Wettanbieter mit PayPal im Check: Gebühren, Bewilligungen und der Preis des Bonus
Stand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den Bewilligungs- und Spielregelangaben von Swisslos, der Loterie Romande und der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa.

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit PayPal sucht, sucht in Wahrheit nach zwei Dingen, die sich gegenseitig ausschliessen. Der Bezahldienst ist bequem, schnell und auf jedem Handy schon eingerichtet. Sportwetten mit Schweizer Bewilligung gibt es hier dagegen nur bei zwei Veranstaltern, und beide haben die Auszahlung an ein Konto gekoppelt, das exakt auf den Namen des Spielenden lautet. Ein PayPal-Konto heisst genauso — aber es ist nicht dasselbe Konto. Wer die Suche also ernst nimmt, landet bei einer unangenehmen Frage: Was genau kaufe ich mir mit der Bequemlichkeit, und was gebe ich dafür auf?
Der ehrliche Befund vorweg, ohne Umweg: Nur die Swisslos mit ihrem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Jede andere Website, die PayPal nennt und Wetten verkauft, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Nebenbemerkung für Juristen, sondern der Kern der ganzen Vergleicherei. Wer sein Geld per PayPal an eine solche Seite schickt, schickt es an einen Anbieter, den hier niemand beaufsichtigt, dessen Limiten niemand prüft und dessen Streitfälle kein Schweizer Gericht interessieren.
Und dann ist da noch die Kostenfrage, die auf jeder dieser Seiten systematisch unter den Tisch fällt. Ein Bonus ist keine Gutschrift, sondern eine Aufgabe mit Frist. Eine Auszahlung ist gratis, bis sie es nicht mehr ist. Die Marge steckt in jeder Quote, auch in der schönen. Wer das durchrechnet, entscheidet anders, als die Werbung es möchte.
Was ein Bonus bei einer PayPal-Einzahlung tatsächlich verlangt
Kaum ein Angebot in diesem Markt ist so gründlich missverstanden wie der Willkommensbonus. Auf der Startseite steht eine Zahl — 100 Prozent, 200 Franken, verdreifachtes Startguthaben — und darunter, in der Schriftgrösse eines Beipackzettels, stehen die Bedingungen. Die Zahl ist die Einladung. Die Bedingungen sind der Preis.
Umsatzbedingungen: der Betrag, den Sie erst zurückwetten müssen
Ein Bonus mit Umsatzbedingung ist im Kern ein Darlehen, das man mit Einsätzen zurückzahlt. Statt Zinsen verlangt der Anbieter Umsatz: Der Bonusbetrag, oft zusammen mit der Einzahlung, muss in Wetten umgesetzt werden, bevor daraus auszahlbares Guthaben wird. Ein Faktor von 5 auf einen Bonus von CHF 100 bedeutet, dass CHF 500 an Einsätzen zusammenkommen müssen — und zwar nicht in beliebigen Wetten.
Dazu kommt eine Mindestquote. Nur Wetten ab einer bestimmten Quote zählen für den Umsatz. Das ist der wirksamste Hebel im ganzen Kleingedruckten, weil er genau die Wetten ausschliesst, die ein vorsichtiger Spieler bevorzugt. Eine Wette auf einen klaren Favoriten zu 1.20 mag vernünftig sein — für den Bonusumatz zählt sie nicht. Wer sie trotzdem setzt, hat an diesem Abend gespielt und keinen Schritt Umsatz gemacht.
Die Frist tut ihr Übriges. Ein Umsatzziel, das in sieben Tagen zu schaffen ist und eines, das dreissig Tage Zeit hat, sind völlig verschiedene Angebote, auch wenn beide «Bonus» heissen. Und die Bedingung, dass die Wette bis zur Entscheidung offen bleiben muss, verbietet den Ausweg über das frühe Cash-Out.
Warum der Einsatz einer Gratiswette nicht zurückkommt
Der zweite grosse Irrtum betrifft die Freiwette. Eine Freiwette funktioniert nicht wie Geld. Setzt man eine Freiwette von CHF 20 auf eine Quote von 2.00 und gewinnt, zahlt der Anbieter nicht CHF 40 aus, sondern CHF 20 — den Gewinn, nicht den Einsatz. Der Einsatz war ja nie vorhanden. Das ist kein Trick, das ist die Konstruktion, und sie wird in der Werbung selten erwähnt.
Für den Spielenden heisst das: Eine Freiwette ist weniger wert als ihr Nennbetrag, und zwar um genau den Anteil, den die Quote verschluckt. Je niedriger die Quote, desto mehr schrumpft der Wert. Wer die Freiwette auf einen Aussenseiter zu 5.00 setzt, verliert relativ wenig an Wert und dafür fast immer die Wette. Wer sie auf einen Favoriten zu 1.30 setzt, verliert fast ein Viertel des Nennwerts. Es gibt keinen Ausweg aus diesem Tauschhandel, nur die Wahl, welche Seite des Risikos man nimmt.
Solche Aktionen, die mit einem Bonus werben, blenden die Realität aus. Wird der Einsatz einer verlorenen Wette als Freiwette zurückerstattet, erhält man lediglich eine Gratiswette, deren Wert unter ihrem Nennbetrag liegt. Die staatliche Bewilligung eines Schweizer Veranstalters bringt die Anbindung an das Sperrregister, die Verpflichtung zu Verlustlimiten, die Aufsicht durch die Gespa und einen lokalen Gerichtsstand; doch eine Einlagengarantie oder eine Auszahlungsgarantie existieren grundsätzlich nicht.
Welche Aktionen in der Schweiz überhaupt erlaubt sind
Hier hört der Vergleich der Bedingungen auf und fängt das Recht an. Wer in der Schweiz eine Bewilligung hält, darf Gratisspiele oder Gratisguthaben nicht einfach ausrufen. Dafür braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ein ausländischer Anbieter, der grosszügige Gratisguthaben bewirbt, unterliegt dieser Prüfung nicht — und genau deshalb darf er sie bewerben.
Das klingt nach einem Nachteil für die beiden Schweizer Veranstalter und ist auch einer, wenn man nur auf die Zahl im Banner schaut. Es ist ein Vorteil, wenn man auf die Bedingungen schaut: Eine Aktion, die von der Aufsicht vorab geprüft wurde, hat überprüfbare Konditionen. Der Blick lohnt sich trotzdem, denn geprüft heisst nicht grosszügig.
Was ein Bonus wert ist, lässt sich ausrechnen, sobald Bonusbetrag, Umsatzfaktor, Mindestquote und Frist bekannt sind: Der Umsatz ergibt sich aus Bonushöhe mal Faktor, die Zahl der nötigen Wetten aus Umsatz geteilt durch den Einsatz pro Wette. Diese vier Zahlen stehen in den Teilnahmebedingungen jedes Anbieters. Wer sie nicht findet, hat den Bonus nicht gefunden.
Zahlungsabwicklung mit PayPal: Einzahlung, Auszahlung und wer am Ende zahlt
Bei keiner anderen Zahlungsart ist die Lücke zwischen Erwartung und Regelwerk so gross. Man kennt PayPal als Konto, auf dem Geld liegt, das man sofort weitergeben kann. Im Schweizer Wettmarkt ist es zuerst ein Konto auf einen Namen — und dieser Name entscheidet, ob überhaupt ausgezahlt wird.
Einzahlen geht schnell, auszahlen nur auf den eigenen Namen
Der Bezahldienst selbst ist sauber aufgestellt. Betreibergesellschaft für Europa ist die PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg; die Muttergesellschaft PayPal Holdings, Inc. sitzt in San José, Kalifornien. Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF hat PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz erteilt, die nach EU-Richtlinien in der gesamten EU gilt. Das ist ein echtes Institut unter Aufsicht, kein Klitschenanbieter — und es sagt nichts, aber auch gar nichts über den Wettanbieter, an den das Geld fliesst.
Die Schweizer Regeln setzen an der anderen Stelle an. Guthaben und Gewinne werden nur auf ein Zahlungskonto überwiesen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das steht so im Verordnungstext, und es hat eine harte Konsequenz: Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt nicht. Krypto schon gar nicht. Wer eine Wette gewinnt, bekommt das Geld auf ein Konto, das auf ihn selbst lautet, und zwar bei einem Schweizer oder Liechtensteiner Institut.
Warum die Anbieter darauf bestehen, hat einen praktischen Grund. Geldwäscherei funktioniert, indem Wetten als Waschmaschine benutzt werden: einzahlen, einmal setzen, auszahlen, und der Herkunftsnachweis ist verwischt. Die Namensgleichheit unterbindet das. Für den ehrlichen Spielenden bedeutet sie vor allem eine Verzögerung — eine Auszahlung auf ein Konto mit anderem Namen wird nicht abgelehnt, sie wird gar nicht erst ausgelöst.
Der Blick auf die eigentlichen Kontogebühren lohnt sich ebenfalls, denn diese Kosten liegen beim Bezahldienst und nicht beim Anbieter. Die Auszahlung eines PayPal-Guthabens auf ein Bankkonto ist kostenlos, solange keine Währungsumrechnung nötig ist. Geht das Geld auf eine Debit- oder Kreditkarte, kostet das 1 Prozent des Betrags, mindestens 0,25 Euro und höchstens 10,00 Euro. Bei einem Gewinn von mehreren hundert Franken ist das ein Betrag, den die Werbung für «kostenlose Auszahlungen» nie erwähnt.
Fristen und Gebühren: was der Anbieter von der Auszahlung abzieht
Bei den bewilligten Veranstaltern sind die Bedingungen detailliert geregelt, und sie gehören zu den wenigen Zahlen dieses Themas, auf die ein Spieler sich verlassen kann. Die Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Die Formulierung «kann» ist keine Nachlässigkeit. Wer häufig kleinere Beträge auszahlen lässt, zahlt ab der dritten Auszahlung im Jahr dreimal den Satz, den ein einzelner grösserer Betrag nur einmal gekostet hätte. Das ist eine der Stellen, an denen der Anbieter verdient, ohne je etwas zu tun.
Die Loterie Romande verfolgt eine einfachere Linie, kennt aber dieselbe Grenze: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist in beiden Häusern nicht auszahlbar. Ein gewonnener Gratisbetrag bleibt Spielguthaben, bis er wieder eingesetzt wird. Das ist keine Spitzfindigkeit — es ist der Grund, warum eine Aktion mit CHF 10 Spielguthaben nicht zehn Franken wert ist.
Im Wallis und in Genf liegt die Hürde noch früher als in Basel. Für ein Online-Spielerkonto bei der Loterie Romande braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, und pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt werden eine Ausweiskopie beziehungsweise Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Ein Konto bei der Swisslos setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus, und auch dort ist nur eine Registrierung pro Person möglich. Wer ausserhalb dieser Gebiete wohnt, wird nicht freigeschaltet — nicht widerwillig, sondern gar nicht. Das ist die unspektakulärste und folgenreichste Zeile im ganzen Kapitel: Die Auswahl, die eine Suchmaschine verspricht, existiert für einen Teil der Schweizer Wohnbevölkerung schlicht in verkleinerter Form.
Wo das Wallet an Grenzen stösst
Die Swisslos verkauft Spielguthaben auf das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Obergrenzen sind damit doppelt gezogen: pro Monat und auf dem Kontostand.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens ebenfalls CHF 10’000. Die Zahl ist bei beiden Häusern praktisch identisch, und für den Alltag der allermeisten Spielenden ist sie bedeutungslos. Wer sie reisst, spielt ohnehin nicht mehr im Bereich eines Freizeitvergnügens.
Bei den Einzahlungen gibt es daneben Wege, die in der Diskussion untergehen. Die Loterie Romande verkauft Prepaid-Tickets «Pre-pay» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 — ein Jahr gültig, und der Betrag muss in einem Zug dem Wallet gutgeschrieben werden. Für einen Spielenden, der seine Ausgaben physisch begrenzen will, ist das ein unterschätztes Werkzeug: Man kauft einen Gutschein, und mehr ist für diesen Monat nicht da. Die Swisslos wiederum bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Was PayPal anbelangt, so ist die Zahlungsart bei den beiden bewilligten Veranstaltern nicht belegt. Wer sie sucht, findet sie bei Anbietern, die in der Schweiz keine Bewilligung haben — mit allen Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.
Einordnung im Schweizer Wettmarkt: warum PayPal anders dasteht, als man denkt
Man muss PayPal nichts Böses unterstellen, um zu sehen, dass es hier eine andere Rolle spielt als beim Einkauf. Ein Bezahldienst, der in Sekunden Geld überträgt, ist ein Produkt für Menschen, die Ausgaben als flüssig erleben. Wetten sind es nicht. Sie kennen einen Erwartungswert, eine Marge und ein Tempo, und dieses Tempo ist das Problem.
Bei jedem Einsatz wandert ein Teil des Geldes zum Veranstalter, bevor überhaupt ein Ergebnis feststeht. Das ist die Marge, und sie ist in jedem Markt eingebaut. Ein Spieler, der mit PayPal in fünf Sekunden nachlädt, kann diesen Anteil nicht schneller zurückgewinnen, weil er schneller einzahlt. Er erhöht nur die Zahl der Wetten, auf die der gleiche Anteil angewandt wird. Genau das ist das Geschäftsmodell hinter der Bequemlichkeit: nicht ein höherer Einsatz, sondern eine höhere Frequenz.
Die Zahl der bewilligten Anbieter macht das nicht besser. Zwei Veranstalter sind die gesamte Auswahl. Wer sich gegen eine unlimitierte Seite entscheidet, entscheidet sich nicht gegen PayPal — es gibt in der Schweiz schlicht keinen bewilligten Anbieter, bei dem PayPal als Zahlungsart dokumentiert ist. Wer PayPal als Ausschlusskriterium behandelt, sortiert damit gleichzeitig jeden Anbieter mit Schweizer Bewilligung aus. Das ist die Entscheidung, und sie ist grösser, als sie in einem Suchfeld aussieht.
Rechnet man das durch, wird die Sache nüchtern. Ein Bonus von CHF 100 mit fünffachem Umsatz verlangt CHF 500 an Einsätzen über einer Mindestquote. Verliert der Spieler über diese Strecke nur den Marktanteil, den die Marge ausmacht, ergibt sich — abhängig vom Markt — ein Kostenblock, der einen erheblichen Teil des Bonus wieder auffrisst. Bei einem Bonus mit hohem Umsatzfaktor und enger Frist kann der Aufwand grösser sein als die Gutschrift. Man spielt nicht gegen den Bonus, sondern gegen den Umsatz.
Die Frage, die an dieser Stelle bleibt, ist also nicht, ob PayPal bequem ist. Es ist. Die Frage ist, ob ein Anbieter, der ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens liegt, irgendetwas liefert, was die Bequemlichkeit wert ist. Der nächste Abschnitt ist der Ort, an dem diese Frage beantwortet wird.
Grundlagen: die zwei Bewilligungen, die den ganzen Markt erklären
Wer verstehen will, warum es in der Schweiz keine lange Liste guter Wettanbieter mit PayPal gibt, muss einen Schritt zurücktreten. Der Markt ist nicht jung, nicht unreguliert und keineswegs im Aufbau. Er ist geschlossen — und das mit Absicht.

Der Rechtsrahmen und die Gespa
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Nicht die ESBK — die beaufsichtigt ausschliesslich Casinos und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Diese Zuständigkeit ist der erste Punkt, an dem viele Darstellungen im Netz falsch abbiegen.
Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung. Das ist der Grund, warum in Schweizer Rechtstexten von «Bewilligung» die Rede ist und nicht von «Lizenz» — ein Unterschied, der in der Alltagssprache verschwimmt und in der Rechtsanwendung nicht. Die Bewilligung ist zudem ausdrücklich territorial: Sie gilt nur in der Schweiz. Ein ausländischer Anbieter kann also noch so seriös auftreten — mit dem Schweizer Recht hat seine Zulassung nichts zu tun.
Eine Website mit einer Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft. Und es gibt keine zweite Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Nettoerlöse aus dem bewilligten Spiel gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Der Markt ist damit nicht nur reguliert, sondern auch mit einer bestimmten Verwendung des Ertrags verbunden — wer hier spielt, spielt mit einem Teil seines Einsatzes für die Allgemeinheit.
Die Konstruktion hat eine unangenehme Kante, die man aussprechen muss. Ein Markt mit genau zwei Anbietern ist kein Wettbewerbsmarkt. Preise, Bedingungen und Spielerschutz sind Ergebnis einer politischen Entscheidung, nicht eines Verdrängungswettbewerbs. Das schützt, aber es erzieht nicht zu einem besseren Angebot.
Was überhaupt gesetzt werden darf
Die zweite Grundlage ist eine Liste, und sie ist geschlossen. Erlaubt sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Die Gespa führt ein Verzeichnis der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie dort stehen. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podium entscheidet, niemals auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Wer von einem Anbieter ein breites In-Play-Programm gewohnt ist, merkt hier, wo die Grenze der Vergleichbarkeit liegt: Der bewilligte Markt ist nicht dünn aus Nachlässigkeit, sondern weil die Liste endet.
Für einen Spieler, der ein Thema sucht, bedeutet die geschlossene Liste etwas Konkretes: Die Suche nach einem bestimmten Nischenmarkt endet nicht bei einem Anbieterwechsel, sondern an einer Verordnung. Und der Weg zu mehr Märkten führt nicht über eine bessere Seite, sondern über eine unregulierte — mit dem Preis, der unten beschrieben wird.
An dieser Stelle ist auch der Umgang mit Werbung geregelt: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Für die bewilligten Häuser sind die Spielregeln ohnehin öffentlich einsehbar, und sie enthalten mehr Details als jede Marketingseite.
Rechtslage: wem Ihr Geld gehört, wenn die Seite keine Bewilligung hat
Der schwierigste Abschnitt dieses Themas ist der, in dem es keine gute Nachricht für die Bequemlichkeit gibt. Zwei Sätze genügen: Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar. Und wer bei einem solchen Anbieter setzt, steht ohne Schweizer Rechtsschutz da.

Was eine Bewilligung unterscheidet
Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Zahl auf dem Konto, sondern im Weg, den ein Streit nimmt. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter gibt es eine Aufsichtsbehörde, veröffentlichte Spielregeln, eine Einsprachefrist und ein Verfahren. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es eine Supportadresse und ein Impressum. Die Bewilligung ist insofern nicht ein Gütesiegel, sondern die Voraussetzung dafür, dass überhaupt jemand ausserhalb des Anbieters zuständig ist.
Der Veranstalter ohne Bewilligung trägt das strafrechtliche Risiko — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft. Er trägt trotzdem ein Risiko: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Was man gesetzt hat, kann weg sein, ohne dass einem selbst ein Vorwurf gemacht wird.
Dazu tritt der zweite Unterschied, der praktisch noch schwerer wiegt. Ausländische Anbieter haben keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, und sie unterliegen keiner Schweizer Aufsicht. Wer sich sperren lassen will, kann das dort nur über ein eigenes Kontoschliessen versuchen. Und wer glaubt, die eigenen Bank oder der Kartenherausgeber blockiere Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten, irrt: Ein solches Werkzeug gibt es in der Schweiz nicht. Es gibt die Sperrliste der Gespa, und sie funktioniert über DNS-Sperren bei den Telekommunikationsanbietern, nicht über Zahlungsströme.
Die Liste selbst wird geführt und gepflegt. Seit dem 3. September 2019, als die erste Fassung erschien, sind es bis Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt; die Gespa nennt für dieses Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 als gelistet. Wer in einem Suchfeld auf eine solche Seite stösst, stösst also nicht auf eine Nische, sondern auf ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Aufsicht und Anbietern. Der Steuerpunkt folgt der gleichen Linie. Gewinne aus nicht bewilligten ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis — etwa im Thurgau — behandelt sie als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Für steuerliche Fragen ist eine kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater die richtige Adresse, nicht eine Wettseite.
Wo die Bewilligung aufhört und der Fall beginnt
Der Regionalfaktor verdient einen eigenen Absatz. Die Swisslos veranstaltet Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide Gebiete überschneiden sich nicht. Wer in Zürich wohnt, hat ein Haus zur Auswahl, nicht zwei.
Das erklärt eine Beobachtung, die bei der Suche nach einem Anbieter mit PayPal regelmässig irritiert: Viele Suchergebnisse stammen aus Deutschland oder aus Malta, und die Zahl der seriös wirkenden Optionen wirkt gross. In der Schweiz schrumpft das Feld auf die zwei Bewilligungen — und für einen Teil der Wohnbevölkerung auf eine davon. Was wie ein Übersichtsproblem aussieht, ist ein Regulierungsproblem.
Bleibt die Frage, was ein Anbieter ohne Bewilligung dem Spielenden tatsächlich liefert. Er liefert Märkte und Preise, die die geschlossene Liste nicht kennt, und er liefert ein Zahlungsinstrument wie PayPal, das in der bewilligten Welt nicht belegt ist. Was er nicht liefert, ist eine Schweizer Instanz. Und genau hier endet die Bequemlichkeit: Eine Beschwerde gegen angebotene Spielsperre, eine Diskussion über eine strittige Auszahlung, ein eingezogenes Guthaben — all das trifft einen Punkt, an dem es nichts mehr zu vergleichen gibt, weil es keinen Zuständigen gibt. Das ist nicht moralisierend gemeint. Es ist die Beschreibung eines Vakuums.
Verantwortungsvolles Spielen: warum PayPal Ihre Ausgaben nicht bremst
Kein Thema wird auf Wettseiten so routiniert abgehandelt und so selten ernst genommen wie der Spielerschutz. Die Ironie liegt auf der Hand: Der Schutz, der wirklich greift, ist der, den der Spielende selbst gesetzt hat, und die Regeln, die ihn erzwingen, sind an die Bewilligung gekoppelt.
Limiten setzen, bevor die erste Wette steht
Bei der Swisslos setzen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist eine Vorgabe, keine Empfehlung: Ohne diese Limiten wird die erste Wette nicht angenommen.
Die Mechanik ist wichtiger als die Zahlen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Verzögerung ist der ganze Punkt. Sie überbrückt genau die Zeitspanne, in der ein Spieler nach einer Verlustserie Geld nachlegt. Der Gesetzgeber schreibt für eine Erhöhung 24 Stunden vor; die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Diese drei Tage sind die wirkungsvollste Spielerschutzmassnahme im Schweizer Sportwettmarkt — und sie sind es, weil sie unbequem sind.
Der Satz im Gesetz ist zudem bemerkenswert: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Die Limite setzt der Spielende, nicht der Staat. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsgrenze. Die Autonomie ist echt und die Verantwortung damit auch.
Dass freiwillige Limiten eingehalten werden, ist allerdings nicht selbstverständlich. Die Gespa führte 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durch: In 47.5 Prozent von 200 Fällen wurde an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf die Seite, weil sie eine Illusion zerstört. Der Schutz, der an einem Schalter oder in einer App aussieht wie ein System, hängt an Menschen und an einer Massnahme, die auch einmal überstimmt werden kann. Niemand sollte den Verkaufspunkt um die Ecke für strenger halten, als er ist.
Für Personen unter 18 Jahren sind Sportwetten ohnehin nicht offen; sie sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist eine kleine Regel mit einer klaren Logik: Man kann nicht auf eine Sache setzen, die man selbst beeinflusst.
Spielsperre und Register: der einzige Weg, der wirklich schliesst
Bei der Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, wobei eine vorzeitige Aufhebung nicht möglich ist: Die Frist läuft, und sie läuft vollständig ab. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Und sie ist mehr als eine Selbstverpflichtung: Die Sperre erfasst überdies Personen, die überschuldet oder spielsuchtig sind, aufgenommen in dasselbe Register.
Die Rechtsfolge ist eindeutig und sollte es auch sein. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer im gesperrten Zustand spielt, verliert nicht nur die Wette, sondern auch den Anspruch auf Auszahlung. Eine unbefristete Spielsperre kann nur nach einer Frist von drei Monaten aufgehoben werden, und die Aufhebung ist an eine Fachstelle gebunden. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Diese Regeln sind alt, klar und eng, und sie funktionieren nur, solange die Person in einem Kontosystem erfasst ist.
Genau hier zeigt sich der blinde Flecken bei einem Anbieter ohne Bewilligung. Das Schweizer Sperrregister ist für ihn nicht zugänglich und für den Spielenden nicht bindend. Wer in der Schweiz eine Sperre laufen hat und sich bei einer ausländischen Seite neu registriert, hat eine neue Identität. Das ist keine Warnung und keine Moral, sondern eine Eigenschaft der Konstruktion: Ein Register, das zwei Häuser umfasst, schützt in diesen zwei Häusern. Ausserhalb gibt es keine Sperre, weil es niemanden gibt, der sie durchsetzt.
Den dritten Punkt liefert der Zahlungsdienst selbst. Ein Bezahldienst im Hintergrund kennt keine Limite, keine Verlustgrenze und keine Frist. Er weiss nicht, ob CHF 50 für ein Hobby oder für ein Problem stehen. Die Ausgabenbegrenzung, die im Marketing mitschwingt — die App wisse schon, was vernünftig ist — existiert nicht. Wer seine Limiten nicht im Wettkonto setzt, hat keine. Das ist die schlichteste Antwort auf die häufigste Frage dieses Themas, und sie hat mit PayPal nichts zu tun und alles.
Vergleich der Schweizer Anbieter: zwei Bewilligungen und das Feld davor
Die folgende Übersicht ordnet das Bewilligungsfeld. Sie ist absichtlich karg, denn mehr Spalten wären Füllmaterial.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Zulassung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung | Loterie Romande, Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; Aufsicht Gespa |
Zwei Zeilen, zwei Häuser, und darunter nichts. Diese Leere ist die eigentliche Information. Die meisten Buchmacher, denen ein Schweizer Spieler im Netz begegnet, haben für dieses Land eine ausländische Zulassung, die hier keine Wirkung entfaltet — die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und nichts davon lässt sich auf eine maltesische oder curaçaosche Registrierung übertragen. Deshalb bekommt kein ausländischer Anbieter in dieser Tabelle eine Zeile in der Bewilligungsspalte: Nicht weil die Zulassung fehlt, sondern weil die Spalte eine Schweizer Frage stellt.
Wer aus dieser Tabelle den Schluss zieht, der Markt sei mager, hat recht. Wer daraus schliesst, ein Anbieter ohne Eintrag sei darum schlechter, hat die Frage gewechselt.
Top-2 im Detail: die zwei bewilligten Häuser und ihr Angebot
Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage und nicht dem Bekanntheitsgrad. Wer in einem Vertragsgebiet wohnt, für das eines der beiden Häuser zuständig ist, findet an seinem Anbieter zuerst den Vergleichsmassstab und danach die Bewilligungsfrage.
Swisslos Sporttip: die Referenz im Deutschschweizer Vertragsgebiet
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip ist das Wettprodukt, und die Bewilligungslage ist die klarste, die dieses Land zu vergeben hat: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, darf ein Konto eröffnen — wer ausserhalb wohnt, darf es nicht, und dieser Punkt ist nicht verhandelbar.
Die Einsätze sind eng begrenzt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Spielenden mit einem Budget von einigen Dutzend Franken pro Monat ist das ohne Belang. Für jemanden, der einen einzelnen hohen Betrag platzieren will, ist es die ganze Antwort: Es geht nicht.
Bei der Auszahlung ist die Regelung zweistufig und für die meisten Spielenden unsichtbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der teilnehmenden Person. Der Schwellenwert von CHF 1’000 ist die eigentlich wichtige Zahl im Auszahlungskapitel: Darunter passiert nichts, was Aufmerksamkeit erfordert.
Dasselbe gilt bei der Geltendmachung, und hier wird die Frist zur Kostenfrage. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis man es besitzt: Wer im Frühjahr etwas gewinnt und den Wettschein im Spätherbst findet, hat Pech und kein Geld. Zehn Tage für eine Einsprache sind kurz.
Beim Wettprogramm gibt es Vorzüge, die man ohne Umschweife benennen kann. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Das ist sauberer als bei vielen Anbietern, die eine Übertragung faktisch zur Bedingung machen. Zwei Korrekturen sind allerdings unbequem: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der Emotion eines Elfmeters setzt, setzt unter einem Risiko, das nichts mit dem Spiel zu tun hat.
Das Cash-Out ist ein eigenes Thema. Es gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist deutlich mehr Einschränkung als das Wort auf den ersten Blick verspricht.
Ganz regulär ist dagegen der Zahlungsweg: PostFinance Pay wird als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos ausdrücklich angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist kein Zufall, sondern die bequeme Lösung, die in einem bewilligten Schweizer Angebot tatsächlich existiert. Die Wallet-Käufe selbst beginnen bei CHF 20 und sind in 30 Tagen auf höchstens CHF 10’000 begrenzt, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Loterie Romande Jouez Sport: das Haus für die sechs Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das ist kein Konzern, das ist ein Verbund mit einem sehr physischen Vertrieb.
Die Bedingungen für ein Online-Konto sind streng und einfach: Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person. Verlangt werden eine Ausweiskopie, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Wer in Genf wohnt, kann also nicht auf Sporttip ausweichen, und wer in Basel wohnt, nicht auf Jouez Sport. Die beiden Häuser bedienen sich nicht überlappend.
Bei den Einzahlungen sind es höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar — dieselbe Einschränkung wie bei der Swisslos, dieselbe Konsequenz für den Wert einer Promotion.
Die Prepaid-Tickets «Pre-pay» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Für einen Spielenden, der seine Auszahlungswege kontrollieren will, ist das ein Werkzeug: Man legt einen Betrag fest, und darüber hinaus gibt es für diesen Zeitraum nichts.
Beim Einlösen wird die Westschweiz sehr konkret. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer einmal 85 Franken gewonnen hat und gerade in Neuenburg ist, hat sein Geld in fünf Minuten — schneller als jede Banküberweisung. Bei einem grösseren Gewinn hilft die Verkaufsstelle nicht mehr weiter.
Auch Aktionen folgen einem eigenen, papiernahen Rhythmus. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die präziseste Beschreibung dessen, was im bewilligten Schweizer Markt unter Bonus läuft: klein, befristet, an einen Anlass gebunden und ohne Bargeldwert. Wer 200 Franken Bonus gewohnt ist, findet hier einen Gutschein für ein Stadionerlebnis. Wer die Limiten ernst nimmt, findet genau den Massstab, der zur Bewilligung passt.
Rechnet man die beiden Häuser gegeneinander, gibt es keinen Gesamtsieger. Swisslos hat das grössere Vertragsgebiet, ein Livewettangebot mit klarer Regel, ein Cash-Out mit spürbaren Einschränkungen und einen PostFinance-Weg zum Aufladen. Die Loterie Romande hat einen dichten Verkaufsstellennetz, schnelle Barauszahlungen im kleinen Rahmen und mit den Prepaid-Tickets einen Satz von Grenzen, der sich anfassen lässt. Wer in einem der sechs Westkantone wohnt, hat die Wahl. Wer in Zürich wohnt, hat sie nicht.
Wo die Auswahl endet und was das für die Suche bedeutet
Die Suche nach einem Wettanbieter mit PayPal hat in der Schweiz kein grosses Ergebnis, sondern ein kleines — und das liegt nicht an der Zahlungsart. PayPal ist bei keinem der beiden bewilligten Veranstalter als Zahlungsart belegt. Wer die Zahlungsart zum Kriterium macht, verlässt damit zwangsläufig den bewilligten Bereich.
Was bleibt, ist eine Abwägung, die man aussprechen kann. Auf der einen Seite steht Schweizer Rechtsschutz, ein Sperrregister, das greift, überprüfbare Spielregeln, steuerlich unproblematische Gewinne im normalen Rahmen und die Verzögerung bei Limitenerhöhungen. Auf der anderen steht eine grössere Auswahl an Märkten, ein Zahlungsinstrument, das man schon kennt, und ein Werbeangebot, das mit Zahlen operiert, die der geprüfte Markt nicht ausrufen darf. Wer das eine will, bekommt das andere nicht.
Für die Steuerfrage bleibt es bei einer praktischen Regel. Gewinne aus dem Schweizer bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, wobei der kantonale Freibetrag abweicht — «je nach Kanton», mehr lässt sich pauschal nicht sagen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein normaler Spieler gewinnt weit darunter und zahlt auf seinen Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze. Wer eine Einzahlung tätigt und sie für eine Steuer hält, verwechselt etwas.
Bleibt ein letzter Gedanke zu den Gebühren, die in der Werbung nicht vorkommen. Manche Buchmacher verlangen für eine Auszahlung per PayPal eine zusätzliche Kommission — fünf Prozent des Betrags oder eine feste Gebühr, die im Vergleich zu einer Banküberweisung unverhältnismässig wirkt. Das sind Bedingungen des jeweiligen Anbieters und keine Eigenschaft des Bezahldienstes, und man findet sie selten auf einer Startseite. Wer eine Auszahlung plant, sollte den Betrag und den Weg vorher im Kassenbereich prüfen, nicht danach. Bei den bewilligten Schweizer Häusern ist die Rechnung ohnehin eine andere: zweimal im Jahr kostenlos auf ein Konto auf den eigenen Namen, danach möglicherweise eine Kommission von 3 Prozent.
Häufig gestellte Fragen
Akzeptieren die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter PayPal für Wetten?
Bei keinem der beiden ist PayPal als Zahlungsart belegt. Swisslos bietet für das Aufladen des Spielkontos PostFinance Pay an, mit Bestätigung direkt in der App, und nimmt daneben Einzahlungsscheine; die Loterie Romande führt «Pre-pay»-Tickets. Eine Bezahlung per PayPal ist bei den bewilligten Häusern nirgends dokumentiert. Zahlungsarten finden sich in den jeweiligen Bedingungen des Anbieters.
Warum muss das PayPal-Konto auf denselben Namen lauten wie das Spielerkonto?
Weil das Geld nur auf ein Konto des Kontoinhabers ausgezahlt werden darf. Diese Namensgleichheit ist kein Formalismus, sondern der Riegel gegen Geldwäscherei über Wetten: Einzahlung, eine Wette, Auszahlung — ohne sie wäre die Herkunft des Geldes verwischt. Wer mit einem fremden Konto einzahlt, bekommt sein Guthaben deshalb nicht ausbezahlt.
Wie lange dauern Auszahlungen, und welche Fristen gelten?
Bei Swisslos: zweimal pro Jahr kostenlos auf ein Konto auf den eigenen Namen, danach möglicherweise 3 Prozent Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Sporttip-Gewinne verfallen 26 Wochen nach der Bekanntmachung der Wettauswertung. Gewinne bei der Loterie Romande bis CHF 1’000 netto gehen direkt auf das Wallet.
Wie wird aus Einsatz und Quote die Auszahlung berechnet?
Die Auszahlung einer gewonnenen Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette werden die Quoten der einzelnen Wetten zu einem Preis multipliziert. CHF 20 auf eine Quote von 2.10 ergeben CHF 42 zurück, also CHF 22 Gewinn. Ein Buchmacher behält von allen Einsätzen eines Marktes einen Teil ein — das ist die Marge, und sie steckt in jeder einzelnen Quote, auch in der grosszügigen. Je enger der Quotenschlüssel eines Marktes, desto teurer ist jeder Einsatz darin.
Wann schützt die Banklizenz von PayPal vor einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Nie. Die Banklizenz der luxemburgischen Aufsicht sichert das Guthaben beim Bezahldienst und den Zahlungsvorgang, nicht den Wettvertrag. Gegen einen Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung besteht kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht, kein Zugriff auf das Sperrregister. Ein Streit um eine Auszahlung bleibt ein Streit mit einem Unternehmen, das in der Schweiz niemandem rechenschaftspflichtig ist.
Welche Möglichkeiten gibt es, sich von Sportwetten auszuschliessen?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, gilt auch für Casinos und für Liechtenstein und erfasst zusätzlich überschuldete oder spielsuchtige Personen. Aufhebung nach drei Monaten über eine Fachstelle; gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung greift dieses Register nicht.
Welche Limiten gelten beim Wetten, und wer setzt sie?
Der Spielende setzt sie. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsgrenze; der Veranstalter muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage verlangen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei Swisslos liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, ein Einzelsatz ist auf CHF 1’000 begrenzt, eine Systemwette auf CHF 10’000.
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