Lucky 31 Wetten und ihre Kosten: der nüchterne Blick auf eine Systemwette

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Veranstalter sowie die Aufsichtsunterlagen der Gespa geprüft.

Ein Volleyball liegt am Fuss des Netzes auf Sand, im Hintergrund glitzert ein See und ein Bergzug steht im Dunst.
Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf 5 Auswahlen mit insgesamt 31 einzelnen Wetten: 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette.

Am Papier klingt eine Lucky 31 nach einem Geschenk: fünf Tipps, aber einunddreissig Gewinnchancen. Am Kontoauszug sieht es anders aus. Wer 31 Wetten abschickt, zahlt 31 Mal Einsatz, und die Marge des Veranstalters sitzt in jeder einzelnen Quote — also auch in jeder der 31. Der Trick der Lucky 31 ist nicht, dass sie mehr bezahlt. Sie ist die Umsetzung der Idee, dass zwei gut getippte Spiele aus fünf wenig wert sind, solange sie nicht kombiniert werden.

Was der Spieler dafür bekommt, ist Vollständigkeit. Keine Voraussage bleibt liegen: jede Kombination, die sich aus den fünf Auswahlen bilden lässt, ist im Paket enthalten — vom Doppel bis zur Fünffachwette. Das ist die eine Seite. Die andere: weniger als drei Treffer liefern bei einer Lucky 31 in der Regel nichts, und eine einzige Auswahl, die still auf Quote 1.00 fällt, verkleinert jede der 31 Wetten gleichzeitig. Genug Grund, das Modell genau anzusehen.

Wo Wetten in der Schweiz stattfinden dürfen

Die Auswahl in der Schweiz ist keine Geschmacksfrage. Die Zahl der Veranstalter, bei denen ein Wohnsitz in diesem Land ein Sportwettenkonto eröffnen kann, beträgt genau zwei, und sie ist per Gesetz auf zwei begrenzt.

Ein Ruderboot liegt an einem Steg am Ufer eines Sees, über dem Wasser steigt dünner Nebel auf.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf höchstens CHF 7'500 Einsatz enthalten.

Die Kantone haben die Zahl gedeckelt

Online-Sportwetten gelten als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa überwacht, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die seit dem 1. Januar 2021 auf dem Geldspielkonkordat arbeitet. Nicht die ESBK. Diese Aufsicht hat mit Casinos zu tun, nicht mit Sportwetten — eine Verwechslung, die immer wieder auftaucht.

Wer Wetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Geblieben sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa führt nur die eine Liste, und die heisst Sperrliste.

Die Rechnung, die in diesem Wettbewerbsmodell steckt, ist eigentümlich. Beide Veranstalter verdienen keinem Aktionär das Geld, sondern der Allgemeinheit: Die Nettoerlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist der Grund, warum die Schweiz ein so schmales Wettprogramm hat — und warum sich niemand beschweren kann, dass der eine dem anderen Kunden wegnimmt. Es gibt nur diese zwei, und sie sind sauber getrennt.

Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete

Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sportwetten laufen dort unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für die Kontofrage heisst das: Wer in Zürich sitzt, kommt an Sporttip. Wer in Genf sitzt, kommt an Jouez Sport. Wer in Zürich sitzt und lieber Jouez Sport will, hat Pech — ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und praktisch einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Die Grenze verläuft nicht zwischen Kantonen mit und ohne Angebot, sondern zwischen zwei Vertragsgebieten, die die ganze Schweiz abdecken und sich nicht überschneiden.

Was in diesem Land überhaupt gewettet werden darf

Die Angebotspalette ist eine geschlossene Liste, kein Katalog. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). In dieser Liste stehen Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nichts gesetzt werden. Eckball- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, eine Esport-Abteilung ebenso. E-Sport taucht dort nicht auf, und dabei bleibt es.

Dazu kommt eine Grenze beim Publikum: Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Gewettet wird ausschliesslich auf Sportereignisse — auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es keine Wette, nicht einmal eine kleine.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, dort, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt. Das BGS kennt in diesem Punkt keine Beschränkung auf einzelne Live-Märkte. Anders beim Cash-Out: Der ist nicht geregelt und bleibt reine Anbieterfunktion. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht zurücknehmen.

Wer nicht mitbietet

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, wer jünger ist, ist ausgeschlossen. Ein Konto pro Person, mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS) — bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, eine Registrierung pro Person, und es darf keine Spielsperre bestehen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Sperre ist kein Papier. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Ein Punkt, den man sich merken sollte, weil er gern schöngeredet wird: Die Gespa prüfte 2025 mit Testkäufen, ob an Verkaufsstellen an Minderjährige verkauft wird. In 47,5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstelle für die strengere Vertriebsform hält, irrt.

Was eine Lucky 31 aus fünf Tipps wirklich bindet

Bei einer Systemwette fällt der Einsatz nicht einmal an, sondern so oft, wie das Paket Wetten enthält. Genau hier wird eine Lucky 31 für viele Spielende zur ersten unangenehmen Rechnung des Monats — und hier sitzt auch das, was die Schutzregeln abfangen sollen.

Selbst gesetzte Limiten statt staatlicher Deckel

Die Schweiz kennt keine staatlich festgeschriebene Einzahlungs-Obergrenze. Die Limiten setzt der Spielende. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Bei Sporttip setzen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Wer die Limite senkt, spürt das sofort; wer sie erhöht, erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer diese Fristen kennt, plant eine Erhöhung nicht am Abend, an dem sie nötig wäre.

Dazu kommen die Grenzen des Produkts selbst. Bei Swisslos lassen sich Einzahlungen in Spielguthaben online oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben im Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Und Kredit an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Für ein Paket aus 31 Wetten ist das die relevante Grösse: Nicht die einzelne Wette bindet Kapital, sondern das Paket. Wer CHF 1 pro Linie setzt, hat CHF 31 im Feuer, bevor der erste Ball rollt. Das ist keine Warnung, sondern eine Zahl. Sie ändert sich nicht dadurch, dass eine der fünf Auswahlen stark ist.

Warum das Paket schneller läuft als gedacht

Eine Lucky 31 mit einem Einsatz von CHF 1 pro Linie bindet CHF 31. Bei CHF 2 pro Linie sind es CHF 62. Das ist auf den ersten Blick harmlos, gemessen an einem verlorenen Monatsbudget jedoch nicht mehr: Der Betrag ist vor dem ersten Anpfiff vollständig weg, wenn der Tipp nicht aufgeht, und er ist nicht auf fünf Spiele verteilt, sondern auf 31 Positionen.

Ein freiwilliger Selbstunterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS), und die Spielsperre nach Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen ebenso wie die Selbstsperre; sie wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS) und bezieht eine Fachstelle mit ein (Art. 81 BGS). Wer die Limite in dieser Zeit aus den Augen verliert, kann immerhin nicht weiterrechnen.

Wer sich fragt, ob das eigene Spiel noch im Rahmen ist, wendet sich an eine Beratungsstelle oder an die kantonale Suchtprävention, nicht an die Bonusseite eines Buchmachers. Und wer mit dem Gedanken an eine Lucky 31 spielt, um ein Minus auszugleichen, sollte sie liegen lassen. Fünf Auswahlen mit einer Gesamtquote, die eine Systemwette trägt, ergeben keine sichere Wette.

Wie die 31 Wetten auf die fünf Auswahlen verteilt sind

Eine Lucky 31 ist eine Full-Cover-Wette mit fünf Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Sie ist damit eine Systemwette auf 5 Auswahlen mit insgesamt 31 einzelnen Wetten: 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette.

Fünf Stufen, eine Struktur

Die Aufteilung folgt dem kombinatorischen Bauplan: Aus fünf Auswahlen lassen sich 5 Einzelwetten bilden, aus je zwei Auswahlen 10 Doppelwetten, aus je drei Auswahlen 10 Dreierwetten, aus je vier Auswahlen 5 Vierfachwetten, und genau eine Kombination enthält alle fünf. Zusammengezählt ergibt das 31 Positionen — daher der Name.

Entscheidend ist, dass die Einzelwetten Teil des Pakets sind. Eine Full-Cover-Wette ohne Einzelwetten heisst Yankee; ein Yankee auf fünf Auswahlen wäre also kleiner. Die Lucky-Varianten sind die Yankees, Kanadier und Heinz, bei denen die Einzelwetten dazukommen — deshalb «lucky». Was marketingfreundlich als Glücksfall verkauft wird, ist zuerst ein Buchhaltungsbegriff.

Lucky 15, Lucky 31, Lucky 63

Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten). Der Sprung ist nicht linear, und das ist der Punkt: Jede zusätzliche Auswahl mehr als verdoppelt ungefähr den Umfang des Pakets, weil mit ihr alle bestehenden Kombinationen noch einmal entstehen.

Die Wahl zwischen den drei Varianten ist deshalb eine Budgetfrage und keine Geschmacksfrage. Wer vier Tipps hat, deckt sie mit 15 Wetten ab. Wer sechs Tipps hat, landet bei 63. Die Zahl der Linien wächst deutlich schneller als die Zahl der Tipps, und wer bei einem festen Betrag pro Linie bleibt, merkt den Unterschied erst, wenn der Wettschein bestätigt ist.

Die Märkte, die zu fünf Auswahlen passen

Die Gespa-Liste bestimmt, welche Wettbewerbe und Wettarten überhaupt zur Verfügung stehen. Für eine Lucky 31 heisst das: Die Auswahlen müssen aus dem zugelassenen Programm kommen, und es müssen fünf verschiedene sein, die sich kombinieren lassen. Der Markt oder das Spiel selbst ist frei wählbar, solange er oder es auf der Liste steht.

Ein technischer Punkt, der einem Paket aus 31 Wetten gefährlich wird: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für die Planung heisst das: keine Tipps, die sich gegenseitig bedingen — ein Sieg im ersten Satz und ein Sieg im Match sind nicht zwei Auswahlen, sondern eine.

Was eine Lucky 31 auszahlt

Die Quoten einer Lucky-31-Auswahl multiplizieren sich nicht zu einer Gesamtquote, sondern zu 31 einzelnen Quoten. Wer das einmal durchgerechnet hat, versteht, warum das Paket bei drei Treffern selten so viel bringt, wie der Wettschein verspricht.

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen, und die Gesamtquote muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Ein durchgerechnetes Beispiel mit CHF 1 pro Linie

Nehmen wir drei illustrative Auswahlen mit Quoten von 1.50, 2.00 und 2.50 und setzen CHF 1 pro Linie. Diese Quoten sind ein Rechenbeispiel und kein Angebot.

Die drei Einzelwetten zahlen 1.50, 2.00 und 2.50 zurück. Die drei Doppelwetten werden aus den Produkten dieser Quoten berechnet und ergeben 3.00, 3.75 und 5.00. Die Dreierwette aus allen drei Auswahlen bringt 7.50. Das eingesetzte Kapital liegt bei CHF 7 — drei Einzelwetten und drei Doppelwetten plus die eine Dreierwette.

Treffen alle drei Auswahlen, liegt die Rückzahlung zwischen 10.25 und 10.50, je nachdem, ob die Rundungsregeln der 5-Rappen-Schritte vor oder nach der Summierung greifen und ob der Buchmacher den Gewinn auf Linien- oder Scheinebene rundet. Aus CHF 7 werden also rund CHF 10 bis CHF 10.50. Ein niedrigerer Wert gilt, wenn der Anbieter pro Linie auf 5 Rappen abrundet; ein höherer, wenn nur der Gesamtbetrag gerundet wird.

Treffen zwei der drei Auswahlen, zahlt nur die eine Doppelwette, die aus diesen zwei besteht. Aus CHF 7 werden dann je nach Paar CHF 3.00, 3.75 oder 5.00 — bei den meisten Konstellationen ein Verlust, bei keiner ein grosser Gewinn. Trifft nur eine Auswahl, kommt genau deren Einzelwette zurück: 1.50, 2.00 oder 2.50, gegen CHF 7 Einsatz.

Wer fünf Auswahlen nimmt und mit CHF 1 pro Linie setzt, kommt auf CHF 31 Einsatz. Das entspricht 31/1 = 31 Wetten pro Schein, und das ist der Punkt: Ein einzelner Treffer ist kein Gewinn, sondern eine Rückerstattung von einem Dreissigstel des Einsatzes. Ein Beispiel mit drei Auswahlen zeigt die Mechanik, ein Paket mit fünf zeigt den Massstab.

Die Marge sitzt in jeder der 31 Wetten

In jeder Quote steckt der Anteil, den der Veranstalter für sich behält. Die Auszahlungsquote eines Marktes — in der Sprache des Marktes der Quotenschlüssel — ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und die Marge ist 100 % minus diese Auszahlungsquote. Diese Rechnung gilt für jeden Markt einzeln und für jede der 31 Positionen einer Lucky 31. Wer eine Vierfachwette aus vier Quoten baut, multipliziert nicht nur die Quoten, sondern auch die vier Margen — kumuliert über die Kombinationsstufen wird der Anteil, den der Veranstalter vom Umsatz behält, grösser, je mehr Auswahlen eine Wette enthält.

Für den Spieler folgt daraus die eigentliche Kostenaussage dieses Textes. Eine Lucky 31 ist nicht teuer, weil der Einsatz hoch ist, sondern weil ein einzelnes Paket aus 31 Wetten ein Dutzend Margen gleichzeitig sammelt. Ein Anbieter mit einem Prozentpunkt weniger Marge pro Linie schlägt auf so einem Schein mehrere Prozent Unterschied, ohne dass sich am Tipp etwas ändert. Genau deshalb lohnt der Vergleich unten.

Was eine Lucky 31 nicht leistet: Sie gleicht keine Nachricht aus, sie kennt keine Spielerform und sie verkleinert die Marge nicht. Sie vervielfacht nur Wetten.

Grundlagen nachschlagen, bevor der Wettschein unterschrieben wird

Die Mechanik einer Systemwette lässt sich in jedem Wettschein nachvollziehen, aber es gibt drei Dinge, die man vor dem ersten Schein kennen sollte. Alle drei stehen in den Bedingungen, keines davon in der Werbung für die Wette selbst.

Eine rote Laufbahn im Morgenlicht, die Startblöcke stehen leer am Rand und auf den Linien glitzert der Tau.
Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten).

Was Schweizer Gewinne kosten

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, hier gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht — wer davon liest, liest von einem anderen Land. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist keine Finanzberatung; wer eine grössere Summe gewinnt, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Wann eine Wette einfach verschwindet

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. In einer Lucky 31 heisst Quote 1.00 bei einer Auswahl, dass jede der 31 Positionen, die diese Auswahl enthält, kleiner wird, ohne deshalb ungültig zu werden. Für eine Vierfach- oder Fünffachwette klingt das nach einem kleinen Malheur. Es ist der Unterschied zwischen einem erwarteten und einem stark beschnittenen Schein.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei Auszahlungen gilt die reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette sind.

Ein Gewinn verfällt, wenn er nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird. Wer sich gegen eine verweigerte Auszahlung wehrt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Ein Systemwettschein hat viele Positionen; er hat keine längere Frist.

Was eine Wette noch mitbringt

Sporttip kombiniert Kombinationen mit dem Kombiboost, der nur online gilt — Prematch, Live und Systemwetten — und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer fünf Auswahlen auf dem Schein hat, erreicht mit vier brauchbaren Quoten die erste Stufe — 5 %. Mehr ist es nicht, und eine Voraussage mit Quote 1.40 zählt nicht mit.

Quotenboosts bei Sporttip gelten ebenfalls nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer bei einer Lucky 31 einen Cash-Out nutzt, verkauft also eine Position unter dem, was sie bei Ausgang wert gewesen wäre — die Differenz ist der Preis für das Aufhören.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Auf der Liste stehen zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung und acht ausländische Marken ohne. Der Unterschied ist nicht das Produkt, sondern der Rahmen: Bewilligung, Aufsicht, Sperrregister und Rechtsschutz. Wer die grenznahen Marken kennt, findet sie hier wieder — geordnet, nicht empfohlen.

Wer welche Bewilligung hat

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
IviBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht festgestellt
bet365 keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht festgestellt
Jackbit keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht festgestellt
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht festgestellt
HornetBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht festgestellt
Bahigo keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht festgestellt
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht festgestellt
Coolzino keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemeldet: nicht festgestellt

Die Tabelle beantwortet die entscheidende Frage in einer Spalte, und die Antwort ist bei acht von zehn Zeilen dieselbe. Das ist kein Rechercheergebnis, sondern die Konstruktion des Schweizer Marktes: Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Sein Einsatz und sein Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden, und Schutz- und Fairplay-Kontrollen fehlen.

Blockiert wird über die Sperrliste der Gespa, die ausländische Domains führt, welche Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping —, und bet365 steht namentlich auf der Liste. Der Hinweis auf die Sperrliste ist kein Anbietermerkmal, sondern ein Umstand des Marktes.

Swisslos Sporttip

Der eine Veranstalter mit Wohnsitzvoraussetzung für das Vertragsgebiet: die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt, bekommt ein Konto, das alle Schweizer Schutzmechanismen mitbringt — Verlustlimiten mit 72-Stunden-Sperre für Erhöhungen, produktbezogene Selbstsperre, Eintrag im schweizweiten Register, Auszahlung nur auf das eigene Zahlungskonto, Gewinne bis zum Freibetrag steuerfrei.

Der Einsatzrahmen ist der nüchterne Teil. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für eine Lucky 31 heisst die Systemwettengrenze: Bei CHF 10’000 deckt der Schein 10’000 Positionen à CHF 1 — jeder übliche Lucky-31-Einsatz liegt also tief darunter. Das Produkt begrenzt mehr als der Rahmen.

Das Verdict: die einzige Option für alle, die im Swisslos-Gebiet wohnen und Schweizer Rechtsschutz wollen — und der einzige Anbieter mit einem Systemwetten-Limit, das eine Lucky 31 überhaupt nicht bremsen kann.

Loterie Romande Jouez Sport

Der zweite bewilligte Veranstalter, zuständig für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Wer dort wohnt, bekommt dieselbe Aufsicht und denselben Schutz wie bei Swisslos, aber andere Zahlen.

Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Gesamtquote muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Der Mindesteinsatz von CHF 2 pro Linie ist für dieses Produkt die eigentliche Hürde. Ein Lucky-31-Schein mit fünf Auswahlen kostet dort mindestens CHF 62, bevor die erste Quote überhaupt gerechnet wird. Wer die Wette mit CHF 1 pro Linie kalkuliert hat, wie es Swisslos erlaubt, muss in der Westschweiz doppelt so tief greifen.

Das Verdict: derselbe Schutz, ein anderer Mindestpreis — die Wettschein-Untergrenze macht aus einem kleinen Versuch schnell ein Budget von CHF 62.

Was acht Marken ohne Schweizer Bewilligung eint

IviBet, bet365, Jackbit, Sportaza, HornetBet, Bahigo, FortuneJack und Coolzino verbinden in diesem Vergleich vier Eigenschaften, und die Liste wäre ohne sie unvollständig, weil Schweizer Spielende sie antreffen. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine ausländische Bewilligung, welche diese Marken für sich reklamieren — als gemeldet gilt sie hier als nicht festgestellt —, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine von ihnen ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen: Wer dort selbstsperrt, sperrt sich nicht bei ihnen. Kein Schweizer Rechtsschutz existiert gegenüber diesen Anbietern. Und die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden; dann werden sie innert Stunden ersetzt.

Für eine Lucky 31 schneidet die Bilanz je nach Anspruch anders. Ein Anbieter mit ausländischer Bewilligung kann grössere Quotenprogramme, andere Mindest- und Höchsteinsätze und mehr Wettarten führen. Er kann aber auch nach eigenen Hausregeln arbeiten, ohne Schweizer Verlustlimit, ohne Registereintrag, ohne Beschwerdeweg. Der französische Sprachgebrauch hilft hier nicht weiter, der Schweizer schon: eine ausländische Bewilligung «hat keine Geltung» ist die sachliche Formulierung.

Wer eine dieser Marken aus einem anderen Land kennt und glaubt, sie sei in der Schweiz erlaubt, irrt. Diese Unterscheidung ist keine Wertung von Produktqualität, sondern eine Aussage über den Rechtsrahmen, und der Leser entscheidet damit, ob er Schweizer Rechtsschutz und Bewilligungsaufsicht will.

IviBet

Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, in der Schweiz nicht zugelassen, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Wer sie dennoch nutzt, organisiert sich selbst — vom Limit über die Streitfrage bis zur Währung. Für eine Lucky 31 heisst das: Was das Programm hergibt, darüber entscheidet der Anbieter allein. Wer im Swisslos- oder Loterie-Romande-Gebiet wohnt, muss sich nicht fragen, ob die Erhöhung einer Verlustlimite 72 Stunden braucht. Er kann es einfach nachlesen — im Schweizer Reglement. Bei IviBet gibt es kein solches Regglement, das in diesem Land gilt.

Wann die Marke trotzdem auf den Tisch kommt: bei Spielern, die bereits anderswo ein Konto führen oder im Ausland leben. Der Vergleich endet dann beim Rechtsrahmen. Für wettende Schweizer, die den Schweizer Beschwerdeweg brauchen, ist die Marke der falsche Ort.

bet365

Eine international bekannte Marke — und in der Schweiz ohne Bewilligung, was bedeutet: keine Schweizer Aufsicht, keine Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, mit der Möglichkeit der DNS-Blockade. Die Gespa nennt die Marke namentlich als auf der Sperrliste geführt. Das ist kein Gerücht, sondern ein Listeneintrag. Für einen Spieler heisst das: Die Seite kann in der Schweiz nicht erreichbar sein, ohne dass er etwas falsch gemacht hat — der Zugang liegt nicht in seiner Hand.

Wettende, die die Marke von ihrem Live-Programm her kennen, gewinnen durch die Nutzung in der Schweiz nichts hinzu, was den Verlust des Rechtsschutzes aufwiegt. Wer die Marke dennoch prüft, sollte sich vorher in Erinnerung rufen, dass es keinen Schweizer Beschwerdeweg gibt und dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach der Steuerpraxis mindestens eines Kantons voll steuerbar sind. Der Listeneintrag bleibt.

Jackbit

Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung; damit entfällt der gesamte Schweizer Schutzapparat. Wo das Schweizer Reglement eine Verlustlimite mit 72-stündiger Erhöhungssperre und eine Selbstsperre mit Registereintrag vorsieht, gilt hier nichts davon. Die Website kann auf die Sperrliste geraten, die Domain wird dann per DNS blockiert und innert Stunden ersetzt.

Für das konkrete Produkt wird die Sache nicht besser: Ob Jackbit überhaupt Systemwetten in der Lucky-Bauart führt, welche Mindesteinsätze gelten und wie Auszahlungen laufen, folgt aus seinen eigenen Bedingungen — nicht aus Schweizer Regeln, die es für diese Marke nicht gibt. Wer das prüfen will, tut es auf der Seite der Marke selbst, bevor er ein Konto eröffnet. Der Unterschied zum bewilligten Schweizer Angebot ist für eine Lucky 31 nicht das Produkt, sondern die fehlende Rechtsgrundlage.

Sportaza

Sportaza tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Damit gilt für einen wettenden Schweizer: keine Aufsicht, keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Beschwerdeweg im Land, und ein Domain-Eintrag auf der Sperrliste ist möglich. Für ein Paket aus 31 Positionen, das vor dem ersten Anpfiff einen dreistelligen Betrag bindet, ist das der zentrale Punkt. Wo das Geld liegt, ist nicht der Wettschein, sondern die Plattform.

Eine Prüfung der Marke endet deshalb konsequent bei den Geschäftsbedingungen, nicht beim Wettprogramm. Die Zürcher oder Genfer Adresse auf dem Datenblatt fehlt nicht aus Zufall, sondern weil niemand in der Schweiz für diese Marke einsteht. Für einen Spieler, der nur testen will, bleibt das trotzdem eine Rechnung, die die Marke nicht aufmacht.

HornetBet

Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Aufsichtsweg. Die Schweiz kennt keine Zahlungssperre gegen nicht bewilligte Wettseiten — Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht. Wer dieses Argument als Schutz gelesen hat, hat es falsch gelesen: Es beschreibt nur, wie wenig gegen solche Anbieter getan wird, nicht dass legal sei, was sie tun.

Die Sperrliste ist der Ersatz: Die Gespa kann die Domain aufnehmen, Schweizer Telekom-Anbieter sperren sie dann per DNS. Für einen Nutzer heisst das, sein Konto kann jederzeit unerreichbar werden, ohne dass er etwas geändert hat. Wer das Risiko für 31 Wetten auf sich nimmt, sollte sich zumindest klar sein, dass er 31 Wetten ohne Schweizer Rechtsschutz abschliesst.

Bahigo

Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss, ohne Schweizer Rechtsschutz, mit möglicher DNS-Blockade. Wer bei Bahigo ein Konto führt, hat keinen Zugang zu jener protektionistischen Mechanik, die hierzulande jede Erhöhung einer Verlustlimite um 72 Stunden verzögert und jede Selbstsperre im ganzen Land sichtbar macht. Was an Disziplin-Apparat vorhanden ist, steht in den Hausregeln der Marke.

Für eine Lucky 31, deren Kosten schon im Wettschein stehen, ist der Unterschied zum bewilligten Angebot vor allem einer der Nachvollziehbarkeit. Wer Einsätze, Quoten und Auszahlungsregeln prüfen will, findet bei einem bewilligten Veranstalter ein Reglement, auf das sich ein Beschwerdeweg stützt. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es diesen Hebel nicht.

FortuneJack

FortuneJack ist eine der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Das ist kein Detail am Rand, sondern der Kern des Vergleichs. Kein Schweizer Veranstalterbewilligungs-Verfahren, keine Bewilligung je Spiel, keine Aufsicht, kein Eintrag im Sperrregister, kein Schweizer Gerichtsstand. Eine ausländische Bewilligung — welche auch immer — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Der Zugang kann zudem über die Sperrliste eingeschränkt werden. Für einen Spieler bedeutet das: Der Anbieter kann jederzeit zur Unerreichbarkeit werden, und die Ersatztools, die andere Märkte für den Fall bereithalten, existieren in der Schweiz nicht. Wer die Marke nur als Zweitkonto nutzt, sollte wissen, was er dort nicht mitnimmt: den ganzen Schutzapparat des bewilligten Systems.

Coolzino

Die Marke steht ohne Schweizer Bewilligung in der Liste. Für Schweizer Spielende heisst das: Die Regeln des schweizerischen Grossspielrechts — Verlustlimiten, Sperrregister, Auszahlung nur auf das eigene Zahlungskonto, keine Kredite — gelten für dieses Angebot nicht. Sie gelten nur für Veranstalter, die unter dem BGS bewilligt sind.

Wer auf einer solchen Plattform eine Lucky 31 spielt, schliesst eine Wette nach fremden Hausregeln ab. Was das im Streitfall heisst, ist bekannt: keine Schweizer Instanz, kein Durchgriff, keine Verrechnungssteuerbeschränkung. Bei einem Gewinn grösseren Umfangs greift die kantonale Steuerpraxis, und die kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandeln.

Wenn die Zahlen fehlen: worauf man selbst achtet

Ein Vergleich, der dasteht, als hätte er auf jede Frage eine Antwort, hilft niemandem. Manche Angaben zu Systemwetten, Einsatzkombinationen und Auszahlungsmodalitäten sind je Anbieter unterschiedlich und ändern sich mit den Bedingungen — sie gehören auf der Seite des Veranstalters nachgelesen und nicht aus einem Text übernommen.

Konkret: Wer vor einer Lucky 31 steht, prüft vier Dinge selbst. Erstens den Mindesteinsatz pro Linie, denn er multipliziert sich mit 31. Zweitens, ob der Schein überhaupt Systemwetten enthält, die über Doppel und Dreifach hinausgehen. Drittens, ob Kombinationen aus abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung zulässig sind — bei Sporttip laufen sie über die Bet-Builder-Funktion, und bei einem anderen Anbieter können sie schlicht verboten sein. Viertens, was bei einer abgesagten Begegnung mit der Auswahl passiert: Rückzahlung oder Quote 1.00. Die vier Punkte entscheiden über das Ergebnis der 31 Positionen mehr als jedes Werbeversprechen, und keiner von ihnen verlangt Rechenkünste, nur das Lesen der Bedingungen.

Häufige Fragen

Was ist der Mindesteinsatz bei einer Systemwette?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Jouez Sport setzt online einen Mindesteinsatz von CHF 2 voraus, der auch für Multiples gilt. Diese Beträge multiplizieren sich bei Systemwetten mit der Anzahl der gewählten Wetten, was bei einer Lucky 31 schnell den gesamten Einsatz bestimmt.

Wie werden Spielabsagen bei Sporttip behandelt?

Wird eine Sportveranstaltung abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, gilt die Wette als ungültig. Einzelwetten werden zurückerstattet, bei Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Das gilt auch für die 31 Einzelpositionen einer Lucky 31, die sich durch die geänderte Quote in ihrer Gesamtwirkung entsprechend verringern.

Kann ich meine Sportwetten vorzeitig auszahlen lassen?

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an. Das ist jedoch kein garantiertes Recht, sondern eine Option, die der Veranstalter jederzeit ändern kann. Es erfolgt eine vollständige Auszahlung ohne Teilauszahlung, und ein einmal ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Ein Anspruch auf diesen Dienst besteht für jeden einzelnen Markt nicht.

Welche Frist gilt für die Auszahlung von Gewinnen?

Gewinne aus Sportwetten müssen innerhalb von 26 Wochen nach der offiziellen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden. Danach verfällt der Anspruch zugunsten der gemeinnützigen Zwecke der Swisslos. Sollte eine Auszahlung verweigert werden, muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich per eingeschriebenem Brief Einsprache erhoben werden. Dies gilt für alle Gewinnformen gleichermassen.

Wie kann ich meine Verluste bei Systemwetten begrenzen?

Die Spielenden setzen ihre Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage selbst. Bei Sporttip liegt die Oberlimite bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, während eine Erhöhung aus Gründen des Spielerschutzes erst nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Wartefrist von 72 Stunden wirksam wird.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»