Die besten Quoten 2026: Was hinter dem Quotenvergleich steckt und wer ihn gewinnt

Updated Oktober 2026
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Auf die Frage nach den besten Quoten gibt es in der Schweiz eine kurze und eine lange Antwort. Die kurze: Es gibt genau zwei Anbieter, die hier überhaupt Sportwetten veranstalten dürfen, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die lange Antwort beginnt damit, dass «beste Quote» gar kein Merkmal eines Anbieters ist, sondern ein Rechenergebnis aus allen Quoten eines Marktes, und dass eine Seite mit 1,95 auf beide Ausgänge nicht grosszügig ist, sondern nur weniger gierig als eine mit 1,80.

Ein menschenleerer Fussballplatz mit frisch gemähtem Rasen unter Flutlichtmasten in der Abenddämmerung, aus erhöhter Perspektive fotografiert.
Die Ausschüttungsquote hängt bei einer Sportwette massgeblich von der Zahl der möglichen Ausgänge ab.

Aktuell per 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den Bewilligungs- und Rechtsgrundlagen des Geldspielgesetzes sowie der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und den veröffentlichten Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.

Wer die Quotenlage in der Schweiz verstehen will, muss drei Dinge auseinanderhalten. Erstens die Ausschüttungsquote eines Marktes. Zweitens die Marge, die darin steckt. Drittens die Frage, welche Anbieter einen überhaupt annehmen dürfen. In dieser Reihenfolge arbeitet diese Seite, und am Ende steht ein Vergleich von zehn Namen, von denen zwei eine Schweizer Bewilligung haben und acht ausdrücklich keine.

Was der Schweizer Sportwettenmarkt an Sportarten und Turnieren überhaupt zulässt

Ein bewilligter Sport ist noch kein günstiger Sport

Wettende fragen nach Sportarten: wo lässt sich am besten auf Fussball, Tennis oder Kampfsport setzen. Die aufsichtsrechtliche Antwort kommt vor der Quotenfrage. Die Gespa führt in ihrer Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung vom 10.09.2026) einen geschlossenen Katalog: Qualifikationsrunden nur, wenn sie darin stehen, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie darin stehen, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Es ist eine Liste, kein Rahmen. Was nicht draufsteht, wird in der Schweiz nicht angeboten.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handgezeichneten Skizzen aus Kästchen und Pfeilen liegt neben einem Bleistift auf einem hellen Holztisch.
Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround.

Fussball steht als Kernangebot in beiden Portalen und deckt die heimische Liga, die grossen europäischen Wettbewerbe und die Nationalmannschaft ab. Tennis steht ebenfalls im Katalog und ist für den Quotenvergleich der interessanteste Sport, weil er oft nur zwei Ausgänge hat. Das ist die Bruchstelle: Wo ein Markt wenige Ausgänge kennt, muss der Buchmacher weniger Wahrscheinlichkeiten in dieselbe Preisliste packen, und die Ausschüttungsquote kann höher liegen. Als Faustregel gelten etwa 90 % Ausschüttung bei zwei möglichen Ausgängen und etwa 85 % bei drei.

E-Sport ist der Punkt, an dem viele Suchanfragen auf eine Wand treffen. E-Sport erscheint in der Gespa-Liste nicht. Wer eine E-Sport-Wette sucht, findet sie bei keinem Schweizer Veranstalter, gleichgültig wie gut die Suchmaschine den Namen eines ausländischen Portals nach vorne sortiert. Kampfsport und die grossen Abendveranstaltungen sind dagegen wiederkehrende Bestandteile des Programms, und Turnierwetten gehören zum Standardrepertoire der beiden bewilligten Anbieter.

Turnierwetten und Langzeitmärkte: hier trennt sich Geduld von Ungeduld

Der zweite Block, den Wettende unter «Sportarten» mitdenken, sind die Turnierwetten. Bei Sporttip gibt es Cash-Out auch für Langzeitwetten, und zwar vor dem Beginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Das ist die Stelle, an der eine Turnierwette taktisch wird: Wer seine Meinung über den Verlauf eines Wettbewerbs mitten im Turnier ändert, kommt heraus, aber nur ganz oder gar nicht. Eine Garantie, dass jeder Markt zum Ausstieg angeboten wird, besteht nicht.

Die Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten hat die Wirkung eines Zauns, und sie hat sie gewollt. Man kann darüber schimpfen, dass eine Nation mit dieser Wettkultur weniger Märkte bekommt als ein Portal in Übersee. Man sollte dabei nur nicht übersehen, was an derselben Stelle geregelt ist: Wer in einem Schweizer Portal wettet, wettet auf ein Ereignis, dessen Sportart, dessen Wettbewerb und dessen Wettart vorher geprüft wurden. Beim ausländischen Portal steht dieselbe Frage offen, und der Zaun fehlt auf beiden Seiten.

Der praktische Reihenfolge für einen Wettenden ist deshalb schlicht: Sportart prüfen, bevor über Quoten diskutiert wird. Steht sie im Katalog, ist die Auswahl echt. Steht sie nicht dort, ist die Diskussion beendet.

Neue Wettanbieter in der Schweiz: was das Wort neu hier bedeuten darf

Eine Bewilligung ist das ganze Neuigkeitskriterium

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das heisst: Seit dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes am 1. Januar 2019 hat sich an der Zahl der zulässigen Sportwetten-Veranstalter in der Schweiz nichts geändert, und es ist auch nichts in Vorbereitung, das diese Zahl erhöht. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, und das ist der Kern des schweizerischen Modells.

Wer trotzdem von neuen Anbietern liest, liest von ausländischen Seiten. N1 Bet, Playzilla, Funbet, PowBet, BDMBet, BetOnRed, WirWetten und Bruce Bet sind Namen, die in dieser Reihenfolge auch auf dieser Seite auftauchen, jeder einzeln eingeordnet und jeder mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Neu ist an ihnen nichts Schweizerisches. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie ist ein Papier für ein anderes Hoheitsgebiet.

Die Sperrliste und das Domain-Hopping

Weil eine Bewilligung fehlt, greift ein anderes Instrument: die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Die Domains werden blockiert, die Betreiber wechseln innerhalb von Stunden auf neue Adressen, und die Aufsicht benennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich.

Was daraus für einen Wettenden folgt, ist unangenehm konkret. Die Adresse, die heute funktioniert, ist morgen vielleicht gesperrt. Das Konto, das man dort angelegt hat, bleibt davon unberührt, denn ein gesperrter Domainname nimmt keinen Kontostand mit. Ob der Betreiber nach dem Wechsel noch da ist, unter welcher Adresse und zu welchen Bedingungen, weiss niemand vorher. Bei einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung stellt sich diese Frage nicht, weil die Bewilligung an ein Unternehmen gebunden ist und nicht an einen Domainnamen.

Als neue Schweizer Anbieter gelten also derzeit nur die beiden, die schon da sind. Die anderen Namen sind ausländische Seiten ohne Schweizer Schutz und ohne Rückgriff. Wer sich für eine davon entscheidet, entscheidet sich nicht für ein neueres Produkt, sondern für einen anderen Rechtsrahmen.

Zehn Namen im Vergleich: Bewilligung, Bedingungen, Quotenlage

Der Massstab, an dem dieser Vergleich misst

Die Reihenfolge dieses Vergleichs ist keine Rangliste der Sympathie, sondern der Prüfbarkeit. Ganz vorne steht die Bewilligungsfrage, weil sie alles andere entscheidet. Danach folgen die Bedingungen, die ein Anbieter selbst setzt, also Mindest- und Höchsteinsätze, Limiten und Quotenregeln. Erst danach kommt die Quote als Zahl, und zwar aus einem Grund, der beim ersten Blick auf einen Preisvergleich selten genannt wird: Eine Quote ohne Datum und ohne Markt ist keine Information, sondern ein Versprechen.

Zur Einordnung vorweg gehört die eine Zahl, die alles andere trägt. Ein Buchmacher kalkuliert seine Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben. Der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Er steckt in jedem einzelnen Preis, auch in dem, den man für einen Ausreisser hält.

Bewilligung und Einordnung: die zehn Namen in der Übersicht

Wettanbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder ausgewiesener Ansprechpartner
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung ausländischer Betreiber, angegebene Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz
Playzilla keine Schweizer Bewilligung ausländischer Betreiber, angegebene Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz
Funbet keine Schweizer Bewilligung ausländischer Betreiber, angegebene Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz
PowBet keine Schweizer Bewilligung ausländischer Betreiber, angegebene Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz
BDMBet keine Schweizer Bewilligung ausländischer Betreiber, angegebene Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung ausländischer Betreiber, angegebene Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz
WirWetten keine Schweizer Bewilligung ausländischer Betreiber, angegebene Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung ausländischer Betreiber, angegebene Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz

Acht Zeilen dieser Übersicht sagen auf die Frage nach dem Veranstalter dasselbe, und das ist keine Auslassung, sondern die Lage. Bei den ausländischen Seiten ist der Betreiber eine Gesellschaft ohne Sitz und ohne Bewilligung in der Schweiz, und wer dort Geld verliert, hat hier keine Stelle, an die er sich wendet. Bei den beiden oberen Zeilen steht dagegen ein Unternehmen mit Sitz, Bewilligung und einer Aufsicht, die Beschwerden entgegennimmt. Wer die Tabelle nicht von oben nach unten liest, sondern quer nach der Spalte mit der Bewilligung, erkennt die Trennlinie sofort: Sie verläuft zwischen Zeile zwei und Zeile drei, und alles unterhalb ist ein anderer Markt.

Was Swisslos Sporttip auszeichnet: der rechnerisch sauberste Weg zu einer Quote

Sporttip ist ein Produkt von Swisslos, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, die unter der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) operiert. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto setzt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet voraus, eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und pro Person ist genau eine Registrierung zulässig.

Bei den Einsätzen liegt der Boden tief und die Decke tief: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von einem Franken ist für kleine Budgets eine echte Erleichterung. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 dagegen ist der Punkt, an dem ein Anbieter mit dem grössten Einzelmarktvolumen des Landes für einen schlagfertigen Wettenden zu klein wird. Wer 5’000 Franken auf ein Spiel setzen will, findet in der Schweiz keine Tür.

Die Gewinnermittlung folgt der schlichten Formel Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist klein, aber unvermeidlich und wirkt systematisch in eine Richtung. Bemerkenswert ist, dass Systemwetten bis CHF 10’000 erlaubt sind, obwohl der Anbieter bei einer Einzelwette bei einem Tausendstel davon dichtmacht.

Zum Angebot gehören Online-Zusätze, die den Quotenvergleich verzerren können, wenn man sie nicht als Marketing rubriziert: Der Kombiboost gilt nur online, aber er verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und staffelt sich auf 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Auch Quotenboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar. Ein Cash-Out lässt sie verfallen. Bei vier Voraussagen mit Mindestquote bringt der Boost also 5 % Zusatz auf den Nettogewinn, nicht 5 % mehr Quote. Das ist der Unterschied zwischen einem Wort und einem Rechenergebnis, und er ist der Grund, warum sich die beste Quote nicht aus einer Werbebotschaft ablesen lässt.

Bei den Live-Wetten gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen, also bei einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer den Live-Wettschein erst nach dem Treffer absendet, bekommt also den Einsatz zurück. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für einen Systemspieler ist das keine Fussnote.

Ausfällt ein Sporttip-Wettereignis und wird nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. 48 Stunden sind im internationalen Vergleich grosszügig, innerhalb eines Turniers handelt Swisslos aber nach eigenem Rahmen. Für den Vergleich heisst das: Sporttip liefert vollständige, nachlesbare Regeln, und die meisten davon sind strenger, als ein ausländisches Portal nötig hat, weil sie im Gesetz und in der Aufsichtspraxis wurzeln.

Was also ist das Urteil über Sporttip auf einer Seite über die besten Quoten? Es ist der Anbieter mit dem rechnerisch transparentesten Aufbau und dem niedrigsten Einstieg, und zugleich der mit der festesten Decke. Wer regelmässig kleine Einzelwetten setzt, findet hier klare Verhältnisse, ein dokumentiertes Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten und einen Kombiboost, dessen Staffelung sich nachrechnen lässt. Die Grösse der Wette ist der Preis, den man für diese Klarheit zahlt.

Was Loterie Romande Jouez Sport auszeichnet: klare Obergrenzen und der Westschweizer Weg

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gesellschaft nennt Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Für deutschsprachige Wettende in Zürich, Bern oder St. Gallen ist das Produkt damit praktisch verschlossen, denn ein Online-Konto setzt den Aufenthalt im jeweiligen Gebiet voraus. Wer in Freiburg im Üechtland wohnt, hat zwei Schweizer Anbieter zur Wahl. Wer in Bern wohnt, hat einen.

Die Einsätze sind höher angesetzt als bei Sporttip und niedriger gedeckelt: Online liegt der Mindesteinsatz bei CHF 2, in den Verkaufsstellen bei CHF 3 und für Multiples bei CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn liegt bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen.

Diese Zahlen sind ungewöhnlich offen kommuniziert und sie sind streng. Ein Höchsteinsatz von CHF 500 pro Kombiwette ist weniger als die Hälfte dessen, was Sporttip erlaubt. Die Gewinnobergrenze von CHF 300’000 klingt hoch, bis man sie gegen die Gesamtquote von bis zu 100’000 legt: Wer mit dem erlaubten Höchsteinsatz von CHF 500 auf eine Gesamtquote von 4.00 käme und mit 2’000 Franken Gewinn rechnen dürfte, ist nirgends in der Nähe der Obergrenze. Der Deckel greift also nur, wenn jemand mit einer sehr hohen Quote einen sehr kleinen Einsatz kombiniert, und genau in dieser Konstellation ist er dann eine echte Begrenzung.

Der Vergleich der beiden bewilligten Anbieter führt an keiner Stelle zu einem Sieger. Er führt zu einer Aufteilung. Sporttip deckt das grössere Gebiet ab, hat den niedrigeren Mindesteinsatz und die höhere Einzeldeckelung; Jouez Sport arbeitet mit festen Obergrenzen, die auf den ersten Blick unattraktiv wirken, aber jede einzelne davon steht in einem veröffentlichten Reglement in der 17. Ausgabe von September 2024. Ein Wettschein ist bei beiden Anbietern ein Dokument, das man nachlesen kann. Bei den acht nicht bewilligten Anbietern ist er das nicht.

Die acht ausländischen Namen: gleiche Zeile, unterschiedliche Anbieter

N1 Bet, Playzilla, Funbet, PowBet, BDMBet, BetOnRed, WirWetten und Bruce Bet sind die acht Namen, die Schweizer Wettende im Netz am häufigsten treffen und die alle eines gemeinsam haben: Sie besitzen keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung, die solche Seiten anführen, ist hier kraftlos (Art. 4 BGS).

Was daraus folgt, ist keine Kleinigkeit in einer Fussnote. Diese Seiten sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Sie stehen in keiner Schweizer Aufsicht. Bei Streitigkeiten über eine Auszahlung, eine stornierte Wette oder ein gesperrtes Konto gibt es keinen Schweizer Rückgriff. Ihre Domains können zudem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Wer dort einzahlt, tut das unter Bedingungen, deren Durchsetzung im Zweifel ausserhalb der Schweiz stattfindet.

Kann man dort trotzdem spielen? Man kann. Nur sollte man es nicht mit dem Wort legal umschreiben. Der Schweizer Gesetzgeber hat das Veranstalten von Sportwetten ohne Bewilligung unter Strafe gestellt, und die Aufsicht handelt auch gegen die Bewerbung solcher Angebote. Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das sind zwei Sätze, die in keiner Werbung stehen und in jedem Rechtskommentar.

Die acht Namen unterscheiden sich untereinander in vielen Punkten, aber keiner dieser Unterschiede berührt die Bewilligungsfrage. Sie ist bei allen gleich. Eine Rangfolge innerhalb dieser Gruppe wäre eine Aussage über Produkte, die dieselbe Rechtsfolge teilen, und der wichtigste Punkt steht bei jedem einzelnen Namen davor.

Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz gibt und was der Vergleich messen kann

Zwei, nicht zehn

Die Zahl ist keine offene Frage. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und die Kantone haben diese Zahl mit dem Geldspielgesetz auf zwei festgelegt. Swisslos tritt unter dem Produktnamen Sporttip auf, die Loterie Romande unter Jouez Sport. Ein Nachweis über weitere Bewilligungen lässt sich nicht führen, weil es sie nicht gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Sportwetten-Veranstalter, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Wer einer Suchanfrage nach «wie viele Wettanbieter gibt es» folgt, landet deshalb in der Regel auf Portalen mit elf Zeilen, von denen neun keinen Schweizer Sitz haben. Das ist keine Falschmeldung, es ist eine andere Frage. Wer wissen will, bei wie vielen Anbietern er als Schweizer mit Schweizer Schutz wetten kann, bekommt die Zahl zwei. Wer wissen will, wie viele Namen im Internet um schweizerische Wettende werben, bekommt eine dreistellige Zahl und eine Sperrliste von 671 Domains.

Woran sich Quoten überhaupt vergleichen lassen

Ein Quotenvergleich braucht drei Angaben, sonst vergleicht er nichts. Er braucht den Markt, also die konkrete Wette mit ihrer Zahl von Ausgängen. Er braucht den Zeitpunkt, denn Quoten sind Momentaufnahmen. Und er braucht die Quelle, weil eine Quote ohne Herkunft keine überprüfbare Zahl ist. Fehlt eine der drei, ist der Vergleich eine Behauptung.

Die zweite Grundlage ist die Rechnung, mit der sich zwei Preislisten derselben Wette überhaupt vergleichen lassen. Die Kehrwerte der Quoten aller möglichen Ausgänge werden addiert und 1 wird durch diese Summe geteilt. Das Ergebnis ist die Hedge-Quote oder Ausschüttungsquote, und weil sie ein Verhältnis beschreibt, trägt sie jedes Urteil über eine Preisliste, unabhängig davon, wie die einzelnen Quoten stehen. Bei den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 ergibt diese Rechnung rund 90,91 %.

Daran hängt der zweite Begriff, der in Quotenvergleichen selten erklärt wird. Es gibt feste Quoten, bei denen der Buchmacher die Quote festsetzt und als Gegner des Wettenden auftritt, wobei die Quote ab Wettabschluss gilt und nachträglich nicht geändert werden kann. Es gibt daneben variable Quoten aus einem Totalisator, bei dem die Wettenden untereinander setzen und die Quote erst nach dem Ereignis feststeht. Diese zweite Form ist etwas grundlegend anderes, und die Ausschüttung liegt dort bei staatlichen Anbietern unter 50 %, bei Pferderennen bis etwa 85 %. Beide Formen tauchen in der Schweiz auf, aber nur die erste hat Quoten, die man vergleichen kann, weil sie vor dem Ereignis feststehen.

Wer sich überhaupt erst einen Vergleich aufbauen will, braucht deshalb eine eigene Notiz. Markt, Anbieter, Datum, Quote. Nach zwei Wochen hat man ein Bild und keine Meinung. Das ist mehr Arbeit als ein Blick auf ein Ranking, und es ist die einzige Methode, die nicht von der Werbebotschaft des Anbieters abhängt, der das Ranking bezahlt hat.

Die Rechtslage: wer in der Schweiz veranstalten darf und was ein fehlender Sitz kostet

Das Gesetz, die Aufsicht und die zwei Bewilligungen

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in der Fassung ab 1.1.2021. Die Aufsicht über Sportwetten liegt also nicht bei der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21-25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Eine breite Sandsteintreppe in einer Berner Altstadtgasse am frühen Morgen, niemand zu sehen, weiches Licht und leichter Nebel.

Wie unter Was der Schweizer Sportwettenmarkt an Sportarten und Turnieren überhaupt zulässt beschrieben, gelten diese Ausschüttungswerte als Faustregel.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Auf der einen Seite Swisslos mit Sporttip, auf der anderen die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Servicegebiete sind getrennt. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Jouez Sport gilt für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis den Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Die Trennung der Gebiete ist für einen Wettenden keine Formalität. Auf einem Portal, dessen Servicegebiet man nicht angehört, lässt sich schlicht kein Konto eröffnen, und die Registrierung verlangt einen hochgeladenen Ausweis, dessen Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Es gibt keine Hintertür und keine Ausnahme für Bestandskunden.

Was sich in der Schweiz wetten lässt und was nicht

Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt in einer Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS), was angeboten werden darf. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte erscheinen in dieser Liste nicht, ein E-Sport-Abschnitt fehlt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters, deren Bedingungen in dessen Reglement stehen. Das ist ein wichtiger Unterschied in der Rechtssprache: Die Aufsicht erlaubt etwas und überlässt die Ausgestaltung dem Veranstalter.

Wer nach einem Wettanbieter ohne Anmeldung sucht, stösst auf dieselbe Wand. Ein Spielerkonto gehört zu den Grundpflichten eines bewilligten Angebots: ein Konto pro Person, verifizierte Identität (Art. 47-52 VGS), kein Spiel ohne Registrierung. «Ohne Anmeldung» gibt es bei keinem Schweizer Veranstalter. Bei den ausländischen Seiten, die mit diesem Versprechen werben, ist das Konto unverifiziert, und der Preis für diese Bequemlichkeit ist derselbe wie oben beschrieben.

Spielerschutz: warum das Limit vor der Quote kommt

Limiten setzt der Wettende, nicht der Staat

Die Schweiz hat keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Was sie hat, ist eine Pflicht an den Veranstalter: Dieser muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an.

Bei Sporttip wird diese Pflicht konkret. Vor der ersten Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer diese Limiten einmal zu tief angesetzt hat, kann sie sofort senken, aber erst nach 72 Stunden wieder anheben. Ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Wette und eine Verlustlimite von CHF 9’999 in 30 Tagen passen gut zusammen, und wer diese Kombination als Einengung liest, hat die Funktion nicht verstanden.

Für den Quotenvergleich hat das eine Konsequenz, die selten ausgesprochen wird. Ein Wettender mit einer Verlustlimite von etwa 100 Franken im Monat kann die Quotenvorteile, die er in der Theorie errechnet, gar nicht einsetzen. Ob eine Ausschüttungsquote bei 90 % oder bei 95 % liegt, entscheidet über wenige Franken im Jahr, wenn das Volumen klein ist. Bei einem Volumen von 100 Franken im Monat sind fünf Prozentpunkte Ausschüttung rund 5 Franken monatlich. Neben dieser Zahl sehen die Boosts und Boni, die in der Werbung den Ausschlag geben sollen, merkwürdig blass aus.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Rechtlich steht dahinter die Spielsperre nach Art. 80-82 BGS, also der Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, beides in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Zwei Punkte sind dabei unbequem und gehören trotzdem auf die Seite. Erstens: Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Eine Sperre ist keine Auszeit mit Rückerstattungsrecht. Zweitens: Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe durchgeführt, und an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer glaubt, der Schutz an der Verkaufsstelle sei lückenlos, irrt. Der Onlinebereich arbeitet mit Ausweisprüfung und Registerabgleich, der Verkaufsstellenbereich offensichtlich nicht mit derselben Konsequenz.

Ein weiterer Punkt, der den Vergleich mit ausländischen Seiten schärft: Diese sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Wer sich in der Schweiz sperren lässt, bleibt für eine ausländische Seite ein gewöhnlicher Kunde. Die Sperre, die zu Hause wirkt, wirkt dort nicht. Bei einer Selbstsperre ist das nicht unerheblich, denn sie ist genau der Moment, in dem jemand beschlossen hat, nicht mehr zu spielen.

Wer Rat oder Hilfe sucht, findet sie bei einer Fachstelle, bei der kantonalen Suchtberatung oder beim hausärztlichen Kontakt. Diese Sätze gehören auf jede Seite über Sportwetten, und sie stehen hier ohne Witz.

Krypto und Anonymität: warum dieser Weg aus dem geprüften Rahmen führt

Kein Krypto im bewilligten Schweizer Angebot

Auf Blockchain gestützte Zahlungen bleiben bei Schweizer Anbietern ausgeschlossen, und das folgt direkt aus der Zahlungsregel: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Eine anonyme oder Krypto-Auszahlung gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Dazu kommt, dass Kredite an Spielende verboten sind (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer bei Sporttip oder Jouez Sport einzahlt, tut das von einem Konto, das auf ihn lautet.

Damit ist die Frage nach dem besten Bitcoin-Wettanbieter für Schweizer Wettende an dieser Stelle beantwortet, bevor sie gestellt werden kann. Es gibt keinen bewilligten. Die Portale, die mit BTC, Ethereum und ähnlichen Wegen werben, sind ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung, und was im Abschnitt über die neuen Anbieter über Bewilligung, Sperrliste und fehlenden Rückgriff steht, gilt für sie in derselben Form wie für jede andere ausländische Adresse.

Anonymität ist kein Vorteil, sondern ein Tauschgeschäft

Die Anonymität eines Krypto-Wegs sieht nach Freiheit aus, sie ist aber eine Abrechnung mit zwei Spalten. In der einen Spalte steht, was man nicht preisgeben muss. In der anderen steht, was man verliert. Ohne verifizierte Identität gibt es keine registrierte Sperre, die einen schützt, keine Beschwerdestelle, die einen Auszahlungsstreit entscheidet, und keinen Reinertrag, der an gemeinnützige Zwecke in einem Kanton fliesst. Dazu kommt: Wer seine Sperre bei einem Schweizer Anbieter eintragen lässt, ist bei der Krypto-Seite weiterhin willkommen.

Neben der Anonymität steht die Frage nach Wettanbietern ohne Limiten. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern sind die Limiten Teil des Systems: Mindest- und Höchsteinsätze stehen im Reglement, Limiten ändern sich nicht einseitig zulasten des Wettenden, und eine Wette über der Limite wird einfach nicht angenommen. Ausländische Portale werben gelegentlich mit unbegrenzten Einsätzen; die Bedingungen für einen geschlossenen Account oder eine stornierte Wette stehen dann in denselben AGB, die sie nicht bewirbt.

Bonus, Gratiswette und der wahre Preis eines Neukundenangebots

Warum es bei den Schweizer Anbietern so wenig zu holen gibt

Gratisspielguthaben und Boni unterliegen in der Schweiz einer Genehmigungspflicht: Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer sich über die Zurückhaltung der Neukundenangebote wundert, findet hier die Erklärung. Es gibt keine Werbeflut von Gratiswetten, weil jede von ihnen vorher vorgelegt werden muss, und weil die Zahl der Zustimmungen im zweistelligen Bereich liegt, während ein internationales Portal Dutzende Angebote gleichzeitig bewirbt.

Das ist kein Nachteil, wenn man weiss, was auf der anderen Seite steht. Die Werbung von Neukundenangeboten darf sich nicht aufdringlich an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten und nicht irreführend sein (Art. 74 BGS). Die Aufsicht hat einen Rahmen, innerhalb dessen ein Bonus stattfindet. Bei ausländischen Seiten gibt es diesen Rahmen nicht, und die Bedingungen, unter denen ein Bonus beansprucht werden kann, folgen allein den AGB des Anbieters.

Die Rechnung hinter einem Bonus

Ein Neukundenangebot hat einen Preis, und er lässt sich errechnen. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht mit ausbezahlt wird, folgt die Rechnung dem Weg: Wert der Gratiswette gleich Betrag mal (Quote minus 1) geteilt durch Quote, multipliziert mit der Ausschüttungsquote des Marktes. Das ist ein Durchschnittswert über viele Wetten unter den genannten Annahmen, kein Ergebnis einer einzelnen Wette.

Dazu kommt, was ein Bonus an Umsatz verlangt. Wie lange ein Bonus bindet, hängt von der Bemessungsgrundlage ab, die der Anbieter nennt, vom Bonusbetrag oder von Bonus plus Einzahlung, und vom Faktor. Erst das Verhältnis von gefordertem Umsatz zu Einsatz pro Wette sagt, wie viele Wetten nötig sind, wobei nur Wetten ab dem geforderten Mindestquotenwert überhaupt zählen. Der zugehörige Erwartungswert ergibt sich aus dem geforderten Umsatz, multipliziert mit der Marge des Marktes. Wenn der geforderte Umsatz gross ist und die Marge dünn, bleibt von einem Bonus nach dieser Schätzung wenig übrig.

Dasselbe gilt für den Kombiboost von Sporttip, dessen Staffelung nachrechenbar ist: 5 % Zusatz auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, 100 % bei fünfzehn. Der Boosting-Effekt wächst also mit der Zahl der Voraussagen, und damit wächst die Wahrscheinlichkeit, dass eine einzelne davon nicht eintrifft. Wer in Werbebotschaften von 100 % liest, liest die oberste Stufe einer Staffel, die fünfzehn korrekte Voraussagen voraussetzt. Zwischen dem Versprechen und der Bedingung liegt der ganze Abstand zwischen einem Slogan und einem Wettschein.

Zahlungswege und Auszahlung: wo der Schweizer Rahmen eine Spur zieht

Auf ein Konto auf den eigenen Namen

Die Auszahlungsregel ist kurz und bindend: Gewinne und Guthaben dürfen nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers ausgestellt ist (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Sportwetten damit ausgeschlossen, und Kredite an Spielende sind es ebenfalls (Art. 75 Abs. 1 BGS). Es existiert keine Zahlungsblockade gegen unbewilligte Wettseiten, aber es existiert die klare Regel für die bewilligten. Wer auf ein Fremdkonto auszahlen will, kommt bei Swisslos und bei der Loterie Romande nicht durch.

Die Dauer einer Auszahlung hängt vom Zahlungsweg ab. Bei den bewilligten Anbietern ist das eine Frage der Abwicklung zwischen Spielerkonto und Bankkonto, und die Identität des Kontoinhabers muss vorher geklärt sein. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist die Kontoeröffnung ohnehin an eine Ausweisprüfung gebunden, weil die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Diese Überprüfung findet einmal statt, verlängert aber den ersten Auszahlungsvorgang nicht, weil sie bereits vor der ersten Wette erfolgt ist.

PayPal, Paysafecard, Klarna: warum hier keine Liste steht

Die Frage nach Wettanbietern mit PayPal, Paysafecard oder Klarna landet bei acht Namen, über deren Zahlungswege diese Seite nichts aussagt. Das ist Absicht. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen und ist keine allgemeine Eigenschaft seiner Bewilligung. Was allgemein gilt, steht im Gesetz: Die Auszahlung geht nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, Kredite an Spielende sind verboten, und ein anonymes Auszahlungsmittel ist damit ausgeschlossen. Wie ein bestimmter Anbieter einzahlt, prüfe man in dessen Zahlungsbedingungen, bevor man dort Geld hinterlegt.

Für die Wahl des Wegs ist der Punkt wichtiger als die Marke. Wer eine Auszahlung schnell will, sollte vorher wissen, welcher Weg in welchem Zeitrahmen abgewickelt wird, und ob eine Verifizierung noch aussteht. Eine Bewilligung nach BGS regelt die Identität des Empfängers, nicht die Geschwindigkeit der Bank. Diese Unterscheidung erspart Enttäuschungen, die niemand am Quotenniveau festmachen kann.

Mobile und App: wo sich die Quote tatsächlich entscheidet

Der Wettschein auf dem Touchscreen

Ein Quotenvorteil von einem Prozentpunkt ist nichts wert, wenn der Wettschein auf dem Telefon nicht bedient werden kann. Auf dem Touchscreen entscheidet die Bedienung: übersichtliche Wettscheine, kurze Ladezeiten und ein sicherer Login zählen mehr als die Zahl der Funktionen. Und hier wird eine Preisentscheidung sichtbar: Wer live auf ein Tor reagieren will, braucht eine Oberfläche, in der das möglich ist.

Auf den Wettschein montiert sich deshalb die Frage, ob ein Anbieter einen Ausstieg anbietet und unter welchen Bedingungen. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Aber nur bei Online-Wetten, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt und ohne Rückgängigkeit nach Ausführung. Wer über die App die Hälfte seiner Kombiwette herausnehmen möchte, kann das nicht. Die Funktion ist ein Schalter, kein Regler.

Für den Vergleich der beiden Schweizer Anbieter ist die Gebietstrennung das praktisch wirksame Merkmal, nicht die App. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht ins Konto, und umgekehrt. Die Wahlfreiheit, die der Markt in der Theorie hat, besteht für den einzelnen Wettenden nicht.

Livewetten und Cash-Out: der Ausstieg als eigene Entscheidung

Quoten, die sich während des Spiels bewegen

Bei Live-Wetten ändern sich die Quoten laufend, weil sich die Einschätzung des Spielverlaufs laufend ändert. Wer während eines Spiels auf einen Markt setzt, setzt auf einen Preis, der sich in der nächsten Minute anders darstellt, und das ist keine Ungenauigkeit, sondern die Natur des Marktes. In der Schweiz gilt eine Sporttip-Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Bei einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Der letzte Punkt verdient Beachtung, weil er Streitfälle erzeugt. Wer während eines laufenden Angriffs absendet, während der Videoschiedsrichter noch prüft, kann eine Wette mit Quote 1.00 zurückbekommen. Technisch ist das nachvollziehbar, praktisch ist es der Grund, warum man den Wettschein nicht blind abschickt, während das Spiel kippt. Die Wette gilt erst, wenn sie angenommen ist.

Cash-Out ist eine Funktion des Anbieters, keine Regulierung

Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt. Die Aufsicht beschreibt es nicht, und damit ist es eine Eigenschaft des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip umfasst es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor dem Spiel und live, aber nur bei Online-Wetten, nur vollständig und nicht garantiert für jeden Markt. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer den Ausstieg nutzt, um sich einen kleinen Gewinn zu sichern, sollte die Kosten bedenken: Der Preis des Ausstiegs ist eine Gegenquote, in der dieselbe Marge steckt wie in jeder anderen Quote. Das ist der Punkt, an dem sich der Marketingbegriff vom Rechenergebnis scheidet, und er ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts.

Ob ein Anbieter Livestreams anbietet, sagt nichts über seine Quoten aus, und über die Streams eines bestimmten Anbieters steht hier deshalb nichts. Wichtiger ist: Bei einer Livewette zählt vor allem, ob der Wettschein angenommen ist, bevor der Markt sich bewegt hat. In dieser Frage entscheidet die Bedienung, nicht die Bewerbung.

Wettarten und Quotenniveau: wo die Marge am dünnsten ist

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: dieselbe Quote, drei Rechnungen

Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Im Schweizer Grossspiel kommt danach die Rundung: Zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für eine Wette mit einem Franken wirkt diese zweite Rundung am stärksten, für eine Wette mit 500 Franken kaum. Sie ist gesetzlich vorgesehen und sie berechnet den Auszahlungsbetrag, nicht die Quote. Wer eine Quotenoptimierung betreibt, sollte die Rundungsregel kennen, weil sie den Vorteil einer Nachkommastelle wieder auffressen kann.

Die Kombiwette multipliziert. Bei einer Kombiwette mit zwei Ausgängen zu je 1.90 ergibt das eine Gesamtquote von 3.61. Bei drei Ausgängen zu je 1.90 sind es rund 6.86. Der Betrag wächst, die Marge wächst mit: die Overround im Produkt ist das Produkt der Overrounds, und deshalb ist eine Kombiwette über mehrere Märkte hinweg teurer als jede einzelne Wette darin. Ein Auszahlungsbeispiel mit dem Mindesteinsatz von CHF 1 illustriert das: Bei einer Einzelwette zu 1.90 sind es 1.90 Franken Rückzahlung oder 0.90 Franken Nettogewinn, bei einer Kombiwette aus zwei Ausgängen zu 1.90 sind es 3.61 Franken Rückzahlung oder 2.61 Franken netto.

Wer die Quoten von zwei Anbietern vergleichen will, sollte denselben Markt über dieselbe Wette vergleichen und die Zahl der Ausgänge nicht aus den Augen verlieren. Ein Markt mit mehr Ausgängen ist nicht dasselbe wie ein Markt mit weniger, und die Buchmachermarge verteilt sich anders.

Was 1,90 auf beiden Seiten über den Anbieter sagt

An einem illustrativen Zweiwegmarkt mit 1,90 auf beiden Seiten lassen sich die Verhältnisse nachrechnen. Beide Seiten tragen denselben Preis, also wird die Rechnung kurz: Der Kehrwert von 1,90 ist rund 0,52632, zweimal genommen sind das rund 1,05263, und der Kehrwert davon ist die Ausschüttungsquote von rund 95 %. Die Marge liegt damit bei rund 5 %. Bei diesem Preis bleiben von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, im Durchschnitt rund 95 Rappen bei den Wettenden und rund 5 Rappen beim Buchmacher, unter der Annahme eines ausgeglichenen Buchs.

Die Zahl ist ein Beispiel, kein Angebot. Sie ist gesetzt worden, um die Rechnung zu zeigen, und sie steht für keinen bestimmten Anbieter, kein bestimmtes Spiel und keinen bestimmten Tag. Deutlich wird daran der Massstab, den jeder Wettende selbst anlegen kann: Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 beträgt die Ausschüttungsquote rund 95 % und die Marge rund 5 %. Verschieben sich beide Seiten auf 1.80, steigt die Marge auf rund 10 %. Zwischen diesen beiden Preislisten liegt eine Verdoppelung dessen, was der Buchmacher behält, und zwar ohne dass sich die Sportart, der Wettbewerb oder die Qualität der Mannschaften geändert hätte.

Zum Vergleich die beiden anderen bekannten Rechnungen. Bei den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 auf drei Ausgänge liegt die Ausschüttungsquote bei rund 90,91 %. Bei der Quote 1,95 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette liegt sie bei etwa 97,5 % und die Marge bei etwa 2,5 %. Die Ausschüttungsquote variiert je nach Anzahl der möglichen Ausgänge wie oben beschrieben.

Die implizite Wahrscheinlichkeit einer Quote ist ihr Kehrwert: Die Quote 1,01 entspricht 99,01 %, die Quote 2,00 entspricht 50,00 % und die Quote 4,00 entspricht 25,00 %. Man kann diese Zahlen addieren und sieht dann schwarz auf weiss, dass mehr als 100 % herauskommt. Der Überschuss ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch, und er ist die ehrlichste Zahl in der ganzen Wettbranche, weil sie in jedem Preis steckt und in keiner Werbung steht.

Die Marge einer Wette ist damit kein Aufschlag, den man verhandeln könnte, sondern eine Eigenschaft des Marktes, die sich über alle Ausgänge verteilt. In Märkten mit wenigen Ausgängen ist sie typischerweise dünner, in Märkten mit vielen Ausgängen dicker. Ein Buchmacher, der eine sehr hohe Quote auf einen Aussenseiter stellt, kann die Marge über die anderen Ausgänge wieder hereinholen. Wer nur den einen auffälligen Preis betrachtet, sieht die Hälfte des Bildes.

Die zehn Namen, ihre Bewilligung und die Frage nach den besten Quoten

Wo die bewilligten Anbieter stehen und wo die Grenze liegt

Vergleicht man die beiden bewilligten Veranstalter mit den acht ausländischen Namen, ist die erste Feststellung unbequem für jeden Quotenvergleich: Der wichtigste Unterschied liegt nicht in der Quote. Er liegt darin, dass bei zwei Anbietern ein Rechtsweg existiert und bei acht nicht. Wer die Quoten der acht untereinander vergleicht, vergleicht Produkte mit derselben fehlenden Schweizer Bewilligung, und die Bewilligungsfrage beantwortet sich bei allen acht gleich.

Innerhalb der beiden bewilligten Anbieter lassen sich die Bedingungen dagegen sauber gegenüberstellen. Sporttip erlaubt Einzel- und Kombinationswetten von CHF 1 bis CHF 1’000 und Systemwetten bis CHF 10’000. Jouez Sport verlangt online CHF 2 Mindesteinsatz, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2, und deckelt Einzel- und Kombiwetten bei CHF 500, mit höchstens CHF 7’500 Einsatz auf einem Multiple-Wettschein. Wer viel auf ein einzelnes Spiel setzen will, findet bei Sporttip den grösseren Spielraum. Wer in der Westschweiz wohnt, kann ohnehin nur bei Jouez Sport ein Konto eröffnen, und wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, nur bei Sporttip. Die Wahl zwischen den beiden ist für viele keine Wahl.

Die ausländischen Seiten bleiben in diesem Vergleich als Namen präsent, weil Schweizer Wettende ihnen im Netz begegnen, und jeder einzelne von ihnen ist oben mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung» eingeordnet. Eine Bewertung dieser acht untereinander wäre eine Bewertung von Produkten, die den Schweizer Rahmen nicht teilen, und der entscheidende Punkt ist bei allen acht derselbe. Wer auf einer dieser Seiten ein Konto eröffnet, hat keinen Schweizer Rückgriff auf Einsätze, Auszahlungen oder stornierte Wetten, und die Domain kann per Sperrliste blockiert werden.

Was ein Vergleich leisten kann und was nicht

Ein Quotenvergleich nachprüfbarer Kriterien ordnet Anbieter nach Quotenniveau, Limiten, Auszahlung und Bedienung, nicht nach Werbeversprechen. In der Schweiz führt das zu einem kurzen Ranking: Zwei Anbieter erfüllen die Voraussetzungen, und die übrigen acht Namen erfüllen sie nicht und sind nach denselben Kriterien bewertet. Wer ein Ranking mit zehn bewilligten Schweizer Anbietern erwartet, wird enttäuscht, und die Enttäuschung ist keine Lücke dieser Seite, sondern die Rechtslage.

Bleibt die Frage, die im Titel steht. Die besten Quoten hat der Anbieter mit der höchsten Ausschüttungsquote auf dem Markt, den man spielen will. In der Schweiz sind das zwei Anbieter, und der Vergleich zwischen ihnen beginnt bei den Limiten und hört bei der Rundungsregel nicht auf. Die grossen Quotensprünge liegen nicht zwischen zwei Schweizer Veranstaltern, sondern zwischen dem Schweizer Rahmen und dem, was jenseits davon angeboten wird. Wer diesen Sprung nutzt, tauscht Schutz gegen Preis. Das ist ein Geschäft, und wie bei jedem Geschäft sollte man wissen, was man hergibt.

Häufig gestellte Fragen zu Quoten, Bewilligungen und Limiten

Welcher bewilligte Schweizer Anbieter hat die besten Quoten, und woran lässt sich das messen?

Gemessen wird an der Ausschüttungsquote eines konkreten Marktes, also 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes. Die Werte variieren je nach Markttyp, bewegen sich aber meist im Bereich von 85 % bis 90 %. In der Schweiz sind Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport die einzigen zwei, die diesen Vergleich überhaupt bestreiten dürfen.

Zwei. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport begrenzt. Weitere Bewilligungen gibt es nicht. Die Aufsicht veröffentlicht keine Liste zusätzlicher Veranstalter, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains, auf der 671 Adressen standen.

Wie berechnet sich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels?

Der Kehrwert jeder Quote steht für die implizite Wahrscheinlichkeit ihres Ausgangs. Die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes addiert ergeben mehr als 100 %. Bei 1,25 / 5,00 / 10,00 sind es rund 109 % und eine Ausschüttungsquote von etwa 90,91 %. Der Überschuss über 100 % ist der Overround, die Marge des Buchmachers.

Warum unterscheiden sich die Quoten für dasselbe Spiel zwischen Swisslos, Loterie Romande und ausländischen Seiten?

Die Anbieter kalkulieren ihre Marge unabhängig und setzen unterschiedliche Overrounds an. Hinzu kommt, dass ausländische Seiten einem anderen Regelwerk folgen und ihre Preisliste nicht an den Schweizer Bewilligungskatalog binden müssen. Ein direkter Vergleich lohnt nur bei identischem Markt, identischer Zahl von Ausgängen und gleichem Zeitpunkt.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und was ändert sich bei einer Kombiwette?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei einer Kombination mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Bei Swisslos wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Achtung: Die Marge jeder einzelnen Wette multipliziert sich in der Kombination mit. Eine Kombi ist damit teurer als ihre Einzelteile.

Welche Rolle spielen Verlustlimiten und die Spielsperre beim Vergleich von Anbietern?

Limiten sind Teil des Angebots. Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine unbefristete Spielsperre gilt in einem schweizweiten Register. Ausländische Seiten sind daran nicht angeschlossen.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»