Curling wetten in der Schweiz: Zwischen Gespa-Liste und Sperrliste
Curling ist in der Schweiz kein Nischensport, sondern Volksgut — und genau deshalb überrascht die Ernüchterung, die einen beim ersten Blick auf das Wettangebot erwischt. Wer nach einer Quote für ein Draw bei einer Europameisterschaft sucht, landet nicht in einem Marktplatz mit zwanzig Buchmachern. Er landet bei einer Genossenschaft mit Sitz in Basel und einer Lotteriegesellschaft mit Sitz in Lausanne. Alles andere, was die Suchmaschine noch ausspuckt, hat hierzulande keine Bewilligung.

Datenstand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit der Gespa als Aufsichtsbehörde und den veröffentlichten Bewilligungen und Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Das ist keine Panne des Systems, sondern seine Bauart. Geldspiele sind in der Schweiz kantonal verfasst, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt. Wer das versteht, versteht auch, warum die Wahl beim Curling-Wetten keine Wahl zwischen zwanzig Produkten ist, sondern eine Wahl zwischen zwei Wegen mit sehr unterschiedlichen Folgen. Der eine führt über eine Bewilligung, ein Vertragsgebiet und eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten. Der andere führt ins Ausland, wo nichts davon gilt.
Wer bei Wetten Geld bewegt, sollte vorher die Mechanik kennen: Eine Quote ist nicht die Freundlichkeit des Veranstalters, sondern ein Preis mit einer eingebauten Gebühr. Der Quotenschlüssel einer Zweiwettenwette bei 1.90 und 1.90 liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei 95 Prozent — die Marge beträgt damit rund 5 Prozent. Bei einer Randsportart mit dünnem Umsatz liegt dieser Satz typischerweise höher, weil weniger Geld im Markt liegt, über das sich die Buchmacherposition streuen lässt. Bei Sporttip kommt eine zweite Eigenheit dazu: der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung frisst bei kleinen Einsätzen mehr, als man denkt.
Welche Veranstalter hierzulande überhaupt Curling anbieten dürfen
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und unterstehen der Aufsicht der Gespa in Bern. Nicht die ESBK, die ausschliesslich Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz.

Aus dieser Konstruktion folgt, was die ganze Seite durchzieht: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa publiziert in dieser Sache nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Betrachtet man die beiden Veranstalterinnen neben den ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, entsteht die Einordnung, um die es hier geht:
| Betreiber | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin bzw. gemeldete Zulassung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung ohne Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung ohne Wirkung in der Schweiz |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung ohne Wirkung in der Schweiz |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung ohne Wirkung in der Schweiz |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung ohne Wirkung in der Schweiz |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte mit der Herkunft der Zulassung ist für die acht ausländischen Marken wertlos, und das ist der Punkt. Eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Wirkung in der Schweiz. Sie ist kein kleineres Etikett derselben Sache, sie ist ein Etikett auf einem anderen Produkt. Wer dort einzahlt, hat keinen Zugang zum hiesigen Spielsperrregister, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung und kein hiesiges Beschwerdeverfahren. Umgekehrt gilt: Wer hier spielt, spielt innerhalb eines geschlossenen Systems mit einem begrenzten Sportartenkatalog und einer Wohnsitzbedingung.
Die zweite Spalte trennt nicht nach Qualität, sondern nach Zuständigkeit. Swisslos trägt die Lotterien und Sportwetten im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Grenze verläuft also nicht zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Wohnsitzregionen — und wenn Sie in Genf leben, ist Sporttip für Sie kein Thema, egal wie gut das Angebot aussieht.
Was das für den öffentlichen Zweck bedeutet: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer hier wettet, subventioniert also den Verband, dessen Athletinnen er vielleicht gerade beobachtet. Man muss das nicht moralisch finden, aber man sollte es wissen.
Bevor der erste Einsatz steht: Limiten, Pausen und die Spielsperre
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| Spielpl | Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. |
Der Schutz ist in der Schweiz nicht in erster Linie staatlich verordnet, sondern selbst gesetzt — und das ist die wichtigste Unterscheidung, weil sie den Ball zurück zum Spielenden spielt. Das Gesetz verlangt von der Veranstalterin, dass sie von jedem Teilnehmenden einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze beziehungsweise -verluste einfordert. Wie hoch diese Werte sind, entscheidet der Spielende selbst. Eine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze existiert nicht.

Bei Swisslos beginnt das konkret so: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Personen unter 21 Jahren, CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Daneben steht eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage offen. Die 72 Stunden sind die eigentliche Pointe: Wer im Frust eines verlorenen Abends die Limite hochsetzen will, muss drei Tage durchhalten. Das Gesetz sieht 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Es macht Sinn, die eigene Limite an einem nüchternen Tag zu setzen und sich nicht später darüber zu ärgern.
Dann sind da die Zahlengrenzen des Produkts selbst, die man nicht mit Verlustlimiten verwechseln darf. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen. Wer im Curling eine Position über vier Draws auffächert, merkt schnell, wie schnell CHF 10’000 auf einem Systemwettschein zusammenkommen — und wie wenig Spielraum darüber bleibt.
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| Grundla | Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. |
Das Aufladen des Spielkontos hat seine eigenen Decken. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange der Kontostand CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer diesen Rahmen für ein Nischenprodukt wie Curling ausschöpft, hat ein anderes Problem als einen zu niedrigen Höchsteinsatz — aber die Decke existiert, und sie greift, bevor die Verlustlimite greift.
Kredit gibt es nicht. Die Veranstalterin darf Spielenden keinen Kredit gewähren. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die in der Praxis viel bedeutet: Kein Nachschlag auf Kredit, kein Minus auf dem Konto, keine Wetten auf Geld, das man nicht hat.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nur nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Einbeziehung einer Fachstelle. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist hart formuliert, und es ist genau der Grund, warum die Sperre als Werkzeug funktioniert und nicht als Dekoration.
Und ein Punkt, an dem die Marketingrede von der lückenlosen Kontrolle zerbricht: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man soll die Schutzmechanismen an der Verkaufsstelle also nicht als streng darstellen. Der Schutz vor dem Bildschirm und der Schutz am Schalter sind verschiedene Baustellen, und die zweite ist offenbar die schwächere.
Von der Europameisterschaft bis Olympia: wann überhaupt gespielt wird
Curling hat einen kleinen, aber verlässlichen Kalender, und genau dieser Kalender ist der Grund, warum das Produkt funktioniert. Die grossen Turniere sind die Europameisterschaften, die Weltmeisterschaften der Damen und Herren, die Mixed-Doubles-Wettbewerbe und die Olympischen Winterspiele. Die sind zugleich der einzige Zeitraum, in dem eine Randsportart überhaupt Publikumsaufmerksamkeit erzeugt — und damit der einzige Zeitraum, in dem ein Veranstalter ein halbwegs gefülltes Wettprogramm aufstellen kann.
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| Rechtsla | Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). |
Was im Angebot erscheint, ist keine Frage des Geschmacks, sondern der Liste. Die Gespa führt einen Katalog der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. In der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Artikel 25 des Geldspielgesetzes und Artikel 29 der Verordnung, gilt: Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf, eine Esports-Sektion ebenfalls nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Für Curling heisst das: Wenn ein Turnier und die zugehörigen Wettarten auf der Liste stehen, ist es spielbar. Wenn nicht, ist es das nicht — unabhängig davon, ob Sie eine Quote sehen oder nicht. Wer wissen will, was gerade geht, sieht im Wettprogramm nach und nicht im Fernsehprogramm.
Ein zweiter Punkt, der bei Nischensportarten mehr Beachtung verdient, als er bekommt: die reguläre Spielzeit. Bei Sporttip umfasst sie die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Regel stammt aus dem Fussball, gilt aber generell — und bei einer Sportart, in der ein Zusatz-End entschieden wird, ist die Frage, ob die Wette den Zusatz-End einschliesst, keine Detailfrage. Sie entscheidet über Gewinn oder Verlust, und sie steht nicht auf dem Wettschein, sondern in den Bedingungen.
Was den Livebereich angeht, ist das Regelwerk eindeutig: Livewetten sind erlaubt, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt, und das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Märkte ein. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für Curling übersetzt: Wer live auf einen letzten Stein setzt, während der Stein schon läuft, setzt auf eine Quote, die bereits vergeben ist.
Cash-Out ist ausdrücklich nicht gesetzlich geregelt und damit reine Produkteigenschaft. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out nicht für alle Wetten anbietet, ist nicht in Erklärungsnot — die Bedingungen erlauben es.
Märkte und Funktionen, die für Curling praktisch werden: Einzelwetten auf ein Spiel oder ein Draw, Kombinationen über mehrere Begegnungen, Langzeitwetten auf Turniersieger. Dazu der Kombiboost, der nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Bei einem Curling-Turnier ist das erreichbar — vier Favoritensiege mit je 1.50 sind kein Hexenwerk. Ob es klug ist, ist eine andere Frage, denn fünfzehn Voraussagen mit mindestens 1.50 stehen zu haben bedeutet, dass jede einzelne davon sitzen muss.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die letzte Regel ist die interessante: Wer den Boost nimmt und dann vorzeitig aussteigt, verliert beides.
Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einer Sportart wie Curling, in der ein Sieg im einen Draw die Ausgangslage im nächsten verändert, ist diese Regel keine Formalie. Zwei erlaubte Kombinationspartner aus demselben Turnier sind genau der Fall, den sie adressiert.
Die zehn Anbieter, die Schweizer beim Curling antreffen
Die Reihenfolge ist keine Rangliste der Qualität, sondern eine der Zuständigkeit: erst die beiden Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung, dann die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Netz finden und die alle denselben Status tragen. Bewertet wird nach demselben Massstab — Bewilligung, Einsatzlimiten, Auszahlung auf das eigene Konto —, aber die Messlatte ist für die beiden Gruppen nicht dieselbe, weil die rechtliche Grundlage eine andere ist.
Swisslos Sporttip: die einzige Eventualität für die Deutschschweiz
Betreibt Swisslos die Lotterien und Sportwetten im Vertragsgebiet, so tut sie das gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKV 2020, mit Sitz in Basel. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Wer das liest und an eine Firma denkt, die Sportwetten als Geschäftszweig betreibt, denkt richtig — und wer denkt, das sei ein halbamtlicher Betrieb, liegt auch nicht völlig daneben. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, also in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das ist die strengste Registrierung im ganzen Feld, und sie ist der Preis für die Bewilligung. Wer im Tessin lebt und dort ein Konto eröffnet, hat dafür einen Zugang, der in einem schweizweiten Register geführt wird, wenn er sich sperren lässt, und bei dem die Auszahlung auf ein Konto geht, das auf seinen eigenen Namen lautet. Auszahlungen von Spielguthaben: innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber hinaus wird bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen.
Ein Detail, das in der Praxis häufiger vorkommt, als die Werbung ahnen lässt: Nicht beanspruchte Gewinne verfallen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, fallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz, und beide sind Einzelfristen ohne Kulanzspielraum.
Wetten lassen sich online über das Portal von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Für jemanden, der ein Curling-Turnier im Stadion verfolgt und nebenbei etwas setzen will, ist das der angenehmere Weg.
Die Bilanz: Sporttip ist der einzige Weg zu einer bewilligten Curling-Wette für die allermeisten Deutschschweizer. Wer in diesem Gebiet wohnt und legal wetten will, hat keine Alternative, und das ist kein Vorteil des Anbieters, sondern eine Folge des Wettbewerbsverbots. Genau daraus folgt die Erwartungshaltung, mit der man dort ankommt — nicht ein Vergleich mit anderen Buchmachern, sondern ein Vergleich mit dem eigenen Verzicht.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, andere Kundschaft
Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, findet bei Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport dasselbe Grundgerüst unter einer anderen Trägerschaft. Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Die Bewilligungslage ist identisch: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa, Sportwetten als Grossspiel.
Was hier anders ist, ist die Geografie. Der Vertragsbereich der Westschweizer Kantone ist kleiner als der von Swisslos, und er ist sprachlich und politisch eigenständig gewachsen. Für einen Westschweizer ist die Frage nicht, welcher der beiden Anbieter besser ist, sondern welcher ihn überhaupt aufnimmt: Die Registrierung ist an den Wohnsitz im jeweiligen Gebiet gebunden. Zwei Grenzen, zwei Produkte, kein Übergang.
Der Blick auf die Verkaufsstellen lohnt trotzdem. 2’350 Standorte in sechs Kantonen sind kein Nischennetz, und sie erklären, warum Wetten auf Randsportarten in der Westschweiz überhaupt sichtbar sind: Sie werden dort verkauft, wo die Leute ihre Zeit verbringen, nicht nur in einem App-Store. Wer eine Curling-Wette auf Papier abgeben möchte, findet in Freiburg oder Neuenburg mehr Wege dazu als im Mittelland.
Die Einschränkung ist dieselbe wie bei Swisslos und sie fällt hier nicht milder aus: keine Kreditgewährung, ein Konto pro Person mit verifizierter Identität, und keine anonymen Auszahlungen. Zahlungen von Gewinnen und Guthaben gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontohalters. Was die einzelnen Zahlungsmarken angeht, die ein Veranstalter akzeptiert, ist das seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen — Swisslos etwa führt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Worauf es hinausläuft: Jouez Sport ist für die Westschweiz dieselbe Monopolsituation wie Sporttip für die Deutschschweiz, nur ohne die Nebenrolle des Tessins und Liechtensteins. Wer in Genf wohnt, gewinnt durch die Beschränkung nichts und verliert durch sie nichts — er hat schlicht einen Anbieter, und dessen Bedingungen sind der Massstab, an dem er sich orientiert.
Betwinner: keine Schweizer Bewilligung, keine hiesige Handhabe
Betwinner gehört zur Gruppe der acht Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen und die alle denselben Status tragen: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die gemeldete Zulassung hat nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Wirkung in der Schweiz. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS durch Schweizer Telekom-Anbieter blockiert werden.
Wer dort spielt, verlässt das System, das diese Seite beschreibt — und zwar vollständig, nicht teilweise. Die Verlustlimiten, die Swisslos vorschreibt, sind dort nicht geschuldet. Der Auszahlungsanspruch richtet sich nach ausländischem Recht und den Bedingungen des Anbieters, und im Streitfall gibt es keine hiesige Instanz, die ihn durchsetzt.
Es gibt Argumente für solche Marken: grössere Quotenauswahl, andere Zahlungswege, Curling-Märkte, die eine bewilligte Schweizer Veranstalterin mangels Listeneintrag nicht anbieten darf. Diese Argumente sind echt. Sie sind nur keine Antwort auf die Frage, was passiert, wenn etwas schiefläuft — und im Ausland entscheidet darüber nicht die Gespa.
Fezbet: im Ausland beworben, hier ohne Bedeutung
Fezbet trägt denselben Status und dieselben Folgen. Keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg für Differenzen um Einsätze oder Auszahlungen.
Was man über solche Marken sagen kann, ohne zu spekulieren, ist wenig, und das Wenige ist wichtig. Sie dürfen hier nicht beworben werden: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist nach Artikel 74 Absatz 3 des Geldspielgesetzes untersagt und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Diese Seite beschreibt und beurteilt, sie wirbt nicht — und ein Anbieter, dessen Auftritt hierzulande nur beschrieben und nicht beworben werden darf, ist genau das: eine Option ausserhalb des Schweizer Rahmens.
Wer einen solchen Anbieter prüft, prüft also nicht dessen Konditionen gegen die von Swisslos, sondern dessen Rechtsraum gegen den eigenen.
1Bet: dieselbe Zulassungserzählung, derselbe blinde Fleck
Auch 1Bet zählt zu den acht Marken ohne Bewilligung. Die Begründung ist keine Bewertung im Einzelfall, sondern die Wiederholung derselben Rechtslage: Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, und eine ausländische Zulassung ist in der Schweiz wirkungslos.
Die wiederkehrende Struktur bedeutet auch eine wiederkehrende Lücke. Bei diesen Anbietern fehlt nicht eine Kleinigkeit, sondern die ganze Kette: keine Verlustlimiten, die nach Schweizer Regeln gesetzt werden müssten, keine regionale Aufsicht, keine Auszahlung auf ein Konto, dessen Inhaberschaft nach Schweizer Massstab geprüft wird, und keine hiesige Stelle, an die man sich wenden könnte.
Wer trotzdem dort spielen will, sollte mindestens wissen, worauf er sich einlässt. Was ein solcher Anbieter an Limiten selbst setzt, steht in seinen eigenen Bedingungen — und die liest man vorher, nicht hinterher.
BetFury: hiesige Blockade trifft auf ausländische Werbung
BetFury steht für die zweite Stufe, die diese Marken kennen: Nicht nur fehlt die Bewilligung, der Zugang selbst kann gesperrt werden. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping.
Das ist das eigentliche Bild dieser Kategorie. Sie ist nicht stabil, sondern flüchtig. Wer dort ein Konto hält, hält es bei einer Adresse, die schon morgen eine andere sein kann, und die Erreichbarkeit liegt ausserhalb seiner Kontrolle.
Für die Beurteilung heisst das: Bei diesen Marken geht es nicht mehr um Quoten und Märkte. Es geht darum, ob man sein Geld bei einem Anbieter liegen lässt, dessen Zugang ein Dritter ausschalten kann, ohne dass man selbst etwas falsch gemacht hat.
Playzilla: der Sport als Beigabe
Playzilla zählt ebenfalls zu den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung und damit zu denen, bei denen die hiesigen Schutzmechanismen nicht greifen. Wer diese Anbieter grob sortieren will, sortiert sie nach dem, wofür sie erkennbar gebaut sind. Bei einer Reihe von ihnen ist der Sport ein Zusatz zu etwas anderem — und das merkt man an einem Produkt wie Curling zuerst, wo das Wettprogramm aus dem Interesse der Nische lebt und nicht aus dem Rahmenangebot.
Für Schweizer Spielende ist die Frage damit nicht, ob solche Marken Curling anbieten, sondern unter welchem Recht sie es tun. Und da bleibt es bei der Antwort, die für die ganze Gruppe gilt: ohne Schweizer Bewilligung.
IviBet: keine hiesige Aufsicht über den Auszahlungsweg
IviBet trägt den Status der übrigen ausländischen Marken. Keine Bewilligung, kein Sperrregisteranschluss, kein hiesiger Rechtsweg — die Aufzählung wiederholt sich, weil die Rechtslage sich nicht pro Marke unterscheidet.
Der praktisch wichtigste Punkt bei diesen Anbietern ist der Auszahlungsweg. In der bewilligten Schweizer Variante gelten Guthaben und Gewinne ausschliesslich an ein Zahlungskonto im Namen des Kontohalters; anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Wo dieser Grundsatz nicht anwendbar ist, entscheidet der Anbieter über seine eigenen Verfahren, und niemand hier prüft, was dabei mit dem Namen des Spielenden geschieht.
Wer den Auszahlungsweg für Nebensache hält, hat den Teil des Produkts nicht verstanden, an dem sich am Ende alles entscheidet.
BassBet: ohne Bewilligung, ohne Registereintrag, ohne Rückgriff
BassBet reiht sich in dieselbe Gruppe. Die Bemessung an Bewilligung, Einsatzlimiten und Auszahlung auf das eigene Konto fällt hier bei der ersten Spalte negativ aus, und weil die erste Spalte über die anderen entscheidet, ändert sich an der Einordnung nichts.
Der Registerpunkt ist der, den man am leichtesten übersieht. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein — ein Schutz, der nur in diesem System wirkt. Wer sich sperren lassen will, während er gleichzeitig bei einem Anbieter ohne Anschluss an dieses Register spielt, hat eine halbe Sperre. Das ist keine Kleinigkeit, sondern der Kern des Mechanismus.
20Bet: ein weiteres Angebot ausserhalb des kantonalen Rahmens
20Bet trägt wie die übrigen sieben ausländischen Marken keine Schweizer Bewilligung, und damit gilt für diese Seite dieselbe Einordnung wie für die ganze Gruppe.
Was bleibt, wenn man nüchtern bleibt? Diese Marken gehören in die Betrachtung, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen und weil acht von zehn Anbietern im Umfeld des hiesigen Curling-Publikums ausländische Marken sind. Sie gehören nicht in einen Vergleich, der eine Schweizer Wette gegen eine ausländische Wette stellt, als wären die beiden dasselbe mit anderen Zahlen. Die Rechtsräume sind verschieden, und der Unterschied zeigt sich nicht in der Quote, sondern in dem, was man tun kann, wenn es Streit gibt.
Wer welchen Weg nehmen sollte
Die Wahl ist echt, aber sie sieht anders aus, als die Suchseite suggeriert. Es geht nicht um achtzehn Kriterien und einen Sieger, sondern um die Frage, welche Nachteile man zu tragen bereit ist.
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein lebt und den vollen Schweizer Schutz will, ist bei Sporttip richtig. Der Preis ist ein geschlossener Sportartenkatalog: Was nicht auf der Gespa-Liste steht, existiert nicht, egal wie sehr man es suchen. Für Curling bedeutet das eine kleinere Auswahl, als man aus internationalen Angeboten kennt — dafür stehen Auszahlungen auf ein Konto im eigenen Namen, ein schweizweites Sperrregister und eine Aufsichtsbehörde in Bern.
Wer in der Westschweiz lebt, hat dieselbe Wahl in einer anderen Farbe, durch Jouez Sport. Und wer in einem der sechs Kantone wohnt, für den ist Swisslos gar keine Option — die Gebietsgrenzen sind nicht verhandelbar.
Wer Curling-Märkte sehen will, die die Schweizer Liste nicht hergibt, findet sie in ausländischen Angeboten. Wer diesen Weg nimmt, sollte die drei Dinge mitbringen, die dort zählen: das Lesen der eigenen Bedingungen vor der Einzahlung, die Fähigkeit, auf die Domain zu achten, weil sie sich ändern kann, und die Bereitschaft, im Streitfall selbst der einzige Fürsprecher zu sein. Man muss dazu kein Warnschild aufstellen. Man sollte nur wissen, dass es keines gibt.
Und wer den Reiz in der Nische selbst sucht: Curling ist eine Sportart mit wenigen, aber klaren Wettmärkten und einer Terminlage, die sich vorhersagen lässt. Genau darin liegt ihre Qualität. Sie ist kein Spiel für schnelle Einsätze, sondern für jemanden, der den Kalender kennt, die reguläre Spielzeit versteht und eine Limite setzt, bevor das erste Draw beginnt.
Wie viel die Quote verschluckt — und was ein Gratisspiel wert ist
Die Marge ist der Teil des Preises, den man nie auf dem Wettschein sieht. Bei Swisslos und Loterie Romande kommt hinzu, dass Gratisspielguthaben und Gratiswetten nicht ohne Weiteres in bar auflösbar sind: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und freie Spiele oder Gratisguthaben bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gespa. Diesen Punkt muss man sauber auseinanderhalten. Die Bewilligung regelt die Freigabe, nicht die Höhe — was ein solches Guthaben im Einzelfall wert ist, steht in den Bedingungen der Veranstalterin und nirgends sonst.
Was sich nachrechnen lässt, ist die Marge, und sie ist eine Zahl, die sich nicht wegdiskutieren lässt. Rekonstruieren wir sie an einem Beispielfall, nicht an einer zitierten Quote: eine Zwei-Wetten-Wette mit je 1.90 auf beide Ausgänge.
Der Auszahlungsschlüssel wird aus dem Kehrwert aller Quoten gebildet. Bei zwei Ausgängen zu 1.90 addieren sich die Kehrwerte zu 1/1.90 + 1/1.90, was den Auszahlungsschlüssel von 95 Prozent ergibt. Die Marge als 100 Prozent abzüglich dieses Auszahlungsschlüssels liegt damit bei rund 5 Prozent. Ein Einsatz von CHF 100, verteilt über diesen Markt, bringt der Veranstalterin also im Durchschnitt rund CHF 5, und an den Wettenden zahlt sie rund CHF 95 aus. Was ein einzelner Wettschein tatsächlich zurückbringt, hängt vom Ausgang ab und nicht von dieser Durchschnittszahl.
Die 5 Prozent gelten für einen sauber gesetzten Zwei-Wetten-Markt mit grossem Umsatz — etwa ein Fussballspiel an einem Samstagabend mit tausenden von Wetten auf beiden Seiten. Bei einer Randsportart mit wenig Wettumsatz kommt ein zweiter Faktor dazu: Je weniger Geld auf beiden Seiten des Marktes liegt, desto stärker schwankt die Buchmacherposition. Der Satz lebt dann eher in einem Band von sechs bis acht Prozent als bei fünf. Gerade beim Curling ist das zu erwarten — ein Turnier, das im November unter der Woche ausgetragen wird, zieht an einem Schweizer Wettschalter nur einen Bruchteil des Volumens eines Spitzenspiels.
Der zweite Effekt ist die Rundung, und sie macht sich gerade bei kleinen Einsätzen bemerkbar. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Fällt der Einsatz klein aus, was bei Nischensportarten die Regel ist, kann die Rundung schmerzhafter sein als die Marge — jede Wette mit Gewinnbetrag unter CHF 1 wird zu einem Stück davon weggerundet, und das Stück bleibt bei der Veranstalterin. Auf einen einzelnen Wettschein schaut das nach nichts aus. Über hundert Wetten schaut es nach einem zweiten Einsatz aus, der dem Wettenden nicht gehört.
Daraus folgt der Punkt, an dem die Rechnung in die Entscheidung übergeht: Bei dünnen Märkten ist die Quote selbst ein schwächeres Signal als bei fetten. Wer Curling spielt und die Marge kennt, wettet nicht mehr auf den Bruchteil eines Prozents, sondern auf den Unterschied, den er im Vergleich zu einem echten Marktkonsens sieht. Wer das nicht kann, trifft eine teurere Entscheidung, als es auf dem Bildschirm aussieht.
Wenn ein Spiel nicht stattfindet und wenn ein Gewinn verfällt
Nischensportarten werden abgesagt. Hallen sind nicht immer verfügbar, Teams reisen nicht an, und ein Curling-Turnier kann seinen Plan verschieben. Die Frage, was mit dem Einsatz passiert, ist deshalb keine Randfrage, sondern eine der nützlichsten Dinge, die man über ein Wettangebot wissen kann.
Bei Sporttip gibt es eine klare 48-Stunden-Regel: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — im Rahmen eines Turniers gilt dieser Zeitraum entsprechend —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die saubere Lösung, und wer das weiss, muss bei einem ausgefallenen Spiel nicht rätseln.
In einer Kombinationswette wirkt die Regel subtiler, als sie klingt. Aus einer Zehnerkombination mit einem abgesagten Bestandteil wird eine Neunerkombination, und der Rest bleibt stehen. Der Einsatz kommt nicht zurück, weil die Wette nicht insgesamt ungültig ist. Wer eine Kombination über mehrere Spiele eines Turniers legt, sollte deshalb wissen, dass ein ausgefallener Teil das Gesamtprodukt verändert und nicht neutralisiert. Der Kombiboost, der eine Mindestzahl von Voraussagen verlangt, hängt damit an einer Zahl, die sich nachträglich ändern kann.
Das zweite Fristenthema ist der Gewinn. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine erhebliche Frist für jemanden, der einen Beleg in einer Schublade vergisst — und das Gegenstück zur Regel an der Verkaufsstelle, wo eine Wette an eine minderjährige Person in 47.5 Prozent von 200 Testkäufen verkauft wurde. Das eine zeigt die Grosszügigkeit der Frist, das andere die Grenze des Schaltersystems; beides gehört zum Bild.
Was Schweizer Recht am Gewinn tut
Die steuerliche Seite ist bei den meisten Wetten unspektakulär, und genau deshalb ist es wert, die Grenzen zu kennen. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich — sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen realistischen Wetter ist das irrelevant. Wer eine Curling-Wette mit CHF 50 Einsatz gewinnt, bleibt weit unter jedem Freibetrag, zahlt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer. Der interessante Teil liegt darin, dass der Schwellenwert kantonal unterschiedlich ist — eine Seite, die hier eine Zahl für einen Kanton nennt, nennt sie für alle falsch. Wer die eigene Situation einschätzen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Das ist keine Lücke, sondern eine Entscheidung, und sie erklärt zum Teil, warum die Marge bei Schweizer Veranstaltern nicht noch höher ausfällt als sie ohnehin ausfällt.
Der andere Fall ist der ausländische Anbieter. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort spielt, hat also nicht nur einen anderen Rechtsraum, sondern unter Umständen eine andere steuerliche Behandlung, und nicht eine günstigere.
Was diese Einordnung praktisch zusammenfasst
Zwei Wege, zwei Preise. Der bewilligte Weg bietet Schutzmechanismen, die nur in diesem System existieren: Verlustlimiten, die nach Schweizer Regeln gesetzt werden, ein Sperrregister mit Wirkung über den Sport hinaus bis zu den Casinos, Auszahlungen auf ein Konto im eigenen Namen, eine Aufsichtsbehörde in Bern. Er verlangt im Gegenzug eine Registrierung mit geprüfter Identität, eine Wohnsitzbedingung und eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten.
Der ausländische Weg bietet mehr Märkte und keine dieser Pflichten. Er verlangt im Gegenzug den Verzicht auf jede hiesige Handhabe. Die Differenz ist im Übrigen nicht gross, wenn alles läuft, und sehr gross, wenn es das nicht tut.
Für Curling heisst das: Prüfen Sie zuerst das Wettprogramm, nicht die Werbeseite. Bei Swisslos und Loterie Romande entscheidet die Gespa-Liste darüber, was es überhaupt gibt. Wenn ein Turnier nicht gelistet ist, hilft keine Suche. Wenn es gelistet ist, entscheidet die Sorgfalt: der kalendarische Rahmen der regulären Spielzeit, die Frist bei abgesagten Begegnungen, die Frage, ob eine Wette im Zusatz-End noch gilt. Und die eigene Limite, die vor dem ersten Einsatz gesetzt wird, nicht nach dem ersten Verlust.
Häufige Fragen
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?
Die Veranstalter dürfen Sportwetten auf Sportarten anbieten, die auf der Liste der Gespa stehen — im Katalog der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Steht ein Curling-Turnier und die gewünschte Wettart dort, ist es spielbar. Das jeweils aktuelle Wettprogramm zeigt, was gerade angeboten wird.
Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?
Die Liste bildet einen geschlossenen Katalog. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur erfasst, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Rangierungswetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte fehlen, ebenso eine Esports-Sektion.
Was bedeutet die Marge in Quoten bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?
Die Marge ist der Teil jedes Einsatzes, den der Veranstalter durchschnittlich behält; bei zwei Ausgängen zu je 1.90 beträgt sie rund 5 Prozent. Bei einer Randsportart mit wenig Umsatz liegt sie typischerweise höher, weil die Buchmacherposition über weniger Geld gestreut wird — im Curling ist deshalb eher mit einem Band von sechs bis acht Prozent zu rechnen.
Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination aus Einsatz und Gesamtquote?
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei kleinen Einsätzen kann diese Rundung den Ertrag spürbar schmälern.
Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In einer Kombinationswette erhält nur die betroffene Voraussage die Quote 1.00; der Rest der Kombination bleibt bestehen.
Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der eidgenössische Schwellenwert ab dem 1. Januar 2026 liegt bei CHF 1’071’000. Die Kantone setzen eigene Werte, weshalb eine einzelne Grenze für einen Kanton nicht ohne Weiteres einen anderen Kanton beschreibt.
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