Online Wettbüro Schweiz: Zwei Veranstalter, klare Limiten — und die Marge, die in jeder Quote steckt
29. Oktober 2026 — Bewilligungen und Veranstalterangaben geprüft gegen die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Wer in der Schweiz ein Wettbüro sucht, stösst auf eine Eigenheit, die es in fast keinem Nachbarland gibt: Es gibt keine privaten Annahmestellen. Sportwetten zu veranstalten ist hier kein Gewerbe, das man mit einer Lizenz aus dem Ausland ausübt, sondern ein Auftrag der Kantone an zwei Unternehmen. Swisslos und Loterie Romande dürfen Wetten annehmen, jeder in seinem Gebiet, jeder mit seinem eigenen Produktnamen. Alles andere — die unzähligen Marken, die man beim Suchen nach «wettbüro online» findet — steht daneben, nicht darin.
Was das für den Geldeinsatz des Einzelnen bedeutet, ist der rote Faden dieses Textes. Nicht die Frage, ob Wetten in der Schweiz erlaubt sind, sondern was ein getippter Franken tatsächlich hergibt: welcher Betrag zurückkommt, welcher Anteil beim Veranstalter bleibt, welche Limite vor dem ersten Einsatz gesetzt sein muss und welche Regel greift, wenn ein Gewinn liegen bleibt. Wer diese vier Dinge kennt, liest jede Quote anders.
Fussball, Eishockey, Turniere: welches Programm ein Schweizer Wettbüro überhaupt anbieten darf
Fussball und Eishockey dominieren den Wettschein — das liegt nicht am Geschmack der Veranstalter, sondern an einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt, gestützt auf die Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der dazugehörigen Verordnung, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten überhaupt bewilligt sind. Für die Ausgabe vom 10.09.2026 heisst das konkret: Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort stehen. Frauensport nur, wenn er dort steht. Und Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über einen Podestplatz entscheidet.

Das ist der Punkt, an dem die Werbung und das Reglement auseinandergehen. «Alles, was ein Ergebnis hat» klingt in jeder Anbieterbeschreibung besser als der reale Katalog, doch in der Schweiz ist das Wettprogramm eine Aufzählung, keine Behauptung. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens. E-Sport taucht darin gar nicht auf — er ist nicht verboten im Sinne einer Strafe, sondern schlicht nicht bewilligt. Wer dennoch Geld auf ein Eishockey- oder Fussballturnier setzen will, das nicht gelistet ist, findet es nicht, egal auf welcher Plattform er sucht.
Dazu kommt eine altersbezogene Sperre, die viele nicht auf dem Radar haben: Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, dürfen nicht beboten werden. Das betrifft nicht die Profiligen, aber Juniorenwettbewerbe in ihrer ganzen Breite. Ein Veranstalter, der dort Wetten anböte, verlöre seine Bewilligung, nicht etwa nur eine Werbegenehmigung.
Von der Anzahl Verkaufsstellen zur Quote am Sonntagnachmittag
Die Westschweiz zeigt, wie sichtbar dieses System im Alltag ist: Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende, verteilt auf die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Bestelladresse des Unternehmens ist die Avenue de Provence 14 in Lausanne. Diese Zahl von Annahmestellen ist kein Marketingwert, sondern die Ladenkette eines öffentlich-rechtlich verankerten Anbieters — und genau deshalb fällt der Vergleich mit ausländischen Buchmachern so kurz aus: Es gibt keinen dritten Kiosk, den man dazuzählen könnte.

Livewetten gehören zum erlaubten Angebot, wo eine Entscheidung der Aufsicht sie abdeckt. Ein gesetzlicher Vorbehalt auf bestimmte Live-Märkte besteht nicht — das Geldspielgesetz beschränkt nicht die Märkte, sondern die Spiele. Bei den Livewetten von Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis überhaupt live übertragen wird. Wer eine Wette platziert, nachdem der Ausgang faktisch bereits eingetroffen ist, bekommt sie mit Quote 1.00 gewertet. Und in spielentscheidenden Momenten — Elfmeter, Rote Karte, Einschreiten des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 bewerten. Der Nullertrag ist die Bremse gegen den Vorteil, den ein schnellerer Datenfeed sonst bringen würde.
Ein Detail, das in vielen Erklärungen fehlt: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Wer eine 1X2-Wette auf ein Pokalspiel tippt und nach 90 Minuten führt, hat gewonnen — auch wenn die Mannschaft in der Verlängerung ausscheidet. Die 90 Minuten sind nicht die Spielzeit des Fernsehabends, sie sind der Wetteinsatz.
Kombinationswetten haben ihre eigenen Grenzen. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» verbinden. Nimmt der Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann er die gesamte Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Fallschirm ist eingebaut — die Wette selbst ist dann weg. Ein abgesagtes Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglich geplanten Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.
Beim Kombiboost, der nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt, sind mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Diese Staffel ist der ehrlichste Teil des Programms, weil sie benennt, was sie verlangt — vier korrekte Voraussagen sind vier Chancen, nicht eine. Die Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden einmal nutzbar, ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen, sobald ein Cash-Out ausgeführt wird. Ein Boost, der einen Ausstieg verbietet, ist ein Boost mit unsichtbarem Preis.
Was ist ein Wettbüro, und wie daraus ein Wettschein wird
Ein Wettbüro ist der Ort, an dem eine Voraussage zu einer Zahl wird. Der Betrag, den man riskiert, ist der Einsatz; die Zahl, zu der man ihn riskiert, die Quote. Beides zusammen ergibt den Wettschein, und der Inhalt dieses Scheins ist die einzige Grundlage jeder späteren Auszahlung.
Die Rechnung ist erfreulich kurz. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei einer Kombination mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird dieser Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Die kaufmännische Aufrundung und die Absenkung danach sind kein Widerspruch, sondern die Schweizer Lösung für zwei Systeme, die sich sonst widersprechen würden — ein Kontobetrag in Rappen, ein Schein in Fünferli.
Ein Wettschein, vier Zahlen: was aus CHF 50 auf zwei Voraussagen wird
Nehmen wir einen Einsatz von CHF 50 auf zwei Voraussagen mit den Quoten 2.10 und 1.70. Das Produkt ergibt eine Gesamtquote von 3.57. Der Gewinnbetrag liegt damit bei CHF 178.50, aufgerundet und abgerundet auf die gleiche Zahl, weil die dritte Nachkommastelle bereits null ist. Der Reingewinn, also das, was nach Abzug des Einsatzes tatsächlich dazukommt, beträgt CHF 128.50. Bei einer Einzelwette über CHF 50 auf die Quote 2.10 lägen Rückzahlung und Reingewinn bei CHF 105 und CHF 55.
Diese vier Beträge — Einsatz, Gesamtquote, Gewinnbetrag, Reingewinn — sind alles, was aus einem Tipp herauskommt. Eine Wette mit anderem Einsatz und derselben Quote skaliert linear: CHF 100 auf dieselbe Kombination ergeben CHF 357.00. Mehr Wetten bedeuten mehr Risiko bei proportional gleichem Ergebnis, niemals einen besseren Kurs.
Ob eine dieser Wetten aufgeht, steht nicht auf dem Wettschein. Die Quote ist ein Preis, keine Wahrscheinlichkeit. Dieser Satz ist die wichtigste Zeile in jedem Erklärtext zum Wetten, und er ist der, den die Werbung am zuverlässigsten weglässt.
Die Marge: was von jedem Franken in der Quote schon fehlt
Der Veranstalter lebt nicht von der verlorenen Wette, sondern von der Differenz zwischen wahren Chancen und angebotener Quote — der Marge. Sie steht in jeder Quote, ob als solche ausgewiesen oder nicht. Rechnen lässt sich der Quotenschlüssel, also der Anteil aller Einsätze desselben Marktes, der zurückfliesst, über die Formel 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ) über alle möglichen Ausgänge eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsanteil.
Ein Beispiel mit zwei Ausgängen zu 1.90 und 1.90, das ausdrücklich als Rechenbeispiel und nicht als abgelesene Quote gedacht ist: Der Kehrwert jeder Quote beträgt 0.5263, die Summe 1.0526. Der Auszahlungsanteil liegt bei 95 % — hier lässt sich der Fünferpack ausnahmsweise glatt aufteilen —, die Marge also bei etwa 5 %. Bei einem Markt mit drei Ausgängen zu je 3.00 sieht dasselbe Rechenwerk einen Auszahlungsverlust in vergleichbarer Höhe, je nach Sportart und Zeitpunkt vor dem Anpfiff. Deshalb ist die Marge keine feste Zahl, sondern eine Bandbreite mit Bedingungen: Der eine Markt ist enger gestellt als der andere, populäre Ligen enger als Nischenwettbewerbe, und die Quote von 14 Uhr ist nicht die von 14 Uhr 30.
Was das kostet, lässt sich in Franken ausdrücken. Wer 1’000 Wetten zu je CHF 10 auf einen Markt mit rund 5 % Marge setzt, bewegt CHF 10’000 Umsatz — und die erwartete Differenz zwischen Einsatz und Rückfluss liegt in der Grössenordnung von CHF 500, unabhängig vom Ausgang der einzelnen Wetten. Das ist kein Argument gegen Sportwetten; es ist die Geometrie des Produkts. Wer diese Grösse nicht akzeptiert, sollte den Schein nicht ausfüllen, denn sie ist die einzige Zahl, die der Spielende nicht schlagen kann.
Bestes Wettbüro Schweiz: die Rangliste der zehn Anbieter
Der Vergleich fällt in der Schweiz buchstäblich kurz aus: Nur zwei Veranstalter sind zugelassen, verglichen werden deshalb Produkte, Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln. Die acht weiteren Namen erscheinen, weil Schweizer Spielende sie beim Suchen antreffen — sie unterscheiden sich im zugrundeliegenden Rechtsverhältnis grundlegend von den ersten beiden, und diese Unterscheidung ist die eigentlich relevante Zeile jeder Rangliste.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Lausanne |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebliche Bewilligung für die Schweiz |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebliche Bewilligung für die Schweiz |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebliche Bewilligung für die Schweiz |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebliche Bewilligung für die Schweiz |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebliche Bewilligung für die Schweiz |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebliche Bewilligung für die Schweiz |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebliche Bewilligung für die Schweiz |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebliche Bewilligung für die Schweiz |
Die Spalte, die den Unterschied trägt, ist die erste. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz und wird vom Gespa erteilt; jede ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Für die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung heisst das: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass ihre Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den hiesigen Telekom-Anbieterinnen per DNS blockiert werden. Am Ende des Jahres 2025 umfasste diese Liste 671 Domains; die erste Fassung stammt vom 3. September 2019. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home namentlich als Beispiele, während bet365 als gelistet erscheint.
Der Hinweis auf das Sponsoring ist ebenfalls eine Kostenfrage, nur eine andere. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer hier setzt, finanziert zu einem beträchtlichen Teil die Strukturen des Breitensports mit; wer bei einer Marke ohne Bewilligung setzt, tut das nicht. Das ist kein moralisches Argument, aber es ist ein Unterschied, den die erste Tabellenspalte produziert.
Die Legalität im Detail: Geldspielgesetz, Bewilligung und der Weg zur Aufsicht
Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ein Grossspiel im Sinne der Art. 3 lit. c und e. Zuständig ist die Gespa mit Sitz in Bern, tätig auf Basis des Geldspielkonkordats, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Wer eine Aufsicht über Casinos vermutet, landet bei der ESBK — die aber nur Casinos beaufsichtigt und mit Sportwetten nichts zu tun hat.
Das Bewilligungsregime ist zweistufig und diese Zweistufigkeit ist kein Formalismus: Es braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, geregelt in den Art. 21 bis 25 BGS. Und die Bewilligung nach Art. 4 BGS gilt nur in der Schweiz. Eine maltesische, curaçaoische oder deutsche Erlaubnis ist hier kein Papier mit Wirkung, sondern ein Papier ohne. Dass Sportwetten ausserhalb der Schweiz veranstaltet werden, ist nach Art. 130 BGS strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende selbst wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Was ihn treffen kann, ist unangenehmer: In Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und ein Anspruch auf Schutz oder auf eine Kontrolle des fairen Ablaufs besteht gegenüber einem ausländischen Anbieter nicht.
Warum es keine Liste weiterer bewilligter Wettbüros gibt
Die naheliegende Frage nach einer zweiten, längeren Übersicht beantwortet sich mit der Struktur des Systems: Es gibt keine, weil es keine weiteren Veranstalter gibt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die Gespa publiziert entsprechend keine Liste bewilligter Buchmacher, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Suche nach einem «besten Wettbüro» mit Bewilligung führt also zu genau zwei Adressen — und jede dritte ist eine Aussage über ein Produkt, nicht über ein Recht.
Anschlussfähig ist das über die Einzugsgebiete. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport deckt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab. Die Aufteilung ist keine Geschäftsidee, sondern eine Grenzziehung: Ein Westschweizer Wohnsitz macht aus dem Deutschschweizer Angebot eine theoretische Option.
Das Konto: Ausweis, Wohnsitz, ein Konto pro Person
Für ein Online-Konto braucht es nach Art. 47 Abs. 3 VGS einen Wohnsitz in der Schweiz, faktisch dann den im jeweiligen Vertragsgebiet. Bei Swisslos heisst das konkret: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre — und nur eine Registrierung pro Person. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto, das sich nicht auf eine dieser Adressen abbilden lässt, existiert nicht.
Zwei Regeln aus der Zulassungsordnung wirken strenger, als sie klingen. Erstens: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Sperre betrifft den einzelnen Wettbewerb, nicht die Sportart. Zweitens: Swisslos kann die Einsatzlimiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limite ist also kein Versprechen, sondern eine Hausregel mit Kündigungsvorbehalt — bei Sporttip CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette.
Werbung, Gratisspielguthaben und die Grenze zwischen zwei Arten von Buchmachern
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, Art. 74 BGS. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist untersagt, Art. 74 Abs. 3 BGS, und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet, Art. 131 BGS. Ein Werbeverbot zu einer bestimmten Tageszeit gibt es dagegen nicht — was oft behauptet wird, steht nicht im Gesetz.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Höhe und Bedingungen solcher Gratisleistungen ergeben sich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Daraus folgt ein Punkt, der in Vergleichen regelmässig untergeht: Bei den beiden Schweizer Veranstaltern hängt an Gratisspielguthaben eine behördliche Prüfung, bei den übrigen Marken nicht, weil es keine zuständige Behörde für sie gibt. Ein «100 % Bonus» von einer Marke ohne Bewilligung ist eine Zusage, die niemand nachkontrolliert. Nicht ein einziger Franken davon ist durch eine Schweizer Aufsicht gedeckt.
Was Limiten, Sperren und Auszahlungen den Einzelnen kosten
Spielerschutz ist in der Schweiz zuerst eine Bringschuld des Spielenden. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, Art. 87 VGS — gesetzt werden sie von der spielenden Person. Bei Swisslos kommen vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage hinzu, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Diese Werte greifen sofort bei einer Senkung, eine Erhöhung wird hingegen erst nach 72 Stunden aktiv; für jeweils 30 Tage lässt sich zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite einrichten.
Diese 72 Stunden sind der eigentliche Schutzwert. Wer nach einer verlustreichen Nacht den Rahmen erhöhen will, kann sein Konto am nächsten Morgen zwar bearbeiten, aber der neue Betrag greift erst drei Tage später — lange genug, dass die meisten Erhöhungen sich von selbst erledigen. Die statutarische Frist liegt nach Art. 87 VGS bei 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die Limitenmechanik verstehen will, sollte diesen Unterschied kennen: Die Frist ist Hausregel, nicht Gesetz. Eine Einzahlungslimite auf drei Monate ist dagegen von vornherein keine Bremse gegen ein einzelnes Wochenende — sie ist eine Bremse gegen die eigene Wiederholung.
Sperren mit Frist, Sperren ohne Frist, ein gemeinsames Register
Beim Sperren unterscheidet das Gesetz zwei Wege. Die Spielsperre nach Art. 80 bis 82 BGS erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen ebenso wie den eigenen Antrag und wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Aufgehoben werden kann eine freiwillige Spielsperre erst nach drei Monaten, Art. 84 VGS, und es ist eine Fachstelle beteiligt, Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Art. 89 VGS.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre dagegen landet in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der Unterschied in den Konsequenzen könnte nicht deutlicher sein: Die befristete Selbstsperre schliesst ein Produkt, die unbefristete schliesst einen ganzen Markt. Wer nach einer harten Phase Abstand braucht, entscheidet mit dem Klick zwischen zwei völlig verschiedenen Zuständen.
Und die unbequeme Zahl: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, bei denen in 47,5 % von 200 Fällen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Die Kontrolle am Kiosk ist nicht lückenlos, und wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf eine Stichprobe. Wer sein Konto schützt, sollte sich eher auf Limiten und Sperren verlassen, denn die prüfen den Ausweis, während der Verkaufsstellenalltag es nicht zuverlässig tut.
Auszahlung in Franken, in Raten und ohne Anonymität
Geld legitim auszahlen lassen heisst in der Schweiz: auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Nach Art. 50 Abs. 2 VGS werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers bezahlt — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Eine Kreditierung an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS ohnehin ausgeschlossen. Wer bei einem Anbieter anonym auszahlen kann, nutzt damit einen Dienst, den es im bewilligten Angebot nicht gibt, und verzichtet dabei auf jeden Schweizer Anspruch.
Die Kosten des Auszahlungswegs bei Swisslos stehen in einem Satz: Innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos Spielguthaben zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Zwei gratis Auszahlungen pro Jahr sind für den durchschnittlichen Spielenden grosszügig — wer aber im Sommer einen Gewinn und im Herbst einen zweiten abräumt und dazwischen noch etwas verschiebt, landet bei der Kommission, und die drei Prozent treffen dann den Bruttobetrag, nicht den Gewinn.
Die Auszahlung von Gewinnen ist dabei gestaffelt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der Unterschied zwischen 3 Arbeitstagen und 5 bis 10 Arbeitstagen liegt damit nicht am Betrag, sondern an der Frage, ob eine Zahlungsverbindung bereits hinterlegt ist. Wer sie einmal eingerichtet hat, verkürzt jeden späteren Vorgang.
Beim Aufladen ist der Weg über das Wallet begrenzt: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Swisslos steht dafür PostFinance Pay zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Diese Raten sind unbequem, aber sie sind der Preis für die Rückseite des Systems. Wo eine unbewilligte Marke Überweisungen innert Sekunden anbietet, gibt es keine Stelle, die eine Sperre oder eine Limite durchsetzt, und keine Adresse, an die man sich bei einem Streit wendet.
Wenn ein Gewinn liegen bleibt
Bei Swisslos verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer sich gegen eine verweigerte Auszahlung wehren will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Beide Fristen laufen, ohne dass jemand anruft. Wer den Wettschein nicht findet, verliert ihn nicht — aber halbjährlich nachschauen sollte er schon.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende ihre Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage.
Worauf die Wahl zwischen den Anbietern hinausläuft
Für die Mehrheit der Schweizer Spielenden entscheidet nicht die Marke, sondern die Postadresse — und das ist keine Kleinigkeit, sondern die eigentliche Struktur dieses Marktes. Ein Wettbüro im Sinne eines Ladens, in den man hineinläuft und an dem jede beliebige Marke steht, existiert in der Schweiz nicht. Es existieren zwei Veranstalter mit je einem abgegrenzten Gebiet, Verkaufsstellen für Sporttip und für Jouez Sport, zwei Apps und zwei Spielreglemente. Wer in Zürich wohnt, kommt für Sporttip infrage und für Jouez Sport faktisch nicht; wer in Genf wohnt, umgekehrt. Der Vergleich beginnt also mit einer Karte und nicht mit einem Quotenvergleich — und wer das überspringt, vergleicht Produkte, die er gar nicht alle nutzen darf.
Das ist auch der Grund, warum die acht Marken ohne Bewilligung auf dieser Liste stehen, aber nicht auf der Liste der nutzbaren Optionen. Sie sind für die meisten Schweizer Spielenden erreichbar, sie veranstalten Sportwetten, und sie tun das in einem Rechtsrahmen, der hier keine Wirkung entfaltet und keine Aufsicht kennt. Ein Ratschlag, der sie als gleichwertige Alternativen darstellt, wäre falsch. Der ehrliche Vergleich lautet nicht «gleich gut, gleich sicher», sondern «zugänglich, aber ohne Rückhalt».
Was die Nutzung bei Swisslos kostet, ist über die Jahre dieselbe Rechnung: Die Limiten sind tief — CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- und Kombinationswette —, die Auszahlungen an feste Konten gebunden und die Fristen sind es auch. Dafür gibt es einen Anschluss ans schweizweite Sperrregister, eine Wohnsitzprüfung, die verhindert, dass anonyme Konten entstehen, und keine Kreditmöglichkeit. Wer mit CHF 20 pro Woche spielt, merkt von alldem fast nichts. Wer mit vierstelligen Beträgen arbeitet, merkt jede der drei Grenzen.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge ist nicht die Reihenfolge der Qualität, sondern die Reihenfolge der rechtlichen Zugehörigkeit: zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach die Marken ohne.
Swisslos Sporttip: der Platzhirsch mit dem engsten Korsett
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); Sporttip ist das Sportwettenprodukt. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Von den zehn Namen auf dieser Liste ist Sporttip einer von zwei mit Schweizer Bewilligung.
Die Limiten sind im Detail bekannt und eng: CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage müssen vor der ersten Teilnahme gesetzt sein, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Die Anpassung dieser Werte erfolgt bei einer Senkung sofort, bei einer Erhöhung mit einer Wartefrist von 72 Stunden.
Wetten lassen sich online abgeben oder in der Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Ein QR-Code, gedruckt im Wohnzimmer, abgegeben am Kiosk — das ist die sauberste Verbindung von digitalem und physischem Weg, die in der Schweiz existiert, und sie erklärt, warum die Sporttip-Filiale vor Ort nicht ausstirbt. Einzelwetten und Kombinationswetten zu CHF 1 sind auch ein Angebot an die vorsichtige Hand.
Der Cash-Out verdient eine eigene Zeile, weil er in beiden Richtungen begrenzt ist: Er existiert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist die Grenze der Erfindung: Wer «Cash-Out» liest, denkt an eine vielversprechende Küchenschublade und eine zurückgenommene Entscheidung. Tatsächlich bekommt er weniger als den ausstehenden Wettgewinn, kann nicht halb aussteigen und kann nicht einmal sicher sein, dass die Funktion auf seinen Markt angewandt wird. Beim Quotenboost verfällt sie auch noch. Ein Ausstieg, der den Bonus kostet und selbst keinen garantierten Wert hat, ist kein Sicherheitsnetz, sondern eine zweite Wette zum schlechteren Kurs. Für einen Spielenden mit klarem Kopf ist das ein Instrument, das man testet und dann meistens liegen lässt.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, anderes Einzugsgebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Unternehmen hat seine Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Gespa-Aufsicht. Auch diesem Namen fehlt keine Bewilligung — im Gegenteil, es ist der zweite von zwei.
Wer in diesen sechs Kantonen wohnt, hat mit Jouez Sport die Alternative, die ein Deutschschweizer nicht hat: eine zweite bewilligte Plattform im eigenen Gebiet. Die praktische Folge ist begrenzt — dieselben Registrierungshürden, dieselbe Altersgrenze, dieselben Spielerschutzvorgaben des Gesetzes und derselben Verordnung, dieselbe Pflicht zur Verlustlimite vor der ersten Wette. Was zusätzlich dazukommt, ist die Dichte des stationären Netzes: 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind ein sehr grosses Kiosknetz für eine kleine Bevölkerung, und das ist der Punkt, an dem die Westschweiz und die Deutschschweiz auseinandergehen.
Ein Hinweis darauf, was dieses Netz trägt: 2025 gab die Gespa 24 Zustimmungen für Gratisspiele oder Gratisguthaben an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Das ist kein Beleg für unterschiedliche Praxis, aber es sind die einzigen Zahlen, an denen sich die Promotionsaktivität der beiden Veranstalter überhaupt messen lässt. In beiden Fällen steht dahinter eine Behörde, die vorher zustimmt — bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es diese Vorprüfung nicht, weil es keine zuständige Behörde gibt.
Was bleibt, ist also eine Wahl zwischen zwei Produkten derselben rechtlichen Familie innerhalb des Wohnsitzes und keine Wahl darüber hinaus. Für die meisten Westschweizer Spielenden ist die Entscheidung damit eine der Gewohnheit: Wo kaufe ich meinen Wettschein, im Laden oder in der App? Beide Wege bei Jouez Sport führen zum selben Konto, zur selben Limite und derselben Auszahlung auf das eigene Konto.
BassBet: bekannt für Wetten, unbekannt in der Bewilligungsfrage
BassBet tritt als Sportwettenanbieter auf und erscheint in Vergleichen regelmässig dann, wenn ein Schweizer Spielender eine Alternative zu den zwei hiesigen Veranstaltern sucht. Auf die Frage, wem die Plattform verantwortlich ist, gibt es hier keine Antwort mit Bezug zur Schweiz — keine Veranstalterbewilligung nach BGS, keine Spielbewilligung nach BGS, keine Gespa-Aufsicht. Eine ausländische Erlaubnis entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung, und im schweizerischen Sperrregister ist die Marke nicht erfasst: Wer dort gesperrt ist — namentlich wegen einer Spielsperre —, bleibt bei einer solchen Plattform spielberechtigt, sofern sie kein Geld von gesperrten Personen annimmt.
Aus spielerischer Sicht ist die Marke schlicht zugänglich; aus der Sicht der Rechtsordnung nichtig. Wer sie nutzt, hat auf Schweizer Seite keinen Anspruch auf Korrektur, keine Haushaltsaufsicht, keinen Ombudsmann und keinen Weg, eine Transaktion anzufechten. Das Einzige, was in der Schweiz geschieht, ist die Möglichkeit einer DNS-Sperre. Wer also dort spielt, sollte begreifen, dass er ausschliesslich das Recht und das Reglement des Anbieters als Rückhalt hat.
1Bet: kein Schweizer Papier, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Auszahlungsgarantie
1Bet ist eine der Marken, die man bei einer Umfrage unter Schweizer Sportwettenden hört, wenn die Frage nach «Alternativen» gestellt wird. Ein Anspruch auf Schweizer Anerkennung entsteht daraus nicht: keine Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Aufsicht, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister. Die einzige Schweizer Möglichkeit, hier tätig zu werden, ist die DNS-Sperre nach Art. 86 bis 93 BGS, und die blockiert die Adresse, nicht das Konto.
Die Konsequenz für den Nutzer ist mehrschichtig. Erstens: Keine Schweizer Aufsichtsinstanz prüft hier Fairness, RTP oder Auszahlungshöhe. Zweitens: Kommt es zum Streit, hilft ein Schweizer Gerichtsweg nur begrenzt, weil die beklagte Gesellschaft ihren Sitz ausländisch hat. Drittens: Ein Einsatz bei einer nicht bewilligten Veranstaltung bleibt steuerlich nicht neutral — Gewinne aus einem ausländischen Grossspiel gelten nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau in voller Höhe als steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag, während sie der Verrechnungssteuer nicht unterliegen. Die Schweiz hat kein Instrument, das Auszahlungen an solche Anbieter blockiert. Wer hier einzahlt, tut das in eigener Verantwortung.
BetLabel: ein Name unter vielen ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel bietet Sportwetten mit Quoten an, und die Marke wird häufig zusammen mit anderen internationalen Plattformen genannt. Es gelten dieselben Bedingungen wie bei den übrigen Marken ohne Schweizer Bewilligung: keine Zulassung nach BGS, keine Gespa-Aufsicht, keine Wirkung einer ausländischen Erlaubnis in der Schweiz, keine Einbindung ins schweizerische Sperrregister.
Ein Punkt, der nicht oft genug gesagt wird: Bei diesen Marken lässt sich vom Schweizer Recht nicht einmal sagen, dass sie verboten wären. Zulässig sind Wetten bei einer bewilligten Veranstalterin. Alles andere steht ausserhalb des Rahmens — und damit auch ausserhalb der Berechtigung, Schweizer Bekanntmachungen auf die eigene Werbetafel zu schreiben.
N1 Bet: Boni mit Volumen, Rechnung ohne Deckung
N1 Bet gehört zur zweiten Reihe der internationalen Plattformen, die einen umfangreichen Bonus- und Wettangebots-Marketingauftritt pflegen. Aus Schweizer Sicht ist der einzig belastbare Punkt der, dass der Marke eine Schweizer Bewilligung fehlt. Wie hoch ein Bonus dort ausfällt, welche Umsatzbedingung daran hängt, welcher Mindestquotenwert gilt — das stünde in den eigenen Bedingungen des Anbieters, nicht in einer staatlichen Vorprüfung. Genau das ist der Unterschied zur Aufsichtslage bei den Schweizer Veranstaltern.
Und genau dort liegt das Kostenrisiko eines hohen Bonus. Eine Promo, die mit CHF 500 lockt, ist wertlos, wenn ein Vielfaches davon umgesetzt werden muss und jeder Umsatz auf einem Markt mit 5 % Marge im Erwartungswert kleinere Verluste verteilt, bis die Bedingungen erfüllt sind. Wer die Umsatzbedingung nicht sicher nennen kann, sollte das Bonusangebot so behandeln, wie es sich verhält: als Werbebotschaft.
Cloudbet: Krypto und Schweizer Konto passen nicht zusammen
Cloudbet fällt unter die internationalen Anbieter, die Zahlungen mit Kryptowährungen abwickeln. Für Schweizer Spielende ist das ein doppeltes Problem. Erstens fehlt die Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen: keine Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Zweitens steht die anonyme Auszahlung im vollständigen Widerspruch zur Regel, die im bewilligten Wettgeschäft der Schweiz gilt: Nach Art. 50 Abs. 2 VGS werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers bezahlt, und nach Art. 75 Abs. 1 BGS ist eine Kreditierung an Spielende ausgeschlossen. Für Krypto-Auszahlungen ist damit im schweizerischen Rahmen buchstäblich kein Platz.
Der Reiz ist offensichtlich — Konto ohne Wohnsitzprüfung, Zahlung ohne Konto. Die andere Seite ist die Rechtsschutzlücke: Eine Zahlung in Krypto lässt sich nicht wie eine Banktransaktion anfechten, und ohne Identität des Vertragspartners gibt es praktisch keine Adresse für eine Klage. Der Schweizer Sperrregister-Eintrag greift hier ebenfalls nicht; wer sich selbst sperren will, muss bei der Plattform selbst tätig werden.
Bettilt: die Grenze zwischen Standortvorteil und Rückhalt
Bettilt ist ein international ausgerichtetes Wettportal mit einem breiten Sportangebot. Aus schweizerischer Sicht bleibt die Feststellung die gleiche wie bei den vorhergehenden Marken: keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Verbindung zum Register. Eine deutsche, maltesische oder curaçaoische Erlaubnis mag in ihrem Herkunftsland Geltung haben — Art. 4 BGS schneidet ihre Wirkung für die Schweiz ab.
Für Leserinnen und Leser, die online wetten, ist der wichtigste Unterschied nicht die Zahl der Märkte, sondern die Zahl der Stellen, an denen man sich beschweren kann. In der Schweiz ist das eine endliche Liste: der Veranstalter selbst, die Gespa, im Streitfall ein Gericht. Bei einer Marke ohne Bewilligung fehlt die zweite der drei. Die erste bleibt, die dritte führt ins Ausland. Das ist der ganze Vergleich, und er wird nicht dadurch besser, dass er online unkompliziert aussieht.
20Bet: reichhaltiges Angebot, dünner Rückhalt
20Bet ist eine weitere Marke, die mit einem umfangreichen Sportwettenangebot und entsprechenden Bonusaktionen auftritt. Aus Schweizer Perspektive gibt es wieder nichts, was dem Anschluss an das BGS-System ähnelte. Die Marke verfügt über keine Schweizer Bewilligung, und ein ausländisches Papier hat hier keine Kraft. Einbindung in das Sperr- und Schutzregister besteht nicht; wer dort spielt, hat keinen Schweizer Ansprechpartner.
Wer ein solches Angebot nutzt, sollte zwei Fragen vorher beantworten. Erstens: Kann ich mein Konto wieder schliessen und mein Geld auf ein eigenes Schweizer Konto ziehen, ohne Anonymität? Zweitens: Kann ich im Konfliktfall irgendwo eine Klage einreichen? Wer beide Fragen mit Nein beantwortet, hat den Anbieter gewählt und alle Sicherheitsmechanismen, die er kennt, zurückgelassen.
Betwinner: Wetten ohne Papier, Spieler ohne Netz
Betwinner ist die letzte der acht internationalen Marken auf dieser Liste und tritt mit einem breiten Sport- und Nebenwettenangebot auf. Der Schweizer Befund ändert sich nicht: keine Bewilligung nach BGS, keine Gespa-Aufsicht, keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Einspruchsmöglichkeit. Die Schweiz hat hier kein Zulassungsverfahren durchlaufen, und die Website kann jederzeit auf die Sperrliste gelangen — Domain-Hopping zeigt, wie schnell das geschieht. Wer dort einzahlt, hat den letzten Platz auf dieser Liste gewählt, und das ist in erster Linie ein Hinweis auf die fehlende Deckung, nicht auf die Qualität des Produkts.
Häufige Fragen zum Online-Wettbüro in der Schweiz
Was ist ein Wettbüro, und wer veranstaltet in der Schweiz die Wetten?
Ein Wettbüro ist die Annahmestelle, an der eine Voraussage mit Einsatz und Quote zum Wettschein wird. Veranstalten dürfen Sportwetten nach dem Geldspielgesetz nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Private Wettbüros mit eigener Bewilligung gibt es nicht, entsprechend führt die Aufsicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher.
Wie unterscheidet sich das Wetten an der Verkaufsstelle von einem Online-Konto?
An der Verkaufsstelle füllt man einen Wettschein aus; online entsteht das Konto nach Identitätsprüfung und Wohnsitznachweis im Vertragsgebiet. Wer die Sporttip App nutzt, kann die dort zusammengestellte Wette per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle einlösen. Beide Wege führen über dasselbe Spielerkonto und dieselben Einsatzlimiten.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und gibt es andere Bewilligungen?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine Bewilligung erfordert nach BGS eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Ausländische Erlaubnisse entfalten hier keine Wirkung, und die Gespa publiziert nur eine Sperrliste blockierter Domains.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet und gerundet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einer Wette über CHF 50 zu Quote 2.10 kommen so CHF 105.00 sowohl als Gewinnbetrag wie als Auszahlung zurück.
Ab welchem Alter ist Sportwetten erlaubt, und wer bekommt ein Online-Konto?
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden gegen Adressdatenbanken geprüft.
Welche Limiten müssen vor der ersten Online-Wette gesetzt werden, und wie wirkt eine Sperre?
Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Änderungen sind bei einer Senkung sofort wirksam, bei einer Erhöhung tritt eine Frist von 72 Stunden in Kraft. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register erfasst und gilt auch für Casinos, eine befristete Selbstsperre nur für das jeweilige Produkt.
Vergleich – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
