Gratiswette bei der Registrierung in der Schweiz – zwei Veranstalter, wenig Spielraum

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und Angaben der Gespa sowie die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Ein leeres Wettschein-Papier und ein Kugelschreiber liegen auf einem Gartentisch auf einer Terrasse, daneben steht ein Windlicht.
Gewinne bis CHF 1'000 netto werden bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben, Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage begrenzt.

Wer in der Schweiz ein Wettkonto eröffnet, trifft auf eine Landschaft, die sich von der deutschen oder österreichischen grundlegend unterscheidet. Es gibt nicht zwanzig Anbieter, die sich mit Neukundenprämien überbieten, sondern zwei Veranstalter, die ihr Angebot nur in kleinen Schritten ausweiten dürfen. Der Grund ist nicht Sparsamkeit.

Gratisaktionen im Schweizer Geldspiel brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer Gratisspielguthaben verschenken will, muss zuerst fragen. Dieses eine Erfordernis erklärt fast alles, was einen Neukunden hier erwartet: die wenigen Aktionstage, die kleinen Beträge, die kurzen Fristen. Und es erklärt, warum die interessanten Fragen nicht lauten, wer am meisten schenkt, sondern welche Bedingungen an dem Geschenk hängen.

Wer mit der Vorstellung ankommt, bei der Registrierung einen dreistelligen Betrag abzuräumen, wird enttäuscht. Wer dagegen wissen will, was ein Gratisspielguthaben tatsächlich wert ist, wie es sich auszahlen lässt und was passiert, wenn man auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung landet, findet hier die Antworten.

Der Einsatz der Gratiswette wird bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt. Dieser Satz steht am Anfang, weil er den Wert jeder Aktion bestimmt – und weil er in der Werbung selten so klar auftaucht.

Die Rechtslage: Gratisaktionen brauchen die Zustimmung der Gespa

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Beaufsichtigt wird dieses Geschäft von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK – die prüft Casinos, und Casinos sind hier ein anderer Gegenstand.

Ein Steinbrunnen auf einem stillen Dorfplatz im ersten Morgenlicht, Wasser fliesst ruhig in das Becken.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Der entscheidende Punkt für die Frage nach der Gratiswette steht in Artikel 75 Absatz 2 BGS. Freispiele oder Gratisguthaben sind nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa zulässig. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Das klingt mehr, als es ist. Eine Zustimmung ist die Erlaubnis für eine Aktion, nicht für ein dauerhaftes Werbeprogramm, und die Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den eigenen Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Was eine Bewilligung nach BGS bedeutet

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr gibt es nicht, und deshalb gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter – die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten fremden Domains.

Wer ein Wettkonto eröffnen will, braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Konto pro Person, verifizierte Identität, Mindestalter 18 Jahre.

Das Nettospielergebnis geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Wer also beim einen oder anderen Veranstalter spielt, finanziert am Ende Gemeinwesen und Sportförderung mit. Das ist kein Wettleistungsargument, aber es ist der Grund, weshalb die beiden Veranstalter überhaupt so aufgestellt sind.

Offshore: die Herkunft der Ajax-Werbung

Die andere Seite der Wahl besteht aus Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung – ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS).

Die Spielenden werden nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und die einzige. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Ein Anschluss an das schweizerische Sperrregister besteht nicht. Ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht. Und die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste fremder Domains, die Telecom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – das Domain-Hopping führt dazu, dass eine gesperrte Adresse schnell wieder erreichbar ist.

Für die Gratiswette heisst das: Ein Angebot, das mit einem grossen Gratisbetrag bei der Registrierung wirbt, ist ganz überwiegend eine ausländische Marke. Das ist das entscheidende Auswahlkriterium.

Öffentlichkeit, Werbung und die Grenzen des Erlaubten

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Tageszeitengrenze für Werbung gibt es nicht.

Was gesetzt werden darf, ist ebenfalls abgeschlossen: nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen dort nicht. Corner- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt. Er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und wer sie nutzt, sollte dessen Bedingungen lesen, statt von einem allgemeinen Recht auszugehen.

Zu virtuellen Sportarten ist nichts festgestellt – dazu bleibt hier nichts zu schreiben. Esports erscheint schlicht nicht auf der Liste der bewilligten Sportarten.

Die Rechtslage hinter der Registrierung: Limiten, Sperren, Nachweise

Dieser Abschnitt gehört zum ernsten Teil der Seite, deshalb bleibt er sachlich. Er ist trotzdem der wichtigste, weil hier entschieden wird, ob ein Konto überhaupt zustande kommt und unter welchen Bedingungen es danach läuft.

Wer sich online registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Nach VGS muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Die Limiten gelten auch für Gratisspielguthaben aus einer Registrierungsaktion. Das ist der Punkt, an dem die Werbung und die Mechanik auseinanderlaufen: Ein Gratisguthaben fühlt sich wie ein Geschenk an, aber es läuft innerhalb desselben Verlustrahmens wie jeder andere Einsatz. Wer CHF 50 Verlustlimite pro Woche gesetzt hat, spielt mit dem Guthaben in diesem Rahmen, nicht daneben.

Selbstsperre, Sperrregister und die Fristen dahinter

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte den Schutz an Verkaufsstellen daher nicht als streng darstellen. Er ist es nicht.

Für die Gratiswette bei der Registrierung ist das relevant, weil die Aktion im Kern ein Anreiz zur Kontoeröffnung ist – und die Registrierung selbst schon der Punkt, an dem die Limiten gesetzt werden müssen. Wer die Reihenfolge kennt, wird nicht überrascht.

Der Bildblock zu diesen Fristen und Limiten sitzt beim Abschnitt über die Rechtslage hinter der Registrierung, weil dort die Zahlen stehen, an denen sie hängen.

Was die beiden Veranstalter verschenken – und was das Guthaben wert ist

Die Loterie Romande hat mit «JouezSport – Patinoires et Stades» gezeigt, wie so eine Aktion in der Schweiz aussieht. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Sieben Aktionstage in knapp drei Monaten, CHF 10 pro Person, ein Kontingent von 7’000. Wer aus einem anderen Markt kommt, reibt sich die Augen. Für Schweizer Verhältnisse ist das eine ordentliche Aktion.

Die Frist ist der erste Filter. Sieben Tage zwischen Code-Erhalt und Eingabe im Konto klingen grosszügig, bis man bedenkt, dass der Code an einem Stadionbesuch hängt. Wer an dem betreffenden Spieltag nicht ins Stadion geht, bekommt nichts. Die Gültigkeit des Guthabens beträgt danach 30 Tage – genug für ein paar Wetten, zu wenig, um auf ein bestimmtes Ereignis zu warten.

Wie Sporttip dasselbe Ziel anders erreicht

Swisslos geht den Weg über Boni auf bestehende Wetten statt über ein separates Guthaben. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das erklärt die Schweizer Gratiswette besser als jede Beschreibung ihrer Grösse. Beide Veranstalter verschieben den Anreiz weg von der Kontoeröffnung und hin zur Nutzung. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit Quote ab 1.50 – das ist eine Hürde, die man nicht mit einem Klick nimmt.

Die 5 % hochrechnen: die Kette aus vier Voraussagen

Die Prozentzahlen sind das eine. Was sie bedeuten, ist das andere.

Nehmen wir den untersten Schritt: vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Ein Bonus von 5 % auf den Nettogewinn. Vier Voraussagen dieser Mindestquote multiplizieren sich. Aus 1.50 × 1.50 × 1.50 × 1.50 ergibt sich eine Gesamtquote von 5.0625, was hier als 5.06 gelesen wird. Bei rund CHF 1’000, dem Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, liegt der Bruttogewinn bei etwa 0.80, also rund CHF 5’000. Der Nettogewinn daraus – die Differenz zwischen diesem Rückzahlungsbetrag und dem Einsatz – liegt bei etwa 0.70, also rund CHF 4’000. Der Bonus von 5 % darauf macht ungefähr CHF 200 aus.

Klingt gut. Jetzt die andere Seite. Die Wahrscheinlichkeit, dass vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 alle aufgehen, liegt bei rund (1/1.50)^4 = 19.75 %. Etwa jede fünfte solche Kette trifft. Vier von fünf Versuchen enden mit einem Totalverlust von je rund CHF 1’000, sofern man diesen Höchsteinsatz tatsächlich verwendet. Der Bonus wird zu einem Zuschlag auf einen seltenen Fall.

Der Höchsteinsatz für eine Systemwette liegt bei CHF 10’000. Auch das ist eine Zahl, die man lesen und einordnen sollte, bevor man sie nutzt. Und Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer also plant, eine bestimmte Summe zu setzen, sollte das nicht als dauerhaftes Recht behandeln.

Was CHF 10 Gratisspielguthaben wirklich wert sind

Die zweite Rechnung nutzt genau die Bedingungen, die an dem Guthaben der Loterie Romande hängen. Das Guthaben beträgt nominal CHF 10, ist nicht auszahlbar, hat eine Gültigkeit von 30 Tagen, und der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt. Die letzte Bedingung entscheidet alles, denn sie trennt den Wert des Guthabens von seinem Nominalbetrag.

Für die Rechnung brauche ich einen Markt. Ich wähle einen zweigleisigen Markt mit je Quote 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein zitierter Preis, und ein Markt, den man so in der Schweiz findet (Tennis, Handball, Basketball ohne Unentschieden).

Der Quotenschlüssel dieses Marktes ist 1 / (1/1.90 + 1/1.90), also 1 / 1.05263 = 0.95. Anders gerechnet: 95 %. Die Marge des Veranstalters ist 100 % minus diesen Wert, also 5 %.

Der Wert des Gratisguthabens auf einem solchen Markt liegt bei etwa CHF 4.30 bis CHF 4.60. Die Spanne kommt aus der einen Annahme, die man nicht umgehen kann: wie die Wette endet. Wer die Wetten mit dem Guthaben auf beiden Seiten desselben Marktes platziert, realisiert rund CHF 4.30 mit Sicherheit. Wer eine einzige Wette zu Quote 1.90 setzt, erhält bei einem Treffer CHF 9 zurück – also CHF 19 minus die CHF 10 Einsatz, die nicht zurückgezahlt werden; die zweite Hälfte des Satzes «Einsatz nicht zurückbezahlt» steht hier und nicht im Kleingedruckten. Der Wert im statistischen Mittel über viele solche Wetten liegt in dieser Spanne, unter der Annahme, dass nur der Gratisbetrag gesetzt wird.

Der Abstand zwischen CHF 10 und rund CHF 4.50 ist kein Skandal und kein Betrug. Er ergibt sich aus zwei Dingen: der Einsatz kommt nicht zurück, und in der Quote steckt bereits die Marge von 5 %. Beides ist vor der Teilnahme bekannt. Man muss es nur lesen.

Bei der Loterie Romande wissen wir zusätzlich, wohin kleine Gewinne laufen: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Gratisspielguthaben selbst ist nicht auszahlbar. Einzahlungen sind auf maximal CHF 10’000 im 30-Tage-Zeitraum limitiert, ebenso ist das Wallet-Guthaben bei diesem Betrag gedeckelt.

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Ein Punkt, den viele übersehen: Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung Einsprache erheben will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Diese beiden Fristen sind kurz genug, dass man sie kennen sollte, bevor man sie braucht.

Der Vergleich: worauf es bei einer Gratiswette bei Registrierung ankommt

Ein hoher Aktionsbetrag ist das schlechteste Kriterium für die Auswahl eines Anbieters. Er ist das sichtbarste, und deshalb wird er am meisten beworben. Was zählt, sind fünf Dinge, und in der Schweiz sind sie nicht gleich verteilt.

Die Limiten. Wer Verlustgrenzen für 1, 7 und 30 Tage setzen muss, plant sein Spiel anders als jemand, der ohne Rahmung einzahlt. Bei Swisslos liegt die Oberlimite bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000.

Die Auszahlungsregeln. Zwei kostenlose Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen bei Swisslos, danach mögliche 3 %, 5 bis 10 Arbeitstage Laufzeit. Bei der Loterie Romande Auszahlungen bis CHF 1’000 direkt ins Wallet, darüber auf die IBAN. Wer weiss, wie er an sein Geld kommt, wird nicht durch eine Frist überrascht.

Die Zahlungswege. Swisslos bietet PostFinance Pay an, bestätigt direkt in der PostFinance App. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese letzte Bedingung ist unscheinbar und wichtig: Wer knapp unter der Grenze steht, kann nichts nachladen.

Das Wettprogramm. Bei Sporttip stehen Einzel-, Kombinations-, System- und Langzeitwetten zur Verfügung, Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Die Qualität über den Aktionszeitraum hinaus. Eine Aktion läuft aus. Was bleibt, ist die Quote, und in der Quote steckt die Marge.

Wann eine Wette ungültig ist

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist eine Schweizer Eigenheit. Über viele Wetten summiert sie sich zu einem kleinen Betrag, der beim Anbieter bleibt.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombiwette aus vier Voraussagen kann ein abgesagtes Spiel also den ganzen Boost kosten, ohne dass die Wette verloren geht. Auch das ist eine Bedingung, die vor der Teilnahme bekannt ist und nachher selten.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Live-Wetter muss schnell sein und weiss, dass er es sein muss.

Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Zur regulären Spielzeit gehört die reguläre Spieldauer – im Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Die Steuerfrage in einem Satz pro Fall

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, also gilt: je nach Kanton. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.

Der typische Wettende gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle. Auf seinem Gewinn liegt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Was die Marken ohne Bewilligung anbieten – und was das kostet

Die Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in dieser Übersicht auftauchen, werden nach denselben Kriterien eingeordnet und ausnahmslos als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet. Keine davon ist mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, keine bietet einen Schweizer Rechtsweg, und die Bewilligung, auf die sie sich beruft, ist jeweils nicht festgestellt – was in der Schweiz ohnehin keine Wirkung hätte (Art. 4 BGS).

Genau hier liegt die Wahl, die diese Seite beschreibt. Der bewilligte Weg führt zu zwei Veranstaltern mit geschlossener Sport- und Wettartenliste, Wohnsitzvoraussetzung und Identitätsprüfung. Der nicht bewilligte Weg führt zu einem offenen Programm und einem Schweizer Nichts an Schutz. Beides hat einen Preis. Man sollte nur den richtigen bezahlen.

Tarifliche Einordnung der Bewilligungen

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Marken dieser Seite nach ihrem Schweizer Bewilligungsstatus ein. Sie vergleicht die Herkunft der Bewilligung, nicht die Aktionshöhe – denn bei den bewilligten Veranstaltern ist die Aktion ohnehin klein, und bei den übrigen hilft sie niemandem.

Anbieter Schweizer Bewilligung (Bewilligung oder keine) Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
PowBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bettilt keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportuna keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die zwei Zeilen oben und die acht darunter sind nicht dasselbe in zwei Geschmacksrichtungen. Bei den beiden Veranstaltern steht in der letzten Spalte ein Name mit Sitz und Aufsicht, weil es einen gibt. Bei den acht übrigen steht eine Feststellung über die Abwesenheit einer Wirkung. Wer die Tabelle liest und trotzdem nur die Aktionsbeträge vergleicht, hat sie umsonst gelesen.

Die Grundlagen: Was eine Gratiswette bei Registrierung eigentlich ist

Eine Gratiswette bei Registrierung ist zunächst einmal etwas sehr Unspektakuläres: Spielguthaben mit Bedingungen. Es entsteht bei der Kontoeröffnung oder in einem kurzen Fenster danach, es trägt eine Frist, eine Preisgrenze und eine Regel darüber, ob der Einsatz mitkommt. Der Name «Gratiswette» beschreibt die Herkunft des Geldes, nicht seinen Wert.

Ein Basketball liegt bei Sonnenuntergang auf einem leeren Aussenplatz, lange Schatten fallen über den Boden.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer in der Schweiz online ein Wettkonto eröffnet, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Diese Gebietsteilung ist keine Formalie. Sie entscheidet, welcher der beiden Veranstalter für eine Person überhaupt in Frage kommt, und damit, welche Aktion sie überhaupt erreichen kann. Wer in Zürich wohnt, kann bei der Loterie Romande kein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, nicht bei Swisslos.

Grundbegriffe, die den Wert jeder Aktion bestimmen

Spielguthaben ist nicht Geld. Es ist ein Guthaben auf dem Spielerkonto, das man zum Setzen verwendet und das je nach Herkunft unterschiedlich ausgezahlt wird.

Die Quote ist der Faktor, mit dem der Einsatz multipliziert wird. Der Quotenschlüssel oder die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, die dieser eine Markt zurückzahlt: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 % minus diesem Wert.

Die Einzelwette setzt auf eine Voraussage, die Kombiwette verbindet mehrere, die Systemwette deckt mehrere Kombinationen aus einer Auswahl ab. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000.

Die Auf- und Abrundungsregel habe ich oben bei den ungültigen Wetten beschrieben; sie gehört zu den Grundlagen, nicht zu den Ausnahmen.

Die Nullzahl, die niemand ausspricht

Wer nach einer Gratiswette ohne Einzahlung sucht, sucht nach einer Sache, die es im bewilligten Schweizer Markt praktisch nicht gibt. Eine Aktion ohne Einzahlung wäre eine reine Gratisleistung, und dafür braucht es die Zustimmung der Gespa. Die 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos im Jahr 2025 sind überwiegend kleine Guthaben wie die CHF 10 aus «JouezSport – Patinoires et Stades».

Bei den Marken ohne Schweizer Bewilligung findet sich das, was im bewilligten Teil fehlt. Das ist der Kern der Wahl, die dieser Vergleich beschreibt: Man kann ein grosses Gratisangebot bekommen und dafür auf Schweizer Recht, Schweizer Sperrregister und Schweizer Rechtsweg verzichten. Oder man bekommt CHF 10 und behält alles andere.

Wo der Code hingehört – und wo nicht

Alle Aktionen der beiden Veranstalter laufen über einen Code oder ein Kontingent. Bei der Loterie Romande war es ein Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, gültig für 7 Tage ab Erhalt, eingegeben im verifizierten Konto. Bei Swisslos laufen die Aktionen über die Einmalnutzung von Boosts im eingeloggten Konto. Ein separater Aktionscode, den man auf einer Vergleichsseite findet, ist nicht Teil dieses Systems.

Die Aktion läuft unter einem Kontingent. Bei «JouezSport – Patinoires et Stades» waren es 7’000 Stück. Wer sich auf eine Aktion verlässt, die gerade populär ist, kann leer ausgehen, weil das Kontingent bereits ausgeschöpft ist.

Wer von einem Gratisspielguthaben wie viel hat

Nicht jeder Nutzen eines Gratisspielguthabens sieht gleich aus. Das lässt sich mit den Zahlen, die auf dieser Seite stehen, klar sagen.

Wer ein einziges Spiel mit dem Guthaben auf ein Ereignis setzt, an das er ohnehin glaubt, bekommt im Trefferfall CHF 9 aus CHF 10 Guthaben. Der Wert im statistischen Mittel liegt bei rund CHF 4.30 bis CHF 4.60 – das ist der Preis des Vergnügens, nicht sein Ertrag.

Wer dagegen die Kontoeröffnung ohne Aktion durchzieht, wird für seinen Verzicht nicht belohnt. Es gibt kein Konto ohne Aktion, das besser wäre. Der Unterschied zwischen einem Konto mit und einem Konto ohne Aktion ist das Guthaben und seine Bedingungen.

Wer ohnehin in einem National-League-Stadion unterwegs ist, hatte bei der Loterie-Romande-Aktion die beste Gelegenheit in diesem Markt. Der Aufwand war ein Code in einem kurzen Fenster. Wer den Aufwand vermeiden will, lässt die CHF 10 liegen und tippt direkt.

Die Grundlagen der Aktionsbedingungen lesen

Die Teilnahmebedingungen eines Veranstalters sind die eigentliche Aktion. Wer sie liest, merkt schnell, dass dieselben Wörter dort anders gebraucht werden als in der Werbung.

«Spielguthaben» heisst: Es liegt auf dem Spielerkonto, es wird nicht ausbezahlt und es ist in der Regel 30 Tage gültig.

«Bonus» heisst bei Swisslos nicht Gratisguthaben, sondern eine Erhöhung auf den Nettogewinn – beim Kombiboost 5 % bis 100 %, je nach Zahl der Voraussagen.

«Boost» heisst eine einmalige, limitierte Erhöhung, die bei Cash-Out verfällt.

Diese drei Dinge werden in der Werbung gern als eine Sache dargestellt. Sie sind drei verschiedene Mechanismen mit drei verschiedenen Risikoprofilen.

Die zehn Marken im Einzelnen

Die folgenden Einordnungen gehen nach der Reihenfolge: zuerst die beiden Schweizer Veranstalter, dann die Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die beiden Gruppen werden nicht vermischt, und eine Marke ohne Bewilligung wird an keiner Stelle als legal oder sicher bezeichnet. Wo eine Plattform mit einer Gratiswette bei Registrierung wirbt, ändert das an ihrem Bewilligungsstatus nichts.

Swisslos Sporttip: Verlustlimiten vor der ersten Wette, Kombiboost statt Gratisguthaben

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizerweiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt.

Beim Einzahlen: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Beim Auszahlen: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Beim Wetten: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Das Wettprogramm umfasst Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, Livewetten und Cash-Out. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Die Kombination aus Limitenpflicht und Boost-Mechanik macht dieses Angebot zum Gegenteil einer Willkommensprämie: Man kann nicht einfach einzahlen und einen Betrag abholen, sondern wird zuerst auf einen Rahmen festgelegt und danach auf eine Kette von Voraussagen verwiesen, deren Erfolgswahrscheinlichkeit ich oben mit rund 19,75 % beziffert habe. Wer in der Schweiz Gratisspielguthaben sucht, findet es bei Swisslos nicht als Neukundengeschenk, sondern in den Boni auf bestehende Wetten.

Loterie Romande Jouez Sport: CHF 10 für einen Stadioncode, sieben Aktionstage

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht zulässt, und für die Westschweiz zuständig. Die Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Konstruktion wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa.

Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone möglich. Wer in Zürich oder Basel sitzt, kommt hier nicht hinein.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Das ist die konkreteste Gratiswette bei einer Registrierung, die dieser Markt derzeit kennt.

Einzahlungen sind auf maximal CHF 10’000 im 30-Tage-Zeitraum limitiert, ebenso ist das Wallet-Guthaben bei diesem Betrag gedeckelt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Was diese Aktion von einer klassischen Neukundenprämie unterscheidet, ist der Zugang. Nicht die Kontoeröffnung war die Bedingung, sondern der Stadionbesuch an einem der sieben Tage und der Code daraus. Wer die National League verfolgt, war ohnehin dort. Für alle anderen war die Hürde höher als der Gegenwert: Wer sich nur für CHF 10 Spielguthaben auf den Weg ins Stadion macht, hat die Fahrt nicht bezahlt bekommen.

PowBet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister

PowBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt, was nach Art. 4 BGS in der Schweiz wirkungslos ist.

Für Nutzer heisst das: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telecom-Anbietern per DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS).

Aus Sicht der Schweizer Aufsicht ist damit alles gesagt: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine mögliche Sperrung der Domains über die Sperrliste. Das ist der ganze Rahmen, in dem sich die Nutzung abspielt – ein Rahmen, den der Spielende selbst trägt.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, Werbung für ein nicht bewilligtes Geldspiel

Bei 20Bet ist die Situation ähnlich. Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor, und eine ausländische Erlaubnis ist rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Die Marke bietet keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und ist nicht über den Schweizer Rechtsweg greifbar.

Wer für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel wirbt, macht sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar, mit einer Busse bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Eine Marke, die im Schweizer Markt mit einer Gratiswette bei Registrierung auftritt, bewegt sich in diesem Bereich. Für den Spielenden ist die Rechtsfolge eine andere als für den Werbenden, aber der Weg zu einem Schweizer Schiedsrichter fehlt beiden.

Wer ein Konto bei einer Marke ohne Bewilligung erwägt, sollte vorher prüfen, ob die Domain auf der veröffentlichten Sperrliste steht. Sie ändert sich; eine Domain, die letzte Woche erreichbar war, kann diese Woche blockiert sein und umgekehrt.

myBet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg

myBet fällt in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ein Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht.

Wenn eine solche Marke mit einer Gratiswette bei Registrierung wirbt, steht dem Angebot nichts gegenüber, was eine Schweizer Aufsicht durchsetzen könnte. Das ist die ganze Einordnung. Ein Schweizer Gericht ist für Streitigkeiten aus diesem Konto nicht zuständig, und die Gespa führt die Marke nicht als bewilligte Veranstalterin.

Ein Guthaben auf einem solchen Konto ist damit nur so viel wert, wie die Marke freiwillig hergibt. Für die Entscheidung, ob man dort einzahlt, ist das die relevante Frage.

ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung, Sperrliste als einziges Instrument

ZotaBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die ausländische Genehmigung hat in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Schweizer Spieler haben dort weder eine Anlaufstelle für Rechtsfragen noch Schutz durch das Sperrregister.

Das einzige Instrument, das die Schweiz gegenüber solchen Marken hat, ist die Zugangssperre: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste, Schweizer Telecom-Anbieter blockieren die Domains per DNS (Art. 86–93 BGS), die erste Liste datierte vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden allerdings innerhalb von Stunden ersetzt – das Domain-Hopping macht die Sperre zu einer Massnahme mit Verfallsdatum.

Wer die Sperrliste als Schutzmechanismus versteht, versteht sie falsch. Sie ist eine Erschwernis für den Zugang, keine Garantie für Abwesenheit.

Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Ausgangslage

Bettilt ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine solche Erlaubnis ist nicht festgestellt und rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Weder Rechtsweg noch Sperrregister-Schutz sind für Schweizer Nutzer gegeben.

Die Einordnung nach Art. 4 BGS ist deshalb so wichtig, weil sie jede Diskussion über die Seriosität der ausländischen Aufsicht beendet. Ob eine Marke in Curaçao, Malta oder Deutschland eine Bewilligung hat, ändert in der Schweiz nichts an der Rechtslage. Für den Spielenden heisst das: Er kann sich auf die Aufsicht seines Wohnsitzlandes nicht berufen, weil die Schweiz diese Aufsicht nicht anerkennt.

Ein Konto bei einer solchen Marke ist daher eine private Vereinbarung mit unbekanntem Durchsetzungsweg. Das ist keine Frage von Vertrauen, sondern eine Frage der Zuständigkeit.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung, bekannter Name ohne Schweizer Zulassung

Unibet ist zwar international bekannt, besitzt aber keine Schweizer Bewilligung. Die ausländische Erlaubnis ist in der Schweiz rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Weder Sperrregister noch Schweizer Rechtsweg sind für die Marke relevant.

Ein bekannter Name ist kein Bewilligungsersatz. Das ist der Irrtum, den international tätige Marken ernten: Vertrautheit wird mit Zulassung verwechselt. In der Schweiz entscheidet über die Zulassung nicht die Grösse einer Marke, sondern die Veranstalterbewilligung nach BGS – und die besitzen zwei Organisationen.

Wer eine Marke mit grossem Werbebudget wählt, wählt deshalb nicht automatisch mehr Schutz. Er wählt nur mehr Bekanntheit.

Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Kategorie

Sportuna fällt in die gleiche Kategorie: keine Schweizer Bewilligung vorhanden, eine ausländische Erlaubnis ist rechtlich ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg bieten hier keinen Schutz.

Für die Nutzer bedeutet das konkret: Wer dort spielt und mit einer Auszahlung oder einem Guthaben Probleme bekommt, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann. Art. 50 Abs. 2 VGS, wonach Auszahlungen nur auf ein auf den Kontoinhaber lautendes Zahlungskonto gehen, gilt für bewilligte Veranstalter; ein ausländischer Anbieter ist nicht daran gebunden.

Diese Kategorie lässt sich nicht nach Sympathie sortieren. Alle acht Marken ohne Bewilligung haben denselben Schweizer Rechtsstatus, und der ist der aussagelose Teil der Bewertung – der aussagekräftige Teil fehlt, weil er fehlen muss.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung, achte Marke derselben Gruppe

Wettigo ist die letzte der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Erlaubnis ist hier nicht festgestellt und rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Schweizer Nutzer finden hier keinen Schutz durch das Sperrregister oder den Rechtsweg.

Die Schweizer Regeln zum Spielerschutz, die auf dieser Seite beschrieben sind – die obligatorischen Verlustlimiten, die Spielsperre mit dreimonatiger Sperrfrist, das schweizweite Sperrregister – gelten für die beiden bewilligten Veranstalter. Wer bei einer Marke ohne Bewilligung spielt, findet dort die Hausregeln der Marke, nicht die Regeln des BGS.

Ob eine Marke ein Gratisangebot bei der Registrierung auslobt, ändert an dieser Zuordnung nichts. Die Frage ist nicht, was versprochen wird, sondern wer das Versprechen durchsetzen kann.

Welche Wahl zu welchem Spielenden passt

Die Wahl ist keine Frage des Geschmacks, sondern der Wohnadresse und der Erwartung an ein Angebot.

Wer in einem der deutschsprachigen Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann bei Swisslos Sporttip ein Konto eröffnen. Er bekommt Verlustlimiten mit sofortiger Wirkung nach unten, Cash-Out nur online und nur vollständig, Boosts nur einmal, und ein Auszahlungsmodell mit zwei kostenlosen Abhebungen pro Jahr. Das ist ein Angebot für jemanden, der Regeln mag, die ihm Grenzen setzen, und der lieber eine kleine Quote ohne Überraschungen will.

Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, kann bei der Loterie Romande ein Konto eröffnen. Der Aktionsmechanismus dort läuft über Stadioncodes und Aktionstage; wer die National League verfolgt, hatte im Winter 2025/26 eine echte Gelegenheit für CHF 10 Gratisspielguthaben. Wer nicht ins Stadion ging, war nicht besser dran als ein Konto ohne Aktion.

Wer in der Schweiz wohnt und ein grosses Gratisangebot bei der Registrierung sucht, kommt an den acht Marken ohne Bewilligung nicht vorbei. Er zahlt dafür mit dem Schweizer Schutz: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, eine mögliche DNS-Sperre der Domain, keine Schranke gegen ein Konto auf falschen Namen.

Wer es wissen will und trotzdem ein Konto bei einer Marke ohne Bewilligung eröffnet, sollte zwei Dinge tun. Erstens die Domain gegen die veröffentlichte Sperrliste prüfen, weil sich die Liste ändert. Zweitens die Teilnahmebedingungen der Aktion lesen, bevor er einzahlt, weil ein ausländisches Guthaben nicht denselben Bedingungen folgt wie ein Schweizer Gratisspielguthaben. Das ist kein Appell, sondern die einzige Prüfung, die ihm bleibt.

Für alle, die in der Schweiz wohnen und nur bei einem bewilligten Veranstalter spielen wollen, ist die Antwort auf die Frage nach der grossen Gratiswette ernüchternd und klar: Es gibt sie hier nicht. Es gibt CHF 10, gelegentlich, an begrenzten Aktionstagen, innerhalb eines gesetzlichen Rahmens, der den Anbieter in die Defensive zwingt und den Spielenden in den Vorteil, wenn er die Bedingungen liest.

Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung

Erhalten Neukunden in der Schweiz bei der Registrierung eine Gratiswette?

Nicht als Regel. Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Zustimmung deckt eine einzelne Aktion, nicht ein dauerhaftes Neukundenprogramm. Die konkrete Ausgestaltung steht nur in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Warum fallen die Gratisaktionen der beiden Veranstalter so klein aus?

Weil sie vorab bewilligt werden müssen und jede Aktion einzeln geprüft wird. Hinzu kommt, dass beide Veranstalter mit Boosts auf bestehende Wetten arbeiten statt mit Gratisguthaben. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit Quote ab je 1.50 – ein Anreiz zur Nutzung, nicht zur Anmeldung.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit zurückbezahlt?

Nein. Der Einsatz des Gratisspielguthabens wird bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt. Bei einer Wette über CHF 10 Guthaben zu einer Quote von 1.90 fliessen im Trefferfall CHF 19 zu, nicht CHF 29 – die CHF 10 Einsatz sind verbraucht. Genau darin liegt der Unterschied zwischen dem Nominalwert und dem tatsächlichen Wert des Guthabens.

Wie hoch war das Spielguthaben der Loterie-Romande-Aktion, und wie lange galt es?

CHF 10 Spielguthaben pro Person, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet und musste innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden.

Ab welchen Beträgen schreibt die Loterie Romande Gewinne direkt dem Wallet gut?

Bis CHF 1’000 netto geht der Gewinn direkt ins Wallet. Darüber wird er auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Einzahlungen sind auf maximal CHF 10’000 im 30-Tage-Zeitraum limitiert, ebenso ist das Wallet-Guthaben bei diesem Betrag gedeckelt. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei Registrierung bewerben?

Sie haben keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Domains können auf die Gespa-Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden. Wer dort spielt, trägt das Risiko selbst.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»