Sportwetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, ein geschlossener Markt und der Preis, den das kostet
Aktuell am 29. Oktober 2026 – Bewilligungen und Limiten abgeglichen mit den Angaben von Swisslos, der Loterie Romande und den Aufsichtsunterlagen der Gespa.

Zwei. So viele Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Nicht zwei von vielen, nicht zwei in einer Vorauswahl – zwei, und die Kantone haben die Zahl der Bewilligungen für Lotterien und Sportwetten ausdrücklich bei zwei gedeckelt. Swisslos, das seine Wetten unter dem Namen Sporttip führt, und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer heute nach «Sportwetten Schweiz Anbieter» sucht, stösst aber auf Dutzende Namen: FortuneJack, IviBet, BC.Game, X3Bet, Wettigo, Betwinner, Donbet, Rabona und wie sie alle heissen. Diese Seiten haben keine Schweizer Bewilligung. Sie dürfen hier nicht beworben werden, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen.
Das ist die Ausgangslage, und sie hat einen Preis. Nicht der Preis einer Wette – den kann jeder nachrechnen. Der Preis ist die Auswahl. Ein Markt mit zwei Anbietern ist kein Markt, in dem sich Buchmacher gegenseitig unterbieten; er ist ein Markt, in dem der Rahmen von aussen gesetzt wird: welche Sportarten, welche Wettarten, welche Einsätze, welche Auszahlungswege. Welcher Veranstalter ist der beste? Diese Frage lässt sich für die Schweiz mit einer bewilligten Lösung kaum beantworten, ohne dass man die beiden Angebote vergleicht. Es geht vielmehr darum, was es kostet, hier zu wetten, und was es kostet, dort zu wetten – und die zweite Hälfte dieser Frage ist die, die in keinem Werbebanner steht.
Zwei Veranstalter für ein Land: die Grundlagen des Schweizer Sportwettenmarkts
Die Schweiz hat mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und dem Geldspielkonkordat, das seit dem 1.1.2021 gilt, ein Regelwerk geschaffen, das Online-Sportwetten als Grossspiel behandelt. Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das ist ein Punkt, an dem sich viele Wettende vertun: Die Gespa ist nicht die ESBK. Die Eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt die Casinos, und ein Casinobewilligung ist keine Wetterlaubnis. Wer wissen will, ob eine Seite in der Schweiz Sportwetten anbieten darf, schaut nicht auf ein Casino-Siegel.

Wie kommt man überhaupt an eine solche Bewilligung? Der Weg ist zweistufig: Der Veranstalter braucht eine Veranstalterbewilligung, und für jedes einzelne Spiel zusätzlich eine Spielbewilligung. Und die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Dieser Satz ist die vielleicht wichtigste Zeile im ganzen Gesetzestext. Denn er sagt nicht nur, dass eine Schweizer Bewilligung für Schweizer Verhältnisse ausreicht. Er sagt auch, dass sie im Ausland nichts bedeutet – und, umgekehrt, dass eine ausländische Konzession hier nichts bedeutet. Eine Curaçao-Lizenz, eine Malta-Lizenz oder ein deutsches Permit haben in der Schweiz keine Kraft. In einem kanadischen Register zu stehen, wie es für X3Bet berichtet wird, ändert daran nichts.
Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Getragen wird sie von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft. Was unter dem Namen Sporttip läuft, gilt im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Einheit ist das Swisslos-Vertragsgebiet, und sie ist keine Fussnote: Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Online-Konto.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Verkaufsstellenzahl ist die eigentliche Nachricht in dieser Aufzählung: Sie zeigt, wie stark dieses Geschäft noch immer in physischen Netzen verwurzelt ist, während Swisslos parallel auf App und Website setzt.
Der Reingewinn, der woanders hingeht
Ein Detail, das die Schweizer Konstruktion von fast allem unterscheidet, was ein Leser aus dem Ausland kennt: Der Ertrag bleibt nicht bei einem privaten Betreiber. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. – CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Wer die beiden Zahlen nebeneinanderlegt, sieht Bewegung. Rund 13 Millionen Franken weniger aus den Sportwetten in einem einzigen Jahr. Das ist kein Kollaps, aber es ist ein Rückgang, und er sagt etwas über den Zustand des bewilligten Angebots in einem Umfeld, in dem ausländische Seiten mit anderen Quoten, anderen Limitprofilen und einer schier endlosen Live-Liste jederzeit erreichbar sind. Der Gesetzgeber hat den Markt geschlossen. Geschlossen heisst nicht immun.
Welche Sportwetten in der Schweiz legal sind
Legal ist, was auf der Liste steht. Das ist keine flapsige Formulierung, sondern die Funktionsweise der Regelung: Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Nur Wettarten dieser Liste dürfen überhaupt angeboten werden. Der Katalog ist eine geschlossene Aufzählung, keine Öffnungsklausel.
Was das praktisch heisst, ist einfacher an den Ausschlüssen zu erzählen als an den Erlaubnissen. Gewettet wird auf Sportwettkämpfe – nicht auf Wetter, nicht auf Politik, nicht auf Fernsehsendungen. Qualifikationsrunden sind nur spielbar, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, sofern gelistet. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste ganz, und eine Esport-Sektion gibt es dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ohnehin gesperrt.
Diese Liste ist der beste Testfall für die Frage, was ein gesperrter Markt kostet. Wer gewohnt ist, eine Ecke, eine gelbe Karte oder ein Kartenspiel im Live-Bereich zu finden, wird sie hier nicht finden. Das ist kein technisches Versehen eines einzelnen Anbieters, das sich beim zweiten Blick löst. Es ist die Grenze des Erlaubten.
Livewetten – erlaubt, aber mit Handbremse
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die sie zulässt. Das Gesetz zwingt Swisslos und Jouez Sport nicht auf bestimmte Live-Märkte. Wer also wissen will, welche Live-Märkte im Programm stehen, muss ins Wettprogramm schauen und nicht in den Gesetzestext.
Bleibt Cash-Out. Hier ist eine Warnung angebracht, weil der Begriff in der Werbung nach einem bedingungslosen Recht klingt: Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Anders gesagt: Wer aussteigt, verkauft eine offene Position zu einem Kurs, den er nicht verhandelt.
Wo die Bewilligung endet: zehn ausländische Seiten
Für alle anderen Namen gilt derselbe Satz, und es ist wichtig, ihn vollständig zu lesen. Eine ausländische Seite hat keine Schweizer Bewilligung – nicht «vielleicht», nicht «in Prüfung», sondern keine. Sie ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Wer dort streitet, hat keinen Schweizer Rechtsweg. Und die Domains solcher Seiten können von den Schweizer Telekom-Anbietern per DNS gesperrt werden, weil die Gespa eine Sperrliste veröffentlicht. Gestützt auf Art. 86–93 BGS, erstmals am 3. September 2019, umfasste diese Liste Ende 2025 671 Domains.
Ein Zahlenvergleich, der die Erwartung an die Wirkung der Sperre zurechtrückt: 671 Domains Ende 2025 gegenüber einem ersten Aufgebot von 2019. Gesperrte Domains werden binnen Stunden ersetzt, die Gespa spricht selbst von Domain-Hopping. Das ist ein Kuckucksei mit unbegrenztem Nachschub – die Liste wird länger, und jede neue Domain kostet den Betreiber weniger als die Sperre die Aufsicht kostet.
Und jetzt der Teil, den Betreiber ausländischer Seiten gern weglassen: Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Fair-Play-Kontrollsystem existiert nicht.
Wer wo wohnen muss: Registrierung und Konto in der Schweiz
Die Registrierung ist kein Formular, das man schnell ausfüllt. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, verlangt nach Art. 47 Abs. 3 VGS – und in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Schweizer Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Genf kann bei Sporttip kein Konto eröffnen. Ein in Basel wohnhafter Sportbegeisterter kommt bei Jouez Sport nicht hinein. Das ist der Preis der Zweiteilung: Die Schweiz hat eine gemeinsame Aufsicht und zwei getrennte Gebiete.
Konkret und mit den Bedingungen des grösseren Anbieters: Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Grundsatz des BGS setzt den Rahmen: ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität.
Der Aufwand dafür ist real, und er ist der Preis der bewilligten Variante. Ausweisdokument hochladen, Abgleich, ein Konto. Wer das als Hürde empfindet – und ehrlich, es ist eine –, sollte sich gleichzeitig klarmachen, was dieselbe Hürde auf der anderen Seite bewirkt: Ausgeschlossene Spielende und Minderjährige kommen nicht durch, und ein gesperrter Zugang bleibt gesperrt. Genau diese Prüfung fehlt auf den Seiten ohne Bewilligung, die von den ausgeschlossenen Personen nichts wissen können, weil sie das Register nicht lesen dürfen.
Verlustlimiten, Sperre und Jugendschutz: was Schutz wirklich kostet
Die Schweiz deckelt den Verlust nicht per Gesetz. Es gibt keine gesetzliche Einzahlungslimite, die für alle gilt. Was es gibt, ist strenger und unbequemer, weil es den Einzelnen in die Pflicht nimmt: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Man kann nicht einfach anfangen und später rechnen.
Der genaue Preis dieser Regel liegt in der Asymmetrie. Eine Senkung wirkt sofort – sie schützt also genau in dem Moment, in dem jemand sie will. Eine Erhöhung greift nicht sofort. Die schweren Stunden sind die, in denen ein Anlauf zurückspringen will.
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, unter 21 Jahren, CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese 72 Stunden sind der eigentliche Kniff: Sie sind drei Tage länger als die gesetzlichen 24 Stunden, die das VGS als Rahmen setzt, und Swisslos sowie die Loterie Romande wenden sie in ihren eigenen Bedingungen an. Für eine 19-Jährige mit CHF 1’000 Oberlimite bedeutet das konkret: Von 1. auf 30. Tag ist eine Erhöhung unmöglich, wenn die Frist erst läuft.
Die Spielsperre im gemeinsamen Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Formulierung «schweizweit» ist der Kern: Eine Sperre ist keine Swisslos-Hausregel, sie folgt der Person über Marken und Grenzen hinweg.
Das Gesetz regelt beide Wege: die Sperre überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen ebenso wie die Selbstsperre – jeder Eintrag landet im Verzeichnis der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben und nur unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Und ein Befund, den dieser Abschnitt nicht weichzeichnen darf: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Bewilligung mit lückenlosem Schutz gleichsetzt, sollte diese Zahl kennen. An der Verkaufsstelle ist sie offenbar keine strenge Mauer. Wer als Erziehungsberechtigter auf Verkaufsstellen baut, baut auf wenig.
Kosten-Nebenbei: Zwei Auszahlungen gratis, danach 3 % Kommission, innert 5 bis 10 Arbeitstagen
Sportwetten-Schutz hat nichts mit einem Bonus zu tun. Was Sporttip an Aktionsmechanik anbietet, ist ein Kombiboost, der nur online gilt – Prematch, Live, Systemwetten – und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Der Kombiboost ist die Stelle, an der Buchmacherwerbung und Rechnung am weitesten auseinanderliegen, und es lohnt sich, einmal ehrlich zu rechnen. Ein Mehrfaches an Voraussagen heisst nicht nur mehr Gewinnchance – es heisst, dass jede einzelne Voraussage zutreffen muss. Fünfzehn Richtige sind keine Steigerung von vier Richtigen, sondern eine andere Grössenordnung. Der Prozentsatz steigt, die Wahrscheinlichkeit, ihn zu erreichen, sinkt weit schneller. Wer den Boost als Renditesteigerung liest, liest ihn falsch; er ist eine Vergütung für ein höheres Risiko, das der Veranstalter nur mit einem Teil davon honoriert.
Dazu kommen Quotenboosts und Profitboosts für Sporttip. Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert – und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist der teure. Wer den Boost nimmt und dann bei Rückstand aussteigt, hat den Boost verloren; die Erhöhung war an das Durchhalten gebunden, ohne dass das im Aktionsnamen steht.
Und der Markt: Ein Sporttip-Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Die Beträge zeigen, wie die Aktionsmechanik funktioniert. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung geht immer zuungunsten des Wettenden, und sie ist pro Wette klein; über ein Jahr mit vielen Wetten ist sie eine Grösse, die niemand in der Quotenrechnung mitführt.
Gratisspielguthaben und warum die Aufsicht mitreden muss
Freispiele oder Gratisguthaben – «Gratisspielguthaben» in der Sprache des Gesetzes, «Gratiswette» oder «Freiwette» im Marktjargon – brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Kein Veranstalter darf sie aus eigenem Entschluss aus dem Hut ziehen. Wie restriktiv das wirkt, zeigt ein Blick auf die Zahlen: Im Jahr 2025 gab die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Kein Code, kein Willkommenspaket, keine 100-Prozent-Aktion. Wer von anderen Märkten kommt, findet hier eine Landschaft vor, die mit Werbegeschenken sparsam umgeht – und das ist kein Zufall, sondern Aufsicht. Die konkreten Bonusbeträge und -bedingungen ergeben sich nur aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Wichtiger für den Geldbeutel: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Eine gewonnene Freiwette bleibt also Spielguthaben, bis sie sich in eine reguläre Auszahlung umwandelt – und Privatguthaben und Promotionsguthaben liegen auf demselben Konto nebeneinander. Wer prüfen will, was ein Guthaben wert ist, muss die Herkunft jedes Franken kennen.
Was Cash-Out, Boost und Sicherheit nicht sind
Drei Dinge werden regelmässig verwechselt, und die Verwechslung kostet. «Cash-Out» ist kein Ausstiegsrecht: Swisslos muss ihn nicht für alle Wetten anbieten, der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn, und rückgängig machen lässt er sich nicht. «Boost» ist kein Rabatt: Der Einsatz ist limitiert, die Nutzung ist einmalig, und bei einem Cash-Out verfällt die Erhöhung. Und «Freiwette» ist kein Geld: Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar.
Der gemeinsame Nenner ist die Richtung des Vorteils. In jedem dieser drei Fälle liegt die Wahl beim Veranstalter – ob er den Markt überhaupt freigibt, ob er den Kurs so stellt, ob er zahlt oder als Guthaben gutschreibt. Der Wettende entscheidet nur mit, innerhalb dieser Grenzen und danach immer gegen dieselbe Wand.
Wetten auf dem Handy, im Browser und an der Verkaufsstelle
Drei Wege, sehr unterschiedliche Erfahrungen. Online läuft es bei Swisslos über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android. Die App ist kein Dekor: In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen – der Wettschein auf Papier wird zum Fluchtpunkt für alle, die den Bildschirm nicht als Endstation akzeptieren. Wer das nutzt, sollte sich vorher klarmachen, dass er damit online registriert sein muss.
An der Verkaufsstelle gilt anderes. Kein Konto, kein Ausweisupload, keine Verlustlimiten im App-Sinne, aber auch kein Zugriff auf die Online-Aktionen: Der Kombiboost gilt nur online, die Quotenboosts gelten nur online. An der Verkaufsstelle bezahlt man also mit Auswahl, nicht mit einem Aufschlag.
Wer eine Sporttip-Wette auf dem Smartphone oder im Browser abgeben will, sollte auf eine Zahl schauen: den Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten und den Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese zwei Sätze sind für einen grossen Teil der Leserschaft relevanter als jede Quotendiskussion. Wer bei anderen Buchmachern hohe Einsätze gewohnt ist, findet hier eine Decke – und sie begründet sich nicht aus Kosten, sondern aus dem gesetzlichen Ziel der Gefahrenbegrenzung. Wer dagegen mit CHF 10 oder CHF 20 operiert, ist von dieser Limite nie berührt.
Inhaber von 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, mit 221 Mitarbeitenden
Eine Wette lässt sich auch später noch abgeben – bis zu einem gewissen Punkt. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Quote von 1.00 gibt den Einsatz zurück, nicht mehr. Wer eine Wette in der falschen Sekunde abschickt, hat keinen Prozess gewonnen.
Was noch zum Kleingedruckten gehört, weil es später über Geld entscheidet: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten beim Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Turnier-Endspiel mit Verlängerung kann damit auf einen Markt hinauslaufen, den ein Wettender nicht gesucht hat. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Fussball, Eishockey, Tennis – und die Turniere, die den Kalender bestimmen
Der Markt in der Schweiz ist sportlich breit, aber nicht grenzenlos. Fussball, Eishockey und Tennis tragen das Programm; Turniere und Ligen strukturieren es. Was ein Leser bei der Suche nach Sportwetten zur WM oder zu einem Europameisterschaftsturnier erwartet, ist auf der Liste der bewilligten Wettbewerbe zu finden oder eben nicht. Ein Turnier verschwindet nicht aus dem Angebot, weil ein Buchmacher es nicht mag, sondern weil das Regelwerk ihn daran hindert.
Wer wissen will, ob ein bestimmter Wettbewerb oder eine bestimmte Wettart im Programm steht, muss beim Gespa-Katalog nachsehen und dann im Wettprogramm prüfen, ob der Veranstalter sie dort führt. Zwei Prüfschritte, nicht einer: Die Liste erlaubt, das Programm zeigt, was tatsächlich da ist. gerade bei Live-Spezialmärkten ist das der entscheidende Filter.
Die zwei bewilligten Veranstalter und zehn Konkurrenten ohne Schweizer Bewilligung
Zehn Namen aus dem Ausland, jeder mit andere Vermarktung und ohne Aufsicht
Chancengleichheit sind hier nicht gegeben. Die einen legen Auszählungsregeln offen, die anderen informieren erst bei Auseinandersetzung. Die Tabelle prüft nur eines: ob eine Schweizer Bewilligung dahintersteht oder nicht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| FortuneJack | nein | keine erfasst |
| IviBet | nein | keine erfasst |
| BC.Game | nein | keine erfasst |
| X3Bet | nein | Tobique (Kanada), berichtet |
| Wettigo | nein | keine erfasst |
| Betwinner | nein | keine erfasst |
| Donbet | nein | keine erfasst |
| Rabona | nein | keine erfasst |
Die Marge: was ein Anbieter von jedem Franken behält
Kein Buchmacher verkauft Quoten zum Selbstkostenpreis, und die bewilligten Schweizer Veranstalter sind davon nicht ausgenommen, nur weil sie einem öffentlichen Zweck dienen. Der Mechanismus lässt sich an einem illustrativen Markt zeigen – als Rechenbeispiel, nicht als zitierte Quote: ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten.
Die Auszahlungsquote eines solchen Marktes ist 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), was 90,25 % ergibt. Die Marge ist der Rest bis 100 %, also rund 9,75 %. Anders gesagt: Von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, zahlt der Markt im Durchschnitt etwa 90 Rappen zurück, und knapp 10 Rappen bleiben beim Veranstalter – in einem Markt mit nur zwei Ausgängen, in dem mathematisch 100 % der Wahrscheinlichkeit auf die beiden Seiten verteilt ist.
Der wichtigste Vorbehalt des ganzen Abschnitts: Das ist eine Bandbreite, keine feste Grösse. Zwei-Weg-Märkte mit knapper Quote gehören zu den margenärmsten; je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto stärker steigt die Marge, weil jeder zusätzliche Ausgang mehr Quotenraum mitbringt, über den die Marge verteilt wird. Bei einem Sechs-Weg-Markt oder einem exotischen Spezialmarkt ist die Marge entsprechend höher. Die 9,75 % sind also die untere Grenze einer Bandbreite und nicht der Satz, den der Leser überall findet.
Und was dieses Rechenbeispiel für die Auswahl bedeutet, ist der eigentliche Punkt dieses Abschnitts: In einem Markt mit zwei bewilligten Anbietern ist die Marge der wirksamste Preis, den es gibt – und der einzige, den der Wettende nicht verhandeln kann. Zwei Buchmacher, die dieselbe Quote auf dasselbe Spiel stellen, sind kein Beweis für Fairness; es kann auch bedeuten, dass sich beide am selben Margenniveau orientieren. Mehr lesen über Preise, weniger über Prozente.
Die zwei Bewilligten und die zehn ohne Schweizer Bewilligung
Die zwei bewilligten Veranstalter, und dann acht ausländische Namen – jeder mit anderer Vermarktung und ohne Aufsicht
| Anbieter | Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Lizenz |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Lizenz |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Lizenz |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), berichtet |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Lizenz |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Lizenz |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Lizenz |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | keine berichtete Lizenz |
Legale Sportwetten in der Schweiz sind keine Frage des Vertrauens. Entweder es gibt eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS oder es gibt sie nicht. Wer heute mit Schweizer Wohnsitz auf einem der acht ausländischen Portale spielt, tut das ohne jede Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; die Domain kann jederzeit gesperrt werden.
Und weil die Bewilligung nur in der Schweiz gilt, ist eine ausländische Konzession – Curaçao, Malta, Deutschland oder Kanada – hier kein Ausweis für irgendetwas. In der Schweiz hat sie keine Kraft.
Die Tabelle ist damit keine Rangliste der Qualität. Sie ist eine Rangliste des rechtlichen Status, und mehr kann sie ehrlich nicht sein, weil die Grundlage fehlt, um die ausländischen Häuser an Schweizer Massstäben zu messen.
Ein Hinweis zur Reihenfolge, die hier gewählt ist: Die zwei Bewilligten stehen oben, nicht weil sie besser wären, sondern weil ihre Bewilligung belegbar ist. Die acht ausländischen Namen stehen darunter, weil ein Vergleich mit Schweizer Massstab nicht durchzuhalten ist, ohne ihnen etwas anzudichten.
Die zwei bewilligten Sportwetten-Veranstalter im Vergleich
Die Bewilligung teilen sich zwei Häuser. Das Angebot teilen sie sich nicht.
1. Swisslos Sporttip (Swisslos.ch) – der grössere Veranstalter mit den strengeren Limiten
Bewilligung für ein Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip und wird im Swisslos-Vertragsgebiet angeboten: in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet.
Kontoregistrierung braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und ist nur einmal pro Person möglich; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Verlustlimiten stehen vor der ersten Teilnahme: 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, dazu eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsart oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen bereit, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Einsatzgrenzen: CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Teilnehmen dürfen Personen ab 18 Jahren; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Aktionen: Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn liegt bei 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Auszahlung: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Fazit: Die Konto- und Wallet-Architektur ist hier der eigentliche Preis. Wer CHF 9’999 Guthaben hält, kann es nicht mehr aufladen, bevor er es nicht bewegt; wer dreimal im Jahr auszahlt, zahlt beim dritten Mal 3 % – eine Rückkehr zur Kontoarchitektur, die Swisslos selbst gewählt hat. Für regelmässige Spieler mit kleinen Einsätzen ist das kein Problem, für Gelegenheitsspieler mit grösseren Beträgen die grösste Reibungsfläche des Angebots.
2. Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch) – der Westschweizer Veranstalter mit dem dichten Verkaufsstellennetz
Bewilligung für ein Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Veranstalterin ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Produkt heisst Jouez Sport und wird für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur für dort wohnhafte Personen möglich.
Fazit: Die Westschweizer Konstruktion ruht auf physischer Präsenz, nicht auf einem App-Ökosystem, und das ist ihre Stärke wie ihre Grenze. Wer in Genf oder Lausanne neben einer Verkaufsstelle wohnt, gewinnt; wer ein Konto mit App-Funktionen, PostFinance Pay und ausgebauten Limitoptionen will, findet die Architektur nur bei Swisslos.
Die zehn ausländischen Namen im Überblick
Zehn Häuser ohne Schweizer Bewilligung, und in keinem Fall gibt es eine Schweizer Aufsicht, ein Sperrregister oder einen Schweizer Rechtsweg. Was sie unterscheidet, ist vor allem der Auftritt: unterschiedliche Sprachen, unterschiedliche Zahlungsversprechen, unterschiedliche Domainstrategien. Was sie eint: Ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und sind dann per DNS gesperrt.
3. FortuneJack (Fortunejack.com) – das breite Portal ohne Schweizer Zulassung
Keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz wird nicht erfasst; eine ausländische hätte in der Schweiz keine Kraft nach Art. 4 BGS. Es fehlt jede Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg ist möglich, und die Domain ist jederzeit sperrbar. Wer hier spielt, tut das ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
Fazit: Für Wettende mit Schweizer Wohnsitz ist der entscheidende Umstand das Fehlen jeder Schweizer Bewilligung – und damit das Fehlen eines Rechtswegs.
4. IviBet (Ivibet.com) – der Name, der kein Schweizer bewilligtes Angebot ist
Keine Schweizer Bewilligung. Da keine Konzession vorliegt, spielt Art. 4 BGS eine zentrale Rolle, wonach ausländische Genehmigungen hier nicht gelten. Die Seite ist nicht im Schweizer Sperrregister erfasst, ein Rechtsweg fehlt, und eine DNS-Sperre ist möglich. Nutzer bewegen sich ausserhalb der nationalen Schutzbestimmungen.
Fazit: Die Verlust- und Sperrmechanik der bewilligten Anbieter existiert für dieses Konto nicht – die Anbindung an das gemeinsame Register fehlt.
5. BC.Game – der Portalname ohne Bewilligung
Keine Schweizer Bewilligung: Die rechtliche Grundlage gemäss Art. 4 BGS führt dazu, dass ausländische Lizenzen im Inland ignoriert werden. Es besteht keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; eine DNS-Sperrung kann jederzeit erfolgen, auch wenn bereits ein Spielerkonto existiert.
Fazit: Dass eine Seite erreichbar ist, sagt nichts über ihren Status. Im Zweifel entscheidet ein Blick auf die Sperrliste der Gespa, ob die Domain dort schon steht.
6. X3Bet (X3bet.com) – der Name, dessen Lizenz nach aussen berichtet wird
Keine Schweizer Bewilligung. Berichtet wird eine Lizenz von Tobique (Kanada), und diese hat im Schweizer Recht keine Kraft nach Art. 4 BGS – das ist der einzige inhaltliche Unterschied zu den übrigen Namen. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain sperrbar.
Fazit: Tobique (Kanada) klingt nach einem Aufsichtsgebäude. Es ist in Bern keines. Wer wissen will, was eine Konzession hier wert ist, liest sie an der Schweizer Grenze – und dort ist sie null.
7. Wettigo (Wettigo.com) – der Name, der die Sperrliste nicht ausschliesst
Keine Schweizer Bewilligung: Gemäss BGS, speziell Art. 4, besitzen ausländische Erlaubnisse für den Schweizer Markt keine Geltung. Weder ist die Seite an das Sperrregister angeschlossen, noch gibt es einen Rechtsweg. Unabhängig vom äusseren Auftritt bleibt der rechtliche Status im Inland unberührt.
Fazit: Der Name klingt deutschsprachig, der Status ist es nicht – eine Schweizer Bewilligung fehlt. Wer im deutschen Sprachraum wohnt und deshalb von einem Schweizer Angebot ausgeht, zieht den falschen Schluss.
8. Betwinner (Betwinner.com) – der Name ohne Schweizer Zulassung
Keine Schweizer Bewilligung: Art. 4 BGS schliesst die Anerkennung ausländischer Lizenzen in der Schweiz aus. Da auch kein Anschluss an das Sperrregister besteht und kein Schweizer Rechtsweg offensteht, ist die Seite bei Streitigkeiten nicht erreichbar; die DNS-Sperrliste ist ein mögliches Instrument.
Fazit: Ohne Schweizer Bewilligung kein Schweizer Rechtsschutz, und ohne Schweizer Rechtsschutz kein Anspruch auf geregelte Auszahlungswege nach dem VGS.
9. Donbet (Donbet.com) – der Name ohne Bewilligung und ohne Schweizer Registeranbindung
Keine Schweizer Bewilligung: Mit Verweis auf Art. 4 BGS ist festzuhalten, dass ausländische Konzessionen hier keine Rechtswirkung entfalten. Da kein Sperrregister-Bezug und kein Rechtsweg existieren, ist eine Absicherung der Spielerkonten nach Schweizer Massstäben nicht möglich.
Fazit: Ohne Zugriff auf das Sperrregister weiss die Seite nicht, ob sie einen ausgeschlossenen Spielenden bedient – und kann es auch nicht prüfen.
10. Rabona (Rabona.com) – der Name, der keine Schweizer Konzession hat
Keine Schweizer Bewilligung: Nach Massgabe von Art. 4 BGS ist die Geltung ausländischer Papiere im Inland ausgeschlossen. Das Fehlen einer Anbindung an das Sperrregister bedeutet zudem, dass kein Schweizer Rechtsweg existiert und eine DNS-Sperrung jederzeit drohen kann.
Fazit: Eine Schweizer Bewilligung ist nicht vorhanden, und eine ausländische Konzession ändert daran nichts. Wer das mit einer Casino-Bewilligung verwechselt, verwechselt zwei verschiedene Aufsichtsbehörden.
Was am Ende unter dem Strich steht: eine Rechnung, die jeder selbst aufmachen kann
Die Schweiz hat ihren Sportwettenmarkt nicht geöffnet, sondern begrenzt. Zwei Veranstalter, ein abgegrenztes Vertragsgebiet, ein geschlossener Katalog erlaubter Sportarten und Wettarten, ein Verbot der Bewerbung nicht bewilligter Angebote, das mit Bussgeld bis CHF 500’000 belegt ist, und eine Sperrliste, die ausländische Domains aus dem Verkehr zieht – 671 waren es Ende 2025.
Was der Gesetzgeber nicht regeln kann, ist die zweite Seite der Wahl. Er kann einem Wettenden nicht abnehmen zu entscheiden, ob er die engere Auswahl oder die breitere nimmt; er kann nur dafür sorgen, dass die zweite Seite draussen liegt. Wer den schnellen Registrierungsweg sucht, findet ihn dort. Wer will, dass im Streitfall ein Schweizer Weg existiert, muss die erste Seite nehmen.
Die Bandbreite der Marge zwischen 90,25 % und 100 % ist dafür das Symbol. Oben ist die Marge null – das gibt es faktisch nicht. Unten ist sie knapp zehn Prozent auf einem der margenärmsten Märkte überhaupt. Zwischen diesen Zahlen liegt kein Versprechen von Rendite, sondern eine Zahl, die bei jeder Wette bezahlt wird, ob sie gewinnt oder nicht. Genau diese Zahl steht am Anfang jeder Rechnung, die ein Spielender über sein Jahr aufmachen kann – und sie ist die einzige, die feststeht, egal, was auf dem Platz passiert.
Und es bleibt eine unbequeme Zahl: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer davon ausgeht, dass die Bewilligung das Problem bereits löst, sollte diese Zahl neben die Bewilligung legen. Sie löst es nicht allein.
Häufige Fragen zu Sportwetten-Anbietern in der Schweiz
Welche Wettarten dürfen Schweizer Veranstalter überhaupt anbieten?
Nur die in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten aufgeführten. Gewettet wird auf Sport, nicht auf Wetter oder Politik; Qualifikations- und Frauenwettbewerbe nur, wenn ausdrücklich gelistet, Ranglistenwetten nur bei Entscheid über Teilnahme oder Podest. Corner- und Kartenmärkte fehlen ganz.
Was passiert mit ausländischen Wettseiten, die keine Schweizer Bewilligung haben?
Ihre Domains können von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS gesperrt werden, gestützt auf die Sperrliste der Gespa – Ende 2025 waren dort 671 Domains eingetragen, und die Gespa nennt das Domain-Hopping. Die Seiten bieten keinen Schweizer Rechtsschutz und sind nicht an das Sperrregister angeschlossen.
Welche Limiten legen Wettende bei Sporttip vor der ersten Wette fest?
Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – länger als die gesetzlichen 24 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite von 30 Tagen ist möglich.
Wie wird der Ertrag aus einer Wette berechnet, und was ist die Marge?
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinn aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten; Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen ab. Die Marge ist der Teil der Einsätze eines Marktes, den der Veranstalter behält.
Woran erkennt man in der Schweiz, welche Anbieter erlaubt sind?
An der Bewilligung: Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport besitzen eine Schweizer Bewilligung, aufgeteilt nach Vertragsgebieten. Eine ausländische Lizenz hat hier nach Art. 4 BGS keine Kraft.
Was passiert mit Gewinnen: Steuern, Pausen und Beschwerden
Wann ein Gewinn in der Schweiz steuerfrei bleibt
Einkommensteuerfrei bleiben Gewinne aus bewilligten Grossspielen, zu denen die ESTV auch die Sportwetten zählt, bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; erst darüber wird besteuert, und die Schwelle liegt beim Bund bei CHF 1’071’000 ab 1.1.2026, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Je nach Kanton gilt ein anderer Betrag. In diesem Bereich wird die Marge des Veranstalters zur einzigen Belastung: Die zehn Prozent, die im Markt verschwinden, belasten den Ertrag auch dann, wenn das Finanzamt ihn nicht anfasst. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist eine kantonale Praxis, nicht ein gesamtschweizerisches Prinzip, und sie zeigt genau die Art von Kosten, die sich mit einem Wechsel des Anbieters nicht wegmultiplizieren lässt. Wer hier konkret planen will, muss seine kantonale Steuerverwaltung fragen; die Auskunft gehört zu den Dingen, die nur ein Steuerberater oder eine Steuerverwaltung verbindlich geben kann.
Auf Einsätze gibt es in der Schweiz keine Wettsteuer. Nie.
Warum Pausen und Sperren der Person folgen
Eine befristete Selbstsperre läuft unaufhebbar bis zum Fristablauf, eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Aufheben lässt sich eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten und nur unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, hat bei Swisslos zehn Tage Zeit für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief – und verfällt ein Gewinn, weil er nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wurde, so geht er an den Zweck der Swisslos zurück. Die Fristen sind knapp, gemessen an einem Gewinn, den man doch noch irgendwo liegen hat.
Wie eine Auszahlung bei Sporttip abgewickelt wird
Zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Grundsatz ist, dass Auszahlungen nur auf ein Konto gehen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht.
Wo Beschwerden und Hilfe landen können
Auskünfte zu Limiten und Sperren geben die Veranstalter selbst, bei der Gespa liegt die Aufsicht über die bewilligten Spiele. Wer sich beschwert, sollte das schriftlich und innerhalb der Fristen tun, weil Fristen hier über Geld entscheiden. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es weder eine Schweizer Aufsicht noch einen Schweizer Rechtsweg – die Beschwerde läuft dann ins Ausland, ohne dass ein hiesiges Verfahren sie auffängt.
Vergleich – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
