Heinz-Wette: Der Systemweg für sechs Auswahlen
Wer in der Schweiz eine Heinz-Wette platzieren will, hat genau zwei Adressen zur Auswahl. Alle anderen Namen auf dem Markt dürfen Systemwetten in dieser Form gar nicht anbieten.

Stand: 29. Oktober 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht und des Geldspielgesetzes geprüft.
Rechtslage
Was in der Schweiz überhaupt als Wette gelten darf
Sportwetten sind hier ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft, führt Sportwetten in Art. 3 lit. c und e unter den Grossspielen und stellt sie unter die Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die ESBK taucht in dieser Ecke des Rechts nie auf — sie führt die Casinos und nur die Casinos.

Ein Veranstalter braucht zwei Papiere, nicht eines: eine Veranstalterbewilligung und, pro Spiel, eine Spielbewilligung nach Art. 21 bis 25 BGS. Beide gelten nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Ein ausländisches Papier aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet hier keine Wirkung, und das ist keine Auslegungsfrage, sondern der Wortlaut.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Mehr gibt es nicht, und die Gespa führt auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — sie führt die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen, Art. 125 BGS.
Daraus folgt für die Praxis etwas Unbequemes. Wer auf Preisvergleiche aus dem Ausland schaut und dort zwanzig Buchmacher mit Systemwetten findet, vergleicht eine Landschaft, die es hier nicht gibt. Zwei Anbieter, zwei Produkte, zwei Einzugsgebiete.
Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete
Swisslos führt seine Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt — die IKV 2020. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ein Onlinekonto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich lebt, kommt an ein Sporttip-Konto und nicht an ein Jouez-Sport-Konto. Wer in Genf lebt, umgekehrt. Das ist die erste Auswahlentscheidung auf dieser Seite, und sie fällt nicht nach Geschmack, sondern nach Postadresse.
Welche Sportarten, Wettarten und Ereignisse zugelassen sind
Erlaubt sind Sportwetten auf Sportveranstaltungen — und nur die. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Dahinter steht keine Prinzipienfrage, sondern eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 09.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS.
Diese Liste ist eng geschnitten, und wer zum ersten Mal hineinschaut, ist überrascht. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe stehen nie darauf. Corner- und Kartenmärkte sucht man vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls — was nicht heisst, dass Esport verboten wäre; es heisst, dass Esport in dieser Liste nicht vorkommt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, dort wo der Veranstalter über die entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out dagegen regelt das Gesetz überhaupt nicht — es bleibt, was es ist: eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.
Bei den Einsatzgrenzen sind die Zahlen der beiden Häuser unterschiedlich, und wer eine Systemwette plant, trifft die Grenze beim ersten Blick auf den Wettschein. Was diese Grenzen kosten und wem sie wehtun, steht in den Abschnitten zu den einzelnen Anbietern.
Wohin die Grenze verläuft, und was dahinter liegt
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung dürfen hier nicht veranstalten. Wer es gewerbsmässig trotzdem tut, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist gleichzeitig die einzige.
Denn was fehlt, fehlt vollständig. Keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht ebenfalls auf der Liste. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Zwei Wege, zwei Bündel von Nachteilen. Der bewilligte Weg bringt vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbindung und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Weg bringt Auswahl, aber keinen einzigen dieser Punkte. Keiner der beiden Wege ist von sich aus die sichere Wahl.
Was der Schweizer Rahmen an Werbung und Steuern verlangt
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein, Art. 74 BGS. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht. Werbetexte für die Angebote der beiden Veranstalter halten sich an deren eigene Bedingungen, und wer sie liest, sollte einen Satz im Hinterkopf behalten: es ist Werbung.
Steuerlich gilt eine Schwelle, die praktisch kein normaler Wettender erreicht. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton», nie eine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Für einen typischen Wettereinsatz in der Grössenordnung, die diese Seite beschreibt, heisst das: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Für eigene Fälle bleibt der Hinweis, einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.
Spielerschutz
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat
Wer Sporttip zum ersten Mal nutzt, wird nicht gefragt, wie viel er wettenmöchte, sondern muss antworten. Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Mechanik dahinter ist gesetzlich vorgegeben und in den Bedingungen der Anbieter schärfer als im Gesetz. Nach Art. 87 VGS muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Das Absenken wirkt auf der Stelle, das Anheben nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Differenz ist der Punkt, an dem die Spielerschutzarchitektur ihren Zweck erfüllt oder nicht: die Wartezeit ist der Abstand zwischen einem Impuls und seiner Ausführung. Wer sie von 24 auf 72 Stunden verlängert, verdoppelt nicht eine Frist, sondern verdoppelt die Chance, dass in der Zwischenzeit ein anderer Gedanke aufkommt. Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht — die Limite ist immer die eigene.
Der zweite Riegel: Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und es gilt ein Konto pro Person mit geprüfter Identität nach Art. 47 bis 52 VGS. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wie wenig selbstverständlich das ist, zeigt die Zahl der Gespa aus ihren Testkäufen 2025: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Verkaufsstellen sind kein Bollwerk, und keine Darstellung sollte sie dazu machen.
Spielsperre, Sperrregister und der Weg zurück
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 80 bis 82 BGS erfasst dieses Register sowohl überschuldete oder suchtkranke Personen als auch Selbstsperren; eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt, Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Art. 89 VGS. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Der letzte Satz ist der teuerste im Schweizer Regelwerk. Ein Gewinn, der einer gesperrten Person zusteht, verfällt — nicht als Strafe für ein Vergehen, sondern als Folge eines Status, den die Person selbst gewählt hat. Wer eine Spielsperre für 180 Tage setzt, sollte wissen, dass dieses Fenster keine Pause ist, aus der man aussteigen kann.
Diese Registerwirksamkeit hat eine schlichte Kehrseite. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung greift sie nicht. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich für ein Konto, nicht für ein Land.
Wettarten und Quoten
Wie eine Heinz-Wette aufgebaut ist
Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette auf 6 Auswahlen, bestehend aus 57 einzelnen Wetten. Diese Aufteilung ist nicht beliebig gewählt, sondern ausbuchstabiert: 15 Doppelwetten, 20 Dreierwetten, 15 Vierfachwetten, 6 Fünffachwetten und 1 Sechsfachwette. Einzelwetten auf die sechs Auswahlen sind nicht enthalten. Das ist keine Auslassung, sondern die Konstruktionsidee: die Heinz deckt jede Kombination ab dem Doppel ab. Gezählt wird die kombinatorische Vollständigkeit — 6 Aus 2 ergibt 15, 6 Aus 3 ergibt 20, 6 Aus 4 ergibt 15, 6 Aus 5 ergibt 6, dazu die eine Sechserkombination. Zusammen 57, und daher der Name.
Die Abgrenzung nach oben ist wichtig, weil die Begriffe durcheinandergehen. Der Super Heinz erweitert das Prinzip auf 7 Auswahlen und umfasst 120 einzelne Wetten: 21 Doppel, 35 Dreier, 35 Vierfache, 21 Fünffache, 7 Sechsfache und 1 Siebenfachwette. Der Goliath geht auf acht Auswahlen. Alle drei gehören zu den Full-Cover-Wetten, die sämtliche möglichen Mehrfachwetten über eine bestimmte Anzahl von Auswahlen abdecken. Es gibt keine Mischform und keine reduzierte Heinz — was manchmal so heisst, ist einfach eine kleinere Systemwette anderer Bauart.
Daraus folgt, wie viel richtig sein muss. Bei einer Heinz-Wette müssen mindestens zwei Auswahlen gewinnen, damit es überhaupt einen Ertrag gibt; eine einzelne richtige Auswahl genügt nicht. Das ist der eine Satz, an dem sich die Heinz von einer Kombiwette am stärksten unterscheidet. Eine Sechserkombi zahlt nur bei sechs Treffern; eine Heinz zahlt schon bei zwei, dann aber nur über die eine Doppelwette, die diese beiden Auswahlen verbindet. Der Puffer ist real und schmal zugleich.
Was ein Ertrag bei zwei, vier oder sechs Treffern bedeutet
Ein Beispiel, keine quotierte Preisangabe: Angenommen werden sechs Auswahlen mit Quoten von 1.50, 2.00 und 2.50 — je zweimal — und ein Einsatz von CHF 1 pro Einzelwette, also CHF 57 Gesamteinsatz. Der Ertrag hängt dann davon ab, wie viele der Auswahlen gewinnen.
Bei zwei Treffern zählt allein deren Doppelwette. Steht dahinter das Paar mit 1.50 und 2.50, zahlt dieses eine Linie CHF 1 mal 3.75, also CHF 3.75 zurück, gegen CHF 57 Einsatz. Treffen dagegen die beiden Auswahlen mit Quote 2.50, bringt dieselbe eine Linie CHF 6.25. Die Bandbreite in dieser Situation liegt damit zwischen CHF 3.75 und CHF 6.25 Rückzahlung — und das ist die untere Grenze des Ganzen.
Bei vier Treffern zählt jede Kombination, die sich aus diesen vier Auswahlen bilden lässt: 6 Doppel, 4 Dreier und 1 Vierer, zusammen 11 Linien. Fällt die Auswahl mit Quote 1.50 heraus und treffen beide 2.50er sowie beide 2.00er, ergibt das zurückgerechnet rund CHF 73. Bleibt umgekehrt eine 2.50er auf der Strecke und kommen beide 1.50er und beide 2.00er durch, sind es rund CHF 31.50.
Bei sechs Treffern arbeiten alle 57 Linien, und die Gesamtquote der Sechserkombination beträgt 1.50 mal 2.00 mal 2.50 mal 1.50 mal 2.00 mal 2.50, also 56.25. Der Ertrag aus dieser einen Linie für CHF 1 beträgt CHF 56.25; dazu kommen die 6 Fünferlinien, die 15 Vierer, 20 Dreier und 15 Doppel, sodass die Rückzahlung insgesamt den Einsatz von CHF 57 deutlich übersteigt. Die genaue Summe hängt davon ab, welche Auswahl ausfällt — und dieser Satz ist keine Einschränkung, sondern der Kern der Sache.
Denn die Heinz ist geradezu ein Lehrbeispiel dafür, wie sehr eine einzige Auswahl das Bild verschiebt. Gewinnt in diesem Beispiel die Auswahl mit der kleinsten Quote, ist die Nullsumme am schnellsten erreicht. Fällt eine der beiden 2.50er weg, kostet das in jeder Kombination, in der sie steckt, mehr als das Doppelte. Der Unterschied zwischen zwei Ergebnissen, die dem Bauchgefühl nach ähnlich gut sind, ist in Franken gemessen gross. Systemwetten glätten nicht das Risiko — sie verteilen es um.
Zur Mechanik der Auszahlung: die Gesamtquote einer Kombination ist nach den Sporttip-Regeln das Produkt der Einzelquoten, der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung frisst nichts Nennenswertes, aber sie existiert, und bei 57 Linien läuft sie 57-mal.
Auf welchen Märkten sich sechs Auswahlen kombinieren lassen
Die Gespa-Liste steckt den Rahmen ab, und dieser Rahmen ist die eigentliche Einschränkung, nicht der Heinz selbst. Werbartig auf Corner oder Karten setzen will, findet keinen Markt. Wer sechs Auswahlen sucht, muss sie innerhalb der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten finden — Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wo die Liste sie führt, Ranglistenwetten nur mit Konsequenz für die internationale Teilnahme oder das Podest. Aus einer schmaleren Menge dieselbe Anzahl Auswahlen zu ziehen ist schwerer, und daraus entsteht das häufigste Problem beim Bau einer Heinz: die sechste Auswahl wird gewählt, weil sie gebraucht wird.
Eine zweite Regel greift mitten in den Aufbau. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei 57 Linien heisst das: ein Fehler an einer Stelle kann das Ganze treffen. Wer zwei Märkte desselben Spiels in dieselbe Heinz legen will, gehört in den Bet Builder.
Bei Livewetten gilt ein eigener Grundsatz. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. In einer Kombination heisst Quote 1.00 für eine Auswahl: diese Linie bringt keinen Zusatzertrag. Aus 57 werden dann in der Wirkung nicht 57 kleinere Chancen, sondern weniger.
Und dann ist da die Frage, was passiert, wenn ein Ereignis gar nicht stattfindet. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, im Rahmen eines Turniers abweichend, nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine abgesagte Auswahl löscht in einer Heinz also nicht die Wette, sondern entfernt eine Zeile aus dem Bauplan — die 57 Linien reduzieren sich auf die Kombinationen der verbleibenden Auswahlen, und der Gesamteinsatz bleibt trotzdem derselbe. Wer daran nicht gedacht hat, wird es beim Blick in den Wettschein merken.
Die Zusatzprogramme, die den Ertrag anheben sollen
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Für eine Heinz ist das eine interessante Zahl, denn ihre sechs Auswahlen bleiben bei entsprechenden Quoten unter der Viererschwelle — ein Boost von 5 % setzt vier Voraussagen und keine 57 Linien voraus. Wer den Boost sucht, sucht ihn nicht in der Heinz.
Quotenboosts gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das letzte Detail ist das wichtigste: wer einen Boost nutzt und dann aussteigt, verliert ihn — nicht nur den Vorteil, sondern die Erhöhung als Ganzes.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Bei einer laufenden Heinz ist das ein grober Hebel: alles oder nichts, zu einem Preis, den der Veranstalter festlegt.
Wer nachrechnen will, was aus einer Heinz bei einem bestimmten Ausgang geworden wäre, bevor er sie platziert, ist bei einem Wettrechner richtig. Die Rechenregel bleibt dieselbe, die oben steht — Kombinationen ab dem Doppel, Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten.
Der Vergleich der zehn Anbieter
Wie dieser Vergleich aufgebaut ist
Zehn Namen stehen hier, und sie gehören in zwei Gruppen, die sich nicht mischen lassen. Zwei Schweizer Veranstalter mit Bewilligung, danach acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Beide Gruppen sind in diesem Vergleich an derselben Frage gemessen: Systemwette ja oder nein, Einsatzgrenzen, Ertragsregeln, Verhalten im Verlustfall. Wer die Gruppen gleich behandelt, die Bewilligung also zum Detail unter anderen macht, verfehlt das Vergleichsziel.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit den Einsatzgrenzen fehlt hier bewusst. Nur für die beiden Schweizer Häuser sind Zahlen belegt, und acht Zeilen mit demselben Strich wären keine Information, sondern eine Tabelle, die so tut, als hätte sie eine. Wo Zahlen vorliegen, stehen sie im Text darunter.
Und das ist zugleich das Ergebnis dieses Vergleichs in einem Satz: die entscheidende Information ist die zweite Spalte. Wer sie überliest, vergleicht Boni und Quoten zwischen einem lizenzierten Monopolisten und einem Anbieter, dessen Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung entfaltet.
Sechs der acht ausländischen Marken sind hier trotzdem beschrieben, und zwar aus einem einfachen Grund: Schweizer Spielende treffen auf sie — über Suchergebnisse, über Werbeplätze, über Foren. Das Verbot, für nicht bewilligte Geldspiele zu werben, gilt für diese Seite wie für jeden anderen, und es ändert nichts daran, dass man benennen darf, was man vorfindet. Die Aufsicht der Gespa schliesst diese Anbieter übrigens nicht aus ihrer Zuständigkeit aus: ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS umsetzen.
Swisslos Sporttip: die Systemwette mit den grosszügigen Grenzen
Sporttip ist der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, geführt von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel auf der Grundlage der IKV 2020. Die Bewilligung ist eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa. Das ist die eine Hälfte des legalen Angebots in der Schweiz, und auf die Frage nach dem besten Heinz-Anbieter ist sie die halbe Antwort.
Bei den Limits trennt Sporttip sauber nach Wettart. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für eine Heinz ist diese Staffelung die entscheidende Zahl auf der ganzen Seite: CHF 10’000 pro Systemwette bedeuten bei CHF 57 Systemeinsatz eine Obergrenze von rund CHF 175 pro Einzelwette, und erst darüber wird es eng. Wer mit CHF 1 bis CHF 20 pro Linie arbeitet, merkt von der Grenze nichts.
Die Erträge folgen den Regeln, die für alle Sporttip-Wetten gelten: Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, Gewinn gleich Einsatz mal Quote, Aufrundung auf zwei Nachkommastellen und danach Abrundung auf 5 Rappen. Die Rundung ist bei 57 Linien kein Nebenschauplatz, aber sie entscheidet keine Wette.
Wo Sporttip eine Systemwette komfortabel macht, ist die Grenze selbst. Ein Haus, das CHF 1’000 als Höchsteinsatz einer Einzelwette nennt und CHF 10’000 für eine Systemwette, hat verstanden, dass ein Systemeinsatz anders skaliert als ein Einzeleinsatz: er multipliziert sich mit der Zahl der Linien. Genau diese Staffelung ist der Grund, weshalb eine Heinz hier baubar bleibt, während sie bei einem Anbieter mit einer Einzelobergrenze von CHF 500 pro Wettschein schon bei CHF 8.77 je Linie an die Wand fährt.
Die Kehrseite ist die engste Produktpalette der zehn. Zugelassen ist, was die Gespa-Liste führt: keine Corner, keine Karten, kein Esport. Wer seine sechs Auswahlen ohnehin aus Toren, Ergebnissen und Handicaps im Rahmen einer bewilligten Sportart zusammenstellt, stört sich nicht daran. Wer Nebenschauplätze sucht, sucht sie woanders — und muss dann mit dem Preis leben, der an einem anderen Ort auf dieser Seite steht.
Loterie Romande Jouez Sport: gedeckelte Wetten, gedeckelter Gewinn
Jouez Sport ist das Westschweizer Gegenstück, veranstaltet von der Loterie Romande für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; das Haus zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel unter Gespa-Aufsicht. Wer in Genf oder Lausanne sitzt, hat faktisch nur diese eine Adresse.
Die Zahlen sind kleiner als in Basel. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples ebenfalls CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Bei CHF 57 Linien je Heinz ist das die schärfere Grenze des Schweizer Angebots: verteilt auf den Schein liegt die Obergrenze bei etwa CHF 131 pro Linie, online wie an der Verkaufsstelle.
Für die Sache selbst hat die Loterie Romande eine Regel, die Sporttip nicht kennt. Der Höchstgewinn beträgt CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst hier 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Der Deckel auf den Gesamtgewinn eines Multiples ist der Satz, der bei einer Heinz über den Wert des Abends entscheidet. Wer sechs Auswahlen zu einer Gesamtquote oberhalb der Grenze von 100’000 verbindet, baut eine Wette, die das Reglement gar nicht zulässt; und wer mit hohen Einsätzen arbeitet, läuft zusätzlich in die Millionengrenze, oberhalb derer weitere Linien keinen Franken mehr bringen. Systemwetten erhöhen die Zahl der Linien, nicht die Obergrenze des Gewinns — und nur ein Haus in der Schweiz schreibt diese Obergrenze ausdrücklich als Summe über alle Linien fest.
Wer online in der Westschweiz spielt, bekommt also ein engeres Limit als in der Deutschschweiz, dafür einen klar geregelten Höchstgewinn. Für kleine und mittlere Einsätze ist der Unterschied praktisch null. Für jemanden, der eine Heinz mit fünfzig Franken pro Linie bauen möchte, ist er alles.
Rainbet: die Wette ohne Schweizer Boden
Rainbet führt keine Schweizer Bewilligung. Das ist die Angabe, die zählt, alles Weitere folgt daraus. Eine Spielbewilligung liegt hier nach eigenen Angaben nicht vor, und eine Bewilligung gleich welchen ausländischen Registers hat in der Schweiz keine Wirkung — Art. 4 BGS sagt es ohne Umweg.
Praktische Folgen, in dieser Reihenfolge ihrer Wichtigkeit: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Was in einem Streitfall über eine ausgeführte oder stornierte Wette bleibt, ist das, was in den Bedingungen des Anbieters steht und was ein Gericht am Sitz des Anbieters daraus macht. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden — für den Zugang ist das ein Ärgernis, für die Rechtsposition ändert es nichts.
Was für eine Schweizer Heinz-Wette über die Grenze hinaus nicht funktioniert, ist greifbarer, als es klingt. Die Sporttip-Regeln, die für diese Seite die Referenz sind, existieren dort nicht — kein Quote-1.00-Mechanismus bei abgesagten Ereignissen in der Formulierung, die diese Seite beschreibt, keine dokumentierte Grenze für Systemwetten, kein schweizerisches Sperrregister. Wer ausländische Ertragsregeln mit Schweizer Erwartungen vergleicht, vergleicht zwei Ordnungen, die einander nicht abbilden.
Zugleich ist die Auswahl dort naturgemäss breiter. Ein Markt, der hier von der Gespa-Liste nicht geführt wird, kann dort existieren; wer eine Heinz aus Corner- oder Kartenwetten bauen will, wird in der Schweiz keine Adresse finden. Wer genau diese Auswahlen braucht, wird abwägen müssen — und dann ist die Frage nicht, ob Rainbet eine Wette annimmt, sondern was von einer Wette bleibt, über die am Ende niemand wacht.
BassBet: Marktbreite gegen Schweizer Rechtsschutz
BassBet steht ohne Schweizer Bewilligung da, und damit in derselben Reihe wie alle folgenden. Kein Schweizer Veranstalterpapier, keine Spielbewilligung, Aufsicht ausserhalb der Schweiz, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister. Eine ausländische Bewilligung hilft hier nicht weiter, weil sie nach Art. 4 BGS nur ausserhalb wirkt.
Der Reiz dieser Marken ist fast immer derselbe: mehr Sportarten, mehr Märkte, mehr Kombinationsmöglichkeiten. Für eine Heinz ist das kein Nebenaspekt, denn das Produkt braucht sechs Auswahlen. Wer in der Schweiz sechs Auswahlen mit Quoten ab 1.50 zusammenträgt, arbeitet innerhalb eines Zugelassenenrahmens, der Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur führt, wenn sie ausdrücklich auf der Liste stehen — Corner- und Kartenmärkte führt er gar nicht. Sechs zueinander passende Auswahlen zu finden ist damit eine Suche, keine Auswahl, und wer sie am Rand der zugelassenen Märkte führt, wird weiter.
Dem steht gegenüber, was fehlt, und es fehlt nicht graduell. Kein schweizerisches Verfahren, keine Schweizer Aufsicht, kein Anspruch aus dem schweizerischen Spielerschutz. Wer hier einen Gewinn streitig stellen muss, tut das nach den Regeln eines anderen Landes, in einer Sprache, die er vielleicht nicht spricht.
Der Anbieter ist trotzdem einen Blick wert — als Beispiel dafür, wie der Markt ausserhalb des Schweizer Rahmens aussieht. Wer diesen Rahmen längst verlassen hat und die Wette ausschliesslich als Produkt betrachtet, wird hier finden, was ihm fehlt. Wer ihn nicht verlassen hat, sollte wissen, dass es denselben Namen in Zürich oder Genf nicht gibt.
Pribet: eine Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz
Pribet: keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung liegt nach den vorliegenden Angaben nicht vor, und selbst wenn sie vorläge, hätte sie hier keine Wirkung. Art. 4 BGS ist an dieser Stelle unmissverständlich, und er ist keine Formalie. Er trennt zwei Rechtsräume, und eine Marke steht entweder im einen oder im anderen.
Wer mit solchen Anbietern arbeitet, arbeitet unter Bedingungen, die er vorher lesen muss — nicht aus Vorsicht, sondern aus Kalkül. Die Schweizer Höchsteinsätze, die auf dieser Seite für die beiden bewilligten Häuser stehen, sind dort nicht die geltende Zahl. Umgekehrt sind es die Korridore, in denen sich der Reiz solcher Marken bewegt: andere Höchsteinsätze, andere Hausregeln. Wer das weiss und in beide Richtungen rechnet, hat die Rechnung vollständig — eine Systemwette ist plastischer als eine Einzelwette.
Eine Kleinigkeit, die in diesem Zusammenhang oft untergeht: die Gespa-Sperrliste trifft Domains, nicht Personen. Blockiertes Domain-Hopping ist für Behörden ein Laufband — die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Namen, die innert Stunden auf neuen Adressen auftauchen, und führt bet365 als ebenfalls gelistet. Der Sperrmechanismus verteuert den Zugang, er verhindert ihn nicht. Diese Unterscheidung ist für jeden wichtig, der glaubt, ein blockiertes Angebot sei damit vom Tisch.
Rabona: wenn die Quoten nicht die Bedingung sind
Rabona hat keine Schweizer Bewilligung, und damit keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Diese drei Sätze sind für jede Marke dieser Gruppe dieselben, und es lohnt, sie einmal sauber zu lesen und dann nicht bei jedem Namen zu wiederholen.
Dasselbe gilt für die Konstruktionsbedingungen. Eine Kombinationswette mit voneinander abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung setzt in der Schweiz eine Bet-Builder-Funktion voraus — nimmt ein Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne sie an, darf er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer ausserhalb dieses Rahmens arbeitet, hat weniger Gewissheit, aber auch weniger Regeln, die gegen ihn greifen; wie viel von beidem er will, ist seine Entscheidung und nicht die des Anbieters.
Was an dieser Stelle wirklich zu entscheiden ist, hat mit Quoten wenig zu tun. Die Frage ist, wie viel Aufwand jemand zu tragen bereit ist, um den Zugang zu einem nicht schweizerisch bewilligten Angebot in der Zukunft zuverlässig zu halten. Das ist keine moralische Frage und auch keine rechtliche, sondern eine praktische: die Domain kann in die Sperrliste aufgenommen werden, und was dann bleibt, ist eine Wartungsroutine.
GG.BET: der Anbieter, bei dem nur die Schweiz entscheidet
GG.BET trägt keine Schweizer Bewilligung. Kein Veranstalterpapier, keine Spielbewilligung, keine Gespa-Aufsicht, kein Eintrag in einem schweizerischen Sperrregister. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben hat hier keine Kraft, Art. 4 BGS.
Die interessantere Frage bei einem solchen Haus ist nicht, was es alles anbietet, sondern was fehlt, wenn ein Schweizer Spielender davorsteht. Es fehlt die Aufsicht. Es fehlt der Rechtsweg. Es fehlt — und das ist der Teil, der in der Werbung nie vorkommt — die Sperrregisterwirkung, von der im Abschnitt zur Sperre die Rede war: eine Selbstsperre gilt dort, wo sie eingetragen ist, und dieses Register ist schweizerisch.
Was für Schweizer Spielende übrig bleibt, ist die freie Auswahl. Wer eine Heinz aus Auswahlen bauen will, die die Gespa-Liste nicht führt, dem bleibt nur ein Anbieter ausserhalb des Schweizer Rahmens oder gar keiner. Wer sie aus Toren und Handicaps baut, hat hier keinen einzigen Vorteil, den die beiden bewilligten Häuser nicht ebenso bieten — und mehrere Nachteile, die sie nicht bieten.
Bleibt zu erwähnen, dass die Schweiz gegen solche Angebote nicht bloss mit der Strafnorm arbeitet. Art. 130 BGS stellt das Veranstalten ohne Bewilligung unter Strafe, bis zu drei Jahre oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren; das richtet sich gegen den Veranstalter, nicht gegen den Spielenden.
BetLabel: das Argument der Zusatzfunktionen
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung, welcher Art auch immer und mit welcher Nummer auch immer, hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung — weder für die Bewilligungspflicht noch für die Beurteilung einer Wette noch für den Zugang zu irgendetwas. Der Punkt ist nicht, dass die Schweiz diese Bewilligung nicht anerkennt; der Punkt ist, dass hier keine gebraucht wird, ausser der schweizerischen.
Und damit ist eine ganze Gruppe von Argumenten vom Tisch. Zusatzfunktionen, Live-Streams, Cash-Out-Varianten und Bonusprogramme sind Eigenschaften eines Produkts, nicht einer Rechtsstellung. Sie machen ein Angebot nicht schweizerisch bewilligt, so wie sie es nicht schweizerisch unbe willigt machen. Wer eine Entscheidung darüber trifft, sollte die beiden Fragen auseinanderhalten: will ich dieses Produkt, und will ich diesen Rechtsrahmen. Sie sind unabhängig.
Bemerkenswert ist dabei, wie unterschiedlich Cash-Out gehandhabt wird. In der Schweiz ist es nicht gesetzlich geregelt, sondern Terms of Service: bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt, mit einem Betrag tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und einer Änderung jederzeit vorbehalten. Wer solche Bedingungen von Haus zu Haus vergleicht, merkt schnell, dass Cash-Out eine Frage der Kulanz ist, nicht des Rechts.
Bettilt: kleinere Beträge, andere Bedeutung von Grenzen
Bettilt führt keine Schweizer Bewilligung. Auf Schweizer Boden bedeutet das: keine Gespa-Aufsicht, keinen Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Sperrregister, Bewilligungen anderer Staaten ohne Wirkung nach Art. 4 BGS.
Wer kleine Beträge einsetzt, sieht darin oft kein Problem. Und für Einzelwetten stimmt das in einem gewissen Sinn — nur ist der Kern der Heinz gerade nicht die Einzelwette, sondern das Bündel. Aus CHF 1 je Linie werden bei einer Heinz CHF 57, bei der Super Heinz CHF 120, beim Goliath mehr. Der Einsatz vervielfacht sich, und eine Obergrenze ermittelt sich entsprechend schneller.
Das ist auch die beste Erklärung dafür, weshalb die beiden bewilligten Schweizer Häuser unterschiedliche Höchsteinsätze je Wettschein kennen und warum Sporttip innerhalb eines Scheins einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000 nennt. Systemwetten sprengen jeden einfachen Rahmen. Wer diesen Teil nicht durchrechnet, lernt ihn erst beim Wettschein kennen.
N1 Bet: der letzte Name und die eine Frage, die bleibt
N1 Bet trägt keine Schweizer Bewilligung; es bleibt bei einem Anbieter ohne Veranstalterpapier und ohne Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, ohne Gespa-Aufsicht, ohne Anschluss an das schweizerische Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Eine Bewilligung eines anderen Staates entfaltet hier nach Art. 4 BGS keine Wirkung.
Dass die Bewilligung nur zwei Schweizer Häuser deckt, heisst ausdrücklich nicht, dass hier nur zwei Marken bekannt wären — es heisst, dass diese beiden die einzigen sind, die ein Schweizer Sportwettangebot veranstalten dürfen. Ein Buchmacher, der keine Bewilligung beantragt hat, lässt sich daran nicht messen. Er lässt sich nur daraufhin prüfen, was man weiss.
Die Frage, die am Ende dieser zehn Namen bleibt, ist deshalb keine Rangfrage, sondern eine Zuordnungsfrage. Wer eine Heinz-Wette in der Schweiz platzieren möchte, hat zwei Wege: eine bewilligte Schweizer Systemwette bei Sporttip oder Jouez Sport, je nach Kanton, mit voller Wirkung des Schweizer Schutzes und der engen Marktliste — oder eine Wette bei einem Anbieter ohne Bewilligung, mit breiterem Angebot und ohne jeden Schweizer Rückhalt. Ein dritter Weg existiert nicht.
Überblick und Grundlagen
Was die Heinz-Wette von einer Kombination trennt
Der Heinz ist eine Wette, die alle Kombinationen aus sechs Auswahlen ab dem Doppel abdeckt. Der Name stammt von den 57 enthaltenen Mehrfachwetten: 15 Doppel, 20 Dreier, 15 Vierer, 6 Fünfer und 1 Sechser. Das ist die ganze Definition, und sie ist zugleich die ganze Warnung: 57 Wetten brauchen 57-fachen Einsatz.

Eine Kombiwette und eine Heinz arbeiten mit dem gleichen Werkzeug — sie multiplizieren Quoten — und sie tun damit zwei verschiedene Dinge. Die Kombi setzt auf ein Ereignis: alles oder nichts in einem einzigen Paket. Die Heinz setzt auf einen Korridor: sie gewinnt schon bei zwei Treffern, in winziger Höhe, und sie wächst mit jedem weiteren Treffer, bis alle Linien arbeiten. Der Preis für diesen Korridor ist der vervielfachte Einsatz, und der ist nicht optional. Es gibt keine Heinz mit einem Einsatz von CHF 1.
Wer nachrechnet, was das bedeutet, kommt auf eine unbequeme Eigenschaft. Der Einsatz ist konstant, egal wie viele Auswahlen durchkommen. Bei einem Treffer ist er vollständig verloren, weil eine einzelne richtige Auswahl keine Linie füllt. Bei zwei Treffern kommen aus CHF 57 Einsatz ein paar Franken zurück. Der Einsatz tut nicht weniger, sondern mehr: er verteilt denselben Betrag über 57 Wetten und angleicht das Ergebnis, statt es zu bündeln. Wer das als Sicherheit liest, hat die Richtung verwechselt.
Was 57 Linien den Einsatz kosten — und was die Wette wieder hereinholen muss
Ein Beispiel, ohne quotierten Preis: sechs Auswahlen mit Quoten von 1.50, 2.00 und 2.50, je zweimal, ein Einsatz von CHF 1 pro Einzelwette. Bei zwei Treffern zahlt allein deren Doppelwette — je nach Paarung zwischen CHF 3.75 und CHF 6.25 Rückzahlung gegen CHF 57 Einsatz.
Für den Fall, dass alle sechs Auswahlen gewinnen, fällt die Rechnung anders aus. Gesamteinsatz bei CHF 1 je Linie: CHF 57. Die Gesamtquote der Sechserlinie beträgt das Produkt der sechs Einzelquoten, in diesem Beispiel 56.25, der Ertrag dieser einen Linie also CHF 56.25. Dazu treten die übrigen 56 Linien mit ihren eigenen Produkten, die zusammen die Rückzahlung deutlich über den Einsatz heben. Das ist der Fall, auf den eine Heinz gebaut ist — und er setzt voraus, dass jede der sechs Auswahlen durchkommt, was nichts ist, was irgendjemand vorher weiss.
Die Bandbreite, um die es hier geht, lautet: in der unteren Randzone, bei zwei Treffern, ein Bruchteil des Einsatzes zurück; bei sechs Treffern ein Vielfaches. Das ist der ganze Charakter des Produkts, und es ist keine gute Nachricht für Ungeduldige, weil zwei Drittel einer Heinz in aller Regel aus einem Ertrag von wenigen Franken bestehen.
Ein Wettrechner nimmt einem diese Rechnung ab. Er braucht pro Auswahl eine Quote und einen Einsatz — die Regel bleibt im Abschnitt «Was 57 Linien den Einsatz kosten — und was die Wette wieder hereinholen muss» beschrieben, und sie ist in jedem Rechner dieselbe.
Wer welchen Weg gehen sollte
Der Schweizer Rahmen lässt zwei Wege zu, und die Wahl zwischen ihnen fällt nicht nach Vorliebe, sondern nach Kanton. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat ein Konto bei Sporttip; wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, eines bei Jouez Sport. Eine echte Anbieterwahl im Sinne eines Vergleichs von fünf oder zehn Bewilligten besteht in der Schweiz nicht, und jede Darstellung, die sie suggeriert, verkauft Auswahl, die es nicht gibt.
Für eine Heinz-Wette mit kleinen Einsätzen — CHF 1 bis CHF 20 pro Linie — ist das praktisch bedeutungslos. Der Spielraum reicht bei beiden Häusern weit über das hinaus, was ein typischer Systemspieler pro Linie aufbringt. Interessant wird die Staffelung erst bei grossen Systemeinsätzen, und dort ist Sporttip mit CHF 10’000 für eine Systemwette ungleich flexibler als Jouez Sport mit CHF 500 pro Kombiwette.
Innerhalb der Gruppe ohne Schweizer Bewilligung gibt es diese Wahl dagegen schon. Das ist ihr einziger echter Vorteil, und er wiegt nur dort, wo der zugelassene Markt an die Wand stösst: exotische Märkte, Wetten auf Ereignisse, die die Gespa-Liste nicht führt, eine Tendenz zu Systemvarianten, die kein Schweizer Regelwerk explizit nennt. Wer bereit ist, den Schweizer Schutz fallen zu lassen, wird dort mehr Spielraum finden und weniger Rückhalt.
Und dann ist da der Teil, den man nicht mit einem Vergleich erledigt. Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter gelten Limiten, ein Sperrregister und ein Rechtsweg, und es gibt einen Hilfeweg, den man in Anspruch nehmen kann, wenn der eigene Einsatz aus dem Ruder läuft. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es das alles nicht, und es gibt ihn auch nicht als Ansprechpartner für jemanden, der aufhören möchte. Eine Spielsperre ist dort eine Sperre für ein Konto, nicht für ein Land.
Die Wahl, die diese Seite am Ende offenlässt, ist deshalb keine Geschmacksfrage. Sie lautet: wie viel Marktbreite will jemand gegen wie viel schweizerischen Rückhalt tauschen, und wer trägt die Folgen, wenn der Einsatz wächst. Das sind zwei Bedingungen, die jeder für sich beantworten muss, und keine Liste beantwortet sie mit.
Häufige Fragen
Wie funktioniert eine Heinz-Wette?
Sie verbindet sechs Auswahlen zu 57 einzelnen Wetten: 15 Doppel, 20 Dreier, 15 Vierfache, 6 Fünffache und 1 Sechsfachwette. Einzelwetten auf die Auswahlen fehlen. Eine einzelne richtige Auswahl zahlt nichts; ab zwei Treffern zahlen die Kombinationen, die diese Treffer verbinden, und mit jedem weiteren Treffer wächst der Ertrag.
Wie viele Einzelwetten umfasst eine Heinz, und wie unterscheidet sie sich vom Super Heinz?
Die Heinz besteht aus 57 Wetten über 6 Auswahlen. Der Super Heinz erweitert dasselbe Prinzip auf 7 Auswahlen und kommt auf 120 Einzelwetten: 21 Doppel, 35 Dreier, 35 Vierfache, 21 Fünffache, 7 Sechsfache und 1 Siebenfachwette. Beide gehören zu den Full-Cover-Wetten und decken jede mögliche Mehrfachwette ab.
Wie hoch ist der Gesamteinsatz, wenn pro Einzelwette ein fester Betrag gilt?
Er ergibt sich aus der Zahl der Linien mal Einsatz. Bei CHF 1 je Einzelwette sind es CHF 57, bei CHF 5 je Linie CHF 285. Der Einsatz ist unabhängig davon, wie viele Auswahlen durchkommen — er fällt in voller Höhe an, und eine einzelne richtige Auswahl bringt davon nichts zurück.
Wie viele Auswahlen müssen mindestens gewinnen, damit etwas ausgezahlt wird?
Zwei. Eine einzelne richtige Auswahl füllt keine Linie, weil die Heinz keine Einzelwetten enthält. Bei zwei Treffern zahlt allein deren Doppelwette; die Rückzahlung liegt dann typischerweise bei einem Bruchteil des Gesamteinsatzes. Erst ab vier oder fünf Treffern kommen mehrere kombinierte Linien zusammen.
Welche Einsatzgrenzen gelten bei Systemwetten von Sporttip?
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei CHF 57 Linien entspricht das rund CHF 175 pro Einzelwette.
Wer darf in der Schweiz Systemwetten anbieten, und wer kontrolliert das?
Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung.
Wettarten – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
