Freiwetten Neukunde 2026 – willkommen in einem Markt mit zwei Türen

Updated Oktober 2026
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Freiwetten für Neukunden in der Schweiz sind kein Massenprodukt, und das ist keine Panne, sondern Gesetz. Wer aus Deutschland die Schlagzeilen kennt – fünf Euro Startguthaben ohne Einzahlung, 100 Prozent auf die erste Einzahlung, Umsatzbedingungen im vierstelligen Bereich – landet hier in einem anderen Raum. Zwei Veranstalter dürfen überhaupt Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Und weil diese Zustimmung im Gesetz steht, redet hier niemand über einen Bonuszugang, sondern über Bedingungen, Gültigkeitsdauern und Limiten, die den Wert einer Aktion deutlich kleiner machen als ihre Zahl.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Geprüft am 29. Oktober 2026 gegen die Aufsicht der Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.

Genau darin liegt die eigentliche Frage dieses Themas. Nicht «welcher Anbieter schenkt am meisten», sondern «welcher der Wege, die mir offenstehen, passt zu mir». Es gibt drei davon: das Konto bei Swisslos, das Konto bei der Loterie Romande, und die ausländische Seite, die jeder kennt, die aber keine Schweizer Bewilligung hat. Der erste Weg führt zu einem Sporttip-Konto in Basel, der zweite zu einem Jouez-Sport-Konto in Lausanne, der dritte zu einer Plattform, deren Rechtsprechung mit keinem Schweizer Gericht zu tun hat. Was jede dieser Türen kostet und was sie gibt, ist der Inhalt der nächsten Abschnitte.

Neukundenangebot: warum die Aktionslandschaft in der Schweiz klein bleibt

Freiwetten sind das, was landläufig als Gratiswette oder Neukundenbonus verkauft wird: Spielguthaben, das man geschenkt bekommt oder dessen Verlust man zurückbekommt. In den meisten europäischen Märkten ist das ein Instrument, mit dem sich ein Anbieter in einem Feld von fünfzig Bewilligungen behauptet. In der Schweiz gibt es dieses Feld nicht. Das Bundesgesetz über Geldspiele kennt für Sportwetten zwei konzessionierte Veranstalter und keine dritte Bewilligung, die ein wettbewerbsfreudiges Startgeld nötig machen würde. Wer sein Produkt trotzdem bewerben will, braucht für Gratisspielguthaben und Freispiele die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – im Jahr 2025 wurden 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Acht Zustimmungen in einem Jahr für einen Anbieter, der ein ganzes Land bedienen soll. Das ist der Grund, warum die Neukundenaktion hier nicht die Rolle spielt, die sie in einem offenen Lizenzmarkt spielt: sie ist nicht der Einstiegspreis in den Markt, sondern eine Ausnahme, die man genehmigen lassen muss. Für den Neukunden heisst das: keine Aktion ist selbstverständlich, keine ist dauerhaft, und die Zahlen, die man von ausländischen Seiten kennt, kommen hier nicht vor.

Der letzte Vorgang in den Westschweizer Kantonen

Was eine genehmigte Aktion in diesem Rahmen bedeutet, lässt sich an einem abgeschlossenen Fall ablesen. Die Loterie Romande führte unter dem Namen «JouezSport – Patinoires et Stades» eine Aktion durch, die am 17. Dezember 2025 begann und am 10. März 2026 endete und an sieben Aktionstagen stattfand. Wer innert sieben Tagen den Code eingab, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, bekam auf sein verifiziertes Konto CHF 10 Spielguthaben gutgeschrieben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Das ist der Massstab. Zehn Franken, ein Zeitfenster von einer Woche, eine Auflage von sieben Terminen, ein Kontingent, ein Verfallsdatum, und am Ende steht keine Auszahlung, sondern Guthaben, das man verspielen muss. Wer aus einem Markt mit dreistelligen Bonusbeträgen kommt, wird hier zuerst den Massstab zurechtrücken müssen: nicht die Höhe des Geschenks ist das Angebot, sondern die Frage, ob man an den Aktionslagen überhaupt in einem Stadion steht.

Rechtslage: warum es hier überhaupt nur zwei Anbieter gibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und unterstehen der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht der ESBK – die ist für Casinos zuständig, und in der Schweiz sind Wetten und Casino zwei verschiedene Bewilligungsarten mit zwei verschiedenen Regelsätzen. Eine Bewilligung braucht einen Veranstalter und ein Spiel, und sie gilt ausdrücklich nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, Sitz Basel, betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sie bedient das Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Zwei Veranstalter mit zwei Gebietskarten: das ist die erste Hürde, die kein Marketing umgeht. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS), in der Praxis dazu den Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Wer in Zürich wohnt, kann sich bei der Loterie Romande nicht registrieren, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip.

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Die Sportwette hat in diesem Land eine geschlossene Angebotsliste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026); Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie dort genannt sind, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, und eine Esport-Sektion gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind gar nicht erst möglich. Das ist der Punkt, an dem der ausländische Vergleich hinkt: dort findet man alles, was sich bepreisen lässt, bis hin zu Märkten, die mit Sport nichts mehr zu tun haben. Hier ist die Liste das Produkt, und sie ist kurz. Wer sich für Exoten interessiert, muss wissen, dass er sie auf keiner bewilligten Schweizer Plattform finden wird – nicht, weil der Anbieter schläft, sondern weil die Liste es nicht hergibt.

Livewetten sind erlaubt, prematch und live, sofern der Veranstalter eine Entscheidung für Livewetten hält. Das Gesetz beschränkt Live auf keinen bestimmten Kreis von Märkten. Cash-Out dagegen ist nirgends geregelt; es ist eine Funktion des einzelnen Anbieters, und man muss sie bei jedem getrennt lesen.

Die Sperrliste: warum eine ausländische Bewilligung hier nichts öffnet

Eine Bewilligung, die nicht in der Schweiz erteilt wurde, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) – gleichgültig, ob sie aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land stammt. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Auf die Einsätze und Gewinne hat er trotzdem keinen Anspruch, wenn sie in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.

Die Gespa führt zudem eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Aufsicht nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Anbieter, die mit neuen Domains innert Stunden wieder erreichbar waren. Wer glaubt, ein Block sei ein Dauerzustand, irrt in beide Richtungen: er verschwindet nicht, aber er wandert.

Was das für den Leser heisst, ist keine Frage der Moral, sondern der Zuständigkeit. Bei einem bewilligten Veranstalter greifen Verlustlimiten, Spielsperre, Register, Ombudsweg und Schweizer Recht. Bei einem ausländischen gibt es keinen dieser Wege. Die Formulierung «ohne Schweizer Bewilligung» ist kein Urteil über die Seriosität eines Unternehmens, sondern eine Tatsache über den Rechtsweg, der einem offensteht, wenn etwas schiefgeht.

Limiten im Wettgeschäft: Neukunden setzen die Grenzen selbst

Die Schweiz kennt keine staatlich verordnete Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Sie kennt etwas anderes, und das ist für einen Neukunden wichtiger: Der Veranstalter muss von jedem Spielenden vor der ersten Teilnahme einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Die Limite ist nicht etwas, das der Markt setzt, sondern etwas, das der Kunde vor dem ersten Wettschein selbst einträgt.

Bei Sporttip sieht das konkret so aus: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden vor der ersten Teilnahme gesetzt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wichtig ist die Richtung: enger geht immer und sofort, weiter erst nach drei Tagen und nur, wenn man es erneut bestätigt.

Diese Reihenfolge ist die eigentliche Schutzfunktion. Ein Neukunde, der in einer euphorischen Viertelstunde eine hohe Limite einträgt, kann sie nicht in derselben Viertelstunde wieder hochziehen – die Verzögerung sitzt genau dort, wo der Impuls entsteht. Und weil die Limite für 1, 7 und 30 Tage getrennt gesetzt wird, ist die kurze Frist die interessantere Zahl: an ihr hängt, wie viel an einem Abend durchgeht.

Sperre, Register und der Weg zurück

Neben den Limiten steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach dem Gesetz kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Die Sperre ist die schärfste der verfügbaren Bremsen, und sie ist bewusst unbequem. Wer sich sperrt, kommt nicht mit einem Klick zurück. Genau das ist der Zweck. Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS), und die Registrierung setzt 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus; die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Bei den Grenzen der Selbstkontrolle lohnt sich ein nüchterner Blick. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist eine Zahl über Verkaufsstellen und nicht über Online-Konten – aber sie relativiert jede Annahme, dass die Kontrolle dort, wo Menschen bedienen, zuverlässig funktioniert.

Was bei einem unkontrollierten Spiel zu tun ist

Die Gespa ist die zuständige Aufsicht und führt das Register der gesperrten Personen. Wer merkt, dass er sein Spiel nicht mehr steuert, sollte die Sperre setzen und sie nicht als Verhandlungsangebot behandeln: die Frist von drei Monaten ist dazu da, dass sie hält. Zuständig für die Beratung sind die kantonal anerkannten Fachstellen, und bei einer Spielsucht nimmt einem dort niemand mehr eine Wette ab.

Die Zwei-Anbieter-Welt als Schutzmechanismus

Es gibt einen Aspekt dieser Enge, der in der Kritik selten vorkommt und trotzdem stimmt: Wenn nur zwei Veranstalter eine Bewilligung haben, gibt es keinen Werbewettlauf um die grössten Startguthaben. Kein Anbieter muss eine Zahl überbieten, weil kein Dritter mitbietet. Die Aktionenlandschaft bleibt klein, und der Neukunde findet statt eines Bonusdschungels eine überschaubare Zahl von Bedingungen. Ob dieser Schutz das Fehlen einer Auswahl aufwiegt, muss jeder für sich entscheiden – aber es ist ein Schutz und keine Nachlässigkeit.

Freiwetten und Gratisspielguthaben: was Neukunden wirklich bekommen

Kommen wir zu dem Stück, das dieses Thema zusammenhält. Eine Freiwette in der Schweiz ist Gratisspielguthaben, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das steht nicht in den Sternchen einer Aktion, sondern in den Bedingungen: bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande dasselbe. Ein Aktionsguthaben von CHF 10 ist damit kein Zehner, den man abheben kann, sondern ein Zehner, der auf dem Konto liegt und nur auf eine Wette gelegt werden kann.

Der entscheidende Vorgang findet also nicht bei der Gutschrift statt, sondern danach. Bei einem Gewinn aus Gratisguthaben wird der Gewinn auszahlbar – vorausgesetzt, er kommt zustande. Das heisst: der Wert einer Freiwette liegt nicht in ihrem Nennbetrag, sondern in der Chance, aus diesem Nennbetrag einen Gewinn zu machen, der dann auszahlbar ist.

Was eine Freiwette im Wert hergibt

Rechnen wir das an einer Aktion durch, deren Bedingungen publiziert sind: die Genfer Promotionsaktion der Loterie Romande mit einem Nennwert von CHF 10. Nehmen wir ausserdem einen illustrativen Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten – ein Rechenbeispiel, keine zitierte Quote und kein Angebot, das so auf der Plattform steht.

Zuerst der Quotenschlüssel dieses Markts: Er beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) und damit rund 95 Prozent. Die Marge des Veranstalters ist die Differenz zwischen 100 Prozent und diesem Auszahlungsanteil, also rund 5 Prozent. Dann der Wert der Freiwette. Der Einsatz der Freiwette ist bei dieser Art Angebot nicht Teil der Auszahlung: Man bekommt den Gewinn, nicht den Einsatz zurück. Der Wert einer solchen Freiwette ist deshalb Gratisbetrag × (Quote − 1) ÷ Quote, multipliziert mit dem Auszahlungsanteil des Markts. Bei CHF 10 und Quote 1.90 ergibt die erste Hälfte rund CHF 4.74, und mit 95 Prozent Auszahlungsanteil landet der Erwartungswert bei ungefähr CHF 4.50.

Vier Franken fünfzig. Das ist der ehrliche Wert hinter der Zahl Zehn, und die Differenz ist keine Gebühr, die jemand einbehält, sondern der mathematische Erwartungswert eines Angebots, das per Gesetz kein Bargeld werden kann. Der Betrag ist eine Schätzung, ein Durchschnitt über viele Wetten zu diesen Bedingungen, kein Resultat, das bei einem einzelnen Wettschein herauskommt. Bei einem Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten sinkt der Wert bei einer Marge von 6 Prozent auf etwa CHF 4.45 und steigt bei einer Marge von 4 Prozent auf etwa CHF 4.55, womit der Nennwert von CHF 10 im Erwartungswert auf etwa vier bis fünf Franken zusammenschrumpft. Die Bedingung, unter der das gilt, ist im Abschnitt zum Wert einer Freiwette erläutert: ein Zweiwegemarkt mit diesen Quoten und ein Betrag, von dem nur das Gratisguthaben gesetzt wird.

Wovon der Wert einer Aktion sonst noch abhängt

Der Nennbetrag ist also die kleinste Grösse in dieser Rechnung. Grösser sind drei andere: ob der Einsatz bei einem Gewinn zurückkommt, welche Quote man findet, und wie lange das Guthaben lebt. Bei einem Angebot, dessen Einsatz mit ausbezahlt wird, ist der Erwartungswert dementsprechend höher als bei der Freiwette. Beim Sporttip-Kombiboost geht die Rechnung nochmals anders: dort passt die Bedingung zur Struktur – mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, dann 5 Prozent Bonus auf den Nettogewinn, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Ein Boost auf einen Nettogewinn ist etwas anderes als ein Guthaben, das ersatzlos verloren geht, wenn die Wette nicht aufgeht.

Die Gültigkeitsdauer ist der Posten, den Neukunden am häufigsten übersehen. Dreissig Tage sind grosszügig gerechnet fünf Wochenenden, und wer die Wette erst im letzten Drittel dieser Frist sucht, findet sie unter Zeitdruck und nicht unter den besten Bedingungen. Der Wert einer Freiwette hängt damit nicht nur an der Quote, sondern auch am Kalender, und der Kalender lässt sich planen.

Was Neukundenaktionen ausländischer Seiten mit dem Schweizer Vergleich nicht teilen

Und damit zu der Frage, die jedem Neukunden zuerst in den Kopf kommt. Seiten ohne Schweizer Bewilligung verteilen grössere Startguthaben, das stimmt, und sie tun es in einem Rechtsrahmen, der mit dem hiesigen nichts zu tun hat. Was dort nicht existiert: die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Ombudsweg, die Pflicht zu den Verlustlimiten nach Art. 87 VGS, der Anspruch auf Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Wettangebot ausgeschlossen. Wer eine ausländische Freiwette nimmt, bekommt mehr Nennbetrag und weniger Wege, falls etwas nicht läuft. Das ist der Handel, und er lässt sich nicht wegdiskutieren, indem man den Nennbetrag gross schreibt.

Anbieter im Vergleich: zehn Namen, welche Kriterien für Neukunden zählen

Die folgende Übersicht stellt die zwei bewilligten Veranstalter den acht ausländischen Plattformen gegenüber, die Schweizer Spielende in der Praxis sehen. Die Spalten nennen zuerst den Namen, dann den Bewilligungsstatus in der Schweiz und schliesslich die Stelle, die eine Bewilligung erteilt oder als Quelle genannt wird.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert (Art. 4 BGS)
Rabona ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert (Art. 4 BGS)
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert (Art. 4 BGS)
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert (Art. 4 BGS)
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die beiden Gruppen in einer Tabelle zu zeigen, heisst nicht, sie seien vergleichbar. Bei den ersten zwei Zeilen steht eine Bewilligung, bei den übrigen acht steht ein Status, der in der Schweiz nichts eröffnet: kein Sperrregister, kein Ombudsweg, kein Schweizer Rechtsschutz. Auffällig ist, wie gleichförmig die untere Hälfte der Tabelle aussieht. Von acht ausländischen Marken hat genau eine – X3Bet – überhaupt eine Bewilligung, die eine dritte Quelle benennen kann, und selbst sie hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist die Versuchung dieser Liste: sie sieht nach einem Anbieterfeld aus, ist aber ein Feld aus zwei Genehmigungen und acht Verweisen.

Der wichtigste Vergleichsposten für Neukunden steht deshalb gar nicht in der Tabelle, sondern in den Bedingungen darunter. Bei Swisslos entscheidet die Auszahlungsregel über den Nutzen: Zweimal innerhalb von 365 Tagen ist die Auszahlung auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die Loterie Romande lässt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage zu und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, darüber geht es auf die angegebene IBAN. Wer diese Sätze kennt, weiss mehr über den Wert seiner Wette als jeder Neukunde, der nur den Startguthabenbetrag liest.

Die zwei bewilligten Veranstalter und acht Plattformen ohne Schweizer Zulassung

Swisslos Sporttip: das Konto für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist die eine der beiden Türen, und beim Neukunden beginnt sie mit einer Registrierung, die keine Abkürzung kennt: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person, Ausweis hochladen. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Das Neukundengeschenk ist kein Geldgeschenk. Es besteht aus Mechanismen, die in den Regeln stehen: dem Kombiboost, der nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt und mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 verlangt, und den Quoten- und Profitboosts, die nur für Prematch-Einzelwetten im Onlinebereich gelten, pro Wettendem einmal nutzbar sind und bei einem Cash-Out verfallen. Wer einen Boost mit einem Cash-Out kombiniert, verliert ihn also. Ein Detail, das die Aktionskommunikation selten erwähnt.

Auf der Einzahlungsseite steht PostFinance Pay zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lässt sich online oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Einsatzgrenzen sind eng und ändern sich nach den Regeln jederzeit: CHF 1 Minimum pro Einzel- und Kombinationswette, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Bestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, darüber wird innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen.

Diese Staffelung nach oben ist nicht zufällig. Der Kombinationsspieler darf zehnmal so viel setzen wie der Einzelspieler, und das sagt etwas über das erwünschte Verhalten. Ein Neukunde mit einem Zwanziger auf der Einzelwette merkt von dieser Grenze nichts. Ein Systemspieler mit vier Stellen auf dem Schein schon. Die Spannung liegt darin, dass Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann.

Swisslos Sporttip: was die Regeln im Detail vorschreiben

Ein paar Regelmechanismen entscheiden darüber, ob eine Wette nach der eigenen Vorstellung ausgeht, und ein Neukunde sollte sie kennen, bevor er die erste Kombination baut. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für den Spielenden ist das die letzte Stelle, an der eine Wette kleiner wird als gerechnet, und über viele Wetten ist es eine stille Gebühr neben der Marge.

Dazu kommen die Regeln, die einen Schein im Nachhinein verändern. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen bekommt die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platzierte Wetten zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Beim Cash-Out gibt es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer einen Boost gesetzt hat, verliert ihn beim Cash-Out.

Eine Frist, die kein Neukunde je auf dem Radar hat: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Gerade für einen Neukunden, der den Wettschein verlegt, ist die 26-Wochen-Frist die teuerste Zeile im Regelwerk.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten. Beides steht in den Spielregeln und ist Teil dessen, was die Bewilligung verlangt.

Was den Schutz angeht, ist Sporttip eine der beiden vollständigen Türen. Verlustlimiten, Spielsperre und Register greifen, die Auszahlung landet auf dem eigenen Konto, und eine unbefristete Sperre wirkt bis in die Casinos hinein. Der Haken ist nicht der Schutz, sondern die Enge: eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, kein Esport, keine Karten- und Eckballmärkte, und in spielentscheidenden Momenten eine Quote, die auf 1.00 fallen kann.

Loterie Romande Jouez Sport: das Pendant für die Westschweiz

Die zweite der beiden bewilligten Türen bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat hier sein Konto – und wer in Bern oder Zürich wohnt, hat keines.

Die Limiten sind grosszügig gerechnet und trotzdem verbindlich: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Und dann ist da die Aktion, die in diesem ganzen Feld der einzige gut dokumentierte Fall eines Neukundengeschenks ist. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen, das Guthaben von CHF 10 war 30 Tage gültig, das Kontingent betrug 7’000 Stück, und es wurde nur an jene ausgegeben, die den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen in einem verifizierten Konto eingaben. Der Zugang zum Geschenk setzte also voraus, dass man an einem der sieben Termine in einem Stadion sass oder die Zahl von jemandem bekam, der dort war. Das ist kein Vorwurf an den Veranstalter, sondern der Beweis, wie eng der Rahmen ist, in dem ein solches Geschenk überhaupt stattfinden darf.

Wer Westschweizer ist und ohnehin im Stadion steht, hat hier die einfachste Verbindung zwischen Alltag und Neukundenangebot, die es in diesem Land gibt. Wer nicht, für den bleiben die normalen Bedingungen: Verifizierung, Limiten, und Wetten ohne Geschenk.

Was Schweizer Spielende bei den acht ausländischen Marken antreffen

Die acht Plattformen in der Übersicht sind kein Vergleichsfeld im üblichen Sinn, denn keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und keine darf hier beworben werden. Sie sind trotzdem Teil des Bildes, weil Schweizer Spielende sie erreichen – über die Sperrliste, über Suchanfragen, über Empfehlungen. Was sie eint, ist der Befund über die Bewilligung: Bei sieben ist eine Bewilligung nicht etabliert, bei X3Bet melden Drittquellen Tobique in Kanada, und in beiden Fällen hat sie in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine dieser Plattformen ist an das Schweizer Sperrregister angebunden, keine eröffnet einen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Für einen Neukunden ist damit eine Regel die wichtigste: ein ausländischer Anbieter ist keine Alternative innerhalb des Schweizer Systems, sondern ein Platz ausserhalb davon. Das ist keine Wertung der Unternehmen, sondern eine Aussage über das, was im Fall einer Auseinandersetzung trägt. Wer trotzdem dort spielt, sollte wissen, dass ein allfälliger Gewinn nach der Praxis mindestens eines Kantons anders behandelt wird als ein Gewinn bei einem bewilligten Veranstalter.

Was von einem Neukundenkonto übrig bleibt, wenn es zum Streit kommt

Bei den zwei bewilligten Veranstaltern gibt es einen Weg, bei den acht übrigen nicht. Eine verweigerte Auszahlung bei Sporttip lässt sich innert 10 Tagen per Einschreiben einsprechen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Stelle, die einen solchen Schritt entgegennimmt. Für einen Neukunden, der sein erstes Konto eröffnet, ist das die Frage, die er sich vorher stellen sollte: nicht ob ein Anbieter existiert, sondern wer zuständig ist, wenn er nicht zahlt.

Registrierung: welche Wege einem Neukunden offenstehen

Der Weg zum ersten Wettschein beginnt mit einer Entscheidung, die man nicht rückgängig machen kann: dem Wohnsitz. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, also in einem der Deutschschweizer Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein, kann ein Sporttip-Konto eröffnen, sofern er mindestens 18 Jahre alt ist, keine bestehende Spielsperre hat und sich zum ersten Mal registriert. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, kann ein Konto bei Jouez Sport eröffnen. Für alle anderen Wohnsitze gibt es kein bewilligtes Schweizer Online-Konto, und das ist die Grenze, die vor jeder Aktion kommt.

Die Registrierung selbst läuft über einen Ausweis. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, und ein Konto pro Person ist die Regel (Art. 47–52 VGS). Das ist mehr Aufwand als auf einer ausländischen Seite, und es ist gleichzeitig die Voraussetzung dafür, dass eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen möglich ist – anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Wettangebot ausgeschlossen (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Direkt nach der Registrierung und vor der ersten Wette kommt die Limitenabfrage. Bei Sporttip werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage verlangt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein Neukunde, der diese Abfrage als Formalität wegklickt, hat die einzige Stellschraube verpasst, die er ohne Frist und ohne Begründung nach unten drehen kann.

Wer die Reihenfolge bis hierher durchgeht, merkt, dass die Reihenfolge selten eine finanzielle Hürde bereithält. Einzahlungen sind nicht Bedingung, um überhaupt ein Konto zu führen, und das bewilligte Schweizer Angebot kennt keine Kreditvergabe an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Die Hürde ist eine andere: der Ausweis, der Wohnsitz, die Limitenfrage. Wer vorhat, nebenbei ein Konto zu führen, wie er es von anderen Seiten kennt, wird an dieser Reihenfolge hängen bleiben.

Was Neukunden über die Steuer ihrer Gewinne wissen sollten

Ein Gewinn bei einem Schweizer Grossspiel ist bis zu einem Freibetrag steuerfrei und wird erst darüber steuerpflichtig. Der Bund setzt den Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn an, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Neukunde gewinnt weit unterhalb dieser Grenze; auf dem Gewinn eines gewöhnlichen Wettscheins liegt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer.

Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer das von anderen Märkten kennt, sucht sie hier vergeblich. Anders sieht es bei Gewinnen aus dem Ausland aus: Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis mindestens eines Kantons, Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat damit eine zweite Unsicherheit neben dem fehlenden Rechtsweg.

Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wer die eigene Situation geklärt haben will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Ein Wettschein über ein paar Franken löst in der Regel keine Frage aus; einer, der vier Stellen erreicht, schon.

Werbung: was dieses Umfeld sich erlauben darf und was nicht

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht.

Für einen Neukunden ist an dieser Regel interessant, wie stark sie das Bild prägt, das er von diesem Markt hat. Wenn der grösste Teil der Werbung, die er sieht, von Anbietern kommt, deren Angebot in der Schweiz nicht bewilligt ist, dann sieht er ein Angebot, das er hier nicht beanspruchen kann – und erfährt von den zwei Türen, die ihm tatsächlich offenstehen, am wenigsten. Genau das ist der Grund, warum die hiesige Aktionenlandschaft vielen Neukunden kleiner vorkommt, als sie ist: nicht weil wenig angeboten wird, sondern weil über das Angebotene am wenigsten geredet wird.

Anbieterwahl: welcher Weg zu welchem Neukunden passt

Fassen wir zusammen, was die drei Wege auseinanderhält. Der erste Weg, das Konto bei Swisslos, passt zu einem Neukunden mit Wohnsitz in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein, der eine Schweizer Bewilligung, verbindliche Limiten, das Sperrregister und einen Schweizer Ombudsweg über den Boost mitnehmen will. Er ist die richtige Tür für jemanden, der Kombinationswetten mag und den Nettogewinn-Boost reizvoller findet als ein Startguthaben, das ohnehin nur vier bis fünf Franken wert ist. Er ist die falsche Tür für jemanden, der Eckballmärkte, Esport oder Wetten auf politische Ereignisse sucht, weil diese gar nicht auf der Liste stehen.

Der zweite Weg, das Konto bei Jouez Sport, ist derselbe Schutz für einen anderen Wohnsitz. Wer in der Westschweiz wohnt und im Stadion steht, hat zusätzlich die Aktionsform, die hier noch am ehesten einem klassischen Neukundengeschenk ähnelt – mit allen Grenzen, die oben stehen. Der dritte Weg, eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung, ist die Option für jemanden, der den grösseren Nennbetrag über den Rechtsweg stellt. Das ist eine Entscheidung, die man treffen darf, und sie hat ihren Preis: den Weg zum Recht, die Steuerfrage und die Blockierung der Domain.

Wer sich zwischen diesen Wegen nicht entscheiden will, hat noch eine vierte, nüchterne Möglichkeit: erst das Konto und die Limiten, später die erste Wette. Ein Neukunde muss nicht in der ersten Woche setzen, um dabei zu sein, und er zahlt für dieses Zuwarten nichts. Das ist der Punkt, an dem die Werbung und die Wirklichkeit am weitesten auseinanderliegen.

Häufige Fragen zu Freiwetten für Neukunden

Gibt es in der Schweiz überhaupt Freiwetten für Neukunden, und wer bietet sie an?

Handeln dürfen nur die zwei Veranstalter mit Bewilligung: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Freiwetten und Gratisspielguthaben brauchen zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Gespa, die 2025 vierundzwanzigmal an die Loterie Romande und achtmal an Swisslos ging. Von Aktionen ausserhalb dieser zwei Türen ist auf dem bewilligten Markt nichts zu erwarten.

Was war die letzte Aktion der Loterie Romande, und wie wurde das Guthaben gutgeschrieben?

«JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen in einem verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Das Guthaben war 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, und das Kontingent betrug 7’000 Stück.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz lässt sich ein Neukundenkonto eröffnen?

Mindestens 18 Jahre, dazu Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, praktisch dazu den Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Registrierung pro Person mit geprüfter Identität.

Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Nicht zwingend. Die dokumentierte Aktion der Loterie Romande setzte eine Einzahlung nicht voraus, sondern den Aktionscode und ein verifiziertes Konto. Gratisspielguthaben bleibt aber in jedem Fall nicht auszahlbar, und bei Swisslos verlangt der Gratisguthaben-Kauf einen Mindestbetrag von CHF 20 sowie eine 30-Tage-Grenze von CHF 10’000 für Einzahlungen.

Warum brauchen Boni für Neukunden die Zustimmung der Gespa?

Weil das Geldspielgesetz Gratisspielguthaben und Freispiele ausdrücklich an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht bindet (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht begrenzt damit Zahl und Zuschnitt solcher Aktionen. Für den Neukunden bedeutet die Zustimmungspflicht, dass jede Aktion befristet, kontingentiert und buchhalterisch nachvollziehbar ist.

Worin unterscheiden sich Neukundenaktionen ausländischer Seiten bei Schutz und Rechtsweg?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Solche Plattformen sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, eröffnen keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Bei einem bewilligten Veranstalter greifen dagegen die Verlustlimiten, das Register und die Schweizer Ombudswege.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»