Lucky 63 Wetten in der Schweiz verstehen: Sechs Auswahlen, 63 Wetten, zwei Veranstalter

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) sowie gegen die Veröffentlichungen der Gespa.

Ein Golfball liegt auf dem Grün nahe beim Loch, dahinter erstrecken sich sanfte Hügel im Nebel.
Eine Lucky 63 ist eine Systemwette auf 6 Auswahlen mit insgesamt 63 einzelnen Wetten.

Sechzig Franken für einen Wettschein, der aus einer einzigen Reihe von sechs Kreuzen entsteht – das klingt nach einem Sonntagnachmittag und ist in Wahrheit eine Wette auf sechs Ereignisse, die man gleichzeitig 63 Mal abschliesst. Wer eine Lucky 63 auf einem Schweizer Wettschein ausfüllt, hat am Ende nicht eine Wette laufen, sondern 63, und jeder einzelne davon trägt eine Quote, in der die Marge des Veranstalters schon eingerechnet ist. Das ist keine Nebenbemerkung. Es ist der Grund, warum die Zahl der Treffer, die man braucht, um im Plus zu landen, höher liegt als die Zahl, die das Bauchgefühl nennt.

Die Einordnung des Angebots in der Schweiz gestaltet sich grundlegend anders. Sportwetten unterliegen keinem Wettbewerb durch fünfzig Anbieter; es gibt keine Quotenjagd über sechs Portale und keinen Vergleich von Boosts oder Cashback-Aktionen. Es gibt zwei Veranstalter mit Bewilligung, und beide sind Lotteriegesellschaften. Dies bildet den Rahmen, in dem jede Lucky 63 hierzulande stattfindet: ein System von 63 Wetten auf dem einen Wettschein, und daneben die Frage, ob man es auf einem zweiten, nicht bewilligten Portal spielen könnte – rechtlich eine andere Sache, auch wenn die Quotenanzeige auf dem Bildschirm ähnlich aussieht.

Wer das durchrechnet, kommt an einer unbequemen Feststellung nicht vorbei: die Lucky 63 ist ein Angebot, das die eigene Trefferquote nicht erhöht, sondern nur die Zahl der Wetten. Sechs Auswahlen bleiben sechs Auswahlen. Was wächst, ist der Einsatz, die Zahl der Kombinationen und damit die Summe der Margen, die man bezahlt. Das ist der Kern dieses Textes, und ich nehme die Abkürzung durch die Werbesprache nicht.

Die Rechtslage in der Schweiz: zwei Bewilligungen, keine freie Anbieterwahl

Wer in diesem Land Sportwetten anbietet, braucht dafür eine Bewilligung – und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist die ganze Liste. Es gibt keine dritte Bewilligung, es gibt keine Liste weiterer zugelassener Wettbücher, weil es schlicht keine gibt. Wer bei einem Portal mit Curaçao- oder Malta-Adresse spielt, spielt in der Schweiz ohne Bewilligung – der Buchstabe des Gesetzes dazu ist Art. 4 BGS, und er lautet sinngemäss, was auch immer die Lizenz eines anderen Landes besagt: sie gilt nur dort.

Eine Steinbrücke spannt sich in der Dämmerung über einen Fluss, auf dem Wasser liegt leichter Nebel.
Bei Sporttip beträgt der Höchsteinsatz für eine Systemwette CHF 10'000, für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Der Blick in die Aufsicht sortiert das noch genauer. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021. Nicht die ESBK – die ist für Casinos da und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Online-Sportwetten fallen als Grossspiel unter das Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Eine Bewilligung zerfällt dabei in zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Das erklärt, warum sich Sportwetten hier nicht als Geschäft für jedermann entfalten können, und warum ein Vergleich von Sportwetten in der Schweiz am Ende ein Vergleich zweier Häuser ist.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, keine Wahlfreiheit für den Spieler

Der wichtigere Punkt für den Alltag liegt aber nicht in der Bewilligung, sondern im Wohnort. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Ein Snowboard steckt aufrecht im Schnee am Rand einer Piste, dahinter spannt sich klarer Himmel über verschneiten Gipfeln.
Die Lucky 63 entspricht einer Heinz-Wette (6 Auswahlen, 57 Wetten) zuzüglich der 6 Einzelwetten.

Für die Bewilligung selbst ist der Wohnsitz im Land die Voraussetzung – Art. 47 Abs. 3 VGS verlangt das, und in der Praxis kommt die Einschränkung auf das Gebiet des Veranstalters dazu. Eine offene Online-Registrierung braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren, keine bestehende Spielsperre und genau ein Konto pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wer in Zürich wohnt, kann also bei Jouez Sport nicht mitspielen, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Das ist die eigentliche Pointe der Schweizer Rechtslage: Sie schützt, aber sie nimmt einem auch die Wahl. Auf einem Portal ohne Schweizer Bewilligung darf man sich anmelden, gleich in welchem Kanton – nur steht man dann ausserhalb des Registers und ausserhalb jeder Schweizer Beschwerdemöglichkeit.

Was überhaupt auf dem Wettschein stehen darf

Die Bewilligung deckt nicht alles ab, was eine Quotenliste hergibt. Zulässig sind nur Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso. Rangierungswetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion – Esport taucht dort schlicht nicht auf. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Ein Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt – dazu später mehr, denn er ist ein Feature des jeweiligen Veranstalters und keine Zusage des Gesetzes.

Was ein ausländisches Angebot den Spieler wirklich kostet

Art. 4 BGS gilt in beide Richtungen: eine ausländische Lizenz, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das ist keine Formalie mit unangenehmem Beigeschmack, sondern hat Folgen, die sich aufzählen lassen. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit. Und die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren – gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden binnen Stunden ersetzt; die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 auf der Liste.

Für den Veranstalter ist das kein Kavaliersdelikt: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre, Art. 130 BGS. Der Spieler wird nicht bestraft. Das ist der Satz, den man oft hört, und er ist richtig. Er ist nur nicht der ganze Satz: Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und eine Fair-Play-Kontrolle existiert nicht.

Ehrlich bleibt am Ende dieses: das ausländische Angebot ist nicht per se schlecht und das bewilligte nicht per se das bessere Geschäft. Sie sind zwei verschiedene Dinge. Wer den Wohnsitz im Vertragsgebiet hat, bekommt bei den beiden Veranstaltern vollen Schweizer Schutz, dafür eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, ein Wohnsitzerfordernis und eine Identitätsprüfung. Wer auf einem Portal ohne Bewilligung spielt, bekommt mehr Märkte und keine dieser Absicherungen. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl» von sich aus. Nur eine davon ist in der Schweiz erlaubt.

Spielerschutz: der Punkt, an dem 63 Wetten zur Geldfrage werden

Bei einem System dieser Grösse ist der Spielerschutz keine Rubrik am Rand, sondern rechnerisch das erste Thema. Wer 63 Wetten auf einen Schein setzt, bindet ein Vielfaches dessen, was ein Einzeltipp kostet, und die Verlockung, den nächsten Schein gleich hinterherzuschieben, wächst mit jedem knapp verpassten Treffer. Genau darum ist die Reihenfolge auf dieser Seite diese: erst die Regeln, dann der Spass.

Das Schweizer Modell setzt die Limiten beim Spielenden an, nicht beim Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen – Art. 87 VGS. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Und: Die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Aufsichtsrechtlich kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden, Art. 84 VGS, unter Beteiligung einer Fachstelle, Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Art. 89 VGS. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn, Art. 45 BGS.

Die Limiten vor der ersten Wette setzen, nicht danach

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Was das für eine Lucky 63 heisst, ist unangenehm konkret. Ein System von 63 Wetten mit CHF 1 pro Kombination kostet CHF 63 für einen einzigen Schein. Bei drei Scheinen in einer Woche steht man bei CHF 189 gebundenem Einsatz, und das ist noch weit unter jeder Limite. Der Betrag ist nicht das Problem. Das Problem ist die Form: 63 Wetten fühlen sich nach einem Spiel an und sind 63 Entscheidungen, und wer die Limite erst nach dem dritten Schein setzt, hat sie zu spät gesetzt. Genau deshalb gehört sie vor die erste Wette – sie ist der einzige Hebel, der noch funktioniert, wenn die Serie läuft.

Ein Konto, ein Ausweis, eine Identität

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer unter 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Registrierung ist verifiziert, ein Konto pro Person, Art. 47 bis 52 VGS. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, Art. 50 Abs. 2 VGS – anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an Spielende sind verboten, Art. 75 Abs. 1 BGS.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte den Schutz an der Verkaufsstelle also nicht als streng darstellen – er ist es nicht. Online hilft der Ausweisabgleich, an der Theke offenbar weit weniger.

Wetten, die nicht ankommen, und Cash-Out ohne Garantie

Zwei Regelungen, die man kennen sollte, weil sie im Systemfall viel Geld bewegen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Lucky 63 mit sechs Auswahlen trifft das eine einzelne Voraussage, und die 63 Wetten laufen mit dieser einen Quote weiter. Aus einem Sechser wird dann faktisch ein Fünfer-System, ohne dass der Einsatz dafür sinkt.

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Auch hier gilt: Bei einem Kombiboost verfällt der Boost, wenn man cash-out nutzt.

Wenn Steuern zur Frage werden

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein üblicher Spielender gewinnt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer eine Lucky 63 mit grösseren Beträgen spielt, sollte zu Steuern einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen – das ist keine Rechtsberatung.

Was eine Lucky 63 ist und wie sie sich rechnet

Jetzt zum Bauplan. Die Lucky 63 ist eine Systemwette auf 6 Auswahlen mit insgesamt 63 einzelnen Wetten: 6 Einzelwetten, 15 Doppelwetten, 20 Dreierwetten, 15 Vierfachwetten, 6 Fünffachwetten und 1 Sechsfachwette. Man kann das drei Mal nachzählen, es kommt immer dasselbe heraus. Sie gehört damit zur Familie der Full-Cover-Wetten – Wetten, bei denen die Einzelwetten eingeschlossen sind –, und sie ist die umfangreichste Variante dieser Familie.

Diese 63 ist keine runde Zahl aus einem Marketingdeck. Sie ist die Summe aller nicht leeren Teilmengen von sechs Auswahlen: sechs Einzelne, fünfzehn Paare, zwanzig Dreiergruppen, fünfzehn Vierergruppen, sechs Fünfergruppen, eine Sechsergruppe. Wer sechs Spiele tippt und «einfach alle Kombinationen» abdecken will, landet zwangsläufig hier.

Der Einsatz multipliziert sich mit dieser Zahl. Bei CHF 1 pro Kombination kostet der Schein CHF 63. Bei CHF 2 pro Kombination CHF 126. Das ist der erste Punkt, an dem sich die Lucky 63 von einem Kombischein unterscheidet: Eine Kombiwette über sechs Auswahlen ist eine einzige Wette und kostet genau einen Einsatz. Die Lucky 63 ist 63 Wetten und kostet 63 Einsätze. Der Schein sieht auf dem Bildschirm gleich klein aus.

Wer die Kombiwette mit den höchsten Multiplikatoren laufen lässt, spielt faktisch eine andere Wette als der, der sechs Einzelne setzt. Die Lucky 63 ist beides gleichzeitig, und das ist ihr Wesen.

Stufen, Kombinationen und warum der Einsatz so schnell wächst

Die Aufteilung nach Stufen ist die eigentliche Information. Sechs Einzelwetten bedeuten: jede Auswahl zahlt für sich, wenn sie aufgeht. Fünfzehn Doppelwetten: jedes der fünfzehn Auswahlpaare bildet eine Wette. Zwanzig Dreier, fünfzehn Vierer, sechs Fünfer, ein Sechser. Insgesamt also 57 Mehrfachwetten, und keine davon ist überflüssig – jede deckt eine andere mögliche Trefferkonstellation ab.

Deshalb rutscht der Einsatz auf zwei Wegen nach oben. Einerseits über den Betrag pro Kombination, andererseits über die Zahl der Auswahlen: Wer von sechs auf sieben Auswahlen geht, landet nicht bei einer Lucky 63, sondern bei einer grösseren Systemvariante mit entsprechend mehr Wetten. Die 63 ist bereits die untere Grenze des Genres.

Einen Unterschied, der in der Praxis viel ausmacht, übersieht man leicht. Die sechs Einzelwetten sind der Puffer. Sie sind der Grund, warum selbst ein einziger Treffer aus dieser Wette einen Ertrag erzeugt. Die Mehrfachwetten sind der Hebel: Sie erzeugen die grossen Summen, verlangen aber mehrere Treffer gleichzeitig. Man spielt also beides in einem Schein – den Puffer und den Hebel –, und bezahlt für beides.

Lucky 63 gegen Heinz: sechs Wetten Unterschied

Die Lucky 63 entspricht einer Heinz-Wette zuzüglich der 6 Einzelwetten. Die Heinz-Wette hat dieselben sechs Auswahlen und 57 Wetten – alle Mehrfachkombinationen, aber ohne die Einzelwetten. Wer die 57 Wetten der Heinz kennt, kennt die 63 der Lucky 63: es fehlt genau der Teil, der bei einem einzigen Treffer noch etwas zurückbringt.

Der Unterschied ist kleiner, als es zunächst aussehen mag, aber er sitzt exakt an der Stelle, an der ein System am häufigsten kippt. Mit der Heinz-Wette ist ein Schein mit nur einem Treffer verloren – keine der 57 Wetten gewinnt, weil jede mindestens zwei richtige Auswahlen braucht. Mit der Lucky 63 zahlt dieser eine Treffer wenigstens die Einzelwette aus.

Und diese eine Einzelwette deckt den Gesamteinsatz? Nur bei einem sehr hohen Einzelnen. Bei CHF 1 pro Kombination liegt der Schein bei CHF 63. Um diese CHF 63 auch nur zurückzuholen, müsste eine einzige Wette bei einem Einsatz von CHF 1 eine Quote von 63.00 tragen. Es ist die wichtigste Zahl dieses Textes, und sie zeigt, wie wenig der Puffer in Wirklichkeit polstert. Die Einzelwetten sind eine Rückversicherung gegen den Totalverlust, keine Rückversicherung gegen den Verlust.

Wie die Kombinationen zusammenlaufen

Bei einer Mehrfachwette multiplizieren sich die Quoten der beteiligten Voraussagen zu einem Preis. Der Gewinnbetrag bei Sporttip ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten –, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das klingt nach einer Formalie, ist aber bei 63 Wetten auf einem Schein ein Faktor, der sich 63 Mal wiederholt.

Was dabei selten offen gesagt wird: In jeder der sechs Quoten steckt die Marge des Veranstalters, und bei einem kombinierten Preis multipliziert sie sich mit. Ein Quotenschlüssel beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Wer Livewetten spielt, zahlt in der Regel mehr Marge als vor dem Spiel. Dies ist eine allgemeine Beobachtung bei der Margenkalkulation, die sich in vielen Märkten bestätigt, aber keine feste Regel.

Abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einer Lucky 63 ist das kein kleiner Eingriff: Es trifft eine oder mehrere der 63 Wetten gleichzeitig.

Was 63 Wetten an einem Beispiel kosten: CHF 1,50, 2.00 und 2.50

Die illustrative Rechnung, und sie ist eine Beispielrechnung, kein Zitat einer Quote. Man stelle sich eine Lucky 63 mit CHF 1 pro Kombination vor, auf sechs Auswahlen mit den Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 – die drei Werte treten je zweimal auf. Der Schein kostet 63 × CHF 1 = CHF 63.

Eine Doppelwette aus einer 1.50-Auswahl und einer 2.50-Auswahl bringt bei CHF 1 Einsatz CHF 3.75 zurück. Eine Dreierkombination aus 1.50, 2.00 und 2.50 steht bei Gesamtquote 7.50 und damit bei CHF 7.50 Rückzahlung. Die grosse Sechserkombination multipliziert alle sechs Quoten zu einer Gesamtquote von rund 56.25 – und das ist der einzige Teil des Scheins, der die CHF 63 auch nur annähernd erreicht.

Kommt nur eine der drei als Quote 1.50 gesetzten Auswahlen durch, bringt die passende Einzelwette CHF 1.50 zurück. Der Schein hat CHF 63 gekostet. Der Puffer ist also im wörtlichen Sinn ein Trostpreis. Um CHF 63 zurückzuholen, braucht es an diesem Beispiel bereits die Sechserkombination allein – oder ein Bündel gleichzeitig treffender Mehrfachwetten, das man ohne Rechnung kaum abschätzen kann. Deshalb gilt hier die einzige belastbare Aussage: Ob eine Lucky 63 etwas abwirft, hängt an der Zahl der Treffer, nicht an der Zahl der Wetten. Sechs richtige Auswahlen erzeugen an diesem Beispiel einen Bruttogewinn im Bereich von rund CHF 1’200 bei Gesamtkosten von CHF 63 – ein Vielfaches des Einsatzes. Fünf richtige reduzieren sich auf die Summe jener Kombinationen, die ohne die fehlende Auswahl auskommen; unterhalb von vier Treffern bleiben nur Einzel- und Doppelerträge, und die liegen unter dem Einsatz. Es ist ein Beispiel, und die Spanne zwischen dem guten und dem mittelmässigen Fall ist der eigentliche Inhalt dieser Wette.

Vergleich: Systemwetten, Einsatzgrenzen und Wettschein-Regeln

Die Schweiz lässt sich in dieser Frage nicht wie ein Markt mit zehn Büchern vergleichen, sondern nur wie einer mit zwei. Beide sind Lotteriegesellschaften mit Bewilligung, beide betreiben ihr Sportwettengeschäft unter einer Marke – Sporttip und Jouez Sport –, und beide haben ihren eigenen Satz von Limiten. Dazu kommen acht ausländische Marken, die hier für Schweizer Spielende erreichbar sind und über die man aus denselben Gründen reden muss: weil man ihnen begegnet.

Deshalb steht in der folgenden Übersicht zuerst, wer eine Schweizer Bewilligung hat und wer nicht, und danach, was sonst über die Lizenzierung bekannt ist. Was darüber hinausgeht, steht in den Einzelbesprechungen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Unibet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung nach Angaben Dritter: Tobique (Kanada)
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen

Mehr als diese Spalte lässt sich über die acht ausländischen Marken nicht sagen, und das ist selbst ein Befund. Eine Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, ist in dieser Tabelle keine Zeile wert, die nach Vorteil aussieht – auch dann nicht, wenn sie in einem Portal mit Flagge und Siegel prangt.

Was die beiden bewilligten Häuser unterscheiden

Beide Häuser haben eine Verlustlimitenpflicht bei der ersten Teilnahme, beide verlangen Registrierung mit Ausweis, beide zahlen nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers aus. Der praktisch relevante Unterschied liegt eine Ebene tiefer, bei den Einsätzen und beim Wettschein – und er ist bei einem System aus 63 Wetten kein Detail.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 – in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2 – und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Diese Mindestquote von 1.10 ist die entscheidende Zahl, wenn man eine Lucky 63 auf einem Wettschein mit Multiples unterbringt: Jede der 63 Wetten muss sie einzeln erfüllen, und eine Doppelwette aus zwei Aussenseitern mit tiefen Quoten fällt darunter heraus.

Die Grenze von CHF 7’500 pro Multiple-Schein und die CHF 10’000 pro Systemwette bei Sporttip sind die beiden Zahlen, die zusammen mit der Systemgrösse die Grösse der Wette definieren. Und weil die Zahl der Kombinationen mit der Zahl der Auswahlen schnell wächst, ist genau diese Kombination der Stellschraube, an der sich das Angebot entscheidet. Wer heute eine Lucky 63 mit CHF 1 pro Kombination spielt und auf sieben Auswahlen wechselt, zahlt nicht 63 Einsätze, sondern deutlich mehr – und das kann einen Multiple-Schein an seine Obergrenze bringen.

Warum hier niemand eine Bewilligung ohne Prüfung bekommt

Weil die Bewilligung nicht für eine Marke, sondern für ein Spiel erteilt wird, ist die Liste der Schweizer Anbieter nicht kurz, sondern geschlossen. Es gibt keine freie Zulassung, keinen Graumarkt mit Duldung und keinen Weg, auf dem ein ausländisches Buch legal in der Schweiz Fuss fasst. Das ist unbequem für alle, die einen breiten Quotenvergleich gewohnt sind, und es ist der Grund, warum die acht Marken ohne Bewilligung in dieser Übersicht als Referenz stehen und nicht als Empfehlung.

Ein Hinweis zur Werbung, der hierher gehört: Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, darf nicht geworben werden, Art. 74 Abs. 3 BGS – die Missachtung wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet, Art. 131 BGS. Auch Werbung, die aufdringlich oder irreführend ist oder sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet, ist untersagt, Art. 74 BGS.

Die zehn Marken im Einzelnen

Die Reihenfolge ist diese, und sie ist keine Rangliste nach Geschmack: zuerst die beiden bewilligten Veranstalter, danach die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, jeweils nach ihrer Stellung in dieser Zusammenstellung gereiht.

Swisslos Sporttip: das System-Limit von CHF 10’000

Sporttip ist das Produkt von Swisslos, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS in der Fassung SR 935.51, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich – die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein.

Die Zahl, die diese Marke für eine Lucky 63 auszeichnet, ist der Höchsteinsatz von CHF 10’000 für eine Systemwette. Gegenüber CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette ist das ein Faktor zehn, und er hat einen klaren Grund: Swisslos rechnet damit, dass eine Systemwette aus vielen Einzelwetten besteht und der Gesamteinsatz deshalb höher ausfällt. Wer eine Lucky 63 mit CHF 10 pro Kombination spielt, liegt bei CHF 630 – weit innerhalb der Grenze. Wer mit CHF 150 pro Kombination einsteigt, kratzt an den CHF 10’000. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Das zweite Standbein ist die Selbstbeschränkung. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite über jeweils 30 Tage. Und die Sperre: produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf, und eine unbefristete Spielsperre landet im schweizweiten Register, das auch für Casinos und für Liechtenstein gilt.

Zum Kombiboost, weil er eine Lucky 63 direkt betrifft: Er gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei sechs Auswahlen ist die 5-%-Stufe erreichbar. Der Quotenboost dagegen gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar – bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Bewertung: Sporttip ist das Haus mit der grössten Systemgrenze und dem einzigen Boost, der auf einen Systemschein überhaupt anwendbar ist. Wer sechs Auswahlen als Lucky 63 spielt und dafür ein bewilligtes Umfeld will, findet hier die passende Konstruktion – CHF 10’000 Obergrenze für die Systemwette, Mindesteinsatz CHF 1, Kombiboost ab vier Voraussagen mit Quote 1.50. Der Haken liegt im Vertragsgebiet und in der Identitätsprüfung: Wer ausserhalb der genannten Kantone wohnt, kommt nicht hinein, und das ist keine Formalität, sondern eine Bewilligungsbedingung.

Loterie Romande Jouez Sport: der Schein deckelt bei CHF 7’500

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; das Haus zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier gilt eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Gespa-Aufsicht, und auch hier ist das Online-Konto auf Personen mit Wohnsitz im Gebiet beschränkt.

Die Zahlen unterscheiden sich in einer Weise, die man beim Wetten sofort merkt. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2 – in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2 –, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500. Der eigentliche Deckel sitzt aber nicht bei der Einzelwette, sondern beim Schein: Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Bei einer Lucky 63 mit CHF 1 pro Kombination liegt man bei CHF 63, also weit darunter. Bei CHF 100 pro Kombination bei CHF 6’300 – und dann ist der Spielraum fast aufgebraucht. Die Grenze greift bei dieser Systemgrösse also nicht theoretisch, sondern bei einem Betrag pro Kombination, den ein ernsthafter Spieler erreichen kann.

Dazu kommt eine Regel, die man leicht überliest: Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen. Der Höchstgewinn liegt bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen.

Die Bewertung: Jouez Sport ist das Haus für die Westschweiz, und der Multiple-Schein mit dem Gesamtdeckel von CHF 7’500 ist die Zahl, an der sich hier alles ausrichtet. Wer eine Lucky 63 in der Westschweiz mit bescheidenem Betrag pro Kombination spielt, bleibt davon unberührt; wer den Einsatz pro Kombination hochzieht, stösst früher an als bei Sporttip. Die Mindestquote von 1.10 setzt der Auswahl zusätzlich eine Untergrenze, die man beim Tippen selten bedenkt.

Unibet: Reichweite ohne Schweizer Bewilligung

Unibet ist in der Schweiz ein Portal ohne Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, und eine Lizenz, die im Ausland gilt, hat in der Schweiz keine Kraft – Art. 4 BGS. Das bedeutet konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was für einen Schweizer Leser tatsächlich zählt, ist nicht die Markenbekanntheit, sondern die fehlende Rückseite. Wenn eine Auszahlung stockt oder eine Wette strittig wird, gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte. Der Spieler selbst macht sich nach der bundesrätlichen Lesart nicht strafbar; Einsatz und Gewinn können aber in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Bei einem System aus 63 Wetten wiegt das schwerer als bei einem Einzelschein, weil es mehr Streitpunkte gibt – jede der 63 Wetten ist ein eigener Vorgang.

Das Urteil: Unibet ist eine bekannte Marke mit in der Schweiz fehlender Bewilligungsgrundlage. Wer den Schweizer Schutz nicht sucht, sondern Reichweite, findet hier, was Schweizer Veranstalter nicht abdecken – und trägt dafür das volle Risiko der fehlenden Rückseite.

Playzilla: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anlaufstelle

Playzilla gehört zur Gruppe der acht Portale, die in der Schweiz ohne Bewilligung erreichbar sind. Die Lizenz, die das Portal ausweist, hat hier keine Wirkung, und die Aufsicht kennt das Haus nur als möglichen Eintrag auf der Sperrliste. Auch hier gilt, was für alle acht Marken in dieser Gruppe gilt: kein Zugang zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Der praktische Unterschied zu den bewilligten Häusern zeigt sich nicht beim Anmelden, sondern beim Auszahlen. Die beiden Schweizer Veranstalter zahlen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers aus – ein Kontoauszug, auf dem der eigene Name steht, ist damit eine Vorbedingung, die beide Seiten kennen. Bei einem Portal ohne Bewilligung gelten dessen eigene Regeln, und der Schweizer Anspruch auf ein Auszahlungskonto auf den Kontoinhaber besteht dort nicht. Bei 63 Wetten auf einem Schein ist eine einzelne strittige Position schnell gefunden.

Das Urteil: Playzilla steht für die Kategorie «erreichbar, aber ohne Schweizer Bewilligung». Wer auf ein System dieser Grösse setzt, sollte wissen, dass es keine Schweizer Stelle gibt, die bei einem Streit über eine der 63 Wetten angerufen werden kann.

BetAlright: ohne Bewilligung, mit den Regeln des Hauses

BetAlright ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Eine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung liegt nicht vor, und die Marke ist damit auch nicht in das System der Schweizer Spielsperren eingebunden. Wer sich über ein solches Portal selbst sperren will, sperrt sich dort, aber nicht in der Schweiz.

Für einen Spielenden, der eine Lucky 63 spielt, ist das die unangenehmste Konstellation überhaupt: hoher Gesamteinsatz, viele Einzelwetten, und bei einem Problem keine Schweizer Instanz. Die Schweizer Limitenpflicht – Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Erhöhung erst nach 72 Stunden – bindet nur die bewilligten Veranstalter, nicht das ausländische Portal. Limiten dort sind Hausregeln, und die ändern sich mit dem Haus.

Das Urteil: BetAlright bietet Zugang, aber keinen Schweizer Schutz, und 63 Wetten sind zu viele, um sie ohne Rückseite zu spielen.

X3Bet: berichtete Lizenz ohne Schweizer Wirkung

X3Bet ist als Portal ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Nach Angaben Dritter wird eine Lizenz aus Tobique in Kanada berichtet – ein Umstand, der in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, Art. 4 BGS. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Schweizer Bewilligung; eine ausländische ersetzt sie nicht.

Diese Einordnung ist für einen Leser wichtiger, als sie klingt. Eine Lizenz, die in einer Quotenübersicht als Vertrauensmerkmal auftritt, sagt über den Schweizer Rechtsweg nichts. Sie sagt auch nichts über die Anbindung an das Sperrregister, und ein bestehender Eintrag wirkt hier nicht. Bei Sporttip und Jouez Sport ist die unbefristete Spielsperre dagegen schweizweit eingetragen und gilt auch für Casinos und für Liechtenstein.

Das Urteil: X3Bet ist eine ausländische Marke mit berichteter Lizenz ausserhalb der Schweiz. Wer dort ein System mit 63 Wetten spielt, spielt es unter den Bedingungen dieses Hauses – nicht unter Schweizer Regeln.

Wettigo: die Hausregeln ersetzen die Schweizer nicht

Wettigo ist bei den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung dabei. Es gelten die Hausregeln des Portals, nicht die Schweizer Veranstalterbedingungen, und die Schweizer Limitenpflicht bindet das Portal nicht. Kein Zugang zur Sperrliste, kein Schweizer Rechtsweg.

Und weil das Haus die Margen selbst setzt, ist der Vergleich mit den beiden Schweizer Veranstaltern bei den Preisen ohnehin ein Vergleich zweier Systeme. Der Quotenschlüssel eines Marktes beschreibt, was ein Markt zurückzahlt, und die Marge ist der Rest. Bei einem System aus 63 Wetten auf demselben Schein wirkt eine zusätzliche Marge auf jede einzelne der 63 Positionen – der Effekt ist damit grösser als bei einem Einzelschein.

Das Urteil: Wettigo erschliesst Märkte, die ein Schweizer Wettschein nicht anbietet. Diese Erweiterung erkauft man sich mit dem Verzicht auf die Schweizer Regeln, und bei einem 63-Wetten-Schein ist der Verzicht nicht symbolisch.

WirWetten: deutschsprachiges Portal ohne Bewilligung

WirWetten richtet sich an ein deutschsprachiges Publikum und ist als Portal ohne Schweizer Bewilligung eingeordnet. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung liegt nicht vor; damit fehlen auch die Anbindung an das Sperrregister und der Schweizer Beschwerdeweg. Für Personen im Swisslos-Vertragsgebiet nützt die Sprachähnlichkeit nichts – die Bewilligung ist das Kriterium, nicht die Sprache.

Was bleibt, sind Sportarten und Märkte, die auf einem Schweizer Wettschein nicht zu haben sind. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist eine geschlossene Liste: keine Corner- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion, Rangierungswetten nur unter engen Bedingungen. Wer genau diese Märkte braucht, findet sie dort, wo diese Liste nicht gilt.

Das Urteil: WirWetten ist der Inbegriff des Kompromisses – mehr Märkte gegen weniger Schutz. Vor der ersten Wetten sollte man die eigenen Verlustlimiten im Kopf haben, weil das Portal sie nicht an der Stelle setzt, an der Schweizer Bewilligte sie setzen müssen.

DirectionBet: Swap von Reichweite und Sicherheit

DirectionBet ist als Marke ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Das Schweizer Recht behandelt ein solches Angebot anhand zweier Fragen: Hat der Veranstalter eine Bewilligung? Nein. Und was passiert dem Spieler? Er wird nicht bestraft – aber ein allfälliger Gewinn kann in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.

Für 63 Wetten auf einem Schein ist das der kritische Punkt. Je grösser die Zahl der Positionen, desto grösser die Zahl der Beweisfragen, wenn gestritten wird. Bei zwei bewilligten Häusern ist der Streitweg ein Schweizer; hier führt er dorthin, wo der Veranstalter sitzt.

Das Urteil: DirectionBet liefert Zugang und Reichweite, aber keine Schweizer Bewilligungsgrundlage. Wer die Wahl hat, sollte wissen, was er dafür aufgibt.

HornetBet: ohne Bewilligung, nur für den, der das bewusst wählt

HornetBet schliesst die Runde der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt der Mechanismus des Art. 4 BGS, auch hier keine Schweizer Aufsicht über das Angebot, und auch hier die Möglichkeit einer Sperrung der Domains über die Sperrliste.

Der Unterschied zu den beiden bewilligten Häusern lässt sich in einem Satz zusammenfassen, der nichts wertet: Bei den bewilligten Veranstaltern ist gesetzlich festgelegt, dass Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen, dass eine Erhöhung erst nach 72 Stunden wirkt und dass ein ausländisches Portal gar nicht zugelassen ist. Bei einem Portal ohne Bewilligung gibt es keine dieser drei Gewissheiten.

Das Urteil: HornetBet ist ein Portal für Spielende, die bewusst ausserhalb des Schweizer Bewilligungssystems spielen wollen. Wer das nicht bewusst tut, verwechselt Verfügbarkeit mit Zulässigkeit.

Vor der ersten Lucky 63: die Prüffragen

Die Reihenfolge auf dem eigenen Zettel entscheidet mehr als die Quotenwahl. Zuerst der Wohnort und die Bewilligung: Im Vertragsgebiet von Swisslos oder in einem der sechs Westschweizer Kantone gibt es genau einen Veranstalter mit Bewilligung, und ausserhalb davon keinen. Wer bei einem Portal ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte das als bewusste Entscheidung treffen, nicht als Notlösung.

Dann die Zahl pro Kombination, und zwar multipliziert. 63 Einsätze bei CHF 1 sind CHF 63; bei CHF 5 sind es CHF 315. Dieser Betrag ist der echte Preis der Wette, nicht die Zahl auf dem Zettel neben der Auswahl. Wer das vor der ersten Wette durchrechnet, trifft danach andere Entscheidungen.

Danach die Limiten. Bei Sporttip stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, bei einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, mit sofortiger Senkung und Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei Jouez Sport gelten die entsprechenden Hausbedingungen mit 72 Stunden. Und bei einem Portal ohne Bewilligung gilt beides nicht – dort setzt man sich die Grenze selbst oder gar nicht.

Und schliesslich die Frage, die sich mit einer Lucky 63 nicht beantworten lässt: Wie viele der sechs Auswahlen werden tatsächlich eintreffen? Das weiss niemand, und eine Wette auf 63 Kombinationen weiss es auch nicht. Das System ändert die Auszahlungsstruktur, nicht die Trefferwahrscheinlichkeit der einzelnen Auswahl. Wer das verwechselt, verwechselt den Kern des Angebots.

Häufige Fragen zur Lucky 63

Was ist eine Lucky 63?

Eine Lucky 63 ist eine Full-Cover-Wette auf sechs Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Sie besteht aus 63 einzelnen Wetten und deckt damit jede mögliche Kombination aus diesen sechs Auswahlen ab. In der Schweiz lässt sie sich auf einem Wettschein bei Sporttip oder Jouez Sport spielen.

Aus wie vielen Einzelwetten besteht eine Lucky 63, und wie sind sie aufgeteilt?

Sie besteht aus 63 Wetten: 6 Einzelwetten, 15 Doppelwetten, 20 Dreierwetten, 15 Vierfachwetten, 6 Fünffachwetten und 1 Sechsfachwette. Die einzelnen Beträge ergeben zusammen den Gesamteinsatz; bei CHF 1 pro Kombination kostet der Schein also CHF 63.

Wie verhält sich die Lucky 63 zur Heinz-Wette?

Die Lucky 63 entspricht einer Heinz-Wette zuzüglich der 6 Einzelwetten. Die Heinz-Wette hat dieselben sechs Auswahlen, kommt aber auf 57 Wetten, weil sie ohne die Einzelwetten auskommt. Der Unterschied von sechs Wetten entscheidet, ob ein einziger Treffer noch etwas zurückbringt.

Reicht eine einzige richtige Auswahl für einen Ertrag, und deckt dieser den Gesamteinsatz?

Eine einzige richtige Auswahl genügt für einen Ertrag, weil die Einzelwetten enthalten sind. Den Gesamteinsatz deckt sie in aller Regel nicht: Bei CHF 1 pro Kombination läge der Schein bei CHF 63, und eine Einzelwette bräuchte dafür eine Quote von 63.00. Der Puffer ist ein Trostpreis, keine Rückversicherung.

Wie hoch darf der Einsatz auf einem Wettschein bei Jouez Sport insgesamt sein?

Bei Jouez Sport beträgt der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, aber ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Mindesteinsatz liegt online bei CHF 2, in Verkaufsstellen bei CHF 3 und für Multiples bei CHF 2. Eine Kombi muss eine Quote von mindestens 1.10 tragen.

Wie werden Gewinne aus Sporttip oder Jouez Sport in der Schweiz besteuert, und was heisst Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab dem 1.1.2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb «je nach Kanton».

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»