Cookie-Richtlinie – anbietervergleichch.com

Wer auf anbietervergleichch.com Wettanbieter gegeneinander abwägt, hinterlässt dabei nur wenige technische Spuren. Diese Richtlinie hält fest, welche Cookies und verwandten Techniken zum Einsatz kommen, welchem Zweck sie dienen und wie sich die Einwilligung widerrufen lässt. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die der Browser auf dem Gerät speichert; Local Storage, Session Storage und Zählpixel funktionieren ähnlich.

Wer Cookies ablehnen oder ändern will

Die Entscheidung lässt sich jederzeit über den Link «Cookie-Einstellungen» im Fussbereich der Seite neu treffen. Zusätzlich blockieren oder löschen alle gängigen Browser Cookies:

Gehen die notwendigen Cookies verloren, blendet sich das Banner erneut ein, und manche Funktionen stehen vorübergehend nicht zur Verfügung.

Welche Cookies ohne Zustimmung laufen

Technisch erforderlich sind Cookies, die eine Sitzung zusammenhalten, die Serverlast verteilen, Formulare gegen Missbrauch absichern und die Cookie-Entscheidung selbst festhalten. Sie werden ohne zusätzliche Auswahl gesetzt. Sitzungs-Cookies verfallen beim Schliessen des Browsers, die gespeicherte Entscheidung nach spätestens zwölf Monaten.

Was erst nach einer Auswahl geschieht

Funktionale Cookies behalten Einstellungen wie die Sprache oder die zuletzt betrachteten Vergleiche. Analytische Cookies erfassen, welche Seiten gelesen werden, damit die Inhalte besser werden. Beides setzt voraus, dass es im Banner freigegeben wurde. Für die Auswertung werden IP-Adressen gekürzt; Profile über andere Websites hinweg entstehen nicht.

Dienste von Dritten

Eingebettete Inhalte wie Karten oder Videos können eigene Cookies mitbringen. Hier greifen zusätzlich die Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters, und ein Widerspruch ist dort gesondert einzulegen. Werbe-Cookies für personalisierte Anzeigen setzt anbietervergleichch.com nur nach ausdrücklicher Zustimmung im Banner.

Gesetzliche Grundlage und Aufsicht

Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10) erlaubt die Bearbeitung von Daten auf einem fremden Gerät, wenn die Nutzerin oder der Nutzer über Vorgang und Zweck informiert ist und ablehnen kann. Handelt es sich um Personendaten, ist zudem das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung massgebend; bei einem Zugriff aus der Europäischen Union kann auch die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) anwendbar sein. Zuständig für Anzeigen und Fragen ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern; weitere Angaben bietet die Datenschutzerklärung.

Stand: 29. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»