Sportwetten auf dem Android-Handy: Was in der Schweiz erlaubt ist – und was es kostet
Auf einem Android-Handy in der Schweiz lassen sich Sportwetten bei genau zwei Veranstaltern abschliessen – bei Swisslos unter dem Namen Sporttip und bei der Loterie Romande unter Jouez Sport. Wer eine App aus einem ausländischen Store installiert, wettet damit nicht auf einer zweiten Stufe derselben Sache, sondern in einem anderen Rechtsraum, der in der Schweiz keine Geltung hat.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa geprüft, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern.
Die Versuchung, sich das anders zu wünschen, ist verständlich. Zehn Angebote, zehn Willkommensboni, zehn verschiedene Boni – das sieht nach einem Markt aus. Es ist keiner. Der Bundesgesetzgeber hat das Sportwetten als Grossspiel eingeordnet, die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt, und damit ist die Wahlfreiheit beim Anbieter schlicht abgeschafft. Was bleibt, ist eine Wahlfreiheit ganz anderer Art: die Wahl zwischen einem geregelten Zugang mit Vertragspartnern, die in der Schweiz erreichbar sind, und einem ungeregelten, der schneller aussieht und weniger kostet, bis man nachrechnet, was er nicht enthält.
Dieser Text nimmt beide Seiten ernst. Er erklärt, was die Bewilligungspflicht für den bedeutet, der auf dem Handy wettet, wo die Grenze zwischen dem erlaubten Angebot und dem bloss erreichbaren liegt, wie sich Limiten und Spielsperre auf dem Touchscreen einstellen lassen und wie sich die beiden bewilligten Produkte unterscheiden – nicht in der Farbe des Logos, sondern in dem, was sie abdecken, wem sie offenstehen und was sie verlangen.
Warum die Bewilligungspflicht jede zweite Frage auf dieser Seite entscheidet
Bevor irgendwo eine Quote steht, steht die Rechtslage, und sie ist für Android-Nutzer exakt dieselbe wie für alle anderen. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, nicht von der ESBK – die ist für Casinos zuständig. Wer Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Aus dieser Konstruktion folgt das, was den Markt so ungewöhnlich macht: es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man durchblättern könnte, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine Vergleichstabelle aufschlägt und zehn Zeilen erwartet, bekommt zwei Zeilen, die zählen, und acht, die etwas anderes sind.
Warum das so gebaut ist, hat mit dem Geldweg zu tun. Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt – CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Das ist kein Marketingargument für irgendwen, sondern der Grund, weshalb der Bund und die Kantone an einer geschlossenen Zahl von Veranstaltern festhalten.
Ein Bewilligungsinhaber, zwei Bewilligungen, zwei Vertragsgebiete
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Produkt heisst Sporttip. Sein Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Zwei Vertragsgebiete, die sich nicht überschneiden. Für den Einzelnen ist das die erste praktische Frage überhaupt, und sie ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Wohnsitzprüfung. Wer in Zürich wohnt, öffnet kein Konto bei Jouez Sport. Wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Und wer im Ausland wohnt, keines bei beiden.
Die terrestrische Alternative, die man leicht vergisst
Ein Android-Handy ist nicht der einzige Zugangsweg, und das ist beim Nachrechnen nützlicher, als es klingt. Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der Wettschein wandert damit vom Display an den Schalter, und die Verkaufsstelle wird zum Backup für alle, die ihre Quoten gern mit einem Menschen besprechen.
Diese drei Wege – App, mobile Webseite, Schalter – unterscheiden sich nicht in der Bewilligung, sondern nur darin, was sie leisten und was sie von beiden Seiten verlangen. Dazu kommt später mehr.
Was eine Sperrliste bedeutet und was sie nicht bedeutet
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Wirkung ist real und zugleich begrenzt: eine blockierte Domain wird innerhalb von Stunden durch eine neue ersetzt, das sogenannte Domain-Hopping. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Wer glaubt, eine Blockade erledige das Problem, überschätzt sie. Wer glaubt, sie sei wirkungslos, unterschätzt sie.
Das Grundprinzip dahinter ist einfach genug, um es einmal hinzuschreiben: Nach dem Geldspielgesetz hat eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land – in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach der Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und zugleich die einzige.
Kein Sperrregister, keine Schweizer Adresse, kein Anspruch
Was der ausländische Zugang nicht mitbringt, lässt sich in einem Satz zusammenfassen, und der Satz gehört hierhin, nicht in jeden zweiten Absatz: kein Schweizer Bewilligungsschutz, keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Dazu kommt eine steuerliche Besonderheit, die in Vergleichstabellen regelmässig fehlt – Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Und ein Punkt, der schwerer wiegt als die Zahlen: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Wer sein Geld dort liegen lässt, hat im Streitfall keinen Gegner in erreichbarer Nähe.
Ich will hier nicht die einfache Antwort verkaufen. Der bewilligte Weg ist nicht per se der bequeme und der ausländische nicht per se der gefährliche. Der bewilligte Weg bringt vollen Schutz und verlangt dafür Identitätsprüfung, Wohnsitznachweis, ein geschlossenes Sport- und Marktangebot – und keine Auswahl beim Anbieter. Der ausländische Weg bietet Auswahl und verlangt dafür den Verzicht auf all das. Das ist der eigentliche Tausch, und wer ihn nicht bewusst eingeht, geht ihn trotzdem ein.
Einen Vergleich der bewilligten Veranstalter mit den ausländischen Marken, die Schweizer auf dem Handy antreffen, bietet der Abschnitt «Die bewilligten Zugangswege nebeneinander». Zuerst kommt die Frage, was in der Schweiz überhaupt gesetzt werden darf – eine Frage, die für beide Zugangswege vollständig unterschiedlich beantwortet wird.
Was in der Bewilligung steht und was nicht
Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Praktisch heisst das: nur Sportwetten – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, niemals auf Trainingsläufe. Corner- oder Kartenmärkte führt die Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung in der Bewilligung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt – es bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und genau so sollte man es lesen. Wer bei der Suche nach einer App eine lange Liste exotischer Live-Märkte erwartet, wird bei den beiden bewilligten Veranstaltern anders fündig als bei einem Offshore-Anbieter. Das ist keine Panne, sondern die Bauart der Bewilligung.
Und nein: Ein gesetzlich festgelegtes Einzahlungsmaximum für Sportwetten gibt es in der Schweiz nicht. Was es gibt, steht im nächsten Abschnitt.
Limiten, Pausen und die Spielsperre auf dem kleinen Display
Wer zum ersten Mal an einer Sporttip-Wette teilnimmt, muss Verlustlimiten setzen – für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Wer seine Limite senkt, für den gilt die Senkung sofort. Wer sie erhöhen will, wartet 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Dass die Erhöhung nicht sofort wirkt, ist die eine Regel, die den Mechanismus verständlich macht. Limiten sind kein Formular, das man beim Anmelden ausfüllt, sondern eine Bremse, die man bewusst lösen muss. Und die drei Fristen sind nicht redundant: die Tageslimite fängt einen schlechten Abend ab, die 7-Tage-Limite eine schlechte Woche und die 30-Tage-Limite einen schlechten Monat.
Gesetzlich verlangt der Rahmen, dass der Veranstalter Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste einfordert. Die Herabsetzung wirkt sofort, die Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Zahl stammt also aus den Bedingungen der Veranstalter, nicht aus dem Gesetzestext. Wen das interessiert, findet sie im Kleingedruckten.
Auf dem Handy sind diese Einstellungen nicht versteckter als auf dem Desktop. Sie sind nur leichter zu überspringen. Wer beim Registrieren durch drei Bildschirme wischt, setzt eine Limite oft nach Gefühl – und die Limite, die man nach Gefühl setzt, ist immer die zu hohe.
Selbst sperren, unbefristet sperren, und was das Register umfasst
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen. Sie gilt dann nicht nur für das Produkt, für das man sie beantragt hat: sie erfasst auch Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer als gesperrte oder minderjährige Person spielt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Eine Zahl, die in diesem Abschnitt bleiben muss, weil sie die andere Seite zeigt: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schutzmechanismen an der Verkaufsstelle als streng darstellt, hat diese Zahl gegen sich.
Auf dem Mobilgerät ändert das nichts am Kontrollrahmen, aber es verändert die Reihenfolge. Am Schalter stehen Alterskontrolle und Registrierung im Weg der Transaktion. In der App liegen Registrierung und erste Wette unter Umständen zwanzig Minuten auseinander. Die Prüfschritte sind dieselben geblieben – die Distanz zwischen ihnen ist geschrumpft.
Die Limiten, die der Veranstalter setzt, und die Limiten, die der Spielende setzt
Zwei verschiedene Dinge tragen hier dasselbe Wort, und das ist eine Quelle von Verwirrung. Die Verlustlimite setzt der Spielende, und sie begrenzt, was er verlieren darf. Der Höchsteinsatz pro Wette setzt der Veranstalter, und er begrenzt, was auf einen Wettschein passt.
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wer mit CHF 1 pro Wette arbeitet, merkt von alldem nichts. Wer mit mehreren Hundert Franken auf einen Wettschein geht, merkt von der unteren Grenze nichts und von der oberen desto mehr. Und wer glaubt, die Systemwette sei der Hebel, mit dem sich die Grenze umgehen lässt, sollte wissen, dass die Grenze dort bei CHF 10’000 liegt und die Annahme einer zu hohen Wette verweigert wird.
Sportwetten auf Android: Touchscreen, Wettschein und Installation
Die Schlüsselfrage für jeden, der auf dem Handy wettet, ist weniger technischer Natur. Sie lautet: Welche Anwendung überhaupt, aus welcher Quelle? Die Antwort ist kurz und unbequem für alle, die einen App-Store-Vergleich erwartet haben. Für Schweizer Sportwetten gibt es genau zwei bewilligte Anwendungen, beide Android, beide von den bewilligten Veranstaltern.
Alles andere, was im Play Store unter Sportwetten firmiert und Schweizer Adressen anspricht, gehört zum zweiten, unbewilligten Kreis. Man kann diese Apps installieren. Man kann in ihnen wetten, sofern die Zahlung durchgeht. Man wettet nur nicht in der Schweiz, rechtlich gesehen. Diese Unterscheidung ist der Kern der Cluster, um die es hier geht, und sie lässt sich durch eine Bedienoberfläche nicht aufweichen.
Wettschein, Livewetten und Konto – was die App leistet und was sie verlangt – lassen sich danach getrennt beurteilen.
Woher eine Sportwetten-App kommen darf
Für den bewilligten Zugang ist die Installation unspektakulär. Die Sporttip App ist für iOS und Android verfügbar, und der Bezug läuft über die üblichen Wege. Wer sie installiert, umgeht keine Prüfung, sondern verschiebt sie: Registrierung, Altersnachweis und Wohnsitznachweis kommen danach.
Bei unbewilligten Anwendungen sieht die Sache anders aus, und das ist der Punkt, an dem technische Fragen aufhören, technische Fragen zu sein. Eine Anwendung, die in der Schweiz keine Bewilligung hat, kann hier auch nicht als solche auftreten. Ihr Angebot richtet sich an Schweizer, ihre Bewilligung richtet sich an keinen Schweizer. Steht eine Domain auf der Sperrliste, ist ihre Erreichbarkeit abhängig davon, wie schnell eine neue Adresse nachgeschoben wird.
Wer also prüfen will, ob eine App für Schweizer Sportwetten in Frage kommt, prüft nicht die Sterne im Store, sondern eine einzige Frage: Von wem stammt sie, und hat dieser Veranstalter eine Schweizer Bewilligung? Alles Weitere ist Detail.
Der Wettschein auf dem Display
Ein Wettschein auf dem Handy ist logisch derselbe wie auf Papier, mit einer Ausnahme: Die Auswahl geschieht in einem Rutsch, und die Korrektur ist billiger. Wer am Schalter drei falsche Klicks gemacht hat, steht in der Schlange und denkt nach. Wer in der App drei falsche Klicks gemacht hat, hat drei Wischbewegungen gemacht.
Eine Einzelwette ist eine Voraussage. Eine Kombiwette ist ein Produkt mehrerer Quoten. Eine Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen so, dass nicht alle richtig sein müssen. Der Unterschied liegt nicht im Wettschein, sondern in der Zahl der Bedingungen, die eintreten müssen, damit am Ende etwas herauskommt. Auf dem Touchscreen sieht das bei allen drei Formen ähnlich aus, was die Sache gefährlicher macht als die Papierwelt, wo die Systemwette wenigstens einen eigenen Abschnitt hat.
Die Rechnung selbst hat mit Android nichts zu tun. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen wird mit der Gesamtquote gerechnet, also dem Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet den Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen genau ab. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf eine Quote von 2.10 beträgt der mögliche Rückzahlungsbetrag CHF 21 – die Rundung kann davon in der Praxis um wenige Rappen abweichen.
Was in einem Markt steckt, zeigt der Quotenschlüssel oder die Auszahlungsquote: der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, gerechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Der Rest ist die Marge. Und diese Marge gehört zum ehrlichsten Teil der Information über ein Wettangebot, weil sie in jeder Quote steckt, egal wer sie anzeigt.
Livewetten und die Grenze des Zeitpunkts
Livewetten sind bei Sporttip erlaubt, unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Der entscheidende Punkt liegt tiefer. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos eine Wette mit Quote 1.00 werten.
Was Quote 1.00 heisst, sollte man aussprechen: die Wette zahlt den Einsatz zurück und sonst nichts. Wer eine starke Verzögerung seiner Verbindung hat, wettet live nicht auf ein anderes Ergebnis, sondern auf ein anderes Datum – das des Toreingangs. Eine Quote 1.00 ist ein sauberer Storno, kein Nullgewinn, und sie fällt nicht zulasten des Spielenden aus, sondern neutral. Aber sie fällt.
Wer live auf dem Handy spielt, sollte deshalb mehr auf die Verbindung achten als auf die Aufstellung. Die Verzögerung zwischen der eigenen Wahrnehmung eines Tores und der Platzierung des Wettscheins ist das eigentliche Risiko dieses Zugangswegs, und sie hat nichts mit dem Betriebssystem zu tun.
Konfiguration, Daten und Verbindung
Eine Sportwetten-App stellt Last auf das Gerät, die man nicht sieht: ein durchgehender Kanal für Livequoten, ein Wechsel der Ansicht im Sekundentakt, ein Wettschein, der aktuell bleiben muss. Das ist keine Frage des Modells, sondern der Verbindung. Wer auf dem Land mit schwankendem Mobilfunk live wettet, spielt gegen die eigene Infrastruktur.
Beim Datenverbrauch gilt dasselbe in kleinerem Massstab, und die Wahl ist einfach: Wer live wettet, sollte Nachrichtenfunktionen und Hintergrundaktualisierungen anderer Anwendungen aussetzen. Die Bandbreite, die eine Livewette braucht, ist klein, aber sie braucht sie dauerhaft.
Bei Kontonummern und Auszahlungswegen lohnt die umgekehrte Priorität. Die Kontoeinstellungen liest man einmal und richtig, die Livegeschwindigkeit einmal und selten.
Konto, Einzahlung und Auszahlung – was die App nicht ändert
Zwischen dem Wettschein und dem Geld steht eine Kette von Prüfungen, und die läuft für beide bewilligten Veranstalter über dieselben Regeln. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettbewerb teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Spielkontostand lässt sich bei Swisslos über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein laden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine bequeme Zahlungsart ist PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird – eine praktische Sache auf dem Handy, weil der zweite Bildschirmwechsel wegfällt.
Die Auszahlung folgt eigenen Regeln. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Konto gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Zwei Dinge daran sind für den Alltag wichtiger als der Rest. Erstens: Die Auszahlung geht nur auf ein Konto im eigenen Namen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Zweitens: Ein Kredit an Spielende ist nach dem Gesetz ausgeschlossen. Wer sein Konto in einer App überziehen will, findet diesen Weg nicht vor.
Die bewilligten Zugangswege nebeneinander
Zehn Zeilen bekommt man in einer Vergleichstabelle nur, wenn man Marken hineinschreibt, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die folgende Einordnung trennt die beiden Gruppen sauber, weil alles andere eine Vermischung wäre, die sich als Information tarnt und in Wahrheit eine Werbeempfehlung ist.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| GG.BET | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
Was die Tabelle zeigt, ist keine Rangfolge, sondern eine Zweiteilung. Zwei Zeilen tragen einen Veranstalter unter Schweizer Aufsicht. Acht Zeilen tragen einen Namen und keinen Schweizer Träger; ihre Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Diese acht Marken sind nicht aufgeführt, weil sie hier empfohlen wären, sondern weil Schweizer ihnen begegnen – und weil eine Seite, die sie verschweigt, dem Leser die Grösse der zweiten Gruppe verschweigt.
Der zweite Unterschied liegt nicht in der Zeile, sondern in der Spalte, die fehlt. Für die bewilligten Veranstalter lassen sich Vertragsgebiet, Limiten, Auszahlungswege und Aufsicht angeben. Für die acht anderen gibt es keinen Schweizer Träger, an den man sich wenden könnte, kein Sperrregister, an das sie angebunden wären, und keinen Rechtsschutz vor Schweizer Gerichten – nicht als Bewertung, sondern als Beschreibung der Rechtslage. Die Aufsicht kann ihre Domains blockieren, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt.
App, mobile Webseite, Verkaufsstelle – drei Wege mit drei Preisen
Swisslos bietet drei Zugangswege, und sie unterscheiden sich nicht in der Bewilligung, sondern in dem, was sie vom Nutzer verlangen. Die Sporttip App ist für iOS und Android verfügbar, wird aber nur zum Teil installiert, um Livewetten zu platzieren. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen, und das ist der einzige Weg, der bei einer Quote die Beratung durch einen Menschen einschliesst.
Die mobile Webseite braucht keine Installation und keine Aktualisierung, verliert aber bei Live-Angeboten an Tempo. Der Verkaufsstelle wiederum fehlt die Livewette ganz, dafür ist sie der einzige Ort, an dem Barzahlung und persönliche Rückfrage zusammenkommen.
Welcher Weg zu wem passt, ist damit entschieden und nicht Geschmackssache. Wer häufig live nachfassen will, ist mit Installation und stabiler Verbindung besser bedient. Wer drei Wetten im Monat platziert und die Quoten vorher in Ruhe vergleicht, verliert mit der Webseite nichts. Wer Beratung oder Bargeld braucht, geht in die Verkaufsstelle – und sollte wissen, was die Testkäufe der Aufsicht über die Alterskontrolle dort sagen.
Wem welcher Zugang offensteht
Der Zugang selbst ist Teil der Auswahl, und wer ihn ignoriert, plant an der Realität vorbei. Ein Sporttip-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus – also in einem der deutschsprachigen Kantone, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein. Ein Jouez-Sport-Konto setzt Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone voraus.
Für einen beachtlichen Teil des Publikums, das in Schweizer Sportwetten sucht, heisst das: keines der beiden bewilligten Produkte. Nicht, weil man abgelehnt würde, sondern weil man rechtlich nicht zur Zielgruppe gehört. Und weil es in ganz Liechtenstein und in der ganzen Deutschschweiz nur ein bewilligtes Produkt gibt, ist die Auswahl dort bis auf weiteres eine Wahl mit einer Option.
Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, hat faktisch nur die Möglichkeit, gar nicht zu wetten oder auf einen Anbieter auszuweichen, der keine Schweizer Bewilligung hat – mit den Folgen, die in der Einordnung oben beschrieben sind. Das ist die unbequemste Konsequenz der ganzen Konstruktion, und es ist die Stelle, an der die Rede von der Wahl wirklich weh tut.
Was die bewilligten Produkte enthalten
Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer während der Laufzeit einen Cash-Out ausführt, verliert den Boost.
Dass der Boost bei Cash-Out verfällt, ist die Art von Bedingung, die im Kleingedruckten sitzt und in der Praxis selten jemand liest. Sie ist logisch: Wer sich die Entscheidung vom Veranstalter abkaufen lässt, gibt die Erhöhung zurück, die für eine ungewöhnlich lange Kette von richtigen Voraussagen gedacht war. Aber man muss es wissen, bevor man auf den Cash-Out-Knopf tippt, nicht danach.
Wie stabil ist die Auszahlung, wenn nichts eintritt
Sporttip bewertet Livewetten mit Quote 1.00, wenn sie nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wurden oder wenn ein spielentscheidender Vorgang dazwischenkommt. Wird ein Wettbewerb abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.
Zwei Fälle, ein Muster. Die Schweiz bestellt keine Kulisse, in der ein verlorener Wettschein verschwindet, ohne dass jemand hinsieht. Wer eine Auszahlung erzwingen will, muss sich allerdings an eine Frist halten: Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Und Gewinne verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden. Sechs Monate klingen nach viel. Sie sind es nicht, wenn der Wettschein auf einem Handy lag, das inzwischen nicht mehr existiert.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip übrigens die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – beim Fussball also etwa 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die Regel, an der die meisten falschen Erwartungen hängen, und sie ist keine Schweizer Besonderheit, sondern Standard im Wettmarkt.
Die Lesehilfe zu den beiden bewilligten Veranstaltern und ihren Konkurrenten aus dem Ausland
Wer bis hierher gelesen hat, kennt den Rahmen. Es folgt die Einordnung der zehn Marken, die Schweizer auf dem Handy antreffen – die beiden bewilligten zuerst, dann die acht ausländischen, die keine Schweizer Bewilligung haben. Für die acht gilt durchgehend und ohne Wiederholung in jeder Zeile das, was oben zur Rechtslage steht: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Eine Bewilligung im Ausland – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Was ihre eigenen Bedingungen sagen, steht in ihren eigenen Bedingungen. Eine Empfehlung ist mit der Nennung nicht verbunden, und Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar – bis zu einer Busse von CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Deshalb steht hier eine Beschreibung und eine Bewertung, und keine Einladung.
Swisslos Sporttip – der einzige Zugang für den grössten Teil des Landes
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), die Aufsicht liegt bei der Gespa.
Das Vertragsgebiet ist gross und lückenhaft zugleich: die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer darin wohnt, hat de facto ein Produkt zur Wahl und keines mehr.
Der Zugangsweg ist breit: Online über die Website, über die Sporttip App für iOS und Android, und über die Verkaufsstellen. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Die Limiten sind eindeutig: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette, wobei Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und Wetten über der Limite nicht annimmt. Der Spielerschutz ist gesetzlich vorgeschrieben, aber in seinen Zahlen spezifisch: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000), Sofortwirkung bei Senkung, Erhöhung erst nach 72 Stunden, dazu eine optionale Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Ein- und Auszahlung laufen über das Wallet, zweimal im Jahr kostenlos auf ein Konto im eigenen Namen, danach gegebenenfalls mit 3 % Kommission, Überweisung in 5 bis 10 Arbeitstagen.
Die Bewertung dieses Zugangs hat zwei Seiten, und die zweite wird selten ausgesprochen. Auf der einen Seite ein Anbieter, der Limiten, Sperrmöglichkeiten und Auszahlungsfristen transparent in seine Bedingungen schreibt und dessen Liveangebot mit der Quote-1.00-Regel eine für den Spielenden faire Absicherung kennt, die man bei vielen Offshore-Anbietern nicht findet. Auf der anderen Seite ein geschlossenes Wettprogramm ohne Esport, ohne Corner- oder Kartenmärkte und mit Cash-Out, das nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung funktioniert und dessen Betrag unter dem möglichen Wettgewinn liegt. Wer sein Wettverhalten an der Breite des Angebots misst, wird nicht zufrieden. Wer es an Verlässlichkeit misst, hat hier wenig zu klagen.
Loterie Romande Jouez Sport – dieselbe Sicherheit, ein anderes Publikum
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Art wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), unter der Aufsicht der Gespa.
Der Unterschied liegt nicht in der Aufsicht, sondern im Einzugsgebiet – und damit in dem, was ein Wettschein hier wert ist. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat sein Konto bei einem Veranstalter mit 2’350 Verkaufsstellen in der eigenen Sprachregion. Die Bewilligung ist keine andere Klasse, die Gebührenstruktur keine andere, die Aufsicht dieselbe. Der Unterschied liegt in der Dichte der physischen Zugangswege und in der Sprachzugehörigkeit des Angebots.
Auf der anderen Seite steht der Umstand, dass das Produkt für einen Deutschschweizer Wohnsitz nicht zugänglich ist – nicht weil etwas fehlt, sondern weil es einen anderen Kantonsverbund bedient. Für einen Wettenden in Freiburg im Üechtland ist das eine echte Alternative zum Schalter. Für einen in Freiburg im Breisgau ist es keine Option, sondern eine Randnotiz.
Betscore – ein Name ohne Schweizer Träger
Betscore hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine im Ausland berichtete Bewilligung hat hier keine Geltung nach Art. 4 BGS. Betscore ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden und bietet keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Auf einem Android-Gerät ist die Installation unproblematisch, die rechtliche Lage dagegen eindeutig. Wer einschätzen will, was er hier bekommt, prüft die Bedingungen des Anbieters selbst – zu Limiten, Auszahlungswegen und Streitbeilegung. Diese Punkte sind der Kern jeder Bewertung, weil sie die Situationen betreffen, in denen es darauf ankommt.
Funbet – ein Angebot, das in der Schweiz nicht stattfindet
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine im Ausland berichtete Bewilligung hat hier keine Geltung nach Art. 4 BGS. Funbet ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden und bietet keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Der entscheidende Punkt ist nicht die Frage, ob die Anwendung funktioniert. Sie tut es wahrscheinlich. Der entscheidende Punkt ist, dass die Aufsichtsbehörde, an die sich ein Schweizer Wettender wenden könnte, für dieses Angebot nicht zuständig ist und die Aufsichtsbehörde, die zuständig wäre, in einem anderen Land sitzt. Was die Bedingungen zur Auszahlung sagen, ist dort nachzulesen, wo die Bedingungen stehen.
WirWetten – der deutschsprachige Auftritt, der die Bewilligung nicht ersetzt
WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine im Ausland berichtete Bewilligung hat hier keine Geltung nach Art. 4 BGS. WirWetten ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden und bietet keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Ein deutschsprachiger Auftritt ist die wirksamste Verwechslung im Markt. Er sieht nach einem Anbieter für den eigenen Markt aus, ist aber keiner – jedenfalls nicht nach Schweizer Recht. Wer dort ein Konto eröffnet, eröffnet es bei einem Veranstalter, der in der Schweiz nicht veranstalten darf. Die Sprache ändert die Zuständigkeit nicht.
Unibet – eine bekannte Marke ausserhalb des Schweizer Rahmens
Unibet verfügt über keine Schweizer Bewilligung, weshalb die im Ausland berichtete Lizenz hier gemäss Art. 4 BGS keine Geltung hat.
Bekanntheit ist hier kein Kriterium, und das ist der Punkt, an dem viele Vergleiche kippen. Eine Marke, die in halb Europa aktiv ist, ist dadurch keine Schweizer Veranstalterin. Der Unterschied liegt nicht in der Grösse, sondern in der Bewilligung – und die entscheidet darüber, ob im Streitfall ein Schweizer Gericht zuständig ist.
Cloudbet – ein Zugang mit anderem Zahlungsweg
Da Cloudbet keine Schweizer Bewilligung besitzt, ist die ausländische Lizenz nach Art. 4 BGS in der Schweiz nicht anwendbar.
Der Zahlungsweg ist hier das Thema, das den Unterschied greifbar macht. Im bewilligten Schweizer Angebot werden Gewinne und Guthaben nur an ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es dort nicht. Wer einen anderen Weg sucht, sucht ihn ausserhalb der Bewilligung – und mit ihm den Verzicht auf die zugehörigen Kontrollen. Zu den konkreten Zahlungsarten und Auszahlungswegen des Anbieters gibt dessen eigene Dokumentation Auskunft.
ZotaBet – was vor der ersten Einzahlung zu prüfen ist
ZotaBet besitzt keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat hier gemäss Art. 4 BGS keine Gültigkeit.
Wer sich dennoch für einen solchen Anbieter interessiert, sollte die Prüfung mit denselben Fragen beginnen, die bei den bewilligten Veranstaltern gesetzlich beantwortet sind: Wer haftet, wo sitzt der Träger, welches Recht gilt, wie wird ein Streit entschieden. Die Antworten stehen in den Geschäftsbedingungen und nicht in den Anzeigen.
BetFury – Reichweite ohne Schweizer Rechtsschutz
Eine Schweizer Bewilligung fehlt bei BetFury vollständig, womit dessen ausländische Konzession nach Art. 4 BGS in der Schweiz wirkungslos bleibt.
Was von einem solchen Angebot bleibt, wenn man die Bewilligungsfrage beiseitelässt, ist Reichweite. Reichweite ist kein Ersatz für Zuständigkeit, und Zuständigkeit ist das, was ein Wettender braucht, wenn die Auszahlung stockt. Wer das im Voraus weiss, trifft eine bewusste Entscheidung – was hier nicht beworben, sondern beschrieben wird.
GG.BET – zwei Zugangswege, die verschiedene Fragen beantworten
GG.BET verfügt über keine Schweizer Bewilligung, weshalb die im Ausland berichtete Lizenz hier gemäss Art. 4 BGS keine Geltung hat.
Damit schliesst sich der Kreis zur Frage, mit der diese Seite begonnen hat. Ein Android-Gerät kann jede erreichbare Anwendung installieren; es kann nicht entscheiden, welchem Recht sie untersteht. Diese Entscheidung liegt beim Wettenden. Wer sie nicht trifft, trifft sie trotzdem – zugunsten des Veranstalters.
Was zu prüfen bleibt, bevor Geld auf ein Konto geht
Wer jetzt eine Entscheidung treffen will, trifft sie zwischen einem bewilligten Zugang mit engem Sportangebot, sicherem Rechtsschutz und einem Vertragsgebiet, das nicht alle Schweizer einschliesst, und einem ausländischen Zugang mit breitem Angebot, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Adresse im Streitfall.
Die Steuerseite gehört zur Entscheidung, wird aber oft erst später bemerkt. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; die Bundesgrenze liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Die kantonale Grenze weicht ab, je nach Kanton. Oberhalb der Grenze behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an; die kantonale Steuerpraxis kann solche Gewinne anders behandeln, wie das Beispiel Thurgau zeigt. Eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung gibt hier verbindlich Auskunft.
Die zweite Prüfung betrifft die eigene Adresse. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, kann die Bewilligung nutzen. Wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt, die Bewilligung der Loterie Romande. Alle anderen finden im bewilligten Rahmen kein Angebot – und müssen entscheiden, ob sie das akzeptieren oder nicht.
Und die dritte Prüfung betrifft die Limite, und sie lässt sich nur einmal richtig einstellen: vor der ersten Wette, nicht nach der dritten. Eine Verlustlimite über 1, 7 und 30 Tage, die man vor dem ersten Einsatz setzt, ist eine andere Grösse als eine, die man unterwegs korrigiert – weil die Korrektur nach oben 72 Stunden dauert, und zwar in der Phase, in der man am wenigsten Geduld hat.
Wer danach noch die App installieren und den Store durchsuchen will, sollte eine einzige Frage mitnehmen. Sie lautet nicht, welche Anwendung die hübschere Oberfläche hat. Sie lautet, ob der Veranstalter dahinter in der Schweiz veranstalten darf.
Häufige Fragen zu Sportwetten auf Android
Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?
Zulässig sind die Anwendungen der beiden bewilligten Veranstalter: die Sporttip App von Swisslos und das Angebot von Jouez Sport, das die Loterie Romande für die Westschweiz betreibt. Für alle anderen Sportwetten-Anwendungen besteht in der Schweiz keine Bewilligung; ihre Erreichbarkeit auf einem Android-Gerät ändert daran nichts.
Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?
Es gibt keine eigenen Limiten für das Handy. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gelten für das Spielerkonto und damit für jeden Zugangsweg. Wer die Limite in der App senkt, senkt sie für den Wettschein am Schalter ebenso; eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden, unabhängig davon, wo sie beantragt wurde.
Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Es fehlen die drei Dinge, die den Schweizer Rahmen ausmachen: die Schweizer Bewilligung nach Art. 4 BGS, die Anbindung an das schweizerische Sperrregister und der Schweizer Rechtsschutz. Dazu kann die kantonale Steuerpraxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen als steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe.
Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Rückzahlungsbetrag ist der Einsatz mal der Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Bei Swisslos wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Ein Einsatz von CHF 10 auf eine Quote von 2.10 ergibt CHF 21.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?
Die Registrierung setzt mindestens 18 Jahre voraus sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters – bei Swisslos in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, bei der Loterie Romande in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Spielsperre schliesst ein Konto aus.
Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?
Sie wird mit Quote 1.00 gewertet, der Einsatz wird also zurückgezahlt und sonst nichts. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos eine Wette ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Ein Nullgewinn also, aber kein Verlust des Einsatzes.
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Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
