Gratis-Startguthaben in der Schweiz: zwei bewilligte Wege und ihre Bedingungen
Letzte Aktualisierung: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungs- und Registerangaben wurden gegen die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die veröffentlichten Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Wer «Startguthaben» in eine Suchmaske tippt, erwartet eine Zahl. In der Schweiz ist die Zahl das Letzte, was man bekommt. Zuerst kommt eine Bewilligung, dann eine Zustimmung der Aufsicht, dann eine Frist, dann eine Quote — und erst dann, wenn überhaupt, ein Betrag. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 32 Zustimmungen für Gratisspiele und Gratisguthaben erteilt, 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. 32 Zustimmungen für ein ganzes Land und ein ganzes Jahr. Das ist der Rahmen, in dem jede Frage nach einem Gratis-Startguthaben in der Schweiz beantwortet werden muss, und er erklärt mehr über dieses Thema als jede beworbene Summe.
Der zweite Teil der Antwort ist unangenehmer. Rund um diese zwei bewilligten Veranstalter stehen zehn ausländische Marken, die grosszügigere Zahlen nennen. Keine davon hat eine Schweizer Bewilligung. Dieser Vergleich nimmt deshalb nicht die Höhe der Beträge als Massstab, sondern den Weg, den ein neuer Wettkunde in der Schweiz tatsächlich gehen kann: welcher Anbieter zu welchem Wohnort passt, was eine Aktion wirklich abwirft, und welchen Preis man dafür zahlt, dass eine Zahl gross ist.
Die zwei Wege, auf denen in der Schweiz überhaupt gewettet wird
Es gibt für Sportwetten in der Schweiz keine Auswahl unter vielen Bewilligten und auch keine kurze Liste von sechs oder acht. Es gibt zwei. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und beide arbeiten mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die unter der Aufsicht der Gespa stehen. Wer über Sportwetten in der Schweiz schreibt, ohne diese Begrenzung in den ersten Absatz zu setzen, beschreibt einen Markt, den es nicht gibt.

Der erste Weg führt nach Basel. Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der zweite Weg führt nach Lausanne. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Diese Geografie ist keine Fussnote, sie ist die Auswahl selbst. Wer in Zürich wohnt, kann sich kein Jouez-Sport-Konto einrichten, und wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Die beiden Wege schliessen einander für einen einzelnen Haushalt praktisch aus. Das ist ungewöhnlich für einen Vergleich von Wettanbietern, und es macht die erste Entscheidung für den Leser zu einer Entscheidung über den Wohnort statt über die Quote.
Zwei Bewilligungen, zwei Gebiete, ein Wohnsitzkriterium
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Der Tessin ist der interessante Fall. Ein Tessiner Haushalt gehört zum Swisslos-Gebiet und bekommt dort das deutschsprachige Sortiment, obwohl die nähere Romandie auf der anderen Seite des Monte Ceneri liegt. Wer dort wohnt, hat also nicht die Wahl zwischen zwei Aktionen, sondern nur die Wahl, ob er die eine nutzt. Für einen Vergleich heisst das: Bei einem erheblichen Teil der Schweizer Bevölkerung gibt es gar kein Kopf-an-Kopf-Rennen um das Startguthaben.
Wer Gratisguthaben bewilligen muss und wer es einfach behauptet
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Sperre ist die wichtigste Einrichtung im Schweizer Wettmarkt, und kein ausländischer Anbieter hängt daran.
Bewilligung, Aufsicht und der Unterschied zwischen Lizenz und Bewilligung
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur die Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Gespa führt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt keine. Sie führt eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Wer heute im Schweizer Markt unterwegs ist, trifft auf eine zweite Gruppe von Marken. Ihre Bewilligungslage ist, wie sie selbst berichtet, nicht etabliert, und das hat in der Schweiz keine Kraft. Sie sind nicht an das Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS umsetzen. Seit der ersten Liste vom 3. September 2019 ist dieses Instrument gewachsen; Ende 2025 standen 671 Domains darauf.
Dieser Unterschied hat eine praktische Seite. Ein Spieler, der sein Konto bei einer ausländischen Marke führt, kann sich nicht darauf verlassen, dass die Seite morgen noch erreichbar ist. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, und die Aufsicht nennt diesen Vorgang Domain-Hopping. Für den Wettenden bedeutet das ein Konto, dessen Erreichbarkeit von einem Katz-und-Maus-Spiel abhängt, an dem er nicht beteiligt ist.
Was in der Schweiz gewettet werden darf — und was nicht
Die erlaubte Offerte ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste in der Fassung vom 10.09.2026; Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte sucht man in dieser Liste vergebens, eine Esport-Abteilung ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte.
Der Cash-Out ist nicht reguliert. Er bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters, und das ist der ehrlichste Satz, den man über ihn schreiben kann. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Das ist die Grenze, die der Vergleich im Auge behalten muss. Von den zehn ausländischen Marken dieses Vergleichs nennt keine eine Schweizer Bewilligung, und keine unterliegt der Liste der erlaubten Wettarten. Auf welchen Märkten sie tätig sind, ist damit keine Frage der Bewilligung, sondern ihrer eigenen Geschäftsbedingungen. Wer auf ein einzelnes Tor in der 84. Minute oder auf eine Ecke setzt, findet bei einem Schweizer Veranstalter möglicherweise keinen Markt — bei einem ausländischen schon. Der Preis dafür ist ein anderer als der Einsatz.
Die Bewilligung und ihre Folgen für Auszahlung und Steuer
In der Schweiz werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredite an Spieler sind verboten. Bei Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Steuerlich gilt: Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht ab, hier gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt auf seinen Gewinn weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als volles steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Für den eigenen Fall ist die Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Warum vor der ersten Wette ein Limit steht und nicht ein Startguthaben
Wer ein neues Wettkonto eröffnet, wird in der Schweiz vor der ersten Teilnahme an Sporttip gebeten, Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen: mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Reihenfolge ist die eigentliche Antwort auf die Frage nach dem Startguthaben. Der Rahmen kommt vor dem Angebot, nicht danach, und das ist keine Formalität. Die Verlustlimite legt fest, wie viel ein Haushalt in einem Monat überhaupt verlieren kann, und sie gilt auch dann, wenn ausschliesslich Guthaben aus einer Aktion eingesetzt wird. Wer eine Gratisaktion mit schweren Bedingungen nutzt, um seine Limite auszureizen, hat die Limite nicht übertreten — er hat sie einfach am Rand ausgeschöpft.
Limiten, die der Spieler setzt, nicht der Staat
Die Limiten werden vom Spieler gesetzt, nicht vom Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Ein Herabsetzen wirkt sofort, ein Erhöhen nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande ziehen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden vor. Eine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.
Das ist ein Unterschied zu anderen Märkten, in dem Moment, in dem eine Aktion ins Spiel kommt. Wo eine Einzahlungslimite am Anbieter hängt, kann ein Bonusprogramm sie nicht umgehen. Wo sie am Konto des Spielers hängt, kann es sie sehr wohl berühren: Verlustlimite und maximales Wallet-Guthaben sind zwei verschiedene Dinge, und eine Aktion kann
beide treffen. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt und das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Bei Swisslos kann Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer sein Konto bis zum Rand auffüllt, hat für eine Aufladung keinen Platz mehr.
Die Spielsperre als Schweizer Besonderheit
Die unbefristete Spielsperre ist die härteste Einrichtung im System, und sie ist schweizerisch in ihrer Reichweite. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle beteiligt ist. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Der Vergleich mit den ausländischen Marken fällt hier deutlich aus. Deren Kunden sind nicht an das Schweizer Register angebunden. Für jemanden, der sein Spielen unter Kontrolle halten will, ist das keine Kleinigkeit: Eine über die Aufsicht abrufbare Selbstsperre, die den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage schliesst und ohne Aufhebung vor Fristablauf gilt, existiert in dieser Form nirgends in der zweiten Gruppe dieses Vergleichs.
Der staatliche Vollzug ist an einer Stelle weniger streng, als man erwartet. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Bewilligung regelt den Zugang, sie erzwingt ihn an der Theke nicht automatisch. Wer aus dieser Zahl eine Kritik am Schalterpersonal macht, macht es sich zu leicht; wer sie verschweigt, verkauft die Bewilligung als Garantie.
Was ein «Startguthaben» in der Schweiz tatsächlich ist
Der Begriff deckt in der Praxis zwei verschiedene Dinge, und das ist der Kern des ganzen Themas. Das eine ist eine Gratiswette oder Freiwette, also ein Einsatz, den der Anbieter übernimmt. Das andere ist Spielguthaben mit Bedingungen, das heisst ein Betrag im Konto, der nicht auszahlbar ist und an Bedingungen hängt. Beide werden «Gratis-Startguthaben» genannt, und nur die erste Kategorie lässt sich mit einem Satz beschreiben.
Die zweite Kategorie ist der Regelfall, und wer die Bedingungen nicht liest, kennt den Wert seines Geschenks nicht. Vier Bedingungen entscheiden darüber: die Frist, in der die Aktion genutzt werden muss, die Mindestquote pro Wette, die Frage, ob der Einsatz zurückfliesst, und die Frist, in der das Guthaben überhaupt gilt.
Ein Blick auf das, was ein Schweizer Veranstalter tatsächlich gibt
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Aktion, die im Berichtszeitraum dieser Betragsklasse entspricht: CHF 10, sieben Tage zur Eingabe, dreissig Tage zum Einsatz, kein Auszahlungsanspruch.
Man muss diese Zahl zweimal lesen, um zu sehen, was sie ist. Zehn Franken sind etwa der Gegenwert einer Wette auf einen klaren Favoriten. Der Aufwand, sie zu bekommen, umfasst einen Stadionbesuch oder jedenfalls den Zugang zu einem dort verbreiteten Code und ein verifiziertes Konto. Das ist keine grosse Offerte, und sie gibt sich auch nicht als solche.
Der andere Veranstalter gibt in dem, was seine Bedingungen regeln, Quoten- und Kombiboosts statt eines Einzahlungsbonus. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Diese Konstruktionen sagen etwas über die Schweizer Logik. Sie belohnen nicht das Eröffnen eines Kontos mit einer runden Summe, sondern das wiederholte, gut platzierte Spielen mit mehreren Voraussagen. Wer nur einmal wetten und dann wieder verschwinden will, hat von einem Kombiboost nichts. Wer ohnehin regelmässig Kombinationen spielt, findet darin den einzigen echten Zusatzwert, den dieser Markt zu verteilen hat.
Was die zehn ausländischen Marken in die Waagschale werfen
Die zweite Gruppe dieses Vergleichs bewirbt grössere Summen. Wer ihre Seiten öffnet, findet Beträge, die ein Vielfaches der zehn Franken aus Lausanne sind, und diese Beträge sind der Grund, warum die Suche nach einem Startguthaben selten auf der Seite eines Schweizer Veranstalters endet. Die Bewilligungslage ist bei allen zehn dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, eine wie auch immer geartete ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg.
Damit ist die Bewertung dieser Gruppe nicht abgeschlossen, sie beginnt erst. Eine fehlende Bewilligung macht den Anbieter aus Schweizer Sicht zu einem Ort ohne Aufsicht; sie sagt für sich genommen nichts darüber, wie seine Auszahlungen funktionieren, welche Sportarten er führt oder wie seine Quoten stehen. Was sie zuverlässig sagt, ist, was man verliert: keinen Schweizer Ansprechpartner, keine Sperre im Register, keine Prüfung der bewilligten Wettarten, keine Schweizer Steuerfreiheit. Die nachfolgenden Einordnungen halten sich genau daran und nichts darüber hinaus.
Der Vergleich
Die Tabelle nennt für jede Marke, was sie im Schweizer Kontext ist: wer im Besitz einer Bewilligung ist und wer nicht, und worüber die Zulassung jeweils Auskunft gibt. Sie ist bewusst nicht nach Geschwindigkeit, Quote oder Bonus sortiert. Über die Produktqualität der ausländischen Marken trifft sie keine Aussage, weil sie das nicht kann.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungslage ohne Kraft in der Schweiz |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungslage ohne Kraft in der Schweiz |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungslage ohne Kraft in der Schweiz |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungslage ohne Kraft in der Schweiz |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungslage ohne Kraft in der Schweiz |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungslage ohne Kraft in der Schweiz |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungslage ohne Kraft in der Schweiz |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungslage ohne Kraft in der Schweiz |
Die Spalte zur Bewilligungslage fällt bei acht Zeilen gleich aus, und das ist ihr Inhalt, nicht ihr Mangel. Zwischen zwei bewilligten Veranstaltern und acht Marken ohne Schweizer Bewilligung gibt es in diesem Markt keine Zwischenstufe. Wer in der Tabelle nach einem dritten Anbieter sucht, der in der Schweiz zugelassen ist, sucht etwas, das die Aufsicht nicht kennt. Die schweizerische Bewilligungsordnung hat die Zahl der Veranstalter auf zwei festgelegt, und daran ändert ein grösserer beworbener Betrag nichts.
Die Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Platzhalter für den Osten, das Tessin und Liechtenstein
Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Wettprodukt heisst Sporttip. Damit ist der Rahmen gesetzt: ein bewilligtes Grossspiel unter Gespa-Aufsicht, mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz.
Für ein Online-Konto braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Dieser Vorgang ist der Grund, warum es bei Swisslos keine Konten mit erfundenen Namen gibt — und der Grund, warum die Eröffnung eines Kontos nicht in zwei Minuten erledigt ist. Wer am Sonntagabend auf ein Spiel setzen will, sollte nicht damit rechnen, dass die Verifizierung bis zum Anpfiff durch ist.
Beim Einsatz gibt es klare Klammern: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze von CHF 1’000 für eine Kombinationswette ist für einen Gelegenheitswetter irrelevant und für einen, der eine Kombination mit hohem Einsatz spielen will, die eigentliche Nachricht: Ein solcher Einsatz geht bei Sporttip nicht.
Bei Wetten ab 18 Jahren sind Minderjährige ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die zweite Regel ist die schärfere. Sie schliesst den Spieler von einem Markt aus, den er am besten kennt, und sie wird nicht über eine technische Sperre, sondern über die Bedingungen durchgesetzt.
Bei der Auswertung arbeitet Swisslos mit Regeln, die man kennen sollte, bevor man sich über eine Quote freut. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist ein zweischneidiges Instrument: Es schützt den Anbieter vor Wetten, die nur wegen einer Verzögerung noch abgegeben wurden, und es kann einen Einsatz entwerten, der Sekunden vor einem Ereignis platziert wurde.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Bei den Auszahlungen gilt eine Staffelung, die den Alltag der meisten Kunden bestimmt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis ausbezahlt, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer sein Konto regelmässig bis auf den letzten Franken leert, zahlt ab der dritten Auszahlung im Jahr für sein eigenes Geld.
Der Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar, aber nicht besonders fein: nur online, nur vollständig ohne Teilauszahlung, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass ein Cash-Out für eine bestimmte Wette angeboten wird, gibt es nicht.
Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Welche weiteren Zahlungsarten sonst akzeptiert werden, regeln die Bedingungen des Veranstalters, und dort, nicht in einer Werbeanzeige, steht, was zutrifft.
Das Urteil über Sporttip hängt weniger an der Offerte als an der Frage, wie viel Wahlfreiheit man will. Das Wettprogramm ist auf eine bewilligte Liste von Sportarten, Wettbewerben und Wettarten beschränkt, die Limiten für einen Einzel- und Kombinationswette liegen bei CHF 1’000, und ein Konto setzt Verifizierung und Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus. Wer sich an diese geschlossene Welt hält, gewinnt ein Konto mit Schweizer Aufsicht, ohne Verrechnungssteuer unterhalb der Schwelle und mit einer Selbstsperre, die über das Landesregister wirkt. Wer dagegen sein Programm aus Exoten und ausgefallenen Märkten zusammenstellt, wird bei Sporttip an Grenzen stossen — und zwar nicht an einer behebbaren, sondern an der Grenze, die zur Bewilligung gehört. Für einen Haushalt im Vertragsgebiet, der einmal in der Woche auf ein Fussballspiel setzt und ein Auge auf sein Budget hat, ist das keine Einschränkung, sondern die Sache selbst.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen und andere Randbedingungen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und ist die zweite und letzte Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Verkaufsstellen sind hier mehr als eine Fussnote, weil ein erheblicher Teil der Wetten in diesem Markt weiterhin an einem Schalter abgegeben wird — und weil die Ergebnisse der Testkäufe der Gespa genau dort ein Problem verorten.
Bei den Geldflüssen setzt die Loterie Romande eigene Grenzen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese Grenze ist der Kern der Antwort auf die Frage, was ein Startguthaben in der Schweiz ist: Es wandert durch das Konto, es wird gesetzt, es kann als Gewinn herauskommen — aber der geschenkte Betrag selbst verlässt das System nicht.
Die Promotionspraxis ist sparsam und stark auf Gelegenheiten ausgerichtet. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Dass eine solche Aktion an einen Stadionbesuch gekoppelt ist, sagt viel über die Zielgruppe: Sie richtet sich an Menschen, die ohnehin im Stadion stehen, und nicht an jemanden, der im Netz nach dem höchsten Bonus sucht. Wer nicht an diesen Aktionstagen im Stadion war, konnte diesen Code nicht bekommen, und keine Suchmaschine hätte ihm geholfen.
Rechnet man den Rahmen gegen die Offerte, wird die Proportion deutlich. Ein Kontobestand von bis zu CHF 10’000 ist erlaubt, die Promotionsgutschrift beträgt CHF 10 — ein Tausendstel des zulässigen Guthabens, verteilt auf 7’000 Stück. Die Loterie Romande gibt nicht wenig aus Vorsicht, sondern weil jede Gratisgutschrift vorab von der Aufsicht bewilligt werden muss und die Zahl der bewilligten Aktionen damit nach oben begrenzt ist. Für einen Westschweizer Haushalt heisst das: Die Aktion ist ein Anlass, mitzunehmen, wenn man ohnehin da ist, und kein Grund, ein Konto zu eröffnen.
Das Urteil über Jouez Sport fällt regional aus, weil das Angebot selbst regional ist. Wer in Genf, Lausanne oder Sitten wohnt und gelegentlich an einem Schalter oder am Handy ein Sportspiel abgeben will, bekommt den vollständigen Schweizer Schutzapparat mit dem Wohnsitz als Eintrittskarte. Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kann diese Offerte nicht in Anspruch nehmen, und die Zahl von 2’350 Verkaufsstellen ist dann keine Information über Nähe, sondern über Entfernung. Der Nachteil gegenüber Sporttip ist kein Qualitätsunterschied, sondern die Grösse des Zugangs: Für einen Westschweizer ist die Auswahl an Schweizer Anbietern auf diesen einen beschränkt.
Betclic: grosses Sortiment, kein Schweizer Anspruch auf irgendetwas
Betclic ist eine internationale Marke mit einer Produktpalette, die Sportwetten und Casino verbindet. Im Schweizer Rahmen ist die Einordnung eindeutig: keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage, wie sie selbst berichtet wird, hat in der Schweiz keine Kraft, es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg.
Die praktische Folge liegt nicht in einer Quote, sondern in der Durchsetzbarkeit. Wer sich über eine Auszahlung, eine gesperrte Wette oder eine strittige Auswertung bei einem Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung beschwert, beschwert sich in einem anderen Rechtssystem, in einer Sprache, die nicht seine ist, und ohne den Weg über die Aufsicht, den ein bewilligter Anbieter eröffnet. Der Schweizer Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Für einen Leser, der ein breites Wettprogramm sucht, ist Betclic eine Möglichkeit. Was er dabei nicht bekommt, ist jede der Sicherungen, die den Schweizer Markt ausmachen: die Selbstsperre im Landesregister, die Beschwerdestelle bei der Aufsicht und den Steuerfreibetrag. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden und werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Jackbit: ein weiteres Sortiment ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit tritt als internationale Wettmarke auf. In der Schweiz gilt für sie dieselbe Einordnung wie für jede andere Marke ohne Bewilligung: kein Schweizer Bescheid, keine Kraft einer ausländischen Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Was sie im Einzelnen anbietet, regelt sie in ihren eigenen Bedingungen, und nur dort.
Der Vergleichswert einer solchen Marke liegt woanders, als der Name vermuten lässt. Wer eine grössere Spielbank- und Wettumgebung sucht, findet sie bei Marken dieser Gruppe leichter als bei den beiden Schweizer Veranstaltern, deren Sortiment auf eine geschlossene Liste beschränkt ist. Der Gegenwert dafür ist die Erreichbarkeit: Eine Marke, deren Domain auf der Sperrliste landet, ist für einen Schweizer Anschluss plötzlich nicht mehr vorhanden, und der Spieler steht vor der Frage, wie er an sein Guthaben kommt.
IviBet: grössere Summen, andere Spielregeln
IviBet gehört zur Gruppe der Marken, die Kunden mit einladenden Beträgen ansprechen. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht, und damit fehlen aus Schweizer Sicht alle drei Anbindungen, die ein bewilligter Anbieter mitbringt: Kontrolle durch die Aufsicht, Zugriff auf das Sperrregister und ein Schweizer Beschwerdeweg. Wer dort ein Konto führt, klärt Konto und Auszahlungen unter ausländischem Recht.
Für den Vergleich wichtiger als die Grösse einer beworbenen Summe ist die Frage, was nach einem Gewinn passiert. In der Schweiz werden Gewinne nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, und anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren in diesem Markt nicht. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung entscheidet deren eigene Regel, welche Wege offen stehen — und welche Ausweise und Nachweise dafür nötig sind. Wer vergleicht, sollte diese Frage vor der Einzahlung klären und nicht nach dem Gewinn.
HornetBet: wer die Bedingungen liest, kennt den Wert
HornetBet trägt denselben Status wie die übrigen Marken ohne Schweizer Bewilligung und unterliegt damit keiner Schweizer Prüfung der Wettarten. Wer dort spielt, wetten auf Ereignisse, die ein Schweizer Veranstalter nicht anbieten darf, ist nicht ausgeschlossen — der Schutz ist es, der fehlt.
Diese Marke ist im Schweizer Kontext am ehesten für den Leser interessant, der bereits weiss, was er sucht, und der bereit ist, die Bedingungen selbst zu lesen. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Beschreibung der Lage: Bei einem bewilligten Anbieter prüft die Aufsicht einen Teil davon für ihn, bei einer Marke ohne Bewilligung trägt er die Prüfung selbst. Wer sie nicht tragen will, sollte diese Gruppe geschlossen liegen lassen.
Unibet: eine bekannte Marke ohne Schweizer Zulassung
Unibet ist eine der bekannteren internationalen Wettmarken. In der Schweiz ändert der Bekanntheitsgrad an der Bewilligungslage nichts: keine Schweizer Bewilligung, keine Kraft einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 des Geldspielgesetzes, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domains auf die Sperrliste kommen.
Der Bekanntheitsgrad hat gleichwohl eine Wirkung, und sie ist unangenehm. Ein Name, den man aus der Sportberichterstattung kennt, wirkt wie eine Zulassung. Es ist keine. Für einen Schweizer Wettenden, der sich an Namen orientiert, ist das die gefährlichste Verwechslung des ganzen Themas, und sie kostet ihn im Streitfall den Ansprechpartner, den er bei einem der beiden bewilligten Veranstalter gehabt hätte.
BDMBet: ein Anbieter unter vielen ohne Schweizer Weg
BDMBet gehört in dieselbe Reihe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Ansprechpartner. Bei Streitigkeiten gilt ausländisches Recht, und die Durchsetzung eigener Ansprüche ist Sache des Spielers.
Der Unterschied zwischen dieser Marke und einem bewilligten Veranstalter lässt sich an einem einzigen Vorgang festmachen: der Auszahlung. Wo ein Schweizer Veranstalter Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutschreibt und grössere Beträge innert 3 Arbeitstagen überweist, gelten bei einer Marke ohne Bewilligung deren eigene Fristen und deren eigene Nachweise. Wer vor der Einzahlung nicht weiss, wie dort ausbezahlt wird, weiss es nach dem Gewinn nur noch unter Zeitdruck.
DirectionBet: derselbe Status, dieselben offenen Fragen
DirectionBet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlt die Prüfung der Wettarten durch die Aufsicht, es fehlt der Zugriff auf das Sperrregister, und es fehlt der Schweizer Beschwerdeweg. Das sind drei Punkte, die in der Schweiz nicht verhandelbar sind: Sie hängen an der Bewilligung und an nichts sonst.
Was in solchen Fällen bleibt, ist die Sorgfalt des Spielers selbst. Wer die Bedingungen liest, weiss, welche Fristen für Promotionsguthaben gelten, welche Mindestquote für eine Wette verlangt wird und ob ein Einsatz zurückfliesst. Wer sie nicht liest, kennt den Wert seiner Aktion nicht, und das gilt in jedem Markt, auch im bewilligten.
BillyBets: was ausländische Angebote den Schweizer Kunden kosten
BillyBets schliesst die Reihe der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gibt es keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung im Inland, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Wohl aber die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste erscheint.
An dieser Marke wie an allen ihrer Gruppe hängt das eigentliche Kostenargument des Themas. Eine ausländische Marke kann grössere Beträge bewerben, weil sie keiner Schweizer Zustimmungspflicht für Gratisguthaben unterliegt — die Zustimmungspflicht nach Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes bindet die bewilligten Veranstalter, nicht die ausländischen. Genau darin liegt die ganze Asymmetrie: Die eine Gruppe darf nicht, was die andere einfach tut, und der Wettende steht zwischen einer knappen, geprüften Aktion und einer grossen, ungeprüften. Wer sich für die zweite entscheidet, kauft Grösse mit dem Verzicht auf jede Schweizer Durchsetzbarkeit.
Was ein Gratisguthaben rechnerisch einbringt
Die Zahlen aus Lausanne erlauben eine ehrliche Rechnung, und sie ist ernüchternd. Ein Spielguthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, verhält sich beim Einsatz wie ein Freiwette: Wer es bei einer Quote von 1.90 auf eine Zwei-Weg-Wette setzt, bekommt im Gewinnfall CHF 19 zurück, davon CHF 9 eigener Überschuss, weil die geschenkten CHF 10 nie dem Spieler gehört haben. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsanteil von 95 % und damit eine Marge von 5 %.
Der durchschnittliche Wert dieser Aktion liegt damit bei etwa CHF 8.55 bis CHF 9.50, je nachdem, wie optimistisch man den Ausgang des Marktes ansetzt. Die Bandbreite hat einen Grund: Der Betrag hängt an der Quote, die der Spieler tatsächlich findet, und an der Frage, ob sein Einsatz überhaupt ins Geld kommt. Bei Quoten unter 1.90 sinkt der Wert weiter, bei einer Wette auf einen klaren Favoriten fällt er deutlich. Greifbar gemacht: Der Gegenwert dieser Gratisaktion liegt in der Grössenordnung einer einzelnen Wette auf einen Aussenseiter mit kleinem Einsatz und nicht in der Grössenordnung eines Gratisgetränks im Stadion. Wer für diese CHF 8.55 bis CHF 9.50 ein Konto eröffnet, dessen Verifizierung mehrere Tage dauern kann, hat den Aufwand falsch eingeschätzt — und die Frist von 7 Tagen für die Eingabe des Codes sowie die Gültigkeit von 30 Tagen für das Guthaben machen die Sache nicht einfacher.
Das ist eine Schätzung, kein Versprechen. Sie beschreibt den Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass nur das Gratisguthaben gesetzt wird und der Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst. Für einen einzelnen Wettenden kann das Ergebnis CHF 19 sein, oder null. Der Wert des Angebots liegt dazwischen, und das ist der einzige Satz, der über Gratisguthaben in der Schweiz verlässlich gilt: Es ist ein kleiner, geprüfter Betrag mit einem echten, aber begrenzten Gegenwert.
Wer welchen Weg nehmen sollte
Für die Wahl zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern gibt der Wohnort die Antwort, nicht der Geschmack. Ein Haushalt im Swisslos-Vertragsgebiet kann nur dort ein Konto eröffnen, ein Haushalt in den sechs Westschweizer Kantonen nur bei der Loterie Romande. Der Tessin gehört zu Swisslos, obwohl er französischsprachige Nachbarn hat. Damit reduziert sich die Wahl in einem grossen Teil der Schweiz auf die Frage, ob man überhaupt teilnehmen will.
Innerhalb des bewilligten Rahmens entscheidet etwas anderes. Wer Kombinationen mit mehreren Voraussagen spielt, findet beim Sporttip-Kombiboost den einzigen echten Zusatzwert, den dieser Markt zu verteilen hat: 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn, online und mit limiertem Einsatz. Wer lieber Einzelwetten mit festen Einsätzen spielt, hat von dieser Konstruktion nichts und sollte sie nicht als Argument für eine Kontoeröffnung behandeln.
Wer ein Konto ohne Verifizierung, ohne Wohnsitzbindung und mit einem grösseren beworbenen Betrag sucht, wird bei den ausländischen Marken fündig — und verliert dabei drei Dinge: die Selbstsperre im Schweizer Register, den Beschwerdeweg über die Aufsicht und die automatische Steuerfreiheit unterhalb des Steuerfreibetrags. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber mindestens eine kantonale Steuerpraxis behandelt sie unabhängig vom Betrag als volles steuerbares Einkommen. Das ist ein Preis, der bei einer Wette von CHF 10 irrelevant ist und bei einem Gewinn von CHF 5’000 plötzlich eine Rolle spielt.
Für den typischen Leser dieser Seite, der ein Startguthaben sucht und nicht ein neues Hobby, ist die Antwort unbequem, aber einfach. Die geprüfte Aktion ist klein, die grosse Aktion ist ungeprüft, und keine der beiden verändert das eigentliche Rechenproblem: Der Buchmacher verdient an jeder Wette, die über seinen Schreibtisch geht, und die Marge steckt im Preis, unabhängig davon, wer die erste Wette bezahlt hat.
Häufige Fragen zu Startguthaben bei Schweizer Wettanbietern
Gibt es in der Schweiz überhaupt ein Startguthaben für neue Wettkonten?
Ja, aber nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht und in kleinem Rahmen. Die Gespa hat 2025 insgesamt 32 Gratisspiel- und Gratisguthaben-Aktionen bewilligt, 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Ohne diese Zustimmung darf kein bewilligter Veranstalter Gratisguthaben anbieten.
Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?
Weil jede einzelne Aktion vorab bewilligt werden muss. Die Loterie Romande gab in einem ganzen Zeitraum eine Gratisgutschrift von CHF 10 an 7 Aktientagen aus, insgesamt 7’000 Stück. Swisslos verteilt seinen Zusatzwert lieber über Quoten- und Kombiboosts, die an mehrere Voraussagen mit Mindestquote gebunden sind.
Lässt sich ein Startguthaben auszahlen und wird der Einsatz bei Gewinn mit ausbezahlt?
Bei den bewilligten Veranstaltern ist Gratisspielguthaben aus Promotionen grundsätzlich nicht auszahlbar. Zudem gehört bei einem nicht auszahlbaren Spielguthaben der Einsatz nie dem Spieler: Wer CHF 10 Gratisguthaben einsetzt, erhält im Gewinnfall nur den Gewinnanteil (den Überschuss über den Einsatz) gutgeschrieben, nicht aber den Einsatz selbst.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?
Sie unterliegen keiner Schweizer Zustimmungspflicht für Gratisguthaben und können deshalb grössere Beträge bewerben. Dafür fehlen ihnen die Anbindung an das Sperrregister, ein Schweizer Beschwerdeweg und die Bindung an die bewilligte Liste der Wettarten. Ihre Domains können auf die Sperrliste kommen.
Bonus – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
