Wer neu auftritt, ist deshalb noch nicht erlaubt
Stand: 29. Oktober 2026 – die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa und der beiden Veranstalter selbst geprüft.

Ein neuer Name auf einem Wettschein sagt über die Erlaubnis nichts. In der Schweiz darf Sportwetten nur veranstalten, wer eine interkantonale Bewilligung für ein Grossspiel hält, und diese Bewilligung besitzen seit der Einführung des Geldspielgesetzes genau zwei Organisationen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was unter «ganz neu» auftaucht, ist entweder eine neue Funktion dieser beiden oder eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung.
Wer nach neuen Anbietern sucht, sucht in Wahrheit zwei verschiedene Dinge. Entweder eine frische Wettart, eine neue App, eine zusätzliche Zahlungsmöglichkeit – dann bewegt man sich im erlaubten Rahmen und bei den zwei Veranstaltern. Oder man sucht eine Alternative zum staatlich geprägten Angebot, mit mehr Märkten, höheren Quoten, Krypto-Einzahlungen, ohne Wohnsitzprüfung. Dann landet man bei Betrieben, die im Schweizer Recht schlicht nicht vorkommen. Beide Wege sind legitim zu beschreiben, sie sind nur nicht derselbe Weg, und ein Vergleich, der sie vermischt, ist wertlos.
Der folgende Text ordnet die Namen ein und sagt bei jedem, was daraus folgt. Zu jedem Punkt gibt es eine Zahl oder eine Regel.
Was eine Sportart, ein Bewerb und eine Wettart kosten
Der erste Filter, den ein neuer Anbieter passiert oder nicht, liegt nicht bei ihm, sondern bei der Aufsicht: Was überhaupt angeboten werden darf, steht in einer geschlossenen Liste.

Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet – niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte finden sich in dieser Liste nicht, und ein Esport-Abschnitt fehlt darin ebenso. Das ist keine technische Fussnote: Wer heute ein Corner-Wettangebot aus einem ausländischen Programm kennt, wird es bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter oft gar nicht finden, weil es die Erlaubnis nicht deckt.
Merkwürdiger wird es bei den Personen, die teilnehmen dürfen. Sporttip-Wetten stehen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer selbst als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Regel, die jedem, der im Amateurfussball spielt, eine ganze Kategorie sperrt.
Und was im Livebereich gilt, überrascht viele, die von ausländischen Plattformen kommen. Bei Sporttip-Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer im Trikot von 2019 noch annimmt, Livewetten seien eine Frage der Latenz, übersieht, dass hier die Ausgangslage selbst zum Risiko wird, wenn der Klick zu spät kommt. Bei drei Sekunden Verzögerung ist der Einsatz weg, nicht halbiert.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten beim Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der 93. Minute gilt also, ein Elfmeter im Penaltyschiessen meist nicht – und ein Wetter auf «Qualifikation» weiss vorher nicht, wann sein Markt verschwindet.
Für alle Bewerbe gilt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder nicht im Rahmen eines Turniers – ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Innert 48 Stunden heisst eben auch, dass eine Regenpause im Tennis zwei Tage dauern darf, ohne den Einsatz zu berühren.
Markteintritte: warum keiner mit Bewilligung dazukommt
Ein Markteintritt in der Schweiz setzt eine interkantonale Bewilligung voraus. Und dort steht eine Zahl, die den ganzen Markt erklärt: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Warteliste, keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher und damit auch keine Neuzugänge – die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Wer nach «ganz neuen» Bewilligungen sucht, sucht ein Dokument, das nicht existiert, weil die Menge per Vereinbarung gedeckelt ist.

Das ist die informativste Zahl auf dieser Seite. Nicht wegen der zwei, sondern wegen ihrer Dauer. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, sie verlangt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und beide werden nicht ausgeschüttet, weil die Kantone mehr Anbieter wollen, sondern weil die Kantone Erträge für gemeinnützige Zwecke erwarten. Der Reingewinn geht in die Kantone – das ist die eigentliche Zweckbestimmung des Angebots.
Für den Wetter heisst das etwas sehr Konkretes. Ein «neuer Anbieter» kann in der Schweiz nur eine neue Funktion sein: eine neue Wettart, die auf die Liste kommt, eine überarbeitete App, ein zusätzlicher Boost, eine neue Zahlungsart. Wenn ein Anbieter also tatsächlich neu und trotzdem in der Schweiz erlaubt sein soll, muss er eines der zwei Produkte sein. Ein Swisslos-Verkaufskanal statt einer neuen Marke.
Die zehn Namen und was hinter ihrem Permit steht
Die folgende Einordnung stellt die zwei bewilligten Veranstalter den Namen gegenüber, die Schweizer Wetter im Netz antreffen. Bei einem Namen ohne Schweizer Bewilligung ist die Bewilligungslage das erste und wichtigste Merkmal – nicht die Quotenhöhe, nicht die Sportartenvielfalt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne |
| BetAlright | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz nicht nachweisbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz nicht nachweisbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz nicht nachweisbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz nicht nachweisbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz nicht nachweisbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betscore | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz nicht nachweisbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz nicht nachweisbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz nicht nachweisbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Zwei Zeilen dieser Tabelle tragen eine Rechtsgrundlage, acht tragen die Abwesenheit einer solchen. Das ist keine Bewertung der acht, sondern eine Tatsache über das Land, in dem dieser Text erscheint. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung; die Bewilligung gibt nur, was die Schweiz als Bewilligung anerkennt, und das ist eine Erlaubnis der Kantone. Der Rest ist ein Vertragsverhältnis mit einem Unternehmen in einem anderen Rechtsraum.
Kernbegriffe: «neu», «erlaubt», «gut» sind drei Kreise
Die Grundlagen sind schnell erzählt, aber sie werden ständig verwechselt. Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst kürzlich auftritt. Das sagt nichts über seine Bewilligung, nichts über seine Quoten und nichts über seine Qualität. Dieselbe Trennschärfe fehlt bei «erlaubt» und «gut»: Erlaubt ist ein Anbieter, wenn er eine Schweizer Bewilligung hat – das sind zwei. Gut ist eine Frage von Quoten, Margen, Auszahlungsregeln und Spielerkonto. Und neu ist eine Angabe über das Datum des Auftretens, über nichts sonst.
Weil das so oft durcheinandergeht, lohnt sich eine Reihenfolge für die Prüfung statt eines Gefühls. Zuerst die Bewilligung: Findet man den Namen auf keiner Liste der Gespa, ist alles Weitere eine Frage ohne Rahmen. Erst danach Quoten und Märkte. Zuletzt das Bonusangebot – nicht, weil es unwichtig wäre, sondern weil es am schnellsten wechselt und am meisten Bedingungen trägt.
Zwei Suchphrasen aus diesem Umfeld verdienen eine klare Antwort, weil beide auf Erwartungen zielen, die in der Schweiz nicht bedient werden können. Eine Sportwettenanbieter-Suche mit Bitcoin als Zusatz trifft in der Schweiz auf eine Wand. Bewilligte Veranstalter zahlen Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Kredite an Spielende sind untersagt. Wer eine Krypto-Auszahlung möchte, braucht einen Betrieb in einem anderen Rechtsraum – und verliert dafür genau den Rechtsschutz, den die Bewilligung herstellt.
Die zweite Phrase betrifft die Quoten. «Die besten Quoten» lässt sich in der Schweiz zwischen zwei Anbietern vergleichen und nicht zwischen zwanzig, und der eigentliche Massstab ist nicht die Höchstquote auf ein einzelnes Spiel, sondern der Quotenschlüssel eines ganzen Marktes. Wer das einmal verstanden hat, liest Werbung anders.
Ohne Limits, ohne Lizenz, ohne Registrierung: was das wirklich heisst
Die Begriffe, mit denen neue Seiten gerne werben, sind im Schweizer Kontext keine Vorteile. Sie sind Wegbeschreibungen.
Eine Bewilligung ist ortsgebunden. Ausländische Anbieter fallen deshalb nicht durch eine schlechte Bewilligung auf, sondern durch eine, die hier gar keine ist. Wer ohne Schweizer Bewilligung Wetten organisiert, begeht eine Straftat; die Strafe reicht bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert keine Aufsicht, die Fairplay kontrolliert. Die Strafe trifft also nicht den, der die Seite benutzt – das Risiko schon.
Der zweite Punkt ist die Registrierung. Eine Sitzpflicht gibt es nicht zufällig: Online braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Eine Ausweiskontrolle ist die Kehrseite derselben Regel, nicht eine Zumutung eines Anbieters. Wer eine Seite sucht, die weder Wohnsitz noch Identität prüft, sucht eine Seite, die nichts von dem verlangt, was eine Bewilligung verlangt – und deshalb auch nichts von dem liefert, was eine Bewilligung liefert.
Der dritte Punkt ist das Limit. Hier ist die Lage allerdings differenzierter, als die Werbung beider Seiten suggeriert, und zwar in eine für den Wetter unangenehme Richtung. Limiten setzt nicht der Staat, sondern der Spielende setzt sie selbst: Die Veranstalter müssen einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, und Swisslos und Loterie Romande verlangen sie vor der ersten Teilnahme. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist kein Werbeargument, sondern das Gegenteil eines Arguments gegen die Schweizer Veranstalter: Wer sein Limit sofort nach unten ziehen kann, besitzt in der Schweiz tatsächlich ein Werkzeug, das eine ausländische Seite mit «ohne Limits» im Werbeslogan nicht anbietet.
Sperrliste und Sperrregister sind nicht dasselbe
Zwei Register werden dauernd verwechselt, und weil davon abhängt, was mit Geld passiert, lohnt die Trennung in einem eigenen Abschnitt.
Die Sperrliste ist das Werkzeug gegen Anbieter. Die Gespa veröffentlicht darin ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 waren 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt – ein Vorgang, für den die Gespa auch Interwetten und Bet-at-Home nennt und bet365 als auf der Liste stehend führt. Für den Wetter bedeutet das: Die Adresse, die gestern funktionierte, ist morgen tot, und die neue kennt nur, wer sie sucht. Wer dort Guthaben liegen hat, muss es sich aus einem Prozess holen, nicht aus einem Portal.
Das Sperrregister ist das Werkzeug für Personen. Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Und noch eine Linie, die eine ausländische Seite technisch gar nicht überschreiten kann: Wer auf einer Schweizer Sperrliste steht, wird von einem ausländischen Betrieb nichts davon merken. Das Register ist an die Bewilligung geknüpft. Genau deshalb steht bei den acht Namen im Abschnitt «Die zehn Namen und was hinter ihrem Permit steht» der Satz, der dort ohne Wertung dasteht: nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsschutz.
Die staatliche Prüfung reicht nicht überall hin
Ein bewilligter Veranstalter schützt Strukturen, nicht jede Theke. Die Gespa hat 2025 in 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf jede Seite, die mit Vorschriften argumentiert, denn sie zeigt, wo Kontrolle tatsächlich sitzt: Sie sitzt in der Software, in der Limite, im Register, und nicht in der Freundlichkeit eines Kiosks.
Für den neuen Anbieter ergibt sich daraus eine sauberere Frage als «ist er sicher?». Zu fragen ist, welche Maschine im Hintergrund läuft. Bewilligte Veranstalter sind gesetzlich verpflichtet, Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen, eine Sperre zu registrieren und im Register nachzusehen, wenn jemand hereinkommt. Bei einer neuen Seite ohne Schweizer Prüfung fehlen diese Mechanismen – nicht weil sie verboten wären, sondern weil niemand sie verlangt. Das ist der ganze Unterschied, und er ist ein Unterschied im Aufbau, nicht im Anspruch.
Was auf der Habenseite der Auslandssuche steht
Ein Text, der nur warnt, wird unglaubwürdig, weil jeder Leser die Gegenprobe machen kann: Wenn bewilligte Veranstalter ein geschlossenes Sportartenverzeichnis, eine Wohnsitzpflicht, einen Ausweis und eine Kontrolle haben, dann ist der Auslandsweg nicht aus Dummheit verbreitet. Er bietet tatsächlich etwas – mehr Sportarten, mehr Wettarten, ein Casino, manchmal eine umfangreichere Live-Oberfläche, gelegentlich ein Bonusprogramm, das ein Konglomerat unter einem Markennamen bündelt. Was dem gegenübersteht, ist präzisierbar: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und nach kantonaler Praxis des Steueramts Thurgau wird ein Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel als vollständiges Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Auf der bewilligten Seite ist ein typischer Gewinn steuerfrei – solange er unter dem Steuerfreibetrag bleibt. Dieser Tausch ist der Kern der Entscheidung, und er lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Mehr Auswahl und mehr Oberfläche gegen weniger Schutz und eine andere Steuerfolge.
Boni und Gratiswetten: was der Veranstalter darf und was der Wetter zahlt
Ein Gratisguthaben ist in der Schweiz keine Marketingfreiheit. Wer ein verbilligtes Spiel anbietet, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist im Kalenderjahr 2025 nicht breit gestreut worden: Sie ging in 24 Fällen an die Loterie Romande und in acht Fällen an Swisslos. Der Schweizer Bonusmarkt ist also kein Markt mit hundert Angeboten, sondern einer mit einer Handvoll genehmigter Aktionen, und die stehen bei den zwei Veranstaltern.
Was dort angeboten wird, ist meist keine Gratiswette im Sinne eines Geschenks, sondern ein Mechanismus mit Bedingungen. Bei Sporttip verlangt der Kombiboost mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und gilt nur online, einschliesslich Live- und Systemwetten. Der Aufschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Dieselbe Familie von Bedingungen begegnet einem beim Quotenboost. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Wette wegen eines frühen Tors auslösen will, verkauft damit gleichzeitig die Erhöhung, die ihn überhaupt zur Wette bewegt hat – das ist die einzige Stelle, an der ein Boost und ein Cash-Out sich direkt berühren.
Die Verrechnung mit dem Zufall
Hinter jedem Nettogewinn steht derselbe Dreiklang aus Regel, Rundung und Frist. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist ein Detail, das in beide Richtungen wirkt, aber nie zugunsten des Wetters ausfällt: Abrunden heisst abrunden.
Dazu kommt die Frist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung einlegen will, muss das innerhalb von 10 Tagen per Einschreiben tun. Ein halbes Jahr für einen vergessenen Wettschein ist grosszügig gerechnet – bis man einen kennt, der den Zettel in einer Jacke findet.
Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr: das Konto, das auf den eigenen Namen lautet
Die Regel, die am schnellsten einen neuen Anbieter von einem bewilligten unterscheidet, betrifft nicht die Einzahlung, sondern die Auszahlung. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos heisst das konkret: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – ein Gratisguthaben ist also nur so viel wert wie der Weg, den es bis zu einer spielbaren Wette hat, nie wie ein Betrag auf einem Konto.
Zwei Fristen schichten sich übereinander. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Unter vier Stellen gibt es also gar keinen Auszahlungsvorgang, sondern eine Gutschrift – wer über die Auszahlungsgeschwindigkeit eines Schweizer Angebots spricht, spricht meistens über den zweiten Fall und vergisst den ersten.
Beim Aufladen ist die Obergrenze nicht das Portemonnaie, sondern das Wallet. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer CHF 10’000 nachladen will, muss also erst spielen – die grösste Einzelaufladung, die das System zulässt, ist auf CHF 9’999 begrenzt, und der Rest wächst nur durch Einsätze. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Damit beantwortet sich der Rest der Zahlungsfrage von selbst. Eine Suche nach einer Sportwetten-Plattform mit PayPal, die in der Schweiz neu wäre, trifft auf zwei Veranstalter, die ihre Zahlungswege selbst festlegen und deren Zahlungsarten in ihren eigenen Bedingungen stehen. Und zwischen einem bewilligten Anbieter und einer ausländischen Seite unterscheidet nicht die Auszahlungsgeschwindigkeit, sondern die Kontoinhaberschaft: Auf der bewilligten Seite landen Gewinne nur dort, wo der Name übereinstimmt. Ein anonymes Konto ist kein schnellerer Weg, sondern ein ausgeschlossener.
Die getesteten Anbieter im Einzelnen
Zehn Namen, zwei Bewilligungen. Die Reihenfolge folgt der Logik von oben: zuerst die zwei bewilligten Veranstalter, dann die acht ausländischen Marken, deren Bewilligungslage über jeder anderen Beobachtung steht. Bei den ausländischen Betrieben ist die Bewilligungslage in der Schweiz identisch, ihre übrigen Merkmale unterscheiden sich – wer dort spielt, entscheidet nicht zwischen Schutz und weniger Schutz, sondern zwischen Firmen, die alle im selben Verhältnis zum Schweizer Recht stehen.
Swisslos Sporttip: die Bewilligung mit Wohnsitzklausel
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa. Das ist der Referenzfall für den Ausdruck «bewilligt» auf dieser Seite.
Das Vertragsgebiet ist der eigentliche Engpass. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt kein Konto – nicht wegen einer Härtefallprüfung, sondern weil das Produkt dort nicht veranstaltet wird. Für einen Teil der Deutschschweizer und für Wetter in Liechtenstein ist die Suche damit beendet, für alle anderen beginnt sie.
Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein.
Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer daran scheitert, hat nicht die Regel gebrochen, sondern die Prüfung nicht bestanden – und die Prüfung ist Teil derselben Bewilligung, die den Rechtsschutz mitbringt.
Im Wettalltag stehen Mindesteinsatz und Höchsteinsatz prominent im Reglement: CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen – abgelehnt, nicht gekürzt, was für einen Wetter mit grossem Einsatz ein Unterschied ist, den er erst an der Kasse merkt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Das Zusatzangebot ist vorhanden, aber gerahmt. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, jedoch nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer halbe Sicherung erwartet, bekommt sie hier nicht: Es gibt genau einen Auslöseknopf, und er verkauft die ganze Wette.
Und das Urteil: Dieses Angebot ist dem Wetter zugeschnitten, der ein Konto in der Schweiz führen will und dafür bereit ist, Rohheit gegen Regel zu tauschen. Die Bewilligung, das Sperrregister, die Limitenpflicht und die Auszahlung auf ein Konto mit eigenem Namen sind ein Paket, das keine ausländische Seite nachbaut. Der Preis ist die Enge des Vertragsgebiets und ein Sportartenverzeichnis, das Corner- und Kartenmärkte sowie Esport gar nicht erst zulässt.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Modell, andere Landkarte
Die Loterie Romande ist die zweite Organisation mit einer Bewilligung für Sportwetten und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; ein Zahlennetz dieser Grösse erklärt, warum die beiden Veranstalter zusammen als das Schweizer Sportwettenangebot gelten und warum keiner von ihnen wie ein Start-up aussieht.
Rechtlich unterscheidet sich Jouez Sport nicht von Sporttip. Es ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel, die Aufsicht führt die Gespa, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Der praktische Unterschied liegt in der Verteilung: Der Gewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, im Jahr 2025 CHF 3’863’790. Wer in der Westschweiz wohnt, findet hier das Gegenstück zur Deutschschweizer Lösung – dieselbe Regel, ein anderes Einzugsgebiet, und eine Verteilung, die an die Zahl der gestempelten Wettscheine gekoppelt ist.
Für den Leser dieser Seite ist die Konsequenz unromantisch. Die Suche nach einem neuen Westschweizer Anbieter endet bei einer Organisation, die seit Jahrzehnten Verkaufsstellen betreibt und deren Sportwettenprodukt einen französischen Markennamen trägt. Die Zahl 2’350 beschreibt, wo das Publikum tatsächlich erreicht wird, und sie beschreibt auch die Grenze: Die Verkaufsstellen stehen in sechs Kantonen, und wer in Solothurn wohnt, findet in seinem Wohnkanton kein Jouez Sport, sondern ein Sporttip.
Das Urteil: Jouez Sport ist das richtige Konto für einen Wetter mit Wohnsitz in der Westschweiz, und für niemanden sonst erreichbar. Es löst dieselben Schutzauflagen wie das Schwesterprodukt, ohne eigene Bonuskampagnen in vergleichbarem Umfang – von den 24 Zustimmungen der Gespa zu Gratisspielangeboten im Jahr 2025 ging der grössere Teil an die Loterie Romande, was bei einer Organisation mit diesem Vertriebsnetz vor allem ein Instrument für die Verkaufsstellen ist.
BetAlright: der Name ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Damit ist auch das Einzige gesagt, was die Schweiz über diesen Betrieb sagen kann, und danach bleiben nur noch die Eigenschaften einer ausländischen Seite. Eine Bewilligung ist in einem anderen Land erteilt oder nach den vorliegenden Angaben nicht nachweisbar – beides hat in der Schweiz keine Wirkung. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was für einen Wetter bleibt, ist weniger als eine Bewertung und mehr eine Bestandsaufnahme. Wer hier spielt, hat keinen bewilligten Schweizer Veranstalter vor sich, sondern ein Vertragsverhältnis mit einer ausländischen Firma, deren Buchführung, Fairplay-Kontrolle und Streitbeilegung im Ausland stattfinden. Bei einem Betrag von ein paar hundert Franken ist das selten ein Problem. Bei einer offenen Streitigkeit ist es eines.
Der Fall zeigt zudem die merkwürdige Rolle der Domain-Sperre im Alltag. Wenn eine Adresse auf der Sperrliste steht, wird sie von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert, und Innert Stunden steht eine Ersatzadresse bereit. Für den Anbieter ist die Sperre ein Betriebsaufwand. Für den Wetter ist sie eine Mitteilung, die er nicht gelesen hat.
Das Urteil: BetAlright gehört in eine Liste, damit man ihn erkennt, und nicht in eine Auswahl, weil es nichts auszuwählen gibt. Der einzige belastbare Satz über dieses Angebot in der Schweiz ist der über die fehlende Bewilligung.
Rabona: Bewilligung fehlt, und die Steuerrechnung folgt mit
Bei Rabona liegt dieselbe Ausgangslage vor: kein Schweizer Permit, keine Erlaubnis, im Schweizer Rechtsraum Wetten zu veranstalten, und ein berichteter Lizenzstatus, der hier keine Wirkung entfaltet. Mit dem Markennamen allein entsteht auch keine Dienstleistung, die die Schweiz schützen würde.
Was Rabona von den bewilligten Häusern fundamental trennt, ist etwas, das man erst später merkt: die Steuerbehandlung. Ein Gewinn aus einem Schweizer Grossspiel ist bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei – der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und betrug 2025 CHF 1’070’400, die kantonale Schwelle weicht davon ab, und oberhalb derer behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein Gewinn aus einem ausländischen Anbieter fällt nicht unter die Verrechnungssteuer. Nach der kantonalen Praxis des Steueramts Thurgau gilt ein Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel dagegen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Die beiden Wege haben also nicht zwei Steuersätze, sondern zwei Steuerlogiken.
Für den Wetter heisst das: Bei einem grösseren Treffer entscheidet nicht die Quote über den Nettoertrag, sondern die Adresse. Wer einen Gewinn von einigen Tausend Franken erwartet, sollte den Steuerpunkt vorher klären, am besten über die kantonale Steuerverwaltung – diese Seite ist keine Steuerberatung.
Das Urteil: Rabonas Bewilligungslage disqualifiziert es nicht als Thema, sondern als Option für jemanden, der Schweizer Rechtsschutz sucht. Wer trotzdem dort spielt, sollte den Gewinn nicht als steuerfrei einplanen.
20Bet: eine Marke, deren Schweizer Status ein Nicht-Status ist
20Bet steht in der Schweiz ohne Bewilligung da, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Damit ist die Bewilligungsfrage abschliessend beantwortet, und sie fällt nicht knapp aus.
Ein Detail aus der Struktur solcher Betriebe erklärt, warum sie in Diskussionen als «neu» auftauchen, obwohl sie es nicht sind: Marken dieses Zuschnitts wechseln die Domain schneller als das Angebot. Für den Schweizer Leser hat das eine praktische Folge. Wenn die Gespa eine Adresse blockiert, entsteht für den Anbieter kein Zwang, sein Produkt zu ändern. Es wird eine neue Adresse registriert, und der Betrieb läuft weiter. Der Domain-Hopping-Mechanismus, mit dem die Aufsicht rechnet, ist kein Skandal, sondern ein Standortnachteil des Schweizer Wetters: Die Liste veraltet schneller, als ein Privatnutzer sie lesen kann.
Das Urteil: Bei 20Bet ist die Schweizer Bewilligung der einzige Punkt, der für dieses Publikum zählt. Ob Sportarten, Quoten oder Bonusprogramm ansprechend sind, entscheidet über etwas, das der Schweizer Rechtsraum nicht schützt.
MyStake: Bindung an ein ausländisches Regime
MyStake tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, mit einer berichteten Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung hat, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Eine ausländische Bewilligung bindet einen Betrieb an die Aufsicht des Landes, das sie erteilt hat – nicht an die Gespa und nicht an das Schweizer Register der ausgeschlossenen Personen.
Der Punkt, der bei diesem Namen zuerst zu klären ist, betrifft die Etiketten. Das Wort Bewilligung und das Wort Lizenz werden austauschbar verwendet, und im Schweizer Kontext sind sie nicht dasselbe. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz wird von den Kantonen erteilt und gilt nur in der Schweiz. Eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum ist eine Erlaubnis zum Betrieb in diesem Rechtsraum. Ein Betrieb kann über sechs Lizenzen verfügen und in der Schweiz trotzdem keine Bewilligung haben – und genau das ist hier der Fall.
Das Urteil: Bei einer Marke, die ihre Lizenz aufführt, ohne je eine Schweizer Bewilligung zu haben, sollte man prüfen, was sie tatsächlich belegt. Zieht man diese Fassade ab, bleibt ein Angebot, das genauso ausserhalb der Schweizer Aufsicht steht wie die übrigen acht Namen hier. Wer den Schutz sucht, findet ihn an dieser Stelle nicht.
MrXbet: der Eintrag auf der Liste ist das ganze Merkmal
Für MrXbet gilt in der Schweiz dasselbe: keine Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann per DNS blockiert werden. Damit sind alle Schweizer Merkmale dieses Betriebs aufgezählt, und das ist für einen Vergleich kein Nachteil, sondern eine präzise Antwort auf die einzige Frage, die diese Seite zu beantworten hat.
Wer solche Seiten nutzt, sollte die praktischen Folgen klar sehen. Wenn die Domain blockiert wird, während Guthaben darauf liegt, gibt es keinen Schweizer Weg, an dieses Guthaben zu gelangen. Kein Schiedsgericht, keine Aufsichtsbehörde, kein Einzahlungsbeleg, der gegen eine nicht mehr erreichbare Adresse funktioniert. Das ist das grösste Risiko, das eine ausländische Wettseite in der Schweiz erzeugt, und es hat mit Quoten nichts zu tun.
Das Urteil: MrXbet bleibt ein Name, der im Gespräch unter Schweizer Wettern vorkommt, ohne dass der Schweizer Rechtsrahmen ihn erreicht. Das Guthaben, das dort liegt, ist im juristischen Sinn ein Guthaben in einem anderen Land.
Betscore: kein Bewilligungsweg für Schweizer Wohnsitze
Betscore operiert in der Schweiz ohne Bewilligung. Eine berichtete Lizenz entfaltet hier keine Wirkung, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Bei einem Betrieb ohne Schweizer Bewilligung existiert also auch kein Bewilligungsweg für einen Wetter mit Schweizer Wohnsitz.
In dieser Lage gewinnt die Frage an Gewicht, was ein Konto überhaupt ist. Auf der bewilligten Seite ist das Spielerkonto eine Einrichtung mit Grenzen: Aufladen nur bis CHF 9’999 Guthaben, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, Auszahlung nur auf ein Konto mit eigenem Namen. Auf vielen ausländischen Seiten ist das Konto eine Kennzahl ohne Wohnsitzprüfung. Das ist flexibler und in einem Streitfall wertlos.
Das Urteil: Betscore gehört zu den Namen, die durch die Schweizer Brille dieselbe Antwort tragen wie die anderen. Der Unterschied zwischen ihnen liegt in der Oberfläche, nicht in der Bewilligung – und die Oberfläche ist das Einzige, was die Schweiz an einer solchen Seite nicht garantiert.
HornetBet: bei einem Treffer zählt der Gerichtsstand
HornetBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf, ohne Schweizer Rechtsschutz und ohne Verbindung zum Sperrregister; die Domain kann blockiert werden. Bei einer Adresse auf der Top-Level-Domain «.io» ist die Frage nach Betreiber und Gerichtsstand besonders nüchtern zu stellen, weil sie im Alltag niemanden beschäftigt.
Und genau hier liegt der Unterschied, der erst im Streitfall sichtbar wird. Ein bewilligter Schweizer Veranstalter hat eine Adresse, eine Aufsicht und ein Verfahren: eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung mit einer Frist von 10 Tagen per Einschreiben ist ein Weg, der irgendwo ankommt. Bei einem Betrieb ohne Bewilligung verläuft die Beschwerde ins Ausland und ins Leere. Der Betrag, um den gestritten wird, mag klein sein. Die Aussicht, ihn durchzusetzen, ist es auch.
Das Urteil: HornetBet ist ein Beispiel dafür, dass eine ausländische Domain mit geschäftlichem Anspruch nicht dasselbe ist wie ein bewilligtes Angebot. Für einen Kleinbetrag mag das irrelevant sein. Es bleibt aber der einzige Punkt, der bei einem Schweizer Leser wirklich zählt.
BC.Game: der Fall, in dem die Sorgfalt am teuersten wird
Bei BC.Game liegt in der Schweiz derselbe Befund vor – keine Bewilligung, keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlistenrisiko inklusive. Wer dort spielt, spielt in einem anderen Rechtsraum.
Bei einer Adresse, deren Auftritt stark auf Krypto-Zahlungen und Casino-Inhalte ausgerichtet ist, wird der Vergleich am schärfsten. Das Schweizer Recht lässt Krypto-Auszahlungen bei bewilligten Veranstaltern nicht zu: Ausgezahlt wird nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und Kredite an Spielende sind verboten. Genau diese Beschränkung macht die bewilligte Welt für einen bestimmten Typ von Nutzer unattraktiv. Man kann das als Nachteil empfinden oder als das Merkmal, das den Schutz überhaupt definiert – wer aus einem Konto mit Krypto-Bestand auszahlen will, kann den Schweizer Weg nicht wählen.
Und die Steuerfrage stellt sich hier am deutlichsten, weil die Beträge grösser werden. Ein Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel unterliegt nicht der Verrechnungssteuer, aber nach kantonaler Praxis kann er als vollständiges Einkommen gelten. Bei einem Fünftausendern ist das eine Zeile in der Steuererklärung, die man vergisst. Bei einem grösseren Treffer ist es die Rechnung, die den Treffer halbiert.
Das Urteil: BC.Game steht für das vollständige Gegenmodell zum Schweizer Angebot – und genau deshalb sollte sich niemand einbilden, hier einen bewilligten Anbieter mit bequemerem Auszahlungsweg zu finden. Was hier bequemer ist, ist der Weg hinein. Der Weg hinaus hat am Ende einen anderen Namen im Grundbuch des Steuerwesens.
Quotenschlüssel und Margen vergleichen
Nichts an einem Wettangebot ist so schwer zu beurteilen wie die Quote, und das hat einen einfachen Grund: Der Wert einer einzelnen Quote ist ohne den Vergleich der Gegenquoten nicht zu bestimmen. Eine Quote von 2.10 klingt grosszügig. Sie ist es nur, wenn die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes nahe bei 1 liegt.
Die Rechnung ist kurz. Man bildet für alle möglichen Ausgänge eines Marktes den Kehrwert der Quote, addiert sie und erhält den Quotenschlüssel – den Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt. Die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Ein Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 auf zwei Ausgänge kommt auf einen Quotenschlüssel von rund 105.3 % Kehrwertsumme, das heisst, der Schlüssel liegt knapp unter 95 % und die Marge knapp über 5 %. Die beiden Zahlen auf zwei Nachkommastellen sind hier gerundet dargestellt, weil sie genau das illustrieren, was ein Wettender beim Lesen der Quoten sehen sollte.
Der praktische Teil ist unangenehmer als die Formel. Um eine Quote mit der Konkurrenz zu vergleichen, braucht man dieselbe Begegnung, denselben Markt, denselben Zeitpunkt und dieselben Ausgänge – und bei zwei bewilligten Veranstaltern sind das zwei Zahlen, nicht zwanzig. Wer die Margen nicht über die Verbindung der Geräte vergleichen kann, kann sie über die Zeit vergleichen: dieselbe Liga, dasselbe Spiel, dieselbe Stunde. Der Quotenschlüssel schwankt stärker zwischen den Wettarten als zwischen den Anbietern – Kombiboni verschieben mehr als ein Markenwechsel.
Und noch ein Punkt, der quer zum Thema «neu» liegt. Der Reiz eines neuen Anbieters ist oft die Idee, hier lohne sich der Vergleich, weil das Angebot frischer sei. Tatsächlich ändert ein Quotenboost die Erwartung nicht, sondern nur die Auszahlung oberhalb einer Schwelle: Der Kombiboost greift ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, und mit jeder zusätzlichen Bedingung sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass alle sieben oder zehn Voraussagen aufgehen. Ein Boost von 40 % auf einen Nettogewinn, der mit geringerer Wahrscheinlichkeit eintritt, ist keine Erhöhung der Auszahlungsquote, sondern eine Verlagerung des Kostenpunkts in die Ausgänge, die seltener geschehen.
Steuern, Auszahlung und Fristen: die Folgen im Kalender
Die Bewilligungsfrage entscheidet nicht nur über den Rechtsschutz, sondern über die Steuererklärung, und diese Verbindung ist das, was ein Wetter am wenigsten vorbereitet.
Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen die Sportwetten zählen, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn von der Einkommenssteuer befreit und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und betrug 2025 CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab – je nach Kanton unterschiedlich, und eine einzelne kantonale Zahl wäre auf dieser Seite falsch. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; diese lässt sich über die Steuererklärung zurückholen, weil der Gewinn dort deklariert wird.
Für eine typische Wette ist die Sache damit erledigt: kein Einkommensteueraufwand und keine Verrechnungssteuer. Genau das ist der Vorteil, den ein ausländischer Anbieter nicht kopieren kann, und der Grund, warum sich die Frage nach der Adresse lohnt, bevor der Gewinn entsteht.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze – wer in einem Vergleich von einer Abgabe auf jeden Wettschein liest, liest von einer Regel, die es hier nicht gibt. Was es gibt, ist Verrechnungssteuer oberhalb des Freibetrags und, bei ausländischen Anbietern, eine kantonale Praxis, die einen Gewinn unter Umständen vollständig als Einkommen behandelt. Die Beträge, um die es dabei geht, liegen weit über denen des Alltags. Sie sind trotzdem der Grund, warum die Adresse des Anbieters eine Steuerfrage ist.
Für alles darüber hinaus bleibt der Rat der Schweizer Behörden: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Diese Seite gibt eine Einordnung, keine Steuerauskunft.
Rechenbeispiel: was ein Kombiboost und eine Auszahlung einbringen
Die Rechnung, die diese Seite anbietet und die sich nachvollziehen lässt, ist keine Prognose, sondern eine Abbildung von Regeln. Sie verwendet nur Angaben, die im Reglement stehen, und sie zeigt an zwei Stellen, wo der Vorteil verschwindet.
Für den ersten Teil: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer also CHF 10 auf eine Kombination aus vier Voraussagen mit einer Gesamtquote von 8.40 setzt, steht nach dem ersten Schritt bei CHF 84, und nach dem zweiten bei CHF 84 minus dem abgerundeten Rest. Der Kombiboost greift hier, weil es mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind, und erhöht den Nettogewinn um 5 %. Aus den CHF 84 werden dann CHF 84 zuzüglich 5 % des Nettogewinns von CHF 74, also CHF 87.70 vor der zweiten Rundung – Einsatz und Gewinnerhöhung sind dabei limitiert, und das ist die Grenze der Rechnung.
Der zweite Teil betrifft die Fristen, und hier geht es nicht um Prozent, sondern um Wochen. Wer eine Wette gewinnt und nichts tut, verliert sie nach 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, hat 10 Tage per Einschreiben. Wer eine Sperre lösen will, muss drei Monate warten. Wer sein Limit senken will, muss gar nicht warten. Diese vier Zeiten stehen im selben Reglement wie die Quote, und keine davon lässt sich nachverhandeln.
Zu den Zahlen dieser Rechnung gehört die Einschränkung, die zur Ehrlichkeit dazugehört: Die 5 %, 20 %, 40 % und 100 % des Kombiboosts gelten auf den Nettogewinn und nur unter den genannten Bedingungen. Ein Boost ist kein Auszahlungsversprechen, sondern eine Bedingung, die erfüllt sein muss, damit sie überhaupt greift.
Kurz gefasst: was für wen folgt
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und einen bewilligten Schweizer Veranstalter mit vollständigem Schutz will, hat mit Swisslos Sporttip das passende Konto. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, findet das Gegenstück bei der Loterie Romande mit Jouez Sport. In beiden Fällen ist die Enge der Zugang der Preis für den Schutz, und der Leser sollte diese Wahl bewusst treffen statt sie zu umgehen.
Wer mehr Sportarten, mehr Wettarten oder eine andere Auszahlungsmethode sucht, muss zu einem Betrieb ohne Schweizer Bewilligung – und dann ist «neu» nicht mehr das entscheidende Merkmal. Die acht Namen ohne Schweizer Erlaubnis unterscheiden sich in ihrer Oberfläche, nicht in ihrem Verhältnis zur Schweiz. Kein Schweizer Gericht, kein Sperrregister, kein Rechtsschutz, und ein steuerlicher Weg, der bei einem grösseren Gewinn nach kantonaler Praxis anders verläuft.
Und wer wirklich einen neuen Anbieter sucht, sucht am Ende eine neue Funktion. Eine neue Sportart auf der Gespa-Liste, eine neue Zahlungsart im Konto, ein neues Limit-Werkzeug. Das ist tatsächlich der einzige Weg, auf dem ein neuer Name in der Schweiz mit Bewilligung entstehen kann.
Häufige Fragen zu neuen Sportwettenangeboten in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?
Nein. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein «neuer Anbieter» mit Bewilligung kann nur ein neues Produkt oder eine neue Funktion dieser beiden sein, nicht eine zusätzliche Marke.
Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, wenn in der Schweiz nur zwei Veranstalter zugelassen sind?
«Bester» lässt sich nur im eigenen Einzugsgebiet beantworten. Swisslos veranstaltet in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, die Loterie Romande in sechs Westschweizer Kantonen. Die Wahl ergibt sich aus dem Wohnsitz, nicht aus dem Vergleich – ausserhalb des jeweiligen Gebiets gibt es kein Konto.
Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?
Die Sperrliste enthält ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 waren 671 Domains darauf, und blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Ein Eintrag verhindert den Zugang, aber nicht den Betrieb: Wer dort Guthaben hat, holt es über keinen Schweizer Weg zurück.
Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die eingerechnete Marge vergleichen?
Vergleichen lässt sich die Marge über den Quotenschlüssel: die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, die den ausgezahlten Anteil aller Einsätze angibt. Die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Dazu braucht man dieselbe Begegnung, denselben Markt und denselben Zeitpunkt – bei zwei Veranstaltern sind das zwei Zahlen.
Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und weshalb erfolgen Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Angebot nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Welche Zahlungsarten ein Veranstalter akzeptiert, etwa PostFinance Pay bei Swisslos, steht in seinen eigenen Bedingungen.
Welche Risiken bestehen bei neuen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa solchen, die Bitcoin annehmen?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain-Sperren per Sperrliste, und Einsätze sowie Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Nach kantonaler Praxis kann ein Gewinn zudem als vollständiges Einkommen gelten – Krypto-Einzahlungen und Bitcoin-Gewinne eingeschlossen.
Vergleich – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
