Wettbonus-Vergleich für die Schweiz — zwei Bewilligungen, kleine Aktionen und ein Boost mit Hürden
Stand: 29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und der Loterie Romande.

Ein Päckchen in braunem Papier, verschnürt, siebenmal im Winter ausgegeben: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das war, in der Westschweiz, der grösste Bonus, den ein bewilligter Schweizer Veranstalter in der letzten Saison ausgeschrieben hat. Wer im Netz nach dem besten Wettbonus sucht, rechnet meistens mit vierstelligen Summen und einem Formularfeld für einen Code. In der Schweiz stösst er auf ein Päckchen mit Schnur.
Das ist kein Zufall und auch keine Zurückhaltung aus Nettigkeit. Gratisguthaben und Freispiele brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Wo eine Summe nur mit Erlaubnis ausgeschrieben werden darf, wird sie klein gehalten und sorgfältig begründet. Der Vergleich, der dabei herauskommt, sieht anders aus als auf ausländischen Seiten: Nicht die Höhe der angekündigten Zahl entscheidet, sondern was die Bedingung dahinter kostet — die Frist, der Mindesteinsatz, die Quote, ab der eine Voraussage überhaupt zählt, und die Frage, ob aus dem Guthaben je Geld auf einem Konto wird.
Für wen das gut ist: Wer in der Schweiz wohnt und wetten will, hat genau zwei bewilligte Wege — Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Wer das Angebot dieser beiden mit dem vergleicht, was ausländische Marken bewerben, vergleicht zwei völlig verschiedene Dinge. Die eine Seite spielt nach dem Geldspielgesetz, die andere nach ihren eigenen Hausregeln. Der Vergleich lohnt sich trotzdem, wenn man weiss, was man nebeneinanderlegt.
Warum ein Bonus in der Schweiz eine Bewilligung braucht
Zuerst der Rahmen, denn er erklärt, warum die Zahlen auf dieser Seite so klein sind. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Sie fallen unter das Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der Eidgenössischen Spielbankenkommission — die ist für Casinos zuständig. Eine Bewilligung ist zweistufig aufgebaut: eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Ein ausländisches Papier aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet hier keine Wirkung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man durchblättern könnte — es gibt sie nicht. Die beiden Veranstalterinnen sind:
| Veranstalterin | Bewilligungsstatus | Organisation oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Betify | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Duelbits | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
Was in dieser Tabelle steht, ist die ganze Landkarte. Zwei Zeilen mit einer Schweizer Bewilligung, acht ohne. Die Spalte dazwischen ist nicht graduell, sie ist binär: Entweder eine Veranstalterin darf hier Sportwetten durchführen, oder sie darf es nicht. Es gibt keine Zwischenstufe, keine «europäische Bewilligung, die in der Schweiz teilweise anerkannt wird», nichts dergleichen. Die Gespa führt keine Liste bewilligter ausländischer Anbieter, weil es sie schlicht nicht gibt. Sie führt eine Sperrliste, die wir im Abschnitt zu den Anbietern ohne Bewilligung erläutern.
Der Nettoertrag der bewilligten Spiele geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonshaushalten. Auch das ist ein Grund für die karge Bonuslandschaft: Der Überschuss ist verplant, bevor die erste Werbebotschaft geschrieben wird.
Wo welche Bewilligung für wen gilt
Die Bewilligung ist an ein Gebiet gebunden, und dieses Gebiet ist nicht die Schweiz als Ganzes. Die beiden Veranstalterinnen teilen das Land unter sich auf.
Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Das ist die eine Hälfte des Landes, numerisch die grössere, geografisch die deutschsprachige plus der Südzipfel.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto braucht einen Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran; wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Das ist die erste und härteste Einschränkung jedes Bonusvergleichs für Schweizer Spielende, und sie steht vor allen Beträgen: Für die Hälfte der Leserschaft ist jeweils eine der beiden Zeilen aus der Tabelle gar nicht zugänglich. Die Verkaufsstellen der Loterie Romande liegen in der Westschweiz; ein Genfer kann dort einen Wettschein abgeben, ein Zürcher nicht.
Was ein Bonus ist und wie ihn die Schweiz reguliert
Ein Wettbonus ist ein Marketinginstrument mit Bedingungen. Diese Definition ist nicht akademisch, sie ist der Schlüssel zum ganzen Vergleich. Zwei Angebote über CHF 10 und CHF 100 sind nicht dasselbe wie CHF 10 gegen CHF 100, wenn das eine nach drei Tagen verfällt und das andere eine Umsatzauflage von mehreren Tausend Franken trägt.
In der Schweiz brauchen Gratisspiele oder Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Man kann diese Zahlen als Beleg für ein reiches Aktionsleben lesen oder als Beleg für eines, das an einer Genehmigungsschranke hängt. Wer die Werbung im Ausland kennt, neigt zur zweiten Lesart.
Die Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin. Es gibt keine staatlich vorgeschriebene Bonusgrösse, keinen Mindestwert und keine Obergrenze. Es gibt nur die Pflicht, vorher zu fragen. Und es gibt die Werberegeln: Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Für Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel gilt ein ausdrückliches Verbot, das mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bewehrt ist.
Das erklärt, warum die beiden bewilligten Veranstalterinnen in der Kommunikation ihrer Aktionen eher zurückhaltend auftreten. Ein «100 % Bonus» in Grossbuchstaben wäre hier kein Stilbruch, sondern ein Risiko.
Gratisspielguthaben, Gratiswette, Aktionsguthaben — drei Wörter, drei Dinge
Wer die Begriffe durcheinanderbringt, verliert Geld. Die Unterscheidung ist nicht sprachlich, sie ist eigentumsrechtlich.
Gratisspielguthaben ist der Begriff, den das Gesetz benutzt. Diese Guthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen: Gratisspielguthaben aus Promotionen kann nicht ausbezahlt werden. Bei der Loterie Romande genauso — das Guthaben aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war nicht auszahlbar. Man kann damit spielen, gewonnene Beträge können unter Umständen auszahlbar werden, das Guthaben selbst nie.
Gratiswette oder Freiwette ist der Marktbegriff. Der entscheidende Punkt hier: Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn ausgezahlt. Man gewinnt also nicht den Betrag, den man auf dem Wettschein stehen sieht, sondern nur den Nettoanteil daraus. Das ist der Unterschied zwischen «CHF 10 Gratiswette» und «CHF 10 geschenkt», und er betrifft jeden einzelnen Euro und jeden einzelnen Franken.
Aktionsguthaben ist der Sammelbegriff für alles, was anlässlich einer Aktion auf ein Konto kommt. Ob es auszahlbar ist, hängt einzig an den Bedingungen der Aktion, nicht an ihrem Namen. Ein Guthaben, das nur innerhalb der Plattform verwendet werden kann, ist kein Geld. Ein Guthaben, das nach Erfüllung einer Bedingung auf ein Bankkonto wandert, ist eines.
Die Schweiz kennt bei den bewilligten Anbietern die dritte Kategorie, das auszahlbare Bonusgeld, praktisch nicht. Was bleibt, sind kleine Aktionsguthaben und Mechaniken, die den Gewinn erhöhen, statt einen Einsatz zu schenken. Genau dort liegt der ganze Vergleich.
Die Grundlagen: Quote, Kombiwette und der Kombiboost
Ein Boost ist der Bonus, der am wenigsten nach Bonus aussieht — und oft der einzige, der wirklich etwas wert ist, weil er nicht als Guthaben auf einem Konto landet, das man ohnehin schon hat, sondern eine bestehende Wette besser bezahlt.

Der Kombiboost von Sporttip gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn gerechnet und steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Diese Staffel ist der eigentliche Bonus in diesem Markt. Man sieht sofort, weshalb: Die Anforderung «mindestens 1.50 je Voraussage» schliesst die Favoritenwetten aus, mit denen man eine Kombination sonst absichert. Wer vier sichere Spiele zu Quoten um 1.20 kombinieren will, bekommt nichts. Der Boost verlangt Risiko, und er bezahlt es erst ab einer bestimmten Zahl von Risiken.
Rechnen wir das an einem Beispiel durch, das kein Angebot zitiert, sondern einen Anwendungsfall zeigt: vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, Einsatz CHF 10. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, also 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Gesamtquote, hier also rund CHF 97.92. Bei fünf beziehungsweise sechs, sieben oder acht oder mehr zulässigen Voraussagen in derselben Spanne liegt die Gesamtquote im Bereich von 8.2 bis 26.3, und der Bruttogewinn zu CHF 10 Einsatz dementsprechend zwischen rund CHF 82 und rund CHF 263.
Der Boost greift auf den Nettogewinn, also auf die CHF 87.92, die nach Abzug des Einsatzes vom Gewinnbetrag übrig bleiben. Bei vier Voraussagen macht das 5 % davon aus, bei denselben Quoten in einem Siebener-Kombi wären es 20 %. Über die gerechnete Quotenspanne von 8.2 bis 26.3 und über die Booststufen von 5 bis 20 % liegt die Erhöhung damit in einem Band von etwa CHF 4 bis CHF 53 auf einen Einsatz von CHF 10. Die Bedingung ist Teil des Ergebnisses: Sie gilt nur, wenn jede einzelne Voraussage die Quote 1.50 erreicht, alle Wetten gewinnen und die Kombination online gespielt wurde.
Man achte auf den Ort, an dem der Prozentsatz sitzt. 5 % auf den Nettogewinn sind nicht 5 % auf den Einsatz und nicht 5 % auf die Auszahlung. Bei einem Nettogewinn von CHF 87.92 sind 5 % rund CHF 4.40 — auf einen Einsatz von CHF 10 gerechnet also rund 44 % des Einsatzes, aber nur, wenn die Wette überhaupt gewinnt. Diese Bedingung steht in keinem Werbetext, sie steht in der Rechnung.
Neben dem Kombiboost gibt es bei Sporttip Quotenboosts und Profitboosts. Ein Quotenboost gilt nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also eine geboostete Wette vorzeitig glattstellen will, verliert genau den Vorteil, um dessentwillen er sie geboostet hat.
Warum die Voraussagen einzeln zählen müssen
Die Quote 1.50 ist keine Formalität. Bei einer Sporttip-Kombiwette wird jede Voraussage einzeln geprüft, und eine Voraussage unter der Schwelle disqualifiziert die Kombination für den Boost — auch dann, wenn die Gesamtquote deutlich über der Grenze liegt. Es gibt keine Kompensation über die Gesamtquote.
Daraus folgt eine Praxis, die man kennen sollte: Wer den Boost mitnehmen will, muss in der Lage sein, vier Spiele zu finden, die er für hinreichend wahrscheinlich hält und die alle über 1.50 gehandelt werden. Das ist eine andere Aufgabe als das Zusammenklicken einer Kombination mit zwei Favoriten als Anker. Die Anforderung zwingt zur Streuung über mehrere Ereignisse und Märkte, und sie zwingt dazu, sich mit den einzeln gehandelten Quoten zu beschäftigen, statt die Gesamtquote als eine Zahl zu betrachten.
Dazu kommt die Regel zu voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung: Sie dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Man kann daraus eine Warnung machen oder eine Verhaltensregel: Wer zwei Märkte desselben Spiels kombinieren will — sagen wir Sieg und Über/Unter — nutzt den Bet Builder, oder er wählt zwei verschiedene Spiele.
Die Kombination ist überhaupt der Ort, an dem in diesem Markt die meisten Überschätzungen entstehen. Eine Kombination mit vielen Voraussagen sieht nach einem grossen Gewinn aus, weil die Gesamtquote steigt. Sie ist zugleich die Wette mit der kleinsten Trefferwahrscheinlichkeit, denn mehrere Ereignisse müssen alle eintreten. Der Boost belohnt genau diese Konstruktion — er zahlt mehr, je mehr Voraussagen man hinzufügt, also je unwahrscheinlicher die Wette wird. Das ist kein Skandal, es ist eine ehrlich bepreiste Risikoprämie. Man sollte sie nur nicht mit einem Geschenk verwechseln.
Was die Bedingungen kosten: Fristen, Mindestquoten, Limiten
Ein Bonus hat immer einen Preis. Er steht nicht auf dem Plakat, aber er lässt sich aus den Bedingungen ablesen — und die Bedingungen sind in der Schweiz das einzige Feld, auf dem sich Angebote sinnvoll vergleichen lassen, weil die Beträge durch die Zustimmungsschranke der Aufsicht klein bleiben.
Der Preis besteht aus vier Teilen. Erstens die Frist: 30 Tage Gültigkeit beim Aktionsguthaben der Loterie Romande, innert 7 Tagen musste der Code in den National-League-Stadien im verifizierten Konto eingegeben werden, und die Aktion selbst lief in diesem Zeitraum. Zweitens die Mindestanforderung, etwa die Quote 1.50 je Voraussage beim Kombiboost. Drittens die Limitierung: Einsatz und Gewinnerhöhung sind beim Boost limitiert, das Aktionsguthaben auf insgesamt 7’000 Stück. Viertens die Auszahlbarkeit: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, volle Auszahlung ist nur über den Umweg eines Gewinns aus einer Wette denkbar.
Wer diese vier Teile sortiert, kann zwei Angebote vergleichen, die verschiedene Zahlen nennen. Ein hoher Betrag mit kurzer Frist und einer Quote, die man erst treffen muss, ist nicht automatisch besser als ein kleinerer Betrag, der sofort und bedingungslos auf dem Konto liegt. Genau diese Umkehrung leistet ein Vergleich, der sich an Bedingungen orientiert.
Ein Punkt zur Verzögerung ist an dieser Stelle wichtig, weil er oft übersehen wird: Von einem Guthaben bis zu einem Franken auf einem Bankkonto liegen mehrere Schritte, und jeder kann an einer Regel hängen. Wer den Weg nicht kennt, plant ihn nicht ein.
Fristen, Gültigkeit und was am Ende übrig bleibt
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ist in dieser Hinsicht ein lehrreiches Stück Schweizer Bonusgeschichte. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück standen bereit, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Vier Bedingungen in drei Sätzen. Der Code kam nicht per Mail, sondern aus dem Stadion. Das Guthaben galt einen Monat. Und es war kein Geld. Wer in der privilegierten Lage war, an einem der sieben Aktionstage ein National-League-Spiel zu besuchen und den Code aufzuschnappen, hatte CHF 10 Spielraum auf der Plattform. Wer nicht dort war, hatte nichts, unabhängig davon, wie viel er einzahlte.
Das ist die Realität, mit der ein Schweizer Bonusvergleich arbeitet. Nicht «bis zu CHF 100», sondern ein Geschenk, das an eine physische Anwesenheit gebunden ist und dessen Ertrag die Plattform nicht verlassen kann, solange er Guthaben bleibt.
Bei Sporttip sind die Fristen an der Wette selbst festgemacht. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Diese Quote 1.00 ist die stille Bremse jeder Kombination — sie rettet den Einsatz, aber sie zerstört den Boost, weil die Gesamtquote sinkt.
Gewinne wiederum verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, und zwar zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer ein Konto führt und sich nicht regelmässig einloggt, verliert also nicht nur den Überblick, sondern irgendwann den Anspruch.
Zwei Wege zur Auszahlung, und wo sie sich unterscheiden
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist die Rechnung, die hinter jedem Wettschein steht, und die zweite Rundung ist die, die man beim Nachkontrollieren vergisst.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Die Loterie Romande verfährt nach demselben Grundsatz, aber mit ihrer eigenen Schwelle: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Zwei Veranstalterinnen, zwei Regelwerke, dieselbe Idee: kleine Beträge bleiben im System, grosse gehen hinaus.
Die Schweiz kennt dabei eine Regel, die den Rahmen enger zieht als in vielen Nachbarländern: Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Und es gibt keine Kreditvergabe an Spielende — man kann nicht auf Pump wetten.
Diese Bedingung ist der Grund, warum jeder Vergleich von Auszahlungsgeschwindigkeiten in der Schweiz mit demselben Startsatz beginnt: verifiziertes Konto, eigener Name, Schweizer oder Liechtensteiner Institut. Wer sein Konto nicht vollständig verifiziert hat, wartet nicht auf die Überweisung, sondern auf die Verifizierung.
Bei Swisslos kommen zudem die Auszahlungsmodalitäten des Guthabens: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Ob eine dritte Auszahlung in diesem Zeitraum tatsächlich vorkommt, hängt vom Spielverhalten ab; die Kommission ist selten, aber sie existiert.
Wie sich Angebote vergleichen lassen, ohne auf die Summe zu starren
Jetzt lässt sich der Vergleich sortieren. Die folgende Gegenüberstellung nennt keine Summen nebeneinander, weil Summen in diesem Markt nicht vergleichbar sind, sondern ordnet die Angebotsmechaniken nach ihrer Verbindlichkeit.
| Mechanik | Wo sie vorkommt | Was sie verlangt | Was sie hergibt |
|---|---|---|---|
| Aktionsguthaben mit Code | Aktion der Loterie Romande, 7 Aktionstage, 7’000 Stück | Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto | CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar |
| Kombiboost | Sporttip, online, Prematch, Live, Systemwetten | mindestens vier Voraussagen mit Quote je mindestens 1.50 | 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf den Nettogewinn |
| Quotenboost | Sporttip, online, Prematch-Einzelwette auf eine Voraussage | eine Einzelwette, einmal pro Wettenden nutzbar | erhöhte Quote, in Einsatz und Erhöhung limitiert |
| Profitboost | Sporttip, definiertes Sportereignis | eine Wette auf das bezeichnete Ereignis, einmal nutzbar | Erhöhung des möglichen Nettogewinns um einen angegebenen Prozentsatz |
| Erhöhung der Gewinnschwelle | beide Veranstalterinnen | nichts | bei Swisslos Auszahlung erst ab CHF 1’000 über das Wallet hinaus |
| Zustimmung der Aufsicht | alle Gratisspiel- und Gratisguthaben-Angebote | vorherige Zustimmung der Gespa | die Aktion darf überhaupt stattfinden |
Die zweite Zeile ist die, um die es hier geht. Vier von fünf Zeilen dieses Vergleichs sind keine Guthaben. Es sind Mechaniken, die den Ertrag einer ohnehin platzierten Wette verbessern, und keine einzige von ihnen legt Geld auf ein Konto, das man dann abheben könnte. Wer den Vergleich mit der Erwartung «welcher Anbieter schenkt am meisten» beginnt, findet in der Schweiz keine Antwort — ausser in einer Zeile mit CHF 10, an sieben Tagen, im Stadion.
Das ist die eigentliche Erkenntnis dieses Vergleichs, und sie ist unbequem: Ein Bonusvergleich in der Schweiz ist zu einem grossen Teil ein Boost-Vergleich. Die Beträge, über die ausländische Seiten schreiben, existieren hier als Kategorie nicht, weil die Aufsicht vorher gefragt werden muss und weil nur zwei Veranstalterinnen überhaupt fragen dürfen.
Wer aus einer anderen Rechtsordnung zuzieht, sollte deshalb den Massstab wechseln. Nicht «wie viel liegt auf dem Tisch», sondern «welche Bedingung ist am billigsten zu erfüllen». Und dort schneiden die beiden bewilligten Angebote gar nicht schlecht ab: Der Kombiboost hat keine Frist, keinen Umsatz, keine Auszahlungssperre und kein Guthaben, das verfällt. Er hat nur eine Quotenschwelle und einen limitierten Höchstbetrag. Das ist ein saubereres Geschäft als die meisten «risikofreien» Wetten, die im Ausland beworben werden.
Warum ein kleiner Betrag nicht gleich ein schlechter Betrag ist
Der Vergleich nach Bedingungen statt nach Summen klingt nach einer Ausrede, bis man ihn einmal zu Ende führt. Nehmen wir die beiden Enden der schweizerischen Angebotslandschaft.
Am einen Ende: CHF 10 Spielguthaben, das an einen Stadionbesuch, einen siebentägigen Eingabefenster und 30 Tage Gültigkeit gebunden ist und die Plattform nicht verlassen kann. Was daran gut ist: Es kostet nichts, es braucht keine Einzahlung, und wer den Code ohnehin bekommt, gewinnt Spielraum für eine Wette, die er sonst aus eigener Tasche bezahlt hätte. Was daran schlecht ist: Die Einschränkungen sind so zahlreich, dass die praktische Verfügbarkeit für die meisten Leser gegen null geht.
Am anderen Ende: ein Prozentwert auf den Nettogewinn, der an keine Frist gebunden ist und nichts verlangt, was man nicht ohnehin getan hätte — ausser, dass die Voraussagen die Quote 1.50 erreichen müssen und die Wette gewinnen muss. Was daran gut ist: kein zusätzliches Kapital, keine Verfallfrist, keine Auszahlungshürde, weil es gar kein Guthaben entsteht. Was daran schlecht ist: Es nützt nur dem, der eine Kombination ohnehin spielt. Wer Einzelwetten bevorzugt, hat davon nichts.
Zwei Angebote, zwei Lesergruppen. Wer gelegentlich eine Kombination mit vier bis sieben Spielen spielt, für den ist der Boost das einzige Bonusangebot dieses Marktes, das er überhaupt einsetzen kann. Wer noch nie Sporttip online gespielt hat und vor der ersten Registrierung steht, für den ist der wichtigere Teil des Gesprächs nicht der Boost, sondern was vor der ersten Wette passiert. Dazu jetzt.
Vor der ersten Wette: Registrierung, Limiten und Spielerschutz
Ein Bonus ersetzt kein Budget. Dieser Satz steht hier nicht als Mahnung, sondern als Rechnung: Wetten sind ein Geschäft mit eingebauter Marge zugunsten des Anbieters, und diese Marge sitzt in jeder Quote, die ein Bonusvergleich nebeneinanderlegt. Ein Vergleich, der nur die Bonusseite betrachtet, blendet den Posten aus, der auf jedem Wettschein steht.
Wer bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter online mitspielen will, geht durch ein paar Schritte, die das Gesetz vorschreibt. Die sind nicht optional und nicht verhandelbar, und wer sie nicht kennt, verwechselt die Registrierung mit einem Hindernis statt mit dem Preis der Schweizer Bewilligung.
Mindestens 18 Jahre. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet. Keine bestehende Spielsperre. Eine einzige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Regel, die man in einer Fussballmannschaft öfter trifft, als man denkt.
Die Altersgrenze ist ernst gemeint und wird kontrolliert, aber sie ist nicht an jeder Stelle gleich dicht. Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Schutzmechanismen für besonders streng hält — ein legitimes Vorurteil —, sollte diese Zahl kennen. Bei einem Fünfjährigen hätte niemand Verständnis.
Limiten, Sperren und warum sie vor der ersten Wette stehen
Die Limiten im Schweizer Sportwettgeschäft sind von den Spielenden selbst gesetzt, nicht vom Staat. Es gibt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Stattdessen muss eine Veranstalterin von jedem Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Wer die Limiten setzt, ist der Spieler, aber er kann nicht «keine» sagen.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, setzt höchstens CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind die interessanteste Zahl in diesem Absatz. Sie sind keine Sicherheitsmassnahme gegen Diebstahl, sie sind eine Bedenkzeit gegen den eigenen gestrigen Entschluss — und der Betrag, den man in diesem Fenster nicht erhöhen kann, ist genau der, den ein impulsiver Abend gebraucht hätte. Wer die Staffel 1, 7 und 30 Tage zum ersten Mal sieht, neigt dazu, sie als Bürokratie zu lesen. Sie ist das Gegenteil: die einzige Stelle im System, an der der Spielende selbst entscheidet, wo die Grenze liegt, bevor das erste Spiel entschieden ist.
Swisslos bietet zusätzlich einen produktbezogenen Zugangssperrmechanismus an: Der Zugang lässt sich für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Dieses Register ist der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Wegen, über die dieses Land zum Wetten zur Verfügung steht, und deshalb steht die Selbstsperre hier und nicht in einem Nebensatz. Wer in der Schweiz gesperrt ist, ist es an jeder bewilligten Stelle, in jedem Casino, auch online, auch im Fürstentum. Freiwillige Sperren lassen sich nur nach Ablauf einer Wartezeit wieder aufheben, und dabei wird eine Fachstelle eingeschaltet. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Was ein gesperrter Spielender nicht hat: einen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, verliert den Anspruch. Das ist eine harte Regel, und sie ist der Grund, warum die Sperre nicht nebenbei als Kontoeinstellung begriffen werden sollte.
Bei der Loterie Romande kommt eine eigene Obergrenze hinzu, die zeigt, wie unterschiedlich die beide Häuser ihre Regeln schreiben: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht überschreiten. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, einem Maximum von CHF 10’000 in 30 Tagen, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die beiden Zahlen liegen eine Differenz von einem Franken auseinander. Beide sind Hausregeln, nicht Gesetz.
Interessant für den Vergleich der beiden Wege: Swisslos akzeptiert PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer ein PostFinance-Konto führt, hat dort den kürzesten Weg vom Konto auf die Plattform. Wer keines führt, geht den Umweg über ein anderes Verfahren — und das ist bei einem Vergleich der bewilligten Anbieter ein praktischer Unterschied, kein rechtlicher.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die zehn Marken aus dem Abschnitt «Warum ein Bonus in der Schweiz eine Bewilligung braucht» unterteilen sich in zwei mit Bewilligung und acht ohne. In diesem Abschnitt bekommt jede eine eigene Einschätzung — bewertet an denselben Kriterien: Bewilligungsstatus, Zugang, Bedingungen der Angebote, Limiten, Auszahlbarkeit. Die Reihenfolge folgt der Aufstellung, die beiden bewilligten Veranstalterinnen zuerst.
Swisslos Sporttip — die Bewilligung, die ein ganzes Kantonsgebiet mitbringt
Swisslos ist ein Grossspiel-Veranstalter mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Der Sitz der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft ist Basel, das Produkt heisst Sporttip, und die Rechtsgrundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Wer den Namen sucht, findet ihn in jedem Geschäftsbericht.
Zugang bekommt nur, wer im Vertragsgebiet wohnt: in einundzwanzig Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein. Genau das ist die Stärke und die Grenze zugleich. Dieses Gebiet ist die Deutschschweiz plus Tessin plus Liechtenstein, und es enthält keine Westschweizer Gemeinden. Für die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist Swisslos der einzige bewilligte Weg.
Sporttip hat in diesem Vergleich die grösste Bandbreite an Wettformen und das grösste Regelwerk. Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Livewetten, Cash-Out, ein Bet Builder für abhängige Märkte. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Haus, das seine eigenen Obergrenzen jederzeit bewegen darf, sollte man nicht so lesen, als wären sie Garantien.
Der Kombiboost, die Quotenboosts und die Profitboosts sind die Bonusfläche dieser Plattform, und sie ist schmaler als sie klingt: Alle drei sind limitiert, alle drei sind einmal pro Wettenden nutzbar, und beim Cash-Out verfällt der Boost. Was davon übrig bleibt, ist ein Rabatt auf eine Wette, die man ohnehin abschliessen würde. Wer ihn so einsetzt, fährt gut. Wer seinetwillen eine Kombination mit zwei Voraussagen mehr baut, als er sonst gebaut hätte, zahlt den Boost mit Wahrscheinlichkeit.
Etwas ausführlicher zum Cash-Out, weil er in Werbetexten gern als Feature ohne Schattenseiten auftritt. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab. Man verkauft also einen Anspruch an das Haus zurück, und das Haus kauft nur mit Abschlag. Für den einen ist das ein Werkzeug zur Risikosteuerung, für den anderen eine teure Versuchung. Beides trifft zu.
Was bei Livewetten dazukommt: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird — «live» beschreibt hier den Markt, nicht die Übertragung. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Für die reguläre Spielzeit gilt: reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Das Urteil: Sporttip ist der einzige Weg zu einer bewilligten Schweizer Sportwette für die grosse Mehrheit des Landes, und das ist die gesamte Begründung seiner Stellung. Die Bonusfläche ist die kleinste, die man in einem Vergleich finden kann — drei Mechaniken, alle limitiert, keine auszahlbar, keine mit Frist zum Verfallen, keine, die einen zusätzlichen Franken verlangt. Wer ein Kontingent, ein Geschenk oder einen Code sucht, wird hier nicht fündig. Wer eine saubere Wette auf einen ehrlichen Markt will und die Verlustlimiten ohnehin ernst nimmt, hat an dieser Adresse nichts zu verlieren, was er nicht selbst gesetzt hat.
Loterie Romande Jouez Sport — sieben Aktionstage statt eines Bonusprogramms
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Sie ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse in Lausanne, das Wettprodukt heisst Jouez Sport, und ihr Gebiet sind die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Auf dem Papier sind die beiden Häuser Zwillinge. In der Praxis unterscheiden sie sich in dem, was einen Vergleich überhaupt interessant macht: den konkreten Hausregeln.
Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage limitiert, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Das ist eine Zahl, die für die überwiegende Mehrheit der Spielenden irrelevant ist und für eine kleine Gruppe eine echte Grenze. Gewinne bis CHF 1’000 netto wandern direkt ins Wallet, höhere Beträge auf die IBAN des Kontoinhabers. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar; das steht in den Allgemeinen Bedingungen und nicht nur in der Aktionsbeschreibung.
Ihr Aktionsangebot ist das «JouezSport – Patinoires et Stades»-Programm, und es ist der klarste Einzelposten dieses Vergleichs. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück standen bereit, die Gültigkeit betrug 30 Tage, und das Guthaben war nicht auszahlbar.
Man kann diese Aktion als knauserig abtun. Fairer wird die Bewertung, wenn man sieht, wie geschickt sie gebaut ist: Der Code zirkulierte ausschliesslich im Stadion, also an einem Ort, an dem die Zielgruppe ohnehin versammelt war und ohnehin eine Sportaffinität mitbringt. Das Guthaben blieb in der Plattform, es war ein Anreiz, den man nicht abziehen und anderweitig ausgeben konnte, und mit 30 Tagen Gültigkeit hatte es eine Verfallsgrenze, die jede Hortung ausschloss. Für den Anbieter ist das eine kontrollierte Aktion. Für den Gast aus dem Stadion: CHF 10 Spielraum, an einem von 7 Tagen, im Umfeld eines Eishockeyspiels. Nicht mehr.
Das Urteil: Wer ohnehin an einem National-League-Spiel war, hat bei der Loterie Romande den einzigen echten Aktionsbonus dieses Marktes gesehen, und das spricht für die Aktion in einem Jahr, in dem die grosse Menge bewilligter Aktionen ausblieb. Wer den Boost-Mechaniken nachgeht, findet hier weniger als bei der Konkurrenz in Basel, und das gehört in eine Auswahl, die nicht nur die eine Zahl bewertet, sondern das Bedingungsgerüst. Der Massstab, den diese Plattform setzt, ist der der vollständigen Bedingungen: alles steht im Règlement, nichts im Kleingedruckten.
Boomerang Bet — ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Das ist die zentrale Angabe, und sie ist keine Formalie. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung, wie immer sie lautet, entfaltet hier keine Wirkung.
Die Bewilligungslage ist gemeldet als nicht festgestellt. Eine Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz ist juristisch nichts, was man prüfen könnte: Es gibt keine schweizerische Stelle, die sie anerkennt, keine Aufsicht, die über sie wacht, kein Verfahren, das gegen sie geführt werden könnte. Art. 4 des Geldspielgesetzes macht die Bewilligung ausdrücklich schweizbezogen.
Für Spielende heisst das konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister. Wer sich bei Swisslos selbst sperrt, ist damit bei Boomerang Bet nicht gesperrt. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen diesen Anbieter, weil kein Schweizer Regime auf ihn anwendbar ist. Und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Solche Sperren greifen in der Praxis deshalb so hart, weil die Anbieter mit wechselnden Domains arbeiten — was blockiert wird, ist innerhalb von Stunden an einer neuen Adresse erreichbar.
Dieser Absatz würde sich unter jedem der acht Namen aus der Tabelle noch einmal sagen lassen, und genau das ist sein Punkt: Bei diesen acht unterscheiden sich nicht die Rechtsfolgen, sondern nur die Marken. Unterschiede entstehen erst dort, wo ein Anbieter seine eigenen Hausregeln schreibt — Bonusbedingungen, Zahlungsarten, Limiten — und weil dazu in der Rückschau nichts Erhebliches zu prüfen war, ist die einzige belastbare Aussage über Boomerang Bet die über ihre Stellung in der Schweiz.
Das Urteil: Wer eine Schweizer Aufsicht im Rücken haben möchte — falls etwas schiefgeht, falls eine Wette falsch gewertet wird, falls eine Auszahlung hängt —, sollte die Reihenfolge ernst nehmen, in der diese Marke steht. Sie steht ausserhalb des Regimes, und das ist ein vollständiges Argument gegen sie. Die Anbieter dieser Gruppe sind für Schweizer Spielende beschrieben, nicht empfohlen.
BetFury — ohne Schweizer Bewilligung, kein Rechtsweg in der Schweiz
Bei BetFury fällt die Beurteilung mit der von Boomerang Bet zusammen, weil die Begründung nicht an der Marke hängt, sondern an einem Paragraphen. Keine Schweizer Bewilligung. Keine Wirkung einer ausländischen, wie immer sie heisst. Keine Verbindung zum Sperrregister. Kein Schweizer Rechtsweg. Domain auf der Sperrliste, wenn die Gespa sie dort führt, mit dem bekannten Muster des Domain-Wechsels in Stunden.
Was man Spielenden an dieser Stelle sagen kann, sind keine Angaben über den Anbieter, sondern über die Prüfung, die sie selbst unternehmen können. Wer ein Konto bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung erwägt, sollte zuerst im eigenen Budget rechnen: kein Schweizer Sperrregister bedeutet, dass eine Selbstsperre hier nicht greift, und wer die Schweizer Limiten als Werkzeug nutzt, verliert dieses Werkzeug. Zweitens sollte er wissen, dass ein Gewinn aus einer Wette bei einem ausländischen Anbieter steuerlich anders behandelt wird als bei einem bewilligten — dazu im Abschnitt zur Steuer mehr. Drittens sollte er sich klarmachen, dass die Domain der einzige Ort ist, an dem dieser Anbieter existiert. Fällt sie aus, fällt er aus.
Das Urteil: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Anspruch. Wer die Schweizer Limiten und das Sperrregister zu seinem Vorteil nutzt, verliert durch ein Konto bei BetFury genau den Teil des Systems, der ihm hilft. Das ist eine Eigenschaft des Standorts, keine Anklage gegen die Marke.
Betify — bewilligungsfrei, mit den Folgen für die Spielenden
Betify haben wir nicht wegen eines Bonusangebots zu beurteilen, sondern wegen einer Lücke. Über das, was die Marke anbietet — Quoten, Zahlungsarten, Limiten, Aktionen —, steht hier nichts, und das ist kein Zurückhalten, sondern der inhaltliche Befund: Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung ist das Einzige, was verlässlich zu beschreiben ist, die schweizerische Rechtslage, in der sie steht.
Diese Rechtslage ist in kurzen Sätzen dieselbe wie bei den anderen: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockierungsmöglichkeit über die Sperrliste. Wer bei einer solchen Marke spielt, spielt auf deren Hausordnung und nicht auf einer Schweizer. Es ist wichtig, den Satz nicht umzudrehen: Der Spielende ist nach schweizerischem Recht nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das passiert selten, aber es passiert nicht bei den beiden bewilligten Häusern.
Interessant ist die Gruppe als Vergleichsmasse, und das ist der Grund, warum sie überhaupt in einer Auswahl stehen. Ausländische Marken werben mit Bonusbeträgen, die die Schweizer Verhältnisse um Grössenordnungen übersteigen. Wer sich die Beträge in Erinnerung ruft und dann auf die zwei kleinen Zeilen dieses Vergleichs blickt, sollte diesem Effekt nicht aufsitzen: Die Grössenordnung ist kein Zeichen für ein besseres Geschäft, sondern für eine andere Rechtsordnung. Eine höhere Zahl in einer Werbeanzeige ist kein Gegenwert dafür, keinen Schweizer Kanal für eine Beschwerde zu haben.
Das Urteil: Hätte diese Marke ein Hausregelwerk, das man belastbar prüfen könnte, stünde es hier neben der Bewilligungslage. So bleibt die Stellung in der Schweiz das einzige Merkmal, über das sich ein Vergleich an dieser Stelle sauber äussern lässt. Als Ausgangspunkt für eine Wette ist das zu wenig.
N1 Bet — ausländische Plattform, schweizerisch unbeaufsichtigt
Bei N1 Bet ergibt sich dasselbe Bild aus derselben Ursache. Ohne Schweizer Bewilligung ist keine schweizerische Aufsicht über den Betrieb dieser Plattform gegeben, und damit auch keine Prüfung der Mechanismen, die den Schweizer Schutz ausmachen: Limiten, Sperrregister, Identitätsverifikation, Einschränkungen der angebotenen Märkte.
Der Sperrlistenmechanismus ist die eine schweizerische Antwort, die es auf diese Gruppe gibt, und er ist eine Domain-Sperre, kein Zahlungsstopp. Wer glaubt, die Schweizer Banken blockierten Zahlungen an solche Anbieter, irrt — ein solches Werkzeug gibt es hier nicht. Das ist eine Information, die man einmal wissen muss, weil sie die Wirksamkeit dieser Gruppe als Ausweichmöglichkeit erklärt. Ein blosser DNS-Eintrag filtert, und alles andere bleibt möglich.
Das Urteil: Wer bei einem Anbieter spielt, den die Schweizer Behörden nicht kennen, verliert die Schweizer Prüfwege, nicht bloss die Schweizer Aufsicht. Und im Fall dieser Plattform ist der Verlust vollständig, ohne dass ihm am anderen Ende ein bekannter Vorteil gegenübersteht. Eine Schweizer Bewilligung ist ein Papier. Sie ist trotzdem der einzige Titel, auf den man sich hier berufen kann.
Bettilt — im Ausland beworben, in der Schweiz ohne Bewilligung
Bettilt wirbt im Umfeld von Schweizer Sport, wie die meisten dieser Gruppe, und die Werberegel gilt hier ebenso für jeden, der sie weiterleitet: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist eine Straftat, die mit bis zu CHF 500’000 Busse bedroht ist. Das ist der Grund, weshalb dieser Abschnitt beschreibt und bewertet, statt einen Zugang zu eröffnen.
Über die Bedingungen, unter denen sich bei dieser Marke spielen lässt, ist hier nichts auszuführen, und der wichtigere Punkt liegt ohnehin woanders. Wer bei einem ausländischen Anbieter Gewinne erzielt, steht vor einer Steuerfrage, die bei den bewilligten Häusern wegfällt: Gewinne aus einem Schweizer Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei, bei Gewinnen aus einem ausländischen Anbieter fällt die Verrechnungssteuer nicht an, dafür behandelt die kantonale Praxis diese Gewinne unterschiedlich — Thurgau etwa besteuert sie als volles Einkommen unabhängig von der Höhe. Das «je nach Kanton» ist hier wörtlich zu nehmen und nicht als Floskel, weil der Wohnsitz über die Behandlung entscheidet.
Das Urteil: Diese Marke verliert im Vergleich nicht wegen ihrer Quoten, sondern weil ein Schweizer Gewinn bei ihr steuerlich unkalkulierbar wird und weil kein Schweizer Recht auf eine Beschwerde antwortet. Darüber sollte sich einigen, wer die Marke überhaupt in Betracht zieht; wer bei den zwei bewilligten Häusern bleibt, hat die Frage nie.
Duelbits — Plattform ohne Zulassung im Vertragsgebiet
Duelbits ist der fünfte Name derselben Gruppe, und damit lässt sich der Vergleich auch als Ganzes lesen: acht Marken ohne Schweizer Bewilligung stehen zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung gegenüber. Die Gruppe ist nicht kleiner, weil die Anbieter schlecht wären, sondern weil das Gesetz sie ausschliesst. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei begrenzt und die Erträge an gemeinnützige Zwecke gebunden. Wer eine dritte Bewilligung erwartete, hat die Logik des Schweizer Modells nicht zur Kenntnis genommen.
Für die Plattform selbst gilt das Nämliche: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Geltung einer ausländischen, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Was bei einer solchen Marke an Prüfung möglich bleibt, ist eine Hausordnung zu lesen und zu entscheiden, ob man sich auf sie verlassen will. Das ist genau das, was ein Schweizer Rahmengesetz einem erspart — und genau der Grund, weshalb es existiert.
Das Urteil: Die Prüfung, ob eine Marke wie Duelbits die Erwartungen erfüllt, ist eine Einzelfallprüfung ohne staatliche Vorarbeit. Wer sie unternimmt, sollte wissen, dass er selbst der Regulator ist. Man kann sich entscheiden, diese Rolle zu übernehmen; man sollte sie nicht aus Versehen übernehmen.
Sportaza — ohne Schweizer Bewilligung, mit den üblichen Folgen
Sportaza gehört in dieselbe Zeile. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, eine ausländische hat hier keine Wirkung, und es gibt keine schweizerische Aufsicht über die Abläufe. Das ist der ganze Befund, den die Schweizer Rechtslage über eine solche Marke liefert, und mehr lässt sich seriös über ihre Eignung nicht sagen, ohne sich auf ihr eigenes Marketing zu stützen.
An der Stelle lohnt ein zweiter Blick auf die Vorgänge, auf die sich eine Wahl tatsächlich stützt. Gewinne bei Swisslos und der Loterie Romande werden nur auf ein Konto mit dem Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme und Krypto-Auszahlungen gibt es nicht; Kredite an Spielende sind ausgeschlossen. Wer diese drei Regeln als angenehm empfindet, empfindet die Schweizer Lösung als Paket — und dieses Paket gibt es nur innerhalb der Bewilligung. Eine Plattform ausserhalb des Systems kann bei jedem dieser Punkte etwas anderes tun. Ob sie es tut, ist ihre Sache und nicht nachprüfbar.
Das Urteil: Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung ist in diesem Bereich nicht die schlechtere Version des Schweizer Angebots, sondern eine andere Art von Geschäft. Wer den Unterschied nicht wissen will, sollte bei den zwei bewilligten Häusern bleiben; wer ihn bewusst in Kauf nimmt, sollte ihn wenigstens genau kennen.
Betscore — letzte Position der Gruppe ohne Schweizer Bewilligung
Betscore schliesst die Auswahl. Auch hier fehlt die Schweizer Bewilligung, es fehlt die Wirkung eines ausländischen Papiers, es fehlt die Verbindung zum Sperrregister, und es fehlt der Schweizer Rechtsweg. Was bleibt, ist eine Marke unter vielen, und in einem Raum, in dem Domains schneller blockiert und schneller ersetzt werden, als ein Vergleich sie bewerten kann.
Für den Abschluss dieser Reihe ist die entscheidende Beobachtung eine über das Verhältnis der beiden Gruppen. Die acht Marken ohne Bewilligung unterscheiden sich im Vergleich untereinander vor allem durch ihr Marketing. Die beiden bewilligten Häuser unterscheiden sich durch ihre Regelwerke — unterschiedliche Limiten, unterschiedliche Fristen, unterschiedliche Auszahlungsschwellen, unterschiedliche Aktionen. Die qualifizierenden Unterschiede liegen also dort, wo es eine Bewilligung gibt. Das ist kein Zufall, sondern die Folge davon, dass eine Bewilligung ein Regelwerk erzwingt und ihre Abwesenheit keines.
Das Urteil: In einem Raum, in dem sich das Angebot der Bewilligungslosen auf die Werbebotschaft reduziert, ist die Vergleichsgrundlage aufgebraucht, bevor der Vergleich beginnt. Wer hier eine Entscheidung treffen will, entscheidet über eine Marke, nicht über ein Produkt.
Steuern, Auszahlungen und die Regeln, die keinen Bonus betreffen
Ein Bonusvergleich endet nicht beim Guthaben. Zwischen einem Gewinn und einem Betrag auf dem Konto stehen Regeln, die den Wert einer Wette stärker prägen können als jeder Prozentsatz.
Die Steuerlage ist in der Schweiz freundlich, und sie ist es präzise zu beschreiben. Gewinne aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel — Sportwetten gehören dazu — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb dieser Grenze behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn erklärt.
Der typische Wettende gewinnt weit darunter. Für ihn entstehen weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Diese Zahl ist die wichtigste in diesem Absatz, weil sie das Ausmass der Sache zeigt: Ein Freibetrag von über einer Million Franken pro Einzelgewinn bedeutet praktisch, dass der normale Sportwetter in der Schweiz keine Steuer auf seinen Gewinn trifft.
Wichtiger für den Alltag als der Freibetrag ist die kantonale Schwelle, und hier wird die Sache kompliziert. Der Steuerfreibetrag differiert je nach Kanton. Wer eine konkrete Zahl braucht, findet sie bei den kantonalen Behörden und nicht auf einer Vergleichsseite. Und die Steuerfrage ist der springende Punkt bei der Wahl einer Plattform: Bei einem ausländischen Anbieter fällt die Verrechnungssteuer nicht an, aber die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles Einkommen behandeln, unabhängig vom Betrag — Thurgau wird als Beispiel einer solchen Praxis genannt. Man sollte daraus kein thurgauisches Sonderproblem machen; man sollte daraus eine Regel für die Anbieterwahl machen. Wer bei einem bewilligten Schweizer Haus spielt, hat eine klare steuerliche Behandlung. Wer bei einem ausländischen spielt, hat eine, die von seinem Wohnkanton abhängt.
Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht, und es wäre falsch, sie in eine Rechnung aufzunehmen. Anders als in Ländern, die die Wette selbst bestehen, ist der Posten hier nicht vorhanden.
Bei Auszahlungen ist die Regel wichtiger als der Zeitplan. Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist ausgeschlossen. Wer eine Plattform findet, die hier grosszügiger ist, findet sie ausserhalb der Bewilligung. Das ist eine direkte Folge dieser einen Bewilligungsvorschrift und kein Zufall: Ein System, das anonyme Auszahlungen ausschliesst, kann keine anonyme Anmeldung zulassen, und ein System ohne anonyme Anmeldung schliesst viele der Geschäftsmodelle aus, die sich im Ausland um Wetten herum gebildet haben.
Für einen Bonusvergleich heisst das: Ein auszahlbares Guthaben bei einem ausländischen Anbieter ist ein anderes Versprechen als ein auszahlbarer Gewinn bei einem Schweizer Veranstalter. Die zweite Sache ist durch ein Kontoinhaberschaftsprinzip gedeckt, die erste nur durch die Hausregel der Plattform. Man kann beides vergleichen, man darf nur nicht das eine für das andere halten.
Wo der Schweizer Bonusvergleich an eine Wand stösst
Es gibt eine Grenze, an die jeder Bonusvergleich in der Schweiz automatisch stösst: Es gibt nur zwei Veranstalterinnen, und für jede ist die Hälfte des Landes unzugänglich. Aus der Deutschschweiz erreicht man Jouez Sport nicht, aus der Westschweiz nicht Sporttip. Es gibt keine dritte Bewilligung, auf die man ausweichen könnte, und die Liste der bewilligten ausländischen Anbieter, die man stattdessen prüfen könnte, ist leer, weil sie nicht existiert.
Man kann das als einen Mangel betrachten. Man kann es auch als das Resultat eines Modells lesen, das Erträge in die Kantone leitet und dafür Wettbewerb im Grossspielmarkt ausschliesst. Beide Lesarten haben dieselben Folgen für den Leser: Wer den Vergleich über fünf Seiten und zwanzig Anbieter gewohnt ist, findet hier einen Vergleich über zwei bewilligte Zeilen und acht, die man zur Kenntnis nimmt, um sie zu vermeiden.
Was an ihre Stelle tritt, ist eine andere Vergleichsachse. Die beiden Häuser unterscheiden sich nicht durch Boni, sondern durch ihren Zugang, ihre Limiten, ihre Aktionen und ihre Gebühren für die Plattform. Die Loterie Romande führt die Aktion mit den CHF 10 über sieben Aktionstage und die Obergrenze von CHF 10’000 auf Einzahlungen pro 30 Tage. Swisslos führt den Kombiboost mit seiner Staffel von 5 bis 100 %, die Quoten- und Profitboosts, den Bet Builder, das Cash-Out in drei Wettarten und PostFinance Pay als Zahlungsart. Zwei Häuser, zwei Profile, und die Wahl zwischen ihnen ist für die Mehrheit der Leser keine Wahl, weil das Vertragsgebiet entscheidet.
Es lohnt sich, den verbleibenden Vergleichsfreiraum genau zu benennen. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, hat Sporttip, den Boost, das Cash-Out, den Bet Builder und ein Zahlungsverfahren, das mit PostFinance Pay in der App bestätigt wird. Wer dort keine PostFinance-Kundenbeziehung hat, geht über eine Einzahlung per Zahlungsmöglichkeit mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Wer im Westschweizer Gebiet wohnt, hat Jouez Sport, die Einzahlungsgrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage und die Gewinnschwelle von CHF 1’000, ab der eine Auszahlung auf das Konto geht statt ins Wallet. Das sind die Mechanismen, an denen ein Vergleich tatsächlich hängt — nicht an einem Bonus, den es in der einen Hälfte des Landes so und in der anderen anders gibt, sondern an den Abläufen, mit denen man sein Geld auf die Plattform und wieder davon weg bringt.
Wo Schweizer Spielende Hilfe finden
Wer die Regelungen zu Verlustlimiten, Sperren und Registrierung liest, merkt irgendwann, dass sie sich an einen bestimmten Punkt richten: den Moment, in dem man mehr einsetzen will, als man sollte. Die Schweiz hat dafür ein Instrument, das überschaubar ist und funktioniert.
Die Verlustlimiten, die man vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzt, sind staffelweise über 1, 7 und 30 Tage aufgebaut. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der ganze Mechanismus ist auf eine Richtung gebaut: nach unten schnell, nach oben langsam. Wer sich das einmal klarmacht, wird die Wartezeit nicht mehr als Hürde erleben.
Die Spielsperre ist das zweite Instrument, und es hat zwei Ausführungen. Die befristete, produktbezogene Zugangssperre lässt sich für 1 bis 180 Tage setzen, ohne dass sie vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Die unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese eine Eigenschaft — dass sie ortsübergreifend wirkt — ist der wesentliche Unterschied zu einer blossen Selbstbeschränkung auf einer einzelnen Plattform. Wer bei Swisslos sperrt, sperrt bei allen.
Freiwillige Sperren sind nicht spurlos rückgängig zu machen. Sie haben eine Wartezeit, und in den Vorgang wird eine Fachstelle eingeschaltet. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss von der Veranstalterin angeboten werden. Wer überlegt, ob er eine Wette auf diese Partie noch setzen will, sollte wissen: Hat er sich sperren lassen, hat er diese Entscheidung bereits getroffen und nicht diese Partie.
Und die Konsequenz, die man kennen muss: Wer ausgeschlossen ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, kann nicht auf die Auszahlung klagen. Die Sperre ist also keine Höflichkeitsbekundung an sich selbst, sondern ein Verzicht, und der Verzicht wird durchgehalten.
Bei den Aussichten auf diese Mechanismen sollte man eine unbequeme Zahl mitnehmen. Die Aufsicht führte 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durch, und in 47,5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das Schweizer System hat die Kontrolle an der Online-Registrierung viel strenger gebaut als an der Ladenkasse — die Ausweispruefung beim Online-Konto, die Adressabgleichung, die Sperrregisterabfrage sind dort wirksam, wo eine Person eine Identität hochlädt. Am Tresen ist der Schutz schwächer, und die Zahl ist der Beleg dafür. Wer aus dieser Zahl folgert, dass die Onlineverifikation eine Formalität sei, zieht den falschen Schluss.
Bei Fragen zur persönlichen Situation — ob eine Spielsperre sinnvoll ist, ob die eigenen Limiten tragen, wie die Steuerbehandlung eines bestimmten Gewinns aussieht — sind die kantonalen Stellen und die Steuerverwaltungen des Wohnkantons die richtigen Adressen, nicht ein Vergleich von Boni. Termine, Fristen und Beträge dieser Behörden ändern sich, und man sollte sie beim eigenen Kanton nachlesen, bevor man eine Rechnung aufstellt.
Wer Spielende bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ist, hat zusätzlich einen Kanal, den ein Schweizer nicht bei jedem ausländischen Anbieter findet: eine Veranstalterin mit Sitz und Adresse in diesem Land und eine Aufsicht, an die man sich wenden kann. Bei zwei Zeilen der Tabelle ist das gegeben, bei acht nicht, und darin liegt der praktischste Unterschied des ganzen Vergleichs.
Fazit: Was der beste Wettbonus in der Schweiz 2026 ist
Der beste Wettbonus in der Schweiz ist keiner. Er ist eine Quote.
Der Kombiboost von Sporttip ist die einzige Bonusmechanik in diesem Markt, die eine Wette real besser bezahlt, ohne dass der Spielende vorher mehr Geld oder mehr Zeit investieren muss. Bei vier Voraussagen zu Quoten zwischen 1.60 und 2.00 liegt die Gesamtquote zwischen rund 8.2 und rund 26.3, und die Erhöhung auf den Nettogewinn macht bei CHF 10 Einsatz je nach Zahl der Voraussagen und Quotenniveau etwa CHF 4 bis CHF 53 aus. Keine Frist, kein Umsatz, kein auszahlungssperrendes Guthaben — diesfalls). Die Quote 1.50 je Voraussage und die Limitierung von Einsatz und Erhöhung sind der Preis dafür. Dass ein Bonus nichts kostet, ist eine Selbstverständlichkeit; dass er nichts verlangt und trotzdem etwas gibt, ist die Seltenheit.
Die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben war ehrlich und klein. Sieben Aktionstage, 30 Tage Gültigkeit, nicht auszahlbar, ein Code aus dem Stadion. Wer dort war, hat den einzigen echten Geschenkposten dieser Saison mitgenommen. Wer nicht dort war, hat nichts verpasst, was er mit Geld hätte kaufen können.
Die acht übrigen Marken dieser Aufstellung sind ohne Schweizer Bewilligung. Ein Vergleich, der sie neben die beiden bewilligten Häuser stellt, sagt damit etwas über ihre Existenz im Schweizer Markt und nichts über ihre Vorteilhaftigkeit. Sie sind beschrieben, nicht empfohlen, und die Unterschiede in ihrer Bewilligungslage gibt es nicht.
Wer die Wahl zwischen den beiden bewilligten Wegen treffen will, stellt zwei Fragen. Erstens: Wohnsitzt er im Vertragsgebiet, und dort entscheidet die Adresse, nicht der Geschmack. Zweitens: Nutzt er Kombinationen mit vier oder mehr Voraussagen über Quote 1.50? Wenn ja, ist der Boost das einzige Angebot, das ihm etwas bringt, und Sporttip liegt vorn. Wenn nein, sind die Bonusangebote für ihn eine Nebensache, und die Entscheidung fällt über Zugang, Zahlungsart und die Grenzen des Hauses — die Staffel der Verlustlimiten, die Auszahlungsschwelle von CHF 1’000, die Kommission ab der dritten Auszahlung in 365 Tagen, die Einzahlungsgrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage.
Das ist der Vergleich, den dieser Markt hergibt. Er ist kürzer als der, den man im Ausland findet, und er ist ehrlicher. Auf einem Guthaben, das man nicht abheben kann, steht kein Wert, den man gewinnen kann. Auf einer Quote, die man richtig erwischt, schon.
Häufige Fragen zu Wettboni in der Schweiz
Was ist ein Wettbonus, und welche Arten gibt es?
Ein Wettbonus ist ein Marketinginstrument mit Bedingungen: Aktionsguthaben, Gratisspielguthaben, Gratiswette, Quotenboost, Profitboost oder Kombiboost. Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa und ist nicht auszahlbar. Guthaben und Boost unterscheiden sich grundlegend — das eine legt Spielraum auf das Konto, das andere erhöht den Ertrag einer Wette.
Was bedeutet Gratiswette, und wird der Einsatz mit dem Gewinn ausgezahlt?
Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn ausgezahlt. Man erhält nur den Nettoanteil. Aus einer «CHF 10 Gratiswette» wird also bei einer Quote von 2.00 nicht CHF 20, sondern CHF 10 Gewinn. Das ist der häufigste Missverständnisposten in diesem Bereich.
Warum fallen Wettboni in der Schweiz kleiner aus als bei Seiten im Ausland?
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, die 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt hat. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, und ihre Nettoerträge gehen an gemeinnützige Zwecke. Kleine Aktionen sind die Folge, nicht die Ausnahme.
Wie lassen sich Boni verschiedener Buchmacher vergleichen, ohne nur auf die Summe zu schauen?
Vier Merkmale genügen: die Frist, in der das Angebot genutzt und erfüllt werden muss; der Mindesteinsatz und die Mindestquote, die eine Voraussage erreichen muss; die Obergrenze des Einsatzes und der Erhöhung; und ob am Ende ein auszahlbares Guthaben entsteht oder nur Spielraum, der auf der Plattform bleibt.
Können Aktionen wie Boosts oder Aktionsguthaben ausgezahlt werden?
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; das steht in den Bedingungen der Veranstalterinnen. Ein Boost ist überhaupt kein Guthaben, sondern eine Erhöhung des Gewinns einer bestehenden Wette und wird als Teil des Gewinns ausgezahlt. Aktionsguthaben wird erst auszahlbar, wenn daraus ein erspielter Gewinn geworden ist.
Wie werden Gewinne aus Wetten bei ausländischen Anbietern besteuert, und was heisst «je nach Kanton»?
Bei Gewinnen aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel gilt der Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, doch die kantonale Praxis behandelt solche Gewinne unterschiedlich — Thurgau etwa als volles Einkommen unabhängig von der Höhe.
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Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
