Willkommensbonus Sportwetten 2026: kleine Aktionen, harte Bedingungen, klare Wege
Stand 29. Oktober 2026; Bewilligungen und Aktionsbedingungen geprüft gegen die öffentlich zugänglichen Angaben der Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.

Wer «Willkommensbonus Sportwetten» in eine Suchmaske tippt, hat meistens eine Vorstellung davon, was kommen wird. Ein Konto, eine Einzahlung, ein Betrag, der den Start leichter macht. In der Schweiz ist genau das die falsche Reihenfolge: Zuerst steht die Frage, bei wem man überhaupt ein Konto eröffnen darf, dann die Frage, was dieser Veranstalter an Aktionen anbietet, und erst am Schluss rechnet man nach, was der Aktionsbetrag wert ist. Wer die Reihenfolge umdreht, landet bei einem der vielen ausländischen Angebote, die es hier gibt, und stellt später fest, dass weder eine Schweizer Aufsicht noch ein Schweizer Sperrregister noch ein Schweizer Rechtsweg daran hängt.
Diese Seite geht der zweiten Frage nach: welche Wege einem Neukunden in der Schweiz offenstehen, was sie kosten und für wen welcher Weg taugt. Sie ist keine Anleitung zum Wetten und nennt keinen Sieger. Sie rechnet nach.
Die Rechtslage: eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz
Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Bewilligung, die das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) verlangt. Online-Sportwetten sind dort ein Grossspiel — es braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und beide gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Aufsicht führt die Gespa in Bern, die Interkantonale Geldspielaufsicht; die Eidgenössische Spielbankenkommission ist für diese Frage nicht zuständig, sie beaufsichtigt die Casinos. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt: die Gespa publiziert nur die Sperrliste.

Wer heute ein grosses Willkommensangebot mit hohem Bonus und lockerer Umsatzbedingung sieht, sieht deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Schweizer Produkt.
Wer die zwei Veranstalter sind
Der eine ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip. Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das ist eine Genossenschaft mit einem öffentlichen Auftrag, keine Marketingfirma, und das merkt man an allem, was sie anbietet.
Der andere ist die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Zwei Veranstalter für ein Land — das ist die Grösse dieser Branche in der Schweiz, und sie erklärt, warum die Aktionsvielfalt überschaubar bleibt.
Dienstgebiete: wer wo ein Konto eröffnen kann
Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer aus der Deutschschweiz versucht, bei Jouez Sport ein Konto zu eröffnen, scheitert nicht an einer Bedingung, die man verhandeln könnte, sondern an der Aufteilung des Landes in zwei Zuständigkeiten. Für einen Neukunden heisst das: von den zwei bewilligten Wegen steht ihm in der Regel genau einer offen.
Was überhaupt gewettet werden darf
Die bewilligte Sportwette ist eine geschlossene Veranstaltung. Grundsätzlich dürfen nur Sportereignisse Gegenstand einer Wette sein — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten zulässig sind, steht in der Liste der Gespa (Fassung 10.09.2026). Qualifikationsrunden zählen nur, soweit sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, einen Esport-Abschnitt ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter die entsprechende Bewilligung hält; das Gesetz schränkt nicht auf bestimmte Live-Märkte ein.
Ein Neukundenangebot ist bei den zugelassenen Veranstaltern klein, und die Aktionsbedingungen entscheiden: Fristen, Mindestquote, Umsatz und die Frage, ob Guthaben ausbezahlt wird. Diese Liste ist die eigentliche Bonusbedingung in der Schweiz. Wer sie kennt, liest jedes Gratisversprechen anders.
Ausländische Angebote und die Sperrliste
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielerin wird nach der Rechtsauffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es existiert kein Spielerschutz und keine Fairplay-Kontrolle. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains per Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend. Eine Sperrliste ist kein Zaun, sie ist ein Aufwand für den Anbieter.
Die ehrliche Gegenüberstellung sieht so aus: ausländisch bedeutet keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Bewilligt bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzanforderung und eine Ausweiskontrolle. Keine der beiden Seiten ist von sich aus «die sichere Wahl». Das ist der erste Punkt, an dem ein Leser mehr über sein eigenes Konto erfährt als über das Angebot.
Was das Gesetz über Bonus und Werbung sagt
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS); für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist Werbung verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht. Bonusbeträge und Bonusbedingungen stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters — nicht in einer Datenbank und nicht in einem Vergleichsportal.
Der wichtigste Satz dieser Seite lässt sich damit in wenigen Worten sagen: In der Schweiz gibt es Gratisguthaben nicht, weil ein Anbieter es verschenken will, sondern weil die Aufsicht zugestimmt hat, und diese Zustimmung kommt mit Bedingungen.
Der Spielerschutz: Limiten vor dem ersten Einsatz
Hier liegt der Punkt, an dem sich Schweizer Sportwetten von fast allem unterscheiden, was ein Leser aus dem Ausland kennt. Der Schutz steht vor dem Anreiz, und zwar in der Bedienführung selbst. Wer zum ersten Mal bei Sporttip teilnehmen will, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der gesetzliche Rahmen verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat einfordert (Art. 87 VGS); gesetzlich wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Einen staatlich festgelegten Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht — die Limite ist die des Spielenden, nicht die des Staates. Wer sich bei der Eröffnung über die Eingabemaske ärgert, sollte wissen, worüber er sich ärgert: es ist das Konto, das ihn später vor sich selbst schützt, und es ist das einzige, das ihm in diesem Markt garantiert wird.
Selbstsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und die Sperre wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Spielsperre ist frühestens nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Was das für Aktionen bedeutet: Eine Sperre gilt auch für Aktionen und Guthaben. Ein Spielguthaben aus einer Promotion verschwindet mit dem Konto, und zwar ohne Auszahlung. Das ist der Grund, warum eine Spielpause und ein laufender Aktionsumsatz einander ausschliessen. Wer eine Pause braucht, braucht sie; der Aktionsbetrag ist bei diesem Entscheid kein Argument, und wer ihn zum Argument macht — auch gegen sich selbst — hat schon verloren.
Alter, Konto und Verifikation
Sportwetten stehen in der Schweiz Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, online wie am Verkaufspunkt (Art. 72 BGS). Bei Sporttip gilt zusätzlich: wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS) ist die Regel.
Der Gespa-Testkauf 2025 relativiert die Vorstellung, am Verkaufspunkt greife der Schutz zuverlässig: Bei 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist eine Zahl, die man nicht mit einer Parole beantwortet, sondern mit einem Hinweis: Die Alterskontrolle am Tresen ist eine Handlung des Personals, die Kontoeröffnung online ist eine Prüfung durch ein System. Für einen Bonus, der eine Registrierung voraussetzt, spielt nur die zweite eine Rolle.
Aktionen und Gratisguthaben: was ein Angebot wirklich ist
Ein Neukundenangebot ist in der Schweiz ein kleines Ding. Was es gross aussehen lässt, sind die Wörter. «Gratiswette» klingt nach den gleichen Rechten wie eine bezahlte Wette — der Unterschied steckt darin, dass ein Einsatz aus Aktionsguthaben in der Regel nicht ausbezahlt wird. Wer eine Gratiswette über CHF 10 bei Quote 2.50 gewinnt, bekommt nicht CHF 25, sondern CHF 15, und die Differenz ist keine Kleinigkeit, sondern das Geschäftsmodell des Werbeworts. Bei einer gewöhnlichen Wette zahlt der Buchmacher den Einsatz mit aus, weil es der Einsatz des Wettenden war. Bei Aktionsguthaben war er es nie.
Gratisspielguthaben braucht Gespa-Zustimmung
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Zahl von 2025 sagt mehr über die Schweizer Aktionslandschaft als jede Werbebroschüre: 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Wer in dieser Grössenordnung denkt, versteht sofort, warum die Angebote hier aussehen wie sie aussehen: ein bisschen Spielguthaben, eine Quote mit Zuschlag, ein Boost auf den Nettogewinn. Kein vierstelliger Bonus, kein «100 % bis CHF 500».
Die Aktion der Loterie Romande als Beispiel
«JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die vollständige Anatomie einer Schweizer Neukundenaktion: ein Betrag, eine Frist, ein Kontingent, ein Verfall, keine Auszahlung. Der Aufwand, an den Code zu kommen, war nicht über die Plattform zu erledigen, sondern über einen Stadionbesuch — ein Marketinginstrument, das nur funktioniert, weil das Kontingent knapp war.
Sporttip: Boost statt Bonus
Swisslos fährt keine Gratisguthaben-Kampagne, sondern Boosts, und die Bedingungen sind der eigentliche Inhalt. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Boost auf den Nettogewinn ist die schonendere Form eines Werbegeschenks, weil er die Gewinnseite anfasst und nicht die Einsatzseite — und weil er bei den kleinen Staffeln so bescheiden ausfällt, dass kaum jemand die Werbewirkung dafür kauft.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist der wichtigste: Wer den Boost mitnimmt und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung — der Boost und die Ausstiegsfreiheit sind zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschliessen.
Was der Kombiboost über eine Beispielwette sagt
Die Bedingung «mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50» ist einfach aufzuschreiben und schwer zu bezahlen. Der Vergleich von zwei Staffelungen über einen illustrativen Wettschein zeigt, woher der Unterschied kommt — die Quoten sind ein Rechenbeispiel, kein Kurs.
Zuerst die kleine Staffel: ein kombinierter Wettschein über vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10. Das Produkt der vier Quoten ergibt eine Gesamtquote von 9.7920, der mögliche Gewinn beträgt damit CHF 97.92 und der Nettogewinn CHF 87.92. Der Kombiboost von 5 % auf den Nettogewinn legt CHF 4.40 darauf, die Auszahlung steigt auf rund CHF 102.32.
Dann die Fünfzehn-Staffel: fünfzehn Voraussagen, jede mit Quote 1.60, wieder CHF 10 Einsatz. Die Gesamtquote beträgt 1.60 hoch 15, also rund 1’152.9216. Aus CHF 10 werden damit rechnerisch rund CHF 11’529.22, der Nettogewinn liegt bei rund CHF 11’519.22. Bei 100 % Bonus auf den Nettogewinn wären es also rund CHF 23’038.44 Auszahlung — womit zugleich klar ist, warum die Erhöhung limitiert ist.
Die Spannweite zwischen rund CHF 100 und diesem Wert auf fünfzehn Richtigen ist kein Datenfehler, sondern eine Aussage über das Produkt: Der Kombiboost zahlt am meisten dort aus, wo er am seltensten greift. Der Prozentwert steigt mit der Zahl der Voraussagen, die Bedingung von je mindestens 1.50 wird mit jeder zusätzlichen Voraussage härter, und die Chance, alle fünfzehn zu treffen, ist der Preis für die 100 %. Ein rechnerisches Beispiel, kein Ausblick: Die Zahlen sagen nicht, dass jemand fünfzehn Richtige holt, sie sagen nur, was der Boost täte, wenn er es täte. Der realistische Nutzen liegt bei der mittleren Staffel — vier bis sieben Voraussagen, wo ein Zuschlag auf den Nettogewinn von 5 % bis 20 % auf einem Wettschein landet, den man auch tatsächlich einmal trifft. Und dieser Nutzen bleibt klein: CHF 4.40 auf einen Wettschein, der überhaupt nur gewinnt, wenn vier Voraussagen stimmen.
Die Rangliste: die zehn bewerteten Plattformen
Verglichen wird, was die zugelassenen Veranstalter an Aktionen bieten, mit Einsatzgrenzen und Zahlungsweg — und daneben, nüchtern, was die ausländischen Angebote sind. Die Bewertungskriterien sind für alle zehn gleich. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern sind es die Aktions- und Teilnahmebedingungen; bei den acht ausländischen Plattformen ist die erste Zeile jedes Mal dieselbe, und sie ist keine Formalie: ohne Schweizer Bewilligung.
Die erste Spalte der folgenden Übersicht nennt die Plattform, die zweite ihren Bewilligungsstatus in der Schweiz, die dritte den Veranstalter beziehungsweise die angegebene Bewilligung. Bei den ausländischen Plattformen ist die Angabe zur Bewilligung schlicht nicht festgestellt, und in der Schweiz hat sie ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS).
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. angegebene Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| HornetBet | keine | Bewilligung nicht festgestellt |
| bet365 | keine | Bewilligung nicht festgestellt; steht nach Angabe der Gespa auf der Sperrliste |
| BassBet | keine | Bewilligung nicht festgestellt |
| Sportaza | keine | Bewilligung nicht festgestellt |
| HighFlyBet | keine | Bewilligung nicht festgestellt |
| bet-at-home | keine | Bewilligung nicht festgestellt; von der Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping genannt |
| BetPanda | keine | Bewilligung nicht festgestellt |
| BetOnRed | keine | Bewilligung nicht festgestellt |
Zwei Zeilen sagen «ja», acht sagen «keine», und dazwischen liegt kein Graubereich. Wer eine Plattform in den unteren acht Zeilen mit dem Wort «legal» beschreibt, beschreibt etwas anderes als den Schweizer Rechtszustand. Ein ausländischer Anbieter kann eine Bewilligung haben, die er selbst angibt; in der Schweiz veranstaltet er trotzdem ohne Bewilligung, hängt an keinem Sperrregister, bietet keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf der Sperrliste landen (Art. 86–93 BGS). Der zweite Blick auf die Tabelle gilt der mittleren Spalte: Sie unterscheidet nicht zwischen guten und schlechten Anbietern, sondern zwischen geprüften und ungeprüften. Nur bei den ersten zwei Zeilen hat eine Schweizer Behörde das Produkt, die Limiten und die Auszahlungswege angeschaut.
Dass die Liste kurz ist, ist keine Auswahlentscheidung. Sie ist das Gesetz.
Was ein Gratisguthaben für den Leser bedeutet
Bevor ein Leser ein Konto eröffnet, um an eine Aktion zu kommen, sollte er die Kosten des Kontos kennen, nicht die Kosten der Aktion. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen. Diese Grenzen sind Aktionsbedingungen im weiteren Sinn: Bei einem Boost, der eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage verlangt, entscheidet der Höchsteinsatz darüber, wie viel der Boost überhaupt bewegen kann.
Einsatz, Gewinn und Auszahlung
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Gesamtquote von 9.7920 sind das CHF 97.92 — der Betrag, der beim Wettenden ankommt. Wer die Kombination aus Trefferwahrscheinlichkeit und Abrundung einmal nachgerechnet hat, versteht, warum ein Boost von 5 % auf den Nettogewinn in der Praxis eine Ziffer auf dem Wettschein ist, keine Wende im Budget.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Wichtig für jeden Aktionsgewinn: Gratisspielguthaben ist bei beiden nicht auszahlbar.
Wallets, Limiten und Zahlungswege
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mindestens CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Zwei Veranstalter, zwei ähnliche Obergrenzen, und beide gelten für das Guthaben insgesamt, nicht nur für den Aktionsbetrag.
Die Herkunft des Geldes ist gesetzlich geregelt, und das ist für einen Bonus entscheidend: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und Kredit an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein Veranstalter, der auszahlen will, kann einem Kontoinhaber nichts auf ein fremdes Konto schicken, und anonyme Brieftaschen sind in diesem System schlicht nicht vorgesehen. Wer ein ausländisches Angebot wegen seiner Auszahlungswege interessant findet, sollte den Unterschied wortwörtlich nehmen.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Drei Prozent auf eine Auszahlung sind kein Schreckgespenst, aber sie sind auch kein Marketingtext — sie sind eine Gebühr, die man vorher kennt oder nachher bezahlt.
Grundlagen: Regeln, die im Ernstfall zählen
Ein paar Regeln entscheiden darüber, ob ein Wettschein am Ende etwas wert ist, und keine davon steht in einer Werbeanzeige. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (etwa 90 Minuten Fussball) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Zwei weitere Regeln betreffen die Konstruktion eines Wettscheins. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für den Kombiboost ist der zweite Punkt entscheidend: Eine Voraussage mit Quote 1.00 fällt aus der Zählung der Voraussagen mit mindestens 1.50 heraus, und aus vier Voraussagen können drei werden. Der Boost, den man eingeplant hat, hängt an einem Wettprogramm, das man nicht kontrolliert.
Cash-Out und warum er einen Boost kostet
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer rechnen kann, sieht hier zwei Mechanismen auf denselben Wettschein wirken: Der Boost erhöht den Nettogewinn, das Cash-Out senkt den erzielbaren Betrag — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Wettender, der den Boost mitnimmt und dann beim ersten Rückstand aussteigt, hat weder das eine noch das andere. Das ist keine versteckte Falle, es steht in den Bedingungen; es macht nur deutlich, dass ein Bonus auf ein Produkt trifft, das seine eigenen Regeln hat.
Der Steuerfreibetrag und die ausländische Alternative
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig — der Bundesbetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, deshalb gilt «je nach Kanton», und keine einzelne kantonale Zahl gehört auf diese Seite. Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer die ausländische Route wählt, wählt also nicht nur den grösseren Bonus, sondern auch eine andere Steuerlogik. Das ist allgemeine Information, keine Beratung — für die eigene Situation fragt man eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Die zehn Plattformen im Einzelnen
Jede der folgenden Bewertungen beschreibt, was auf der Plattform tatsächlich geregelt ist, und schliesst mit einer Einordnung. Die Reihenfolge beginnt bei den beiden Veranstaltern, die in der Schweiz bewilligt sind, und geht dann zu den Plattformen ohne Schweizer Bewilligung.
Swisslos Sporttip: der Boost-Veranstalter mit den schärfsten Kontrollen
Swisslos betreibt Sporttip auf Basis einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip, und ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet: die Deutschschweizer Kantone, der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Registrierung verlangt 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person; die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
An Aktionen bietet Sporttip keine Gratisguthabenkampagne, sondern Instrumente, die an eine Wette gekoppelt sind. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, mit limitiertem Einsatz und limitierter Erhöhung. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, und beide sind pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.
Das Handeln ist mit CHF 1 Mindesteinsatz je Einzel- oder Kombinationswette und CHF 1’000 Höchsteinsatz je solcher Wette beziehungsweise CHF 10’000 je Systemwette begrenzt, änderbar jederzeit und ohne Angabe von Gründen. Guthaben lässt sich per Online-Zahlungsart oder Einzahlungsschein ab CHF 20 kaufen, bis CHF 10’000 in 30 Tagen und nur solange das Wallet unter CHF 9’999 bleibt; PostFinance Pay gehört zu den angebotenen Zahlungswegen und wird in der App bestätigt. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die Bewertung dieser Plattform hängt an einer Eigenschaft, die kein anderes Haus in dieser Liste hat: Der Kombiboost belohnt nicht den Neukunden, sondern den, der vier oder sieben Voraussagen auf einem Schein richtig hat, und der Prozentsatz steigt mit einer Bedingung, die härter wird. Für einen Wettenden mit einem festen, kleinen monatlichen Einsatz — und genau das sind die meisten Konten hier, bei CHF 1 Mindesteinsatz und Verlustlimiten, die man selbst setzt — ist der Nutzen klein und sein Eintreten selten. Für einen, der ohnehin Kombinationen mit vier bis sieben Spielen baut und nichts anderes tut, ist der Zuschlag auf den Nettogewinn die ehrlichste Form eines Geschenks: er verändert die Auszahlung, nicht die Beurteilung des Spiels. Und bei der Limite von CHF 1’000 pro Kombinationswette liegt die Grenze dessen, was ein 100-%-Boost überhaupt bewegen könnte, ohnehin im Bereich eines einzelnen Wettscheins.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Aktion mit Frist und Kontingent
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Sie hält ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Gespa-Aufsicht, und ihr Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet offen.
Die «Patinoires et Stades»-Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Ein Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, musste innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden und brachte CHF 10 Spielguthaben; insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Interessant an dieser Konstruktion ist der Aufwand für denkbar wenig Geld: ein Stadionbesuch, ein Code, sieben Tage, ein Kontingent, dreissig Tage Gültigkeit. Wer regelmässig an die National League geht und ohnehin ein verifiziertes Konto hat, nimmt den Zehner mit; wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt für dieses Konto gar nicht infrage. Der eigentliche Wert dieser Aktion liegt nicht im Guthaben, sondern in der Rechnung dahinter: Es ist die Schweizer Übersetzung eines Willkommensangebots, und sie fällt genau so aus, wie die Aufsichtsstatistik — im Jahr 2025 24 Zustimmungen für die Loterie Romande — erwarten lässt.
HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung, die das Haus selbst angibt, ist nicht festgestellt, und eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Zugang steht ausserhalb des schweizerischen Systems: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS). Wer dort eine Aktion sieht, sollte wissen, dass ihre Reichweite an der Schweizer Grenze aufhört. Was bleibt, ist der Hinweis auf den Kostenunterschied in der Schweizer Rechtslage: Die Bestrafung trifft den Veranstalter, nicht die Spielerin, aber ein Verfahren gegen den Veranstalter kann Einsätze und Gewinne erfassen.
bet365: auf der Sperrliste der Gespa
Bei bet365 ist die Lage in einem Punkt konkret benennbar: Die Gespa nennt die Plattform als auf ihrer Sperrliste stehend. Das ist kein Gerücht und kein Vorwurf, sondern eine Feststellung der Aufsichtsbehörde. Auch hier gilt die Grundlinie — keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine im Ausland angegebene Bewilligung ist nicht festgestellt und entfaltet hier keine Wirkung. Dass ein Anbieter dieser Grösse auf einer Schweizer Sperrliste steht, ist übrigens der beste Beweis gegen die Idee, eine Sperrliste sei ein Zaun: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, und die Gespa beschreibt dieses Domain-Hopping selbst. Für einen Leser heisst die Blockierung weniger, dass der Anbieter unerreichbar ist, und mehr, dass der Schweizer Gesetzgeber ihn nicht haben will.
BassBet: ohne Schweizer Bewilligung
BassBet fällt unter dieselbe Kategorie wie jeder ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Veranstalter- oder Spielbewilligung für die Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann gesperrt werden. Über eine im Ausland angegebene Bewilligung ist nichts festgestellt. Wer sich für ein solches Haus entscheidet, entscheidet sich bewusst gegen die Kontrollmechanismen, die auf dieser Seite die ersten beiden Positionen ausmachen.
Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlen ihr alle Schutzmechanismen, die einer Bewilligung folgen: keine Schweizer Aufsicht über Quoten und Auszahlungen, keine Bindung an das Sperrregister, kein Rechtsweg in der Schweiz, und die Domain kann per DNS blockiert werden. Eine ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die steuerliche Behandlung ausländischer Gewinne folgt der kantonalen Praxis. Ob und wie das Haus Limiten verlangt, regelt es selbst — es gibt keine Behörde, die es dazu anhält.
HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung
Bei HighFlyBet gilt dieselbe Feststellung wie bei den übrigen ausländischen Plattformen: keine Schweizer Bewilligung. Ein Schweizer Konto ist dort keine behördlich geprüfte Angelegenheit, die Identitätsprüfung ist eine Hausregel und wird von keiner hiesigen Instanz kontrolliert. Ein Spieler, der sich sperren lässt, sollte wissen, dass die Sperre im Schweizer Register ein ausländisches Angebot nicht erreicht. Es bleibt der Hinweis, den die Aufsicht für solche Fälle bereithält: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
bet-at-home: in der Gespa-Nennung zum Domain-Hopping
Die Gespa nennt bet-at-home im Zusammenhang mit Domain-Hopping, also mit dem wiederholten Wechsel blockierter Domains. Für die Bewertung heisst das: eine Schweiz-Beziehung, die in einer Sperrlistennennung besteht und nicht in einer Bewilligung. Keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister für Spieler, kein Schweizer Rechtsweg. Eine im Ausland angegebene Bewilligung ist nicht festgestellt. Wer ein Konto bei einem Anbieter eröffnet, der Domains wechselt wie andere ihre Filialen, sollte sich fragen, welche Adresse in einem Streitfall zuständig wäre — und die Antwort findet sich nicht in der Schweiz.
BetPanda: ohne Schweizer Bewilligung
Auch bei BetPanda lässt sich die Bewilligungsfrage nur mit Verneinung beantworten: keine Schweizer Bewilligung, keine Gespa-Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als mögliche Folge (Art. 86–93 BGS). Eine angegebene ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt. Für einen Leser, der in der Deutschschweiz oder in der Westschweiz wohnt, gibt es in der Schweiz zwei Wege mit Schutz; alles darüber hinaus ist eine private Entscheidung mit privatem Risiko.
BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung
BetOnRed steht in dieser Liste aus demselben Grund wie die übrigen ausländischen Plattformen: keine Schweizer Bewilligung. Damit entfallen Aufsicht, Sperrregister, Rechtsweg und jede behördliche Prüfung der Limiten und Auszahlungen. Die Gespa kann die Domain über die Sperrliste blockieren lassen. Eine im Ausland angegebene Bewilligung ist nicht festgestellt, und selbst wenn sie bestünde, wäre sie in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist die nüchterne Einordnung, um die es auf dieser Seite geht.
Wo sich das Nachrechnen lohnt — und wo nicht
Zum Schluss die ehrliche Bilanz. Wer in der Schweiz ein Sportwettenkonto sucht und dabei an einen Bonus denkt, hat genau zwei Wege, und beide führen zu einem Produkt, das sich die Aufsicht vorher angeschaut hat. Der eine bietet einen Boost auf den Nettogewinn einer Kombination, mit einer Mindestquote, einer Mindestzahl an Voraussagen und einer Begrenzung — der Nutzen liegt in der bestätigten Mehrzahlung auf einen Wettschein, den man ohnehin gewinnen muss, nicht in der Aussicht auf mehr Einsätze. Der andere bot eine zeitlich und mengenmässig begrenzte Aktion mit einem Zehner Spielguthaben, das nicht auszahlbar war; der Aufwand, an den Code zu kommen, war höher als der Betrag.
Was sich nachzurechnen lohnt und was nicht, ist keine Geschmacksfrage. Der Kombiboost lohnt die Rechnung bei vier bis sieben Voraussagen: Die 5 % und die 20 % landen auf einem Wettschein mit einer Chance, die ein normaler Wettenden realistisch erreichen kann, und das Ergebnis ist eine Auszahlung, die einen Fünfer oder Zwanziger grösser ausfällt. Die 40 % und die 100 % sind Rechenkunst auf Wettscheinen, die kaum jemand trifft, und wer sie im Kopf als Argument für grössere Einsätze verwendet, hat die Mechanik falsch verstanden. Ein Gratisspielguthaben wiederum ist nur dann ein Geschenk, wenn man es alsdessen behandelt, was es ist: verlorene Zeit wird es nicht, verlorenes Geld kann es nicht werden, weil es nicht auszahlbar ist und nach Ablauf verfällt. Der Zehner von «Patinoires» war nach 30 Tagen weg, ob benutzt oder nicht.
Und die ausländischen Angebote, die grösser sind, sind nicht grösser wegen besserer Konditionen, sondern wegen des Preises, den andere bezahlen: keine Schweizer Aufsicht über die Quote, kein Sperrregister für den Spielerschutz, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste statt Bewilligung, und eine Steuerlogik, die den Gewinn anders behandelt. Wer das alles weiss und trotzdem dort spielt, hat wenigstens eine informierte Entscheidung getroffen. Wer es nicht weiss, ist auf eine Anzeige hereingefallen — und die Anzeige zahlt nichts nach.
Was also bleibt von einem Willkommensbonus in der Schweiz? Ein verstärkter Nettogewinn, wenn vier oder sieben Voraussagen stimmen. Zehn Franken Spielguthaben für einen Code aus dem Stadion. Verlustlimiten, die man vor dem ersten Einsatz setzt. Ein Ausweis, der ausgelesen wird. Und die unangenehme Reihenfolge, die diesen Markt ausmacht: Erst entscheidet man über den Schutz, dann über das Konto, und dann darf man über einen Bonus nachdenken. Die Reihenfolge ist unbequem, aber sie ist der Grund, warum die zwei Zulassungen in diesem Land existieren.
Häufige Fragen zum Willkommensbonus bei Sportwetten
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport einen Willkommensbonus für neue Konten?
Einen klassischen Einzahlungsbonus gibt es dort nicht. Swisslos arbeitet mit Boosts: Die Verdopplung des Nettogewinns beim Kombiboost braucht mindestens vier Voraussagen mit Quote 1.50. Die Loterie Romande verteilte mit «Patinoires» einmalig CHF 10 Spielguthaben. Gratisspielguthaben braucht in jedem Fall die vorherige Zustimmung der Gespa.
Warum brauchen Gratiswetten und Gratisguthaben die Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz verlangt bei Gratisspielen und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Jede Aktion, die Gratisguthaben verspricht, braucht also eine behördliche Grundlage.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Aktions- und Gratisspielguthaben ist in der Schweiz nicht auszahlbar, und der Einsatz eines solchen Gutes wird nicht mit ausbezahlt. Wer mit Gratisguthaben gewinnt, erhält den Gewinn; der Einsatz selbst war nie Geld des Wettenden. Beim Kombiboost ist es anders: Der Boost erhöht den Nettogewinn, der Einsatz bleibt der eigene.
Was bedeutet es, wenn Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Das Guthaben zählt zum Spielen, nicht zum Auszahlen. Es kann beim Wettschein eingesetzt werden, verschwindet aber mit dem Konto, etwa bei einer Spielsperre, und verfällt nach Ablauf. Beim Swisslos-Wallet und bei Jouez Sport bleibt es bis zu einer Obergrenze im Spielerkonto; auszahlbar werden nur Geldgewinne.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Solche Angebote kommen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlen Schweizer Aufsicht, Sperrregister, Rechtsweg und jede behördliche Prüfung, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Keine dieser Plattformen ist hier als legal oder sicher zu bezeichnen.
Wie wirken sich Verlustlimiten und eine Spielsperre auf den Bezug von Aktionen aus?
Limiten und Sperren stehen vor jedem Anreiz. Bei Sporttip werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor dem ersten Einsatz gesetzt, eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre gilt auch für Aktionen und Guthaben: Gratisspielguthaben ist bei einer Sperre weg, und gesperrte Personen haben keinen Anspruch darauf.
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