Wettanbieter-Quotenvergleich: Wie sich Margen rechnen und wer in der Schweiz überhaupt antreten darf

Updated Oktober 2026
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Der Quotenvergleich beginnt in der Schweiz mit einer Zahl, die kaum jemand kennt: zwei. Zwei Veranstalter dürfen hierzulande überhaupt Sportwetten anbieten. Alles, was daneben in Suchmaschinen und Werbebannern auftaucht, hat keine Schweizer Bewilligung. Wer Quoten nebeneinanderlegt, stellt also nicht zehn gleichwertige Läden gegenüber, sondern zwei bewilligte und eine Reihe ausländischer Seiten, die man nachschlagen kann, die aber keinen Schweizer Schutz mitbringen. Wie man dabei liest, rechnet und entscheidet, ist der Inhalt dieser Seite — und die wichtigste Erkenntnis steht gleich am Anfang: Der Vergleich zweier Einzelquoten ist die schwächste Form des Quotenvergleichs.

Eine Balkenwaage aus Messing mit zwei leeren Schalen steht im Gleichgewicht auf einem Holztisch.
Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround.

Datenstand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Rechtsgrundlagen abgeglichen mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), der Gespa und der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020).

Was in der Schweiz überhaupt bewilligt ist

Online-Sportwetten sind hier ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) regelt sie, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht bei der ESBK: Diese Behörde beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Wer Steuerunterlagen oder Bewilligungsdokumente sortiert, verwechselt die beiden gern — es sind getrennte Welten mit getrennten Gesetzen.

Eine Wasserwaage liegt auf einem Brett an einer Werkbank in einer Schreinerei, Holzspäne bedecken den Boden.
Bei variablen Quoten (Totalisator) setzen die Wettenden untereinander; der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %.

Eine Bewilligung ist mehr als ein Akt. Nach Art. 21–25 BGS ist sie zweistufig aufgebaut: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist der Satz, an dem sich jede Quotendiskussion entscheidet. Eine ausländische Konzession — Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst irgendein Land — hat hier keine Wirkung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt sein Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip, die Loterie Romande ihres unter Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Wer nach einem dritten Schweizer Anbieter sucht, sucht etwas, das es nicht gibt — und jede Seite, die sich als ein solcher ausgibt, ist es nicht.

Wo die Bewilligung geografisch endet

Die Bewilligung gilt national, das Angebot nicht. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Ein Bücherregal mit ledergebundenen Bänden in dunklen Farben in einer stillen Bibliothek, davor ein Lesetisch.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer in Zürich wohnt, kommt an Sporttip, aber nicht an Jouez Sport heran; wer in Genf wohnt, umgekehrt. Das ist der nüchterne Grund, weshalb für viele Wettende der Quotenvergleich gar kein Zehnerfeld ist, sondern eine Entscheidung zwischen einer einzigen bewilligten Plattform und einem Dutzend ausländischer Alternativen ohne Schweizer Rückhalt. Die Westschweizer Loterie Romande zählt im Übrigen 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.

Diese geografische Aufteilung ist keine Formalie. Sie entscheidet, welchen Quotenvergleich man überhaupt führen darf, bevor man über Zahlen spricht. Und sie erklärt, warum die beiden bewilligten Häuser gar nicht in direkter Konkurrenz um dieselbe Quote stehen — dazu später mehr.

Was man wetten darf und was nicht

Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Was angeboten werden darf, steht in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste führt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Erlaubt sind nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind es nicht. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht.

Cash-Out ist nicht reguliert. Man beschreibt ihn also als das, was er ist: eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer Cash-Out als Recht versteht, versteht ihn falsch — es ist eine Kulanz, die der Anbieter gewährt und auch wieder einschränken kann.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für den Vergleich heisst das: Die Zahl auf dem Wettschein ist nicht immer die Zahl, die am Ende greift. Beim Livewetten ist die Reaktionsgeschwindigkeit der Plattform ein Teil des Preises, und dieser Teil steht in keiner Quotenübersicht.

Warum die Regulierung den Vergleich schmal macht

Zwei Konsequenzen treten sofort zutage. Erstens gibt es keinen Wettbewerbsdruck, der eine dritte bewilligte Plattform in den Quotenvergleich zwingen würde. Zweitens sind die bewilligten Märkte begrenzt, und wer einen Markt sucht, der nicht auf der Gespa-Liste steht, findet ihn auch bei Sporttip und Jouez Sport nicht — unabhängig davon, wie die Quote aussieht.

Der Vergleich mit ausländischen Seiten bleibt trotzdem legitim und für manche Frage unverzichtbar. Er ist nur nicht derselbe Vergleich. Eine ausländische Seite mit einer Konzession irgendwo auf der Welt operiert in der Schweiz ohne Bewilligung; sie ist nicht an das hiesige Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als gelistet. Der Zugang zu einem blockierten Anbieter ist also nie dauerhaft zu, und genau deshalb trägt die Blockade keinen Teil zum Spielerschutz.

Schutz und Limiten: was der Rahmen wirklich vorgibt

Bevor der erste Franken auf einen Wettschein wandert, steht eine Frage, die schwerer wiegt als jede Quote: Wer bremst einen, wenn es schlecht läuft? In der Schweiz ist die Antwort unbequem ehrlich — man bremst sich selbst.

Sportwetten sind Sache von Personen ab 18 Jahren (Gespa). Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Und Limits setzt nicht der Staat, sondern der Spielende selbst: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich erst nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande handhaben in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Das ist der wirksamste Mechanismus im ganzen System, und ironischerweise derjenige, der am wenigsten überprüft wird.

Die Limiten von Sporttip im Detail

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der 72-Stunden-Aufschub einer Erhöhung ist die eigentliche Schutzmauer, nicht die Obergrenze. Er verhindert genau den Moment, in dem jemand nach einer Serie verlorener Wetten das Limit anheben will. Wer ihn einmal erlebt hat, kennt den Wert dieses Mechanismus — und wer glaubt, eine bessere Quote sei wichtiger als ein Limit, sollte diesen Mechanismus einmal ausprobieren.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete oder süchtige Personen und die Selbstsperre, geführt in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Ein Punkt, den man nicht wegschweigen sollte: Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt, und in 47,5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer über reichen Schutz redet, muss diese Zahl kennen. Die Verkaufsstelle ist keine sicherere Umgebung als das Netz.

Einzahlung, Auszahlung und die Grenzen des Kontos

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Ein Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS) — man kann sich also nicht mit geliehenem Geld des Veranstalters an den Wettschrank stellen.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist umständlich, und es ist der Grund, weshalb ein Zweitkonto nach einer Sperre im Netz der bewilligten Anbieter nicht funktioniert.

Ausserhalb dieses Rahmens sieht es anders aus. Weil es in der Schweiz kein Instrument zur Zahlungsblockade gegen unerlaubte Wettseiten gibt, existiert auch keine technische Barriere, die eine Überweisung an einen ausländischen Betreiber verhindert. Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung führt, bleibt in diesem Punkt allein. Das ist keine Kleinigkeit, denn die Auszahlung ist der Moment, in dem sich ein Wettgeschäft entscheidet.

Steuern: der Freibetrag und sein kantonaler Haken

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert für Einzelgewinne beträgt 2025 CHF 1’070’400 und ab 1.1.2026 CHF 1’071’000. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab — hier gilt «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.

Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, sie unterliegen aber der Einkommensteuer nach kantonaler Praxis — die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Das ist ein steuerrechtlicher Unterschied, der über die Jahre mehr kosten kann als ein halber Prozentpunkt Quote. Für den konkreten Fall ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Adresse, nicht ein Ratgebertext.

Werbe- und Bonusregeln und was sie über die Anbieter sagen

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Sperrstundenregelung für Werbung existiert nicht.

Dass die Gespa Gratisguthaben vorgängig genehmigen muss, ist ein Detail mit Sprengkraft für die Anbieterbewertung: Ein bewilligter Verteiler von Gratisspielguthaben ist in der Schweiz immer auch ein von der Aufsicht geprüfter. Bei ausländischen Seiten gibt es keine vergleichbare Vorabkontrolle.

Wie man eine Quote richtig liest

Eine Dezimalquote ist keine Meinung über ein Spiel. Sie ist ein Preis, und sie lässt sich in Wahrscheinlichkeit umrechnen. Bei festen Dezimalquoten entspricht die implizite Wahrscheinlichkeit dem Kehrwert der Quote: Die Quote 1.01 entspricht 99,01 %, die Quote 2.00 entspricht 50,00 % und die Quote 4.00 entspricht 25,00 %.

Der Buchmacher rechnet seine Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben. Der Überschuss heisst Overround, und er ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Anders formuliert: Die Quote 2.00 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette existiert nicht, weil ein Buchmacher, der sie stellte, kein Geld verdiente.

Marge, Ausschüttung und der Punkt, an dem ein Vergleich beginnt

Die Ausschüttungsquote gibt an, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spielenden ausgeschüttet wird. Bei Buchmacher-Quoten sind etwa 90 % Ausschüttung typisch für Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball. Der Rest bleibt beim Buchmacher; das ist ein normales Geschäftsmodell und keine Ausbeutung, aber es ist der Grund, weshalb der Vergleich der Margen so viel mehr bringt als der Vergleich zweier Einzelquoten.

Die Hedge-Quote, also der Quotenschlüssel eines Marktes, errechnet sich, indem die Kehrwerte der Quoten aller möglichen Ausgänge addiert werden und 1 durch diese Summe geteilt wird. Bei den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 ergibt das rund 90,91 %. Die Quote 1,95 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette ergibt eine Ausschüttungsquote von etwa 97,5 % und eine Buchmachermarge von etwa 2,5 %; bei der Quote 1,80 auf beiden Seiten beträgt die Marge etwa 10 %.

Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Bei variablen Quoten (Totalisator) setzen die Wettenden untereinander, die Quote steht erst nach dem Ereignis fest; der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %. Zwischen diesen beiden Welten liegen Welten — wer sich für einen Totalisator entscheidet, tauscht Planbarkeit gegen einen Auszahlungsanteil, der bei staatlichen Anbietern nicht einmal die Hälfte erreicht.

Der Overround am Beispiel von 1.90 auf beiden Seiten

Nehmen wir einen Zweiwegmarkt mit 1.90 auf beiden Seiten — ein konstruiertes Beispiel, keine zitierte Preisangabe. Die Kehrwerte sind 1 ÷ 1.90, also rund 0,5263, und nochmals rund 0,5263. Zusammen ergibt das rund 1,0526. Der Ausschüttungsanteil des Marktes liegt damit bei 1 ÷ 1,0526, das sind etwa 95,0 %, und die Marge ist die Differenz zu 100 %, also etwa 5,0 %.

Das ist die zentrale Grössenordnung: Rund fünf Rappen von jedem Franken, der in einen solchen Markt fliesst, verschwinden im Spread, bevor überhaupt ein Ball gespielt wurde. Die Bandbreite, in der sich eine Zweiwegmarge bei festen Buchmacherquoten bewegt, reicht nach den bekannten Quotenbeispielen von etwa 2,5 % an der spitzen bis etwa 10 % an der unattraktiven Kante. Fünf Prozent sind also kein Skandal, sondern Mittelmass — und wer deutlich darüber liegt, betreibt Marktpflege auf Kosten der Kundschaft.

Der zweite Schluss aus dieser Rechnung ist unbequemer: Ein Margenvergleich ist nur innerhalb desselben Marktes desselben Ereignisses sinnvoll. Die Marge eines Dreiwegmarktes ist nicht die Marge eines Zweiwegmarktes, und die eines Handicap-Marktes ist nicht die des Hauptmarktes. Zwei Zahlen aus zwei Märkten nebeneinanderzulegen und daraus einen besseren Anbieter abzuleiten, ist die häufigste Form des falschen Quotenvergleichs.

Wie aus der Quote eine bereinigte Erwartung wird

Aus der impliziten Wahrscheinlichkeit und der Ausschüttung ergibt sich die entscheidende Rechnung für jeden einzelnen Markt. Bei einer Quote von 1.90 im Beispielmarkt liegt die implizite Wahrscheinlichkeit bei rund 52,63 %. Multipliziert man sie mit der Ausschüttungsquote des Marktes von etwa 95,0 %, erhält man rund 50,0 % — was genau daran liegt, dass der Markt symmetrisch zu 1.90 / 1.90 gestellt ist.

Bei einem asymmetrischen Markt funktioniert dasselbe Vorgehen, aber es liefert schärfere Erkenntnisse: Die implizite Wahrscheinlichkeit der Favoritin ist bereits relativ hoch, und die Marge frisst dort überproportional. Genau deshalb ist der Vergleich der Aussenseiterinnenquote häufig ergiebiger als der Vergleich der Favoritinnenquote, wenn man für ein bestimmtes Spiel den besseren Anbieter sucht.

Zwei Ausgänge oder drei: warum der Markt das Ergebnis bestimmt

Der praktischste Satz dieser Seite lautet: Welche Wettmärkte verglichen werden, bestimmt das Ergebnis. Bei Märkten mit zwei Ausgängen ist die Marge oft kleiner als bei Märkten mit vielen Ausgängen. Das zeigt sich in den Marktbeispielen deutlich — bei Zweiwegmärkten wie Tennis liegt der typische Ausschüttungsanteil bei etwa 90 %, bei Dreiwegmärkten wie Fussball bei etwa 85 %.

Die mechanische Erklärung ist einfach: Mit jedem Ausgang, den der Buchmacher preisen muss, steigt die Summe der Kehrwerte, und die Sicherheitsmarge wächst mit. Wer im selben Fussballspiel zwei Anbieter auf dem Hauptmarkt vergleicht, vergleicht eine andere Marge als der, der auf einen Zweiwegmarkt derselben Partie schaut — und beide Zahlen sagen etwas anderes über den Anbieter aus.

Daraus folgt ein Rezept, das ohne jede Quotenkenntnis funktioniert: Immer dieselbe Liga, dasselbe Spiel, denselben Markt und dieselbe Wettart bei mehreren Anbietern nebeneinanderlegen. Die Quote ist die Oberfläche; die Marge ist die Struktur.

Die Rangfolge: zehn Anbieter im Vergleich

Der Vergleich fasst Quotenniveau, Margen und Limiten zusammen und weist darauf hin, dass sich Quoten laufend ändern. Eine Rangfolge ist deshalb immer eine Momentaufnahme vom 29. Oktober 2026 und keine Rangfolge für alle Zeiten. Wer sie liest, sollte wissen, was sie einander gegenüberstellt: zwei bewilligte Schweizer Organisationen und acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die hierzulande auftreten.

Die zehn Anbieter im Überblick, geordnet nach ihrer Stellung im Schweizer Markt und danach, was über sie tatsächlich gesagt werden kann:

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. berichtete Konzession
Swisslos (Sporttip) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
AmunRa Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Konzession nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Konzession nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Konzession nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Konzession nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BassBet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Konzession nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Konzession nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Konzession nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Konzession nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, in der die acht ausländischen Marken voneinander abweichen könnten. Sie weichen nicht ab. Alle acht stehen ohne Schweizer Bewilligung da, und ihre berichtete Konzession hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer dieser Liste den einen ausländischen Anbieter entnehmen will, der «seriöser» ist als die anderen, sucht eine Unterscheidung, die die Rechtslage nicht hergibt: Der Abstand zwischen einem Bewilligten und einem Nichtbewilligten ist gross, der zwischen zwei Nichtbewilligten in diesem Punkt null.

Warum die Rangfolge acht ausländische Marken überhaupt führt: Weil Wettende ihnen im Netz begegnen, und eine Gegenüberstellung, die sie verschweigt, hilft niemandem. Sie werden nach denselben Kriterien bewertet wie die bewilligten Anbieter, und jede Einschätzung trägt dieselbe Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung». Eine Rangfolge über unterschiedliche Bewilligungsstatus hinweg ist keine Rangfolge über Anbieter gleicher Art. Wer sie so liest, liest sie falsch.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die breit aufgestellte Schweizer Plattform

Swisslos ist die eine Hälfte des bewilligten Schweizer Marktes, und die Bedingungen des Sporttip-Angebots sind ungewöhnlich detailliert dokumentiert. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweistufige Rundung sollte man kennen, wenn man im Kopf nachrechnet, was eine Kombination einbringt: Auf den letzten Rappen wird der Wettschein immer etwas unattraktiver, als die Multiplikation vermuten lässt.

Die Grenzen sind klar: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt bei Sporttip CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Am Kombiboost zeigt sich, wie das Haus seine Wettenden lenkt: Er gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von 40 auf 100 % zwischen zehn und fünfzehn Voraussagen ist der auffälligste Anreiz im Schweizer Angebot, und die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage ist die eigentliche Hürde: Sie schliesst die sicheren Banken aus, die eine Kombination sonst so bequem machen. Wer diesen Boost jagt, baut den Wettschein um den Boost herum und nicht um das Spiel.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist eine harte Kopplung: Wer die Erhöhung will, gibt die Möglichkeit auf, vorzeitig auszusteigen.

Ein Detail für den Kombinationsbau: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz ist dann zurück — die Kombination aber weg. Bei abgesagten Ereignissen, die nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt werden, gilt: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Beide Regeln zusammen erklären, weshalb eine Kombination mehr trägt als die Summe ihrer Einzelwetten — nicht nur sportliches Risiko, sondern auch Produktrisiko.

Auf der Schutzseite ist Sporttip die Referenz der Schweiz: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage, die produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen, der Eintrag einer unbefristeten Spielsperre in ein schweizweites Register. Der Preis dafür ist die Umständlichkeit der Registrierung mit Ausweisprüfung und Adressabgleich.

Das Fazit: Der Kombiboost ist das beste Beispiel dafür, wie ein Anreiz den Wettschein formt. Fünfzehn Voraussagen zu je mindestens 1.50 verlangen ein Portfolio, das kaum jemand bewusst bauen würde — wer den Boost nutzt, wettet auf das Produkt und nicht auf die Spiele. Für alle anderen ist Sporttip das Haus, in dem die Regeln am vollständigsten dokumentiert sind, und diese Vollständigkeit ist ihr Geld wert.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Adresse mit eigenen Massstäben

Auf der anderen Seite des Röstigrabens gelten für Jouez Sport andere Zahlen. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, also deutlich unter dem entsprechenden Wert von Sporttip. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Wer eine Kombination mit einem grösseren Betrag absichern will, stösst hier schneller an eine Wand.

Nach oben ist Jouez Sport dafür grosszügiger als sein Pendant: Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Diese Obergrenze der Gesamtquote markiert eine Seltenheit im Markt: Der unwahrscheinlichste Wettschein, den man überhaupt bauen kann, ist hier irgendwo gedeckelt.

Die Mindestquote von 1.10 ist die weiche Unterkante des Systems; sie verhindert, dass jemand eine Kombination aus lauter Mikro-Quoten baut. Zusammen mit der Höchstzahl von zehn Voraussagen ergibt sich ein Produkt, das Kombinationen in einem klar umgrenzten Korridor hält.

Die Loterie Romande ist als Organisation die grösste detailreiche Grösse in diesem Feld: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Für einen Wettenden in Genf oder Lausanne ist das der bewilligte Zugang schlechthin — und der Verkaufsstellenapparat erklärt auch den höheren Mindesteinsatz am Schalter.

Das Fazit: Die Gewinngrenzen sind hier weiter gesteckt als alles Vergleichbare in der Schweiz — CHF 300’000 pro Wette und CHF 1’000’000 für ein Multiple sind Dimensionen, die der Höchsteinsatz von CHF 500 pro Wette kaum erreicht. Wer den grossen Einzelgewinn sucht, findet bei diesem Veranstalter das passendere Produkt; wer einen einzelnen grossen Betrag auf eine einfache Wette setzen will, wird durch dieselbe Grenze ausgebremst.

AmunRa: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa gehört zu den acht ausländischen Marken im Feld. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht — nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die berichtete Konzession ist nicht festgestellt, und eine solche hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Für den Quotenvergleich heisst das: AmunRa gerät ins Blickfeld, wenn sich Wettende über Suchmaschinen oder Werbung bewegen. Was auf einer solchen Seite steht, ist eine Aussage des Betreibers. Es ist nicht durch eine Schweizer Prüfung gedeckt, und wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf eine Aufsicht in einem anderen Rechtsraum. Die Quoten selbst können trotzdem konkurrenzfähig aussehen — nur sagt die Zahl nichts darüber, wer sie im Streitfall durchsetzt.

Das Fazit: Der Unterschied, der diese Marke von den beiden bewilligten trennt, liegt nicht in der Quote, sondern in der fehlenden Registerbindung. AmunRa hat kein Instrument, das eine Schweizer Spielsperre auf das Konto überträgt.

Boomerang Bet: ohne Bewilligung, ohne Registerbindung

Dasselbe Bild bei Boomerang Bet. Keine Schweizer Bewilligung, die berichtete Konzession nicht festgestellt und ohne Wirkung nach Art. 4 BGS. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperrlistenrisiko.

Wer dort ein Konto führt, hat in der Schweiz keine Stelle, die ein Anliegen entgegennimmt, wenn das Konto gesperrt oder eine Auszahlung strittig ist. Der Schweizer Rahmen schützt nicht. Das ist kein Vorwurf an Boomerang Bet — es ist die Folge eines Geschäfts, das hier ohne Bewilligung läuft.

Das Fazit: In diesem Feld ist die fehlende Registerbindung kein Randaspekt. Boomerang Bet fällt damit in eine Gruppe, in der die Bedingungen des Anbieters die einzige Spielregel sind — und über die Einhaltung dieser Bedingungen wacht hier niemand.

Wettigo: derselbe Status, andere Zahlen

Wettigo gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Konzession hat in der Schweiz keine Wirkung, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, und das Sperrlistenrisiko betrifft die Domain. Über den Schweizer Rechtsstatus lässt sich damit alles gesagt haben, was sich sagen lässt.

Für den praktischen Vergleich zählt ein anderer Punkt. Bei ausländischen Anbietern sind die relevanten Angaben — Auszahlungsbedingungen, Höchstgewinne, Kombinationsregeln — oft schwerer zu finden als bei den beiden bewilligten Häusern, und bei Anbietern mit Casino-Profil mischen sich Casino- und Wettbedingungen auf denselben Seiten. Wer hier einsteigt, sollte die Wettbedingungen getrennt lesen und nicht die Casino-Konditionen auf Sportwetten übertragen.

Das Fazit: Wettigo lebt von der eigenen Bedingungslage. Wer die nicht liest, kennt das Angebot nicht — und ein Vergleich, der nur die Quote betrachtet, übersieht genau diesen Punkt.

Rainbet: keine Bewilligung, kein Schweizer Weg

Rainbet steht in derselben Rubrik: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Konzession nicht festgestellt und ohne Wirkung nach Art. 4 BGS, keine Registerbindung, keine Schweizer Rechtsmittel, Domain-Sperrlistenrisiko.

Der einzige belastbare Massstab bleibt der, den diese Seite hergibt: die Marge des Marktes und die Bedingungen des Anbieters. Beides lässt sich auch bei einer nicht bewilligten Seite berechnen — die Rechenregeln sind international gleich, und der Quotenschlüssel eines Zweiwegmarktes gehorcht in jedem Rechtsraum denselben Kehrwerten.

Das Fazit: Rainbet verkauft Zahlen, die mit derselben Formel zu prüfen sind wie jede andere. Was fehlt, ist der Rahmen um diese Zahlen — eine Frage, die die Quote nicht beantwortet.

BassBet ohne Schweizer Bewilligung im Schweizer Blickfeld

BassBet ist der nächste Eintrag in der Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Keine Bewilligung nach BGS, die berichtete Konzession nicht festgestellt und ohne Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperrlistenrisiko.

Es gibt keinen Schweizer Mechanismus, der die eigenen Regeln dieser Marke gegenüber Schweizer Wettenden durchsetzbar macht, und keinen, der sie an eine Schweizer Spielsperre bindet. Die eigene Limite, die man einmal gesetzt hat, folgt einem hier nicht — sie bleibt eine Zusage gegenüber sich selbst, mit niemandem als Zeugen.

Das Fazit: Die Abwesenheit des Schweizer Rahmens wiegt bei BassBet schwerer als jedes Quotenplus, weil sie sich mit einer einzigen Frage prüfen lässt: An wen wendet man sich, wenn die Auszahlung ausbleibt? Die Antwort lautet hier: an niemanden in der Schweiz.

Pribet: derselbe Status, dieselben Grenzen

Pribet gehört zur gleichen Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, die berichtete Konzession nicht festgestellt, keine Registerbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperrlistenrisiko. Der rechtliche Status unterscheidet sich nicht von dem der übrigen sieben ausländischen Marken.

Wer Pribet dennoch prüft, sollte die für den Vergleich relevanten Angaben selbst beschaffen: die Bedingungen der Auszahlung, die Höchstgewinne, die Regeln für Kombinationen. Diese Angaben sind bei ausländischen Anbietern oft schwerer zu finden als bei den beiden bewilligten, und genau das ist ein Teil des Vergleichs — nicht ein Nebenaspekt.

Das Fazit: Bei Pribet entscheidet nicht die Zahl auf dem Wettschein, sondern die Frage, wer die Bedingungen dieses Scheins geschrieben hat. Es ist der Betreiber, und niemand sonst.

Coolzino: keine Schweizer Bewilligung, kein Schutznetz

Coolzino steht ohne Schweizer Bewilligung da. Keine Bewilligung nach BGS, die berichtete Konzession nicht festgestellt und ohne Wirkung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperrlistenrisiko.

Interessanter als der Status ist der Name: Ein Auftritt, der «zino» trägt, deutet auf ein Casino-Profil hin. Das ist für die Bewertung relevant, weil Wetten und Casino in der Schweiz getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln sind. Wer Sportwetten bei einem Anbieter mit Casino-Ausrichtung prüft, sollte die Bedingungen für Sportwetten für sich lesen. Eine Casino-Limite ist keine Wett-Limite, und eine Casino-Sperre ist keine Wettsperre.

Das Fazit: Bei Coolzino ist der fehlende Schweizer Rahmen die Hauptsache, und die Casino-Prägung des Auftritts ist der zweite Grund, vor der ersten Einzahlung die Wettbedingungen selbst zu lesen. Wer das nicht tut, verlässt sich auf eine Vermutung.

HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Anlaufstelle

HighFlyBet schliesst die Gruppe ab. Keine Schweizer Bewilligung, die berichtete Konzession nicht festgestellt und in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperrlistenrisiko.

Die Bewertung dieser Marke kann sich nur auf das stützen, was über sie bekannt ist, und das ist der Rechtsstatus. Wer einen Anbieter sucht, der die eigene Selbstsperre respektiert, eine Schweizer Beschwerdestelle kennt und in einem Sperrregister steht, findet hier keines dieser Merkmale.

Das Fazit: Was bei HighFlyBet fehlt, ist keine Quote und kein Markt, sondern eine Anlaufstelle. Diese Anlaufstelle ist der eigentliche Wert des Schweizer Rahmens — und sie ist der Grund, weshalb ein Vergleich, der nur Zahlen nebeneinanderstellt, die Hälfte des Bildes weglässt.

Lohnt sich der Vergleich mit ausländischen Seiten?

Es gibt ein ehrliches Argument für die ausländischen Seiten: Sie sind die einzige Alternative, wenn die bewilligten Märkte nicht ausreichen. Wer einen Markt sucht, der nicht auf der Gespa-Liste steht, findet ihn bei Sporttip und Jouez Sport nicht — und wenn dieser Markt ihm wichtig ist, bleibt nur der Weg ins Ausland.

Das Argument hat einen Preis, und er ist nicht klein. Eine ausländische Konzession — Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Betrieb von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist der eine Punkt, an dem die Rechtslage den Wettenden entlastet — aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und eine Fair-Play-Kontrolle existiert nicht.

Der zweite Preis ist praktischer Natur und wird beim Vergleichen gern übersehen: Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür unterliegen die Gewinne nach kantonaler Praxis der Einkommensteuer — der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter bleibt der typische Gewinn bis zum Freibetrag steuerfrei; hier nicht.

Der dritte Preis ist die Durchsetzbarkeit. Der Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Sperrliste schliesst den Zugang nicht dauerhaft: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Das Domain-Hopping zeigt, wie wenig eine DNS-Sperre als Schutzinstrument taugt. Was bleibt, ist die eigene Entscheidung.

Die ehrliche Zusammenfassung lautet deshalb nicht, dass ausländische Anbieter schlechtere Quoten haben. Sie haben manchmal bessere, und der Vergleich mit ihnen ist legitim. Die ehrliche Zusammenfassung lautet, dass der Vergleich ein anderer ist: Auf der einen Seite volle Schweizer Schutzstrukturen mit wenigen Anbietern, einer geschlossenen Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Auf der anderen Seite offene Märkte mit fehlendem Schweizer Schutz, fehlender Registerbindung und fehlendem Rechtsweg, dazu steuerliche Konsequenzen nach kantonalem Recht. Keine der beiden Seiten ist von sich aus «die sichere Wahl».

Wo der Quotenvergleich an seine Grenzen stösst

Ein Quotenvergleich ist eine Momentaufnahme. Quoten ändern sich laufend, und die bewilligten Schweizer Anbieter können ihre Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wer eine Zahl von heute mit einer Zahl von nächster Woche vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Dinge — und wer eine Quote von der einen Seite mit einer Limite von der anderen vergleicht, vergleicht überhaupt nichts.

Die zweite Grenze liegt im Markt selbst. Ein Vergleich über verschiedene Wettarten hinweg ist kein Vergleich, sondern eine Verwechslung. Die Marge eines Zweiwegmarktes ist nicht die eines Dreiwegmarktes, und die Marge eines Handicap-Marktes ist nicht die des Hauptmarktes. Wer diese Unterscheidung nicht trifft, liest aus dem Vergleich ein Ergebnis heraus, das er nicht enthält.

Die dritte Grenze ist struktureller Natur: In der Schweiz gibt es keinen Wettbewerb zwischen konkurrierenden Buchmachern mit Schweizer Bewilligung. Es gibt zwei, und sie bedienen getrennte Gebiete. Ein Preisvergleich zweier Anbieter auf demselben Markt ist deshalb für die meisten Wettenden gar nicht möglich — ein Umstand, der schwerer wiegt als jede einzelne Marge.

Was der Vergleich trotzdem liefert: ein Verständnis dafür, was eine Quote bedeutet, was eine Marge ist und was ein Angebot mit vielen Ausgängen gegenüber einem mit wenigen kostet. Dieses Verständnis bleibt nützlich, wenn sich alle Zahlen ändern, und es lässt sich auf jeden Wettschein anwenden, unabhängig davon, bei welchem Anbieter er liegt. Der Nutzen des Quotenvergleichs liegt am Ende weniger in der Zahl als in der Lesart.

Wie man beim Quotenvergleich Schritt für Schritt vorgeht

Der praktische Ablauf beginnt nicht mit der Quote, sondern mit dem Markt. Zuerst wird festgelegt, welcher Markt für dasselbe Ereignis bei mehreren Anbietern verglichen werden soll — Hauptmarkt, Zweiwegmarkt oder ein Nebenmarkt. Ohne diese Festlegung ist jede weitere Zahl wertlos.

Danach wird derselbe Markt bei den verfügbaren Anbietern aufgerufen und der Quotenschlüssel gebildet. Die Kehrwerte aller Ausgänge werden addiert, 1 durch die Summe ergibt die Ausschüttungsquote. Für einen Zweiwegmarkt mit 1.90 auf beiden Seiten sind das rund 95,0 % Ausschüttung und rund 5,0 % Marge.

Im dritten Schritt wird geprüft, ob die Limiten zum geplanten Einsatz passen. Bei Sporttip darf eine Einzel- oder Kombinationswette zwischen CHF 1 und CHF 1’000 liegen, eine Systemwette bis CHF 10’000. Bei Jouez Sport beginnt der Online-Einsatz bei CHF 2 und endet bei CHF 500 pro Einzel- oder Kombiwette; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 enthalten. Ein Vergleich, der an der Limite scheitert, ist kein Vergleich.

Der vierte Schritt gehört nicht auf den Wettschein, sondern daneben: die eigenen Verlustlimiten. Wer sie vor dem ersten Einsatz setzt, hat den einzigen Mechanismus aktiviert, der nach einer schlechten Serie noch greift. Die Reihenfolge ist wichtig — erst das Limit, dann die Quote, nicht umgekehrt.

Der fünfte Schritt ist die Wiederholung. Ein Quotenvergleich ist kein einmaliger Akt, weil sich Quoten laufend ändern. Wer ihn einmal im Monat für dieselbe Liga und denselben Markt durchführt, sieht die Anbieter anders als jemand, der eine einzelne Quote bewundert.

Häufige Fragen zum Quotenvergleich

Wie berechnet man die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels?

Man bildet die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes und addiert sie. Die Summe ist der Quotenschlüssel; 1 geteilt durch diese Summe ergibt die Ausschüttungsquote, und die Marge ist die Differenz zu 100 %. Bei 1.90 auf beiden Seiten eines Zweiwegmarktes liegt die Summe bei rund 1,0526, die Ausschüttung bei etwa 95,0 % und die Marge bei rund 5,0 %.

Unterscheiden sich die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel?

Ein direkter Vergleich ist für die meisten Wettenden nicht möglich, denn Sporttip läuft im Swisslos-Vertragsgebiet und Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Wer in Zürich wohnt, kommt an Sporttip, wer in Genf wohnt, an Jouez Sport — nicht an beide.

Was ist der Overround, und was sagt er über den Gewinn des Buchmachers aus?

Der Overround ist der Überschuss, um den die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen über 100 % liegen. Er ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Bei Quoten von 1.90 auf beiden Seiten liegt er bei rund 5 %, bei 1.80 auf beiden Seiten bei etwa 10 %. Der Overround wächst mit der Zahl der Ausgänge eines Marktes.

Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs?

Bei festen Dezimalquoten entspricht die implizite Wahrscheinlichkeit dem Kehrwert der Quote. Die Quote 1.01 entspricht 99,01 %, die Quote 2.00 entspricht 50,00 %, die Quote 4.00 entspricht 25,00 %. Die Summe dieser Werte über alle Ausgänge liegt immer über 100 %; die Differenz ist die Marge des Buchmachers.

Warum ist die typische Ausschüttung bei Wetten mit zwei Ausgängen höher als bei Wetten mit drei Ausgängen?

Mit jedem zusätzlichen Ausgang steigt die Summe der Kehrwerte, die der Buchmacher preisen muss, und damit sein Sicherheitsabstand. Bei Zweiwegmärkten wie Tennis liegt die typische Ausschüttung deshalb bei etwa 90 %, bei Dreiwegmärkten wie Fussball bei etwa 85 %. Der Markttyp bestimmt das Ergebnis des Vergleichs.

Lohnt sich der Vergleich mit ausländischen Seiten ohne Schweizer Schutz?

Er lohnt sich für Märkte, die in der Schweiz nicht angeboten werden, und als Referenz für das Quotenniveau. Eine ausländische Konzession hat hier aber keine Wirkung, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Zudem unterliegen Gewinne nach kantonaler Praxis der Einkommensteuer.

Welche Limiten gelten bei den beiden bewilligten Schweizer Veranstaltern?

Bei Sporttip reicht der Einsatz von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bei Systemwetten bis CHF 10’000. Bei Jouez Sport beginnt der Online-Mindesteinsatz bei CHF 2, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 500 pro Einzel- oder Kombiwette, und ein Wettschein mit Multiples darf höchstens CHF 7’500 enthalten.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»