Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz — was Quoten, Limiten und Regeln wirklich kosten

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Gespa als interkantonale Geldspielaufsicht und gegen die veröffentlichten Spielregeln und Bedingungen der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.

Ein ausgetrockneter Fussballplatz mit Rasenstreifen im warmen Nachmittagslicht, im Hintergrund Palmen und ein flaches Stadiondach.
Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden.

Der Afrika-Cup ist ein Turnier, das in der Schweiz kaum jemand im Kalender hat. 24 Nationen, ein Austragungsort ausserhalb Europas, Anstosszeiten, die in den Wintermonaten mitten in die Nacht rutschen. Wer trotzdem darauf wetten will, trifft auf eine Besonderheit, die es in kaum einem anderen europäischen Markt gibt: In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten, und was sie anbieten dürfen, steht auf einer Liste, die die Aufsicht pflegt. Der Rest des Marktes, den eine Suchmaschine zu diesem Thema ausspuckt, ist ausländisch, unbewilligt und für Schweizer Spielende rechtlich nicht vorgesehen.

Damit ist der Rahmen gesteckt, und in diesem Rahmen geht es um Geld. Eine Quote ist kein Geschenk, sondern ein Preis mit einer Marge darin. Eine Limite ist keine Empfehlung, sondern eine Obergrenze, die hart greift. Eine Bewilligung ist kein Gütesiegel für ein Produkt, sondern die Voraussetzung dafür, dass der Schweizer Rechtsschutz überhaupt existiert. Wer die drei Dinge auseinanderhält, kann aus einem Turnier, das er ohnehin verfolgt, mehr machen als aus einem Bauchgefühl — und weiss zugleich, was er bezahlt.

Genau darum geht es auf dieser Seite: was der Spass kostet, was er nicht kostet, und wo die Kosten anfangen, die niemand auf den ersten Blick sieht.

Quoten, Auszahlungsquote und die Marge im Preis

Cluster 4 steht hier zuerst, und zwar aus einem Grund, den die Reihenfolge der meisten Ratgeber verschweigt. Bevor man darüber redet, welcher Markt zu welchem Spiel passt, muss klar sein, dass jeder der beiden Anbieter im Land denselben Katalog bedient und dieser Katalog sehr schmal ist. Wer das nicht weiss, vergleicht Angebote, die es hier gar nicht gibt.

Ein Bergpass in den Schweizer Alpen mit leerer Strasse und Schneeresten am Rand im ersten Frühlicht.
Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung.

Wie eine Quote entsteht und was in ihr steckt

Eine Quote ist der Preis für ein Risiko. Sie bildet zwei Dinge zugleich ab: wie die Veranstalterin die Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs einschätzt und wie viel sie von jedem eingesetzten Franken für sich behält. Das zweite ist die Marge, und sie ist der Grund, warum ein Betrag, der über viele Wetten hinweg fliesst, kleiner zurückkommt als hineingeht.

Ausrechnen lässt sich das an jedem Markt, ohne die Veranstalterin zu fragen. Man nimmt die Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge eines Marktes, addiert sie und sieht, wo man landet. Beim Wettkampf gibt es keinen Markt, der sauber auf eins aufgeht — ausser in der Theorie.

Nehmen wir einen 1X2-Markt, wie er so oder ähnlich an jedem Fussballspiel hängen könnte: 2.10 für den Heimsieg, 3.40 für das Unentschieden, 3.60 für den Auswärtssieg. Das sind Beispielzahlen, keine abgerufene Preisliste. Die Kehrwerte sind 0,476, 0,294 und 0,278; in der Summe 1,048. Die Auszahlungsquote liegt damit bei rund 95,4 Prozent, die Marge bei etwa 4,6 Prozent. Das ist keine feste Zahl des hiesigen Angebots, sondern eine Bandbreite, die je nach Sportart, Markt und Wettart zwischen ungefähr vier und sieben Prozent wandert — breiter bei einem Markt, der wenig Zuspiel bekommt, enger bei einem Grossereignis, das viel Geld anzieht. Diese Schätzung gilt unter der Annahme, dass die drei Quoten so gestellt sind, wie hier steht.

Die Marge ist der Teil jeder Einsatzeinheit, den der Markt an sich behält. Auf einen einzelnen Franken also Centbeträge. Über zwanzig Wetten mit je CHF 20 wächst daraus ein Betrag, den man an einem Abend nicht sieht und in einem Jahr sehr wohl.

Für einen 3:0-Sieg von Marokko hat diese Seite keine Schweizer Quote vorliegen. Das ist keine Lücke, die man sich wegdenken kann. Es gibt Quoten erst dort, wo ein Bewilligungsträger sie stellt, und wann genau, steht in seinen eigenen Bedingungen.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette und ihre unterschiedlichen Margen

Der Ausgang einer Wette, also das, worauf man setzt, ist die eine Achse. Die zweite Achse ist die Bauform des Wettscheins, und die entscheidet über die Marge mehr als alles andere, was ein Spielender in der Hand hat.

Eine Einzelwette trägt eine einzige Marge, weil sie auf einen einzigen Markt geht. Eine Kombiwette über mehrere Voraussagen multipliziert die Quoten, und mit jeder weiteren Voraussage kommt die Marge eines weiteren Marktes dazu. Das ist der mathematische Kern der Sache: Aus fünf Voraussagen mit rund fünf Prozent Marge je Markt wird keine günstigere Wette, sondern eine, in der sich der Vorteil der Veranstalterin fünfmal stapelt. Die Kombiwette ist also nicht das bessere Geschäft, sondern das breitere — und Breite kostet.

Sporttip kombiniert voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt die Veranstalterin eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer einen Spielausgang mit einer Torschützenwette im selben Spiel kreuzt, spielt also nicht mit einem schlauen Trick, sondern mit einer Wette, die im Zweifel gar nicht gilt.

Die Systemwette ist die dritte Form. Sie ist im Schweizer Katalog ausdrücklich mitgedacht, und bei Sporttip trägt sie mit CHF 10’000 den höchsten Höchsteinsatz — was mehr über die interne Risikosicht der Veranstalterin sagt als über den Mut der Spielenden. Die Marge verhält sich wie bei der Kombiwette, weil mehrere Voraussagen im Spiel sind.

Auf die Livewette gehe ich im Abschnitt zu den Turnierphasen ein, weil sie dort ihre eigentliche Bedeutung hat.

Was die Verlängerung mit einem 1X2-Schein macht

Es gibt eine Regel im hiesigen Sportwettenrecht der beiden Veranstalter, die bei einem K.-o.-Turnier häufiger ins Gewicht fällt als an jedem Ligaspieltag.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — beim Fussball also die 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder wenn sie selbst Gegenstand der Wette sind. Beim Afrika-Cup heisst das: Viertelfinals, Halbfinals und Finale können nach 90 Minuten unentschieden stehen und trotzdem eine Siegerin haben. Eine 1X2-Wette auf den Spielausgang endet in diesem Fall aber mit dem Remis, weil die Verlängerung nicht dazugehört.

Die Kehrseite ist erfreulich: Wenn eine Mannschaft erst in der 112. Minute trifft, ist die Wette auf den Ausgleich nach regulärer Spielzeit gewonnen — und die andere verloren. Beides gleichzeitig zu bedauern, wäre die falsche Reaktion. Man sollte vorher wissen, welchen Ausgang man eigentlich meint. Der 1X2-Markt fragt nach 90 Minuten, nicht nach dem Weiterkommen.

Limiten im Wettschein: CHF 1 bis CHF 1’000

Hier zahlt sich der Kostenblick am schnellsten aus. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Die Veranstalterin kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Obergrenze mutet grosszügig an, bis man sie mit dem Steuerfreibetrag zusammenbringt, auf den ich im steuerlichen Teil zurückkomme. Der verbindliche Teil ist ohnehin der Mindesteinsatz: Mit CHF 1 pro Schein lässt sich die eigene Verlustlimite praktisch endlos in die Länge ziehen, und genau das ist die Falle für jemanden, der glaubt, kleine Beträge seien billige Beträge. Sie sind billig — pro Schein. Über einen Turniermonat ist es der Rhythmus, der die Summe macht, nicht die Höhe des einzelnen Scheins.

Quotenboosts und Kombiboost: eine zusätzliche Wette verpackt als Geschenk

Sporttip stellt zwei Mechanismen bereit, die das Marketing gern «Boost» nennt. Beide sind an Bedingungen gebunden, und diese Bedingungen kosten mehr als der Prozentsatz einbringt.

Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten und nur auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettender Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Kombiboost setzt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von jeweils mindestens 1.50 voraus und gilt für Prematch, Live und Systemwetten, aber nur online. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der interessantere Teil steht in der zweiten Hälfte einer solchen Bedingung. Wer für 100 Prozent Bonus auf fünfzehn Voraussagen mit Quote ab 1.50 kommt, hat eine Kombination gebaut, in der sich die Marge fünfzehnmal stapelt. Der Boost greift dann auf den Nettogewinn, also auf die Grösse, die vorher durch diese fünfzehn Margen kleiner geworden ist. Das ist kein Betrug, aber es ist auch kein Geschenk — es ist ein Anreiz, mehr Voraussagen zu kombinieren, und mehr Voraussagen sind das Geschäft der Veranstalterin. Wer den Boost mitnimmt, sollte den Rest des Scheins genauso prüfen wie ohne ihn.

Spielplan, Gruppenphase und K.-o.-Runden: wann welche Wette möglich ist

Cluster 5 hängt an derselben Kostenlogik, nur zeitlich. Ein Turnier schafft Wetten zu Zeitpunkten, an denen sonst nichts läuft. Wer auf einen Nachtanstoss setzt, ist wach, während die Buchmacher in Europa arbeiten; die Quoten zu diesen Spielen tragen die ganze Einschätzung eines Marktes, der weniger Zuspiel sieht als ein Heimspiel der Super League. Genau dort ist die Marge am breitesten, und genau dort sitzt der aufmerksamste Spieler.

Wer das Turnier ausrichtet und was das für den Spielplan bedeutet

Der Afrika-Cup wird von der CAF organisiert und wurde erstmals 1957 ausgetragen. Ägypten ist mit sieben Titeln Rekordsieger, Rekordtorschütze ist Samuel Eto’o mit 18 Toren. Seit 2019 nehmen 24 Mannschaften teil; nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden. Diese Eckdaten sind kein Zierrat: An einem Turnier mit 24 Mannschaften hängt eine Gruppenphase mit sechs Vierergruppen, aus denen Gruppenerste und -zweite sowie die vier besten Gruppendritten weiterkommen — und danach folgt ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand.

Die nächste Ausgabe, der Afrika-Cup 2027, soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden. Zur Qualifikation meldeten sich 54 Mannschaften an. Für Schweizer Spielende heisst das: ein Turnier im Sommer, über einen Monat, in einer Zeitzone, die für Nachmittage und Abende in der Schweiz günstig liegt — ganz anders als die Winterausgabe.

Die letzte Ausgabe, der Afrika-Cup 2025, fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt, nachdem das Turnier wegen Terminkonflikten mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 vom Sommer 2025 auf den Jahreswechsel verschoben worden war.

Ein Hinweis zur Namensgebung, weil sie beim Suchen ständig durcheinandergeht: Ein Turnier namens «Afrika-Cup 2026» existiert nicht. Die Jahreszahl steht in vielen Köpfen, weil die letzte Ausgabe in den Januar hineingereicht hat.

Gruppenphase: sechs Vierergruppen und die Vielfalt der Märkte

Der Afrika-Cup 2025 wurde in sechs Vierergruppen gespielt. 24 Mannschaften, drei Spieltage je Gruppe, 36 Gruppenspiele — und daraus ergibt sich die längste Phase des Turniers und die Phase mit dem breitesten Angebot an Märkten.

Was der Schweizer Veranstalter auf diese Spiele anbietet, hängt an der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die die Aufsicht führt. Diese Liste ist abschliessend. Sie enthält gemäss ihrer Ausgabe vom 10.09.2026 unter anderem Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wettläufe im Training stehen nie darauf, Eckball- und Kartenmärkte ebenso wenig, und eine Esport-Abteilung gibt es in dieser Liste nicht.

Für den Spielenden ist das der entscheidende Satz: Was nicht freigegeben ist, wird nicht angeboten, und man kann sich nicht darauf verlassen, dass eine Wettart, die in einem anderen Land selbstverständlich ist, hier auf dem Wettschein erscheint. Der Vergleich mit einem ausländischen Portal verliert damit seinen Massstab. Der Vergleich innerhalb der Schweiz hat nur einen Massstab — die Liste.

Heikle Angelegenheiten mit Personenkontakt sind gesetzlich gesperrt: Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, dürfen nicht bewettet werden. Beim Afrika-Cup spielt das keine Rolle, in der Systematik dieser Vorschrift liegt aber ein Prinzip, das über die Schweiz hinaus weist.

Viertelfinal, Halbfinal, Final: die K.-o.-Zeit

Viertelfinals, Halbfinals und Finale sind wenige Spiele mit sehr hohem Zuspiel. Das ist der Punkt, an dem die Marge am engsten wird — und zugleich der Punkt, an dem die Regel zur regulären Spielzeit am meisten Geld verschiebt.

Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Nach dem 1X2-Markt war dieser Sieger nach der regulären Spielzeit ein Unentschieden. Wer auf Senegal gesetzt hat, stand also finanziell auf zwei verschiedenen Seiten desselben Ergebnisses, je nachdem, welchen Markt er gewählt hat.

Zwei Monate nach dem Finale wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Für einen Ratgeber ist das eine unangenehme Nachricht, denn es zeigt, wie weit das sportliche Ergebnis und das ausgezahlte Ergebnis auseinanderliegen können. Regeln zu nachträglichen Wertungen stehen in den Bedingungen der Veranstalterin, nicht in einem Zeitungsartikel — diese Bedingungen sind der einzige Ort, an dem man vorher nachliest, was passiert, wenn ein Resultat später geändert wird.

Der Torschützenkönig des Afrika-Cups 2025 war Brahim Díaz aus Marokko mit fünf Toren; im Spiel um Platz 3 gewann Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2. Ein Turnier mit einem Spiel um Platz drei und einem Torschützenmarkt ist ein Turnier, in dem Formwetten und Spielerwetten ihren Platz haben — soweit das der Katalog zulässt.

Livewetten auf ein Turnier mit Zeitverschiebung

Livewetten sind im Schweizer Rahmen erlaubt, prematch wie live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte — was bleibt, ist die Liste der freigegebenen Wettarten, und die gilt auch live.

Sporttip hält dazu eine Besonderheit bereit, die man kennen sollte, bevor man nachts am Bildschirm sitzt. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Sporttip Wetten mit Quote 1.00 werten.

Am Schweizer Wettschein ist das entscheidend. Wer über einen ausländischen Stream schneller ist als der Datenanbieter der Veranstalterin, wird nicht belohnt: Die Wette kommt mit Quote 1.00 zurück, also mit dem Einsatz, nicht mit dem Gewinn. Livewetten sind ein Geschäft mit Sekunden, und die Sekunden gehören der Veranstalterin.

Cash-Out: warum der Ausstieg weniger bringt als der Durchlauf

Der Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt, also beschreibt man ihn als das, was er bei jedem Anbieter ist: ein vorzeitiger Ausstieg zu einem Preis, den die Veranstalterin stellt.

Bei Sporttip betrifft er Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Der letzte Punkt verdient ein eigenes Wort, weil er in der Werbung nie steht. Wenn der mögliche Gewinn bei einem glücklichen Spielverlauf steigt, ist der Cash-Out genau dann am unattraktivsten, wenn man ihn am meisten begehrt: kurz vor dem Ende, wenn die eigene Wette gut liegt. Der Preis für die vorzeitige Sicherheit steckt in der Differenz zwischen dem ausbezahlten Betrag und dem, was ohne vorzeitigen Ausstieg dastünde. Wer einen Cash-Out plant, sollte ihn als Versicherung sehen und nicht als Gewinnmitnahme — und das ist eine der wenigen Stellen im Schweizer Wettsystem, an denen der Abschlag nirgends aufgeführt ist und nur der Wettende ihn aus dem Schein ablesen kann.

Die geprüften Veranstalter und ausländische Angebote im Vergleich

Cluster 6 bildet das Herz dieser Seite, und die ehrlichste Form, es zu vergleichen, ist eine Liste entlang harter Merkmale. Die Reihenfolge ist bewusst: Die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter zuerst, weil sie das legale Angebot sind. Danach ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen — beim Surfen, in Sponsoring, in Foren. Sie werden nach denselben Merkmalen eingeordnet, und jede trägt ausdrücklich die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung». Das ist keine Beurteilung ihrer Produkte, sondern die Beschreibung ihres Status in der Schweiz.

Hier steht die Vergleichstabelle und dann die Einordnung der einzelnen Marken.

Brand Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos (Sporttip) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; gestützt auf die IKV vom 20. Mai 2019
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne; Adresse Avenue de Provence 14
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht belegt
1xBet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht belegt
Funbet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht belegt
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht belegt
BetLabel keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht belegt
Gamdom keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht belegt
Pribet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht belegt
WirWetten keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht belegt

Die Spalte zur Bewilligung ist deshalb so monoton, weil die Sache selbst monoton ist. Der Schweizer Markt für Sportwetten ist auf zwei Veranstalter begrenzt, und eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer auf Schweizer Rechtsschutz setzt, hat damit die Wahl zwischen einem Westschweizer Produkt und einem Produkt aus dem Rest des Landes — und die Entscheidung hängt weniger an der Marke als am Wohnkanton.

Ein Hinweis zur Bewilligung als juristischem Begriff: In der Schweiz heisst das Ding Bewilligung, nicht Lizenz. Eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung.

Swisslos Sporttip: das Produkt für die Deutschschweiz, die Südschweiz und Liechtenstein

Sporttip gehört zur SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa.

Das Vertragsgebiet ist das bestimmende Merkmal, und es ist schmal. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Für die Online-Teilnahme braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in genau diesem Gebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Zur Eröffnung eines Spielerkontos gehören Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Woher das Geld kommt, ist bei diesem Veranstalter ungewöhnlich direkt nachvollziehbar. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Wer wählt, wählt also eine Struktur mit: Die Marge, die im Wettschein verschwindet, taucht bei Swisslos als Beitrag an die Sportförderung wieder auf — wenn auch mit einem Rückgang von CHF 13 Mio. beim Sportwettenanteil. Diese Zahl beschreibt nicht nur die Nachfrage nach Sportwetten in der Deutschschweiz, sondern auch die Konkurrenz durch die unbewilligten Portale, denn jeder Franken, der bei einem blockierten Anbieter landet, kommt in dieser Statistik nicht vor.

Der Afrika-Cup selbst fällt bei diesem Veranstalter in ein Angebot, dessen Umfang an der Liste der freigegebenen Sportarten hängt. Ich habe im Abschnitt zur Gruppenphase beschrieben, was dort gilt. Was dieses Produkt auszeichnet, ist nicht die Auswahl, sondern die Form: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette — Limiten, die Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Dazu die beschriebenen Boosts und der Cash-Out, dessen Betrag tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Gewinn.

Was am Ende übrig bleibt, ist ein Haus mit einem regionalen Monopol, das es sich leisten kann, mehr auf Spielerschutz zu schreiben als auf Produktvielfalt. Wer im Vertragsgebiet wohnt und Turnierwetten sucht, findet hier einen Katalog, der von einer Liste regiert wird, die niemand im Haus selbst geschrieben hat. Der Wettschein trägt alles, was das Gesetz verlangt, die Limiten sitzen an der richtigen Stelle, und die Auszahlung nach oben ist gedeckelt. Das ist der Ort, an dem eine Wette auf den Afrika-Cup in der Schweiz rechtlich existiert — mit einem geschlossenen Markt als Preis für diese Rechtssicherheit.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe in Westschweizer Farben

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Bewilligungsrechtlich ist die Lage identisch mit der bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa. Der Unterschied liegt im Vertragsgebiet — wer in Genf oder Lausanne wohnt, öffnet sein Konto hier, und wer in Zürich wohnt, kommt nicht hinein. Diese Trennung ist keine Marotte der Anbieter, sondern eine Konsequenz der interkantonalen Aufteilung.

Das Verkaufsstellennetz ist bei dieser Grösse die interessanteste Zahl. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen beschreiben eine physische Präsenz, die in der Westschweiz nahezu flächendeckend sein dürfte, und sie erklären, warum das Produkt weniger auf ein Online-Wachstum als auf eine bestehende Klientel gebaut ist. Wer sein Konto online führt, zahlt mit der Gebundenheit an die Westschweiz; wer in den Genuss des Netzes kommt, hat dafür kürzere Wege als jeder in der Zentralschweiz.

Für einen Vergleich mit einem ausländischen Portal ist diese Grösse das klarste Gegenargument, das die Schweiz aufzubieten hat: Rechtsschutz, Kontrolle und ein Spielerschutzrahmen, an den Prüfkäufe der Aufsicht angelegt werden. Der Afrika-Cup fällt hier in dieselbe Logik wie bei Swisslos. Wie die Grenzen des Angebots liegen, beschreiben die Abschnitte zur Freigabeliste und zu den Verlustlimiten.

Was diese Loterie kennzeichnet, ist die Engführung zweier Gesichtspunkte: ein Produkt, das über ein dichtes Netz von Pressestellen funktioniert, und eine Aufsicht, die es auf denselben geschlossenen Katalog verpflichtet wie die grosse Schwester. Wer in Neuenburg oder Jura wohnt, hat die Wahl zwischen diesem Produkt und einem unbewilligten Portal und sonst nichts. Der Preis dieser Klarheit ist eine Angebotsbreite, die hinter jedem ausländischen Anbieter zurückbleibt.

Bruce Bet: eine Marke, die in der Schweiz keine Zulassung hat

Bruce Bet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter, deren Domains von Schweizer Telekommunikationsanbietern über DNS blockiert werden können, weil sie in der Sperrliste der Gespa erscheinen kann. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht.

Der Status in der Schweiz ist damit eindeutig: keine Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Bewilligung ist nicht belegt, und selbst wenn es sie gäbe, hätte sie in der Schweiz keine Wirkung.

Für den Vergleich heisst das: Hier kann eine Wette auf den Afrika-Cup durchaus angenommen werden — das ist kein Urteil über die Spielbarkeit des Angebots, sondern über den Rechtsrahmen, in dem es stattfindet. Eine Wette, die bei einer Marke ohne Schweizer Zulassung platziert wird, fällt nicht unter die Spielerschutzvorschriften, die im Abschnitt zur Rechtlage beschrieben sind.

Wenn dieses Angebot trotzdem gelesen wird, sollten die eigenen Grenzen vorher feststehen: Wer im ausländischen Umfeld spielt, setzt seine Verlustlimite selbst, weil es keine Aufsicht gibt, die ihn dazu verpflichtet.

1xBet: grosser Katalog, in der Schweiz ohne Zulassung

Auch 1xBet fällt unter die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung und kann auf der Sperrliste der Gespa landen. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, eine ausländische Bewilligung ist nicht belegt und hätte in der Schweiz keine Kraft.

Bekannt ist diese Marke vor allem über ihr breites internationales Angebot. Genau hier zeigt sich die Schweizer Absurdität: Eine Wette auf den Afrika-Cup, die in einem Portal mit Dutzenden Märkten je Spiel möglich wäre, findet in der Schweiz im rechtlich zulässigen Rahmen nicht statt, sofern die Wettart nicht auf der Liste steht.

Zum Schutz fehlt jede Verbindung zum Schweizer Spielerschutz: keine Aufsicht über Limiten, keine Einbindung ins Sperrregister, kein Rechtsweg. Wer über die Grenze ausweicht, spielt ohne diese Absicherung.

Funbet: beworben, aber unbewilligt

Für Funbet gilt dieselbe Einordnung. Keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Eine ausländische Bewilligung ist nicht belegt.

Die Sichtbarkeit solcher Marken in der Schweiz ist ein eigenes Thema, und das Gesetz ist dazu eindeutig: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das betrifft die Werbenden, nicht die Spielenden — aber es erklärt, warum ein Portal mit grosser Sichtbarkeit nicht dasselbe ist wie ein bewilligter Anbieter.

Wer sich für eine Marke ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, entscheidet sich für ein Spielfeld, auf dem der Schweizer Rahmen nicht gilt, und die Schweiz hat kein Instrument, das Zahlungen an solche Anbieter unterbindet. Es gibt kein Zahlungsblocking; die Sperre wirkt über Domainnamen und wird durch neue Domains schnell umgangen.

Boomerang Bet: ohne Schweizer Rechtsrahmen

Boomerang Bet ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Hier gelten die allgemeinen Einschränkungen der nicht zugelassenen Portale ohne Schweizer Rechtsweg.

Für den Afrika-Cup gilt nichts anderes als bei den anderen: Eine Bewertung des Angebots zum Turnier wäre ohne Schweizer Bewilligung nicht zu halten. Was auf so einem Portal zum Turnier steht, lässt sich mit dem Schweizer Katalog nicht vergleichen.

Interessant ist eher, was fehlt. Keine Aufsicht prüft, ob das Spielerkonto geschützt ist, ob Minderjährige ausgeschlossen werden, ob ein Wettender sich sperren lassen kann — und wo gesperrt wird, gilt diese Sperre nicht.

BetLabel: ein ausländisches Produkt mit Schweizer Publikum

BetLabel gehört in dieselbe Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung; die Domain kann über DNS blockiert werden, wenn sie auf der Sperrliste erscheint. Eine ausländische Bewilligung ist nicht belegt.

Die relevante Frage bei einer solchen Marke ist nicht, wie das Angebot aussieht, sondern wie es sich verhält, wenn ein Schweizer Kunde gewinnt. Eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat, bedeutet auch: keine Schweizer Aufsicht hat sich die Auszahlungsmodalitäten angesehen. Wer das Produkt trotzdem ausprobieren will, sollte sich vorher über die Auszahlungsmodalitäten informieren — im Zweifel steht das nirgends in der Beschreibung, sondern in den eigenen Bedingungen des Anbieters.

Gamdom: kein Schweizer Veranstalter

Gamdom ist ohne Schweizer Bewilligung gelistet und kann von einer Blockierung über DNS betroffen sein. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; eine ausländische Bewilligung ist nicht belegt.

Der Afrika-Cup ist hier aus Sicht eines Schweizer Spielenden vor allem ein Anlass, mehr zu setzen, als die eigene Limite hergibt — und diese Limite ist bei einem ausländischen Anbieter nicht mehr verbindlich.

Für dieses Produkt bleibt festzuhalten: Der Ausschluss von Schweizer Schutzmechanismen ist der eigentliche Preis.

Pribet: kein bewilligter Schweizer Veranstalter

Pribet zählt zur Gruppe der unbewilligten ausländischen Anbieter. Keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Bewilligung nicht belegt.

Der Unterschied zu einem Schweizer Produkt liegt nicht primär im Preis, sondern in der Rückabwicklung eines Problems.

Ein Rechtsweg, den es nicht gibt, ist auch keine Sicherheit.

WirWetten: ein deutschsprachiges Portal ohne Schweizer Zulassung

WirWetten trägt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung und kann über die Sperrliste blockiert werden. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; eine ausländische Bewilligung ist nicht belegt.

Ein deutschsprachiges Portal liegt für Schweizer Spielende nahe, weil die Sprache passt. Nähe in der Sprache ist keine Nähe im Recht.

Das ist die Lücke, die die Aufsichtsbehörde selbst benennt: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Der Aufwand für den Anbieter ist gering, der Aufwand für die Aufsicht dauerhaft.

Wer aus dieser Liste für wen in Frage kommt

Zieht man die zehn zusammen, bleibt keine schwierige Wahl, solange man den Schweizer Rahmen akzeptiert. Die einzigen zwei Adressen, an denen eine Wette auf den Afrika-Cup den Schweizer Schutz geniesst, sind Swisslos und Loterie Romande, und welche in Frage kommt, entscheidet der Wohnkanton. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, geht zu Sporttip; wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, geht zu Jouez Sport.

Die acht anderen Marken sind für die meisten Leser keine Option, sondern eine Versuchung mit Kosten, die sich schlecht bilanzieren lassen. Wer trotzdem dort spielt, tut es ausdrücklich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Als Vergleichsmassstab für das, was möglich wäre, taugen sie durchaus — die entscheidende Frage bleibt aber nicht, wie viele Märkte ein Portal listet, sondern wie viel ein Schweizer Publikum an Schutz, Steuer- und Auszahlungsregeln dafür aufgibt.

Das ist die kürzeste Zusammenfassung dieses Vergleichs: Die Auswahl ist kostenlos, aber rechtlich teuer. Die Enge ist teuer im Angebot und billig im Schutz. Wer das noch nie von dieser Seite gehört hat, ist genau die Zielgruppe dieses Abschnitts.

Grundlagen: was der Afrika-Cup ist und wie er gespielt wird

Cluster 1 kommt hier nach der Rangliste, und zwar mit Absicht. Die Turniergrundlagen sind bei dieser Betrachtung kein Vorwissen, sondern eine Folie: Erst wenn klar ist, wie viele Spiele in vier Wochen zusammenkommen, versteht man, warum ein Mindesteinsatz von CHF 1 eine echte Limite ist und warum ein Monat Turnier mehr Verlustpotenzial trägt als ein einzelner Schein.

Ein Fussball liegt auf rotbraunem Sand am Rand eines Dorfes, die Abendsonne wirft lange Schatten.

Der Afrika-Cup wird von der CAF organisiert, erstmals 1957 ausgetragen, und die Liste der Rekorde wird von Ägypten angeführt. Seit 2019 nehmen 24 Mannschaften teil; nach 2027 soll das Turnier nur noch alle vier Jahre stattfinden. Der Rhythmus ändert die Kostenlogik nicht, aber die Häufigkeit: Ein Turnier alle zwei Jahre gibt doppelt so viele Anlässe wie ein Turnier alle vier Jahre, und ein Anlass ist für einen Spielenden nie gratis.

Sechs Vierergruppen und der Modus bis zum Finale

Beim Afrika-Cup 2025 wurden sechs Vierergruppen gespielt; die Gruppenersten und -zweiten kamen weiter, dazu die besten vier Gruppendritten, danach folgte ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand. Ein Turnier mit diesem Aufbau hat 36 Gruppenspiele und anschliessend die Runden der Ausscheidung — Viertelfinals, Halbfinals, Spiel um Platz 3 und Finale.

Für den Wettschein heisst das: Der grösste Teil der Spiele liegt in der Gruppenphase, und in der Gruppenphase spielt nicht immer eine Mannschaft, deren Kader man kennt. Die Quoten zu Partien wie Tansania gegen Uganda sind dünner als die zu einem Halbfinal mit Marokko, und dünnere Quoten tragen in der Regel die breitere Marge. Die Kosten für Heimatgefühle — ein Verein, den man tatsächlich verfolgt — sind deshalb kleiner als die Kosten für eine gezielte Wette auf ein Spiel, über das man nichts weiss und in dem die Veranstalterin eine Meinung hat, die man nicht teilen kann.

Beim Afrika-Cup 2025 fielen allein 36 Gruppenspiele in einen Monat. Wer mit CHF 5 pro Spiel dabei war, hat am Ende der Gruppenphase CHF 180 bewegt. Bei einer Marge von rund fünf Prozent liegt der theoretische Vorteil des Buchmachers bei ungefähr CHF 9 — die Zahl, um die der Durchschnitt über diese Serie unter dem Einsatz bleibt. Das ist der beste Beweis dafür, dass die Marge kein akademisches Detail ist, sondern über einen Turniermonat sichtbar wird.

Die Ausgabe 2025: Marokko, ein verschobenes Turnier und ein Ergebnis ohne Bestand

Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt, nachdem er wegen Terminkonflikten mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 vom Sommer 2025 auf den Jahreswechsel verschoben worden war.

Die Verschiebung ist mehr als eine Fussnote. Sie zeigt, wie sehr ein Turnier, das versucht, sich gegen den europäischen Spielplan zu behaupten, durch einen einzigen Terminblock in Bewegung gerät. Für Spielende bedeutet eine Verschiebung etwa: Die Quoten entstehen später als gewohnt, und die Kaderfragen sind zum Anpfiff anders gelagert als in einer ursprünglichen Planung.

Im Finale am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Zwei Monate später wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an.

Der ehrliche Umgang mit dieser Sache lautet: ein Resultat, das vor Gericht stand, ist für die Rückschau eine unsichere Grundlage. Für die Vorausschau ist es umso weniger. Wer aus diesem Verlauf eine Lehre ziehen will, sollte sie nicht über den Ausgang eines Spiels ziehen, sondern über die Form: Bei einem Turnier, in dem Entscheide auf dem Platz später am grünen Tisch landen können, gehören die Regeln zur nachträglichen Wertung zu den ersten Dingen, die man liest.

Für den Afrika-Cup 2027, geplant vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda, meldeten sich 54 Mannschaften zur Qualifikation. Die Qualifikationsrunden selbst sind nur dann bewettbar, wenn sie auf der Liste der freigegebenen Wettbewerbe stehen — diese Liste regelt, ob ein Spiel dieser Qualifikation in einem Schweizer Wettschein überhaupt auftaucht.

Torschützenkönig und Spiel um Platz 3: was ein Turnier an Märkten hergibt

Der Torschützenkönig des Afrika-Cups 2025 war Brahim Díaz aus Marokko mit fünf Toren, und im Spiel um Platz 3 gewann Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2.

Fünf Tore für den besten Torschützen ist eine niedrige Zahl, und das ist kein Zufall. Ein Turnier mit 24 Mannschaften und maximal sieben Spielen pro Team erzeugt einen Titel, der selten von einem einzigen Stürmer dominiert wird. Genau daraus entsteht ein Markt mit einer relativ breiten Marge, weil die Streuung gross ist und die Einschätzung unsicher. Für den Spielenden heisst das: Torschützenmärkte sind reizvoll und teuer. Bei einem Spielerfeld, das über sechs Gruppenspiele verteilt ist, sitzt die Unsicherheit im Preis.

Das Spiel um Platz 3 ist die andere Besonderheit. Es ist ein Spiel mit geringem sportlichem Wert, hoher Unvorhersehbarkeit und — aus Sicht der Veranstalterin — einer Marge, die man kennen sollte, bevor man es als leichte Beute einordnet. Der Ausgang Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2 ist ein Ergebnis, das in einem 1X2-Markt niemals auftaucht, weil nach der regulären Spielzeit ein anderes Resultat stand.

Was ein Turnier ohne Schweizer Beteiligung kostet

Der Afrika-Cup kommt ohne Schweizer Nationalmannschaft, und das ist eine Information mit Geldwert. Es gibt keinen Nationalstolz, der die Wahrnehmung verzerrt, keinen Grund, eine Mannschaft zu überschätzen, keine Community, die den Markt in eine Richtung drückt. Wer auf ein Turnier ohne eigenes Team setzt, hat es mit einem Katalog zu tun, den eine Veranstalterin für ein internationales Publikum gestellt hat.

Umgekehrt fehlt der Anker. Ein Turnier, das man nur über die Tabelle kennt, führt zu Wetten, die auf Namen und Erinnerung gebaut sind. Namen sind teuer. Die Marge ist in jedem Fall bezahlt, ob man die Mannschaft kennt oder nicht.

Rechtlage in der Schweiz: zwei Bewilligungen, ein geschlossener Katalog

Cluster 2 ist der Abschnitt, in dem der Kostenbegriff seinen härtesten Sinn bekommt. Eine Wette bei einem unbewilligten Anbieter kostet nicht weniger. Sie kostet den Rechtsschutz, den Steuerstatus und die Einbindung in die Spielerschutzmechanismen — und dieser Preis wird am Tag einer Streitigkeit fällig.

Was ein Grossspiel ist und wer es beaufsichtigt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, unter dem Geldspielkonkordat in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.

Neun von zehn Lesern werden diesen Satz überfliegen. Zwei Behörden mit ähnlichem Namen sind ein Fehler, den man nur einmal macht. Wer seine Spielsperre eintragen möchte, wendet sich an die Aufsicht, die für Sportwetten zuständig ist, und die heisst Gespa.

Eine Bewilligung setzt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel voraus und gilt nur in der Schweiz. Der letzte Halbsatz regelt den gesamten Graubereich dieses Themas: Eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Nettoerlöse aus diesen Spielen gehen in der Schweiz gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Auch das ist ein Kostenaspekt: Ein Teil der Marge, die im Wettschein verschwindet, fliesst in Strukturen, die man kennt.

Warum es nur zwei Veranstalter gibt

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer die Übersicht im Abschnitt Die geprüften Veranstalter und ausländische Angebote im Vergleich liest, sieht die Konsequenz: Sie hat zwei echte Einträge und acht, die ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung dastehen.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im jeweiligen Gebiet des Veranstalters. Für Swisslos ist das das Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für Loterie Romande sind es Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.

Die Aufteilung ist unbequem und in dieser Klarheit selten. Wer im Kanton Bern wohnt, kann sich bei der Loterie Romande nicht registrieren, und wer in Genf wohnt, nicht bei Swisslos. Der Suchradius eines jeden Spielers wird durch seinen Wohnsitz bestimmt, und das hat nichts mit Leistung zu tun, sondern mit einem historischen Kompromiss.

Was auf dem Wettschein stehen darf

Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Liste der von der Gespa bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Ausgabe vom 10.09.2026. Nach dieser Systematik sind Qualifikationsrunden nur bewettbar, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wettläufe im Training sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte tauchen nicht auf, und eine Esport-Abteilung gibt es nicht.

Genau hier wird der Preis der Rechtssicherheit sichtbar. Ein Portal ohne Schweizer Bewilligung kann ein Dutzend Zusatzmärkte zu einem Spiel anbieten, weil es muss nicht nach einer Liste fragen muss. Die Schweizer Veranstalterinnen können es nicht, und sie werden es nicht dadurch können, dass ein Kunde es sich wünscht. Wer ein legales Angebot will, nimmt die Enge in Kauf.

Bei den Sportarten ist die Schweiz strenger als viele Nachbarn: Bestimmte Sportereignisse sind ausgeschlossen. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, dürfen nicht bewettet werden. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt — Sport ist das Thema, und nur Sport.

Bei virtuellen Sportarten ist die Rechtslage offen, und ich schreibe dazu nichts. Bei Esport lässt sich immerhin sagen: Er steht nicht auf der Liste.

Livewetten und Cash-Out im Gesetz

Livewetten sind erlaubt, prematch und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Was Livewetten einschränkt, ist nicht das Gesetz, sondern die Freigabeliste.

Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt und deshalb als Funktion des jeweiligen Veranstalters zu beschreiben. Bei Sporttip betrifft er Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung; der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Gewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden.

Dass eine Funktion unreguliert ist, ist keine Kleinigkeit. Wo keine Vorschrift existiert, existiert auch kein Anspruch — und bei einer Wette, die freiwillig vorzeitig beendet wird, ist die Freiwilligkeit kein Trost.

Das Spielerkonto und die Limiten, die der Spieler selbst setzt

Sportwetten sind für Personen ab 18 Jahren. Minderjährige sind online nicht zugelassen. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel.

Die Limiten sind der Punkt, an dem die Schweiz eine eigene Linie fährt. Limiten werden von den Spielenden gesetzt, nicht vom Staat: Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht.

Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine zusätzliche freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist möglich.

Die 72-Stunden-Sperre bei einer Erhöhung ist die wichtigste Zahl in diesem Absatz, und sie ist die beste Massnahme, die ein Spielender selbst nicht besonders schätzt. Wer nach einem Verlustabend die Limite erhöhen will, bekommt drei Tage zum Nachdenken geschenkt. Das ist unbequem, es ist wirksam, und es ist innerhalb des gesetzlichen Rahmens eine schärfere Regel als nötig.

Spielsperre und Sperrregister

Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine freiwillige Sperre kann nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Die Prüfkäufe der Aufsicht aus dem Jahr 2025 zeigen, dass Verkaufsstellen nicht per se streng sind: In 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist der Grund, warum ich Verkaufsstellenschutz in diesem Abschnitt nicht als strikt darstelle. Er ist es nicht, und eine Zahl von fast der Hälfte spricht für sich.

Auszahlung nur auf das eigene Konto

Bei bewilligten Schweizer Anbietern werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende gibt es nicht.

Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Die Schweiz hat kein Instrument, das Zahlungen an unbewilligte Wettanbieter blockiert. Ein Satz wie «die Bank blockiert solche Zahlungen» ist in der Schweiz falsch und gehört nicht in einen Ratgeber.

Die Identitätsbindung des Auszahlungskontos ist mehr als eine Formalität. Sie macht den Griff zur Krypto-Wallet unmöglich, und sie ist der Grund, warum ein Spielerkonto bei einem Schweizer Anbieter ein Personenkonto ist.

Steuern: der Freibetrag, der Verrechnungssteuer und die Kantone

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und nicht eine kantonal festgelegte Zahl.

Über diesem Freibetrag behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Für einen typischen Wettenden liegt der eigene Gewinn weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Die Regeln sind kein Beratungsersatz: «Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen», wenn ein Betrag in die Nähe des Freibetrags kommt. So weit kommt es selten, und genau darum ist die Steuer bei Sportwetten kein Thema, das irgendwen abschrecken sollte — ein Punkt, der in der Debatte über ausländische Anbieter zu selten erwähnt wird. Dass ausländische Gewinne bei einer schlechten Auszahlungserfahrung auch noch steuerlich unbequem werden können und gerade bei ausländischen Grossspielen steuerbar sind, ist der zweite Teil derselben Medaille.

Ausländische Bewilligungen und die Sperrliste

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre.

Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert kein Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle.

Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — dieses Domain-Hopping benennt die Aufsicht selbst, nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Das ist der ehrlichste Absatz dieses Abschnitts, und ich schreibe ihn ohne Weichzeichner: Die unbewilligten Angebote sind aus Sicht des Schweizer Rechts verboten, und sie sind trotzdem erreichbar, weil das technische Instrument schnell umgangen wird. Wer dort spielt, handelt nicht im luftleeren Raum — er oder sie handelt in einem Raum ohne Schweizer Regeln.

Eine Bemerkung zur Fairness dieses Abschnitts: Ich stelle die bewilligte Schweiz nicht als die per se sichere Wahl dar. Die bewilligte Schweiz bedeutet vollen Schutz, aber auch nur zwei Veranstalter, einen geschlossenen Katalog an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Nichts davon ist selbstverständlich, und manches davon ist unbequem.

Werbung und Gratisspielguthaben

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht; im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine zeitliche Beschränkung der Werbung nach Tageszeit existiert nicht.

Der letzte Punkt ist der wichtigste für einen Angesichts der Kosten: Ein Werbeverbot nach Tageszeit gibt es in der Schweiz nicht. Wer um zwei Uhr morgens am Bildschirm sitzt, sieht die Werbung, und es gibt keinen gesetzlichen Riegel davor. Das ist der Moment, in dem die eigene Limite die einzige Bremse ist.

Verlustlimiten, Budget und Spielsperre im Turnieralltag

Cluster 3 schliesst die inhaltliche Reihenfolge, und er schliesst sie mit der einzigen Kostenfrage, die keine Veranstalterin für einen beantworten kann.

Ein Turnier über vier Wochen ist ein Verlustmultiplikator, wenn man es falsch anlegt. Ein Abend mit einem Schein ist ein Abend. Vier Wochen mit einem Schein pro Abend sind 28 Wetten, und 28 Wetten sind die Grösse, in der die Marge aus dem Abschnitt zu Quoten und der Marge sichtbar wird. Wer sich das vorher klar macht, wettet anders.

Das Budget kommt aus dem eigenen Einkommen und nicht aus dem Turnier. Ein Turnier ist kein Anlass, den Haushalt in Bewegung zu setzen, und ein Turnier ohne Schweizer Beteiligung ist erst recht kein Anlass dafür.

Wer im Schweizer System spielt, hat ein Werkzeug, das über das Budget hinausgeht: die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer merkt, dass eine Gruppenphase zu viel Rhythmus in den Abend bringt, kann sich für die Dauer des Turniers sperren lassen — für 30 Tage etwa, also für rund die Gruppenphase. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Limiten nach oben sind ebenfalls ein Instrument. Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine zusätzliche freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist möglich.

Eine Zahl in diesem Werkzeug setzt den Massstab: CHF 9’999 in 30 Tagen ist eine hohe Obergrenze. Es ist eine Limite, die den Zugang an den persönlichen Rahmen bindet. Wer sie ausschöpft, gibt mehr aus, als ein Monat Sportwetten in den meisten Haushalten rechtfertigt.

Bei einem ausländischen Anbieter existiert keine Einbindung in das Schweizer Sperrregister. Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter sperren lässt und dann über die Grenze spielt, umgeht die eigene Entscheidung — und die Sperre wird keine Wirkung haben, ohne dass jemand anderes die Verantwortung dafür übernimmt.

Wie eine Sperre aufgehoben wird, steht in den Bedingungen und in den kantonalen Vorgaben; die Aufsicht und die Fachstellen sind die Stellen, an die man sich wendet. Und wer das Gefühl hat, dass die Grenze nicht mehr aus eigener Kraft hält, findet bei der Aufsicht und bei anerkannten Fachstellen Hilfe — die Nummer, die in der Schweiz dafür bereitsteht, ist kostenlos und anonym, und ein Anruf ist keine Niederlage, sondern die günstigste Entscheidung in diesem Abschnitt.

Was Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz kosten: das Fazit

Die Bilanz nach diesem Durchgang lässt sich in wenigen Sätzen zusammenziehen. Wer in der Schweiz auf den Afrika-Cup wetten will, hat genau zwei Adressen, und welche in Frage kommt, entscheidet der Wohnkanton. Der Katalog, den die beiden anbieten dürfen, wird von einer behördlichen Liste regiert, nicht von einem Produktteam. Die Marge sitzt in jeder Quote und liegt in einem üblichen 1X2-Markt in der Grössenordnung von vier bis sieben Prozent — bei einer Beispielrechnung mit 2.10, 3.40 und 3.60 sind es rund 4,6 Prozent, sofern die Quoten so gestellt sind wie angenommen. Über einen Turniermonat mit 36 Gruppenspielen ist das kein Detail mehr, sondern die Zahl, die darüber entscheidet, wie viel von den CHF 5 pro Schein übrig bleibt.

Gewinne bis zum Bundesfreibetrag sind einkommenssteuerfrei und unterliegen keiner Verrechnungssteuer; ab CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn greift die Verrechnungssteuer von 35 Prozent, und die kantonale Schwelle wird davon abweichen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung sind billig zu erreichen und teuer zu benutzen. Kein Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht über die Limiten, keine Einbindung ins Sperrregister. Eine Wette, die dort platziert wird, kann sportlich dieselbe sein wie bei einem bewilligten Anbieter; die Regeln, nach denen sie stattfindet, sind andere.

Wenn dieses Turnier im Juni 2027 beginnt, dann erinnert sich hoffentlich niemand an die CH-spezifische Verengung als Ärgernis, sondern als die Struktur, die einem Schweizer Spielenden den einen Vorteil sichert, den ein besseres Angebot nicht aufwiegt: dass die Regeln nicht der Veranstalter schreibt.

Häufige Fragen zu Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz

Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?

Der Afrika-Cup wird von der CAF organisiert und wurde erstmals 1957 ausgetragen. Die nächste Ausgabe folgt im Sommer 2027 mit den Gastgebern Kenia, Tansania und Uganda; 54 Mannschaften hatten sich zur Qualifikation angemeldet. Die letzte Ausgabe lief vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko.

Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Sportwetten sind in der Schweiz nur bei zwei bewilligten Veranstaltern erlaubt, sofern die Aufsicht Ereignis und Wettart freigibt: bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip und bei Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich. Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung.

Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — beim Fussball 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Beim Afrika-Cup endet ein 1X2-Schein in K.-o.-Spielen deshalb oft mit dem Remis.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Gewinn einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, der Nettogewinn aus Einsatz mal Quote minus eins. Die Marge des Buchmachers zeigt sich an den Kehrwerten aller Quoten eines Marktes: Bei einem 1X2-Markt mit 2.10, 3.40 und 3.60 beträgt die Auszahlungsquote rund 95,4 Prozent und die Marge etwa 4,6 Prozent. Sie wandert je nach Markt.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 und unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren; eine unbefristete Sperre kommt in ein schweizweites Register.

Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Der Bundesfreibetrag für einen Einzelgewinn liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Die kantonalen Freibeträge weichen vom Bundesbetrag ab — deshalb «je nach Kanton». Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»