Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung: zwei Wege, ein Gesetz und sehr wenig Gratisgeld

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen und Veranstalterangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa, die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer im Netz nach einem Wettbonus ohne eigene Einzahlung sucht, landet schnell bei Seiten, die mit einem vierstelligen Startguthaben werben und die Einzahlung erst im Kleingedruckten verlangen. In der Schweiz ist die Sache deutlich kleiner. Ein Gratisspiel oder ein Gratisguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht, und die beiden Veranstalter, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, halten sich daran. Was am Ende herauskam, war im Frühjahr dieses Jahres eine Aktion mit 7’000 Stück Spielguthaben zu je CHF 10 — vergeben über Codes in Fussballstadien, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Das ist der ganze Gratisbonus-Markt eines Landes. Wer das einmal verstanden hat, liest die ausländischen Angebote anders, und genau darum geht es auf dieser Seite: um die Wege, die es gibt, und um die Frage, welcher davon zu wem passt.

Was die Schweiz unter Gratisspielguthaben versteht

In der Schweiz stehen zwei Begriffe nebeneinander, die im Alltag ständig verwechselt werden, und der Unterschied entscheidet darüber, ob überhaupt eine Bewilligung nötig ist.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Das Gratisspielguthaben ist der Begriff des Gesetzes. Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben veranstalten will, braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht — nicht eine Meldung, nicht eine Auslegungsfrage, sondern eine vorherige Zustimmung. Genau hier liegt der Grund, warum die Schweizer Aktionen so selten und so klein sind: Man kann nicht einfach eine Woche lang Geld unter die Leute bringen und schauen, was passiert. Die Aufsicht erteilt diese Zustimmungen im Jahr in begrenzter Zahl, und die Veranstalter wissen das, bevor sie eine Aktion planen.

Davon zu trennen ist die Gratiswette oder Freiwette, wie sie im Wettmarkt heisst. Sie ist kein Geschenk des Hauses, sondern eine Marketingzusage mit Bedingungen: ein Einsatz, der nicht dem Spielerkonto entnommen wird, dessen Ertrag aber Regeln folgt. Und die wichtigste dieser Regeln ist keine Formalie, sondern das Kernstück: Der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer mit einer Gratiswette über CHF 10 und Quote 2,00 gewinnt, bekommt CHF 10 und nicht CHF 20. Der Einsatz bleibt beim Veranstalter, weil er nie wirklich existiert hat.

Wer die Werbeanzeigen aus dem Ausland liest, trifft auf dieselbe Vokabel in ganz anderer Bedeutung. Dort heisst «bonus ohne Einzahlung» oft: ein Guthaben, das man nach einer Registrierung erhält, das aber erst auszahlbar wird, nachdem man es einige Male umgesetzt hat — und dieses Umsetzen geht in der Praxis nur, wenn man selbst Geld nachlegt. Der Bonus ohne Einzahlung ist dann der Anlass zur Einzahlung. Das ist kein Betrug, aber es ist auch kein Geschenk.

Warum die Werbung mit dem Nulltbetrag nirgends aufgeht

Rechnen lässt sich das nicht mit einer Zahl aus einem Werbebanner, sondern mit den Bedingungen, die in den Teilnahmebedingungen stehen. Und die stehen dort, weil sie geschrieben werden müssen — eine Quote, eine Mindestanzahl Voraussagen, ein Gültigkeitsfenster. Wer eine Aktion prüft, prüft diese vier Dinge, nicht die beworbene Summe.

Die Rechtslage: zwei Veranstalter, viele gesperrte Domains

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK: Diese Aufsicht kümmert sich um Casinos und um nichts sonst. Eine Bewilligung braucht es doppelt — eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel — und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr gibt es nicht, und es gibt auch keine Warteliste. Wer hierzulande legale Sportwetten abschliessen will, hat zwei Türen, und welche sich öffnet, hängt davon ab, wo man wohnt.

Die erste Tür gehört der Swisslos mit dem Produkt Sporttip. Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung. Sporttip läuft in 19 Deutschschweizer Kantonen — Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich — sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Dieses Gebiet ist das Swisslos-Vertragsgebiet, und ausserhalb davon bekommt man kein Konto.

Die zweite Tür gehört der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport, für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden.

Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Nicht die Nationalität entscheidet, sondern die Adresse. Wer aus dem Ausland mitliest und sich fragt, warum die hübschen Boni an ihm vorbeigehen: Das ist erledigt, bevor die erste Wette gebucht wird.

Was überhaupt gewettet werden darf

Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Ecken- und Kartenmärkte sucht man vergebens, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidungskompetenz hat. Das Gesetz schränkt nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht möglich — Sport, und dabei bleibt es.

Diese Grenze ist der eigentliche Preis des Schweizer Modells, und sie ist nirgends so sichtbar wie in einem Vergleich nach Bedingungen: Wer exotische Märkte sucht, wird von der Bewilligung nicht aufgehalten, sondern umgeleitet. Der Ausweg liegt ausserhalb des Landes, und dort liegen die Dinge anders.

Warum die Liste gesperrter Domains so lang ist

Ein ausländisches Angebot — ob mit einer Bewilligung aus Curaçao, aus Malta oder aus Deutschland — hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Veranstalter, der hier ohne Bewilligung Wetten annimmt, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden werden nicht bestraft. Aber ihre Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und das ist der Punkt, an dem die Diskussion über Spielerschutz aufhört und die über Geld anfängt.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home ausdrücklich als Beispiele führt; auch bet365 steht nach ihren Angaben auf der Liste. Der Ruhezustand einer gesperrten Seite dauert also ungefähr so lange wie ein Ladevorgang im Mobilfunknetz.

Ein Punkt, der kursiert und falsch ist: Die Schweiz hat kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unerlaubte Wettseiten. Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht. Wer sich auf diese Vorstellung verlässt, verlässt sich auf nichts. Das Sperren passiert auf der Ebene der Namensauflösung, und wer die Adresse kennt, findet den Anbieter trotzdem.

Und noch ein Punkt, der in jeder zweiten Diskussion falsch aufkommt: Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Wer eine Steuer auf den Einsatz behauptet, hat sie erfunden.

Limiten, Spielsperre und der Steuerfreibetrag: der Schutz, der an der Bewilligung hängt

Das Schweizer System legt die Schutzmechanismen nicht in die Hände des Veranstalters, sondern in die des Spielers und der Aufsicht — mit einer Ausnahme, die sehr viel über die Logik des Ganzen verrät.

Wer die Limiten setzt

Nicht der Staat. Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze, und jeder Versuch, eine zu behaupten, ist falsch. Statt dessen muss der Veranstalter verlangen, dass Spielende Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festlegen — für den Tag, die Woche oder den Monat. Swisslos macht daraus eine konkrete Pflicht vor der ersten Teilnahme: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Spielende unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Die 72 Stunden sind die interessantere Zahl, nicht die 9’999. Sie ist eine Bedenkzeit, und sie ist gegen den eigenen Impuls gerichtet, an einem schlechten Abend schnell den Rahmen zu sprengen. Der Gesetzgeber schreibt 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist strenger als nötig, und das kann man anerkennen, ohne die Werbung dafür zu mögen.

Bei der Loterie Romande liegen die Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf das Konto bei der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist hiervon ausgenommen, und zwar vollständig: Es ist nicht auszahlbar, in keinem Fall.

Bei Swisslos ist das Aufladen des Spielkontos über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein möglich, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Ein Detail, das viele für eine Nebensache halten und das keine ist: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind untersagt.

Die Spielsperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich also nicht bei einem Anbieter weg, sondern in einem ganzen Markt.

Das ist der praktische Wert einer Bewilligung, und er lässt sich nicht in Franken ausdrücken. Ein ausländischer Anbieter ist nicht an dieses Register angeschlossen. Eine Sperre, die dort verhängt oder gewünscht wird, folgt niemandem in die Schweiz und aus der Schweiz niemandem dorthin. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz gegenüber einem Anbieter ohne Bewilligung — das ist kein Detail des Kleingedruckten, sondern der Trennstrich zwischen den beiden Hälften dieser Seite.

Ein weiterer Satz, den man kennen sollte, weil er hart klingt und hart ist: Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Und ein Befund, der an Deutlichkeit nichts zu wünschen lässt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Verkaufstellenschutz als streng beschreibt, beschreibt ihn falsch.

Wettende müssen mindestens 18 Jahre alt sein, bei Swisslos wie generell bei Sportwetten. Minderjährige sind online nicht zugelassen. Es gilt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität.

Was der Fiskus vom Gewinn sieht

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Freibetrag liegt beim Bund ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er im Jahr 2025 CHF 1’070’400 betragen hatte. Auf kantonaler Ebene gilt ein anderer Betrag, weshalb hier «je nach Kanton» steht und keine einzelne Kantonszahl.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Wer einen typischen Wetteinsatz setzt, liegt meilenweit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus, und das ist der stillste Kostenposten des ganzen Auslandswegs. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — dafür sind sie in der Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der Freibetrag, der bei Swisslos greift, greift dort nicht. Wer also mit einem Bonus bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, kann auf einen Schlag steuerpflichtig sein, obwohl der Betrag im Inland steuerfrei geblieben wäre. Für verbindliche Auskünfte bleibt nur der Weg zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung; die Angaben hier sind allgemeiner Natur.

Dass Aktionsguthaben denselben Limiten unterliegt wie gekauftes Guthaben, versteht sich dabei von selbst: Ein Guthaben von CHF 10 hebt keine Verlustlimite auf, und es verschiebt auch keine Einzahlungslimite. Wer vor der ersten Wette ohnehin Limiten setzen muss, setzt sie auch dann, wenn das Guthaben geschenkt kam.

Neukundenangebote ohne Einzahlung: was in den Bedingungen steht, die niemand liest

Der Markt für Wettboni ohne Einzahlung in der Schweiz besteht aus sehr wenigen, sehr kleinen Positionen — und aus einer zweiten Kategorie, die man getrennt betrachten muss, weil sie rechtlich etwas anderes ist.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück. Das Guthaben war 30 Tage lang gültig und nicht auszahlbar.

Man kann diese Aktion belächeln — CHF 10 sind keine CHF 10 in bar, und man muss dafür in einem Stadion gewesen sein und einen Code aufgegriffen haben. Aber sie zeigt die Mechanik des Schweizer Modells in Reinform: ein Anlass, ein Zeitfenster, eine Obergrenze, eine Verfallszeit und die klare Ansage, dass das Guthaben den Veranstalter nie in Form von Geld verlässt. Das ist keine kleinliche Regel. Sie ist der Grund, warum die Aufsicht solche Aktionen überhaupt bewilligt.

Daneben stehen die regulären Angebote der beiden Veranstalter, die keine Gratisguthaben sind, sondern Zusätze zu einer echten Wette.

Kombiboost, Quotenboost und Profitboost

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert — wer die Prozentzahlen liest und die Limitierung übersieht, hat den Boost falsch verstanden.

Die Staffelung ist der interessanteste Teil. 100 % auf den Nettogewinn klingen nach einem grossen Angebot, bis man die Voraussetzung durchliest: fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1,50, alle richtig. Bei jeder einzelnen Quote von 1,50 liegt die Wahrscheinlichkeit, alle fünfzehn zu treffen, unter einem Prozent — je nach angenommener Trefferwahrscheinlichkeit deutlich darunter. Der Boost mit der grössten Zahl ist der, den fast niemand bekommt. Und selbst dann bleibt die Erhöhung limitiert. Die Staffelung ist kein Angebot, sie ist eine Verkaufspsychologie mit einem oberen Deckel.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die Stelle, an der viele ihren Zusatz verlieren, ohne es zu merken: Der Cash-Out fühlt sich an wie eine kleine Korrektur am Wettschein, aber er löscht den Bonus.

Ein Vergleich. Ein Kombiboost verlangt eine Kombination — also mehrere Voraussagen, die alle eintreffen müssen, mit einer Ertragserhöhung, deren Deckel nicht in der Bewerbung steht. Ein Profitboost verlangt eine Einzelwette auf ein vom Veranstalter bestimmtes Ereignis, mit einer kleineren, aber planbaren Erhöhung. Wer oft Kombis spielt, dem passt der erste; wer ruhig Einzelwetten auf die grossen Spiele setzt, dem passt der zweite. Der erste hat die höhere Zahl in der Werbung, der zweite die höhere Wahrscheinlichkeit, überhaupt etwas zu bekommen.

Was ein Gratisguthaben von CHF 10 im Schnitt wert ist

Ein Gratisguthaben lässt sich bewerten, wenn man seinen Einsatz nicht mitzählt — denn genau das ist der Unterschied zu einer echten Wette. Wer ein Guthaben von CHF 10 auf ein Markt mit zwei gleichwertigen Ausgängen zu je 1,90 setzt, bekommt bei einem Treffer einen Auszahlungsbetrag von CHF 19 zurück, von dem die CHF 10 Einsatz abgezogen werden — und dann bleibt für den Wettenden weniger übrig, als der Auszahlungsbetrag nahelegt. Der Grund ist die Marge, die im Quotenschlüssel steckt.

Für einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1,90 und 1,90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95,0 %, die Marge also bei etwa 5,0 %. Ein Gratisguthaben von CHF 10 ist nach der Rechnung für den durchschnittlichen Fall einen guten Franken wert und nicht zehn. Das ist der Kern, und er erklärt mehr als jede Marketingzeile: Ein Gratisguthaben ist kein Geschenk in Höhe der beworbenen Summe, sondern ein Wert in der Grössenordnung des halben Einsatzes, mit dem ein regulärer Bonus bemessen wird — im Ergebnis also eine niedrige einstellige Frankenzahl bei einem Guthaben von CHF 10. Diese Spanne hängt vollständig am Quotenschlüssel des Marktes: Bei einem Markt mit einer Marge von 3 % liegt sie höher, bei einer Marge von 8 % tiefer, und beides ist innerhalb desselben Veranstalters möglich, weil der Schlüssel sich nach Markt und Sportart unterscheidet. Die Zahl ist ein Durchschnitt über viele Wetten unter dieser Annahme, keine Zusage für die nächste.

Was den Schweizer Fall zusätzlich drückt: Das Guthaben ist nicht auszahlbar. Der errechnete Durchschnittswert lässt sich also nicht einfach abheben, sondern nur erneut einsetzen — womit er erneut durch den Quotenschlüssel läuft. Aus einer Aktion mit CHF 10 Spielguthaben wird dabei kein Vermögen, sondern ein freundlicher Abend.

Wie sich die Anbieter einordnen: zwei Bewilligungen und acht Marken ohne Schweizer Zulassung

Die folgenden zehn Anbieter stehen in derselben Reihe, weil Schweizer Wettende ihnen allen begegnen. Sie sind aber nicht dasselbe. Die ersten zwei sind die beiden Veranstalter, die das Gesetz für Sportwetten vorsieht. Die anderen acht sind ausländische Marken, die hier ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Sie werden nicht dafür bewertet, dass sie Schweizer sind, sondern nach den Kriterien, die für einen Vergleich taugen: Bewilligungsstatus, Veranstalter oder gemeldete Bewilligung, und was das für den einzelnen Leser bedeutet.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
20Bet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BassBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit der gemeldeten Bewilligung ist bei acht von zehn Zeilen leer, und das ist kein Schönheitsfehler der Tabelle, sondern ihr Ergebnis. In der Schweiz ist die Bewilligung kein Merkmal unter vielen, sondern die Grundlage: Ob ein Schiedsverfahren offensteht, ob man in einem Register erscheint, ob eine Wette überhaupt nach Schweizer Regeln ausgezahlt werden muss — all das hängt an ihr. Diese acht Spalten bleiben deshalb gleich, weil die Rechtslage für sie gleich ist, und unterschieden werden sie lieber nach dem, was sie tatsächlich tun.

Eine Besonderheit der bewilligten Anbieter passt in keine der beiden Zellen: Bei Swisslos sind die Limiten nicht freiwillig, sondern Bedingung. Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist ein Unterschied, den man vor dem Setzen kennen sollte — Wette buchen heisst hier nicht in jedem Fall Wette platzieren.

Die zwei Bewilligungen im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die grösste Reichweite, aber nur in ihrem Gebiet

Swisslos ist der grössere der beiden Veranstalter und der einzige, dessen Angebot einem Tessiner oder einem Liechtensteiner offensteht, ohne dass er von einem anderen Land aus agieren müsste. Für ein Online-Konto braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine Registrierung pro Person — die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Hier wird niemand «einfach mal reinschauen». Das ist für manche eine Hürde und für andere der Grund, das Konto dort zu eröffnen.

Beim Geld ist Swisslos nicht knauserig, aber es ist auch nicht grosszügig mit dem eigenen. Spielguthaben zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von dieser Regelung ausgeschlossen: Es ist nicht auszahlbar, in keinem Fall — und das ist die Zeile, an der die Diskussion über Gratisboni beim bewilligten Anbieter endet.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer glaubt, ein verschollener Wettschein sei ewiges Eigentum, sollte diese Frist kennen. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Zum Regelwerk gehört mehr Kleinteiliges, als man erwartet. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist keine Bosheit, sondern die Folge davon, dass eine Kombination abhängiger Voraussagen keine Kombination ist, sondern eine verkappte Einzelwette mit längerer Quote.

Beim Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 89. Minute schnell noch etwas setzt, sollte das vorher wissen.

Zum Cash-Out: Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer das Angebot als Absicherung versteht, sollte es als das lesen, was es ist: ein Verkauf der Wette zurück an das Haus, zu einem Preis, den das Haus bestimmt.

Was dieses Angebot taugt. Der Sporttip-Leser, der hier gewinnt, ist keiner, der einen Bonus sucht. Es ist jemand, der gelegentlich eine Einzelwette auf ein Fussballspiel setzt, den Wettschein nicht verliert und die 72 Stunden als Pause akzeptiert, die sie sind. Wer aus der Deutschschweiz, dem Tessin oder Liechtenstein kommt und Wert darauf legt, dass eine Auszahlung nach Schweizer Regeln läuft, hat hier das passende Konto — vorausgesetzt, er kommt mit einer geschlossenen Wettliste zurecht.

Loterie Romande Jouez Sport: wenige Aktionen mit klaren Grenzen

Die Loterie Romande ist der kleinere der beiden Veranstalter, und ihre Zahlen sind die eines Landes mit sechs Kantonen, nicht die eines globalen Buchmachers. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende, ein Vertragsgebiet aus Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich sitzt, bekommt hier kein Konto. Diese Grenze steht nicht in einem Werbetext, sie steht im Gesetz.

Die Guthabenregeln sind klar und identisch in der Richtung, in die es zählt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Und auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Man kann über die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» spotten, und manche tun das. 7’000-mal CHF 10, 30 Tage Gültigkeit, nicht auszahlbar, gültig vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen, und der Code konnte nur innerhalb von 7 Tagen eingegeben werden und nur von jemandem, der in einem National-League-Stadion war. Als Angebot ist das fast nichts. Als Dokument ist es etwas anderes: Es zeigt, wie eine Gratisaktion in der Schweiz aussieht, wenn sie aufsichtsrechtlich genehmigt ist — begrenzt in der Menge, begrenzt in der Zeit, begrenzt in der Auszahlbarkeit und an einen konkreten Anlass gebunden.

Was dieses Angebot taugt. Der Jouez Sport-Leser ist ein anderer Mensch als der Sporttip-Leser, nicht wegen der Produkte, sondern wegen der Kantonsgrenze. Wer in Genf oder Lausanne wohnt und lieber bei einem Veranstalter mit wenigen, klar beschriebenen Aktionen ist, findet hier sein Konto. Wer eine Gratisaktion als Grund zur Registrierung nimmt, findet hier — richtiges Timing vorausgesetzt — die einzige Art Gratisaktion, die es in der Schweiz überhaupt legal gibt. Und wer ausserhalb der sechs Kantone lebt, merkt hier zum ersten Mal, dass die Föderalismusfrage nicht in Bern entschieden wird, sondern dadurch, wo die Kantone ihre Grenzen gezogen haben.

20Bet: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperre

20Bet tritt mit einer gemeldeten Bewilligung auf, die in der Schweiz nicht feststellbar und damit nach Art. 4 BGS ohne Wirkung ist. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht. Das bedeutet konkret: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Regeln für Auszahlungen oder Limits. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden. Wer ein Gratisguthaben von einem solchen Anbieter annimmt, nimmt es ausserhalb jedes Rahmens an, den die Schweiz für Wetten vorsieht — und die Steuerpraxis einiger Kantone behandelt solche Gewinne als vollumfänglich steuerbares Einkommen.

Was dieses Angebot taugt. Für Schweizer Wettende, die den Schutzmechanismus des hiesigen Systems einmal in Anspruch nehmen wollten, ist diese Marke der falsche Ort — es gibt dort nichts, was einem Sperrregister oder einer Limitenpflicht gleichkäme. Wer ein Konto dort führt, sollte wissen, dass die Kontobeziehung eine rein vertragliche zu einem ausländischen Unternehmen ist.

myBet: derselbe Rechtsstatus, dieselbe Lücke

myBet steht ohne Schweizer Bewilligung da, mit einer gemeldeten Bewilligung, die hier keine Wirkung entfaltet. Die Folgen sind nicht markenspezifisch, sondern gesetzlich: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockierbarkeit über die Sperrliste. Ein Bonus ohne Einzahlung, den eine solche Plattform auslobt, ist von keiner Schweizer Aufsicht geprüft — was nicht heisst, dass er nicht kommt, sondern nur, dass niemand in der Schweiz für ihn einsteht.

Was dieses Angebot taugt. Wer ohnehin bereit ist, ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens zu spielen, findet hier eine Marke unter mehreren gleich gelagerten. Wer das nicht ist, hat mit dem Konto schon die falsche Entscheidung getroffen, bevor der erste Bonus ins Spiel kommt.

BC.Game: kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Regeln

BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Bewilligung ist hier nicht feststellbar und damit ohne Wirkung. Damit gilt die volle Liste: kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste und DNS-Blockade. Für die Frage nach einem Gratisbonus heisst das vor allem eines: Es gibt keine Schweizer Instanz, die seine Bedingungen prüft, bevor er ausgelobt wird — anders als bei den zwei bewilligten Veranstaltern, deren Aktionsguthaben vorab genehmigt wird.

Was dieses Angebot taugt. Wer den Schweizer Mechanismus mit der vorherigen Zustimmung der Aufsicht schätzt, findet ihn hier nicht; wer ihn für eine Formalie hält, findet hier genau die Freiheit, die daraus folgt, mit allen Folgen, die dazu gehören.

BassBet: der Nulltarif ohne Schweizer Rückhalt

BassBet firmiert ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Bewilligung, die in der Schweiz nicht anerkannt wird. Praktisch bedeutet das: keine Aufsicht, keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsweg und die Möglichkeit der Blockade. Ein Gratisguthaben von CHF 10, das auf einer solchen Plattform nicht auszahlbar ist, ist einen anderen Wert als ein CHF 10-Spielguthaben der Loterie Romande, das von der Aufsicht genehmigt wurde — nicht wegen der Summe, sondern wegen der Instanz, die hinter beidem steht.

Was dieses Angebot taugt. Für jemanden, der die Schweiz für zu reguliert hält, ist das eine Option wie jede andere aus dieser Gruppe. Für jemanden, der einen Streitfall mit Schweizer Rechtsmitteln lösen will, ist es keine.

Unibet: bekannte Marke, unbekannter Status in der Schweiz

Unibet ist international bekannt und in der Schweiz trotzdem ohne Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung wird hier nicht festgestellt und hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Bekanntheit ist kein Rechtsstatus; ein Name, den man kennt, ist in einem Sperrregister nicht eingetragen und gewährt keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf der Sperrliste landen und blockiert werden.

Was dieses Angebot taugt. Wer in der Schweiz lebt und sich an einem bekannten Markennamen orientiert, sollte die Bekanntheit von der Zulassung trennen: Hier ist nur die erste gegeben. Verlassen kann man sich nur auf die vertraglichen Bedingungen des Anbieters, nicht auf ein Schweizer Verfahren.

22Bet: keine Bewilligung, kein Schweizer Verfahren

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung, und die gemeldete Bewilligung ist hier ohne Wirkung. Die Folgen sind die dieser ganzen Gruppe. Der eine Satz, der bleibt: Die Gespa-Sperrliste führt ausländische Domains, die Schweizer Anbieter über DNS blockieren, und Namen aus dieser Liste tauchen dort regelmässig auf. Das ist keine Frage der Seriosität eines Unternehmens, sondern eine Frage seiner Zulassung im Land.

Was dieses Angebot taugt. Wer nach einem Anbieter sucht, bei dem er im Streitfall Schweizer Stellen anrufen kann, wird hier nicht fündig. Wer das nie vorhatte, gewinnt nichts und verliert nichts.

bet-at-home: auf der Sperrliste genannt

bet-at-home ist ein Name, den die Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping selbst ausdrücklich nennt — neben Interwetten. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht, die gemeldete Bewilligung ist hier nicht feststellbar und damit ohne Wirkung. Ein Anbieter, der auf einer Sperrliste steht, ist nicht verschwunden; er wechselt die Adresse. Das gehört zur Nüchternheit der Sache: Eine Blockade ist eine Namensauflösungssperre, keine Abschaltung des Geschäfts.

Was dieses Angebot taugt. Wer den Weg über einen Anbieter wählt, der bereits mit der Schweizer Sperrliste in Berührung gekommen ist, sollte zumindest wissen, mit wem im Streitfall nicht zu rechnen ist: mit einer Schweizer Aufsicht.

1Bet: ein Nulltarif ohne Schweizer Aufsicht

1Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; die gemeldete Bewilligung wird hier nicht festgestellt und ist ohne Wirkung. Damit gilt, was für die ganze Gruppe gilt: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockierbarkeit. Besonders deutlich wird hier der Unterschied zum bewilligten Aktionsguthaben: Dieses ist vorab genehmigt, in Menge und Dauer begrenzt und nicht auszahlbar — aber es ist geprüft. Ein Angebot ohne diese Prüfung kann dieselben Worte tragen und etwas völlig anderes meinen.

Was dieses Angebot taugt. Wer dem Schweizer Weg bewusst ausweicht, findet hier eine Option ohne Schweizer Flankenschutz. Wer ihn sucht, findet die bewilligten Angebote im Abschnitt «Die zwei Bewilligungen im Einzelnen».

Was ein Bonus ohne Einzahlung hierzulande wirklich ist

Zieht man alles zusammen, bleiben zwei Wege, und sie führen nicht zum selben Ort.

Der erste Weg führt über eine der beiden Bewilligungen. Er ist klein, er ist langsam, er ist an eine Adresse gebunden, und sein Gratisangebot bestand in diesem Jahr aus 7’000 Stück Spielguthaben zu CHF 10, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar, an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 — dazu der reguläre Kombiboost mit seiner Staffelung und die Quoten- und Profitboosts in ihrer Einmaligkeit. Wer diesen Weg nimmt, bekommt wenig in Franken und viel an Struktur: Limiten, die vor der ersten Wette zu setzen sind, eine Sperre, die im ganzen Markt gilt, eine Auszahlung nach Schweizer Regeln und eine Steuerfreiheit, die bei den meisten Wetten ohnehin greift.

Der zweite Weg führt zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Er verspricht mehr und liefert manchmal mehr, aber er liefert es ausserhalb des Systems: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockierbarkeit über die Sperrliste, und Gewinne, die in der Steuerpraxis einiger Kantone als vollumfänglich steuerbares Einkommen gelten — unabhängig von der Höhe. Wer diesen Weg wählt, wählt ihn am besten mit offenen Augen und in dem Wissen, dass der Gratisbonus dort meist der Anlass ist, Geld nachzulegen.

Und dann gibt es noch den dritten Fall, den viele Leser eigentlich meinen, wenn sie nach einem Bonus ohne Einzahlung suchen: die Vorstellung, man könne den beworbenen Betrag in Franken auszahlen lassen. Diesen Fall gibt es in der Schweiz nicht. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, bei Swisslos wie bei der Loterie Romande, und das steht nicht im Sternchen, sondern in den Bedingungen. Wer das einmal akzeptiert hat, kann den Rest der Angebote deutlich besser lesen.

Wer sich für den Schweizer Weg entscheidet, entscheidet sich also nicht für das beste Angebot, sondern für eine Umgebung. Das ist die ehrliche Zusammenfassung, und sie ist weniger langweilig, als sie klingt: Der Betrag, den die Werbung zeigt, sagt fast nichts. Die Bedingungen, die dahinterstehen, sagen fast alles.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Bonus ohne Einzahlung

Bekommt man bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Nur in dem engen Rahmen, den die Aufsicht genehmigt. Gratisspielguthaben braucht vorab ihre Zustimmung, deshalb sind solche Aktionen selten und klein. Die Loterie Romande vergab zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 in ihrer Stadion-Aktion 7’000-mal CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Swisslos bietet statt eines Bonusschecks Kombi-, Quoten- und Profitboosts auf echte Wetten.

Warum sind die Aktionen der beiden Veranstalter so klein und so selten?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben vorab bewilligt werden müssen. Die Aufsicht erteilt diese Zustimmungen in begrenzter Zahl, und beide Veranstalter haben wenig Spielraum, darüber hinauszugehen. Wer eine Woche lang Gratisguthaben in beliebiger Höhe vergeben will, findet dafür in der Schweiz keine Grundlage. Die Kleinteiligkeit der Aktionen ist deshalb kein Zeichen von Geiz, sondern die sichtbare Folge des Bewilligungserfordernisses.

Kann man ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung einfach auszahlen lassen?

Nein. Gratisspielguthaben ist bei Swisslos wie bei der Loterie Romande nicht auszahlbar, und daran ändert auch ein Gewinn nichts: Ausgezahlt wird nur, was aus einer echten Wette stammt. Selbst reguläres Spielguthaben lässt sich bei Swisslos nur innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Nein. Das ist die wichtigste Regel im ganzen Thema: Der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Bei einer Gratiswette über CHF 10 zu Quote 2,00 werden CHF 10 gutgeschrieben, nicht CHF 20. Die Wette zahlt also nur den Gewinn aus, nicht den Einsatz — deshalb ist der Wert einer Gratiswette immer kleiner als der beworbene Betrag.

Was bedeutet es, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Dass die Schweiz für dieses Angebot nicht einsteht. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung; es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf der Sperrliste landen und über DNS blockiert werden. Steuerlich behandeln einzelne Kantone solche Gewinne als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert?

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Beim Bund liegt er ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025; auf kantonaler Ebene gilt ein eigener Betrag, deshalb gilt «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Verbindliche Auskunft geben nur Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»