Impressum – anbietervergleichch.com
Wer bei anbietervergleichch.com Wettanbieter vergleicht, soll auch wissen, wer das Portal betreibt und unter welchen Bedingungen die Texte entstehen; das Impressum beantwortet beides.
Angaben zur Betreiberin
Unter anbietervergleichch.com sind Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für direkte Anfragen abrufbar. Grundlage ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Er verlangt klare und vollständige Angaben zur Identität sowie eine Kontaktadresse, elektronische Post inbegriffen.
Was die Website ist – und was nicht
anbietervergleichch.com ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Wetten werden hier nicht angenommen, Spielerkonten nicht geführt, Gelder nicht entgegengenommen, und Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern werden nicht vermittelt. Prognosen mit Gewinnzusage gibt es nicht.
Der Schweizer Rechtsrahmen
Geldspiele ordnet das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Online-Sportwetten zählen zu den Grossspielen; die Aufsicht führt die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht, Angebote ohne Schweizer Bewilligung stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Werbung für Geldspiele ohne Schweizer Bewilligung ist verboten (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Verantwortung für eigene Inhalte
Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig kontrolliert. Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen verändern sich allerdings laufend; verbindlich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin. Für Entscheidungen, die sich auf diese Inhalte stützen, übernimmt anbietervergleichch.com keine Haftung.
Verantwortung für Verweise
Fremde Websites wurden beim Verlinken geprüft. Auf spätere Änderungen ihrer Inhalte besteht kein Einfluss, verantwortlich ist allein die jeweilige Betreiberin. Wird ein rechtswidriger Inhalt bekannt, fällt der Verweis weg.
Urheberrecht
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt die Texte, Tabellen und Grafiken dieser Website. Eine Nutzung, die über das gesetzliche Zitatrecht hinausgeht, setzt die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion voraus.
Hilfe bei Spielsucht
Sportwetten bergen ein Suchtrisiko. Zeigen sich bei einem selbst oder bei Angehörigen Anzeichen exzessiven Geldspiels, bieten die kantonalen Suchtberatungsstellen und die Fachstellen für Spielsucht vertrauliche und kostenlose Beratung. Bei den bewilligten Veranstalterinnen lassen sich Limiten setzen und eine Spielsperre beantragen.
Stand: 29. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
