VIP Wetten in der Schweiz: Zwei Bewilligungen, ein geschlossener Katalog und die Frage, was ein hoher Einsatz wirklich bringt

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Stand: 29. Oktober 2026. Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie die Veröffentlichungen der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht.

Ein leerer Ledersessel steht in einer Stadionloge mit Blick auf das Spielfeld im Abendlicht.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer nach VIP-Wetten sucht, sucht in der Regel nach höheren Limiten, nach Sonderkonditionen oder nach einem Zugang, den andere nicht haben. Diese Erwartung trifft in der Schweiz auf eine Ordnung, die genau solche Unterschiede nicht kennt. Es gibt zwei Veranstalter, sie haben je eine Bewilligung für ihr Gebiet, und die Limiten, die für ein Konto gelten, gelten für jedes Konto desselben Produkts gleich. Ein höherer Einsatz ist kein Status. Er ist eine höhere Zahl auf dem Wettschein und ein höherer Betrag, der weg sein kann.

Das ist die unbequeme Antwort auf eine Frage, die anders gestellt wurde. Wer einen VIP-Status sucht, findet in der Schweiz ein Angebot ohne Statusebenen — und mit einem geschlossenen Marktkatalog, der aufzeigt, was überhaupt gesetzt werden darf. Die ausländischen Seiten, die mit einem solchen Status werben, haben keine Schweizer Bewilligung, und daraus folgt eine ganze Reihe von Dingen, von denen das kleinste noch ist, dass ein Gewinn je nach Kanton steuerpflichtig wird.

Rechtslage: Was eine Schweizer Bewilligung abdeckt und was sie ausschliesst

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat steht seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die ESBK ist hier nicht zuständig. Sie beaufsichtigt Casinos, und das ist etwas anderes. Zwei Behörden für zwei Produkte, und wer eine Casino-Bewilligung prüft, prüft damit keine Sportwette.

Eine breite Steintreppe führt zum Eingang einer Tribüne, Herbstlaub liegt auf den Stufen.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung braucht in der Schweiz zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das Bundesgesetz über Geldspiele regelt damit nicht nur, wer wetten darf, sondern auch, welche Wette ein bewilligter Veranstalter überhaupt anbieten darf. Und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine dritte Bewilligung für Sportwetten gibt es nicht, und deshalb gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Nicht weil sie schlecht geführt würde, sondern weil es nichts zu führen gäbe. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Wer das anders erwartet, erwartet ein Regime, das es hier nicht gibt.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete — und die Wohnsitzfrage

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für einen Wettenden heisst das: Das Produkt folgt der Adresse, nicht dem Geschmack. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Aus dem hochgeladenen Ausweis werden die Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Zweitkonto ist damit nicht eine Frage der Kulanz, sondern schlicht nicht vorgesehen.

Das ist der erste Punkt, an dem die VIP-Erwartung bricht. Bei einem ausländischen Anbieter lässt sich die Herkunft in einem Formularfeld erledigen. Hier hängt die Kontoführung an einem Ausweis, an einer Adressdatenbank und an einem Wohnsitz, den man nicht einfach im Profil auswählt.

Auch rechtlich nach oben begrenzt: Art. 47 Abs. 3 VGS verlangt Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis kommt die Gebietsgrenze des eigenen Veranstalters dazu. Der Kreis der Personen, die überhaupt ein Konto haben kann, ist damit kleiner als das Land.

Ein weiterer Punkt, der praktisch wird, bevor es um Geld geht: Die Teilnahme steht Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei einer Sportart, in der viele Spielerinnen und Spieler selbst in unteren Ligen aktiv sind, ist das keine theoretische Regel. Sie trifft das eigene Spiel.

Der geschlossene Katalog: Was überhaupt gesetzt werden darf

Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Es gibt die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026), die auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS beruht. Nur Sportereignisse dürfen Gegenstand einer Sportwette sein. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt.

Innerhalb der Sportarten ist die Liste eng geführt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gesetzt werden. Die Liste enthält keine Corner- und keine Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.

Wer aus dem Ausland kommt, erwartet bei diesen Märkten meist das Gegenteil. Ecken, Karten und ein Esport-Bereich gehören dort zum Standardprogramm. In der Schweiz stehen sie nicht zur Verfügung, weil der Katalog sie nicht führt.

Ein weiteres Verbot betrifft Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte besteht nicht.

Beim Cash-Out lohnt die Unterscheidung: Es ist bei Sporttip eine Funktion des Veranstalters und nicht gesetzlich geregelt. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Auszahlungsbetrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Das ist die Stelle, an der die Funktion teuer wird, ohne dass ein Prozentsatz sichtbar wird: Wer eine Wette mit 200 Franken möglichem Gewinn vorzeitig glattstellt, akzeptiert einen Betrag, der unter diesen 200 Franken liegt, und die Höhe dieses Abschlags bestimmt nicht er.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die erst nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Ereignis setzt, während ein Elfmeter gerade gepfiffen wird, trägt das Risiko, dass die eigene Wette zu 1.00 zurückkommt. Die Einsätze sind dann zurück, der Gewinn ist weg.

Zur regulären Spielzeit: Sie umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Und noch eine Frist, die man erst merkt, wenn sie abläuft: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine Kombination mit vier Beinen verliert also nicht, sie verliert nur eines davon. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Gratisguthaben brauchen vorherige Zustimmung — und Adventure-Werbung ist strafbar

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das sind wenige, und sie erklären, warum die Aktionen der beiden Veranstalter klein ausfallen. Nicht Sparsamkeit, sondern ein Genehmigungsverfahren vor jeder Aktion.

Dieser Mechanismus hat eine zweite Folge. Ein ausländischer Anbieter muss für seine Willkommenspakete niemanden fragen. Er kann eine Zahl in den Raum stellen, die ein bewilligter Veranstalter nicht einmal beantragen könnte, weil sie den Katalog und die Limiten sprengen würde. Der Unterschied in der Bewerbung ist also nicht der Unterschied im Angebot. Er ist der Unterschied im Erlaubnisrahmen.

Hier gehört die Werbeseite des Gesetzes dazu. Werbung darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Verboten ist ausserdem die Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind (Art. 74 Abs. 3 BGS), und darauf steht eine Busse von bis zu CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Ein Zeitfenster, in dem Werbung nicht erlaubt wäre, gibt es nicht.

Was aus dem Ausland mit grossen Zahlen für sich wirbt, ist in der Schweiz nicht bewilligt und darf es auch nicht bewerben. Diese Seite nennt solche Anbieter und bewertet sie, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Sie empfiehlt sie nicht, und sie kann es nach dieser Rechtslage auch gar nicht.

Spielerschutz: Dieselben Regeln für jedes Konto, unabhängig vom Einsatz

Spielerschutz ist in der Schweiz kein Kontomerkmal. Er ist das Gerüst, in dem jedes Konto geführt wird, und er wird nicht weicher, wenn mehr Geld im Spiel ist. Das ist die zweite Stelle, an der die VIP-Erwartung bricht.

Ein Wanderstock lehnt an einer Holzbank auf einem Aussichtspunkt, dahinter breitet sich ein Tal im Dunst aus.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Limiten setzt die spielende Person selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wird gesetzlich nach 24 Stunden wirksam, und Swisslos wie die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Drei Tage Wartezeit sind keine Formalität. Wer am Mittwochabend nach einer Serie erhöhen will, kann am Samstag noch nicht mehr setzen. Die Wartezeit sitzt genau zwischen dem Impuls und dem Klick, und dazwischen liegt mehr als eine Nacht.

Ein zweiter Punkt: Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Die Limiten sind Verlustlimiten, und Verlustlimiten greifen erst, wenn etwas verloren ist. Wer 2’000 Franken einzahlen und 500 einsetzen will, findet dafür kein staatliches Verbot, sondern nur die eigene Limite — die er gesetzt hat, als er noch nicht in der Serie war.

Spielsperre, Pausen und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Sperre nach Art. 80 bis 82 BGS erfasst überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre; sie werden in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer während einer laufenden Sperre über ein Konto eines anderen setzt, verliert also mit dem Konto nicht nur den Zugang, sondern den Gewinnanspruch überhaupt.

Bei den Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle an der Verkaufsstelle darf man deshalb nicht für streng halten. Sie ist es nicht, und die Zahl ist der Beleg dafür. Am Online-Konto mit Ausweispruefung sieht die Lage anders aus; wer seinen Sporttip-Wettschein an einer Verkaufsstelle spielt, verlässt sich auf eine Kontrolle, die in fast der Hälfte der geprüften Fälle nicht funktioniert hat.

Auszahlung nur auf das eigene Konto

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Eine Kreditierung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer auf ein fremdes Konto auszahlen lassen will, findet dafür keine Einstellung.

Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Beim Spielguthaben gibt es Beträge, die man kennen sollte. Das Guthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Damit fällt eines der Argumente für einen VIP-Zugang weg. Wer grössere Beträge bewegen will, stösst bei Swisslos auf eine Monatsgrenze von CHF 10’000 beim Guthabenkauf und eine Guthabenobergrenze von CHF 9’999. Beide Zahlen liegen weit über dem, was übliche Einsätze ausmachen, und beide liegen deutlich unter dem, was manche als «High-Roller-Zugang» verkaufen.

Bei der Auszahlung zählt die Frist. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die 3 % sind kein Drama, und sie sind trotzdem eine Zahl, die man vorher kennt. Wer sein Guthaben in kleinen Schritten abzieht, zahlt häufiger. Wer einmal grösser abzieht, zahlt seltener — oder nie, solange er bei zwei Auszahlungen im Jahr bleibt.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Eine Schwelle, ab der ein Gewinn zu einer Überweisung wird, und ein Postkonto, das auf den Namen der Person lautet: Auch hier gibt es keinen Beschleunigungsweg, der für zahlende Kundschaft offen wäre.

Wer grössere Beträge bewegt, sollte die Auszahlung ausserdem wie eine Buchung behandeln und nicht wie einen Automaten. Ein automatisierter Prozess mit drei Arbeitstagen Frist und einem Konto, das auf den eigenen Namen lautet, kennt keinen Bearbeitungsschub für Umsatz. Genau das ist der Punkt.

Steuern: Wo die Grenze liegt und wann ein Kanton zählt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt die Schwelle ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne kantonale Zahl.

Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein gewöhnlicher Wettender liegt weit darunter: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Sportwette in dieser Grössenordnung ist also steuerfrei, dieselbe Wette über eine ausländische Seite wäre in diesem Kanton voll steuerpflichtig. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wer grössere Beträge gewinnt, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Sperrliste und Domain-Hopping

Ein ausländischer Anbieter mit Curaçao-, Malta- oder deutscher Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das gilt für jede ausländische Bewilligung, unabhängig davon, wie streng die Aufsicht dort ist. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Die spielende Person wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Spielerschutz und keine Fairplay-Kontrolle.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend. Eine Sperre ist also eine Hürde, keine Wand. Wer eine blockierte Seite ansteuern will, findet meist innerhalb eines Tages eine neue Domain.

Der Vergleich der zehn Anbieter: Was aus einer Bewilligung folgt

Die folgende Gegenüberstellung ordnet Gegenstand und Bewilligungslage. Sie ist keine Rangliste und vergibt keinen Platz. Bei zwei Anbietern mit Schweizer Bewilligung ist ein erster Platz ohnehin nicht sinnvoll, weil es keinen dritten Kandidaten gibt und weil beide nur ihr eigenes Gebiet bedienen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Fezbet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
GGbet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betify keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
X3Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldet: Tobique (Kanada) — ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rollbit keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was die Spalte «Schweizer Bewilligung» zeigt, ist die Wirkung des Art. 4 BGS. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und das ist keine Frage ihres Rufs. Sie hat hier einfach keine Kraft, gleichgültig, wie streng die Behörde ist, die sie ausgestellt hat. Die gemeldete Bewilligung von X3Bet ändert daran nichts; sie steht in der dritten Spalte, damit man sieht, worauf sich der Anbieter beruft, und nicht, damit man daraus einen Schweizer Status liest.

Für den Leser heisst das: Zwischen der zweiten und der dritten Zeile der Tabelle liegt der ganze Unterschied, um den es auf dieser Seite geht. Acht der zehn Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an das Sperrregister angebunden und bieten keinen Schweizer Rechtsschutz. Sichtbar wird das erst, wenn etwas schiefgeht: bei der Auszahlung, bei einer strittigen Wettauswertung, bei der Steuererklärung. Bis dahin sehen alle zehn gleich aus, und genau darin liegt die Falle.

Die Einsatzgrenzen der beiden bewilligten Veranstalter

Bei einem Vergleich zweier Anbieter bleibt am Ende wenig Populäres übrig, weil beide dieselbe Bewilligungsart tragen und denselben Katalog bedienen müssen. Was sich unterscheidet, sind Beträge, Funktionen und die Gebietszugehörigkeit. Und bei einem Produkt, das vor allem über Verkaufsstellen läuft, sagt die Zahl der Verkaufsstellen mehr über den Alltag aus als die Bewilligungszeile.

Sporttip hat für alle Wetten, die hier verglichen werden, klare Grenzen: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die 1’000 Franken sind der Punkt, an dem die VIP-Frage beantwortet wird, ohne dass man eine einzige Werbebotschaft lesen muss. Wer eine Einzelwette über 2’000 Franken platzieren will, kann das bei Sporttip nicht. Die Systemwette mit ihren 10’000 Franken ist die Ausnahme, und sie ist keine Erweiterung für Grossspieler: Eine Systemwette ist eine Sammlung von Kombinationen aus mehreren Voraussagen, und der Einsatz von 10’000 Franken verteilt sich über diese Kombinationen. Es ist ein anderer Spielmechanismus mit weiter Grenze, kein grösserer Hebel auf eine einzelne Voraussage.

Nun zur Frage, was der Anbieter von einem Einsatz behält, unabhängig von dessen Höhe. Für diesen Zweck genügt ein Rechenbeispiel und kein Zitat, weil hier bewusst keine konkrete Quotierung eines konkreten Spiels herangezogen wird.

Ein Markt mit zwei Ausgängen, beide zu Quote 1.90, ist der einfachste Fall. Die Auszahlungsquote des Marktes ergibt sich aus 1 dividiert durch die Summe der Kehrwerte der Quoten. Bei zwei Quoten von 1.90 liegt jeder Kehrwert bei rund 0.5263, die Summe bei rund 1.0526, und damit liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %. Die Marge — die Differenz zwischen dem Einsatz und dem, was der Markt im Durchschnitt zurückgibt — liegt bei rund 5,3 %.

Im Beispiel mit Quote 2.10 auf beiden Seiten sieht es schmaler aus: Die Kehrwerte liegen bei rund 0.4762, die Summe bei rund 0.9524, die Auszahlungsquote also über 100 %. Eine solche Paarung verspricht beiden Seiten mehr, als tatsächlich eingezahlt wurde, und sie ist die Ausnahme, kein Regelfall. Bei zwei Quoten von 2.00 ergibt sich eine Auszahlungsquote von genau 100 % und eine Marge von 0 %.

Was der Leser mit diesen Zahlen macht, ist Verlustrechnung über viele Wetten. Ein durchschnittlicher Verlust von etwa 5 Rappen auf den eingesetzten Franken in einem Zweiwegemarkt ist die Grundlinie, und dieser Betrag wächst mit jedem Einsatz, nicht nur mit jedem verlorenen Wettschein. Wer 100 Franken auf einen solchen Markt setzt, hat im Durchschnitt über viele Wetten rund 5,30 Franken an den Anbieter abgegeben. Das ist der Preis, der über eine gesamte Wettkarriere zählt — nicht die Bewilligung, nicht der Status, nicht die Zahl der Verkaufsstellen.

Der Kombiboost greift in dieses Bild ein, und zwar deutlich. Er gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost erhöht also nicht die Quote, sondern den Gewinn auf dem Wettschein, und er greift erst ab der vierten Voraussage.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die beiden Boostarten zusammen mit dem Kombiboost sind damit mehr als ein Anhängsel eines Begrüssungspakets. Sie sind das Instrument, mit dem Sporttip überhaupt etwas auf den Nettogewinn legt, und die Bedingungen — eine Voraussage beim Quotenboost, vier beim Kombiboost, kein Cash-Out — sind der Weg, auf dem sich das entscheiden lässt.

Wie eine Sporttip-Wette gerechnet und ausbezahlt wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gespielt wird online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.

Dass eine kombinierte Wette aus mehreren Faktoren entsteht, ist der Grund, warum Systemwetten überhaupt existieren: Eine Systemwette ist die Menge der Kombinationen aus mehreren Voraussagen, und die Systemwette bei Sporttip liegt entsprechend bei einem Einsatz von 10’000 Franken. Die Grenze ist damit an eine andere Wette gebunden, nicht an mehr Vertrauen in den Einzelnen.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die Bewilligung, das grösste Vertragsgebiet und die Grenze bei CHF 1’000

Swisslos ist eine der zwei Veranstalterinnen, die die interkantonale Ordnung zulässt. Die Bewilligung besteht aus zwei Teilen, sie sind beide vorhanden, und die Aufsicht liegt bei der Gespa. Der Sitz der Genossenschaft ist Basel, das Produkt heisst Sporttip.

Das Vertragsgebiet ist gross: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer hier wohnt, kann ein Online-Konto führen, und die Registrierung verlangt 18 Jahre, eine Adresse im Gebiet und eine Identitätsprüfung, bei der die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden.

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Von jedem Franken, der in einer Sporttip-Wette landet, geht ein festgelegter Teil in diese Ausschüttung. Wer die Abgaben auf dem Wettschein beklagt, kann hier nachlesen, wohin der kleinere Teil davon geht.

Die Kehrseite derselben Konstruktion ist die Grösse des Angebots. Ein im Gesetz verankerter Zweck, ein geschlossener Marktkatalog und ein Zustimmungsverfahren für jede Aktion ergeben ein Programm, das im Vergleich zu einem ausländischen Portal schmal aussieht. Wer Casinospiele in derselben App sucht: Das ist ein anderes Produkt mit anderer Bewilligung, und die Spielsperre gilt für beide.

Und dann ist da die Zahl, die für die VIP-Frage wichtiger ist als alles andere. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1. Das ist eine Spanne, die jeden Kleinbetrag zulässt und jeder Wette über 1’000 Franken die Tür schliesst.

Fazit: Die Spanne von CHF 1 bis CHF 1’000 ist der ehrlichste Massstab dieser Seite. Sie lässt jedes Budget zu und macht aus der Frage nach dem VIP-Zugang eine Rechenaufgabe statt einer Statusfrage. Bei Swisslos lässt sich das Signal durch nichts kaufen, was auf dem Konto steht; es entsteht nur durch das Spiel selbst und läuft bei ihrer zweiten Auszahlung im Jahr auf null Gegenwert hinaus, weil die Amortisation bei null beginnt. Die konkreten Beträge stehen oben bei den Einsatzgrenzen, und sie sind für jede Kundengruppe dieselben. Die Bewilligung selbst ist die Botschaft: Ein Veranstalter, der seine Limiten nicht an die Höhe des Kundenkontos anpassen kann, ist kein Casting, sondern ein Regulierungsprodukt. Wer wissen will, was eine Schweizer Bewilligung dem Kunden bringt, liest die Sporttip-Spielregeln und sieht eine Reihenfolge von Fristen und Obergrenzen, die für alle gelten.

Loterie Romande Jouez Sport: das kleinere Gebiet und die Verkaufsstellen

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin. Sie bietet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura an, nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden.

Die Verkaufsstellendichte ist hier der eigentliche Unterschied. In einem Gebiet von sechs Kantonen sind 2’350 Verkaufsstellen überdurchschnittlich dicht, und ein Wettschein, der gegen eine Quittung abgegeben wird, ist in der Westschweiz selbstverständlicher als in der Deutschschweiz. Wer regelmässig über eine Verkaufsstelle spielt, merkt das an der Auswahl, die er in der eigenen Gemeinde hat. Wer ausschliesslich online spielt, merkt davon nichts.

Bewilligungsrechtlich gibt es hier nichts zu unterscheiden: Das ist dieselbe Bewilligungsart mit denselben zwei Teilen und derselben Aufsicht. Und wer nicht in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, bekommt auch kein Online-Konto. Kein Aufpreis, keine Warteliste, keine Ausnahme. Die Grenze ist die Wohnadresse.

Fazit: Zwei Punkte fallen bei der Loterie Romande zusammen. Der Betreiber ist der einzige in der Schweiz, der Sport und Lotterie in einer Westschweizer Struktur führt, und der Preis dafür ist ein Gebiet von sechs Kantonen: Wer ausserhalb wohnt, kann die Plattform nicht nutzen, und das ist keine Formalie, sondern die ganze Erreichbarkeit des Produkts. Wer in Genf, Lausanne oder Freiburg wohnt, hat damit eine landesweit zugelassene Alternative mit derselben Bewilligungsart. Wer in Zürich wohnt, hat sie nicht — und sollte die Zeit nicht mit einem Konto verbringen, das er nicht eröffnen kann.

Fezbet: keine Schweizer Bewilligung

Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine Bewilligung, die sich ermitteln liesse, ist nicht festgestellt, und eine solche Bewilligung hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Daraus folgt eine Kette, und sie ist bei jedem der acht ausländischen Anbieter dieselbe. Fezbet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was Fezbet im Gegenzug mitbringt, ist der Grund, warum Schweizer Spielende dort überhaupt landen: keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Bewilligungsprüfung, keine Ausweispruefung nach VGS-Massstab und ein Werbeauftritt, der deutlich mehr versprechen darf als ein bewilligter Veranstalter. Ob ein Willkommenspaket, ein Cashback oder ein VIP-Programm besteht, ist von hier aus nicht bewertbar, und was ein solches Programm im Einzelfall verlangt, steht in den Bedingungen des Anbieters. Wer vor einer Entscheidung steht, liest sie dort, bevor er etwas einzahlt.

Fazit: Fezbet ist ein Konto ohne Schweizer Bewilligung mit einem Werbeauftritt, der genau deshalb grösser ausfallen darf. Der entscheidende Punkt ist nicht die Isolation von der Aufsicht, sondern die Stelle, an der sie sichtbar wird: bei der Auszahlung eines vierstelligen Gewinns. Dort gibt es keine Beschwerdeinstanz in der Schweiz, keine Frist, die jemand einhalten muss, und keine Testkäufe, die dem Anbieter Konsequenzen androhen. Vor der ersten Einzahlung wirkt das Konto identisch, und genau in dieser Ähnlichkeit liegt die Falle.

HornetBet: keine Schweizer Bewilligung

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Veranstaltung von Sportwetten in der Schweiz ist hier nicht erlaubt, eine im Ausland ausgestellte Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung, und eine Geltung für die Schweiz besteht nicht.

Die Anbindung an das Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsschutz fehlt, eine Aufnahme in die Sperrliste ist möglich. Das ist bei jedem ausländischen Anbieter dieser Liste derselbe Rahmen; er wird hier nicht wiederholt.

Die Frage, die sich bei HornetBet stellt, ist eine andere. Wer freiwillig bei Swisslos eine Spielsperre eingetragen hat, kann bei einem Anbieter ohne Registeranbindung weiterhin spielen, weil die Sperre dort nicht bekannt ist und nicht bekannt sein muss. Das ist die unangenehme Kehrseite: Der Schutz, den man selbst gewählt hat, endet an der Domain. Wer eine Sperre eingetragen hat und sie bei einem ausländischen Anbieter umgeht, findet dort keine Instanz, die ihn zurückholt.

Was HornetBet an Produkt, Bonus oder Zahlungswegen bietet, ist von hier aus nicht bewertbar, und ein Versprechen, das ein Anbieter ohne Bewilligung ausspricht, hat in der Schweiz keine prüfbare Grundlage. Wer vor der Entscheidung steht, liest die Bedingungen des Anbieters und prüft, ob Auszahlung, Währung und Kontoführung dort geregelt sind.

Fazit: Bei HornetBet steht eine Tatsache im Vordergrund: eine Sperre, die eine Person selbst gewählt hat, hat hier keine Wirkung. Bei einem Anbieter, der an das Sperrregister angebunden ist, wäre das anders. Ein Konto ohne Bewilligung ist also nicht nur ein Konto ohne Schweizer Rechtsschutz, sondern auch eines ohne die von der Person selbst gewählte Bremse — und das ist der Punkt, den man vor der Anmeldung wissen sollte, nicht nach dem ersten Verlust.

GGbet: keine Schweizer Bewilligung

GGbet hat keine Schweizer Bewilligung, und nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine im Ausland ausgestellte Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Was bei einem Anbieter dieser Art üblicherweise zu prüfen ist, sind gerade die Punkte, die auf einer Sportwettenseite gerne im Kleingedruckten stehen: der Zeitpunkt der Auszahlung, das Konto, auf das ausbezahlt wird, die Währung des Kontos und die Bedingungen, unter denen ein Bonus verfällt. Wer eine grössere Summe gewinnen will, sollte vorher wissen, wie sie wieder herauskommt.

Fazit: Bei GGbet bleibt die Bewertung an dem Punkt hängen, an dem eine Bewilligungslücke praktisch wird: an der Abwicklung. Viele Anbieter ohne Schweizer Bewilligung behalten ihre einzahlenden Kunden gerne, während die Auszahlung einen eigenen Weg durch die Bedingungen nimmt — und ohne Bewilligung gibt es keine Schweizer Aufsicht, die dem nachgeht. Wer eine grössere Summe erwartet, sollte vor der Einzahlung klären, wie und in welcher Frist sie ausgezahlt wird.

Betify: keine Schweizer Bewilligung

Betify hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung, die in der Schweiz gilt, besteht nicht, und eine im Ausland ausgestellte entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Betify ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, bietet keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können per DNS blockiert werden.

Für Schweizer Spielende ist der Auffälligste an diesem Eintrag nicht der Anbieter, sondern die Zahl der Einträge dieser Art in der Liste. Neben Swisslos und Loterie Romande stehen acht Namen, die sich in dieser Zeile gleichen. Das ist der Zustand des Marktes: Zwei Anbieter mit Bewilligung, viele ohne, und die ohne werben in der Regel lauter.

Fazit: Bei Betify wie bei jedem der acht ausländischen Einträge entscheidet ein einziger Umstand über die Bewertung: Eine Bewilligung, die in der Schweiz gilt, besteht nicht, und deshalb greift hier weder eine Schweizer Frist noch eine Schweizer Beschwerdestelle. Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte Auszahlungsbedingungen und Währung vorher lesen — und nicht nach dem Gewinn.

X3Bet: gemeldete Bewilligung aus Kanada

X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Als Bewilligung gemeldet ist Tobique in Kanada. Diese Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Ein Anbieter mit einer gemeldeten ausländischen Bewilligung und acht ohne feststellbare Bewilligung unterscheiden sich in einem Punkt, den man kennen sollte: Wenn eine Bewilligung überhaupt gemeldet ist, lässt sich wenigstens prüfen, wer sie unter welchen Bedingungen ausgestellt hat. Ob das für die Schweiz etwas wert ist, entscheidet sich trotzdem am Art. 4 BGS, also an einer Zeile im Gesetz, die kein Zertifikat aus Kanada verändert.

Fazit: Bei X3Bet ist die gemeldete Bewilligung kein Sicherheitsversprechen, sondern eine Information über den Träger. Ob sie etwas taugt, hängt davon ab, was sie abdeckt — und in der Schweiz hängt es an der Geltung, die nach dem Gesetz fehlt. Wer die Prüfung ernst nimmt, sieht sich die gemeldete Bewilligung im Detail an und nicht nur die Tatsache, dass es eine gibt.

20Bet: keine Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung, die in der Schweiz gilt, besteht nicht; eine im Ausland ausgestellte entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Eine Registeranbindung besteht nicht, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, eine Aufnahme in die Sperrliste ist möglich.

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte sich zusätzlich die steuerliche Seite ansehen. Gewinne unterliegen bei ausländischen Anbietern nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandeln; die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau tut das. Wer in einem solchen Kanton wohnt, hat auch bei einem mittleren Gewinn eine Steuererklärungspflicht und nicht die bequeme Schwelle von CHF 1’071’000 einer Schweizer Wette.

Fazit: Bei 20Bet entscheidet weniger das Produkt als der Spalt zwischen ausländischer Bewilligungslage und Schweizer Steuerpflicht. Wer grössere Beträge gewinnt, steht bei einer Schweizer Wette unter der Steuerschwelle und bei einem Anbieter ohne Bewilligung möglicherweise nicht. Das ist kein Argument gegen ein bestimmtes Portal, sondern ein Grund, den Steuersitz vor dem Gewinn zu bedenken und nicht danach.

Rollbit: keine Schweizer Bewilligung

Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz geltende Bewilligung besteht nicht; eine im Ausland ausgestellte entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Eine Anbindung an das Sperrregister besteht nicht, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und eine Blockierung per DNS ist möglich.

Bei einem Anbieter mit Krypto-Bezug wie Rollbit sollte man den Zahlungsweg gesondert prüfen, und zwar vor der Einzahlung. Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Angebot nicht möglich; Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt, dass Gewinne und Guthaben auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers fliessen. Eine Auszahlung in einer Währung, die sich keiner Kontoinhaberschaft zuordnen lässt, kennt diese Bindung nicht — und damit auch nicht die Sicherheit, die sie schafft.

Fazit: Bei Rollbit ist die Währung des Kontos die eigentliche Frage, nicht die Bewilligungszeile. Wer in Krypto einzahlt und auszahlen lässt, verlässt den Rahmen, den Art. 50 Abs. 2 VGS zieht, und verliert damit auch die Zuordnung eines Gewinns zu einer Person. Wer den Anbieter trotzdem in Betracht zieht, sollte vorher klären, ob und wie eine Auszahlung in Franken möglich ist.

HighFlyBet: keine Schweizer Bewilligung

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz besteht nicht, und nach Art. 4 BGS entfalten Auslandsbewilligungen hier keine Kraft. Es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können per DNS blockiert werden.

Ein Anbieter dieser Grösse lebt vom Werbeeindruck, und der Eindruck ist in der Schweiz ein anderes Thema als das Produkt. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist untersagt und mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bewehrt (Art. 131 BGS). Wer für solche Seiten wirbt, riskiert nicht weniger als der Anbieter selbst, und die Aufsicht schaut darauf. Wer im Freundeskreis einen Link weiterleitet, sollte das wissen.

Fazit: Beim letzten Eintrag der Liste lohnt der Blick auf die Werbeseite des Gesetzes: Erlaubt ist sie nicht, und die Busse trifft auch die werbende Person. HighFlyBet ist damit das Musterbeispiel dafür, dass die Bewilligungsfrage in der Schweiz nicht nur das Angebot betrifft, sondern auch die Rede darüber. Wer seinem Umfeld eine solche Seite nahelegt, übernimmt ein Risiko, das die Seite selbst trägt.

Übersicht: Worum es bei VIP-Wetten geht und was davon bleibt

Der Ausdruck VIP-Wetten hat keinen Schweizer Rechtsbegriff. Es gibt keine Sonderbewilligung für Vielspieler, keine Erlaubnis für andere Limiten und keine zweite Preisklasse. Was es gibt, sind drei Dinge: die Limiten, die für alle gelten, die Steuerfreibeträge, die den Gewinn steuerfrei halten, und die Sperrliste, an der ein ausländisches Portal hängen bleibt.

Was deren Aufnahme anzeigt: Die Nummer auf einer ausländischen Domain ist nicht die Nummer eines Schweizer Veranstalters. Kleine Portale kommen auf Listen mit vierstelliger Domainzahl und einem «Badge» aus Curaçao oder Kanada, das in der Schweiz nichts bedeutet.

Wer die Grundlagen braucht, findet sie in den drei vorigen Abschnitten. Wer ein konkretes Konto plant, braucht nur diese Abfolge: Wohnsitz, Bewilligung, Auszahlungsweg, Limite. Alles andere ist Ausstattung.

Und die letzte Konsequenz, die aus dieser Seite folgt: Es gibt in der Schweiz keinen VIP-Zugang zu kaufen, und deshalb ist jeder Anbieter, der mit einem VIP-Programm wirbt, ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Vermutung über einzelne Seiten, sondern folgt aus Art. 4 BGS und dem geschlossenen Katalog. Wer das akzeptiert, sucht nicht mehr nach dem besseren Zugang, sondern nach dem besseren Umgang mit dem, was er ohnehin tun wird.

Häufige Fragen

Was sind VIP-Wetten, und welche Sonderkonditionen gibt es bei zugelassenen Schweizer Veranstaltern?

In der Schweiz gibt es keinen eigenen Zugang für Vielspieler: Die zwei zugelassenen Veranstalter Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport setzen alle Limits für alle Konten gleich, und jede Sonderkondition müsste vorab von der Aufsicht genehmigt werden. Die Statistik zu Gratisspielguthaben fällt entsprechend schmal aus — in einem Jahr wurden 32 Bewilligungen an beide Veranstalter zusammen erteilt.

Wie kommen die Gratisguthaben und Aktionen zustande, die als VIP-Vorteil angepriesen werden?

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Aufsicht, und genau diese Vorabgenehmigung macht jede Aktion zu einem Einzelfall mit Prüfung. Ausländische Seiten können ein Begrüssungspaket dagegen ohne Genehmigung anbieten. Ob es bei Swisslos wirkt oder am Verfallsdatum, steht im Kleingedruckten der Aktion und nicht im Werbetext.

Wie hoch sind die Höchsteinsätze bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Systemwetten?

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und das gilt unabhängig davon, wie viel auf dem Spielkonto liegt.

Was ist bei VIP-Programmen ausländischer Seiten ohne Schweizer Bewilligung zu beachten?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, und das gilt unabhängig davon, wie streng die Aufsicht im Herkunftsland arbeitet. Es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz, eine Aufnahme in die Sperrliste ist möglich, und bei der Steuer kommt die kantonale Praxis ins Spiel.

Welche Verlustlimiten gelten auch bei hohen Einsätzen, und wann wird eine Erhöhung wirksam?

Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 und unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; gesetzlich sind 24 Stunden vorgesehen, die Veranstalter setzen aber 72. Höhere Einsätze ändern an diesem Verfahren nichts.

Welche Angebote zur Spielsperre und zu Pausen stehen bei einem hohen Einsatzvolumen zur Verfügung?

Es gibt den selbst gewählten Unterbruch: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist beteiligt.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»