MLB wetten in der Schweiz: Sporttip, Jouez Sport und der Graubereich dazwischen
Baseball hat in der Schweiz keinen grossen Anhang. Kein Wunder, dass sich die Frage nach MLB-Wetten hierzulande fast immer zu einer anderen Frage entwickelt — nämlich zu der, ob man überhaupt bei einem Anbieter landet, der in der Schweiz etwas darf. Die Antwort darauf ist kürzer, als den meisten lieb ist.

Stand 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die veröffentlichten Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter.
Wo die beiden bewilligten Veranstalter ihre Grenzen ziehen, ist schnell erzählt. Spannender ist, was ein Spieler verliert, wenn er diese Grenzen umgeht — und ob ihm das bewusst ist.
Die Rechtslage: warum es in der Schweiz nur zwei Wege gibt
Wer in der Schweiz legale Sportwetten sucht, sucht nicht unter dreissig Anbietern, sondern unter genau zwei. Das ist kein Marktunglück, sondern die Konstruktion des Gesetzes.

Bewilligung statt Lizenz: die Begriffe, die den Unterschied machen
Sportwetten fallen in der Schweiz unter die Grossspiele. Geregelt ist das im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, und zwar in Art. 3 lit. c und e. Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig — sie beaufsichtigt die Casinos.
Im Rechtssatz heisst «Bewilligung», nicht «Lizenz». Wer die Ausdrücke vertauscht, verwischt den entscheidenden Punkt. Eine Bewilligung braucht es zweifach: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, geregelt in Art. 21 bis 25 BGS. Und eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz, so steht es in Art. 4 BGS.

Daraus folgt der Rest. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Nicht eingeschränkt, nicht teilweise: keine.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, ein Wohnsitzkriterium
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt das Produkt Sporttip, die Loterie Romande das Produkt Jouez Sport. Swisslos hat als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft ihren Sitz in Basel und stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).
Die beiden teilen das Land unter sich auf, und zwar entlang der Sprachgrenze. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Das ist die Hürde, die viele unterschätzen. Wer in Genf wohnt, kommt nicht an ein Sporttip-Konto. Wer in Zürich wohnt, kommt nicht an Jouez Sport. Aus zwanzig Kantonen gibt es also faktisch nur einen bewilligten Weg, aus sechs der zwanzig auch den anderen.
Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Für Spieler ausserhalb dieses Gebiets ist das eine Zahl ohne Bedeutung — es sei denn als Hinweis darauf, wie ernst der Veranstalter seine regionale Verankerung nimmt. Der Reingewinn geht ohnehin an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Was überhaupt auf dem Programm stehen darf
Neben der Frage, wer wetten anbieten darf, steht die Frage, worauf. Auch hier gibt es keine offene Fläche, sondern eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa mit den zugelassenen Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten, in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS.
Die Liste ist restriktiv gebaut. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über den Einstieg in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fallen weg. Ob der eigene Verein, die eigene Liga oder die eigene Sportart auf der Liste steht, lässt sich in wenigen Minuten selbst nachsehen — das ist der einzige Prüfschritt, den dieser Text einem Leser nicht abnehmen kann. Wer Baseball spielen will, schaut dort nach, ob Baseball und welche Wettarten darauf geführt sind, und nicht in einem Werbebanner.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung vorliegen hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt — dazu unten mehr, denn es ist ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters und kein Rechtsanspruch.
Verstösse: was die Kette aus Bewilligung, Sperrliste und Konto wirklich kostet
Die Sperrliste ist das Gegenstück zur Bewilligung. Die Gespa veröffentlicht darin ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt — Domain-Hopping, die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Das Bewerben von Glücksspielen, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit Busse bis CHF 500’000 geahndet. Ein Text wie dieser darf solche Anbieter deshalb beschreiben und bewerten — bewerben darf er sie nicht, und er wird es nicht.
Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler selbst wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und zugleich die schlechteste, denn sie verschiebt das ganze Risiko auf ihn. In Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Ein Anspruch auf Schutz oder Fair-Play-Kontrolle besteht nicht.
Die ehrliche Zusammenfassung lautet also nicht «der eine Weg ist sicher». Sie lautet: der bewilligte Weg bringt vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, ein Wohnsitzkriterium und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Weg bringt das Gegenteil auf allen vier Punkten.
Spielerschutz: die Regeln, die vor der ersten Wette greifen
Die Limiten sind in der Schweiz kein Bonus, der am Rand der Anmeldung mitläuft. Sie sind eine Bringschuld des Spielers an sich selbst.
Verlustlimiten setzen, bevor gesetzt wird
Wer bei Sporttip erstmals teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Diese 72 Stunden sind der wirksamste Teil der ganzen Konstruktion. In der Nacht nach drei verlorenen Wetten möchte man die Limite erhöhen — und kann es nicht. Der Gesetzgeber sieht das ähnlich: nach Art. 87 VGS muss der Veranstalter für Tages-, Wochen- oder Monatsgrenzen Höchstwerte verlangen, wobei eine Senkung sofort und eine Erhöhung nach 24 Stunden wirkt. Swisslos und die Loterie Romande verlangen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Der strengere Wert ist der, mit dem ein Spieler rechnen muss.
Eine staatliche Depotobergrenze kennt die Schweiz nicht. Wer nach einer festen Zahl sucht, die der Bund auf Einzahlungen legt, sucht etwas, das es nicht gibt.
Sperren lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist nach Art. 80 bis 82 BGS geregelt, es erfasst überschuldete und suchtkranke Personen sowie Selbstsperren. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist erst nach drei Monaten möglich und läuft über eine Fachstelle (Art. 84 und Art. 81 VGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene und minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Wer sich sperren lässt, sollte das mit der gleichen Ernsthaftigkeit tun wie eine Limite. Beides greift nur, wo es eingerichtet ist — hier bei den zwei bewilligten Veranstaltern.
Wo der Schutz in der Fläche endet
Geldspiele sind für Personen ab 18 Jahren zugänglich, Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Spieler, mit verifizierter Identität, geregelt in Art. 47 bis 52 VGS. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Dass eine Kontrolle auf dem Papier existiert, heisst nicht, dass sie überall durchhält. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Randnotiz, das ist knapp jede zweite. Wer den Schweizer Schutz als lückenlos beschreibt, hat diese Zahl nicht gelesen. Online ist der Mechanismus ein anderer — Ausweisprüfung, Adressabgleich, ein Konto —, und dort gibt es keine anonyme Teilnahme. Aber die Zahl gehört in die Bewertung, weil sie zeigt, wo die Aufsicht an ihre Grenzen stösst.
Geld, Steuern und der eine Haken bei ausländischen Anbietern
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Ein Kredit an Spieler ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen und ist sonst nirgends.
Ein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren würden, kennt die Schweiz nicht. Wer das Gegenteil behauptet, verkauft Sicherheit, die es nicht gibt.
Bei den Steuern wird es interessant, und zwar wegen der Asymmetrie. Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb bleibt es bei «je nach Kanton», und keine kantonale Zahl darf hier als die eine hingestellt werden. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen typischen Spieler heisst das: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Die Schwelle ist so hoch angesetzt, dass normale Wetten sie nie berühren.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis kann die Gewinne erfassen: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Wer das anders liest, liest es falsch. Für den eigenen Fall gilt der Satz, der auf dieser Seite am wenigsten glamourös und am nützlichsten ist: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Was das für die Wahl des Weges bedeutet
Der bewilligte Weg ist der einzige, auf dem Limiten, Register, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und die Steuerbefreiung zusammenwirken. Wer in einem Kanton ohne Zugang zum passenden Veranstalter wohnt, hat diesen Weg trotzdem — nur über den anderen der beiden. Wer meint, in einem ausländischen Angebot mehr Spielraum zu finden, findet dort tatsächlich mehr Spielraum: keine Fremdlimiten, keine Sperrregister-Anbindung, keine Auszahlungsregel, die auf seinen Namen lautet. Genau dieser Spielraum ist der Preis.
Spielplan und Turnierform: wann MLB-Wetten überhaupt laufen
Die Major League Baseball besteht aus 30 Teams, 29 aus den USA und einem aus Kanada, verteilt auf die National League und die American League mit je 15 Teams in drei Divisionen zu je fünf Teams. Die National League wurde 1876 gegründet, die American League 1901.
162 Spiele und warum das die Quoten verändert
Jedes Team bestreitet in der Hauptrunde 162 Spiele. Diese Zahl ist der wichtigste Grund, warum Baseball-Quoten anders aussehen als Fussball-Quoten. Sechs Monate lang gibt es fast jeden Tag ein Angebot, dazu Doubleheader und Reisetage. Für einen Wettenden heisst das: die Versuchung, jeden Abend etwas zu setzen, ist strukturell im Spielplan verankert. Umgekehrt heisst es für den Markt, dass einzelne Spiele weniger Aufmerksamkeit binden als in Sportarten mit einem Spiel pro Woche.
Die Favoritenstellung in einem einzelnen Spiel ist aus demselben Grund schwächer ausgeprägt. Ein Spitzenteam verliert in einer Saison über sechzig Spiele, und kein einzelner Starting Pitcher gleicht das aus.
Postseason: Wild Card, Division Series, Championship Series
Seit 2022 spielen in der Postseason zwölf Teams: sechs Divisionssieger und drei weitere Teams je Liga. Die beiden bestplatzierten Teams jeder Liga sind für die Wild-Card-Runde gesetzt, die im Modus Best of three gespielt wird.
Danach folgen die Division Series, und dann die Championship Series. Die Championship Series werden im Modus «Best of seven» gespielt, erstmals 1969. Die World Series wurde erstmals 1903 als «Best of nine» ausgetragen und läuft heute ebenfalls über «Best of seven».
Rekordgewinner der World Series sind die New York Yankees mit 27 Titeln.
Die letzte Ausgabe als Beispiel für den Serienmodus
Die World Series 2025 gewannen die Los Angeles Dodgers mit 4:3 gegen die Toronto Blue Jays. Die Serie lief vom 24. Oktober bis zum 1. November 2025 im Rogers Centre in Toronto und im Dodger Stadium in Los Angeles. Im siebten Spiel gewannen die Dodgers 5:4 nach 11 Innings. Yoshinobu Yamamoto wurde zum wertvollsten Spieler der Serie gewählt. Die Dodgers waren seit 2000 das erste Team mit zwei Titeln in Folge und holten ihren neunten Titel.
Wer diese Serie als Wettender verfolgt hätte, wäre an zwei Stellen mit einer Eigenheit des Baseballs konfrontiert worden. Erstens: ein Spiel kann über elf Innings laufen, und jeder Markt, der auf die reguläre Spieldauer gebaut ist, hat mit diesem Verlauf nichts zu tun. Zweitens: bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Spiel, das im elften Inning endet, entscheidet also die Wettart darüber, ob dieser Verlauf überhaupt in die Wertung kommt. Wer das nicht weiss, sucht den Fehler beim Veranstalter, wo keiner ist.
Was die Serie für Serienwetten bedeutet
Eine Serie über «Best of seven» ist keine Aneinanderreihung von Einzelwetten, sondern ein eigenes Ereignis mit eigenem Ausgang. Der Unterschied ist nicht kosmetisch. Wer auf den Seriensieger setzt, setzt darauf, wer zuerst vier Spiele gewinnt; wer auf ein Einzelspiel setzt, setzt auf neun Innings. Ein Team kann die Serie verlieren und trotzdem drei Spiele gewinnen — bei einer Serie über vier Spiele gewinnt der Seriensieger, ohne auch nur eine Mehrheit der gespielten Partien gewonnen zu haben. Es gibt keinen Grund, das zu dramatisieren; es gibt aber auch keinen Grund, es mit einer Kombiwette aus Einzelspielen zu verwechseln.
Von der Quote zum Auszahlungsanteil: was Baseballkurse wirklich zeigen
Der Begriff, um den es hier geht, hat in der Schweiz einen Namen: Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote. Gemeint ist der Anteil aller Einsätze eines Marktes, den dieser Markt insgesamt zurückzahlt.
Ein Rechenbeispiel mit einem Zwei-Weg-Markt
Nehmen wir einen Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 — ausdrücklich ein Beispiel und kein zitierter Kurs. Der Auszahlungsanteil dieses Marktes ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte beider Quoten: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das ergibt einen Auszahlungsanteil zwischen 94,7 % und 95 %, und die Marge — 100 % minus Auszahlungsanteil — liegt damit zwischen 5 % und 5,3 %. Die Bandbreite ist der Punkt: sobald sich die Rundung der beiden Quoten verschiebt, verschiebt sich das Ergebnis mit, und wer eine einzelne Zahl als die Wahrheit dieses Marktes ausgibt, rechnet schärfer, als die Daten hergeben.
Fünf Prozent klingt nach einem Nebensatz. Es ist keiner. Bei einem Auszahlungsanteil von rund 95 % fliesst von jedem in diesen Markt gesetzten Franken im Erwartungswert etwa fünf Rappen nicht an die Spieler zurück — nicht an den einzelnen Spieler, sondern über alle Einsätze dieses Marktes hinweg. Dreissig Wetten zu je CHF 10 auf solche Kurse bedeuten also nicht dreissig Chancen und ein bisschen Gebühr, sondern eine strukturelle Abgabe von ungefähr CHF 15 auf CHF 300 Umsatz, unabhängig davon, wie gut man die Spiele liest.
Genau hier zerfällt das Wort «Bestquote» in seine Bestandteile. Eine Quote ist nie eine Meinung über den Ausgang, sie ist ein Preis. Und ein Preis, der in jedem Markt fünf Prozent über dem zurückliegenden Anteil liegt, ist ein Geschäft — nur nicht das des Spielers.
Auf welchen Märkten die Marge grösser wird
Ein einzelner Zwei-Weg-Markt ist die günstigste Stelle im ganzen Buch. Wo Kombinationen, Sonderwetten und Nischenmärkte ins Spiel kommen, wird der Abstand grösser, und für die MLB heisst das konkret: Der Sieger eines einzelnen Spiels ist nicht dasselbe Geschäft wie der Seriensieger, und der Seriensieger nicht dasselbe wie ein Markt auf die Anzahl der Innings. Die Verzerrung wächst mit dem Produkt aus dem Auszahlungsanteil jedes einzelnen Marktes. Wer eine Kombination aus mehreren Voraussagen bildet, multipliziert also nicht nur die Quoten, sondern auch den Anteil, den jeder Einzelmarkt für sich einbehält. Der Kombiboost kann das teilweise auffangen — dazu bei den Anbietern —, beseitigt es aber nie, weil er eine Erhöhung des Nettogewinns ist und der Auszahlungsanteil vorher feststeht.
Baseball bietet dabei ein reizvolles Feld für den geduldigen Spieler: 162 Spiele je Team produzieren eine Datenmenge, die kein anderer Sport der Schweiz in vergleichbarer Dichte liefert. Wer Ausgangspositionen, Werferrotationen und Stadioneffekte über Wochen mitliest, arbeitet auf einem Markt, den ein europäischer Buchmacher nur mit Verzögerung bepreist. Die Marge bleibt trotzdem Marge. Fleiss senkt sie nicht, er verschiebt nur, wie oft man auf der richtigen Seite liegt.
Vergleich der zugelassenen Wege und der grenznahen Angebote
Die Vergleichstabelle öffnet mit dem Punkt, der über allem anderen steht — und deshalb vor jeder Sportart und jedem Markt geklärt gehört. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt in einem Rechtsraum, in dem der Spieler selbst nicht bestraft wird, seine Einsätze und Gewinne aber in Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden können und ihm keine Aufsicht zur Seite steht, an die er sich wenden könnte.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldeter Zulassungsträger |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne |
| BetLabel | keine Bewilligung | keine Zulassung festgestellt |
| Sportuna | keine Bewilligung | keine Zulassung festgestellt |
| Fezbet | keine Bewilligung | keine Zulassung festgestellt |
| myBet | keine Bewilligung | keine Zulassung festgestellt |
| Betwinner | keine Bewilligung | keine Zulassung festgestellt |
| GG.BET | keine Bewilligung | keine Zulassung festgestellt |
| Betclic | keine Bewilligung | keine Zulassung festgestellt |
| X3Bet | keine Bewilligung | Tobique (Kanada), gemeldet von Drittquellen |
Die zwei Zeilen in der Mitte sind der Kern dieses Vergleichs, und sie machen das Formular zu einer ungewöhnlichen Übung. In einem Markt mit dreissig offenen Bewilligungen wäre eine solche Tabelle eine Auswahlhilfe. Hier ist sie eine Karte dessen, was überhaupt zur Auswahl steht. Was über die Bewilligung hinausgeht — wie viele Spiele im Angebot hängen, wie lange eine Auszahlung dauert, welche Zahlungswege offenstehen —, lässt sich nicht aus dem Status ableiten. Eine Bewilligung sagt, unter wessen Aufsicht ein Anbieter steht. Sie sagt nichts über die Oberfläche, die Sportabdeckung oder die Geschwindigkeit der Auszahlung, und keine Zeile dieser Tabelle darf so gelesen werden, als täte sie es.
Die Schweizer Zulassungen fallen zudem klein aus, wenn man sie gegen die Liste der ausländischen Domains legt. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Sperrliste der Gespa. Über 671 gesperrte Seiten und zwei bewilligte Veranstalter zu sprechen ist ein Verhältnis, das für sich spricht — und das erklärt, warum so viele Spieler schon einmal bei einem Anbieter ohne Bewilligung gelandet sind. Es erklärt nicht, warum sie bleiben sollten.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt dem Status: die beiden Veranstalter mit Bewilligung zuerst, danach die ausländischen Marken, jede ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewertungsmassstäbe sind für alle dieselben — ein Vergleich, bei dem die einen nach Zugeständnissen und die anderen nach dem Gesetz beurteilt werden, sagt nichts.
Swisslos Sporttip: das Produkt der Basler Genossenschaft
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, welche die Kantone für Lotterien und Sportwetten zulassen. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet voraus, 18 Jahre Mindestalter, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Bei den Einsätzen ist das Fenster eng und klar: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht erst angenommen. Das ist ein sauberer Mechanismus — kein nachträgliches Streichen einer Wette, die dem Buchhalter nicht passt.
Die Produktmerkmale sind ungewöhnlich detailliert geregelt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Vorgesehen ist er für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Diese 1.00 ist die Passage, die man zweimal lesen sollte. Sie bedeutet nicht, dass etwas schiefgelaufen ist. Sie bedeutet, dass ein in entscheidenden Momenten zu spät platzierter Live-Tipp den Einsatz zurückgibt und nichts weiter. Das ist die sachlich richtige Lösung und für den Spielenden eine Enttäuschung mit Ansage.
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Abrundung geht zulasten des Spielers — bei 5 Rappen Bruchteil ist das kein Drama, aber es ist ein Detail, das kein Marketingtext erwähnt.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der verfallende Boost bei Cash-Out ist die Stelle, an der sich zwei Funktionen gegenseitig aushöhlen: Man nimmt die Kurserhöhung, um mehr zu gewinnen, und verliert sie, sobald man den Ausgang nicht mehr abwarten will. Wer beides will, bekommt nur eines.
Das Produkt ist damit der vollständigste Weg im Land und für einen Leser, der in einem der zwanzig Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, die naheliegende erste Adresse. Eng bleibt der Einsatzrahmen: CHF 1’000 als Höchsteinsatz auf eine Einzelwette ist für einen Gelegenheitsspieler grosszügig und für einen, der auf ein Spiel setzen will, an das er glaubt, eine Wand.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, anderes Gebiet
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das Gesetz zulässt, mit derselben doppelten Bewilligung — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, unter Aufsicht der Gespa. Sie betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, hat Zugang; wer in Bern wohnt, hat ihn nicht.
Gelistet ist sie hier aus einem Grund, der nichts mit Sport zu tun hat und trotzdem über den Zugang entscheidet: Die beiden bewilligten Wege decken zusammen das Land ab, aber sie decken nicht dieselben Personen ab. Zwanzig Kantone plus Tessin und Liechtenstein finden bei Sporttip ein Konto, sechs Kantone finden es bei Jouez Sport. Ein Umzug über die Sprachgrenze kann den Anbieter wechseln. Für einen Wettenden in Genf ist die Frage «Sporttip oder Jouez Sport» keine Geschmacksfrage, sondern die Frage, welche der beiden Türen für ihn überhaupt offensteht.
Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das Vertriebsnetz ist dicht und lokal — für einen Spieler, der eine Auszahlung an einer Verkaufsstelle erledigen will, ist das ein realer Vorteil gegenüber einer reinen Online-Präsenz.
Die Bewilligung ist dieselbe, der Rechtsrahmen ist derselbe, und die Verpflichtungen zur Identitätsprüfung, zu den Limiten vor der ersten Wette und zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen treffen hier wie dort zu. Was den Unterschied macht, ist einzig die Geografie. Wer in einem der sechs Kantone wohnt und sich für Baseball interessiert, sollte sich nicht lange mit der Frage aufhalten, welcher der beiden der bessere Anbieter ist. Er hat einen. Ob dessen Wettprogramm die gewünschten Baseballmärkte im Einzelnen führt, steht im Wettprogramm und nicht in dieser Tabelle.
BetLabel: ohne Bewilligung, ohne Anbindung, ohne Weg zurück
BetLabel hält keine Schweizer Bewilligung. Das ist der gesamte Rechtsbefund, und er ist vollständig: In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Eine gemeldete ausländische Zulassung ist nicht festgestellt, und selbst wenn es sie gäbe, hätte sie in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Praktisch bedeutet das drei Dinge, die zusammengehören. Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister: Wer sich bei Swisslos sperren lässt, sperrt sich damit nicht bei BetLabel. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg — keine Aufsichtsbehörde, an die man sich wenden könnte, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden; Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, und blockierte Adressen werden binnen Stunden ersetzt.
Wer sich für BetLabel oder einen der folgenden Anbieter entscheidet, entscheidet sich nicht gegen die Schweizer Regeln, sondern für einen anderen Rechtsraum. Die drei Punkte — kein Sperrregister, kein Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko — sind der Preis, und sie lassen sich durch kein Produktmerkmal aufwiegen.
Sportuna: gleicher Status, gleiche drei Punkte
Sportuna hält keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten. Eine ausländische Zulassung, die in der Schweiz eine Wirkung entfaltet, gibt es nicht (Art. 4 BGS), eine gemeldete Zulassung ist nicht festgestellt. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Diese Zeilen sind bei jedem der folgenden Anbieter dieselben, weil der Rechtsbefund derselbe ist und sich nicht nach den Vorzügen des Produkts richtet. Die Wiederholung ist unvermeidlich und soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie dasselbe sagt.
Was bei einem Anbieter ohne Bewilligung nicht zu prüfen ist, weil es dort nicht zu greifen hat: die Limiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssten, die Sperre, die im schweizweiten Register landet, die Auszahlung, die nur auf ein Konto im eigenen Namen läuft. Das alles sind Pflichten aus dem BGS, und keine davon bindet einen Veranstalter ohne Bewilligung.
Fezbet: der Name ersetzt keine Aufsicht
Fezbet hält keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was oben steht: Swisslos und Loterie Romande sind die beiden Veranstalter, eine gemeldete Zulassung ist nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Sperrlisten-Aufnahme.
Ein Name und eine funktionierende Seite sind keine Aufsicht. Der Unterschied zwischen einem Bewilligungsinhaber und einem Anbieter ohne Bewilligung liegt auch nicht in der Seriosität, mit der eine Seite gebaut ist — er liegt darin, wer im Streitfall entscheidet. Bei den zwei Veranstaltern ist das eine Behörde mit Sitz in Bern. Sonst niemand.
myBet: ohne Bewilligung, mit demselben Befund
myBet hält keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Zulassung ist nicht festgestellt, die Bewilligung fehlt und hätte keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko.
Sportlich ist ein solcher Anbieter für einen Baseball-Fan zunächst attraktiv, weil er in der Regel mehr Märkte und mehr Live-Optionen führt als ein Markt mit zwei Veranstaltern. Das ist kein Argument für die Bewilligung und auch keines gegen sie. Es ist der Grund, warum deutsche, österreichische und schweizerische Spieler bei diesen Seiten landen: das Angebot ist breiter, der Schutz dünner.
Betwinner: kein Schweizer Zulassungsweg
Betwinner hält keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete ausländische Zulassung ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Bei Marken dieser Grösse lohnt der Hinweis auf etwas anderes: die Werbefreiheit, die solche Seiten geniessen. Was in der Schweiz für einen Veranstalter mit Bewilligung nach Art. 74 BGS eingeschränkt ist, ist für einen Veranstalter ohne Bewilligung keine Bedingung, an die er sich halten müsste. Die Werbung selbst ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS strafbar — bis CHF 500’000 Busse. Das ist der Grund, warum dieser Text Wertungen vornimmt und keine Empfehlungen ausspricht.
GG.BET: der Bewilligungsbefund, ohne Abstriche
GG.BET hält keine Schweizer Bewilligung. Es bleibt bei den drei Folgen, die mit fehlender Bewilligung einhergehen: keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht für den Streitfall, mögliche DNS-Blockade über die Sperrliste.
Wer bei einem solchen Anbieter spielt, sollte wissen, dass Streitfälle über Auszahlungen regelmässig nicht über eine Schweizer Stelle laufen können. Es gibt keine. Der Gang zum Anwalt bleibt, und der rechnet sich bei einem strittigen Betrag selten.
Betclic: Bewilligung fehlt, alles andere ist Produktfrage
Betclic hält keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Zulassung ist nicht festgestellt, und eine solche hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko.
Alles, was über diesen Befund hinausgeht, ist eine Frage des Produkts und nicht des Rechts: Zahlungswege, Auszahlungsdauer, Wettprogramm, Oberfläche. Diese Fragen sind für die Bewertung legitim, aber sie ändern nichts an der Ausgangslage. Ein schnell auszahlender Anbieter ohne Bewilligung bleibt ein Anbieter ohne Bewilligung.
X3Bet: der einzige mit einer gemeldeten Zulassung
X3Bet hält ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Anders als bei den übrigen ausländischen Marken nennt die geprüfte Quelle hier eine gemeldete Zulassung: Tobique in Kanada, gemeldet von Drittquellen. In der Schweiz hat auch diese Zulassung keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Kanada ist der einzige Eintrag in der Spalte, der überhaupt einen Namen trägt, und das ist ein zweischneidiges Detail. Es zeigt, dass der Anbieter überhaupt eine Zulassung angibt. Es sagt nichts über die Aufsicht, die hinter dieser Angabe steht, und erst recht nichts über den Schutz eines Spielers in der Schweiz. Die drei Folgen bleiben unverändert: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.
Was das für den einzelnen Spieler heisst
Die Wahl, die dieser Text beschreibt, ist keine Wahl zwischen zehn guten Angeboten. Es ist eine Wahl zwischen einem bewilligten Weg, der eng und geschützt ist, und neun ausländischen Marken, die australische, karibische oder kanadische Bedingungen mitbringen und Schweizer Bedingungen nicht.
Wer in Liechtenstein oder in einem der Swisslos-Kantone wohnt und Wert auf Aufsicht, Sperrregister und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen legt, hat genau eine Adresse, nämlich Sporttip. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, hat ebenfalls eine, nämlich Jouez Sport. Wer in einem Kanton wohnt, dessen Veranstalter das gewünschte Baseball-Programm nicht führt, steht vor der echten Entscheidung dieser Seite: auf den Schutz verzichten oder auf die Sportart.
Das ist die nüchterne Antwort auf die Frage, ob sich MLB-Wetten aus der Schweiz lohnen. Im bewilligten Rahmen lohnen sie sich, soweit sich Wetten überhaupt lohnen — mit der Sportart als offener Frage, weil der Umfang des Baseball-Programms im jeweiligen Wettprogramm nachzusehen ist. Ausserhalb des bewilligten Rahmens lohnen sie sich, solange nichts schiefgeht, und das ist die Definition eines Risikos und nicht eines Angebots.
Eine letzte Zahl, die den Rahmen setzt: Bei einem Auszahlungsanteil von rund 95 % in einem Zwei-Weg-Markt bleiben von jedem eingesetzten Franken über viele Wetten hinweg etwa fünf Rappen beim Veranstalter. Kein Bonus, kein Boost und keine Quote ändert daran etwas Grundsätzliches. Wer das akzeptiert und den Spass an der Sache in den Vordergrund stellt, ist mit jedem dieser Wege gut bedient. Wer es nicht akzeptiert, sollte gar nicht anfangen.
Häufige Fragen zu MLB-Wetten in der Schweiz
Ist es in der Schweiz erlaubt, auf Spiele der MLB zu wetten?
Sportwetten sind in der Schweiz auf Grossspiele beschränkt und nur auf Ereignisse und Wettarten, die in der Liste der Gespa stehen. Ob Baseball und welche Baseballmärkte darauf geführt sind, lässt sich in dieser Liste nachsehen. Zwei Sportarten sind dort nicht aufgeführt: Esport und Wetten auf Trainingsläufe.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, und wo ist die Gespa-Liste zu finden?
Veranstalten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, jede in ihrem Vertragsgebiet. Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten wird von der Gespa in Bern veröffentlicht, in der Fassung vom 10. September 2026. Die Gespa publiziert ausserdem die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen wird die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten gebildet. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Für einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt der Auszahlungsanteil zwischen 94,7 % und 95 %.
Was bedeutet «Best of seven» für Serienwetten?
Die Championship Series und die World Series werden im Modus «Best of seven» gespielt, die Wild-Card-Runde im Modus Best of three. Eine Serienwette bezieht sich auf den Ausgang der Serie, eine Einzelwette auf das einzelne Spiel. Wer die Serie verliert, kann trotzdem mehrere Spiele gewonnen haben — die beiden Wetten sind nicht dasselbe.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.
Wie werden Gewinne besteuert, und was bedeutet der kantonale Steuerfreibetrag?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400; der kantonale Wert weicht ab. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.
US-Sport – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
