Sportwetten Neukundenbonus in der Schweiz – was die zwei bewilligten Veranstalter bieten und was ausländische Seiten kosten

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Angaben geprüft gegen die öffentlich einsehbaren Bedingungen der Veranstalter sowie gegen die Informationen der Gespa als interkantonale Geldspielaufsicht.

Eine rote Laufbahn in einem leeren Leichtathletikstadion, Morgentau liegt auf dem Rasen in der Mitte
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Zwei Staaten in einem Markt, und dazwischen eine Grenze, die niemand sieht: Wer in Zürich wohnt, kann bei Sporttip einzahlen, wer in Genf wohnt, bei Jouez Sport, und wer umzieht, verliert den Zugang zum Konto der anderen Seite. Das ist die Ausgangslage für jeden, der nach einem Neukundenbonus für Sportwetten sucht — sie ist bescheidener, als Werbebanner vermuten lassen, und sie ist erklärbar. Wer die Erklärung kennt, liest jedes Angebot anders.

Der Schweizer Markt für Sportwetten hat genau zwei bewilligte Veranstalter, und keiner von ihnen wirbt mit einem nackten dreistelligen Startguthaben. Was daneben liegt — die Namen, die in Suchmaschinen und Werbeeinblendungen auftauchen, oft mit fünfhundert Franken «Risikofreiheit» und täglichen Boost-Bannern —, ist ein anderer Markt: dort wird gespielt, aber nicht unter Schweizer Aufsicht, und die Unterschiede reichen von der Auszahlung bis zum Steueramt. Wer zwischen beiden Wegen wählt, wählt nicht zwischen zwei Bonusbeträgen. Er wählt zwischen zwei Schutzsystemen, und der Bonus ist bloss das sichtbarste Stück davon.

Zur Rechtslage: Gratisguthaben braucht vorab die Zustimmung der Gespa

Was die Bewilligung in der Schweiz abdeckt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e), und zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Nicht die ESBK — die kennt nur Casinos. Wer eine Wette abschliesst, sollte diese Zuständigkeit kennen, weil sie bestimmt, an wen er sich wenden kann, wenn etwas schiefläuft.

Ein kleines Segelboot auf einem ruhigen Bergsee, Nebel liegt am Ufer, die Berge verschwinden im Dunst
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Bewilligt wird zweistufig: eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Was harmlos nach Juristendeutsch klingt, hat eine harte Konsequenz: eine Konzession aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet hier keine Wirkung, weder für die Aufsicht noch für den Spielerschutz. Und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen.

Die beiden Veranstalter sind die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) durchführt und ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen lässt, sowie die Loterie Romande als Société de la Loterie de la Suisse Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Der Nettoertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) — ein Detail, das die Debatte über Quoten und Margen in einen anderen Rahmen stellt, als sie in einem rein gewinnorientierten Markt hätte.

Die Bewilligung deckt jeweils nur einen Teil des Landes ab. Sporttip (Swisslos) ist für die deutschsprachigen Kantone, Tessin und Liechtenstein zuständig. Die Loterie Romande (Jouez Sport) deckt die sechs Westschweizer Kantone ab. Die Teilnahme ist auf das jeweilige Gebiet begrenzt, und ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet offen.

Gratisspielguthaben: die Regel, die kaum jemand kennt

Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das ist das eigentliche Nadelöhr hinter der Schweizer Bonuslandschaft. Eine Aktion ist hier nicht eine Marketingidee, die am Montag beschlossen und am Dienstag ausgerollt wird. Sie ist ein Vorgang mit Vorlauf, und entsprechend nüchtern fallen die Aktionen aus. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Genau hier verläuft die Trennlinie zum ausländischen Angebot. Beträge und Bedingungen von Aktionen stammen in der Schweiz aus den eigenen Teilnahmebedingungen der Veranstalter, nicht aus einer freien Kalkulation der Marketingabteilung. Wer auf einer ausländischen Seite ein Startguthaben in vierstelliger Höhe sieht, sieht ein Produkt, das unter keiner Schweizer Zustimmungspflicht steht und unter keiner Schweizer Aufsicht.

Aus der Werberegel folgt dasselbe in strenger: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb beschreibt ein Vergleich wie dieser die Anbieter und bewertet sie; er lädt niemanden dazu ein, bei einem von ihnen ein Konto zu eröffnen — schon gar nicht bei einem ohne Schweizer Bewilligung. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es übrigens nicht, anders als in manchen Nachbarländern.

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Die Bewilligung deckt nicht alles, was ein Sportfan unter «Wette» verstehen könnte. Zugelassen sind ausschliesslich Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste — die Liste der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn gelistet, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte führt die Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). E-Sport kommt auf der Liste schlicht nicht vor.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht — eine Unterscheidung, die manche Behauptung über «regulierte Livewetten» in der Schweiz relativiert. Cash-Out ist dagegen überhaupt nicht geregelt; er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und nichts, worauf ein Anspruch bestünde.

Marke Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Sporttip (Swisslos) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Sportwetten unter dem Namen Sporttip
Jouez Sport (Loterie Romande) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betovo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betscore ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle steht hier nicht, um eine Rangfolge der Seriosität zu suggerieren, sondern um die einzige Frage zu beantworten, die vor jedem Bonusvergleich kommt: Steht hinter diesem Anbieter eine Schweizer Bewilligung oder nicht? Bei acht der zehn Zeilen lautet die Antwort nein, und das ist kein Randphänomen, sondern die Struktur des Angebots, das Schweizer Spielende in Suchresultaten antreffen.

Warum ein ausländisches Angebot nichts kostet, was es verspricht

Ein Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung zu sein, ist in der Schweiz nicht einfach eine Formalität, die man nachreicht. Sportwetten ohne Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Ihr Geld steht trotzdem zur Diskussion: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.

Was fehlt, lässt sich in einem Satz zusammenfassen, und man sollte ihn langsam lesen: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Dazu kommt die Steuerfrage, die auf den ersten Blick angenehm aussieht — Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — und auf den zweiten nicht: Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Die Aufsicht hat ein eigenes Werkzeug gegen diese Anbieter: die Sperrliste der Gespa mit ausländischen Domänen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen. Blockierte Domänen werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 auf der Liste steht. Eine Sperrliste ist also kein Zaun, sondern ein bewegliches Hindernis. Wer sie umgeht, umgeht damit auch den Grund, aus dem sie existiert.

Ehrlich bleibt nur die doppelte Feststellung: Ausländische Anbieter bedeuten keinen Schweizer Schutz — und die bewilligten bedeuten vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist die «sichere Wahl» von sich aus. Sie sind zwei verschiedene Pakete.

Spielerschutz und Limiten: ein Bonus ersetzt keine Verlustgrenze

Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat

Wer bei Sporttip einsteigt, setzt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage — mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese 72 Stunden sind kein Zufall und keine Schikane: Sie sind die Bremse gegen den Impuls, der genau in dem Moment auftritt, in dem eine Serie schlecht läuft. Wer nach drei verlorenen Wetten seine Limite hochsetzen möchte, muss drei Tage mit der alten Limite leben. Genau das ist die Absicht.

Das Gesetz verlangt, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangt (Art. 87 VGS); eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande handhaben in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Ein gesetzlich festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Wer in deutschen Ratgebern von einer festen Einzahlungsgrenze liest, liest über einen anderen Rechtsraum.

Jetzt die unbequeme Rechnung für jeden Bonusfreund: Diese Limiten gelten unabhängig davon, wie viel Guthaben aus einer Aktion auf dem Konto liegt. Ein Gratisspielguthaben erhöht die Verlustlimite nicht, es umgeht sie nicht, es verschiebt sie nicht. Es ist ein Guthaben mit einem Ablaufdatum, und die Grenze, die der Spielende sich selbst gesetzt hat, steht daneben und bleibt. Wer annimmt, ein Bonus verschaffe ihm mehr Spielraum, hat die Mechanik rückwärts gelesen: Der Bonus vergrössert den Einsatz, die Limite begrenzt ihn. Bei einem Guthaben, das nicht auszahlbar ist und nach dreissig Tagen verfällt, heisst das in der Praxis, dass die Limite den Bonus überleben kann.

Spielsperre und Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der Unterschied zwischen den beiden Varianten ist gross genug, um ihn bewusst zu wählen: Die befristete Sperre hält einen vom Sporttip-Konto fern, die unbefristete hält einen aus dem gesamten bewilligten Schweizer Glücksspiel heraus.

Rechtlich steht die Spielsperre auf drei Beinen: Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und Selbstsperre, festgehalten in einem gemeinsam geführten Register der gesperrten Personen (Art. 80–82 BGS). Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) — wer über die Sperre hinwegsetzt, verliert nicht nur den Zugang, sondern auch das Geld.

Ausländische Anbieter kennen dieses Register nicht. Sie sind nicht daran angebunden, und das bedeutet konkret: Eine Spielsperre, die bei Swisslos eingetragen ist, hat dort keine Wirkung. Wer sich sperren lassen will und danach auf einer ausländischen Seite weiterspielt, hat keine Sperre, sondern eine Formalität erledigt.

Wo der Schutz am Verkaufsschalter endet

Es gibt eine Zahl in der Schweizer Aufsicht, die man kennen sollte, bevor man den Verkaufsschaltern eine strenge Kontrolle unterstellt. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Online-Kanal prüft Identität und Alter — dort ist der Zugang ab 18 Jahren gesperrt (Art. 72 BGS), ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS) —, aber die bewilligte Schweiz ist kein lückenloser Schutzraum. Sie ist ein besser ausgestatteter.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die beiden Regeln zusammengenommen beschreiben einen Rahmen, der enger ist als der einer ausländischen Seite — und der genau deshalb weniger Aktionen braucht, um zu funktionieren.

Neukundenangebote im Detail: Mindestquote, Laufzeit, Umsatzbedingung

Was ein Neukundenangebot wert ist, entscheidet sich an vier Fragen: Wie hoch ist die Mindestquote? Bis wann gilt es? Welche Umsatzbedingung hängt daran? Und wird ein Gewinn daraus ausgezahlt? Die Reihenfolge ist nicht beliebig — die vierte Frage wird am häufigsten falsch beantwortet, weil sie erst nach einem Gewinn akut wird.

Sporttip: der Kombiboost als Schweizer Antwort auf den Neukundenbonus

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist die Struktur eines Treue- oder Volumenanreizes, nicht die eines Willkommensgeschenks. Wer sich heute anmeldet und eine einzelne Wette auf ein Ergebnis platziert, bekommt gar nichts — vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind die Eintrittskarte, und die erste davon muss man erst einmal treffen. Fünfzehn Voraussagen mit dieser Mindestquote sind eine Kombination, die praktisch niemand gewinnt; der Prozentsatz ist das Schild an der Spitze einer Kurve, an deren Fuss die Realität beginnt. Wer das Angebot als 100-Prozent-Versprechen liest, liest die Zahl ohne die Bedingung davor.

Wie sich das in Geld ausdrückt, lässt sich an einem Beispiel durchrechnen, das ausdrücklich keines der aktuellen Sporttip-Quoten ist, sondern eine Annahme, um die Mechanik sichtbar zu machen. Vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt der Rückzahlungsbetrag CHF 97.92, der Nettogewinn also CHF 87.92 — 10 × (9’792 − 1). Darauf kommen 5 % Kombiboost, weil es vier Voraussagen sind: CHF 4.40, mithin insgesamt rund CHF 92.30 Nettogewinn. Bei sieben Voraussagen zu ähnlichen Quoten steigt der Faktor von 5 auf 20 %, bei zehn auf 40 %, bei fünfzehn auf 100 %.

Der Punkt dieser Rechnung ist nicht der Betrag. Es ist das Verhältnis: Rund fünf Prozent Aufschlag auf den Nettogewinn, gemessen an der Quote, die dafür verlangt wird. Die Aufbesserung liegt in der Grössenordnung, in der sich auch die Marge bewegt, die im Preis schon steckt — sie ist ein Anreiz, das Ergebnis eines gewonnenen Kombinationsscheins ein wenig zu vergrössern, und sie ist kein Guthaben. Wer ein Konto eröffnet, um fünf Prozent mehr auf einen Gewinn zu bekommen, den er zuerst erzielen muss, hat nicht dasselbe gekauft wie jemand, der ein Startguthaben ohne Einsatzbedingung erhält. Die Lotterie Romande und Swisslos vergeben Gratisspielguthaben nur mit Zustimmung der Gespa; das Kombiboost-Programm ist genau deshalb kein Gratisguthaben, sondern eine Gewinnaufbesserung.

Loterie Romande: das Gratisspielguthaben, das es tatsächlich gab

Bei der Loterie Romande lässt sich ein Neukundenangebot dagegen konkret nachprüfen, und die Prüfung lohnt. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Diese vier Zahlen erzählen die ganze Geschichte des Schweizer Bonusmarkts. Zehn Franken. Siebentausend Stück im Land. Dreissig Tage Gültigkeit. Und vor allem: nicht auszahlbar. Der Gegenwert ist ein Gratisspiel auf einem bestimmten Kanal, kombiniert mit einem Standortbesuch — das Guthaben hing an einem Code, der in Stadien zirkulierte, also an einer physischen Handlung. Ein solches Angebot macht nur Sinn, wenn man den Sport im Stadion ohnehin gesehen hat. Es ist keine Willkommensprämie für einen Online-Anmeldevorgang.

Die Bedingungen der Loterie Romande umreissen den Rahmen, in dem solche Aktionen stattfinden: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer den Code im verifizierten Konto eingegeben hat, hält eben keinen Zehner in der Hand, sondern zehn Franken Spielraum, der nach dreissig Tagen verschwindet.

Quotenboosts: einmal pro Wettenden, und bei Cash-Out vorbei

Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere Aktionsformen, die man nicht verwechseln darf. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das «nur einmal» ist die eigentliche Information. Ein Quotenboost ist kein Programm, sondern eine einmalige Gelegenheit, und wer ihn verfallen lässt, weil er vorher cash-out genommen hat, hat ihn verloren. Die Reihenfolge zählt hier mehr als die Höhe: Wer einen Profitboost auf ein bestimmtes Sportereignis hält und den Schein vorzeitig verkauft, tauscht die Aufbesserung gegen den Cash-Out-Betrag. Das kann vernünftig sein — wenn das Spiel läuft, läuft es oft gegen die eigene Wette — aber es ist eine Entscheidung, und sie sollte bewusst fallen.

Was ein «Risikofrei»-Versprechen daneben bedeutet, lässt sich an den Auszahlungsregeln ablesen, die für alle diese Formen gelten. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Wer eine Aktion nutzt und daraus einen Gewinn erzielt, wird also nicht automatisch mit dem vollen Betrag bedient: Entscheidend ist, ob das Guthaben oder die Aufbesserung auszahlbar ist oder ob sie im Spielkreislauf bleibt.

Der Vergleich: zwei bewilligte Veranstalter, gemessen an Aktionsformen, Limiten und Auszahlung

Wie die beiden Vertragsgebiete die Auswahl vorgeben

Die Auswahl beginnt nicht mit dem Geschmack, sondern mit der Postadresse. Sporttip steht Einwohnern des Swisslos-Vertragsgebiets offen — der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport steht Einwohnern der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura offen. Für einen Menschen heisst das: Von den zwei bewilligten Veranstaltern bleibt ihm im Normalfall genau einer, und die Wahl zwischen ihnen stellt sich für ihn gar nicht.

Damit ist die eigentliche Entscheidung eine andere als die zwischen zwei Bonusangeboten. Sie lautet: bewilligter Veranstalter oder ausländische Seite. Und diese Entscheidung stellt sich für jeden gleich.

Die Aktionen der beiden Häuser unterscheiden sich in der Form, so weit sich das aus ihren Bedingungen ablesen lässt. Sporttip arbeitet mit Gewinnaufbesserungen — Kombiboost, Quotenboost, Profitboost —, also mit Zuschlägen auf einen ohnehin erzielten Gewinn. Die Loterie Romande arbeitet mit einem Gratisspielguthaben über einen Code, zeitlich und mengenmässig begrenzt. Zwei Philosophien: die eine erhöht den Ertrag der bestehenden Wette, die andere senkt den Einsatz der nächsten. Welche besser ist, hängt allein davon ab, wie häufig man gewinnt — und weil das niemand vorhersagen kann, hängt es davon ab, wie oft man überhaupt spielt.

Wo sich die Limiten der beiden Häuser unterscheiden

Die Limiten, die für den Alltag am stärksten zählen, sind bei beiden Häusern Einsatzobergrenzen und Auszahlungswege. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Kriterium Beitrag in Franken
Mindesteinsatz Einzel- und Kombiwette bei Sporttip CHF 1
Höchsteinsatz Einzel- und Kombiwette bei Sporttip CHF 1’000
Höchsteinsatz Systemwette bei Sporttip CHF 10’000
Mindestbetrag Guthabenkauf bei Swisslos CHF 20
Wallet-Guthaben bei Swisslos, Obergrenze für einen Kauf CHF 9’999
Einzahlungen pro 30 Tage bei der Loterie Romande höchstens CHF 10’000
Wallet-Guthaben bei der Loterie Romande höchstens CHF 10’000
Gratisspielguthaben der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar

Der Vergleich zeigt keine grossen Unterschiede bei den Beträgen, sondern eine Gemeinsamkeit, die man auf den ersten Blick übersieht: Alle diese Grenzen liegen weit über dem, was ein durchschnittlicher Freizeitwettender in einem Monat einsetzt, und genau deshalb wirken sie nicht als Bremse, sondern als Formalität. Der wirksame Wert ist nicht die Obergrenze, sondern der Mindestbetrag von CHF 20 für den Guthabenkauf und der Mindesteinsatz von CHF 1. Wer mit kleinen Beträgen spielen will, wird von den Obergrenzen nirgends gestört; ihn interessiert der Einstieg, und der liegt tief.

Auszahlung: der Teil, der nach dem Gewinn beginnt

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer also nur einmal im Jahr eine Auszahlung macht, zahlt nichts. Wer sein Guthaben in kleinen Portionen abzieht, zahlt bei der dritten Überweisung — eine Regel, die den Nutzer erzieht, nicht den Kontoauszug.

Unterschieden wird auch nach Höhe: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Schwelle von CHF 1’000 entscheidet also, welchen Weg das Geld nimmt — beim bescheidenen Gewinn bleibt es im Spielsystem, beim grossen verlässt es es. Wer den Gewinn lieber ausserhalb des Wallets hätte, sollte das wissen, bevor er auf den Gewinn klickt.

Die Auflagen sind strenger als bei den meisten ausländischen Seiten: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Und Spielende erhalten keinen Kredit (Art. 75 Abs. 1 BGS) — es gibt kein «Nachladen auf Rechnung», das eine Verlustserie finanziert. Das ist unbequem und genau richtig.

Ein Punkt, der in Diskussionen regelmässig falsch dargestellt wird: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Was existiert, ist die DNS-Sperre. Wer glaubt, seine Bank schütze ihn, glaubt an eine Vorrichtung, die es nicht gibt.

Grundlagen: was ein Neukundenbonus verspricht und was in der Schweiz davon übrig bleibt

Die vier Versprechen, mit denen geworben wird

Wer sich heute nach einem Neukundenbonus für Sportwetten umsieht, begegnet fast immer derselben Liste von Werbewörtern. «100 % Bonus auf die erste Einzahlung.» «Risikofreie erste Wette.» «Gratiswette ohne Einzahlung.» «Bonusguthaben ohne Umsatzbedingung.» Vier Versprechen, und jedes hat eine technische Übersetzung, die man vor dem Anklicken kennen sollte.

Ein Schachbrett mit Figuren mitten in einer Partie steht auf einem Holztisch, Licht von einem Fenster
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

«Risikofrei» beschreibt eine Wette, deren Einsatz als Guthaben zurückkommt, wenn sie verliert — und zwar in der Regel als Freiwette, nicht als Geld. Eine Freiwette ist kein Erstattungsbetrag: Wird mit ihr gewonnen, wird üblicherweise nur der Gewinnanteil ausgezahlt, der Einsatz nicht. Eine 10-Franken-Freiwette auf Quote 2.00 bringt also bei Erfolg rund CHF 10 ein, nicht CHF 20. Aus «risikofrei» wird «risikoarm», und aus einer Erstattung wird ein Gutschein, der nur im Spielsystem zählt.

«Bonusguthaben ohne Umsatzbedingung» existiert in der Preisgestaltung, aber selten so, wie es klingt. Auch ein Boni ohne Umsatzauflage ist meistens nicht auszahlbar; dann ist die Auflage nur durch eine harte Sperre ersetzt. Der Test lautet nicht «gibt es eine Umsatzbedingung», sondern «steht in den Bedingungen das Wort auszahlbar».

Den dritten und vierten Punkt erledigt in der Schweiz bereits die Aufsicht. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Genau deshalb existiert hier kein Äquivalent zu dem, was auf dem internationalen Markt unter Willkommenspaket läuft.

Was davon bei einer bewilligten Schweizer Veranstalterin ankommt

Setzt man diese vier Versprechen gegen das, was in der Schweiz tatsächlich angeboten wird, bleibt wenig übrig — und die Erklärung für die Kargheit ist selbst ein Ergebnis. Sporttip bietet eine Gewinnaufbesserung. Die Loterie Romande bot einmal ein Gratisspielguthaben von CHF 10, befristet und nicht auszahlbar. Das ist der gesamte Bestand an Neukundenformen, den die bewilligten Häuser abdecken.

Man kann das als Mangel lesen. Man kann es aber auch als das Ergebnis einer Rechnung lesen, die anderswo nicht aufgeht: In einem Markt, in dem der Ertrag der Wetten gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zufliesst (Art. 125 BGS), ist ein hohes Startguthaben kein Kundeninvest. Es ist eine Ausgabe ohne Ertrag, und die Kantone haben kein Interesse daran, sich das zu leisten. Der Neukundenbonus, den der Markt der Werbebanner verspricht, ist unter diesem Modell nicht vorgesehen.

Für den Leser folgt daraus die zentrale Unterscheidung dieses Themas, und sie ist keine Geschmacksfrage: Der Schweizer Weg bedeutet eine geringe Aktionshöhe und einen vollständigen Schutzrahmen — Sperrregister, Wohnsitzerfordernis, Identitätsprüfung, Auszahlung nur auf den eigenen Namen, kein Kredit, Schlichtung über die Aufsicht und je nach Kanton steuerfreie Gewinne unterhalb des Freibetrags. Der ausländische Weg bedeutet einen hohen beworbenen Betrag und keinen dieser Punkte, dazu das spezifische Risiko des Kantons Thurgau in der Steuerpraxis bei ausländischen Grossspielen und die Sperrliste, die die Domäne jederzeit vom Schweizer Netz nehmen kann.

Wer bei Swisslos einzahlen will, muss wissen, wie das Guthaben entsteht: Spielguthaben auf dem Wallet wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart benannt, bestätigt wird die Transaktion direkt in der PostFinance App.

Was Wetten in der Schweiz sonst noch auszeichnet

Ein paar Eigenheiten des bewilligten Angebots, die für die Bewertung eines Bonusangebots wichtiger sind, als sie auf den ersten Blick aussehen. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einem kombinierten Einsatz von CHF 100 summiert sich die Rappenrundung auf, je nach Konstellation, bis zu einigen Franken. Kleinlich? Vielleicht. Aber es ist die einzige Stelle im Schweizer Wettgeschäft, an der auf Kosten des Wettenden gerundet wird.

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Kombinationsspieler ist das die wichtigste Zeile im Regelwerk: Man kann eine Kombination aufstellen, die gar nicht zulässig ist — mit Ergebnis Folgen für den ganzen Schein.

Dazu kommen drei Regeln, die jeden Kombinationsschein irgendwann treffen. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer während einer strittigen Szene auf eine Wette tippt, hat sie im Zweifel nicht platziert, sondern nur ein Formular abgeschickt.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — beim Fussball also 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. In einem Pokalspiel heisst das: Wer auf den Sieger nach 90 Minuten setzt, kann mit einem richtigen Tipp danebenliegen, weil das entscheidende Tor im Elfmeterschiessen fiel.

Und schliesslich die Absage: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bleibt ein angesetzter Antritt aus, ist der Schein also nicht verloren, aber beschädigt.

Und eine Frist, die Geld kostet, wenn man sie übersieht: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer ein halbes Jahr nicht auf sein Sporttip-Konto schaut, kann einen Gewinn verloren haben, den er noch auf dem Schein sieht.

Neukundenbonus bei den zehn Anbietern: Bewertung und Vergleich

Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage: zuerst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, danach acht Marken, die Schweizer Spielende antreffen und die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Bewertet wird in beiden Gruppen nach denselben Massstäben. Die acht Namen stehen hier zur Einordnung, nicht zur Empfehlung.

Sporttip von Swisslos: die einzige Gewinnaufbesserung mit Schweizer Bewilligung

Grunddaten und Bewilligung

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Damit ist Swisslos einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt.

Das Konto steht nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet offen: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Aktionen, Limiten und Auszahlung

Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, alles limitiert bei Einsatz und Gewinnerhöhung. Quotenboosts und Profitboosts existieren daneben, sind je Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei Systemwetten bei CHF 10’000; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Auszahlungen: zweimal jährlich gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen, ab der dritten Auszahlung möglicherweise 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gewinne bis CHF 1’000 automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten.

Verdikt

Das ist ein Angebot für jemanden, der ohnehin regelmässig Kombinationen spielt und die Aufbesserung als Zugabe nimmt, nicht als Grund. Wer wegen des Neukundenbonus kommt und eine einzelne Wette platzieren will, findet nichts — und die Struktur sagt ihm das auch: Ein Anreiz, der erst ab vier Voraussagen greift, ist kein Willkommensgruss, sondern ein Verkaufsargument für die Spielform, die die Marge am besten trägt. Die Stärke des Hauses liegt nicht in der Aktionshöhe, sondern darin, dass ein Gewinn hier nicht daran scheitert, dass der Veranstalter in keiner Aufsicht steht.

Jouez Sport von der Loterie Romande: Gratisspielguthaben an 7 Aktionstagen

Grunddaten und Bewilligung

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Form wie bei Swisslos: eine Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Gespa-Aufsicht. Auch hier ist die Teilnahme auf das eigene Gebiet begrenzt — ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet offen.

Aktionen, Limiten und Auszahlung

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die konkrete Form, in der im bewilligten Schweizer Markt ein Gratisspielguthaben auftritt: klein, befristet, mengenmässig begrenzt und an einen physischen Kanal gebunden.

Bei den Limiten gelten Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Verdikt

Der Unterschied zu Sporttip liegt in der Mechanik, nicht in der Höhe: Hier wird der Einsatz der nächsten Wette gesenkt statt der Gewinn der letzten erhöht. Das nützt dem, der noch wenig gespielt hat und den ersten Einsatz klein halten will, und es nützt dem nicht, der schon eine Serie laufen hat. Die Bindung an Stadioncodes und 7’000 Stück macht die Aktion zu etwas, das man zufällig findet, nicht gezielt sucht — was für ein Haus, dessen Nettoertrag gemeinnützigen Zwecken zufliesst, eine stimmige Haltung ist.

Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; die gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domäne kann per DNS blockiert werden.

Wer ein Konto bei einem solchen Anbieter in Betracht zieht, sollte mindestens wissen, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können, während der Spielende selbst nicht bestraft wird. Das Verhältnis von beworbenem Bonusbetrag und Spielerschutz ist hier maximal ungünstig.

Betovo: ohne Schweizer Bewilligung

Betovo hat keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Da der Anbieter nicht unter Schweizer Aufsicht steht, greifen hier weder das Sperrregister noch der hiesige Rechtsweg; eine Sperrung durch die Gespa bleibt möglich.

Was ein grosser beworbener Startbetrag wert ist, lässt sich hier nicht aus Schweizer Bedingungen ablesen, weil es keine gibt. Für einen Wettenden bedeutet das: Die Bedingungen sind das einzige Regelwerk, das für ihn existiert — nachprüfen lassen sie sich in der Schweiz nicht.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Domäne kann blockiert werden.

Wettende sollten im Blick behalten, wie die Gespa mit solchen Domänen umgeht: Blockierte werden innert Stunden ersetzt, und das Gespa nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich. Der Zugang bleibt also erreichbar — die Aufsicht ist nur ein Hindernis, nicht eine Mauer.

Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung

Sportuna tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; die gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Möglichkeit der DNS-Blockade.

Die kantonale Steuerpraxis ist bei dieser Gruppe der Punkt, den die Werbung nie erwähnt: Die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer den beworbenen Bonus gegen die Steuerfolgen rechnet, kommt auf ein anderes Bild.

Betscore: ohne Schweizer Bewilligung

Betscore tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; die gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Ohne Anbindung an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, mit dem Risiko der Sperrliste.

Dazu kommt die Werbeseite: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Für einen Wettenden heisst das schlicht, dass die Werbung, die ihn zu einem solchen Anbieter führt, aus einem Rechtsraum kommt, der die Schweiz nicht einbezieht.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; die gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domäne kann per DNS blockiert werden.

Wer hier spielt, spielt nach Hausregeln, die in der Schweiz niemand überprüft. Das ist keine Frage der Seriosität des Betreibers, sondern der fehlenden Nachprüfbarkeit.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und ohne Wirkung (Art. 4 BGS); das Sperrregister kennt dieses Konto nicht, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Domänen solcher Anbieter können blockiert werden.

Bei der Auszahlung lohnt die Erinnerung, dass die Schweiz hier keine Schranken setzt: Die Auflage, dass Guthaben nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausgezahlt wird, gilt im bewilligten Bereich, nicht bei ausländischen Anbietern. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind dort möglich, und genau das macht eine Nachverfolgung von Ansprüchen praktisch unmöglich.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Aussicht auf Sperrung.

Ein Punkt, der bei dieser Gruppe unterschätzt wird: Das schweizerische Sperrsystem ist kein Bonusprogramm, sondern ein Mechanismus für Menschen, die sich selbst nicht mehr bremsen können. Bei einem Anbieter ohne Anbindung daran wirkt eine Spielsperre von Swisslos oder der Loterie Romande nicht. Wer eine selbst gewählte Pause braucht, braucht deshalb ein Haus mit Schweizer Bewilligung.

Was der Vergleich für die Wahl der beiden Wege bedeutet

Am Ende stehen zwei Pakete, die sich nicht nach Bonusbetrag unterscheiden, sondern nach allen übrigen Eigenschaften. Der eine Weg: zwei Veranstalterin, Wohnsitzbindung, Identitätsprüfung, Festhalten an einem schweizerischen Sperrregister, Auszahlung nur auf den eigenen Namen, kein Kredit, Gewinne ohne Verrechnungssteuer unterhalb der Schwelle von CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 (für 2025 galt CHF 1’070’400), wobei die kantonale Schwelle abweicht und deshalb «je nach Kanton» gilt. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung. Ein typischer Wettender liegt weit darunter und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze, und pauschale Auskünfte ersetzen keine Beratung — dafür fragt man Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.

Der andere Weg: hoher beworbener Betrag, keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Einziehung von Einsätzen und Gewinnen im Verfahren gegen den Anbieter möglich, kantonale Steuerfolgen nach kantonaler Praxis, und eine Domäne, die jederzeit per DNS aus dem Schweizer Netz genommen werden kann.

Für wen der eine und für wen der andere Weg passt, ist keine Frage des Geschmacks, sondern der Priorität. Wer den Schutzrahmen über den Aktionswert stellt, findet unter den bewilligten Veranstaltern keinen Grund zur Beschwerde ausser dem kleinen Bonus. Wer den Aktionswert über den Schutz stellt, sollte wenigstens wissen, dass die Schweiz auf der anderen Seite nichts absichert — und dass die Zusammenarbeit mit einem Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat, nicht strafbar ist, aber einen im Streitfall ohne Ansprechstelle lässt.

Häufig gestellte Fragen zum Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten

Gibt es in der Schweiz überhaupt einen Neukundenbonus für Sportwetten?

Ein klassischer Willkommensbonus auf die erste Einzahlung existiert im bewilligten Schweizer Markt nicht. Zulässig sind Gratisspielguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa. Praktisch tritt das als Kombiboost bei Sporttip und als befristetes Gratisspielguthaben bei der Loterie Romande in Erscheinung.

Welche Aktionen bieten Swisslos und die Loterie Romande tatsächlich an?

Sporttip bietet den Kombiboost auf den Nettogewinn — 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, nur online — sowie Quoten- und Profitboosts, je Wettenden einmal nutzbar. Die Loterie Romande bot über einen Stadioncode CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Weshalb locken ausländische Seiten mit hohen Bonusbeträgen, und was fehlt dort?

Sie werben unter keiner Schweizer Bewilligung und unter keiner Gespa-Zustimmungspflicht. Was fehlt, sind Anbindung an das schweizerische Sperrregister, Schweizer Rechtsweg und der Schutz der bewilligten Auszahlungsregeln. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip?

Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen von 5 % bei vier auf bis zu 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Was ist die Marge eines Buchmachers, und weshalb ändert ein Bonus daran wenig?

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken einbehält; der Quotenschlüssel beziehungsweise die Auszahlungsquote ist der Rest und ergibt sich aus 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Ein Bonus auf den Gewinn verändert diese Rechnung nicht, er liegt neben ihr.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz kann ein Konto eröffnet werden?

Bei Swisslos ab 18 Jahren und mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Altersgrenze mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»