Neue Wettboni in der Schweiz: kleine Aktionen, klare Regeln, zwei Veranstalter

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln der beiden Veranstalter sowie gegen die Aufsichtsdokumente der Gespa.

Ein kleiner Stapel unbeschrifteter Papierkarten, von einem roten Gummiband zusammengehalten, liegt auf einer Holzplatte vor einem Fenster.
Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer aus Deutschland, Österreich oder von einem Sportwetten-Portal im Netz herüberliest, rechnet mit einem vierstelligen Willkommenspaket und einem Gutscheincode, der in einem Werbebanner blinkt. In der Schweiz wartet auf denselben Suchenden etwas anderes: ein Sporttip-Kombiboost, ein paar Prozent auf den Nettogewinn, ein Gratisspielguthaben, das nicht ausbezahlt werden kann. Das ist kein Zufall und keine Zurückhaltung aus Anstand. Es ist die direkte Folge einer Bewilligungspflicht, die für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht verlangt. Wer im Herbst 2026 einen «neuen Wettbonus» sucht, sucht in einem Markt, in dem es genau zwei Veranstalter gibt und in dem jede Aktion vorher durch ein Amt muss.

Diese Seite sortiert die Wege, die einem Wettenden hier offenstehen — der Weg über Swisslos, der Weg über die Loterie Romande, und der Weg über ausländische Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Sie sagt bei jedem Weg, wen er trägt und was er kostet. Sie nennt keinen Codes, keine Gewinner und kein System, weil es die nicht gibt; sie rechnet stattdessen nach, was ein Boost auf ein Kombi tatsächlich einbringt und was eine Gratiswette wert ist, wenn der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückkommt.

Was in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung braucht

Der Rahmen ist schnell umrissen, und er erklärt alles Weitere. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019); die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Die ESBK steht daneben und ist für etwas anderes zuständig: sie beaufsichtigt die Casinos, nicht die Sportwetten. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen — einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel — und sie «gilt nur in der Schweiz», wie es das Gesetz in Art. 4 BGS formuliert.

Ein geschlossenes Holztor an einem Feldweg im Gebirge, dahinter eine Weide mit Kühen im Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man durchblättern könnte, weil es keine gibt. Swisslos veranstaltet Sporttip, die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport, und damit endet die Aufzählung. Das ist ungewöhnlich für einen europäischen Markt und der zweite Grund, weshalb Aktionen hier klein bleiben: Wettbewerb, der sich in Bonusgeld ausdrücken könnte, fehlt.

Gratisspielguthaben brauchen vorgängige Zustimmung der Aufsicht

Das ist der Kern der Rechtlage und der Grund für die mageren Angebote. Gratisspiele und Gratisguthaben dürfen nicht einfach ausgelobt werden; die Veranstalterin braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Zwei Dutzend Bewilligungen für Gutscheine sind für einen ganzen Sprachraum wenig, und die Zahl sagt schon, wie ein neuer Wettbonus hier aussieht: punktuell, befristet, oft auf einen bestimmten Anlass zugeschnitten.

Wer diese Regel für Schikane hält, möge die Alternative bedenken. Ein Gratisguthaben ist Geld, das jemand anders eingezahlt hat, und in einem Markt mit nur zwei Anbietern wäre das der schnellste Weg, sich gegenseitig in den Ruin zu bewerben. Die Bewilligungspflicht verteuert die Aktion — und sie macht sie selten genug, dass die zwei Veranstalter sie noch erklären können.

Was beworben werden darf und was nicht

Werbung darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige und nicht an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Und sie darf nicht für Geldspiele werben, die in der Schweiz nicht erlaubt sind: Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Das ist die Schraube, an der jede Beschreibung ausländischer Marken auf dieser Seite hängt: nennen, prüfen, einordnen — nicht empfehlen. Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten kennt das Gesetz übrigens nicht.

Für den Suchenden heisst das etwas sehr Praktisches. Wenn ein Banner im Netz «Wettbonus Schweiz» ruft und der Anbieter nicht Swisslos oder Loterie Romande heisst, ist das keine Werbung für einen Schweizer Bonus. Es ist Werbung für ein Angebot, das hier nicht veranstaltet werden darf.

Wer welche Aktion tatsächlich anbieten darf

Hier lohnt der genaue Blick, weil die zwei Häuser unterschiedliche Gebiete bedienen und man nicht in beiden zu Hause sein kann.

Veranstalterin und Produkt Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin laut Bewilligung Gebiet, in dem sich ein Konto eröffnen lässt
Swisslos, Produkt Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH sowie Tessin und Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande, Produkt Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis

Die zwei Zeilen sind die ganze Liste. Der Rest des Marktes, den ein Schweizer Wettender im Netz antrifft, besteht aus Marken, die hier keine Bewilligung haben; bei ihnen steht in jeder Übersicht «ohne Schweizer Bewilligung», und dieser Vermerk ist kein Warnhinweis, sondern eine Tatsachenbeschreibung mit Folgen.

Die einzige Marke dieser Gruppe, die in einem öffentlichen Dokument der Aufsicht namentlich auftaucht, ist bet365 — sie steht auf der Sperrliste. Die Gespa führt diese Liste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele führt. Für den Wettenden bedeutet das: Die Erreichbarkeit einer Seite sagt nichts über ihren Status, und die Sperrliste ist ein bewegliches Ziel. Wer prüfen will, ob eine Marke in der Schweiz zugelassen ist, schaut nicht auf das Impressum der Marke, sondern auf die Whitelist-Zuordnung der Aufsicht — und findet dort zwei Namen.

Grundlagen: Bonus, Boost und Gratiswette sind drei verschiedene Dinge

Bevor irgendein Angebot bewertet werden kann, muss auseinandergehalten werden, was da eigentlich versprochen wird. Die Wörter reisen durch die Werbung, als wären sie austauschbar. Sie sind es nicht.

Ein ausgeklappter Zollstock liegt auf einer Werkbank, daneben ein Bleistiftstummel im feinen Sägemehl.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Ein Wettbonus in der klassischen Form ist Guthaben. Es wird dem Spielerkonto gutgeschrieben, man wettet damit, was daraus wird, hängt vom Ergebnis ab. Ein Bonus in Form eines Boosters ist etwas anderes: Er erhöht eine Quote oder einen Gewinn um einen Prozentwert, existiert aber nur innerhalb einer Wette und hat keinen eigenen Saldo. Eine Gratiswette schliesslich ist ein Einsatz, den man verbrauchen kann — mit der Besonderheit, dass der Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst.

Diese drei Formen tragen unterschiedliche Bedingungen, und die Bedingungen entscheiden über den Wert, nicht die beworbene Zahl. Ein Booster von 20 % auf einen Gewinn ist kein Guthaben von 20 % des Einsatzes. Ein Gratisspielguthaben, das nur im Konto steht, ist kein Geld, das auf ein Bankkonto kommt.

Umsatzbedingungen und warum es hier kaum welche gibt

In anderen Märkten hängt an jedem Bonus eine Umsatzbedingung: Der Betrag muss x-fach verdreht werden, bevor er oder seine Gewinne auszahlbar sind. Die Schweizer Rechtslage verändert die Logik. Gratisspielguthaben ist ohnehin nicht auszahlbar — wozu also eine Umsatzbedingung, die auf etwas zielt, das nie eine Bank sieht? Wer Gratisspielguthaben aus einer Promotion erhält, gewinnt damit echtes Geld, aber das Guthaben selbst bleibt im Spiel.

Das ist eine Feinheit mit Folgen. In einem ausländischen Angebot ist die Umsatzbedingung der eigentliche Preis des Bonus; hier ist der Preis ein anderer: Der Bonus ist am Konto festgenagelt, und die erspielten Gewinne tragen je nach Herkunft unterschiedliche Behandlung.

«Bis zu 100 % Bonus» — was diese Zahl verschweigt

Werbeaussagen dieser Art sind der Grund, weshalb eine Bonuszahl allein nichts wert ist. Eine Prozentzahl ohne die Angabe, worauf sie sich bezieht und wie hoch der Ertrag am Ende wirklich ist, beschreibt eine Reklamefläche, keine Leistung.

Beim Sporttip-Kombiboost verschweigt die grosszügigste Zahl gleich drei Dinge. Der Bonus beträgt 5 % auf den Nettogewinn ab vier Voraussagen, 20 % ab sieben, 40 % ab zehn und 100 % ab fünfzehn — und jede einzelne dieser Voraussagen muss eine Quote von mindestens 1.50 tragen. «100 %» ist also nicht das, was ein durchschnittliches Kombi einbringt; es ist die letzte Stufe einer sehr schmalen Leiter. Dazu gilt der Boost nur online, im Prematch, live oder als Systemwette, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Ich habe kein Problem mit der Zahl. Ich habe ein Problem mit Reklame, die sie ohne die vier Bedingungen zeigt.

Wer was anbietet: Aktionen im Vergleich

Die Reihenfolge hier folgt dem Umfang, in dem sich die zwei Veranstalter auf dem Feld der Aktionen bewegen — nicht der Höhe eines beworbenen Betrags, denn der ist in beiden Häusern limitiert.

Die Loterie Romande ist die einzige der beiden, für die eine abgeschlossene Neukundenaktion namentlich und datiert fassbar ist. Sie lief unter dem Titel «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eintrug, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Das Ganze war auf insgesamt 7’000 Stück limitiert, das Guthaben 30 Tage gültig und nicht auszahlbar — das ist die Bewilligungspraxis in Reinform, sichtbar in einer einzigen Aktion: befristet, kontingentiert, an einen physischen Anlass gebunden, unbeweglich.

Swisslos setzt auf Mechanismen statt auf Gutscheine. Quotenboosts gelten dort nur online, ausschliesslich für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gehört in dieselbe Familie, nur dass er auf eine Kombination zielt statt auf eine Einzelwette.

Der Unterschied zwischen diesen zwei Ansätzen ist für den Wettenden kein Marketingdetail. Ein Guthaben ist Geld, sobald es am Konto steht; ein Boost ist eine Option, die nur existiert, wenn man sie im richtigen Zeitfenster auf die richtige Wette legt. Ein Boost, der bei einem Cash-Out verfällt, koppelt die Werbemassnahme an ein Risiko: Wer früh aussteigt, hat den Boost nie besessen.

Rechnen wir das Kombiboost durch

Genug von Stufen und Bedingungen. Nehmen wir an, ein Wettender legt CHF 10 auf ein Kombi mit vier Voraussagen, jede mit Quote mindestens 1.50 — so verlangt es der Kombiboost. Das folgende Beispiel benutzt Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00; es ist eine Rechnung, kein notierter Preis dieser vier Spiele.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 ergeben 9’792. Der Sporttip-Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet, was hier bei rund CHF 97.90 landet.

Der Nettogewinn ist die Differenz zwischen diesem Betrag und dem Einsatz, also rund CHF 87.90. Darauf greift der Boost. Bei vier Voraussagen sind es 5 %, das ergibt eine Gewinnerhöhung von etwa CHF 4.40, und der Wettende steht bei rund CHF 102.30. Die Bandbreite liegt zwischen diesem Fall und dem Spitzenfall: fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50, wo der Boost 100 % des Nettogewinns ausmacht und sich der Ertrag gegenüber dem ungebooten Gewinn rechnerisch verdoppelt — vorausgesetzt, die Kombination gewinnt überhaupt, und genau hier liegt die Bedingung, die keine Rechnung wegdiskutiert.

Diese Einschränkung ist keine Nebenbemerkung. Das Kombiboost verschiebt den Ertrag ausschliesslich nach einer bereits gewonnenen Wette; es hilft keinem Wettenden, der die Kombination verliert, und je mehr Voraussagen man für eine höhere Booststufe anhängt, desto kleiner wird die Chance, dass die Bedingung je greift. Die fünfzehn Voraussagen der höchsten Stufe sind kein Ziel, das man anstrebt, sondern eine Kombination, deren Eintrittswahrscheinlichkeit man kennen sollte. Gestaffelt wird das Risiko, nicht der Vorteil.

Was eine Gratiswette wert ist und was ein Kassenzettel verrät

Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückgezahlt. Wer eine Freiwette über CHF 10 auf eine Quote von 2.00 setzt und gewinnt, bekommt CHF 10 ausgezahlt, nicht CHF 20 — der ursprüngliche Einsatz ist ein Gutschein, der verbrennt, und was übrig bleibt, ist der Gewinnteil. Genau deshalb ist die Quotenschlüssel-Rechnung so aufschlussreich, und genau deshalb steht sie hier. Wenn wir von einer Auszahlungsquote eines Marktes ausgehen, in dem sich die Quoten zu einem fairen Schlüssel von etwa 95 % addieren, dann ist der durchschnittliche Erlös aus einer Gratiswette über CHF 10 nicht CHF 10, sondern ungefähr CHF 9.50 minus die Hälfte des abgezogenen Anteils — in der Grössenordnung von CHF 9. In anderen Worten: Die schöne Zahl einer Freiwette ist rund 5 % kleiner als die schöne Zahl, die man erwartet.

Bei den Boostern ist der Abzug anders, weil der Boost rettet, was der Markt verschluckt: Der Nettogewinn trägt schon den Buchmacheranteil in sich, und der 5-%-Boost liegt darauf. Was das bedeutet, ist keine Feinheit; es ist der Kern. In einem Markt mit einer Auszahlungsquote von 95 % gibt der Buchmacher 95 Rappen pro Franken zurück. Wer CHF 100 auf einen Markt dieser Art wettet, verliert im Durchschnitt CHF 5 — und das, obwohl die Werbung nur von Gewinn spricht. Ein 5-%-Boost auf den Nettogewinn holt davon nur einen Teil zurück, und nur im Gewinnfall.

Kein «Geschenk ohne Gegenleistung»

Wettbonus-Angebote klingen wie ein Geschenk, und sie sind keines. Im Schweizer Fall ist die Gegenleistung nicht eine Umsatzdrehung, sondern eine andere: Das Guthaben bleibt im Konto, es ist nicht auszahlbar, und die Aktion ist an einen Anlass oder an ein Zeitfenster gebunden. Wer den Preis eines Bonus sucht, muss genau dort schauen — nicht bei der Zahl, sondern bei der Auszahlbarkeit.

Für die meisten Wettenden ist die Konsequenz einfach und unschön: Der beste Weg, mit kleinem Budget zu gewinnen, ist, weniger zu setzen. Ein Boost, der einen Gewinn um ein paar Prozente erhöht, ändert nichts daran, dass die Wette selbst die Entscheidung ist. Und wenn ein Bonus zum Grund wird, mehr zu setzen als sonst, hat er seine Rechnung schon präsentiert.

Limiten, Spielsperre und das persönliche Budget

Ein Bonus motiviert, aber die Limiten entscheiden. In der Schweiz gelten die selbst gesetzten Grenzen unabhängig davon, ob ein Guthaben auf dem Konto liegt oder nicht. Wer mit einem Bonus spielt, spielt unter denselben Regeln wie ohne — nur mit einem zusätzlichen Anlass, mehr zu tun.

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden — 24 Stunden sind es nach Gesetzeswortlaut, die zwei Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Verzögerung ist der wirksamste Schalter im ganzen Instrumentenkasten, weil sie den Impuls vom Handeln trennt. Neben der Verlustlimite ist zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer nach einem Verlustabend erhöhen will, sitzt drei Tage im Warteraum. Das ist unbequem, und es soll es sein.

Zur Spielsperre: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss die Veranstalterin anbieten. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Vor Spielbeginn: Solche Sätze über Sperren und Limiten schreibt man nicht als Pointe, und das hier ist auch keine. Wer wissen will, ob sein eigenes Spiel noch in der Hand liegt, findet die Telefonnummern und Anlaufstellen bei jeder der beiden Veranstalterinnen und bei der Aufsicht; die Zahlen zu Verlustlimit und Sperrfrist findet man in den eigenen Bedingungen jedes Hauses, und die gelten für das eigene Konto, nicht für den Nachbarn.

Wo das Geld hingeht: Einzahlung, Auszahlung, Steuern

Ein Spielerkonto ist kein Sparkonto, und die Regeln dahinter sind in beiden Häusern genauer, als die meisten Werbeanzeigen verraten. Bei der Loterie Romande liegen Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, alles darüber wird auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen — auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, denn anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Spiel nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS). Kredite an Spielende sind ebenfalls ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Bei Swisslos wird Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft; der Mindestbetrag ist CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für die Aufladung nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Bei den Auszahlungen wird es interessant. Swisslos überweist Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ausdrücklich nicht auszahlbar — der Satz klingt wie eine Fussnote, ist aber der wichtigste auf dieser Seite. Was in einer Aktion gutgeschrieben wird, hat mit dem auszahlbaren Saldo nichts zu tun.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Bei der Loterie Romande ist die Schwelle dieselbe. Sporttip-Gewinne verfallen übrigens, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Bei den Steuern gilt ein Satz, der viele Suchende hierher bringt: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Wer diese Zahl liest und lachen muss, hat den Punkt erfasst: Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter der Schwelle, er zahlt auf seinen Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Es gibt keine Wettsteuer auf den Einsatz.

Der Kanton macht den Unterschied. Die kantonale Schwelle weicht ab — also gilt «je nach Kanton», und eine einzelne kantonale Zahl gehört nicht in einen Text, der für die ganze Schweiz geschrieben ist. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen behandeln; die Steuerpraxis des Kantons Thurgau tut genau das. Wer das für sich klären will, fragt einen Steuerberater oder die eigene kantonale Steuerverwaltung. Dieser Abschnitt ist allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Neukundenangebote: Wie ein erster Bonus in der Schweiz aussieht

Wer den Schritt zum ersten Mal geht, trifft auf eine Registrierung, die vor der Aktion kommt. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist mehr Aufwand als ein Formular mit E-Mail und Passwort, und es erklärt, weshalb das Gespräch über Schweizer Wettboni immer wieder bei der Identitätsprüfung landet, bevor es beim Bonus landet.

Wetten stehen bei Sporttip Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Kontingente und Fristen der Aktionen setzen dann ihre eigenen Grenzen. Bei «JouezSport – Patinoires et Stades» waren es 7’000 Stück Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, verteilt an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Der verbreitete Mechanismus ist in beiden Häusern derselbe: ein Zeitfenster, ein Kontingent und eine Bedingung, die man erfüllen muss, bevor der Bonus entsteht. Andere Neukundenmechaniken der beiden Häuser sind in ihren Bedingungen nicht in dieser Form greifbar; wer eine Aktion nutzen will, liest die Bedingungen des Hauses, bevor er einzahlt.

Die praktische Reihenfolge sieht so aus. Erst das Konto, dann die Identitätsprüfung, dann die Limiten — Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme Pflicht, nicht optional und nicht nachholbar. Die Aktion kommt danach, wenn sie gerade läuft, und sie läuft nur manchmal. Wer ein Konto eröffnet, umgekehrt — wegen einer Aktion, die er irgendwo gesehen hat — wird die Prüfungsschritte vor der Wette nicht überspringen.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die folgende Übersicht ordnet jede Marke nach ihrem Bewilligungsstatus und danach, wer sie veranstaltet oder was über eine Bewilligung berichtet wird. Eine Spalte für Quoten oder Bonusbeträge sucht man hier vergebens; sie wäre für die meisten Zeilen leer, und eine Spalte mit neun Strichen ist keine Information, sondern eine Behauptung über den Leser.

Marke Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligt: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligt: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande; Sportwetten laufen als Jouez Sport
Bahigo Ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
HighFlyBet Ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht belegt; keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz
Betwinner Ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht belegt; Domains können auf die Gespa-Sperrliste kommen
bet-at-home Ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht belegt; die Gespa nennt die Marke im Zusammenhang mit Domain-Hopping
BetOnRed Ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht belegt; keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz
Bruce Bet Ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht belegt; Domains können auf die Gespa-Sperrliste kommen
Sportaza Ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht belegt; keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz
bet365 Ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht belegt; die Gespa führt die Marke auf der Sperrliste

Was die Tabelle nicht kann, ist den Abstand zwischen den zwei Gruppen sichtbar machen. Bei Swisslos und der Loterie Romande hängt an der Bewilligung ein ganzes Paket: die Prüfung beim Konto, die Limiten, die Sperre, der Rechtsschutz, der Freibetrag bei den Steuern, das Wohnsitzerfordernis. Bei den acht Marken darunter hängt an der fehlenden Bewilligung ebenfalls ein Paket, nur ein anderes: keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Steuerfreibetrag nach Schweizer Grossspiel-Regeln, und — das ist der unbequeme Teil — eine Bewilligung aus einem anderen Land, die in der Schweiz nichts bedeutet. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat, entfaltet nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung.

Eine Sache ordne ich ausdrücklich ein, weil sie in Schweizer Ratgebern oft schief steht. Ausländische Marken sind nicht per se unseriös, und die zwei Schweizer Häuser sind nicht automatisch die bessere Wahl — für einen Wettenden, der ein enges Wettprogramm mit einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und Märkte nicht will, ist das Schweizer Angebot eine Einengung, keine Erleichterung. Was der Schweizer Weg liefert, ist Schutz und Rechtsschutz; was er kostet, ist Auswahl. Beides ist wahr, und wer eines davon verschweigt, verkauft etwas.

Es gibt in der Schweiz übrigens kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer das behauptet, beschreibt eine Massnahme, die es nicht gibt.

Die zwei Schweizer Veranstalter und die ausländischen Marken

Jetzt zu den einzelnen Häusern. Bei den ersten beiden handelt es sich um die Veranstalter, die den Schweizer Markt ausmachen; bei den acht weiteren um Marken, die einem Wettenden im Netz begegnen, ohne Bewilligung für dieses Land.

Swisslos Sporttip: das Haus mit dem Rechenwerk

Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kommt an kein Konto — das ist die erste und härteste Bedingung des Hauses, und sie ist keine Formalie.

Das Angebot, das Swisslos um die Sportwetten herum gebaut hat, ist das dichteste Regelwerk, das diese Seite kennt. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, immer limitiert in Einsatz und Gewinnerhöhung. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Beim Cash-Out gilt Ähnliches: Es gibt ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Dazu ein paar Details, die man erst merkt, wenn es darauf ankommt. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Ein Einwand gegen all das: Die Fülle an Bedingungen liest sich wie eine Abwehrhaltung, und sie ist eine. Wer den Kombiboost nutzen will, muss erst die Mindestquote treffen, dann genug Voraussagen anhängen, dann darf er nicht auscashen, und am Ende entscheidet Swisslos im Zweifel mit Quote 1.00. Trotzdem ist das die ehrlichste Bonuskonstruktion im Markt, weil sie auf einer Wette aufbaut und nicht auf einem Guthaben, das man nie abheben kann. Dass die 100 % nur mit fünfzehn Voraussagen entstehen, ist unangenehm und richtig so.

Wer hier richtig ist: jemand, der in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ein Konto vor der ersten Wette vollständig verifizieren will und lieber die Mechanismen eines Boosters rechnet, als auf ein Willkommenspaket zu warten.

Loterie Romande Jouez Sport: das Kontingent mit Anlass

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Verkaufsstellen sind nicht nur Kulisse: Ein Teil der Logistik, über die Aktionen laufen, ist physisch, und das prägt die Form der Angebote.

Am deutlichsten wird das an «JouezSport – Patinoires et Stades», das vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Der Mechanismus war ein Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde; wer ihn innert 7 Tagen im verifizierten Konto eintrug, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist eine Aktion, die nur funktioniert, wenn jemand im Stadion sitzt, und die genau deshalb auf die Westschweiz und ihren Eishockey zugeschnitten ist.

Die Kontogrenzen des Hauses sind grosszügiger als sein Aktionsumfang. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Der Widerspruch, der dieses Haus auszeichnet, ist die Spannung zwischen einer Zahl wie CHF 10’000 und einer Aktion über CHF 10. Ein Konto in Lausanne kann viel Geld bewegen, und das einzige Neukundenangebot, das namentlich fassbar ist, verschenkt den Preis eines Stadionbilletts in Guthaben, das im Konto bleibt. Das ist die Bewilligungspraxis, in ein Haus gegossen.

Wer hier richtig ist: jemand mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone, der ohnehin im Stadion oder im Kiosk mit dem Hause zu tun hat und ein gelegentliches Guthaben als Zugabe nimmt, nicht als Anlass für ein Konto.

Bahigo: ein bekanntes Gesicht ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo gehört zur Gruppe der Marken, die einem Schweizer Wettenden häufig begegnen, und es ist keine bewilligte Schweizer Veranstalterin. In der Schweiz dürfen Sportwetten ausschliesslich von Swisslos und der Loterie Romande angeboten werden; Bahigo fällt unter «ohne Schweizer Bewilligung». Eine berichtete Bewilligung ist nicht belegt, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hätte nach Art. 4 BGS in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Das Haus ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was daraus folgt, ist eine Reihe von Punkten, die man nicht mit einem Bonusargument beantwortet. Gewinne aus einem ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als volles Einkommen behandeln; die Sperrliste kann die Seite jederzeit unerreichbar machen, und blockierte Adressen tauchen innert Stunden unter neuer Domain auf. Wer trotzdem dort spielt, spielt unter Bedingungen, die das Schweizer Recht nicht schützt.

Informationen zu Boni, Umsatzbedingungen oder akzeptierten Zahlungsarten bei Bahigo prüfen Wettende direkt in den Bedingungen des Anbieters; da das Haus über keine Schweizer Bewilligung verfügt, unterliegt es nicht der schweizerischen Aufsicht und deren Vorgaben für transparente Bonusbedingungen.

Am Ende bleibt bei Bahigo ein Name, der sich wie eine grosse Marke anfühlt, und eine Bewilligung, die in diesem Land nichts ist. Wer das Haus wählt, wählt nicht den besseren Bonus, sondern die schlechtere Rückabwicklung.

HighFlyBet: die Marke, die sich durch nichts in der Schweiz ausweist

Auch HighFlyBet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Es ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen und blockiert werden. Eine berichtete Bewilligung ist nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Aus der Aufsichtsdokumentation ist über das Haus nichts weiter bekannt — kein Vorgang, keine Nennung im Zusammenhang mit Domain-Hopping, nichts, was es aus der Gruppe der marktüblichen Auslandsmarken heraushöbe.

Das ist der Punkt, an dem ich vorsichtig werde. Eine Marke, die in keiner öffentlichen Meldung auftaucht, ist nicht dadurch sauberer, dass sie unauffällig ist; sie ist nur schlechter überprüfbar. Über Boni, Limiten, Quoten oder Zahlungswege lässt sich hier in beide Richtungen nichts sagen, und ich werde keine Vermutung anstelle einer Angabe setzen. Wer ein Konto in Erwägung zieht, prüft die Bedingungen des Hauses auf den eigenen Namen, die Auszahlungsdauer und die Ansprechstelle bei Streit — Dokumente, die im Schweizer Fall von Gesetzes wegen bestehen und hier nicht erzwungen werden können.

Auffällig ist für mich vor allem die Bedeutungslosigkeit dieser Marke in der Schweizer Diskussion. Sie füllt Platz in Übersichten, ohne dass jemand über ihren Spielerschutz berichten könnte.

Betwinner: Präsenz ohne Prüfbarkeit

Betwinner führt dieselben drei Sachverhalte: keine Schweizer Bewilligung, keine belegte ausländische Bewilligung, die hier Wirkung hätte, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister. Schweizer Wettende haben damit keinen Zugang zur Spielsperre, wie sie im Register geführt wird, und keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Bei diesem Haus ist die Lücke in der Berichterstattung besonders breit. Keine der beiden Anlaufstellen — weder die Aufsicht noch die Spielregeln eines bewilligten Veranstalters — trägt Zeilen über Betwinner. Was ich nicht weiss, ist nicht automatisch ein Mangel; es bedeutet schlicht, dass hier nur der Name überprüfbar ist, nicht das Produkt. Was für Betwinner an Bedingungen, Boni, Limiten oder Auszahlungsfristen gelte, hängt damit vollständig an der Selbstdarstellung des Anbieters, und eine Selbstdarstellung ist keine Grundlage für einen Vergleich.

Wer hier anklopft, sollte die Frage anders stellen als bei den zwei Schweizer Häusern. Nicht: Welcher Bonus ist der grösste? Sondern: Was passiert, wenn das Konto gesperrt wird, an wen wende ich mich, und behandelt meine kantonale Steuerverwaltung den Gewinn als Einkommen?

Als Bonusquelle ist Betwinner für Schweizer Wettende vor allem ein Name, der sich herumspricht, ohne dass der Weg dorthin überprüfbar wäre.

bet-at-home: eine Nennung mit Gewicht

bet-at-home unterscheidet sich von den meisten Marken dieser Liste durch einen Umstand, der sich nachlesen lässt: Die Gespa nennt das Haus im Zusammenhang mit Domain-Hopping. Das bedeutet konkret, dass Domains des Anbieters auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert wurden und dass blockierte Adressen innert Stunden unter anderer Adresse wieder auftauchten. Die Sanktionspraxis der Aufsicht richtet sich gegen die Erreichbarkeit, nicht gegen den Wettenden; der Wettende wird nach schweizerischer Auffassung nicht bestraft.

Für den Bewilligungsstatus ändert das nichts: bet-at-home ist keine bewilligte Schweizer Veranstalterin, eine berichtete Bewilligung ist nicht belegt, sie hätte in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Die Verbindung zum Sperrregister fehlt, der Schweizer Rechtsschutz ebenfalls.

Die Nennung macht die Marke für einen Schweizer Wettenden zu allem anderen als einer neutralen Option. Wer dort einzahlen will, plant faktisch damit, dass die Seite irgendwann nicht mehr erreichbar ist, und trifft Vorkehrungen für den Saldo auf dem Konto — ein Vorgang, den kein Schweizer Terminplan vorsieht. Über die konkreten Angebote, Bedingungen und Zahlungswege des Hauses lässt sich hier nichts sagen; die Bewertung stützt sich allein auf den Vorgang, der in der Aufsichtsdokumentation belegt ist.

Was bet-at-home in dieser Liste also auszeichnet, ist nicht sein Produkt, sondern seine Sperrlistenkarriere.

BetOnRed: Domains als bewegliches Ziel

Bei BetOnRed wiederholt sich das Grundmuster: keine Schweizer Bewilligung, keine belegte ausländische Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass Domains auf die Sperrliste kommen und blockiert werden. Für einen Wettenden heisst die fehlende Registeranbindung, dass er sich im Haus selbst sperren lassen muss, wenn er sich sperren will — und dass er sich nicht darauf verlassen kann, dass eine produkt- oder hausweite Sperre ihn in einem anderen Angebot desselben Marktes auffängt.

Der Name BetOnRed ist in Schweizer Übersichten regelmässig zu finden, in öffentlichen Unterlagen der Aufsicht dagegen nicht. Was das für den Vergleich bedeutet: Das Haus steht für die Gruppe der Marken, deren Präsenz im Netz reichhaltiger ist als jede Angabe über ihr Produkt. Bonusregeln, Mindestquoten und Auszahlungszeiten erfährt man bei BetOnRed nur bei BetOnRed — und was dort steht, ist keine von drei Seiten geprüfte Bedingung.

Für die Frage, wie sich ein neuer Bonus freispielen lässt, liefert BetOnRed damit nichts Belastbares. Was der Name liefert, ist ein Beispiel dafür, wie unübersichtlich die Auswahl wird, sobald man die bewilligte Zone verlässt.

Bruce Bet: kein Eintrag, kein Massstab

Bruce Bet steht ohne Schweizer Bewilligung in der Übersicht, ohne belegte ausländische Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz und mit dem üblichen Risiko, auf die Sperrliste gesetzt zu werden. Über das Haus ist aus öffentlichen Aufsichtsdokumenten nichts weiter bekannt. Keine Nennung bedeutet auch hier keinen Freispruch: Es bedeutet, dass es keinen Anhaltspunkt gibt, an dem sich ein Produkt vergleichen liesse.

Damit ist die praktische Lage für einen Schweizer Wettenden bei Bruce Bet dieselbe wie bei den anderen Marken der Gruppe. Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können kantonal aber als Einkommen behandelt werden; Streitfälle haben keinen Schweizer Adressaten; und die Bedingungen, unter denen ein Bonus oder ein Guthaben steht, sind allein die des Anbieters. Was Bruce Bet an Aktionen fährt und zu welchen Bedingungen, lässt sich auf dieser Seite nicht bewerten, und ich ziehe es vor, das offen zu lassen, statt eine Struktur zu erfinden.

Wer bei Bruce Bet ein Konto eröffnet, sollte sich nicht die Frage stellen, ob der Bonus gross genug ist, sondern ob der Anbieter an einem Tag, an dem es Streit gibt, noch erreichbar und ansprechbar ist.

Sportaza: ein Name, viele Annahmen, keine Belege

Sportaza gehört zur Gruppe der Auslandsmarken mit demselben Bewilligungsstatus: keine Schweizer Bewilligung, keine belegte ausländische Bewilligung mit Wirkung hier, kein Kontakt zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste. Nichts an der Marke ändert an diesen drei Sätzen, und keiner davon lässt sich mit einem Bonusargument mildern.

Was ich an diesem Punkt betonen will: Der Vergleichbarkeitsverlust ist der eigentliche Preis. Bei Swisslos und der Loterie Romande lassen sich zwei Häuser anhand veröffentlichter Limiten, Quotenbedingungen und Auszahlungsregeln nebeneinanderlegen. Bei einer Marke wie Sportaza liegt nichts Äquivalentes öffentlich vor; der Vergleich endet also nicht mit einem schlechten Ergebnis, sondern vor dem ersten Schritt. Wer den Namen trotzdem wählt, wählt ohne Vergleichsmassstab.

Was Sportaza konkret anbietet, gehört in die Bedingungen des Anbieters und nicht in eine Bewertung, die sich auf belegbare Angaben stützt.

bet365: auf der Liste und trotzdem überall

Bei bet365 schliesst sich der Kreis zur Sperrliste. Das Haus ist keine bewilligte Schweizer Veranstalterin, eine berichtete Bewilligung ist nicht belegt und hätte nach Art. 4 BGS keine Wirkung; es ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Gespa führt die Marke auf der Sperrliste. Damit steht sie in der Eingangsgruppe dieser Übersicht, und das ist die belastbarste Angabe, die sich über das Haus im Schweizer Kontext machen lässt: Es ist der Aufsicht bekannt, namentlich im Zusammenhang mit dem Blockieren ausländischer Domains.

Bemerkenswert ist das Missverhältnis zwischen Bekanntheit und Status. bet365 kennt jeder, der sich mit Sportwetten beschäftigt; in der Schweiz hat das keinen Einfluss auf die Bewilligungslage. Genau dieses Missverhältnis ist der Grund, weshalb eine Übersicht wie diese überhaupt nötig ist: Der Bekanntheitsgrad einer Marke sagt nichts über ihre Verbindung zum hiesigen Schutzsystem, und ein Bonusversprechen ändert daran nichts.

Hier schliesst sich der Widerspruch, der durch die ganze Gruppe läuft. Ein Wettender sucht ein grosszügiges Angebot und findet es am ehesten bei Marken, deren Bedingungen in der Schweiz niemand prüft. Das ist keine Empfehlung, sondern die Beschreibung eines Risikos.

Was die Bewilligung mit dem Bonus zu tun hat

Zieht man den Faden von den Einzelhäusern zurück zum Anfang, wird ein Mechanismus sichtbar, den man leicht übersieht. Die Bewilligungspflicht für Gratisspiele und Gratisguthaben ist nicht bloss eine Hürde für Werbung; sie bestimmt, welche Art von Angebot überhaupt entstehen kann. 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos im Jahr 2025 sind das Wesen, nicht der Rest. Kein Markt mit zwei Veranstaltern kann über Gutscheine konkurrieren, und die Bewilligungspflicht verhindert, dass es über Umwege doch passiert.

Für einen Wettenden in der Deutschschweiz, im Tessin, in Liechtenstein oder in einem der sechs Westschweizer Kantone ist die Lage darum klar umrissen. Er hat Zugang zu einem Haus, dessen Aktionen auf Mechanik statt auf Guthaben setzen und dessen Limits, Sperren und Steuerfreibetrag geregelt sind. Er hat ein zweites Haus, dessen Aktionen an Anlässe gebunden sind und dessen Konto grosszügige Einzahlungsgrenzen kennt. Er hat daneben eine grössere Gruppe von Marken, bei denen die Frage nach dem Bonus keine Antwort hat, weil sie keine überprüfbare Bedingung kennt.

Wer also «neuen Wettbonus freispielen» sucht und dabei an ein grosses Willkommenspaket denkt, wird hier nicht fündig, und das ist die Auskunft. Was es gibt, ist ein Boost auf den Nettogewinn einer gewonnenen Kombination, der in der höchsten Stufe rechnerisch doppelt soviel einbringt wie ohne ihn — vorausgesetzt, die Kombination kommt durch. Alles andere ist ein Guthaben im Konto, das beim Auszahlen nicht mitkommt.

Häufige Fragen zu neuen Wettboni in der Schweiz

Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter für Sportwetten überhaupt anbieten?

Sie dürfen Gratisspiele und Gratisguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa ausloben (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Erlaubt sind entsprechend punktuelle Aktionen wie der Sporttip-Kombiboost oder ein befristetes Gratisspielguthaben; Beträge und Bedingungen stehen allein in den Bedingungen des jeweiligen Hauses.

Warum braucht ein Gratisspielguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?

Weil ein Gratisspielguthaben wirtschaftlich nichts anderes ist als ein verbilligter Einstieg, und weil der Gesetzgeber verhindern wollte, dass zwei Veranstalter mit dem Geld der Lotterieerträge um Wettende werben. Die Zustimmungspflicht hält Aktionen selten, kontingentiert und anlassbezogen. Ohne sie wäre der Schweizer Bonusmarkt ein anderer.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Nein, der Einsatz fliesst nicht mit dem Gewinn zurück. Eine Freiwette über CHF 10 auf Quote 2.00 zahlt bei Gewinn CHF 10 aus, nicht CHF 20; der ursprüngliche Einsatz ist ein Gutschein, der verbraucht wird. Bei einem Gratisspielguthaben kommt dazu, dass das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist.

Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?

Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombination, und zwar nur online. Jede Voraussage muss eine Quote von mindestens 1.50 tragen, und es braucht mindestens vier Voraussagen. Der Bonus steigt von 5 % bei vier über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn bis 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.

Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?

Bei Swisslos ist der Mindestbetrag für einen Guthabenkauf CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Oberhalb behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein. «Je nach Kanton» heisst: Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb prüft man den eigenen Kanton.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»