Sportwetten mit Bonus in der Schweiz: zwei Bewilligungen, zehn Anbieter, eine nüchterne Rechnung
Datenstand: 29. Oktober 2026 — Bewilligungen abgeglichen mit dem Gespa-Verzeichnis der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern.

Wer in der Schweiz nach einer Sportwetten-Seite mit Bonus sucht, stösst auf zwei völlig verschiedene Welten. Die eine besteht aus zwei Anbietern, die wetten dürfen und kaum etwas verschenken. Die andere wirbt mit grossen Summen und hat hier keine Bewilligung. Der Unterschied ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Rechtsfolge, die sich auf jeder einzelnen Seite bemerkbar macht — beim Konto, beim Guthaben, bei dem, was mit einem Gewinn passiert, und bei dem, was passiert, wenn die Domain plötzlich nicht mehr antwortet.
Bei Sporttip ist die grösste Aktion ein Kombiboost: mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je 1.50, online gespielt, und auf den Nettogewinn gibt es dann 5 Prozent. Bei sieben Voraussagen sind es 20 Prozent, bei zehn 40 und bei fünfzehn 100 — Einsatz und Gewinnerhöhung bleiben limitiert. Das ist die ehrlichste Beschreibung dessen, was ein «Bonus» in der Schweiz bedeutet: kein Geschenk, sondern eine Erhöhung des Gewinns.
Bevor Sie irgendwo einzahlen, sollten Sie wissen, wer auf der anderen Seite steht und wie weit Sie im Streitfall kommen. Genau darum geht es in diesem Text.
Warum Gratisguthaben in der Schweiz zuerst durch das Gespa müssen
Sportwetten sind rechtlich ein Grossspiel. Die Grundlage ist das Geldspielgesetz, abgekürzt BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und zuständig ist die Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK — die prüft und überwacht nur die Casinos, und wer dort anruft, ist an einer Stelle, die für Wetten nichts tun kann.

Der Punkt, an dem sich die Seiten mit den grossen Bonusbannern verraten, steht in Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Nicht eine Anmeldung, nicht eine Meldung im Nachhinein — eine Zustimmung, die man vorher hat oder eben nicht. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer diese Zahl liest und sie an die Werbebudgetlinien ausländischer Portale hält, versteht sofort, warum die Aktionslandschaft in der Schweiz so schmal ist.
Die Konsequenzen zeigen sich in drei Stufen, und es lohnt sich, sie einmal in dieser Reihenfolge zu lesen.
Erstens: die Angebotsmenge. Ein Veranstalter, der für jede Aktion vorher anfragen muss, plant Aktionen wie ein Projekt — selten, kalkuliert, mit einem Zweck. Statt einer Willkommensprämie gibt es einen Quotenboost auf eine Prematch-Einzelwette, einen Profitboost auf ein definiertes Sportereignis, beides pro Wettendem nur einmal nutzbar, beides in Einsatz und Erhöhung limitiert, und beides verfällt, wenn man vorzeitig per Cash-Out aussteigt. Der Kombiboost kommt dazu. Das war es im Wesentlichen.
Zweitens: die Art der Gabe. Wo kein Gratisguthaben genehmigt ist, bleibt nur die Erhöhung eines Gewinns. Beim Kombiboost wird nicht der Einsatz aufgestockt, sondern der Nettogewinn — also das, was nach Abzug des Einsatzes übrig bleibt. Wer eine 1.90er-Quote mit vier Voraussagen spielt und CHF 10 setzt, hat einen Bruttogewinn von CHF 19 und einen Nettogewinn von CHF 9; die 5 Prozent beziehen sich auf die CHF 9, nicht auf die CHF 19.
Drittens: was mit dem Guthaben passieren darf. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Das ist der Satz, an dem sich die Diskussion über «Bonus» in der Schweiz entscheidet: Ein Guthaben, das man im Spielumsatz verwenden kann, aber nie auf das Bankkonto bringt, ist ein Rabatt auf die nächste Wette, kein Geldbetrag.
Das Gespa-Verzeichnis kennt keine dritte Bewilligung
Die Kantone haben in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, den meisten als IKV 2020 bekannt, die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer nach einer Liste weiterer bewilligter Buchmacher sucht, sucht nach etwas, das es nicht gibt. Es gibt diese Liste nicht, weil es diese Anbieter nicht gibt.

Die beiden Veranstalter sind die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die unter dem Namen Sporttip Sportwetten durchführt, und die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit dem Produkt Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS, beide stehen unter Gespa-Aufsicht, beide tragen einen Reingewinn an öffentliche Zwecke in den Kantonen ab. Das ist strukturell ein anderes Geschäftsmodell als das eines Unternehmens, das von Werbeeinnahmen und Marge lebt.
Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste: die Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt dieses Muster Domain-Hopping und führt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home an; auch bet365 steht auf der Liste. Wer heute eine Werbeanzeige für ein ausländisches Wettportal sieht, kann also durchaus auf eine Adresse klicken, die in einigen Wochen in der Schweiz nicht mehr erreichbar ist.
Was eine Bewilligung wert ist und was sie nicht ist
«Bewilligung» ist der Begriff, den das Gesetz benutzt, nicht «Lizenz». Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach Art. 21 bis 25 BGS gelten nur in der Schweiz, sagt Art. 4 BGS — und das schneidet in beide Richtungen. Eine Schweizer Bewilligung wirkt nicht im Ausland. Eine ausländische Bewilligung wirkt hier nicht. Ob ein Portal eine Curaçao-, Malta- oder deutsche Lizenz vorweist, ändert für den Schweizer Spieler nichts: Diese Erlaubnisse haben nach Art. 4 BGS keine Geltung in der Schweiz, und der Anbieter braucht hier eine eigene.
Organisieren ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis fünf Jahre, Art. 130 BGS. Der Spieler wird nicht bestraft — das Bundesamt für Justiz ist in dieser Frage klar. Das ist der Trost, der bei einer anderen Frage sofort endet: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Spieler verliert dann nicht, weil er etwas falsch gemacht hat, sondern weil er am falschen Ort gespielt hat.
Der Gegenwert der Bewilligung liegt also in drei Dingen, die alle praktisch sind und alle Geld kosten, wenn sie fehlen: ein geregeltes Verfahren, eine Aufsicht mit Telefonnummer, und die Anbindung an das Sperrregister. Wer sich sperren lässt, ist in einem gesamtschweizerischen Register eingetragen, und diese Sperre gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist an dieses Register nicht angebunden. Das ist, nüchtern gesagt, die wichtigste Einzelheit dieses Vergleichs: nicht der Bonus, sondern die Sperre.
Was auf Schweizer Wettseiten überhaupt gespielt werden darf
Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, die in der Version vom 10. September 2026 vorliegt, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Es geht also nicht darum, ob ein Buchmacher einen Markt «im Programm hat» — es gibt einen Katalog, und was nicht darauf steht, wird vom Schweizer Veranstalter nicht angeboten.
Was dort nicht steht, ist aufschlussreich. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte. Sie enthält keinen Esport-Bereich. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind nur dann zulässig, wenn die Platzierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Für einen deutschen oder österreichischen Blick ist das eine sehr kurze Liste. Wer Wochen damit verbringt, Nischenmärkte zu suchen, wird bei einem Schweizer Veranstalter nicht fündig. Wer versteht, dass die Liste der Preis der Bewilligung ist, hat den Mechanismus verstanden: Der bewilligte Anbieter darf nicht mehr anbieten als das, was im Katalog steht, und muss im Gegenzug nicht damit rechnen, dass seine Domain über Nacht verschwindet.
Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine Entscheidung dafür hat. Das BGS kennt hier keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte, anders als man in manchen Diskussionen liest. Virtuelle Sportarten — also simulierte Spiele statt realer Begegnungen — sind in dieser Frage nicht geregelt; über ihre Zulässigkeit in der Schweiz steht nichts Geschriebenes. Wer dazu Klarheit will, findet sie in den Teilnahmebedingungen des einzelnen Veranstalters, nicht im Gesetz.
Was in der Liste steht oder nicht steht, entscheidet allerdings nur über das Angebot, nicht über die Qualität einer einzelnen Wette. Für die Qualität gibt es eine andere Grösse, und die ist in der Schweiz öffentlich dokumentiert: der Quotenschlüssel, also der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt. Wie sich das rechnet, steht im Abschnitt «Wie sich Bonusangebote nüchtern vergleichen lassen» — es ist die einzige Zahl auf dieser Seite, die kein Anbieter selbst veröffentlichen muss.
Die Sportwetten von Swisslos laufen unter dem Namen Sporttip und werden im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Ein Konto bekommt nur, wer im Gebiet wohnt
Das Konto ist gebietsgebunden, und das ist eines dieser Details, die man erst merkt, wenn man schon dabei ist. Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Für Sporttip heisst das: die aufgezählten Kantone, Tessin oder Liechtenstein. Für Jouez Sport: Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis. Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip.
Dazu kommen die Formalien, die jede Schweizer Anmeldung von einer ausländischen unterscheiden. Man braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das dauert ein paar Minuten länger als das Anklicken einer Checkbox auf einer Offshore-Seite, und es ist genau der Vorgang, der die Verbindung zum Sperrregister und zur Sperre in Ihrem eigenen Namen herstellt.
Ein zweites Konto anzulegen ist keine clevere Umgehung, sondern der Versuch, an genau dieser Prüfung vorbeizukommen. Bei einem bewilligten Veranstalter ist das ein Kündigungsgrund mit Ansage.
Was die Limiten im Alltag bedeuten — und wann sie greifen
Der Schweizer Gesetzgeber setzt keine feste Einzahlungsobergrenze. Das ist eine der Fragen, bei denen man auf ausländischen Ratgeberseiten die falsche Antwort bekommt, meist in Gestalt eines deutschen oder österreichischen Modells, das hier nicht gilt. Art. 87 VGS macht es anders: Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Die Limite setzt die spielende Person, nicht der Staat.
Das ist eine gute Konstruktion mit einem Haken, den man kennen muss. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach einer Wartezeit — nach Gesetz nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer an einem schlechten Abend die Limite hochsetzen will, steht also drei Tage vor einer Wand, die er selbst gebaut hat. Das ist nicht Schikane. Es ist der einzige Mechanismus auf dem ganzen Markt, der in genau dem Moment greift, in dem er am meisten nützt.
Bei der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer unter 21 ist, hat damit eine Obergrenze von CHF 1’000 — über einen Zeitraum, den das System selbst verwaltet. Wer als junger Erwachsener CHF 1’000 verliert, verliert sie nicht an einem Abend.
Das Einzahlen selbst hat eigene Grenzen. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kauft man per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Grenze von CHF 10’000 in 30 Tagen ist also nicht die Verlustlimite — sie begrenzt, wie viel Guthaben überhaupt ins Konto kommt. Verlustlimite und Einzahlungsmenge sind zwei verschiedene Zahlen, und wer sie verwechselt, plant an der falschen Stelle.
Sperren und Register: die Frist, die niemand umgeht
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und vor Fristablauf passiert mit dieser Sperre gar nichts. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Gesetz ist eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten wieder aufhebbar, Art. 84 VGS, und es ist eine Fachstelle beteiligt, Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten, Art. 89 VGS.
Der Teil, der selten ausgesprochen wird: Ausgeschlossene und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, Art. 45 BGS. Wer sich sperren lässt und dann doch einen Wettschein abgibt, hat keinen Anspruch. Das ist die eine Regel auf dieser Seite, die wirklich Geld kostet, und sie ist der Grund, warum die Schweizer Sperre strenger ist als ein ausländisches Limitsystem, das man per E-Mail aufhebt.
Wie gut die Kontrolle an der Front funktioniert, ist eine andere Frage. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt; an Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl relativiert jede Darstellung, die die Kontrolle an Verkaufsstellen als streng beschreibt. Am Schalter kann man Pech haben. Am Online-Konto mit Ausweisprüfung nicht, denn dort steht eine Identität.
Minderjährige sind online ohnehin nicht zugelassen, Art. 72 BGS, und ein Konto pro Person mit geprüfter Identität ist die Regel, Art. 47 bis 52 VGS. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 offen, Unter-18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenfalls bei Sporttip: Wer als Wettkämpfer selbst an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Wetten sind kein Insiderinstrument, und die Regel kennt keine Ausnahme für kleine Beträge.
Für die Finanzseite gibt es zwei Regeln, die in der Praxis mehr kosten als ein Bonus einbringt. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Kredite an Spielende sind verboten, Art. 75 Abs. 1 BGS — niemand kann mit geliehenem Guthaben wetten.
Was ein Bonus in der Marge nicht ändert
Hier wird es für die Rechnung wichtig. Ein Bonus erhöht den möglichen Gewinn oder den Spielraum. Die Marge im Markt bleibt davon unberührt, und die Verlustwahrscheinlichkeit einer einzelnen Wette ebenfalls. Wer das nicht auseinanderhält, verwechselt ein Marketinginstrument mit einer Änderung der Mathematik.
Die Rechnung: Nehmen Sie einen illustrativen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Beispiel, kein quotierter Preis von einem Anbieter. Der Quotenschlüssel ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten. Bei zwei Ausgängen zu 1.90 sind das 100 geteilt durch (100/1.90 + 100/1.90), also 52,63 durch zwei, und heraus kommt ein Auszahlungsanteil von rund 52,6 Prozent. Die Marge — der Teil, den der Buchmacher von jedem Einsatz behält — ist die Differenz zu 100 Prozent, hier also rund 47,4 Prozent.
Diese Zahl ist auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu 1.90 erschreckend hoch, und sie ist genau deshalb nützlich: Sie zeigt, dass der Auszahlungsanteil keine Eigenschaft von «Sportwetten» ist, sondern eine Eigenschaft des konkreten Marktes mit seinen konkreten Quoten. Drei Bedingungen bestimmen sie, und die Bedingung ist jeweils Teil des Ergebnisses.
Erstens die Zahl der Ausgänge. Ein Zwei-Weg-Markt und ein Markt mit drei oder mehr Ausgängen verteilen dieselbe Quote auf verschiedene Wahrscheinlichkeiten. Deshalb kann niemand dem Schweizer Markt oder dem Sporttip-Angebot pauschal einen Prozentsatz zuordnen; die Aussage ist immer die einer Bandbreite, die an den Einzelmarkt gebunden ist.
Zweitens die Wettart. Eine Kombiwette multipliziert die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote. Der Auszahlungsanteil einer Kombination ergibt sich aus den Kehrwerten aller beteiligten Ausgänge — nicht nur der Gewählten, sondern aller Ausgänge der beteiligten Märkte. Zwei 1.90er-Märkte nebeneinander ergeben über vier mögliche Kombinationen einen Auszahlungsanteil von 100/(27,70 + 27,70 + 27,70 + 27,70), gerundet 90,3 Prozent, und eine Marge von rund 9,7 Prozent. Der Kombiboost greift auf den Nettogewinn dieses Produkts, nicht auf etwas anderes.
Drittens die konkreten Quoten. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1.90 für beide Seiten sitzt die Marge in der Quotenhöhe, nicht in der Zahl der Ausgänge. Je tiefer die Quoten, desto stärker die Staffelung.
Und der Punkt, an dem der Boost die Rechnung berührt, ohne sie umzudrehen: Wo der Bonus bereits im Markt steckt, kann er den Auszahlungsanteil verändern, und dann nennt man ihn einen Quotenboost und nicht eine Gratisgabe. Swisslos bietet bei Sporttip Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf definierte Ereignisse. Beides sind Ausnahmen in einem Marktumfeld, das über alle Wetten hinweg einem Auszahlungsanteil unter 100 Prozent folgt. Der Anbieter zahlt den Boost nicht aus einer anderen Kasse. Er zahlt ihn aus der Marge, die er in allen anderen Wetten behält.
Was ein Bonus deshalb nie tut: Er macht eine Wette mit einem Auszahlungsanteil von rund 52,6 Prozent nicht zu einem fairen Geschäft. Er verschiebt den Erwartungswert einer einzelnen Wette um den Boost-Betrag und lässt ihn danach genau dort, wo die Marge ihn hinsetzt. Der Betrag kommt zurück. Die Richtung bleibt.
Was Quoten bis zum Gewinn zurückzahlen — und was auf dem Weg verschwindet
Die Schweizer Praxis bei der Gewinnberechnung ist ein schönes Beispiel für Regelwerk, das man kennen sollte, bevor man die Auszahlung mit der Quote gleichsetzt. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Dieser Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Der Gewinn soll also eine Quoten-Versprechung erfüllen und kommt dennoch tiefer an, als die Quote anzeigt. Wer eine Wette mit CHF 1 spielt und genau rechnet, findet die Differenz — nicht gross, aber sie existiert, und sie ist weder ein Fehler noch ein Trick, sondern das Resultat einer Rundungsvorschrift, die jeder Anbieter anders handhabt.
Dasselbe Muster in anderer Form: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, oder im Rahmen eines Turniers, so ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein 5-Team-Schein mit einem abgesagten Spiel zahlt also nicht null, aber auch nicht das, was der Schein versprochen hat. Der Weg zur Auszahlung ist gepflastert mit Bedingungen, die alle defensiv formuliert sind und alle zu Lasten dessen gehen, der die Wette abgibt.
Und dann ist da noch die Frist, die im Kleingedruckten sitzt und einen fünfstelligen Betrag wert sein kann. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. 26 Wochen, rund ein halbes Jahr. Wird die Auszahlung verweigert, ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwanzig Prozent einer Frist, die man nicht mehr gutmacht. Wer diese zwei Zahlen kennt, verhält sich anders als wer sie nicht kennt.
Wie eine Auszahlung bei Swisslos tatsächlich läuft
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Drei Zahlen, drei verschiedene Kosten. Die 3 Prozent ab der dritten Auszahlung sind die eine, die ein Vielauszahler spürt, und sie ist der Grund, warum ein regelmässiger Spieler lieber seltener auszahlt: Wer zweimal im Jahr gebührenfrei abräumt, zahlt nichts. Die 5 bis 10 Arbeitstage sind der Teil, der ein Wochenende kostet, weil eine Auszahlung am Freitagabend am Dienstag erst ankommt. Und die dritte ist die wichtigste: Was aus einer Promotion stammt, lässt sich nie in Geld verwandeln.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Für einen Gewinn über CHF 1’000 ist also der Weg über das Konto vorgesehen, nicht über das eigene Wallet, und das ist die schnellere Route. Für kleinere Beträge bleibt das Guthaben im Wallet, bis man es auszahlen lässt — und dann greift die Zwei-Gratis-Auszahlungen-Regel.
Die Zahlungskonten-Regel aus dem gesetzlichen Rahmen gilt dabei unverändert: Die Auszahlung geht nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers, Art. 50 Abs. 2 VGS. Wer für die Auszahlung das Konto einer anderen Person angibt, kommt nicht durch. Das ist unspektakulär und für viele die erste Hürde des ersten Auszahlungsversuchs.
Zum Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lässt sich ausserdem per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. Wenn Sie prüfen wollen, welche Zahlungsarten Ihr Konto akzeptiert und welcher Weg für die Auszahlung vorgesehen ist, schauen Sie in die Bedingungen für die Online-Teilnahme Ihres Veranstalters — dort stehen die Fristen und Kommissionen, nicht im Werbetext.
Die Rangliste: zehn Seiten, zwei Gruppen
Die Liste ist nach vier Kriterien geordnet, die in dieser Reihenfolge geprüft wurden: die Bewilligungslage nach BGS, die Bedingungen einer Aktion, die Verfügbarkeit von Quoten und Märkten und die Frage, was eine Auszahlung den Spielenden am Ende kostet. Zwei Schweizer Veranstalter stehen vorne, weil sie als Einzige eine Bewilligung haben. Acht ausländische Anbieter folgen — sie sind hier, weil Schweizer Spielende sie antreffen und weil ein Vergleich ohne sie unvollständig wäre — und jeder von ihnen trägt den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Kein ausländischer Anbieter ist in der Schweiz legal oder sicher, und zwar nicht wegen seiner Absichten, sondern wegen des Art. 4 BGS.
Ein Hinweis zum Weiterlesen, weil er sonst überliest: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist strafbar. Art. 74 Abs. 3 BGS stellt sie unter Strafe, Art. 131 BGS verbindet sie mit einer Busse bis CHF 500’000. Diese Liste beschreibt und bewertet. Sie empfiehlt niemanden zur Anmeldung, und das folgt nicht aus Vorsicht, sondern aus dem Gesetz.
Was die Bewilligungslage für einen Vergleich bedeutet
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa-Aufsicht | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa-Aufsicht | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Betovo | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), nach Angaben Dritter |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz |
Diese Tabelle hat eine Spalte, die von oben nach unten monoton ist. Genau das ist die Aussage. Es gibt in der Schweiz keine Zwischenstufe, keine Grauzone mit eingeschränkter Bewilligung, kein «teilweise zugelassen». Entweder ein Anbieter darf Wetten veranstalten, oder er darf es nicht — und die zweite Gruppe hat keinen Platz, an dem sie sich für Schweizer Spielende registrieren lässt.
Auffällig ist, wie oft die zweite Spalte leer bleibt. Bei sechs der acht ausländischen Anbieter ist keine Lizenz belegt, und das ist keine Recherchelücke, sondern die normale Auskunft über offene Portale: Sie nennen keine Aufsichtsbehörde, die sie führen würde. Nur bei X3Bet nennt eine Drittangabe Tobique in Kanada. Diese Angabe hat in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS, und sie hilft einem Spielenden auch im Streitfall nicht. Ein Aufsichtsrecht, das einen nicht kennt, greift nicht.
Eine Bewertung, die sich an Bonusbeträgen festmacht, würde genau hier kippen: Die Anbieter mit den grossen Zahlen stehen in der unteren Hälfte. Das ist das eine Kriterium, das diese Rangliste tatsächlich durchzieht — nicht die Höhe einer Aktion, sondern ob es jemanden gibt, an den man sich bei einem Problem wenden kann.
Wie sich Bonusangebote nüchtern vergleichen lassen
Vier Fragen entscheiden über den Wert einer Aktion, und keine davon wird im Werbetext beantwortet. Sie sind kurz genug, um sie sich vor jeder Anmeldung zu stellen.
Wie hoch ist der Einsatz, den man für den Bonus binden muss, und bis wann? Eine Aktion mit einem Umsatzerfordernis bindet Geld, das man danach ganz oder teilweise verloren hat, wenn die Wetten schiefgehen. Eine Aktion ohne Umsatzerfordernis bindet nichts. Der Unterschied zwischen «CHF 100 Bonus» und «CHF 100 Bonus, der dreimal umgesetzt werden muss» liegt nicht bei CHF 100, sondern bei CHF 300 bewegter Einsätze.
Zählt ein Einsatz nur ab einer Mindestquote? Bei Sporttip verlangt der Kombiboost mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je 1.50. Wer die Erhöhung will, muss zu diesen Bedingungen spielen, die indirekt vorgeben, welche Wahrscheinlichkeit man einkaufen soll. Ein Bonus mit Mindestquote ist eine Vorgabe zur Spielweise.
Wird der Gewinn mit dem Einsatz ausgezahlt oder getrennt? Beim Kombiboost erhöht sich nur der Nettogewinn. Bei einer Gratiswette, auf die schon der Name hindeutet, wird der Einsatz gewöhnlich nicht ausbezahlt, sondern nur der Gewinn auf einen Null-Einsatz. Wer beides gleich behandelt, rechnet falsch.
Ist das Guthaben aus der Aktion auszahlbar? In der Schweiz ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Eine Aktion, deren Wert man nur im Spielumsatz einlösen kann, ist keine Gutschrift auf dem Bankkonto.
Und schliesslich die unangenehmste Frage, die man aber stellen muss: Steht die Aktion in den Bedingungen, und ändert sie sich noch? Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Es gibt beim Kombiboost ausserdem Einsatz- und Erhöhungslimiten, über die man im Voraus nicht aufklärt, sondern in den Teilnahmebedingungen nachliest. Wer einen Anbieter nach einem Bonus auswählt, wählt einen Vertragstext aus und nicht eine Zahl.
Wann Cash-Out einen Boost kostet
Cash-Out ist eine dieser Funktionen, bei denen das Werbeplakat mehr verspricht als die Bedingung hält. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Wer einmal ausgestiegen ist, kann nicht mehr zurück. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Zwei Eigenschaften gehören fest dazu. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Es ist also kein Recht des Spielenden, sondern eine Funktion, die der Veranstalter anbietet, wo er sie anbieten will, zu einem Betrag, den er festlegt.
Und der Punkt, der Cash-Out mit dem Bonus verbindet: Beim Quoten- und Profitboost verfällt der Boost, sobald man per Cash-Out aussteigt. Wer von einem Profitboost profitiert und dann unterwegs aussteigt, gibt genau die Erhöhung auf, die den Boost ausgemacht hat. Bei einem Kombiboost aus vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quoten auf den Nettogewinn: Die 5 Prozent sind weg, wenn man vor der letzten Voraussage aussteigt.
Für Live-Wetten bei Sporttip gilt ausserdem: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer während der Live-Übertragung eine Wette platziert, spielt damit in einem sehr kurzen Fenster, das der Anbieter selbst schliessen kann.
Und noch eine Definitionsfrage, die in Live-Wetten mehr wert ist als in Prematch-Wetten: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, im Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Pokalspiel kann die richtige Voraussage über das Weiterkommen dennoch verloren gehen, weil die Wette auf die reguläre Spielzeit gestellt ist.
Was eine Kombination von Voraussagen zusammenhält
Bei Sporttip ist es möglich, voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung zu kombinieren — aber nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die gesamte Kombination fällt weg, nicht nur die eine Voraussage. Wer eine Korrelation selbst zusammenstellt, verliert im Zweifel alle Voraussagen auf einmal.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage: zuerst die zwei Schweizer Veranstalter, dann die acht ausländischen Anbieter. Bei jedem Anbieter steht am Ende eine Einschätzung, und die fällt unterschiedlich aus, weil die Anbieter unterschiedliche Dinge sind.
Swisslos Sporttip: die einzige Aktion, die eine Bewilligung überlebt
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, und Sporttip ist ihr Sportwettenprodukt. Die Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, bekannt als IKV 2020; beide Erlaubnisse — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS — liegen vor, die Aufsicht führt die Gespa.
Die Limiten sind so gesetzt, wie ein öffentlich-rechtliches Unternehmen sie setzt: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die CHF 1’000 pro Einzelwette sind für einen Gelegenheitsspieler keine Einschränkung. Für einen Spieler mit grossen Einzelwetten sind sie die Grenze, die das Geschäft nicht mitmacht.
Das Aktionswerkzeug ist der Kombiboost, online für Prematch-, Live- und Systemwetten, ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quoten: 5 Prozent auf den Nettogewinn bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn, 100 Prozent bei fünfzehn — in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein 100-Prozent-Boost auf den Nettogewinn klingt nach einem Geschenk und ist an eine Bedingung gebunden, die kaum ein Spieler regelmässig erfüllt: fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quoten auf einem Schein. Wer das schafft, hat ein anderes Problem gelöst als das des Bonus.
Ein zweiter Punkt, der bei Swisslos schwerer wiegt als bei anderen: Das gesamte Spielerschutzsystem hängt am Veranstalter. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage bei der ersten Teilnahme, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Einzahlungslimite für 30 Tage, Sperren von 1 bis 180 Tagen sowie die unbefristete Sperre im schweizweiten Register. Wer dauerhaft aussteigen will, braucht die unbefristete Sperre, und die gilt auch in Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.
Die Bindung an das Vertragsgebiet ist dabei die eine Eigenschaft, die für die meisten Schweizer Spielenden nicht relevant ist und für die anderen alles bedeutet. Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat hier das vollständigste Schutzpaket des Marktes. Wer nicht dort wohnt, kommt nicht einmal durch die Registrierung, und das gilt für beide Schweizer Veranstalter gleichermassen.
Wo Swisslos verliert, ist die Angebotsbreite, und das ist der Preis der Bewilligung, nicht ein Versäumnis: keine Corner- und Kartenmärkte, kein Esport-Bereich, alles nur auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Wer ungewöhnliche Märkte sucht, findet sie hier nicht. Wer dagegen das Gefühl haben will, dass im Fall eines Zahlungsstreits eine Adresse mit Telefonnummer und ein Register im Hintergrund existieren, findet das nur hier und bei der Loterie Romande.
Der Massstab, an dem dieser Anbieter gewinnen muss, liegt nicht bei der Quote, sondern bei der 365-Tage-Regel für Gratisauszahlungen und den 5 bis 10 Arbeitstagen Laufzeit: Wer zweimal im Jahr abräumt, zahlt nichts und wartet höchstens zwei Wochen. Das ist langsam und transparent, und Langsamkeit, die man kennt, ist besser als Schnelligkeit, die man nicht überprüfen kann.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Schutzniveau für die sechs Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, ihr Sportwettenprodukt heisst Jouez Sport, und sie hält dieselben beiden Bewilligungen nach BGS unter Gespa-Aufsicht wie Swisslos. Sie ist keine kleinere Version von Swisslos, sondern die zweite Hälfte desselben Systems: Die beiden Veranstalter teilen sich die Schweiz, jeder bedient sein Gebiet, und in diesem Gebiet ist jeder der einzige.
Das Gebiet umfasst die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; wer in Zürich oder St. Gallen wohnt, nicht. Das ist die eine Hürde, an der sich entscheidet, ob eine Bewertung für einen einzelnen Leser überhaupt relevant ist — und es ist keine Formalität, sondern ein Wohnsitzerfordernis, das auch bei einer gültigen Schweizer Identität nicht umgangen werden kann.
Die Grössenordnung des Apparats ist aus der Zahl der Verkaufsstellen ablesbar: 2’350 in der Westschweiz, dazu 221 Mitarbeitende, mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Fläche ist dicht abgedeckt, was für Spielende bedeutet, dass ein Barschalter oder eine Tankstelle für Anmeldung, Einzahlung und Fragen meist in Reichweite liegt — und dass die Gespa-Testkäufe von 2025 an solchen Stellen ein Thema bleiben, weil dort in 47,5 Prozent der Fälle an eine minderjährige Person verkauft wurde.
Für die Aktionsebene gilt, was für Swisslos gilt — nicht wegen einer gemeinsamen Marketingabteilung, sondern weil die Aktion auf der einen Seite dieselbe Genehmigung braucht wie auf der anderen: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer das für einen Hinweis darauf hält, wer die aktivere Westschweiz hat, liegt nicht falsch — die Zustimmungszahlen sind der verlässlichste öffentlich messbare Indikator für die Menge genehmigter Aktionen.
Was ein Spieler über diesen Anbieter nicht lernen kann, ist der Auszahlungsweg im Detail: Fristen, Kommissionen und Limiten stehen in den Teilnahmebedingungen, die jeder Veranstalter selbst führt. Wer in einem der sechs Kantone wohnt und den Auszahlungsweg vorher kennen will, schaut in die Bedingungen für die Online-Teilnahme, bevor er sich registriert; nach der Registrierung ist es zu spät für die Frage.
Die Bewertung entscheidet sich an der Kombination aus Gebietsbindung und Schutzniveau: Wer in der Westschweiz wohnt, findet in Jouez Sport denselben vollständigen Rahmen wie bei Swisslos und kann sich die Suche nach Alternativen sparen, weil es hier innerhalb der bewilligten Schweiz keine gibt. Und anders als bei den acht ausländischen Anbietern ist bei einer Sperre die Eintragung im schweizweiten Register wirksam, im eigenen Kanton und im ganzen Land.
Betovo: ein Portal ohne Schweizer Bewilligung
Betovo hat keine Schweizer Bewilligung, und nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine gemeldete Lizenz ist nicht etabliert, und hätte sie keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS. Die Folgen sind nicht formal, sondern praktisch: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können in die Gespa-Sperrliste und damit in die DNS-Sperre der Schweizer Telekom-Anbieter geraten.
Diese Punkte gelten für alle acht Anbieter der zweiten Gruppe in gleicher Weise, und deshalb werden sie in diesem ersten Eintrag vollständig ausgeführt, statt sie acht Mal zu wiederholen. Was sie für einen einzelnen Spieler bedeuten, ist einfach: Es gibt keinen Ort, an dem er sich über diesen Anbieter beschweren könnte, mit Aussicht auf Erfolg. Die Aufsicht, an die man sich wenden würde, kennt den Anbieter nicht.
IviBet: dasselbe Bild, andere Marke
Bei IviBet ist die Lage identisch: keine Schweizer Bewilligung. Die Domains gehören zu jenen, die in die Gespa-Sperrliste aufgenommen werden können. Der Eintrag unterscheidet sich von den anderen nicht in der Struktur, und genau das ist der Befund über diese Gruppe: Sie ist untereinander austauschbar in dem Punkt, der für Schweizer Spielende zählt.
Zwei Anbieter, deren Status sich nur im Namen unterscheidet, sind für einen Vergleich ein schwaches Ergebnis. Für einen Spieler, der eine Suchmaschine bemüht und auf beide stösst, ist es ein gutes: Es gibt nichts zu differenzieren.
1Bet: eine Adresse, die ins Leere greift
1Bet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Eine gemeldete Lizenz ist nicht etabliert, es gibt keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann in die Sperrliste geraten. Das Muster ist bekannt, weil es sich wiederholt.
Wer eine dieser Domains testen will, kann das Ergebnis übrigens in der Praxis beobachten: Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Wer heute eine Seite erreicht, kann in einigen Wochen eine Fehlermeldung sehen, und die Anzeige, über die er gekommen ist, verweist dann auf eine Adresse, die es nicht mehr gibt. Das ist keine Vermutung über die Absichten des Anbieters, sondern die Funktionsweise einer DNS-Sperre.
bet365: der bekannte Name auf der Sperrliste
bet365 hat keine Schweizer Bewilligung, und die Aufsicht nennt diesen Anbieter ausdrücklich im Zusammenhang mit der Sperrliste. Damit gilt hier: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Sperrung der Domain ist jederzeit möglich.
Der Fall ist der lehrreichste der acht, weil bet365 in vielen europäischen Ländern über eine lokale Bewilligung verfügt und ein bekannter Name ist. Markenbekanntheit ist keine Bewilligung, und sie ersetzt insbesondere nicht die Anbindung an das Sperrregister. Wer in der Schweiz spielt, ohne dass sein Name in diesem Register steht, hat auf der Seite der Spielerschutzmassnahmen nichts, worauf er sich verlassen könnte — und bei einem Anbieter dieses Namens ist die Enttäuschung grösser als bei einem unbekannten Portal, weil man mehr erwartet hatte.
X3Bet: eine Drittangabe, keine Schweizer Wirkung
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Als Lizenz melden Drittquellen Tobique in Kanada, und Swisslos und die Loterie Romande sind die beiden Einzigen, die hier Wetten veranstalten dürfen. Die kanadische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Es gibt keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann in die Sperrliste aufgenommen werden.
Bemerkenswert ist nicht, dass eine Drittquelle eine Lizenz nennt, sondern dass sie es nur für einen der acht tut. Bei den anderen sieben ist gar keine gemeldet. Wer eine Aufsichtsbehörde nennt, die in einem anderen Land sitzt, hat im Streitfall einen Ansprechpartner in diesem anderen Land — und keinen Franken Schweizer Rechtsschutz.
DirectionBet: dieselben Voraussetzungen, ohne Zusatz
DirectionBet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Über die Konditionen eines Kontos lässt sich hier nichts sagen, weil keine Aufsicht ihre Angaben prüft — und das ist bei einem Anbieter ohne Bewilligung die entscheidende Auskunft.
Wer die Bedingungen eines solchen Anbieters prüfen will, liest sie im eigenen Interesse zweimal, weil sie im Streitfall die einzige Grundlage wären, die es gibt. Ein Portal ohne Aufsicht schreibt seine eigenen Regeln, und niemand kontrolliert, ob es sie einhält.
Betwinner: die Marge ist keine Aufsichtsfrage
Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Ein grosses Werbevolumen ändert an dieser Einordnung nichts, und es ist kein Zufall, dass Anbieter mit sehr hohem Werbeaufwand oft in dieser Gruppe stehen.
Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, spielt nach dessen Bedingungen. Es gibt keine Rückerstattung durch eine Aufsichtsbehörde, keine einheitliche Beschwerdestelle, kein Verfahren mit Fristen. Das ist der Grund, warum in diesem Vergleich die Bewilligungslage an der Spitze steht und Bonusbeträge eine untergeordnete Rolle spielen.
Coolzino: der Name verrät die Ausrichtung
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Der Name trägt bereits «Casino», und das ist bei der Bewilligungslage wichtig: In der Schweiz sind Wetten und Casino zwei verschiedene Bewilligungen. Die unbefristete Spielsperre im Register von Swisslos gilt für Casinos einschliesslich Online-Casinos — bei einem ausländischen Anbieter gilt sie nicht.
Wer sich in der Schweiz sperrt, um Abstand zu gewinnen, hat mit diesem Eintrag den einzigen Anbieter der Liste vor sich, dessen Eigenschaft als Casino den Grund der Sperre direkt berührt. Die Sperre gilt hier nicht, weil der Anbieter sie nicht kennt.
Wo Schweizer Spielende Hilfe finden
Dieser Text macht keine Vorhersagen. Er nennt keine Gewinner, und wer auf einer Wettseite eine sichere Wette findet, hat keine gefunden. Wetten sind ein Spiel mit negativem Erwartungswert, und der Auszahlungsanteil von rund 52,6 Prozent im Beispielmarkt im Abschnitt «Was ein Bonus in der Marge nicht ändert» sagt nicht, wie wahrscheinlich ein Ereignis ist — er sagt nur, welcher Teil der Einsätze in diesem Markt zurückfliesst.
Die Werkzeuge für den Umgang mit Verlusten sind bei einem bewilligten Schweizer Anbieter eingebaut und nicht optional. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht bei der ersten Teilnahme. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Die selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, eine freiwillige Spielsperre ist nach Gesetz erst nach drei Monaten wieder aufhebbar, und eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt.
Wer den Verdacht hat, dass das eigene Spiel ausser Kontrolle geraten ist, findet die formale Hilfe im Sperrsystem des Veranstalters, das genau dafür gebaut ist, und eine Fachstelle ist nach Art. 81 BGS an der Aufhebung einer freiwilligen Sperre beteiligt. Eine Limite zu senken, ist keine Niederlage, sondern der einzige Vorgang, der in der Sekunde wirkt, in der man ihn braucht.
Die Steuerseite ist für die meisten Spielenden eine Nicht-Frage, und es lohnt sich, das einmal sauber zu sagen. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 CHF 1’070’400 betragen hatte; der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Kantonszahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Eine typische Wette liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wo die Grenze liegt und was für die eigene Situation gilt, ist eine Frage für einen Treuhänder oder die kantonale Steuerverwaltung.
Bei ausländischen Anbietern sieht die Steuerlage anders aus, und das ist eine der Konsequenzen, die man erst im Folgejahr merkt. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer über einen nicht bewilligten Anbieter spielt, hat also nicht nur keinen Schweizer Rechtsweg, sondern unter Umständen eine Steuerpflicht, die bei einem Schweizer Veranstalter gar nicht entstanden wäre.
Was aus einem Verlust bei einem ausländischen Anbieter folgt, ist dagegen ernüchternd einfach: nichts, was einen Anspruch begründet. Kein Register, keine Aufsicht, kein Verfahren in der Schweiz. Ein Casino kann sein Ergebnis nicht beeinflussen, aber eine Spielsperre, die nicht wirkt, ist der teuerste Unterschied auf dieser Seite.
Wo Spielende mit kleinem Budget ansetzen
Nicht jeder spielt mit grossen Beträgen. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1, und der Kombiboost verlangt Voraussagen mit einer Quote von je 1.50. Ein Schein mit vier Voraussagen zu je 1.50 kostet CHF 1 und bringt bei Erfolg einen Bruttogewinn von rund CHF 5.06 — der Boost erhöht davon den Nettogewinn um 5 Prozent. Bei kleinen Einsätzen sind das Cent-Beträge. Das ist keine Kritik, sondern eine Eigenschaft des Formats.
Der Weg zum Wallet hat einen Mindestbetrag von CHF 20, und Auszahlungen sind zweimal in 365 Tagen gratis. Für kleine Volumen heisst das: Wer einmal im Monat CHF 20 einzahlt und gelegentlich etwas auszahlen will, zahlt für die dritte Auszahlung im Jahr 3 Prozent. Bei einem Guthaben von CHF 50 sind das CHF 1.50 — nicht dramatisch, aber der Anlass für die Regel, dass man eher zweimal im Jahr auszahlt als fünfmal.
Die erste Handlung im eigenen Konto ist ohnehin nicht der Boost, sondern die Verlustlimite. Wer unter 21 Jahren ist, setzt sie innerhalb der Oberlimite von CHF 1’000 für 1, 7 und 30 Tage. Wer älter ist und CHF 9’999 als Tageslimite einträgt, weil sie möglich ist, hat die wichtigste Funktion des Kontos unbenutzt gelassen. Die Limite ist das einzige Element im Konto, das den Spielenden gegenüber dem eigenen späteren Ich vertritt. Sie sollte nicht auf das Maximum gestellt werden, nur weil das erlaubt ist.
Häufige Fragen zu Sportwetten-Seiten mit Bonus in der Schweiz
Welche Wettseiten mit Bonus sind in der Schweiz erlaubt?
Bewilligte Sportwetten gibt es nur bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip und bei der Loterie Romande mit Jouez Sport — beide mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS und unter Aufsicht der Gespa. Wer eine dritte bewilligte Seite nennt, nennt eine Seite ohne Bewilligung. Ausländische Portale mit grossen Bonusversprechen haben hier keine Erlaubnis.
Weshalb sind die Aktionen bei den beiden Schweizer Veranstaltern so klein?
Weil Gratisspiele und Gratisguthaben vorher der Zustimmung der Aufsicht bedürfen, Art. 75 Abs. 2 BGS. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Was übrig bleibt, sind Erhöhungen eines Gewinns — etwa der Kombiboost mit 5 Prozent auf den Nettogewinn ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quoten, online gespielt.
Was ist ein Kombiboost, und welche Regeln gelten dafür?
Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wird bei der Auszahlung einer Gratiswette der Einsatz mitbezahlt?
Bei einer Gratiswette wird gewöhnlich nur der Gewinn ausbezahlt, der Einsatz selbst nicht — die Wette läuft auf einen Einsatz, den man nicht zurückbekommt. Beim Kombiboost erhöht sich dagegen nur der Nettogewinn. Und bei Swisslos gilt zusätzlich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, sondern nur im Spielumsatz verwendbar.
Was passiert, wenn eine Seite auf der Sperrliste steht?
Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren; 671 Domains standen Ende 2025 darauf. Erreicht man eine solche Seite nicht mehr, fehlt damit auch der Weg zum Guthaben und zum Ansprechpartner. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, was die Aufsicht Domain-Hopping nennt.
Wie verändern Mindestquote und Umsatzbedingungen den Wert eines Bonus?
Beide verengen den Kreis der Wetten, für die der Bonus gilt, und damit den Erwartungswert. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen ab Quote 1.50; wer diese Quote nicht spielt, bekommt nichts. Wer die Bedingung erfüllt, spielt genau die Wetten, die der Anbieter mit dem Bonus belohnen will — und trägt weiter die Marge jedes einzelnen Marktes.
Bonus – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
