Aktuelle Wettgutscheine im Check — wer sie anbieten darf und was sie einbringen

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Kugelschreiber auf einem Holztisch, weiches Licht fällt von der Seite.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer im Ausland nach einem Wettgutschein sucht, findet Dutzende Angebote, die den Anschein erwecken, als könnte man sich mit einem Gratisbetrag einfach anmelden und ausprobieren, was der Markt hergibt. In der Schweiz sieht das anders aus, und zwar nicht aus Zufall, sondern weil der Gesetzgeber es so gewollt hat. Wer hierzulande ein Gratisspiel oder eine Gutschrift ausschütten will, braucht die vorherige Zustimmung der Aufsicht — ein Detail, das die Hälfte aller ausländischen Werbeversprechen in diesem Land schlicht nicht einhalten kann. Gratisspielguthaben ist in der Schweiz kein Marketinginstrument, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang.

Informationen auf dem Stand von 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht entsprechen den offiziellen Verzeichnissen der Gespa.

Diese Seite geht die Wege der Reihe nach durch: zuerst die Regeln, die alles andere bestimmen, dann den Spielerschutz, der auch für Gutscheine gilt, dann die Angebotsarten und ihre Bedingungen, dann den Vergleich der zehn Plattformen, die Schweizer Spielende tatsächlich antreffen, und am Ende die Grundlagen, wie ein Gutschein überhaupt funktioniert. Die Reihenfolge ist Absicht: Man kann über Gutscheine nicht sinnvoll reden, bevor man weiss, wer sie hier überhaupt verteilen darf.

Die Rechtslage: Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht

In der Schweiz sind Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig, und wer sie in diesem Zusammenhang nennt, hat die Zuständigkeiten verwechselt: Sie beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, nämlich eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel — und sie «gilt nur in der Schweiz». Das ist der Kern des ganzen Systems in einem halben Satz.

Eine Bibliothek mit hohen Holzregalen voller Bücher, im Vordergrund ein Lesetisch mit grüner Lampe.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, keine dritte Bewilligung

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Von den beiden ist Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, diejenige für die Deutschschweiz: Sie veranstaltet ihre Wetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die zweite ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, die ihr Sportwettenangebot unter dem Namen Jouez Sport betreibt. Sie ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden.

Aus diesen zwei Sätzen folgt das praktisch Wichtigste auf dieser ganzen Seite: Ein Onlinekonto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus, und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich lediglich die Sperrliste, also das Verzeichnis der ausländischen Domains, die blockiert werden.

Die beiden Westschweizer Wege — und der Wohnsitz, der alles entscheidet

Das ist die erste Gabelung, an der sich die Wege für Schweizer Spielende tatsächlich teilen, und sie verläuft nicht entlang der Vorlieben, sondern entlang der Postadresse. Für einen Grossteil des Landes führt am Sporttip-Angebot kein Weg vorbei, in der Westschweiz am Angebot der Loterie Romande. Wer in einem Grenzkanton wohnt und Verwandte im anderen Landesteil hat, merkt spätestens bei der Kontoeröffnung, dass die Schweiz hier zwei getrennte Spielmärkte hat und nicht einen. Das ist unbequem, aber es erklärt, warum es die übliche Vergleichsrhetorik — «so viele Anbieter wie noch nie» — in diesem Markt nicht gibt.

Was darf überhaupt angeboten werden? Nur Sportwetten, und nur auf Sportarten und Wettarten, die auf der Liste der Gespa stehen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen etwa sind nicht zugelassen. Die Aufsicht führt ein Verzeichnis der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS), und diese Liste ist eng geführt: Qualifikationsrunden nur, wo sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wo sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, und einen E-Sport-Abschnitt gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Der Cash-Out ist nicht geregelt — er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, mehr dazu im Abschnitt «Der Vergleich: zehn Plattformen und ihre Bewilligungslage».

Auch der Werbeauftritt ist geregelt, und für Gutscheinaktionen ist das der eigentlich zentrale Punkt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Für kostenlose Spiele und Gratisguthaben gilt zusätzlich die Zustimmungspflicht der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS — 2025 hat sie deren 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Höhe und Bedingungen eines solchen Angebots ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Tageszeitenverbot für Werbung existiert in der Schweiz nicht.

Daraus folgt die Bewertung, die man von einer Seite über Wettgutscheine erwarten darf: Die Knappheit des Schweizer Gutscheinangebots ist kein Zeichen eines unterentwickelten Marktes, sondern der Preis für das Bewilligungssystem. Man kann sich darüber ärgern, wenn man die grosszügigen Willkommenspakete aus Deutschland oder Malta kennt. Man muss dann aber auch dazusagen, was man dafür aufgibt: den Spielerschutz, den ein bewilligter Veranstalter nachweisen muss, das Sperrregister, die Limitenpflicht und die Kontrolle durch die Aufsicht. Ein Gratisbetrag ist nicht gratis, wenn er mit dem Verlust aller dieser Mechanismen bezahlt wird.

Spielerschutz: Limiten und Spielsperren gelten auch bei Gutscheinen

Eine Gutschrift verwandelt einen gesperrten oder unzureichend limitierten Spieler nicht in einen zugelassenen. Diese Erkenntnis ist banal und wird trotzdem in fast jeder Gutscheindiskussion übersehen. Wer wissen will, ob ein Angebot für ihn infrage kommt, muss zuerst seinen Status klären — nicht zuerst den Wert des Angebots.

Sportwetten stehen in der Schweiz Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen. Bei Sporttip sind Personen unter 18 Jahren von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer selbst an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel: Bei Swisslos verlangt die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Verlustlimiten: der häufigste Grund, warum ein Angebot platzt

Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Veranstalter müssen aber den einen oder anderen Maximalwert für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Bei Sporttip bedeutet das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Untergrenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer also bei einem Aktionsangebot schnell nachlegen will, merkt hier zum ersten Mal, dass die Schweiz langsam ist — und das ist kein Fehler, sondern der Mechanismus.

Halten wir den Vergleich offen: Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos kann Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine vom Gesetz festgeschriebene Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht — die Zahlen oben sind Hausregeln der beiden Veranstalter und keine Staatsgrenzen. Wer sie zusammenwirft, erzählt eine andere Geschichte als die, die in den Bedingungen steht.

Für die Frage nach dem Gutschein heisst das: Ein Gratisbetrag mag das Risiko des einzelnen Einsatzes auf null setzen, aber er bewegt sich innerhalb eines Kontos, das bereits limitiert ist. Der Schutzmechanismus läuft weiter und ist der eigentliche Wert des bewilligten Angebots.

Spielsperren und Register: der Riegel vor jeder Aktion

Die Spielsperre ist der schärfste Mechanismus, und sie kennt bei Gutscheinen keine Ausnahme. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort steht, ist aus jeder Aktion draussen, und kein Guthaben der Welt ändert das.

Rechtlich stehen drei Instrumente dahinter: die Sperre überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, festgehalten in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen; die Aufhebung einer freiwilligen Sperre frühestens nach drei Monaten unter Beteiligung einer Fachstelle; und die Pflicht, einen selbst gewählten Unterbruch von bis zu sechs Monaten anzubieten. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die unangenehmste Regel im ganzen System — und die einzige, die einen Spieler wirklich vor sich selbst schützt.

Ein Realitätscheck gehört hierher, weil Spielerschutz gern als erledigt dargestellt wird: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer also behauptet, die Schweizer Regelung sei lückenlos durchgesetzt, hat diesen Test nicht gelesen. Die Regeln sind streng; die Durchsetzung an der Verkaufsstelle ist es nicht überall. Bei Gutscheinen gilt zusätzlich: Eine Aktion ist kein Grund, eine Limite zu erhöhen, und eine Sperre ist kein Formfehler, den man umgeht, indem man einen anderen Anbieter wählt.

Wettgutscheine und Gratiswetten: was ein Angebot wirklich ist

Nach den Regeln wird es praktisch. Ein Wettgutschein ist in der Schweizer Praxis etwas anderes als das, was der Begriff im Ausland bezeichnet. Statt eines grossen Willkommenspakets mit umsatzgebundenem Bonusgeld gibt es hier kleine, bewilligte Aktionen — und die Bedingungen sind das Wesentliche, nicht die Zahl auf dem Plakat.

Gratisspielguthaben, Gutschrift, Boost: drei Dinge, drei Werte

Wer die Angebote vergleichen will, muss zuerst die Kategorie bestimmen, sonst vergleicht er Äpfel mit Quoten. Die erste Kategorie ist das Gratisspielguthaben, das in der Schweiz nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ausgegeben werden darf. Die zweite sind Quoten- und Kombiboosts, die den möglichen Nettogewinn erhöhen, ohne einen zusätzlichen Einsatz zu geben. Die dritte sind Einzahlungsaktionen mit Freispielen, die es in bewilligter Form gibt und die man als Paket bewerten muss, nicht als Geschenk.

Ein Beispiel dafür, wie so eine bewilligte Gratisaktion aussieht, liefert die Loterie Romande. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, und dies im verifizierten Konto tat, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Man kann diese Aktion grosszügig nennen oder bescheiden. Entscheidend sind die drei Einschränkungen, die in der Beschreibung stecken und nicht im Werbesatz: der kurze Aktionszeitraum, die 7-Tage-Frist ab Erhalt des Codes und die Tatsache, dass das Guthaben nach 30 Tagen verfällt. Der Wert einer solchen Aktion liegt nicht in den CHF 10, sondern in den Bedingungen, die darüber entscheiden, ob man sie überhaupt in einen Gewinn verwandeln kann.

Die Bedingungen, an denen ein Gutschein scheitert

Vier Klauseln kehren bei praktisch jedem bewilligten Angebot wieder, und sie sind der Ort, an dem Marketing und Rechnung auseinandergehen.

Die Gültigkeit ist die erste. 30 Tage klingen nach viel, bis man bedenkt, dass die Frist erst mit der Gutschrift läuft und man in dieser Zeit ein Konto verifizieren, eine Quote finden und den Einsatz platzieren muss. Wer nur am Wochenende wettet, verliert den vierten Teil der Frist an Wartezeit.

Die Mindestquote ist die zweite. Sie schliesst die langweiligen, sicheren Wetten aus, mit denen der Gutschein sonst zu einer Art Gratisauszahlung würde. Eine Mindestquote von 1.50 — die Schwelle, die bei Sporttip für den Kombiboost gilt — bedeutet, dass man auf ein Ergebnis setzen muss, das deutlich weniger wahrscheinlich ist als der Favorit. Der Gutschein zwingt also zu einem Einsatz, den man ohne ihn vielleicht nicht gewählt hätte, und das ist kein Nebeneffekt, sondern der Zweck.

Die Einsatzvorgabe ist die dritte, und sie ist der Grund, warum man Gratisguthaben und Bonusgeld auseinanderhalten muss. Ein Gratisguthaben ist in der Schweiz üblicherweise nicht auszahlbar: Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, und bei der Loterie Romande ebenso wenig. Man kann damit wetten, aber man kann es nicht abheben. Wer nach der Wette das Guthaben auf dem Konto sucht, findet es nicht, weil es nie dort war.

Die Deckelung ist die vierte. Bei Sporttip sind Einsatz und Gewinnerhöhung eines Boosts limitiert, und der Boost gilt pro Wettenden nur einmal. Wer die Regel «pro Person einmal» überliest, wundert sich beim zweiten Versuch über die fehlende Wirkung.

Was ein Gratisguthaben an Wert hergibt

Hier wird es interessant, und hier lohnt die Rechnung, die die Werbung nicht aufstellt. Nehmen wir ein Gratisguthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht mit dem Gewinn ausgezahlt wird — genau der Typ, der in der Schweiz die Regel ist. Unterstellen wir einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90, wie er in der Praxis häufig vorkommt und wie er hier nur als Rechenbeispiel dient und nicht als zitierte Quote.

Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) und liegt damit bei rund 95 Prozent; die Marge des Veranstalters beträgt entsprechend knapp 5 Prozent. Der erwartete Wert des Gratisguthabens folgt aus dem Betrag mal (Quote minus 1) geteilt durch Quote mal diesem Quotenschlüssel. Bei CHF 10 und Quote 1.90 ergibt das einen Erwartungswert von ungefähr CHF 4.50. Je nach Marge des konkreten Marktes — bei einem Zweiwegemarkt mit etwas schlechteren Quoten liegt der Quotenschlüssel niedriger — landet der Wert in einer Bandbreite von etwa CHF 4 bis 5, und zwar unter der Annahme, dass ausschliesslich das Gratisguthaben gesetzt wird.

Das ist kein Gewinn, und es ist auch keine Aussage darüber, wie die Wette ausgeht. Es ist der durchschnittliche Wert über viele Wetten gerechnet, eine statistische Schätzung. Was die Zahl trotzdem leistet: Sie zeigt, dass ein Angebot von CHF 10 nur etwa den halben Nominalwert hat, und wer die Quote senkt, senkt den Wert des Gutscheins mit. Genau hier rechnet der Veranstalter seine Marge ein, und genau hier verliert der Satz «Gratiswette» seine Harmlosigkeit.

Der Vergleich: zehn Plattformen und ihre Bewilligungslage

Die Rangliste vergleicht nicht Äpfel mit Birnen, sondern zwei Gruppen, die man getrennt lesen muss. Zuerst die beiden Schweizer Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen. Danach ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die hier aufgeführt werden, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen — beschrieben und bewertet nach denselben Kriterien, aber ausdrücklich ohne Bewilligung. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist strafbar; deshalb ist diese Liste eine Beschreibung, keine Empfehlung, und die beiden Gruppen werden nicht vermischt.

Anbieter Bewilligung
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung
BetAlright Keine (ohne Schweizer Bewilligung)
Interwetten Keine (ohne Schweizer Bewilligung)
Roobet Keine (ohne Schweizer Bewilligung)
Funbet Keine (ohne Schweizer Bewilligung)
Cloudbet Keine (ohne Schweizer Bewilligung)
AmunRa Keine (ohne Schweizer Bewilligung)
1xBet Keine (ohne Schweizer Bewilligung)
DirectionBet Keine (ohne Schweizer Bewilligung)

Wie wir bewerten

Bewertet wird, was ein Angebot für den Spielenden tatsächlich bedeutet: die Bewilligungslage und was sie an Schutz mitbringt, der Aktionsmechanismus und seine Bedingungen, die Zahlungswege und ihre Grenzen, die Spielerschutzinstrumente und die Frage, wie einfach ein Konto überhaupt zu eröffnen ist. Der Massstab ist die nüchterne Rechnung, nicht die Grösse der Zahl auf der Startseite. Bei den ausländischen Marken kommt ein zweiter Massstab hinzu, der sich nicht wegrechnen lässt: Was fehlt, wenn die Schweiz nicht zuständig ist.

Woran man ein Angebot nüchtern bewertet

Die Reihenfolge der Prüfung entscheidet über das Ergebnis. Wer mit der Höhe des Gutscheins beginnt, hat schon verloren, weil jede weitere Zahl relativ zu einer Grösse wirkt, die selbst nichts über den Wert aussagt. Die Prüfung beginnt deshalb mit der Frage, ob das Angebot in einer Umgebung steht, in der die eigenen Regeln überhaupt durchgesetzt werden können.

Prüfpunkt eins ist die Bewilligung und das Gebiet. Prüfpunkt zwei ist die Frage, ob das Angebot auszahlbar ist oder nur zum Wetten taugt. Prüfpunkt drei ist die Einsatzvorgabe: Wie oft muss das Guthaben umgesetzt werden, und zählen Wetten unter einer Mindestquote überhaupt? Prüfpunkt vier ist die Frist, gerechnet ab Gutschrift und nicht ab Anmeldung. Prüfpunkt fünf ist die Quote, auf die man den Gutschein überhaupt setzen kann — denn ein Gutschein auf einen Markt mit schlechter Marge ist weniger wert als derselbe Betrag auf einen Markt mit guter.

Dieses Vorgehen ist unbequem, weil es die meisten spektakulären Angebote schon bei Punkt eins aussortiert. Genau das ist sein Zweck. Ein Gutschein ohne durchsetzbare Aufsicht ist ein Versprechen ohne Adressaten, an den man sich bei einem Streit wenden könnte.

Die Schweiz: Swisslos Sporttip

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Sie hält eine Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51 — und steht unter der Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Wettprodukt heisst Sporttip. Ein Onlinekonto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Die Limiten sind das Auffälligste an diesem Angebot. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem Gratisguthaben von CHF 10 arbeitet, merkt von der Obergrenze nichts; wer 50 Franken setzen will, merkt sie auch nicht. Interessant wird die Zahl erst im Vergleich zum ausländischen Markt, wo Limits meist nur nach oben hin interessant sind.

Bei den Aktionen ist Swisslos zurückhaltend, und das ist die bewilligungsrechtliche Folge, nicht eine Frage des Geschmacks. Zwei Mechanismen prägen das Angebot. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer die Staffelung liest, erkennt sofort, dass der grosse Prozentsatz am Ende nicht für einen Aufstieg, sondern für fünfzehn richtig getippte Voraussagen steht. Die Spitze des Programms ist kein Geschenk, sondern ein Kunststück.

Dazu kommen die Quoten- und Profitboosts: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die letzte Klausel verdient einen eigenen Satz: Wer den Boosten nutzt und dann die Wette vorzeitig glattstellt, bekommt die Erhöhung nicht. Man muss also bis zum Ende dabei bleiben, wenn der Boost wirken soll.

Der Zahlungsweg ist begrenzt, aber sauber geregelt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben kann auch per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mindestens CHF 20. Wichtig für die Bewertung eines Gutscheins: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausgenommen und nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Beträge über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist keine Nebensache, sondern die Bestimmung, an der eine Rechnung mit langen Nachkommastellen endet.

Bewertung: Swisslos ist die erste Adresse für Spielende in der Deutschschweiz, und das nicht, weil das Angebot besonders grosszügig wäre, sondern weil die Bewilligung den Rahmen setzt, in dem ein Streit überhaupt entschieden werden kann. Wer sich über die kleine Aktionslandschaft ärgert, sollte den Preis dafür benennen: Es ist der Preis für das Sperrregister, die Limitenpflicht und eine Aufsicht, die Bussen verhängt.

Die Westschweiz: Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch)

Die Loterie Romande hält als zweite Organisatorin eine Bewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa. Ihr Wettprodukt heisst Jouez Sport, und das Onlinekonto steht Personen offen, die in den sechs französischsprachigen Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis wohnen. Die Organisation beschäftigt 221 Mitarbeitende und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Der Zahlungsrahmen unterscheidet sich in Details von dem der Deutschschweiz. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Beträge sind grosszügiger als die Aktionssummen, die dasselbe Haus in einer Stadionaktion verteilt — ein Hinweis darauf, wo die Prioritäten liegen.

Bei den Gutscheinaktionen hat die Loterie Romande mit der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» aufgewartet, die zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief: CHF 10 Spielguthaben für einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Aktionsmechanismus ist der Kern der Bewertung: Wer nicht im Stadion war, kam nicht an den Code, und wer ihn zu spät angab, kam nicht an das Guthaben. Eine Aktion als Belohnung für Anwesenheit ist ehrlicher als eine Aktion als Köder, aber sie ist nicht offen für alle.

Bewertung: Für Spielende in der Westschweiz ist Jouez Sport die einzige bewilligte Option, und der Aktionsmechanismus zeigt, in welche Richtung bewilligte Gratisguthaben hier gehen — kleine Beträge, klare Fristen, keine Auszahlung. Wer ein grosses Willkommenspaket sucht, findet es in diesem Gebiet nicht, und wer es doch findet, findet es bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung. Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Der praktische Folgensatz, der für alle folgenden Marken gleich gilt: Man wettet in einer Umgebung, in der die eigenen Schutzmechanismen — Verlustlimiten, Sperrregister, Wohnsitzbindung — nicht greifen und in der man sich an keine Schweizer Instanz wenden kann, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Wer dort einen Gutschein nutzt, nutzt ihn zu den Bedingungen eines Hauses, das niemand hier prüft.

Bewertung: Die Bewilligungslage ist bei BetAlright nicht das Detail am Rand, sondern das Merkmal, das alle anderen Angaben überschreibt. Wer die Seite besucht, sollte die Bedingungen doppelt lesen, weil das keine hiesige Aufsicht für ihn tut.

Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung

Interwetten ist eine der bekannteren ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, das Unternehmen ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden. Die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping, also dem schnellen Wechsel blockierter Adressen.

Bewertung: Der Punkt, an dem sich diese Marke von den bewilligten unterscheidet, ist nicht die Angebotsbreite, sondern die Tatsache, dass das ausländische Lizenzregime hier nichts durchsetzt. Genau deshalb steht sie hier als beschriebene, nicht als empfohlene Adresse.

Roobet: ohne Schweizer Bewilligung

Roobet gehört in dieselbe Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, blockierbare Domain über die Sperrliste der Gespa. Eine ausländische Bewilligung, welcher Herkunft auch immer, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Daraus folgen zwei Dinge, die ein Leser auseinanderhalten sollte. Das eine ist das Angebot dieses Hauses, das eigene Bedingungen hat und über dessen Aktionsmechanik hier nichts weiter gesagt werden kann. Das andere ist die Frage, ob man das Angebot in einer Umgebung nutzen möchte, in der die Schweizer Regeln zur Verlustlimite und zur Sperre nicht gelten. Die zweite Frage wiegt schwerer als die erste.

Bewertung: Als reine Angebotsbeobachtung interessant, als Ort für ein Guthaben, das man im Streitfall nicht einklagen kann, nicht.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung

Auch Funbet fällt in die Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Ausgangslage: keine Bewilligung nach BGS, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste mit DNS-Blockade. Wer sich hier anmeldet, tut das ohne die Schweizer Schutzmechanismen, und Aktionen dieser Marke unterliegen nicht der Zustimmungspflicht, die für Schweizer Veranstalter gilt.

Bewertung: Der Vergleichswert dieser Marke liegt darin, sichtbar zu machen, wie unterschiedlich die Spielregeln je nach Aufenthaltsort sind. Wer in beiden Welten unterwegs ist, sollte sich dessen bewusst sein, dass die Rückfrage bei einer Schweizer Aufsicht hier nicht möglich ist.

Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung da. Es gelten die nämlichen Punkte: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, blockierbare Domain. Auszahlungen und Einzahlungen laufen ausschliesslich nach den Hausbedingungen, und welche Zahlungswege dort gelten, ist eine Angabe des jeweiligen Veranstalters, nicht eine Schweizer Regelung.

Bewertung: Mutet man die Liste wie ein Portfolio an, fällt auf, dass alle Marken dieser Gruppe dieselbe Lücke aufweisen und sich nur in ihren eigenen Bedingungen unterscheiden. Das ist der eigentliche Befund des Vergleichs: In der Schweiz gibt es nicht zehn Wege, sondern zwei — und acht Umwege.

AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa gehört zur selben Gruppe ohne Schweizer Bewilligung: keine Bewilligung nach BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste und DNS-Blockade durch Schweizer Telekommunikationsanbieter. Die Zustimmungspflicht der Aufsicht für Gratisspielguthaben bindet diese Marke nicht, und entsprechend sind die Aktionen dort nicht mit den Schweizer Bedingungen vergleichbar.

Anzumerken ist für alle Marken dieser Gruppe dasselbe: Eine Sperrliste blockiert den Zugang, aber sie verhindert ihn nicht dauerhaft, weil Adressen ausgewechselt werden. Wer sich dauerhaft vor einem Angebot schützen will, braucht die Sperre im Sperrregister, und die greift nur bei bewilligten Veranstaltern.

Bewertung: Der Nutzen dieser Adresse für einen Schweizer Spielenden hängt fast ausschliesslich davon ab, ob er auf die hiesigen Schutzmechanismen verzichten will. Das ist eine Entscheidung mit einem klaren Preis, und die Liste hier macht ihn sichtbar.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung

1xBet gehört zu den international bekannten Marken ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Bewertungsgrundlage: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, blockierbare Domain über die Sperrliste. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet — weshalb diese Rubrik beschreibt und nicht wirbt.

Bewertung: Der Name ist in der Schweiz präsent, die Bewilligung nicht. Genau diese Kombination ist die Quelle vieler Missverständnisse, weshalb sie in dieser Liste offen ausgesprochen gehört.

DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung

DirectionBet schliesst die Reihe der Marken ohne Schweizer Bewilligung ab und steht unter denselben Vorzeichen: keine Bewilligung nach BGS, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste. Ein Konto dort bedeutet, dass für Streitfälle kein Schweizer Verfahren zur Verfügung steht.

Bewertung: Als zehnte Position macht diese Marke sichtbar, dass die Länge der Liste nichts über die Zahl der Wahlmöglichkeiten sagt. Acht der zehn Namen teilen dasselbe Merkmal, und das Merkmal ist das wichtigste an ihnen.

Grundlagen: wie ein Wettschein und ein Gutschein zusammenspielen

Bleibt die Frage, was mit einem Gutschein beim Wetten tatsächlich passiert. Wer die Mechanik einmal durchgerechnet hat, erkennt einen guten Gutschein in zwei Minuten — und einen schlechten ebenso schnell.

Ein Springseil liegt aufgerollt auf dem Boden einer Turnhalle, Sonne fällt durch hohe Fenster auf das Parkett.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Einsatz, Quote und der Weg zum Gewinn

Eine Wette besteht aus einem Einsatz und einer Quote, und der mögliche Gewinn ist das Produkt aus beiden. Bei Kombinationen tritt an die Stelle der Einzelquote die Gesamtquote, also das Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip kommt eine Besonderheit dazu: Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 10 auf Quote 1.90 ergäbe also CHF 19.00 vor der Rundung, und an der Rundung ändert sich nichts. Wer mit mehreren Nachkommastellen rechnet, sieht hier, dass die Praxis die Bruchteile abschneidet.

Ein Gutschein verändert nur eine Grösse in dieser Formel: den Einsatz. Er verändert nicht die Quote, und er verändert nicht, wie wahrscheinlich ein Ergebnis ist. Das ist die nüchterne Wahrheit hinter jedem Aktionsversprechen, und sie erklärt, warum die Wahl des Marktes über den Wert des Gutscheins mitentscheidet.

Was bei Sporttip rund um den Wettschein noch zu wissen ist

Ein paar Regelungen entscheiden darüber, was ein Gutschein am Ende tatsächlich einbringt, und sie stehen selten auf der Aktionsseite. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Ein Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss den Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Für einen Gutscheinnutzer heisst das: Der Notausgang existiert, aber er kostet Geld, und er ist nicht garantiert.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Gutschein, der in einer solchen Wette steckt, ist damit nicht weg — aber er bringt den Einsatz zurück und nichts darüber hinaus.

Zwei weitere Regeln betreffen den Wettschein direkt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betreffende Voraussage Quote 1.00.

Eine Frist, die man kennen sollte, bevor man einen Gewinn liegen lässt: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Gutschein, der zu einem Gewinn führt, den man nicht abholt, ist weniger wert als kein Gutschein.

Wie man einen Gutschein liest, bevor man ihn annimmt

Die Prüfung in fünf Schritten, in der Reihenfolge, in der sie das Urteil am stärksten verändern. Zuerst die Frage nach dem Anbieter und seiner Bewilligung. Dann die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist oder nur zum Wetten taugt. Dann die Einsatzvorgabe und die Mindestquote. Dann die Frist ab Gutschrift. Und zuletzt die Frage, welche Quote der Markt hergibt, auf den man den Gutschein setzen will.

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Eine gute Quote auf einen nicht auszahlbaren Betrag bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ergibt trotzdem ein schlechtes Geschäft. Ein kleiner Betrag mit sofortiger Auszahlung bei einem bewilligten Veranstalter ergibt ein gutes. Wer die Prüfung umdreht, kommt zum gegenteiligen Ergebnis, und daran ändert keine Aktionsbeschreibung etwas.

Steuern: der Freibetrag und die kantonale Ungleichheit

Bei Gewinnen aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — bleibt der Gewinn bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Je nach Kanton gilt eine andere Schwelle, deshalb ist hier keine einzelne Kantonszahl zu nennen. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen typischen Wettenden ist der Gewinn weit unter dieser Grenze und damit weder einkommenssteuerpflichtig noch mit Verrechnungssteuer belastet. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Steuerfragen gehören in die Hand einer Steuerberaterin oder der kantonalen Steuerverwaltung; die Auskünfte hier sind allgemeiner Natur.

Zahlungen: nur auf das eigene Konto

Eine Regel gilt für alle bewilligten Schweizer Angebote gemeinsam, und sie erklärt, warum bestimmte Zahlungsarten hier gar nicht auftauchen: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen — die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren.

Wo Spielende Hilfe finden

Wer merkt, dass die Limite nicht hält, wendet sich an eine Fachstelle und nicht an eine Aktionsseite. Die Spielsperre ist bei den bewilligten Veranstaltern der wirksamste Hebel: Eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle, und ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Diese Sätze sind unbequem, und sie stehen hier genau deshalb so klar.

Wohin die Erträge gehen

Ein Punkt, der in Gutscheindiskussionen selten auftaucht und der die Bewertung schärft: Die Nettoerträge der bewilligten Schweizer Grossspiele fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Wer hier einen Einsatz verliert, verliert ihn in einem System, das einen Teil davon weiterleitet, und nicht an ein Haus ohne hiesige Aufsicht. Das macht einen Gutschein nicht rentabler. Es verändert aber die Frage, welchen Weg man wählt.

Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz

Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Organisatoren, und wer muss sie genehmigen?

Ja, aber nur in bewilligter Form. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa; 2025 wurden 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Anbieten darf sie nur, wer eine Bewilligung hat — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?

Ein Gutschein ohne Einzahlung ist ein Guthaben, für das kein eigener Einsatz nötig ist — in der Schweiz stets ein bewilligter Vorgang. Typische Bedingungen: kurze Gültigkeit, begrenzte Stückzahl, Mindestquote, begrenzter Aktionszeitraum und die Regel, dass das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist.

Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?

In der Regel nicht. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenso wenig. Gewinnt die Wette, wird der Gewinnanteil gutgeschrieben, der Einsatz des Gutscheins aber nicht zurückgezahlt.

Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?

Bestandskundenaktionen existieren in Form von Quoten- und Kombiboosts, etwa bei Sporttip, sind aber pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Grenzen setzen zudem die Bewilligungspflicht und die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?

Ja, uneingeschränkt. Vor der ersten Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; Erhöhungen greifen erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus, und wer im schweizweiten Register steht, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Sporttip rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen ab. Ein Einsatz von CHF 10 auf Quote 1.90 ergibt CHF 19.00 vor der Rundung. Der Gutschein ersetzt den Einsatz, nicht die Quote.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»