Zwei Schweizer Wege zur Echtgeldwette – und zehn Apps, die in der Schweiz keine Bewilligung haben
29. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Wer über eine App echtes Geld auf ein Fussballspiel setzen will, hat in der Schweiz zwei Anbieter zur Auswahl. Nicht zwei von zehn, nicht zwei von zwanzig – zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was auf dem Handy nach Sportwette aussieht, läuft ohne Bewilligung nach dem Geldspielgesetz und damit ausserhalb des Schweizer Schutzes.
Das klingt nach einem kurzen Vergleich. Es ist keiner, denn die beiden Wege führen durch verschiedene Landesteile, verlangen unterschiedliche Dinge und enden bei verschiedenen Grenzen. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht hinein. Und wer glaubt, die Auswahl liege zwischen einem bewilligten und einem günstigeren Anbieter, verwechselt Wahlfreiheit mit Bewilligungsfreiheit.
Was das Geldspielgesetz vorgibt und was eine Bewilligung wert ist
Sportwetten um echtes Geld sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, regelt sie in Art. 3 lit. c und e, und die Aufsicht führt die Gespa in Bern, die Interkantonale Geldspielaufsicht, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Nicht die ESBK. Wer dort anruft, landet bei der Behörde für Casinos und wundert sich, warum sie für Sportwetten nicht zuständig ist.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Dieser kurze Satz ist der Grund, warum eine maltesische, deutsche oder curaçaosche Konzession auf Schweizer Boden nichts bedeutet. Sie existiert, sie hat nur hier keine Wirkung.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Auf der einen Seite die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die auf Basis der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) arbeitet und ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt. Auf der anderen Seite die Loterie Romande für die Westschweiz. Damit ist die Liste der bewilligten Sportwettanbieter vollständig. Wer eine Liste weiterer Schweizer Konzessionäre sucht, findet bei der Gespa nur die Sperrliste ausländischer Domains.
Das Vertragsgebiet ist keine Formalie. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Hier liegt die erste echte Wahl, und sie ist geografisch. Zwei bewilligte Apps, aber nur eine für dich. Das ist kein Marketingmangel, sondern die Konstruktion: Jeder Veranstalter bewirtschaftet sein Gebiet, und ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS), in der Praxis zusätzlich im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Wer umzieht, wechselt mit dem Wohnsitz auch die verfügbare App. Wer gelegentlich pendelt, sollte das vor der Registrierung prüfen, nicht danach.
Die enge Liste dessen, was überhaupt gespielt werden darf
Die zulässige Angebotspalette ist geschlossen, und sie ist enger, als viele erwarten. Erlaubt sind Sportwetten – und nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind in der Schweiz nicht zugelassen. Was genau spielbar ist, steht in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS).
Diese Liste ist das eigentliche Regelwerk, und ihre Lücken erzählen mehr als ihre Einträge. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn genannt. Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, und eine Esport-Sektion gibt es dort nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wer aus einer grossen internationalen App kommt, merkt den Unterschied sofort: Kein Live-Streaming, keine Sonderwetten auf den nächsten Eckball, kein Esport-Spektrum. Für eine bewilligte Schweizer Sportwetten-App ist das kein Defekt, sondern die Form. Die Wahl besteht hier zwischen einer schmalen Palette mit Schweizer Rechtsschutz und einer breiten Palette ohne.
Livewetten und Cash-Out: was geregelt ist und was nicht
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte, und es regelt Cash-Out überhaupt nicht. Cash-Out ist damit kein staatliches Angebot, sondern eine Funktion jedes einzelnen Veranstalters – und genau so sollte man sie lesen.
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist die entscheidende Nuance, weil «Cash-Out» in der Werbung wie ein Ausstiegsknopf für die Ewigkeit klingt. Es ist ein Verkauf zu einem Preis, den die andere Seite festlegt. Bei einer Quotenboost-Wette verfällt der Boost, sobald ausgecasht wird. Wer sich auszahlen lässt, tauscht einen möglichen grösseren Gewinn gegen einen kleineren, sicheren – und das ist ein Geschäft mit dem Buchmacher, nicht gegen ihn.
Der Anspruch entsteht erst mit der Verbuchung. Wo die Wette vor Spielbeginn läuft, gilt die reguläre Spielzeit: die reguläre Spieldauer, beim Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Was die Bewilligung den Spielenden kostet
Die zweite Bewilligung ist keine Zusatzleistung. Sie ist der Grund für eine Reihe von Regeln, die einem aus einer ausländischen App unbekannt sind.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto, das ohne Identitätsprüfung auskommt, gibt es bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nicht.
Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Regel, die in der Praxis bedeutet, dass der Spieler nicht auf das eigene Spiel setzen kann.
Ein weiterer Punkt, den ein Neuling leicht überliest: Exklusivität gibt es nur für die beiden Bewilligungen. Kein Schweizer Veranstalter darf sich als «der beste» ausgeben, weil die Auswahl innerhalb der Bewilligungsgruppe keine Wahl ist – sie ist Zugehörigkeit.
Limiten, Spielsperre und der Weg zu Hilfe
Echtgeld in einer App heisst, dass die nächste Wette zwei Tipps entfernt ist, jederzeit, auch nachts. Die Schutzinstrumente sind deshalb nicht Anhängsel des Angebots, sondern sein Gegengewicht. Und sie sind in der Schweiz fast vollständig Spielersache: Nicht der Staat setzt die Verlustgrenze, die Spielenden tun es.
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Werte sollte man zweimal lesen, weil sie zwei verschiedene Dinge enthalten. Der Zeitbezug – 1, 7 oder 30 Tage – ist der Rhythmus, in dem der Verlust gemessen wird. Die Limite darüber ist die Decke. Und die Decke kann fast fünfstellig sein: Wer die Oberlimite ausschöpft, hat einen Monat, in dem CHF 9’999 Verlust über die App möglich sind, ohne dass irgendwo eine Warnung greift. Die Zahl, die den Einsteiger betrifft, ist die tiefere Schwelle für unter 21-Jährige. Das Gesetz verlangt von den Veranstaltern einen oder mehrere Höchstwerte für den täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust (Art. 87 VGS); eine gesetzlich festgelegte Einzahlungsgrenze kennt die Schweiz nicht. Wie hoch sie tatsächlich ausfallen, steht in den Limiten-Seiten des jeweiligen Veranstalters, und man sollte sie beim ersten Aufruf suchen, nicht beim ersten Verlust.
In der 72-Stunden-Frist steckt die eigentliche Schutzfunktion. Das Statut verlangt 24 Stunden (Art. 87 VGS), Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer in einem schlechten Moment erhöht, muss also drei Tage lang mit dem schlechten Moment leben. Das ist kein Fehler, das ist die kleine Bremse, die den Unterschied machen kann. Die Loterie Romande handhabt es in ihren eigenen Bedingungen; die Werte ihres Produkts gehören auf ihre Limiten-Seite.
Selbstsperre: von 180 Tagen bis zum schweizweiten Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Wegen ist der wichtigste Punkt im ganzen Abschnitt. Die befristete Sperre bindet dich – und niemanden sonst. Die unbefristete Sperre bindet die Maschine: Sie steht im gemeinsamen Register der gesperrten Personen (Art. 80–82 BGS) und wird auch dort gelesen, wo du dich nicht mehr bewusst anmeldest. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und ein Fachgremium ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Und wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das klingt hart – es verhindert den Trick, mit dem einen die Verzweiflung einen Moment lang versucht: Während der Sperre zu spielen und sich nachträglich auf die Sperre zu berufen, um den Gewinn zu retten oder den Verlust zurückzuholen.
Bei der Gespa-Testkaufaktion 2025 an Verkaufspunkten wurde einer minderjährigen Person in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette verkauft. Fast jede zweite. Das ist die Zahl, die man im Kopf behalten sollte, wenn man den Kontrollen vertraut – an der Theke funktioniert der Schutz nicht immer, also bleibt er auf dem eigenen Konto.
Wo Spielende Unterstützung brauchen, gibt es in der Schweiz Beratungsstellen, und die Limiten- und Sperrmechanik des Veranstalters ist der erste, nicht der einzige Weg dorthin. Die Instrumente sind da; sie sind nur kein Ersatz für die eigene Entscheidung.
Das Touchscreen-Erlebnis: Wettschein, Anmeldung und Gerätesicherheit
Auf dem Telefon schrumpft jede Wette auf drei Berührungen. Genau dort sitzt das Risiko – nicht in unseriösen Apps, sondern in der Bequemlichkeit einer legitimierten.
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App abgeben, die für iOS und Android erscheint. Der Übergang zwischen den beiden Geräten ist bemerkenswert schweizerisch: In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Der Wettschein in der Hosentasche wird ausgedruckt und bar bezahlt.
Wer das nutzt, sollte den Preis kennen. Eine über die App aufgebaute Wette, die an der Theke eingelöst wird, ist dort nicht automatisch eine Online-Wette – und damit auch nicht automatisch cash-out-fähig, weil Cash-Out bei Sporttip nur bei Online-Wetten existiert. Vor Buchung an der Verkaufsstelle zu prüfen, was die Wette dort noch kann, erspart eine unangenehme Überraschung.
Wie der Wettschein am kleinen Bildschirm entsteht
Der Aufbau folgt dem Muster jeder Wett-App: Sportart wählen, Wettkampf wählen, Markt wählen, Voraussage antippen, Quote erscheint im Wettschein, Einsatz eingeben, bestätigen. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese Staffelung sollte man wörtlich nehmen. Der Höchsteinsatz gilt pro Wette, nicht pro Tag – und die CHF 10’000 gelten für Systemwetten, nicht für Kombiwetten. Bei einer geprüften Systemwette mit mehreren Banken kann also mehr Geld im Spiel sein als bei der grössten Einzelwette. Für einen Spielenden mit CHF 50 Budget pro Woche ist die Limite ohnehin keine Schranke; die Disziplin, alle Einsätze einer Woche zusammenzuzählen, muss von ihm kommen.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer als Spieler selbst Ereignisse desselben Spiels zusammenstellt, baut also an einer Regel vorbei.
Livewetten und Boni: wo die Verlockung sitzt
Auf dem kleinen Bildschirm ist Live das stärkste Argument für eine App, und bei Sporttip ist es technisch sauber gelöst. Die Quoten bewegen sich während des Spiels, der Wettschein daneben, und der Daumen entscheidet in Sekunden. Der Regulator hat das nicht kleingeregelt; das BGS lässt vor- und live-Wetten zu, wo der Veranstalter eine Bewilligung hat.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Da steht es, und man muss es nur lesen: «Pro Wettenden nur einmal nutzbar». Der Boost ist keine Tür, die offen steht, sondern eine, die sich einmal öffnet. Und die Kombiboost-Staffel verlangt fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 für die volle Erhöhung – eine Wette, die kaum jemand trifft, was den Wert der Staffel erklärt, obwohl der Prozentsatz beworben wird.
Anmeldung, Sitzung, Gerät
Die Sitzung in einer Wett-App ist ein Bankzugang in klein. Wer das Gerät verliert, verliert den Zugang zu Spielguthaben, Limiten und Spielsperre. Das Gerät selbst gehört deshalb zur Sicherheitsausstattung: Bildschirmsperre, kein gemeinsames Gerät mit Kindern, kein Speichern der Zugangsdaten in einem Browser, der sie weitergibt. Und die Anmeldung sollte man dort vornehmen, wo das eigene Konto auch dann sicher bleibt, wenn es ein Zuschauer sieht.
Die bewilligten Apps im Vergleich: Funktionsumfang, Kontoführung, Auszahlung
Was unterscheidet die zwei Wege, die es gibt? Weniger, als die Anbieter gerne hätten, aber mehr als genug, um die Wahl zu erklären.
| Marke | Bewilligung nach BGS | Veranstalter bzw. berichtete Konzession |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Konzession nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Konzession nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Konzession nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC Game | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Konzession nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Konzession nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Konzession nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Konzession nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Konzession nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, die zwischen den Gruppen unterscheidet, und sie unterscheidet hart. In der ersten Gruppe steht eine doppelte Bewilligung mit Aufsicht; in der zweiten steht bei jeder Marke derselbe Eintrag, weil keiner dieser Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat und die berichtete ausländische Konzession in der Schweiz keine Wirkung entfaltet.
Zu den Kontoführungs- und Auszahlungswegen gibt es in dieser Gegenüberstellung keine Spalte. Nicht aus Nachlässigkeit: Für Swisslos sind die Wege belegt, für die übrigen Marken dieser Liste steht in den geprüften Grundlagen nichts über ihre Bedingungen, und was dort nicht steht, wird hier nicht behauptet. Wer eine dieser Apps auf dem Telefon hat, liest die Zahlungs- und Kontobedingungen in den eigenen Bedingungen der App nach – vor der ersten Einzahlung, nicht danach.
Die Beträge, die den Unterschied im Alltag ausmachen, liegen im Detail. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind grosszügig, solange man selten auszahlt. Wer seine Gewinne monatlich abzieht, zahlt ab der dritten Überweisung 3 % – auf eine Auszahlung von CHF 500 also CHF 15, was bei einem Gewinn aus einer Quote von 1.50 mehr ist als der halbe Nettogewinn. Die Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen ist kein Nachteil des Anbieters, sondern die Realität einer Banküberweisung – und wer das vorher weiss, plant es ein, statt sich zu ärgern.
Bei Swisslos lässt sich das Guthaben mit PostFinance Pay aufladen, bestätigt direkt in der PostFinance App. Spielguthaben auf dem Wallet können per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Grenze greift also nicht beim Einzahlen, sondern beim Bestand – wer bereits nahe am Maximum liegt, kann nicht weiter aufladen, bis er gespielt hat.
Ausgezahlt wird immer auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten-Geschäft nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wo kein Konto auf den eigenen Namen existiert, endet der Weg – das ist einer der wenigen Fälle, in denen eine Formalität wirklich schützt.
Woher der Reingewinn kommt, ist dagegen kein Vergleichsmerkmal, sondern der Zweck der Konstruktion: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Sportwetten-Anteil ist also gesunken. Das ist kein Argument für die eine oder andere App, aber es ist der Grund, warum es in der Schweiz nur zwei gibt.
Kontoführung, Steuern und Auszahlung: die Grundlagen im Detail
Wer zum ersten Mal echtes Geld in eine Wett-App legt, trifft drei Entscheidungen: Wie kommt Geld hinein, wie kommt es heraus, und was macht der Fiskus damit. Die dritte ist diejenige, die am meisten überrascht.

Von der Einzahlung zum Guthaben
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Alternativ lassen sich Spielguthaben per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Wer sein Guthaben auffüllt, um eine bestimmte Wette zu platzieren, sollte den Mindestbetrag von CHF 20 gegen die eigene Wette rechnen. Für eine Einzelwette mit CHF 1 Einsatz heisst das, dass rund zwanzig Wetten im Guthaben liegen werden – Geld, das schon bei der Buchung ausgegeben ist, was die Selbstkontrolle im entscheidenden Moment etwas anstrengender macht.
Die Loterie Romande nennt in ihren eigenen Unterlagen ihre Zahlungswege; wer Jouez Sport nutzt, liest sie dort.
Wenn eine Wette nicht zählt
Nicht jede platzierte Wette wird auch gewertet. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Der 48-Stunden-Rhythmus ist die Zahl, die zählt. Ein abgesagtes Spiel mit Nachholtermin am nächsten Tag lässt die Wette leben. Ein Spiel, das drei Wochen später neu angesetzt wird, zerfällt auf Quote 1.00 – und in einer Kombination mit vier Voraussagen fällt damit der Kombiboost weg, weil die Voraussetzung von je mindestens 1.50 nicht mehr für alle Voraussagen erfüllt ist. Verlegungen sind keine Seltenheit; wer auf ein Spiel setzt, das schon zweimal verschoben wurde, sollte das wissen.
Wie der Gewinn ausgerechnet wird
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Die Reihenfolge der Rundung ist bemerkenswert. Erst aufrunden auf den Rappen, dann abrunden auf den Fünf-Rappen-Schritt – auf einen Einsatz von CHF 1 und eine Quote von 2.10 ergibt das CHF 2.10 als Rückzahlung und damit CHF 1.10 netto, während eine Quote von 2.11 auf CHF 2.10 abgerundet wird und dieselbe Rückzahlung liefert. Die beiden Wetten unterscheiden sich im Preis, nicht im Ertrag. Bei tiefen Einsätzen verschwindet so ein Teil des Quotenunterschieds, den man beim Vergleich zweier Märkte zu sehen glaubt. Wer nämlich viel spielt, gewöhnt sich an die Rappenkorrektur; wer wenig spielt, merkt sie kaum.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt nach viel Zeit. In der Praxis heisst es: Eine Wette, die man im Frühjahr abgegeben und vergessen hat, ist im Herbst verloren – und das Geld geht an einen guten Zweck, was den Verlust nicht kleiner macht.
Steuern: der Freibetrag und der Kanton
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab – je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Die Zahl, die für die Praxis zählt, ist die andere: Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dem Freibetrag. Keine Einkommenssteuer auf den Gewinn, keine Verrechnungssteuer. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht; wer behauptet, es gebe eine Sportwettensteuer auf den Einsatz, kennt das Schweizer System nicht. Und weil die kantonale Schwelle abweicht, ist die einzige belastbare kantonsbezogene Aussage diese: es kommt auf den Kanton an. Wer über die Grenze hinaus gewinnt, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung; alles andere wäre geraten.
Ein Punkt, den Besitzer ausländischer Apps selten bedenken: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kennt Fälle, in denen sie als vollständiges Einkommen behandelt werden, unabhängig von der Höhe. Wer eine Bewilligung nicht hat, für den gilt die Schweizer Freibetragslogik nicht automatisch.
Die bewilligten Veranstalter im Einzelnen
Zwei Bewilligungen. Hinter der ersten steht ein Unternehmen mit Sitz in Basel, hinter der zweiten eine Institution mit Sitz in Lausanne. Beide verkaufen Wetten, und keiner von beiden ist der bessere Anbieter per se – der eine ist der richtige in deinem Kanton, und der andere ist es nicht.
Swisslos Sporttip: die App mit dem Schweizer Regelwerk und dem QR-Code-Sprung
Sporttip ist eines der zwei Produkte, die in der Schweiz Sportwetten mit Echtgeld anbieten dürfen. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die IKV 2020; Bewilligung und Aufsicht liegen beim Gespann aus Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsichtsbehörde ist die Gespa. Ein Online-Konto bekommen Personen mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die App selbst ist für iOS und Android verfügbar, und das aussergewöhnlichste Merkmal hat nichts mit dem Bildschirm zu tun: In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Für jemanden, der die Wette gerne in der Hand hält oder bar bezahlt, ist das ein echter Vorteil. Für einen reinen App-Spieler ist es eine Funktion, die er nie berührt.
Die Produktarchitektur ist eng an das Schweizer Wettangebot gebunden. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, und Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Die Absicherung nach unten durch die Verlustlimiten ist Pflicht: 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, mit sofortiger Wirkung bei einer Senkung und 72 Stunden Wartezeit bei einer Erhöhung. Die Selbstsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre steht im schweizweiten Register.
Am Ende steht ein Urteil, das nicht aus einem Vergleich kommt, sondern aus einem Preis. Die 3-%-Kommission ab der dritten Auszahlung im Jahr und die Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen sind der eigentliche Reibungspunkt dieses Produkts – nicht die Quoten, nicht die Palette. Wer einmal im Jahr auszahlt, spürt davon nichts. Wer monatlich Gewinne abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit, und das ist der Punkt, an dem die Rechnung des Anbieters von der eigenen abweicht.
Loterie Romande Jouez Sport: das Produkt mit einem Sechstel der Schweiz als Einzugsgebiet
Jouez Sport ist das zweite und letzte Sportwetten-Produkt mit Schweizer Bewilligung. Veranstalterin ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne; Bewilligung und Aufsicht folgen derselben Doppelstruktur unter der Gespa. Das Einzugsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für einen Spielenden in Genf oder Freiburg ist das nicht die schwächere Option, sondern die einzige legale. Die kantonale Verankerung schlägt jede App-Funktion, weil ein Konto dort nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet geöffnet wird. Wer in dieser Region wohnt und eine Schweizer Lizenz-App sucht, entscheidet nicht zwischen Jouez Sport und Sporttip. Er entscheidet zwischen Jouez Sport und keiner.
Die Zahlen dieses Abschnitts gehören in die eigenen Bedingungen des Veranstalters, und die sollte man vor der Registrierung lesen: die eigenen Limitenwerte, die Zahlungswege des Spielerkontos, die Fristen bei der Auszahlung, die Regeln zu Boni. Vergleichen lässt sich nur, was in beiden Häusern steht.
Auch hier steht am Ende ein Punkt, der nicht die Palette betrifft, sondern die Grösse. 221 Mitarbeitende und ein Sechstel der Schweiz sind ein Massstab, der bei Problemen zählt: Wo die Beschwerdeinstanz in derselben Institution sitzt, ist der Weg kurz und der Ton anders als bei einem Anbieter ohne Sitz in der Schweiz. Was das Konto an Limiten und Wegen anbietet, steht in seinen eigenen Bedingungen.
Zehn ausländische Apps ohne Schweizer Bewilligung – und warum «die sicherste» keine dieser Apps ist
Diese Marken stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen: in Werbung, in Suchergebnissen, in Foren. Sie stehen hier nicht als Empfehlung. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belegt (Art. 131 BGS) – deshalb werden sie beschrieben und eingeordnet, nie beworben. Keine dieser Marken darf in diesem Text als legal oder sicher bezeichnet werden.
Was diese zehn eint, ist eine einzige Zeile. Sie haben keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Konzession – curaçaosche, maltesische, deutsche oder aus irgendeinem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Folge ist eine Kette, die man sich vor dem ersten Franken klarmachen sollte: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, stattdessen Domains, die auf der Sperrliste der Gespa landen und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden können (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste.
Der Spielende wird nicht bestraft. Die Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch eine faire Wettkampfkontrolle. Wer dort gewinnt, hat einen Anspruch gegen eine Gesellschaft, die in der Schweiz über keinen Sitz verfügt.
Was das für die Wahl bedeutet: Es gibt hier keine «sichere» Alternative im Sinn eines besseren Anbieters. Es gibt einen Weg mit Schweizer Schutz und engem Angebot und einen Weg ohne Schutz und mit breitem Angebot. Wer die Breite will, sollte wissen, dass er sie mit dem Verzicht auf Schweizer Rechtswege bezahlt. Wer den Schutz will, muss mit zwei Veranstaltern und einer geschlossenen Liste an Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten leben.
Die zehn Marken im Einzelnen
IviBet. Ohne Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Konzession ist nicht erstellt und hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen, und die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen. Wer sein Konto dort führt, prüft die Bedingungen des Anbieters selbst, weil keine Schweizer Aufsicht sie prüft.
Rainbet. Ohne Schweizer Bewilligung. Dieselbe Ausgangslage: keine anerkannte Schweizer Konzession, kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Für einen Spielenden mit Wohnsitz in der Schweiz heisst das, dass die Auseinandersetzung über eine Auszahlung ausserhalb der Schweiz geführt werden müsste.
Interwetten. Ohne Schweizer Bewilligung. Marke und Domain werden von der Gespa im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping ausdrücklich genannt: Blockierte Adressen dieser Art werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt. Damit ist die Blockierung kein wirksames Ausschlussmittel – und zugleich der beste Beleg dafür, wie wenig Schweizer Regeln hier greifen.
BC Game. Ohne Schweizer Bewilligung. Keine Kraft einer ausländischen Konzession in der Schweiz, keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Was die Plattform an Zahlungswegen, Limiten oder Funktionen bietet, steht in ihren eigenen Bedingungen, nicht in einer Schweizer Bewilligung.
BetFury. Ohne Schweizer Bewilligung. Ein Schweizer Konto ist hier ein Konto ohne Schweizer Schutz: keine Aufsicht durch die Gespa, keine Eintragung ins Sperrregister, keine Beschwerdemöglichkeit nach Schweizer Recht. Wer bewusst ausserhalb bleiben will, sollte wenigstens die Bedingungen zur Auszahlung vorher lesen.
Betscore. Ohne Schweizer Bewilligung. Aus einer ausländischen Konzession folgt in der Schweiz nichts (Art. 4 BGS). Es bleibt bei den vier Konsequenzen: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko, und im Streitfall ein Verfahren ausserhalb der Schweiz.
N1 Bet. Ohne Schweizer Bewilligung. Die Website sieht auf dem Telefon aus wie jede andere Wett-App. Der Unterschied liegt nicht im Interface, sondern in der Zeile, die fehlt: der Schweizer Bewilligung nach Art. 21–25 BGS. Ohne sie gibt es keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Spielerschutz-Anbindung.
AmunRa. Ohne Schweizer Bewilligung. Wie alle Marken dieser Gruppe fällt auch diese unter das Werbeverbot für nicht bewilligtes Glücksspiel (Art. 74 Abs. 3 BGS). Für Spielende bedeutet das: kein Schutz, kein Register, kein Rechtsweg – und eine Einzahlung, die sich nicht auf eine Schweizer Bewilligung stützen kann.
Was diese Apps kosten, das nirgends auf dem Wettschein steht
Am schwierigsten zu sehen ist nicht das Geld, das man einzahlt, sondern das, was daneben verschwindet.
Da ist zunächst die Steuerfrage. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kennt Fälle – die Praxis des Kantons Thurgau ist ein solcher –, in denen solche Gewinne als vollständiges Einkommen behandelt werden, unabhängig von der Höhe. Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter greift der Freibetrag, bei einem ausländischen kann er es nicht. Das ist kein Detail für Spitzenverdiener: Ein Gewinn von ein paar Hundert Franken, der bei Sporttip steuerfrei ist, kann in einem Kanton mit entsprechender Praxis zu deklarieren sein.
Da ist zweitens die Frage, was passiert, wenn etwas schiefgeht. Bei einem bewilligten Veranstalter existiert ein Schweizer Rechtsweg, ein Sperrregister und eine Aufsicht, die nachprüft. Bei den anderen existiert eine Gerichtsstands- und Rechtswahlklausel von irgendwo, deren Durchsetzung niemand garantiert. Ein gestoppter Widerruf, eine Auszahlung, die nicht ankommt, ein Konto, das ohne Begründung gesperrt wird – die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas vorkommt, ist bei sauber geführten Anbietern gering, aber die Kosten, wenn es passiert, sind nicht gering.
Die Werbebeschränkung des Art. 74 BGS verbietet zudem Werbung, die aufdringlich, irreführend oder an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet ist. Wo diese Werbung nicht greift, weil der Anbieter ausserhalb der Schweiz sitzt, greift auch die Beschränkung nicht – und die Versuchung, aggressiv mit Bonusbegriffen zu werben, ist entsprechend grösser.
Häufige Fragen zu Sportwetten-Apps mit Echtgeld
Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz die beste?
Eine allgemeine Beste gibt es nicht, weil die richtige App von der Wohnadresse abhängt. Swisslos mit Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Spendabel ist keines der beiden Häuser; beide sind auf ein schmales, staatlich definiertes Angebot beschränkt.
Was unterscheidet eine zugelassene App von einer ausländischen Wett-App?
Die Bewilligung. Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), setzt eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung voraus und bringt Aufsicht, Sperrregister und Rechtsweg mit. Eine ausländische Konzession hat hier keine Kraft: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür ein möglicher Eintrag auf der Sperrliste der Gespa.
Wie kommt das Geld auf das Spielkonto und wie wieder zurück?
Bei Swisslos lädt PostFinance Pay das Spielkonto auf, bestätigt in der PostFinance App; alternativ geht es per Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zurück geht es ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen – anonyme Wege gibt es nicht.
Wohin werden Gewinne aus einer App-Wette ausbezahlt?
Immer auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Welche Limiten gelten für Einsatz und Verlust bei Echtgeldwetten?
Die Verlustlimiten setzen die Spielenden selbst: 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Beim Einsatz gilt bei Sporttip CHF 1 minimum sowie CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten.
Wie funktioniert die Spielsperre, wenn Wetten per App zum Problem werden?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre steht im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben. Während der Sperre besteht kein Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS); wer akut Hilfe braucht, wendet sich an eine Schulden- oder Suchtberatung.
Apps – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
