Sportwetten-Anbieter in der Schweiz: zwei Bewilligungen, zehn Namen und die Frage, wer die Rechnung zahlt

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz nach einem Anbieter für Online-Sportwetten sucht, findet zwei bewilligte Veranstalter und eine lange Reihe ausländischer Namen daneben. Das ist keine Auswahl im üblichen Sinn. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen, die Sportwetten als Grossspiel veranstalten dürfen, und beide bedienen nur ihr eigenes Gebiet. Alles andere ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg.

Drei Sportbälle, ein Fussball, ein Tennisball und ein Basketball, liegen nebeneinander auf einer Holzbank.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

29. Oktober 2026: geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) sowie gegen die Aufsichtsinformationen der Gespa.

Ein Vergleich dieser Anbieter ist darum zuerst ein Vergleich zweier Organisatoren und erst danach eine Erklärung, warum die Namen daneben trotzdem auf jeder Suche auftauchen. Und weil jede Quote eine Marge enthält, ist er vor allem eines: eine Rechnung. Wo Swisslos und Loterie Romande Geld behalten, wie viel eine Gratiswette nach ihren Bedingungen noch wert ist und was eine Auszahlung kostet, steht auf den nächsten Seiten. Wer die Zahlen liest, versteht den Markt schneller als mit jedem Werbetext.

Was Gratiswetten und Boni bei den bewilligten Veranstaltern kosten

Ein Bonus ist in der Schweiz kein Marketinginstrument, das ein Veranstalter nach Belieben einsetzt. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, und die Zahl dieser Zustimmungen ist klein: 2025 gingen 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer aus einem Nachbarland die Werbeschlachten kennt, in denen jede Woche ein neues Startguthaben versprochen wird, liest in dieser Statistik die eigentliche Nachricht: Eine Schweizer Gratiswette ist eine Ausnahme, die begründet werden muss, nicht eine Regel, mit der geworben wird.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Kugelschreiber liegen auf einer hölzernen Theke im Nachmittagslicht.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Und weil sie eine Ausnahme ist, trägt sie Bedingungen, die man sonst nur im Kleingedruckten findet. Das Wort «gratis» hält nur bis zur zweiten Zeile.

Was eine «Gratiswette» tatsächlich ist

Sprachlich unterscheidet die Schweiz genauer als die Werbung. Gratisspielguthaben steht im Gesetz, Gratiswette und Freiwette gehören zur Marktsprache. Der Unterschied ist nicht akademisch: Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Wer es in einen Gewinn verwandelt, kann den Gewinn auszahlen lassen, das Guthaben selbst bleibt im Spielkonto.

Der Sporttip-Kombiboost zeigt, wie ein Bonus in der Praxis gebaut ist. Er gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die untere Stufe liest sich mager, und sie ist es auch. Vier richtig getippte Auswahlen bringen fünf Prozent obendrauf. Die obere Stufe klingt nach einer Verdopplung und verlangt fünfzehn Voraussagen mit einer Mindestquote, also eine Wette, die kaum jemand trifft.

Interessant ist, woran der Boost hängt: am Nettogewinn, nicht am Einsatz. Wer fünfzehn Auswahlen richtig hat, bekommt also nicht den Einsatz verdoppelt, sondern den Gewinn. Bei einer Quote von 1.50 pro Voraussage ist die Gesamtquote gross, der Nettogewinn entsprechend hoch — der Prozentsatz arbeitet auf einer Basis, die für die meisten Wettenden nur auf dem Papier existiert.

Warum der Bonus bei einem Cash-Out verschwindet

Wer einen Gewinn früh sichern will, verliert den Bonus. Bei einem Cash-Out verfällt der Quoten- und Profitboost, und der Cash-Out-Betrag liegt ohnehin tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn: Er hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Das ist die eigentliche Kostenfrage bei jeder Sonderaktion. Ein Quotenboost gilt nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und ist pro Wettenden einmal nutzbar. Damit sitzt die Wette fest: keine Live-Anpassung, kein Teilverkauf, kein zweiter Versuch. Ein Boost, der einen Ausweg offen liesse, wäre teurer für den Veranstalter.

Quotenboosts erhöhen eine Quote, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer die Limite kennt, bevor er den Boost einsetzt, plant damit. Wer sie nicht kennt, entdeckt sie beim Abschicken der Wette.

Die Alternative zu jedem Bonus

Sporttip kennt keine Live-Streaming-Funktion als Boni-Ersatz, und ein Bet-Builder existiert in einer bestimmten Form: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Wettende heisst das: Wer eine Kombination mit zwei eng verwandten Voraussagen baut, sollte prüfen, ob die Funktion verfügbar ist. Der Rückerstattungsfall nimmt keine Wette weg, er nimmt den Gewinn weg.

Ein Bonus, der an Bedingungen hängt, ist ein Preisnachlass mit Vorbedingung. Wer die Bedingungen nicht liest, zahlt den vollen Preis dafür.

Zahlungswege und was die Auszahlung an Zeit kostet

Geld, das im Spielkonto liegt, ist kein Geld in der Tasche. Diese Differenz beschreibt der zweite grosse Kostenpunkt — Zahlungswege, Fristen und die Frage, auf welchem Konto ein Gewinn ankommen darf. In der Schweiz ist Letzteres nicht Verhandlungssache, sondern Gesetz: Einzahlungen und Auszahlungen laufen nur über ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Wege gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Das ist eine Kostenfrage in beide Richtungen: Es schützt vor Schulden, es nimmt aber auch Freiheiten.

Swisslos: Gratis-Auszahlungen, und danach 3 %

Bei Swisslos sind in 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, jeweils auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer also häufig kleinere Beträge abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit. Wer zweimal im Jahr den ganzen Gewinn auf einmal holt, zahlt nichts.

Dazu kommt die zweite Frist. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; erst Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Unter CHF 1’000 bleibt der Gewinn also im System — verfügbar zum Wetten, nicht auf der Bank. Wer das als Auszahlung versteht, versteht es falsch.

Guthaben kaufen: Limiten und Wege

Das Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Grenze ist keine Kleinigkeit: Wer viel gewonnen hat, kann nicht beliebig nachladen, bevor er abzieht. Das System drängt also in eine Richtung — erst auszahlen, dann wieder einzahlen.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Weitere Wege nennt die Bedingung nicht.

Wer eine Auszahlung per Lastschrift oder über einen bestimmten Zahlungsdienst erwartet, sollte das nicht aus der Gewohnheit anderer Länder ableiten. Jeder Veranstalter regelt seine Zahlungsarten in seinen eigenen Bedingungen.

Was ein Gewinn verfallen lässt

Die unspektakulärste Kostenzeile steht ganz am Rand. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr ist keine kurze Frist für jemanden, der einen Wettschein in einer Jackentasche vergisst oder ein Konto ein Jahr nicht öffnet.

Auch das Kasino der abgesagten Spiele kostet: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für eine Kombination heisst das: nicht der Einsatz zurück, sondern eine Voraussage, die faktisch nichts mehr beiträgt. Die Gesamtquote fällt zusammen, und wer die Wette auf eine bestimmte Quote hin geplant hatte, bekommt eine andere.

Anbieter im Vergleich: die Rangliste der Veranstalter und Namen

Die Schweiz kennt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste ausländischer Domains, kein Verzeichnis genehmigter Buchmacher. Der Vergleich, den die Suchanfrage erwartet — Anbieter gegen Anbieter, Quote gegen Quote — fällt damit kleiner aus als in jedem Nachbarland, und er fällt anders aus: Er stellt zwei Organisatoren gegen eine Reihe von Namen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben.

Die folgende Einordnung nennt, worauf sich ein Anbieter stützt: eine Schweizer Bewilligung nach dem BGS oder nichts, was in der Schweiz gilt. Namen ausländischer Anbieter stehen dabei, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen — nicht, weil sie hier zugelassen wären.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
MrXbet Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
BetPanda Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
Cloudbet Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
Duelbits Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
Betscore Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
HighFlyBet Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
Boomerang Bet Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
IviBet Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz

Eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, ist keine halbe Bewilligung, sondern gar keine (Art. 4 BGS). Wer auf einer ausländischen Seite wettet, hat keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Anspruch auf Fairplay-Kontrolle nach Schweizer Regeln. Das ist keine Warnung, sondern eine Beschreibung der Rechtslage — und sie gilt für alle acht Namen gleich.

Der zweite Teil des Vergleichs gehört zur bewilligten Seite. Swisslos betreibt Sporttip für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu für den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für ein Online-Konto braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und praktisch einen in diesen Gebieten. Ein Wetttourismus über die Sprachgrenze findet im System nicht statt.

Ein Vergleich, der nur die Quoten nebeneinanderlegt, verpasst genau diesen Punkt. Die Auswahl ist zuerst eine geografische, dann eine inhaltliche.

Wie eine Wette funktioniert und was die Quote verschweigt

Eine Quote ist kein Preis. Sie ist das Ergebnis einer Wahrscheinlichkeitsschätzung, auf die der Veranstalter eine Marge aufschlägt. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Liste anders.

Einsatz, Quote, Gewinn

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Rundung klingt nach einer Formalität und ist eine. Zugegeben: Fünf Rappen sind kein Betrag, über den jemand nachdenkt. Sie sind aber die sichtbare Kante eines Systems, in dem jeder Zwischenschritt zugunsten des Veranstalters gerundet wird — hier nach oben, dann nach unten. Bei tausend Wetten ist das eine Summe; bei einer ist es eine Fussnote.

Wichtiger für das Verständnis ist die Struktur des Angebots. Den Wettenden stehen Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten und Livewetten zur Verfügung; Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Die reguläre Spielzeit

Weniger bekannt als jede Quote, aber mindestens so kostspielig: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokal auf ein Weiterkommen wettet, ohne die Marktbezeichnung zu prüfen, kann eine Wette auf 90 Minuten abgeschlossen haben. Das ist keine Tücke des Veranstalters, sondern eine Definition — die man kennen sollte, bevor die Nachspielzeit entscheidet.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für Wettende bedeutet Quote 1.00 den Einsatz zurück, keinen Gewinn und keine Teilnahme. Wer schnell auf ein Ereignis reagiert, das schon geschehen ist, bekommt sein Geld zurück. Der Veranstalter riskiert nichts.

Es lohnt sich, einen Moment bei diesem Mechanismus zu bleiben, denn er erklärt mehr über Livewetten als jede Produktbeschreibung. Eine Livewette lebt von der Verzögerung zwischen dem, was auf dem Bildschirm passiert, und dem, was der Buchmacher schon weiss. Wo diese Verzögerung dem Wettenden zugutekommt, greift die 1.00-Regel. Wo sie dem Buchmacher zugutekommt, bleibt die Wette gültig. Die Marge, die sonst in der Quote steckt, wird hier an der Wurzel geschützt.

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Der grösste Kostenfaktor ist der, den man nicht sieht, weil das Angebot gar nicht erst existiert. Die Gespa führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Und gewettet werden darf nur auf Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die sie zulässt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.

Wer von ausländischen Seiten ein breiteres Programm kennt, sucht die Differenz oft bei den Exoten. Sie liegt hier nicht in den Quoten, sondern im Angebot selbst.

Die Marge in der Quote

Jetzt zur Rechnung, die auf dieser Seite niemand umgehen kann. Der Quotenschlüssel einer Quote — die Auszahlungsquote eines Marktes — ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 %, die Marge also bei rund 5 %. Das ist keine zitierte Quote eines bestimmten Anbieters, sondern ein Beispiel, das zeigt, wie die Mechanik läuft — und es zeigt zugleich, warum die Marge kein Detail ist.

Verdient hätte der Buchmacher nach derselben Rechnung rund 5 % des Umsatzes auf diesem Markt, wenn beide Seiten gleich stark gespielt sind. Der Effekt ist unsichtbar, weil niemand eine Quote von 1.90 als gekürzt wahrnimmt. Bei einer Fairness-Quote von 2.00 läge die Auszahlung höher; der Unterschied zwischen 2.00 und 1.90 ist die Rechnung dieses Systems, und sie wird auf jeden Franken erhoben, der in diesen Markt fliesst.

Die Marge ist damit der eigentliche Vergleichsmassstab zwischen Anbietern — nur lässt sie sich für die Schweiz kaum durchgehend messen. Einzelne Quoten verändern sich, jede Sportart und jeder Markt trägt eine andere Marge, und eine Quote auf ein Fussballspiel verrät nichts über die Marge eines Handicap-Marktes. Ein einzelner Quotenvergleich zwischen zwei Anbietern ist darum nur so viel wert wie die Sorgfalt, mit der er gemacht wurde: gleicher Markt, gleicher Zeitpunkt, vollständige Liste aller Ausgänge.

Für den Alltag genügt die Grössenordnung. Rund 5 % Marge heisst: Von jedem CHF 100, die in diesen Markt fliessen, bleiben unter den genannten Bedingungen im Schnitt rund CHF 95 bei den Wettenden. Wer das weiss, plant andere Einsätze. Und es erklärt, warum Boni bei Schweizer Veranstaltern so zurückhaltend ausfallen: Die Marge ist schon die stille Einnahmequelle; ein zusätzlicher Bonus müsste aus ihr bezahlt werden.

Das gilt als statistische Schätzung über viele Wetten, nicht als Ergebnis einer einzelnen Wette. Kein einzelner Ausgang folgt der Marge. Der einzelne Wettende gewinnt oder verliert seinen Einsatz; die Marge beschreibt den Durchschnitt, in dem dieser Fall verschwindet.

Der Blick auf das, was die Wette kostet

Wer die Ränder kennt, an denen sich eine Wette befindet, trifft bessere Entscheidungen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 macht kleine Wetten möglich, ohne sie sinnlos zu machen; der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette setzt eine Decke, die für die meisten Wettenden keine ist. Die 26-Wochen-Frist für verfallende Gewinne betrifft dagegen jeden — sie ist der stille Kostenfaktor, der nicht beim Wetten anfällt, sondern beim Vergessen. Anyone, der einen Wettschein in der Schublade liegen lässt, hat sechs Monate.

Ein Wettschein, der verloren geht, ist kein verlorener Einsatz, sondern ein verfallener Gewinn. Gegen diese beiden Dinge hilft dieselbe Gewohnheit: nach der Auswertung prüfen, ob ein Gewinn offen ist.

Was die Rechtslage in der Schweiz faktisch bedeutet

Sportwetten online legal ist in der Schweiz eine Frage mit kurzer Antwort und langen Folgen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), und die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) — nicht die ESBK, die nur die Kasinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Fassade eines Steingebäudes mit Säulen an einem ruhigen Platz im Morgenlicht, ohne Menschen davor.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos tritt mit dem Produkt Sporttip auf, die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen im jeweiligen Gebiet. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Das ist die richtige Stelle für die eine Zahl, die zeigt, dass hier nicht von einem Nischenmarkt die Rede ist: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem für Swiss Olympic, Fussball und Eishockey. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Wer also nach dem Sinn der Beschränkung fragt, bekommt eine andere Antwort als die nach dem Wettmarkt: Das Geld fliesst in öffentliche und sportliche Zwecke, nicht an Aktionäre.

Registrierung: wer überhaupt ein Konto bekommt

Bevor bei Swisslos die erste Sportwette möglich ist, stehen drei Hürden. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto ohne Identitätsprüfung gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Regel, die den Interessenkonflikt dort abschneidet, wo er am grössten ist.

Der Kontrolle am Verkaufspunkt sollte man nicht blind vertrauen. Die Gespa hat 2025 Testkäufe gemacht: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer dieser Zahl nachgeht, versteht, warum die Aufsicht ein Thema bleibt. Über die Hälfte der Verkäufe war korrekt; knapp die Hälfte nicht.

Was eine Schweizer Bewilligung einem ausländischen Anbieter voraus hat

Auf der einen Seite steht eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt; auf der anderen eine Bewilligung, die hier gar nicht gilt. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Spielende nicht; doch Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- und Fairplay-Kontrolle.

Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Aufsicht nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als gelistet.

Wer die Kosten beider Wege nebeneinanderlegt, sieht zwei verschiedene Rechnungen. Die bewilligte Seite verlangt einen Wohnsitz, eine Identitätsprüfung, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten und ein einziges Konto pro Person. Die ausländische Seite verlangt nichts davon und gibt dafür nichts davon zurück: keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Anschluss an das Sperrregister, keine Fairplay-Kontrolle — und im Streitfall einen Veranstalter, der vor keinem Schweizer Gericht steht. Welche Seite günstiger ist, hängt davon ab, was jemand sucht; neutral ist keine von beiden.

Spielerschutz: die Limiten, die man selbst setzt

Die auffälligste Schweizer Besonderheit ist, wo die Limiten gesetzt werden. Nicht der Staat legt fest, wie viel jemand einsetzen darf — die Veranstalter müssen von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Ein festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Damit verschiebt sich die Kostenfrage: Die eine Zahl, die den Schaden begrenzt, muss der Wettende selbst nennen.

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer die Limite nachträglich senken will, kann das jederzeit; wer sie erhöhen will, muss drei Tage warten. Diese Asymmetrie ist Absicht und der einzige Mechanismus auf der Seite, der den Impuls ausbremst.

Dass die Wartefrist gesetzlich 24 Stunden beträgt und Swisslos sowie die Loterie Romande 72 Stunden anwenden, ist kein Widerspruch, sondern eine strengere Hausregel der beiden Veranstalter. Für Wettende heisst das: Der Moment nach einer schlechten Serie, in dem eine höhere Limite vernünftig erscheint, liegt in einer Frist. Wer nachts nach einer Serie an der Limite steht, kommt vor dem übernächsten Tag nicht weiter.

Sperren: selbst gewählt und schweizweit

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist der wirksamste Mechanismus im System. Eine befristete Sperre lässt sich nicht abbrechen, und eine unbefristete wirkt über den Sportwettmarkt hinaus — wer sich sperren lässt, ist auch im Kasino gesperrt. Nach Art. 80-82 BGS erfasst das Register überschuldete oder süchtige Personen und Selbstsperren; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer selbst eine Pause braucht, kann eine solche von bis zu sechs Monaten verlangen (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Kostenlogik dieses Abschnitts ist die Umkehrung aller bisherigen. Ein verfallener Gewinn, eine Kommission von 3 % auf die dritte Auszahlung, eine Quote von 1.00 in einer spielentscheidenden Situation — das sind Kosten, die ein System erhebt. Eine Limite und eine Sperre sind die einzigen Zahlen auf der Seite, die der Wettende erhebt. Sie sind nicht die unbeliebtesten, weil sie nichts kosten, sondern weil sie wirken.

Steuern: was ein Gewinn abgibt

Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht ab, «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Ein typischer Wettender liegt deutlich unter dieser Schwelle. Keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn — das ist der Regelfall. Wer allerdings auf ausländischen Seiten wettet, steht vor einer anderen Lage: Gewinne ausländischer Veranstalter sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, aber die kantonale Praxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles Einkommen, unabhängig von der Höhe. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze. Für jede konkrete Frage gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Werbung: die Grenze, an der der Vergleich endet

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, warum ausländische Namen in diesem Text beschrieben und eingeordnet, aber nicht angepriesen werden. Ein Zeitverbot für Werbung gibt es nicht.

Für Wettende bedeutet diese Regel etwas Praktisches: Wo ein Anbieter mit Sitz im Ausland in der Schweiz wirbt, bewegt er sich ausserhalb des Rahmens. Wer auf solche Werbung stösst, sieht also nicht «einen Anbieter, für den es keine Bewilligung braucht», sondern einen Anbieter, dessen Bewilligung hier keine Wirkung hat. Beschreiben lässt sich das; empfehlen nicht. Das ist keine Zurückhaltung, sondern die Grenze, die das Gesetz selbst zieht.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge der folgenden Einschätzungen bildet ab, worauf sich ein Angebot stützt: erst die zwei bewilligten Veranstalter, dann die acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Jede Bewertung folgt denselben Massstäben — Bewilligungsstatus, Produkt, Limiten und Kontrolle —, und keine zieht eine Trennlinie, die es nicht gibt. Die acht Marken sind untereinander gleich gestellt: keine hat eine Schweizer Bewilligung, keine ist mit dem Sperrregister verbunden, und wer dort wettet, hat kein Schweizer Recht im Rücken.

Swisslos Sporttip: das Vollsortiment mit den klarsten Hausregeln

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa — eine der beiden, die das interkantonale Recht zulässt.

Das Produkt ist das breiteste, das in der Schweiz erlaubt ist. Einzel-, Kombi- und Systemwetten, Livewetten, Cash-Out, Quoten- und Profitboosts, ein Kombiboost und eine Bet-Builder-Funktion für abhängige Ereignisse. Wetten lassen sich online über das Portal oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.

Das Angebot hat klare Kanten, und man sollte sie kennen: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen im Wallet, erst darüber auf dem Bankkonto. Zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten können 3 % anfallen.

Angenehm ist, wie viel hier schriftlich festgehalten ist: Spielregeln, Limiten und Bedingungen sind öffentlich nachlesbar, und das ist in diesem Vergleich die Ausnahme. Weniger angenehm ist der Kontrast zwischen dem Aufwand und den Erträgen einiger Aktionen: Ein Kombiboost, der fünf Prozent für vier korrekte Voraussagen zahlt, ist ein Marketinginstrument, kein Vorteil. Der eigentliche Wert von Sporttip liegt an einer anderen Stelle — daran, dass hier ein Anspruch existiert und eine Aufsicht, die nummerierte Bedingungen prüfen kann.

Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, findet hier das breiteste bewilligte Angebot der Schweiz. Wer ausserhalb wohnt — in einem Westschweizer Kanton etwa —, findet hier eine Registrierung, die nicht durchgeht.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Art wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa.

Die Zahl der Verkaufsstellen ist der eigentliche Unterschied im Profil. 2’350 Stellen in sechs Kantonen heissen, dass das Spiel hier stärker über die physische Verkaufstheke läuft als über das Konto — und dass die Gespa-Testkäufe, in denen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen an Minderjährige verkauft wurde, für ein Netz dieser Grösse eine reale Zahl sind, nicht eine Randnotiz.

Für Wettende in Genf, Lausanne, Sitten oder Neuenburg ist Jouez Sport der einzige bewilligte Weg zu einer Online-Sportwette. Das ist weniger eine Empfehlung als eine Tatsache des Föderalismus: Zwei Veranstalter teilen die Schweiz entlang der Sprachgrenze, und beide Rechnungen — Limiten, Auszahlungsfristen, Promotionsbedingungen — stehen in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer die Westschweizer Seite mit den Swisslos-Zahlen vergleicht, vergleicht zwei Hausordnungen, die sich in Details unterscheiden können, obwohl beide unter demselben Gesetz stehen.

Die Verkaufsstellen sind auch der Punkt, an dem der Schutz am stärksten auf die Probe gestellt wird. Ein Konto verlangt Ausweisprüfung und Einmaligkeit; eine Theke verlangt ein Gesicht und eine Einschätzung, und die ist 2025 in knapp der Hälfte der geprüften Fälle danebengegangen. Das spricht nicht gegen die Loterie Romande als Veranstalterin — es spricht für die Kontrolle, die dort noch zu leisten ist.

MrXbet: kein Schweizer Permit, eine Bewilligung ohne Wirkung hier

MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet hier keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Mehr als das lässt sich über MrXbet nicht sagen, ohne eine der beiden Seiten zu erfinden: Was das Haus an Limiten setzt, welche Zahlungswege es führt, wie schnell es auszahlt, steht in seinen eigenen Bedingungen. Wer diese Bedingungen nicht liest, kennt das Angebot nicht.

Für einen Wettenden, der die Schweiz als Rechtsraum ernst nimmt, ist die Bewilligungsfrage die erste und bleibt die wichtigste. Alles Weitere — Quoten, Märkte, Auszahlungstempo — tritt dahinter zurück.

BetPanda: derselbe Status, dieselbe Rechnung

BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS), ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Was BetPanda anbietet, an welchen Märkten, mit welchen Limiten und welchen Auszahlungszeiten, geht aus den Bedingungen des Anbieters hervor und nicht aus diesem Vergleich. Die Schweiz führt kein Verzeichnis ausländischer Buchmacher mit geprüften Angaben.

Ein Detail bleibt erwähnenswert, weil es für alle acht Namen gilt: Ohne Schweizer Bewilligung ist der Veranstalter hier kein Adressat der Aufsicht. Wer sich beschwert, beschwert sich bei niemandem mit Schweizer Kompetenz.

Cloudbet: im gleichen Feld, mit derselben Lücke

Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Das heisst: keine Veranstalterbewilligung und keine Spielbewilligung nach dem BGS, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine Bewilligung, die der Anbieter in einem anderen Land führt, hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), und die Domain kann per DNS blockiert werden.

Über seine Produkte, seine Limiten, seine Boni und seine Zahlungswege sagt dieser Text nichts aus, weil die Schweiz dazu keine geprüften Angaben führt. Wer sich dort ein Konto einrichtet, liest die Bedingungen des Anbieters — und liest sie in dem Bewusstsein, dass die Durchsetzung von Ansprüchen nicht nach Schweizer Recht erfolgt.

Die Einsparungsrechnung, die manch einer dabei anstellt, ist selten aufgegangen: Was ein ausländischer Anbieter an Auflagen spart, spart er nicht an Kosten, sondern verlagert sie.

Duelbits: zwei Bewilligungswelten, eine Zugehörigkeit

Duelbits fällt in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.

Angaben zu Limiten, Quoten, Boni oder Auszahlungen für dieses Haus liegen in der Schweiz nicht geprüft vor. Wer sie sucht, findet sie in den Bedingungen des Anbieters.

Wer die Wahl zwischen einem bewilligten und einem nicht bewilligten Anbieter als reine Preis- oder Quotenfrage behandelt, vergleicht zwei Systeme, die sich nicht an derselben Messlatte messen lassen.

Betscore: kein Permit, keine Schweizer Rückgriffsmöglichkeit

Betscore hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für die übrigen Namen dieser Gruppe gilt: keine der beiden Schweizer Bewilligungen nach dem BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden (Art. 4 BGS).

Was der Anbieter an Wetten, Märkten und Auszahlungszielen führt, gehört in seine eigenen Bedingungen. Die Schweiz führt keine geprüften Angaben zu ausländischen Wettseiten.

Der praktische Vergleichspunkt für dieses Haus ist deshalb derselbe wie für die anderen ohne Bewilligung — und er ist keine Rangfrage, sondern eine Frage der Rechtsfolgen.

HighFlyBet: dieselbe Gruppe, derselbe Rahmen

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenso wenig, und die Domain kann blockiert werden (Art. 4 BGS).

Zahlen zu Limiten, Auszahlungszeiten oder Promotionsbedingungen dieses Anbieters sind in der Schweiz nicht geprüft. Wer sie braucht, findet sie in den Bedingungen des Anbieters selbst.

Wer den Unterschied zwischen «keine Bewilligung» und «Bewilligung fehlt uns nur» macht, verliert. Der Unterschied ist keiner: Es gibt keine Bewilligung mit Schweizer Wirkung, und damit keine Schweizer Kontrolle.

Boomerang Bet: derselbe Status, dieselbe Nullzahl

Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden (Art. 4 BGS).

Über Angebot, Limiten und Auszahlungswege dieses Anbieters lässt sich auf Basis Schweizer Angaben nichts sagen; die Bedingungen des Anbieters sind die einzige Quelle, die hier weiterhilft.

Für Wettende zählt am Ende eine Zahl: null Schweizer Bewilligungen. Alles andere auf einer ausländischen Seite ist eine Beschreibung des Anbieters durch sich selbst.

IviBet: derselbe Status, dieselbe Grenze

IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Das bedeutet: keine Bewilligung nach dem BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden (Art. 4 BGS).

Angaben zu Quoten, Limiten, Boni oder Auszahlungstempo für dieses Haus führt die Schweiz nicht geprüft. Wer sie prüfen will, liest die Bedingungen des Anbieters.

Die acht Namen dieser Gruppe sind aus Schweizer Sicht nicht zehn vergleichbare Angebote, sondern ein Status. Wer sie dennoch nutzt, nutzt sie ohne den Rahmen, den das Gesetz den beiden bewilligten Veranstaltern auferlegt.

Häufige Fragen zu Online-Sportwetten in der Schweiz

Wie funktionieren Online-Sportwetten, und wie entsteht eine Quote?

Wer eine Wette abgibt, setzt auf den Ausgang eines Sportereignisses zu einer Quote, die der Veranstalter festlegt. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal der Gesamtquote aller Voraussagen. Die Quote selbst ist eine Wahrscheinlichkeitsschätzung mit einer eingebauten Marge des Veranstalters, rund 5 % in einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt.

Zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport halten die Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt.

Was bedeutet die Marge eines Wettanbieters für die Auszahlung?

Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote eines Marktes. Letztere ist eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. In einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 liegt die Marge bei rund 5 %, die Auszahlungsquote also bei rund 95 % — eine statistische Schätzung über viele Wetten, keine Garantie für eine einzelne.

Welche Boni und Gratiswetten sind bei den bewilligten Veranstaltern zulässig?

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Die Bedingungen stammen aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gilt etwa der Kombiboost nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote und ist in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Welche Rolle spielt der Zahlungsweg bei der Auszahlung?

Bei Swisslos sind in 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, jeweils auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Was gilt für ausländische Wettseiten, und was steht auf der Sperrliste der Gespa?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); wer hier ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar (Art. 130 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Telekom-Anbieter per DNS blockieren — Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, und blockierte Seiten erscheinen oft innert Stunden unter neuer Adresse.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»