stadion-Aktion bleibt die einzige Gratisaktion mit einer dokumentierten Aussenwirkung, und ihre Bedingungen erzählen mehr über den Schweizer Markt als jede Kampagne: örtlich gebunden, zeitlich knapp, betragsmässig klein, nicht auszahlbar, gedeckelt. Wer eine Aktion mit Tiefenwirkung sucht, findet sie hier nicht. Wer wissen will, wie ein Veranstalter mit öffentlichem Auftrag eine Promotion aufsetzt, findet hier das Lehrstück.

3. BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Nach dem BGS gilt eine Veranstalterbewilligung nur in der Schweiz, und eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten.

Praktisch heisst das: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht über Wettarten und Märkte. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Für einen Wettenden, der seinen Verlustrahmen über die Limiten des Veranstalters steuert, fällt hier der Rückhalt weg, den ein bewilligtes Haus bietet.

Ein Punkt, der in solchen Vergleichen gern verschwiegen wird: Der Spielende macht sich nicht strafbar. Das Bundesamt für Justiz stellt klar, dass der Spieler nicht bestraft wird — das Verfahren richtet sich gegen den Anbieter. In diesem Verfahren können Einsatz und Gewinn eingezogen werden. Wer also mit dem Gedanken spielt, sollte wissen, dass die Straflosigkeit des Spielers nichts über die Sicherheit seiner Auszahlung sagt. Wenn Sie dieses Angebot trotzdem prüfen, dann an den Stellen, wo Schweizer Recht nicht greift: Wie lange dauert eine Auszahlung, welche Nachweise werden verlangt, wie steht es um die Bearbeitung von Beschwerden.

4. MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für alle acht ausländischen Namen gilt: eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrsystem, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrung per DNS möglich.

Der Unterschied zwischen den acht Namen liegt nicht im Bewilligungsstatus — der ist identisch —, sondern darin, wie ein Wettender dort sein Geld wieder herausbekommt, wenn etwas schiefgeht. Genau diese Frage ist im Schweizer Markt besonders scharf, weil der bewilligte Weg eine einzige, klare Antwort kennt: Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, bei Swisslos zweimal kostenlos innerhalb von 365 Tagen über ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Bei einem unbewilligten Anbieter gibt es keine vergleichbare Regel, die man nachlesen könnte, und keine Aufsicht, an die man sich wenden könnte. Wer hier aktiv wird, sollte die Bedingungen zur Auszahlung vor dem ersten Einsatz lesen und nicht danach.

5. 20Bet: ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Schweizer Bewilligung gilt nur für hier erteilte Erlaubnisse; alles andere hat keine Kraft (Art. 4 BGS). Nur die zwei einheimischen Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, die Domain kann gesperrt werden.

Für ein Urteil bleibt hier weniger Substanz als bei den bewilligten Häusern, und das ist selbst ein Befund. Über Aktionsmechaniken, Limits und Auszahlungsfristen dieses Anbieters ist in dieser Übersicht nichts zu sagen, weil nichts belegbar ist. Was bleibt, ist die Struktur: kein Sperrregister, keine Aufsicht, kein Rechtsweg. Der entscheidende Unterschied zu einem Schweizer Konto liegt beim Zugriff auf das eigene Geld und bei der Frage, wer die Regeln im Streitfall auslegt. Bei einem bewilligten Veranstalter ist das eine Fachstelle; hier ist es niemand, den Schweizer Recht bindet.

6. HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt die Grundregel: Eine Erlaubnis aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung, eine Veranstalterbewilligung gilt nur hier, und nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hiesige Sportwetten annehmen.

Was einer solchen Adresse fehlt, ist nicht der Sport, sondern die Spielregeln drumherum. Es gibt keine Schweizer Verlustlimite, die der Anbieter nach VGS vorschreiben müsste, keine Spielsperre, die schweizweit gilt, und keine Fair-Play-Kontrolle über den erlaubten Katalog der Wettarten hinaus. Für einen Wettenden, der seine Limits selbst setzt und sie einhält, mag das irrelevant sein. Für jemanden, der darauf angewiesen ist, dass ihn ein System bremst, ist es das ganze Argument. Wer trotzdem prüft, schaut auf die Zahlungswege und darauf, ob ein Support auf Deutsch oder nur auf Englisch erreichbar ist — nicht auf die Grösse der Banner.

7. Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungspflicht nach BGS trifft nur hier erteilte Erlaubnisse; eine ausländische ist in der Schweiz wirkungslos. Kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich.

Der aufschlussreiche Teil liegt hier beim Steuerpunkt. Winnings von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, und die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Bei einem Schweizer Grossspiel bleibt der typische Gewinn bis zum Freibetrag steuerfrei. Der «Bonus» jenseits der Grenze kann also steuerlich teurer sein als der kleinere Ertrag diesseits. Wer dort gewinnt, findet in den eigenen Unterlagen nicht die Zeile, die ihm den Gewinn bescheinigt, und die kantonale Steuererklärung fragt danach.

8. Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Es bleibt bei der Rechtslage: keine Wirkung einer ausländischen Erlaubnis in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das hiesige Sperrsystem, keine Schweizer Aufsicht, Blockierung der Domain über die Sperrliste möglich.

Ein Vergleich, den man sauber ziehen kann: Bei Swisslos ist der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000, und Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Der Rahmen ist eng und transparent. Wer den grösseren Rahmen sucht, findet ihn bei ausländischen Adressen — nicht, weil sie grosszügiger wären, sondern weil ihnen die Verpflichtung fehlt, einen solchen Rahmen überhaupt zu führen und zu begründen. Ein höherer Höchsteinsatz ist eine Erlaubnis, kein Vorteil. Die Leser dieser Rubrik unterschätzen regelmässig, in welche Richtung dieser Unterschied wirkt.

9. AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalterbewilligung nach BGS gilt nur in der Schweiz, und nur die beiden einheimischen Veranstalter dürfen hier Sportwetten annehmen. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste kommen.

Wichtig für die Einordnung: Die Sperrliste ist kein Rechtszustand, sondern ein Hindernis. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und blockierte Adressen werden binnen Stunden durch neue ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping selbst und nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home, während bet365 ebenfalls auf der Liste steht. Wer auf eine gesperrte Adresse stösst und sie dennoch findet, hat den Mechanismus erlebt. Der Zugang über eine solche Adresse ist nicht sicherer, weil er schwieriger geworden ist. Er ist nur schwieriger geworden.

10. N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt die Grundregel aus der Rechtslage: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrung per DNS möglich.

Bleibt die Frage, die jede dieser acht Adressen gleich beantwortet, und deshalb steht sie am Ende der Gruppe. Wer dort eine Aktion sieht — ein Willkommenspaket, eine Freiwette, ein Gratisguthaben —, sieht etwas, das in der Schweiz keiner Aufsicht unterliegt. Es kann grosszügig sein, es kann schlecht abwickelbar sein, und niemand hier kann es prüfen. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist die Frage nach der Seriosität einer Aktion durch das Zustimmungsverfahren der Gespa vorentschieden: 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos im Jahr 2025. Das ist eine kleine Zahl, aber jede hat einen Namen.

Warum es hier nicht mehr gibt: die Grundlagen

Jetzt zum Kern, und er ist kürzer, als man denkt. Die Zahl der Schweizer Sportwetten-Aktionen ist klein, weil drei Dinge gleichzeitig gelten. Erstens: Nur zwei Veranstalter dürfen Wetten anbieten. Zweitens: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Drittens: Der erlaubte Inhalt ist eine geschlossene Liste aus Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten. Aus diesen drei Sätzen folgt fast alles, was ein Suchender im Markt findet — und was er nicht findet.

Eine Armbanduhr und ein gespitzter Bleistift liegen auf einem hellen Holztisch im Licht einer Schreibtischlampe.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Nehmen Sie den Vergleich mit einem internationalen Buchmacher. Dort ist der Bonus ein Marketinginstrument: kalkuliert, ausgerollt, gemessen, ersetzt. Hier ist er ein bewilligungspflichtiger Vorgang, gebunden an einen gemeinnützigen Auftrag und an ein Reglement, das in jeder Zeile lesbar sein muss. Das erklärt, warum die spannendsten Aktionsmechaniken hier keine Guthaben sind, sondern Strukturen: ein Boost auf den Nettogewinn, der an die Anzahl der Voraussagen gekoppelt ist. Ein Quotenboost auf eine einzelne Prematch-Wette. Eine befristete Gutschrift in einem Stadion. Wer in diesem Markt nach Aktionen sucht, sucht nicht nach Beträgen, sondern nach Mechaniken. Das ist anstrengender, und es ist ehrlicher.

Auf der anderen Seite steht die Rechnung, die man nicht vergessen sollte. Kein Anbieter verschenkt etwas, und die Marge sitzt in jeder Quote. Ein Boost von 5 % auf den Nettogewinn einer Kombination mit vier Voraussagen ist eine kleine Verschiebung des Erwartungswerts, kein Geschenk. Von den rund CHF 102.30, die in unserem Beispiel zurückkommen, ist der Boost rund CHF 4.40 wert. Wäre eine der vier Voraussagen eine mittelgrosse Überraschung, hätte die Wette von vornherein nicht gewonnen. Was also wirklich zählt, ist nicht die Höhe des Boosts, sondern das Verhältnis zwischen Quote, Voraussagenzahl und der eigenen Fähigkeit, diese Voraussagen zu treffen.

Bleibt die Frage der Wahl. Wer in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets wohnt und die Limiten schätzt, den Rechtsweg, den Zugang zum Sperrregister und die Steuerfreiheit unter dem Freibetrag, findet alles in einem Haus mit engem Angebot und einem durchgerechneten Boost. Wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt, findet dasselbe Grundmodell mit einer anderen Aktion und einer anderen Grenzlogik bei Auszahlungen. Wer beides nicht hat oder beides nicht will, landet bei einem der acht ausländischen Namen und tauscht Schweizer Schutz gegen einen grösseren Rahmen — mit dem ganzen Rest der Rechnung, den niemand für ihn beziffern kann.

Es gibt kein Szenario, in dem alle drei Wege für denselben Menschen die richtigen sind. Genau darum ist die Wahl hier die eigentliche Information. Nicht der Bonus.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Aktionen in der Schweiz

Warum sind Gratisaktionen bei Schweizer Sportwetten so dünn gesät?

Weil die Hürde im Gesetz steht. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Dazu kommt, dass nur zwei Veranstalter überhaupt Wetten anbieten dürfen. Jede Promotion ist deshalb ein Einzelfall und keine Kampagne.

Was bringt der Kombiboost und ab welcher Anzahl Voraussagen greift er?

Er erhöht den Nettogewinn und gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er greift ab vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und steigt dann auf 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Es gab insgesamt 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Welche Bedingungen gelten für Spielguthaben aus einer Aktion?

Gratisspielguthaben ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar; es liegt im Spielerkonto und verfällt je nach Aktion nach einer Frist. Ein Gewinn, der daraus entsteht, folgt den normalen Auszahlungsregeln. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Wie wird ein Gewinn aus einer Aktionswette ausgezahlt?

Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Bei Swisslos werden bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen.

Was riskiert ein Wettender bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Der Spieler wird nicht bestraft, das Verfahren richtet sich gegen den Anbieter. Doch eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), es fehlen Sperrregister, Aufsicht und Schweizer Rechtsweg, und in einem Verfahren können Einsatz und Gewinn eingezogen werden. Gewinne sind zudem nach kantonaler Praxis steuerbar.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»