French Open Wetten in der Schweiz – was ein Einsatz wirklich zurückbringt
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen und die Aufsichtsdaten habe ich gegen die Angaben der Gespa und die veröffentlichten Veranstalterbewilligungen geprüft, die Steuerangaben gegen die ESTV.

Die French Open sind vorbei. Alexander Zverev und Mirra Andrejewa haben den Sandplatz von Roland Garros im Juni verlassen, und die nächste Ausgabe steht erst 2027 an. Wer heute in der Schweiz auf ein Tennisturnier wetten will, wettet also nicht auf das Turnier, das eben gelaufen ist, sondern auf das kommende — und genau hier beginnt das Problem, das diese Seite durchrechnet.
Denn eine Quote ist kein Angebot. Sie ist eine Wette mit eingebautem Preisaufschlag, und dieser Aufschlag ist der einzige Posten auf dem Wettschein, den der Wettende nie schwarz auf weiss sieht. Bei Swisslos und der Loterie Romande kommt dazu, dass das Wettprogramm nicht dem entspricht, was eine ausländische Seite auf den Bildschirm legt: eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, ein Wohnsitzkriterium, Verlustlimiten vor der ersten Wette. Das ist kein Nebenaspekt, das ist der Rahmen, in dem jede French-Open-Wette aus der Schweiz überhaupt stattfindet.
Grundlagen: Sand, Sätze und was sie mit Quoten machen
Ein Tennismatch auf Sand ist kein Tennismatch auf Rasen. Das liegt nicht am Belag als Romantik, sondern an der Dauer. Roland Garros wird im Stade Roland Garros im 16. Arrondissement von Paris ausgetragen, Veranstalter ist der Weltverband ITF. Gespielt wird auf Terre battue, und dieser Sand verlängert Ballwechsel, verlängert Matches und verlängert damit auch die Zeit, in der eine Livewette noch umdrehen kann.

Wie lang ein Match dauern darf, ist keine Ermessensfrage. Bei den French Open spielen die Herren auf drei Gewinnsätze und die Damen auf zwei Gewinnsätze; bei 6:6 gibt es einen Tiebreak bis 7, im Entscheidungssatz einen Match-Tiebreak bis 10 mit zwei Punkten Vorsprung, worauf sich alle vier Grand-Slam-Turniere im März 2022 einigten.
Für den Wetter ist das mehr als eine Regel. Ein Herrenmatch kann fünf Sätze erreichen, ein Damenmatch höchstens drei. Wer auf einen 3:2-Sieg im Herreneinzel setzt, setzt auf einen Ausgang, den es bei den Damen gar nicht geben kann. Wer Satzwetten spielt, spielt bei den Herren gegen eine grössere Streuung möglicher Satzergebnisse — und die Quoten spiegeln das, nicht weil der Buchmacher grosszügig wäre, sondern weil er bei fünf möglichen Sätzen mehr Ausgänge abdecken muss.
Die Geschichte des Turniers ist kurz erzählt und trotzdem nützlich. Das erste Turnier der French Open fand 1891 als «Championnat de France international de Tennis» statt. Rekordsieger im Herreneinzel ist Rafael Nadal mit 14 Titeln; im Dameneinzel hält Chris Evert den Rekord mit 7 Titeln.
Diese beiden Zahlen sind der Grund, warum Quoten für den Gesamtsieger so aussehen, wie sie aussehen. Ein Turnier, dessen Herrenfeld seit zwei Jahrzehnten von einem einzigen Namen dominiert wurde, hat über Jahre hinweg sehr kurze Quoten auf die Spitze produziert und sehr lange auf alles darunter. Die Marge verschiebt sich damit nicht, aber die Verteilung des Risikos tut es, und das ist der Punkt, an dem ein Wettender auf Gesamtsieger mehr bezahlt als jemand, der Einzelmatches spielt.
Minuten, Sätze, Preis
Eine Sportwette entscheidet sich nicht immer im letzten Punkt. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa die 90 Minuten im Fussball — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Beim Tennis heisst das: die Satzwertung folgt der Wettart. Eine Matchwette endet, wenn das Match endet. Eine Satzwette endet, wenn der Satz endet — und ein Tiebreak ist Teil dieses Satzes, nicht ein eigenes Ereignis. Wer die Regel im Kopf hat, liest die Quoten anders: ein Spieler, der im ersten Satz mit 6:7 verliert, kann das Match noch gewinnen, und eine Satzwette auf ihn ist dann verloren.
French Open 2027: Spielplan, Felder und Laufzeiten von Wetten
Die nächste Ausgabe folgt 2027. Die Termine dafür stehen noch nicht fest, und wer eine Langzeitwette auf den Gesamtsieger abschliesst, bindet Geld über Monate. Das ist der eigentliche Preis dieser Wettart.
Das Hauptfeld füllt sich erst über die Qualifikation, die in der Woche vor dem Turnierbeginn entschieden wird. Wer früh auf einen Aussenseiter setzt, setzt oft auf einen Spieler, dessen Teilnahme am Hauptfeld noch nicht feststeht. Genau hier liegt ein Missverständnis, das Geld kostet: eine Quote von 3.00 auf einen Namen, der in der Qualifikation ausscheidet, ist keine Wette, die knapp verloren geht, sondern eine Wette mit einem anderen Bezugsobjekt.
Die Einordnung der letzten Ausgabe zeigt, wie sich Felder verschieben. Das Herreneinzel der French Open 2026 gewann Alexander Zverev aus Deutschland im Finale gegen Flavio Cobolli aus Italien. Das Dameneinzel gewann Mirra Andrejewa im Finale gegen die Qualifikantin Maja Chwalińska.
Zwei Namen, die vor zwei Jahren kaum jemand auf dem Zettel hatte, standen 2026 im Endspiel — und einer davon kam aus der Qualifikation. Ein Turnier, das eine Qualifikantin ins Damenfinale trägt, produziert Quoten für das Folgejahr, die auf dem Papier der Weltrangliste falsch aussehen und es trotzdem nicht sind.
Das Gesamtpreisgeld der French Open 2026 betrug 61’723’000 €, ein Anstieg um 9,35 % gegenüber dem Vorjahr; die Einzelsieger im Profitennis erhielten jeweils 2’800’000 €. Wer fragt, warum die Quoten auf Tennisturniere so viel Marge tragen wie Fussball, bekommt hier eine Antwort: Preisgeld in dieser Höhe heisst, dass das Turnier selbst zu einem Ereignis mit sehr grossem Publikumsinteresse geworden ist — und Interesse ist der Rohstoff, aus dem ein Buchmacher kurze Quoten macht.
Wetten ohne festen Termin
Langzeitwetten auf den Gesamtsieger laufen über Monate, bis das Feld steht. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Wer eine Langzeitwette mit Cash-Out als Absicherung plant, plant gegen einen Betrag, der tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Das ist keine Randnotiz zur Bequemlichkeit, sondern der Preis der Absicherung: der Betrag hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Der Ausstieg ist ein Kauf, und der Aufschlag für diesen Kauf zahlt der Wetter.
Der Vergleich: Bewilligung, Reichweite und Wettprogramm
Hier wird es unangenehm, und zwar für alle zehn. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter mit einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, die gesetzlich auf ihre Gebiete beschränkt sind und deren Angebot auf einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und Wettarten beruht. Auf der anderen stehen acht ausländische Seiten, die keine Schweizer Bewilligung haben und deren Angebot in der Schweiz nicht veranstaltet werden darf.
Ich führe beide Gruppen in einer Tabelle, weil ein Wettender beide im Browserfenster hat. Die Einordnung nennt Bewilligung, Rechtsgrundlage und aufsichtsrechtliche Anbindung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Swisslos, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Westschweiz |
| Betify | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Bewilligung |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Bewilligung |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Bewilligung |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Bewilligung |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Bewilligung |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach Angaben Dritter: Tobique, Kanada |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Bewilligung |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Bewilligung |
Die Spalte zur berichteten Bewilligung ist bei sieben Marken leer, und das ist der Befund, nicht ein Schönheitsfehler. Wenn eine ausländische Seite eine Bewilligung vorweist, die nicht existiert, ist das keine Rechtsformalie — es heisst, dass es keine Aufsicht gibt, bei der sich jemand beschweren könnte, und dass eine Schweizer Spielsperre an dieser Seite vorbeiläuft.
Was die Tabelle nicht zeigt: wie eng das bewilligte Angebot ist. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026) lässt Qualifikationsrunden nur zu, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und Trainingsläufe nie. In der Liste stehen weder Eckball- noch Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion sucht man ebenfalls vergebens.
Auf Tennis bezogen heisst das: die bewilligten Veranstalter dürfen Tennis anbieten, und sie dürfen es grundsätzlich auch live tun, sofern eine Entscheidung der Aufsicht das zulässt. Was sie nicht dürfen, ist das komplette Angebot einer englischen Seite auf den Bildschirm legen. Ein Wettender, der eine exotische Kombination sucht, findet sie nicht dort — und er findet sie auch nicht bei einer Seite, die ihn dafür in einem Netz ohne Schweizer Aufsicht empfängt.
Die Marge, die niemand sieht
Ein Beispiel, und ich rechne es offen, weil es der einzige Weg ist, den Preis einer Wette greifbar zu machen. Ein Markt mit zwei Ausgängen, beide zu Quote 1.90. Ein Beispiel, kein quotierter Preis.
Aus einer Quote von 1.90 wird bei einem Einsatz von CHF 10 ein Rückzahlungsbetrag von CHF 19. Wer das als fairen Markt liest, übersieht die andere Seite der Rechnung. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), das sind rund 95 %. Die Marge ist der Rest, also etwa 5 %.
Als Band formuliert, mit Bedingung: liegt die zweite Seite bei 1.90 und die erste bei 1.90, kostet der Markt rund 5 % je Einheit. Steht die Gegenquote bei 2.00, sinkt die Marge in die Nähe von 2 bis 3 %. Fallen die Quoten auf 1.80 auf beiden Seiten, steigt sie auf etwa 10 %. Für klassische Zweiwettereignisse wie den Gesamtsieger eine Woche vor dem Finale ist der Bereich zwischen 2 und 5 % die Regel, für einen Markt mit vielen Ausgängen wie den Turniersieg einer ganzen Damenkonkurrenz liegt er deutlich höher. Der Satz, der hier zu ziehen ist: je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto mehr bezahlt der Wetter für dieselbe Wette.
Was ein Übertrag wert ist
Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.
Das ist beachtlich, solange der Wetter versteht, was er dagegen eintauscht. Jede Voraussage hat eine Mindestquote von 1.50 — mit anderen Worten, jede Voraussage im Boost ist eine Wette, deren Ausgang als unsicher genug eingestuft wird, dass der Buchmacher nicht bereit ist, sie unter 1.50 zu quotieren. Vier solcher Wetten zu kombinieren heisst, vier Unsicherheiten zu multiplizieren. Die 5 % sind der Gegenwert für ein zusätzliches Risiko, nicht ein Geschenk zum Risiko.
Ebenso die Quotenboosts: sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost annimmt und später aussteigt, hat ihn verspielt — das ist der teuerste Weg, 5 % zu verlieren.
Das Wettangebot: Gesamtsieger, Einzelmatch, Kombination
Ein französischer Sandplatz schlägt auf die Struktur des Angebots durch. Drei Wettarten sind üblich und jede von ihnen trägt einen anderen Kostenfaktor.
Der Gesamtsieger — der Markt mit der grössten Marge. Das Feld umfasst bei den Herren über hundert Namen, und der Buchmacher muss für jeden eine Quote stellen, auch für die, die er in der ersten Runde erwartet. Über die Sätze summiert sich das: die Summe der Kehrwerte aller Quoten liegt deutlich über 1, und je grösser der Abstand über 1, desto grösser der Anteil, den der Anbieter einbehält. Bei einem Markt mit 8 bis 12 realistisch quotierten Kandidaten und dem Rest des Feldes als Wette auf die Sensation liegt dieser Anteil typischerweise im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Im Markt mit zwei Ausgängen rechnet man mit rund 5 %, hier rechnet man mit einem Vielfachen.
Die Einzelmatch-Wette — der günstigste Eintritt. Zwei, gelegentlich drei Ausgänge, also die engste Marge im ganzen Tennisprogramm. Wer sein Budget über die Turnierwochen strecken will, findet hier den niedrigsten Aufschlag pro Wette. Dass die Quoten auf Sand weniger kurz sind als auf Rasen, weil der Favorit häufiger verliert, ist dabei kein Vorteil: dieselbe Unsicherheit, die die Quote hebt, senkt die Trefferwahrscheinlichkeit.
Die Satz- und Spiewetten dazwischen — überschaubare Ausgänge, aber ein Bezugsobjekt, das mitten im Match wechselt. Bei den Herren gibt es fünf mögliche Satzausgänge, drei bei den Damen; eine Wette auf einen genauen Satzverlauf deckt eine Verteilung ab, die über drei Gewinnsätze breiter ist als über zwei. Der Preis dafür steht in der Quote, und die Regel dahinter ist die 6:6-Tiebreak- und Match-Tiebreak-Regelung im Entscheidungssatz.
Dazu kommt die Frage der Kombination. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Wer aus Unwissenheit Siegwette und Satzwette desselben Matches in einen Wettschein legt, hat am Ende keine zwei Wetten, sondern eine mit Korrelationsproblem — und im Zweifel gar keine. Für einen Kombischein ist das ein Ausfallrisiko, das kein Quotenboost wettmacht.
Live, Quote 1.00 und der leere Bildschirm
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Das nennt sich in der Sprache der Regeln eine Wertung, in der Sprache des Wettscheins eine Rückgabe. Wer live auf ein Tennis-Match setzt und zu spät klickt, bekommt seinen Einsatz zurück und keine Chance. Beim Tennis betrifft das weniger die klassischen Spielunterbrechungen als schlicht die Verzögerung zwischen Klick und Verarbeitung: das Bild läuft dem Server des Anbieters hinterher, und dieses Nachlaufen kostet Wetten.
Und der Bildschirm selbst: «live» und «live übertragen» stehen nicht im selben Verhältnis. Ein Anbieter kann Livewetten auf ein Turnier anbieten, für das er keinen Stream zeigt. Bei den French Open hiess das für Schweizer Wettende in der Vergangenheit, dass die Livewette und das Bild aus zwei verschiedenen Quellen kamen — und ein Wettender, der im Fernsehen schaut, steht gegenüber dem, der ein Angebot direkt beobachtet, nicht zwangsläufig im Nachteil, aber er hört die Änderung später.
Recht: was in der Schweiz erlaubt ist und wem
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt — der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Geldspielkonkordat seit 1.1.2021 in Kraft ist —, nicht von der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Auf der einen Seite Swisslos mit dem Produkt Sporttip, auf der anderen die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.
Die Gebietsgrenzen sind keine Formalie, sondern die erste Frage, die sich jeder Interessent stellen muss. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS), in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Das ist die erste Entscheidung, die einem der Wettende gar nicht trifft.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn fliesst zu gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen (Art. 125 BGS). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Dieser Rückgang ist der ehrlichste Satz, den man über das Schweizer Wettangebot sagen kann. Das Geld, das nicht mehr über die bewilligten Wetten läuft, läuft irgendwohin — und wohin, ist bekannt.
Was auf der Gespa-Liste steht — und was nicht
Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe; die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, prematch und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt Sache des jeweiligen Veranstalters. Zu virtuellen Sportarten ist nichts festgestellt; Esport taucht in der Gespa-Liste nicht auf.
Was das für die French Open bedeutet, ist leicht zu übersehen: das Turnier selbst steht auf der Liste, und weil die ITF die Veranstalterin ist und der Wettbewerb ein Grand-Slam-Turnier, gibt es keinen Zweifel an der Bewilligungsfähigkeit. Wer aber nach einer Wette auf die Anzahl der Doppelfehler im Damenfinale sucht, sucht etwas, das im bewilligten Programm nicht steht. Die Grenze verläuft nicht zwischen Tennis und Fussball, sondern zwischen üblichen und exotischen Märkten.
Werbung, Gratisspielguthaben und die Grenze zum Anpreisen
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht.
Für einen Wettenden heisst das eine ganze Menge. Die ausländische Seite, die mit einem Gratisguthaben um Aufmerksamkeit wirbt, wirbt für ein Produkt, für das in der Schweiz keine Zustimmung bestehen kann, weil das Produkt hier nicht veranstaltet werden darf. Und die bewilligten Veranstalter dürfen Gratisspielguthaben nur mit Zustimmung der Aufsicht ausgeben — was erklärt, warum sie damit sparsamer umgehen als eine Seite, die keine Aufsicht fragt.
Was eine nicht bewilligte Seite kostet
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.
Die Sperrliste ist das Werkzeug, mit dem die Schweiz nachgreift: die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — das Domain-Hopping, bei dem die Gespa Interwetten und Bet-at-Home nennt und bet365 als auf der Liste führt.
Für einen Wettenden, der sich für eine der acht ausländischen Seiten interessiert, lautet die Rechnung so: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ein Gewinn, der je nach Kanton unterschiedlich versteuert wird. Die Alternative ist das bewilligte Angebot mit vollem Schweizer Schutz — mit zwei Veranstaltern, geschlossener Sportarten- und Wettartenliste sowie Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist einfach «die sichere Wahl».
Verantwortungsvolles Wetten: Limiten, Sperre und Beratung
Wer zum ersten Mal an einem Sporttip-Wettangebot teilnimmt, setzt Verlustlimiten — und zwar vorher. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Ich habe bislang keine andere Branche gesehen, in der eine Herabsetzung schneller wirkt als eine Heraufsetzung. Das Gesetz verlangt genau diese Asymmetrie: der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); eine Herabsetzung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Statut nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine feste gesetzliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.
Wer die Limite in einer Minute der Begeisterung hochsetzen will, wartet also drei Tage. Das ist keine Bevormundung, das ist der einzige Mechanismus im ganzen System, der den Moment verlangsamt, in dem es teuer wird.
Sperre, Register und die geteilte Wirkung
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das Register ist der Punkt, an dem die Schweizer Lösung stärker ist, als sie aussieht. Wer sich sperrt, sperrt sich nicht bei einem Anbieter, sondern gegenüber dem Glücksspiel in der Schweiz — Casinos inbegriffen. Eine ausländische Wettseite liegt dagegen ausserhalb dieses Registers. Wer sich also bei einer nicht bewilligten Seite anmeldet, verlässt faktisch den Schutzmechanismus, der hier gerade erst greift.
Strafrechtlich steht dahinter: die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre, festgehalten in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Und die unangenehme Zahl: 2025 verkaufte an Verkaufspunkten ein Sportwettangebot in 47,5 % von 200 Testkäufen eine Wette an eine minderjährige Person. Der Leser soll das nicht mit einem Urteil über das Online-Konto verwechseln — aber wer glaubt, eine Altersgrenze sei ein Schutzwall, hat die Statistik nicht gesehen.
Steuern: der Freibetrag und der Kanton
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl.
Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; diese wird über die Steuererklärung zurückgeholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung — wer eine vierstellige Summe gewinnt, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wer die French Open über eine Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt und 2027 einen aussergewöhnlichen Gewinn einspielt, sitzt damit vor einer kantonal unterschiedlich beantworteten Frage. Genau das ist der eigentliche Preis der freien Anbieterwahl: nicht die Gebühr, sondern die Ungewissheit.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Logik, die der Sache innewohnt: zuerst die zwei Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung haben, dann die acht ausländischen Marken in einer Reihenfolge, die nichts über ihre Qualität sagt, weil sie keiner Schweizer Bewertung unterliegen. Jede der acht trägt denselben Statusvermerk, und dass ich ihn markiere, ist kein Bonussystem — es ist die Angabe, ohne die ein Vergleich mit Schweizer Veranstaltern sinnlos wäre.
Swisslos Sporttip: das umfangreichste bewilligte Programm
Das ist die Marke, an der sich hier alles messen lassen muss, und sie hält dem stand. Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Sportwettprodukt heisst Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Das ist die eine von zwei Veranstalterbewilligungen, die das interkantonale Recht zulässt.
Die Reichweite ist eng und klar beziffert: Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt an kein Online-Konto. Bei der Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person; die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Die Einsatzgrenzen sind gestaffelt und betragsmässig konkret: der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Sporttip-Wettangebot steht Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Auf der Produktseite gibt es mehr Werkzeug, als das Etikett «behördlich kontrolliert, also brav» vermuten lässt. Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt. Der Kombiboost nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten, ab vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts auf den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung laufen nur über die «Bet-Builder-Funktion», und eine irrtümlich angenommene Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Mein Urteil: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und Tennis mit den üblichen Märkten spielen will, findet hier das vollständigste bewilligte Programm und die klarsten Regeln — und zahlt dafür mit einer geschlossenen Sportartenliste, einer Einsatzobergrenze von CHF 1’000 auf die Einzelwette und einem Quotenschlüssel, den er nicht verhandeln kann. Die Obergrenze ist die eigentliche Nachricht für einen Ernstspieler. Wer Gewinne im vierstelligen Bereich anstrebt, muss kombinieren — und landet damit im Markt mit der grössten Marge.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, anderes Gebiet
Zwei Veranstalter mit derselben Bewilligungsform, getrennt durch einen Sprachgraben — das ist die Schweizer Konstruktion in einem Satz. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse der Organisation steht Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa.
Der praktische Kern ist der Wohnsitz. Wer in Genf wohnt, hat über Jouez Sport Zugang zum bewilligten Angebot, aber nicht über Sporttip; wer in Bern wohnt, umgekehrt. Diese Aufteilung ist kein Wettbewerbsnachteil, sie ist die Struktur: innerhalb ihres Gebiets hat jeder Veranstalter keine Konkurrenz durch den anderen und keine durch einen inländischen Dritten.
Der Verkaufsstellenapparat ist in der Westschweiz dichter als das, was ein Nicht-Schweizer erwarten würde. 2’350 Verkaufsstellen sind für ein Gebiet von sechs Kantonen nicht Weniges, und für Wettende, die lieber am Schalter aufgeben als online, ist das ein realer Unterschied zu einer reinen Online-Seite. Dass an diesen Schaltern der Jugendschutz nach der Testkauf-Statistik von 2025 nicht durchgehend greift, steht in einem anderen Abschnitt dieser Seite, und es gehört zur Beurteilung dieses Vertriebswegs dazu.
Mein Urteil: Für Wettende mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone ist Jouez Sport der Weg zum bewilligten Angebot, und wer den Schalter einer App vorzieht, findet hier ein Vertriebsnetz, das eine ausländische Seite nicht aufbaut. Wer ausserhalb des Gebiets wohnt, kommt gar nicht erst hinein — und das ist bei dieser Marke keine Einschränkung, sondern die Geschäftsgrundlage.
Betify: ohne Schweizer Bewilligung
Betify hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung nach den Angaben zu diesem Anbieter ist nicht feststellbar, und eine solche hätte in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Mein Urteil: Was diese Marke für einen Schweizer Wettenden bedeutet, liegt nicht in ihrem Wettprogramm, sondern in dem Satz zur Sperrliste: ob eine Seite heute erreichbar ist, sagt nichts darüber, ob sie es nächste Woche noch ist. Wer ein Konto dort führt und Guthaben stehen lässt, hat einen Ausfallpfad, den eine bewilligte Seite nicht kennt.
FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung nach den Angaben zu diesem Anbieter ist nicht feststellbar; als ausländische Seite ohne Schweizer Sitz und Bewilligung gelten für sie die gleichen Einschränkungen wie für Betify, einschliesslich der fehlenden Anbindung an das Sperrregister und der Gefahr einer DNS-Blockierung.
Mein Urteil: Für den Vergleich mit den bewilligten Veranstaltern zählt bei dieser Marke ein Punkt mehr als alles andere — es gibt keine Stelle, an die sich ein Wettender bei einem Streit um eine Wertung, eine Quote 1.00 oder einen ausgeführten Cash-Out wenden könnte. Bei Swisslos ist Cash-Out immerhin eine Funktion mit beschriebenen Bedingungen; hier wäre dieselbe Auseinandersetzung eine Korrespondenz ohne Adressat.
BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei den übrigen aufgeführten ausländischen Seiten ist keine bewilligte Grundlage gegeben, und die Seite unterliegt mangels Schweizer Sitz keiner hiesigen Aufsicht oder Sperrregister-Anbindung.
Mein Urteil: Bei Marken dieser Art entscheidet nicht die Grösse des Angebots, sondern die Frage, ob der Ausgang eines Gewinns durchsetzbar ist. Ein Gewinn, den niemand einklagen kann, ist eine Zahl auf einem Bildschirm — und das ist kein hypothetisches Risiko, sondern der Unterschied, den Art. 130 BGS markiert.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei BetLabel ist keine Bewilligung feststellbar, und der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Ein Rechtsweg in der Schweiz besteht nicht.
Mein Urteil: Ein Konto hier ist ein Konto ausserhalb jedes Schweizer Schutzmechanismus — auch desjenigen, den ein Wettender freiwillig für sich selbst einrichtet. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, sperrt sich landesweit; wer nur bei einer nicht bewilligten Seite spielt, umgeht genau die Rückversicherung, die für den Fall des Falles gedacht war.
Betclic: ohne Schweizer Bewilligung
Betclic hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier liegt keine Bewilligung vor, die in der Schweiz Kraft hätte, und der Zugang kann jederzeit durch die Gespa gesperrt werden.
Mein Urteil: Wer diese Seite wegen eines breiteren Tennisprogramms in Betracht zieht, sollte die Rechnung vollständig machen: mehr Märkte bedeuten bei einem Markt mit vielen Ausgängen auch eine grössere Marge, und die zusätzlichen Ausgänge sind häufig genau die, die im bewilligten Schweizer Angebot fehlen, weil sie auf der Liste nicht vorgesehen sind. Der Aufpreis kommt also doppelt.
X3Bet: ohne Schweizer Bewilligung
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Als Bewilligung wird von dritter Seite Tobique in Kanada genannt, was in der Schweiz keine Kraft hat. Es besteht keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister oder einen Rechtsweg.
Mein Urteil: Diese Marke ist der beste Beleg dafür, dass eine Bewilligungsangabe allein nichts wert ist. Eine Aufsicht in einem anderen Rechtsraum mit anderen Regeln sagt nichts über die Rechte eines Wettenden in Genf oder in St. Gallen — und weil die Schweiz einer ausländischen Bewilligung die Wirkung ausdrücklich abspricht, hängt an ihr hier nichts.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei den anderen genannten Seiten ist keine Bewilligung feststellbar, und der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister oder den Rechtsweg angebunden.
Mein Urteil: Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ist hier nicht automatisch schlechter programmiert als Sporttip — aber sie operiert ohne Grenze. Wo die bewilligten Veranstalter auf einer geschlossenen Liste stehen, deren Einhaltung die Aufsicht prüft, entscheidet über das Angebot einer solchen Marke allein ihr eigenes Geschäftsinteresse. Für einen Wettenden, der die Grenze braucht, ist das der ganze Unterschied.
Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung
Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung. Für diesen Anbieter gilt dasselbe wie für die übrigen: keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister und keine Rechtsgrundlage im Sinne des BGS.
Mein Urteil: Wer den Tenissport liebt und aus der Schweiz darauf wetten will, hat im Kern eine Wahl: die zwei bewilligten Programme mit ihren Grenzen, oder eine ausländische Seite ohne Schweizer Regeln und ohne Schweizer Auszahlungsweg. Diese Marke steht für die zweite Option, und der Titel dieser Seite — French Open in der Schweiz — trifft auf sie nur halb zu, weil «in der Schweiz» bei ihr lediglich den Wohnort des Wettenden bezeichnet.
Wie ich zu diesen Einschätzungen komme
Vier Massstäbe, offen benannt, damit jeder sie am eigenen Fall nachrechnen kann: die Bewilligungs- und Aufsichtslage, die tatsächliche Reichweite einschliesslich der Gebietsgrenzen, die Kostenpunkte im Angebot selbst — Marge, Einsatzgrenzen, Boost-Bedingungen — und der Weg zum Geld, also wie ein Gewinn ausgezahlt wird und welche Prüfung davorsteht.
Der erste Massstab ist ein Ausschlusskriterium, kein Punktwert. Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung kann in keinem anderen Kriterium so gut sein, dass es diesen Punkt aufwiegt, und deshalb stehen die zwei Gruppen in der Tabelle überhaupt nebeneinander statt in einer Rangliste.
Der zweite Massstab ist oft der entscheidende und wird selten genannt. Zwischen Swisslos und der Loterie Romande gibt es keinen Wettbewerb — es gibt nur ein Gebiet. Von den acht ausländischen Marken kann jede technisch von jedem Ort der Schweiz aus erreichbar sein, solange ihre Domain nicht auf der Sperrliste steht.
Der dritte Massstab ist der, an dem ich am meisten geschraubt habe, weil er der einzige ist, der sich in Zahlen ausdrücken lässt: was eine Wette kostet. Ein Markt mit zwei Ausgängen zu 1.90 und 1.90 trägt rund 5 %; bei einem Turniersiegermarkt mit einem Dutzend quotierter Kandidaten ist es ein Vielfaches. Wer sein Budget über die zwei Turnierwochen strecken will und dafür Gesamtsiegerwetten aufeinander legt, verliert pro Wette mehr als nötig — und merkt es nicht, weil die Quoten «hoch» aussehen.
Der vierte Massstab betrifft Schweizer Eigenheiten. Die Auszahlung läuft nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wetten nicht, und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Wer regelmässig gewinnt, merkt diesen Unterschied in dem Moment, in dem er Geld anfassen will.
Die Limite am Schweizer Angebot
Die ehrlichste Zahl auf dieser Seite steht im Geschäftsbericht von Swisslos: aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. Reingewinn für die öffentliche Hand, nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer Sportwetten in der Schweiz konsumiert und trotzdem nicht über die bewilligten Veranstalter konsumiert, entzieht diese Summe dem Sport und den Kantonen. Ich sage das nicht als Appell. Ich sage es als Rechnung — es ist der einzige Posten auf dieser Seite, bei dem die Marge nicht beim Buchmacher landet, sondern im Breitensport.
Was für die bewilligten Veranstalter spricht, ist damit auch benannt: die Kontrolle, das Sperrregister, die selbst gesetzte Limite, ein Rechtsweg, eine Aufsicht. Was gegen sie spricht, ist ebenso benannt: zwei Programme für die ganze Schweiz, ein Wohnsitzkriterium, eine geschlossene Sportarten- und Wettartenliste, CHF 1’000 als Höchsteinsatz auf die Einzelwette und ein Quotenschlüssel, der sich nicht verhandeln lässt.
Für einen Wettenden mit begrenztem Budget ist die Sache entspannter, als sie klingt. Wer pro Wette CHF 10 auf ein Einzelmatch setzt, bleibt weit unter jeder Limite, zahlt pro Wette rund 5 % Marge und hat bei einem Turnier von zwei Wochen unter dem Strich einen Verlust in einer Grössenordnung, die er verkraftet — vorausgesetzt, er setzt die Verlustlimite vorher und nicht nachher. Wer mit CHF 500 pro Wette operiert, stösst auf die Obergrenze und muss kombinieren, wodurch die Marge steigt. Und wer mit Geld arbeitet, dessen Verlust er nicht verkraftet, ist aus einem anderen Grund auf dieser Seite falsch.
Häufige Fragen zu French-Open-Wetten in der Schweiz
Welche Tenniswetten dürfen Schweizer Veranstalter laut der Gespa-Liste anbieten?
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026). Tennis und die Grand-Slam-Turniere sind darin erfasst, Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, ebenso eine Esport-Sektion.
Wie liest sich eine Quote für den Gesamtsieger, und was steckt an Marge darin?
Der Gesamtsieger ist der Markt mit den meisten Ausgängen und damit der teuerste Einstieg: bei einem illustrativen Zweiwegemarkt zu 1.90/1.90 liegt die Marge bei rund 5 %, bei einem Turniersiegermarkt mit einem Dutzend quotierter Kandidaten deutlich höher. Wer dieselbe Einschätzung als Einzelmatchwette spielt, bezahlt weniger Aufschlag.
Welche Rolle spielen drei Gewinnsätze bei den Herren und zwei bei den Damen für Satzwetten?
Sie bestimmen die Zahl der möglichen Satzausgänge: fünf bei den Herren, drei bei den Damen. Ein Satz geht bei 6:6 in einen Tiebreak bis 7, im Entscheidungssatz in einen Match-Tiebreak bis 10 mit zwei Punkten Vorsprung. Satzwetten decken damit eine unterschiedlich breite Verteilung ab, und die Quoten tragen diesen Unterschied.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirkt eine Senkung?
Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Worin unterscheidet sich ein Veranstalter mit Schweizer Bewilligung von einer ausländischen Wettseite?
Der bewilligte Veranstalter untersteht dem Geldspielgesetz und der Aufsicht der Gespa, ist an das Sperrregister angebunden und bietet einen Schweizer Rechtsweg. Die ausländische Seite hat keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS), ist nicht an das Register angebunden, und ihre Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Nur zwei Veranstalter haben hier eine Bewilligung.
Muss ein Gewinn aus einer Wette auf die French Open versteuert werden?
Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab dem 1.1.2026 liegt der eidgenössische Freibetrag bei CHF 1’071’000. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der kantonale Freibetrag weicht ab — je nach Kanton, und bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gilt die kantonale Praxis, die etwa in Thurgau vollständige Steuerpflicht kennt.
Tennis – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
