Spielwetten in der Schweiz – zwei Veranstalter, ein enges Regal und viele Fragen
Stand: 29. Oktober 2026. Grundlage der Bewilligungs- und Aufsichtsangaben sind das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter in ihrer aktuellen Fassung.

Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, stösst auf eine Besonderheit, die es so in kaum einem Nachbarland gibt. Es gibt nicht sechs Anbieter zur Auswahl, sondern zwei. Nicht, weil der Markt jung wäre oder die Konkurrenz noch nicht nachgezogen hätte, sondern weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Wer das vorher weiss, liest jede Suchanfrage nach dem besten Anbieter anders.
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Damit hängt an ihnen ein Rechtsrahmen, der alles Weitere bestimmt: wer anbieten darf, was überhaupt angeboten werden darf, welche Limiten ein Konto hat und wo das Geld am Ende landet. Wer die Bewilligungslogik versteht, versteht auch, warum die Angebote der beiden Veranstalter so ähnlich aussehen und warum das ausländische Angebot, das im Netz daneben steht, eine völlig andere Sache ist.
Der Beitrag geht deshalb nicht der Frage nach, welcher Buchmacher «der beste» ist – die Frage führt hier in die Irre. Er geht der Frage nach, welche Wege es tatsächlich gibt, was jeder einzelne kostet und wem welcher Weg passt.
Was das Geldspielgesetz beim Wetten erlaubt – und was nicht
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat (Art. 3 lit. c und e BGS). Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Das ist keine Formalie: Die ESBK, die vielen aus dem Casinobereich vertraut ist, beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Wer eine Sportwette mit der ESBK als Aufsichtsbehörde in Verbindung bringt, verwechselt zwei verschiedene Regime.

Eine Bewilligung für Sportwetten besteht aus zwei Teilen, die beide vorliegen müssen: der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie trägt eine Eigenschaft, die manchem überraschend vorkommt – sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, entfaltet auf Schweizer Boden keine Wirkung. Das ist die zentrale Weiche des ganzen Themas, und fast alles, was in den Kapiteln «Spielerschutz: Limiten, die der Wettende selbst setzt» sowie in den «Grundlagen des Sportwettens in der Schweiz» zu Limiten, Steuern und Rechtsschutz steht, folgt aus ihr.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Der eine ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip. Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Der andere ist die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.
Beide bedienen je ein eigenes Gebiet, und das entscheidet darüber, ob jemand überhaupt ein Konto eröffnen kann. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura da; die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschrift und 221 Mitarbeitende.
Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Wer eine solche Liste sucht, findet bei der Gespa nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains – ein Verzeichnis dessen, was nicht angeboten werden darf, nicht dessen, was erlaubt ist.
| Veranstalter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Veranstaltung gestützt auf die IKV vom 20. Mai 2019 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; eine der beiden vom interkantonalen Recht zugelassenen Veranstalterinnen |
| Duelbits | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung für die Schweiz; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung für die Schweiz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung für die Schweiz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung für die Schweiz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung für die Schweiz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung für die Schweiz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung für die Schweiz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung für die Schweiz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist die eigentliche Information dieser Übersicht. Sie zeigt kein Qualitätsurteil, sondern eine Zugehörigkeit: oben zwei Betriebe, die unter Schweizer Aufsicht stehen, darunter acht Marken, die im Schweizer Recht schlicht nicht vorkommen. Der Unterschied zwischen diesen Gruppen ist keine Geschmacksfrage und auch keine Frage des Geschäftsgebarens. Er entscheidet, welches Recht gilt, wenn etwas schiefgeht.
Was überhaupt auf dem Wettprogramm stehen darf
Ein Lehrstück in Sachen Fantasie-Bremse: Die bewilligte Palette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 9. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur Sportereignisse dürfen be wettet werden. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt.
Innerhalb des Erlaubten ist die Liste eng geführt. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie auf der Liste stehen. Rangwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig – Esport kommt im Verzeichnis schlicht nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und nach dessen Bedingungen zu beurteilen. Wer aus einem ausländischen Programm ein breites Angebot an Sondermärkten kennt, findet hier also nicht etwa einen Anbieter mit schwachem Ehrgeiz, sondern eine Liste, die schlicht nicht mehr hergibt.
Warum das Regal so schmal ist
Die Begrenzung auf zwei Veranstalter hat einen fiskalischen und einen ordnungspolitischen Grund, und beide wirken auf den Wettenden. Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) – Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio.
Diese Zahlen sind der Grund, warum niemand ein Interesse daran hat, das Regal zu verbreitern. Für den Wettenden bedeutet das: Er wählt nicht zwischen Buchmachern mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen, sondern zwischen zwei Betrieben mit demselben Rechtsrahmen und unterschiedlichen Produkten. Wer glaubt, ein dritter Anbieter mit Schweizer Bewilligung sei nur noch nicht aufgetaucht, wartet auf etwas, das der Rahmen nicht vorsieht.
Spielerschutz: Limiten, die der Wettende selbst setzt
Womit wir beim Punkt wären, der den Unterschied zwischen Schweizer Sportwetten und dem ausländischen Angebot am deutlichsten macht – und der beim ersten Kontakt mit einem Spielerkonto regelmässig Kopfschütteln auslöst.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Anders formuliert: Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS) – und die Zeitverzögerung bei einer Erhöhung ist der eigentliche Mechanismus.
Gesetzlich beträgt die Wartezeit bei einer Erhöhung 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Differenz ist kein Detail, sondern die Frage, wie viel Reibung ein Anbieter freiwillig einbaut, um einem impulsiven Nachschlag entgegenzuwirken. Wer in der Nacht nach drei verlorenen Wetten die Limite hochsetzen will, sitzt drei Tage fest. Das ist unbequem, und es ist genau so gemeint.
Was die Schweiz nicht hat, ist eine gesetzlich fixe Einzahlungs-Obergrenze. Wer in anderen Ländern von einem festen monatlichen Einzahlungsdeckel liest, darf ihn nicht auf Schweizer Verhältnisse übertragen. Hier setzt der Wettende seine Grenze selbst, innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Struktur.
Die Spielsperre und das gemeinsame Register
Neben den Limiten steht die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein freiwilliger Ausschluss kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Dass eine Sperre nicht nur das Sportwettenkonto trifft, sondern den Zugang zum Glücksspiel insgesamt, ist der stärkste Spielerschutzmechanismus im Land – und es ist der Punkt, an dem ein ausländischer Anbieter strukturell nicht mithalten kann. Wer im Register steht, bleibt bei Swisslos und in den Casinos draussen. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung hat das Register überhaupt keine Wirkung, weil keine Verbindung dazu besteht. Eine Spielsperre, die nur das eine Portal sperrt, ist ein Versprechen ohne Deckung.
Eine Zahl, die man in diesem Zusammenhang kennen sollte: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Verkaufsschutz als streng darstellt, liegt damit falsch; die Zahlen sagen das Gegenteil.
Ausgeschlossene und Minderjährige
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Das ist nicht nur eine Hausregel; online sind Minderjährige nach Art. 72 BGS nicht zugelassen. Ein Konto pro Spielenden mit verifizierter Identität ist vorgeschrieben (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Eine Regel, die kaum jemand auf dem Radar hat: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer sich nicht registrieren kann, weil eine Sperre läuft, verliert also nicht nur den Zugang, sondern auch einen Anspruch auf bereits Geleistetes.
Wo das Geld herkommt und wohin es geht
Guthaben auf dem Swisslos-Wallet lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Staffelung ist bewusst gebaut: Sie bremst nicht den ersten Kauf, sondern den Nachschlag.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei Auszahlungen gelten eigene Regeln: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer nachrechnet, erkennt die Logik: Die Schwelle von CHF 1’000 entscheidet, ob der Betrag im Guthaben bleibt oder auf ein Konto fliesst. Der dritte Gratisauszahlungsversuch und die Gratisspielguthaben sind die beiden Stellen, an denen die Kosten tatsächlich sitzen.
Sportarten und Turniere: Was den Spielplan füllt
Ein Schweizer Wettprogramm sieht auf den ersten Blick dünn aus, wenn man es mit internationalen Portalen vergleicht. Der Grund ist nicht sportliche Zurückhaltung, sondern die Liste der Gespa, die den Rahmen setzt. Was auf dieser Liste steht, darf gespielt werden; was nicht darauf steht, fehlt nicht wegen mangelnder Nachfrage.
Fussball ist die Hauptsache, weil die Liste den grossen Mannschaftssportarten am breitesten Platz einräumt – Meisterschaften und die grossen internationalen Wettbewerbe, dazu die Vorrunden, aber nur dort, wo sie ausdrücklich aufgeführt sind. Wer die EM meint, findet sie im Programm; wer auf ein Freundschaftsspiel einer zweiten Mannschaft hält, findet es selten, und das ist kein Zufall, sondern die Listenlogik. Frauenwettbewerbe sind aufgenommen, aber nur die aufgeführten – wer ein durchgängiges Angebot über alle Ligen erwartet, wird enttäuscht.
Neben Fussball tragen die übrigen Mannschaftssportarten und die grossen Einzelsportarten das Programm, jeweils im Rahmen der zugelassenen Wettkämpfe. Das ganze Feld, das man von ausländischen Portalen kennt – Pokerturniere, Esport-Turniere, Sonderserien über Fernsehsendungen – erscheint nicht, weil es ausserhalb von Art. 3 lit. c und e BGS liegt. Esport ist ein besonders sauberes Beispiel: Es steht nicht auf der Liste, und damit ist die Frage erledigt. Wer Sondermärkte sucht, sucht sie in einem Rahmen, der sie nicht kennt.
Wie ein Wettprogramm aufgebaut ist
Der Aufbau folgt einer Quotenlogik, die man kennen sollte, weil sie erklärt, warum Sporttip-Kombinationen so funktionieren, wie sie funktionieren. Bis zum Anpfiff stehen Prematch-Wetten, während des Spiels Livewetten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Vorsichtsklausel, und sie ist der Grund, warum Livewetter bei Toren im Sekundenbereich manchmal eine Wette zu 1.00 zurückbekommen. Ärgerlich, aber nachvollziehbar.
Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die reguläre Spieldauer – im Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Kombiwette auf ein Pokalspiel setzt und annimmt, die Verlängerung sei eingeschlossen, liegt nach den Bedingungen daneben.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Satz hat es in sich: Bei einem Fehler des Veranstalters fällt in diesem Fall nicht nur die eine Voraussage weg, sondern die gesamte Wette.
Darüber liegen die eigenen Werkzeuge. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Staffelung des Kombiboosts ist ebenfalls lesenswert. Der Sprung von 5 % bei vier Voraussagen auf 100 % bei fünfzehn klingt grosszügig und sieht in der Werbung noch grosszügiger aus. Sie verlangt aber fünfzehn getroffene Voraussagen – und mit jeder zusätzlichen Voraussage sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass alle zutreffen. Der Boost fällt nur bei der vollständig richtigen Kombination an; wer bei zwölf von fünfzehn falsch liegt, hat nichts davon.
Wie eine Wette abgerechnet wird
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungsschritte in einer Richtung – ein Detail, das bei einer Einzelwette kaum auffällt und bei einer grossen Kombination ein paar Franken ausmachen kann.
Ein Beispiel ohne jede Quotenbehauptung: Ein Einsatz von CHF 100 auf Quote 2.10 ergibt einen Gewinnbetrag von CHF 210.00. Der Netto profit beträgt davon CHF 110.00. Wer die Quote mit einem Bruch verwechselt, rechnet den Einsatz später falsch heraus.
Ein zweites Beispiel betrifft die Kombination. Drei Einzelquoten von 1.90, 1.75 und 2.20 ergeben eine Gesamtquote von 7’315 – das Produkt der drei Zahlen. Aus CHF 20 Einsatz werden damit CHF 146.30 vor der Rundung auf 5 Rappen. Der Punkt ist nicht die Höhe des Betrags, sondern die Mechanik: Die Quoten multiplizieren sich, und die Wahrscheinlichkeit, dass alle drei zutreffen, sinkt mit jeder Voraussage.
Und dann ist da noch die Marge. Ein illustratives Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 und 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis – ergibt nach der Formel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) eine Auszahlungsquote von 95,0 %. Die Marge beträgt damit 5,0 % des Einsatzes, der Erwartungswert jeder einzelnen Wette in einem solchen Markt liegt unter dem Einsatz. In der Praxis liegt die Marge im Bereich dieser Grössenordnung, und der genaue Wert hängt davon ab, wie der Veranstalter den Markt einschätzt: Bei einem Zweiwegemarkt mit zwei gleich behandelten Seiten bleibt die Marge ein schlanker Aufschlag von rund 5 %, während sie bei Märkten mit vielen Ausgängen typischerweise höher ausfällt, weil jeder zusätzliche Ausgang den Aufschlag wachsen lässt. Der Schlüssel liegt in der Bedingung: Die 5 % gelten für dieses Rechenbeispiel, nicht für jedes Spiel, nicht für jede Sportart und nicht für jede Wettart. Wer eine Kombination spielt, zahlt die Marge mehrfach, weil jede Voraussage ihre eigene trägt.
Die beiden Veranstalter im Vergleich: Was die Wahl wirklich ausmacht
Wer in der Schweiz eine Sportwette abschliessen will, hat zwei Türen zur Auswahl, und eine davon ist für die meisten verschlossen. Nicht aus Qualitätsgründen, sondern wegen des Wohnsitzes: Der Vertrag mit einem der beiden Betriebe ist an ein Gebiet gebunden, und dieses Gebiet ist durch die Kantonsgrenzen gezogen. Diese Vorbedingung entscheidet mehr über das Konto als jede Produkteigenschaft.
Darunter liegen die Unterschiede, die man tatsächlich vergleichen kann. Eine Grundregel vorweg: Die Zahlen unten sind Veranstalterbedingungen, nicht Gesetzesvorgaben – die Limiten von CHF 1 und CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten sind Sporttip-Bedingungen, und Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
| Merkmal | Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport |
|---|---|---|
| Produktname | Sporttip | Jouez Sport |
| Zugangsgebiet für ein Onlinekonto | Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein | die sechs Westschweizer Kantone |
| Produktgestaltung | Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts, Cash-Out | Westschweizer Veranstalter mit 2’350 Verkaufsstellen |
| Wege zur Wette | Swisslos, Sporttip App für iOS und Android, QR-Code an einer Verkaufsstelle | Jouez Sport |
| Standort der Veranstalterin | Basel | Lausanne, Avenue de Provence 14 |
Die Zeilen sind bewusst schmal gehalten. Die Spalte mit den Wegen zur Wette zeigt bei Swisslos drei Einträge und bei der Loterie Romande den Produktnamen – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil hier nur steht, was über den Betrieb belegt ist. Wo nichts belegt ist, bleibt das Feld leer statt gefüllt. Wer wissen will, wie die Westschweizer Abwicklung im Detail aussieht, liest die Bedingungen von Jouez Sport selbst; das ist die einzige Quelle, die dafür taugt.
Swisslos Sporttip: die stärker ausgebauten Werkzeuge
Swisslos ist der grössere der beiden Betriebe, und der Unterschied liegt nicht in der Bewilligung – beide halten dieselbe – sondern in der Tiefe des Angebots. Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist der praktische Fall, den viele unterschätzen: Man baut die Wette im Zug zusammen und gibt sie am Kiosk ab, statt sie online zu bestätigen.
Auf der Produktseite findet man die Werkzeuge, die den Unterschied machen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Die Teilsumme dieser Bedingungen ist unbequem und ehrlich. Wer eine Wette mit Cash-Out-Option als Versicherung betrachtet, hat den Mechanismus falsch verstanden. Der Betrag liegt systematisch unter dem, was ein durchgehaltener Gewinn einbringen würde – der Anbieter kauft die Wette zurück, nicht der Wettende das Risiko aus. Ein Garantieversprechen gibt es nicht, und ein einmal ausgeführtes Cash-Out ist endgültig. Für jemanden, der eine Position bei einem Spielstand von 1:0 auflösen will, ist das brauchbar. Für jemanden, der die Wette zum Nennwert verkaufen will, ist es das nicht.
Bei den Einsätzen gilt: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Diese Staffelung ist der interessanteste Punkt im ganzen Angebot. Eine Systemwette darf also das Zehnfache kosten – was logisch ist, weil sie mehrere Kombinationen abdeckt, aber für den Wettenden heisst, dass die Grenze nicht die Grösse des Einzelrisikos betrifft, sondern das gesamte Konstrukt. Wer zwei verschiedene Limiten verwechselt, plant den Nachmittag falsch.
Was den Zugang angeht, ist die Abgrenzung klar: Sporttip steht Personen ab 18 Jahren offen; wer im Liechtenstein oder im Vertragsgebiet wohnt, kann sich registrieren, wer ausserhalb wohnt, nicht. Die Einzelheiten zur Registrierung stehen bei den Limiten und der Kontoführung; sie sind keine Nebensache, sondern die erste Hürde des Kontos.
Dazu kommt ein Punkt, der bei keiner ausländischen Marke greift: Ein Konto bei Swisslos lässt sich über die Spielsperre schliessen, und eine unbefristete Sperre wirkt schweizweit. Das ist die stärkste Form von Konsequenz, die ein Schweizer Wettkonto kennt, und sie ist ein Argument für den Anbieter, der sie anbietet – nicht gegen ihn. Wer die eigene Impulskontrolle gefährdet sieht, hat hier ein Werkzeug, das eine Marke ohne Registerverbindung nicht liefern kann.
Wo die Werkzeuge ihre Grenzen zeigen
Zwei Einschränkungen sollten im Kopf bleiben, weil sie den Alltag betreffen. Die erste betrifft den Boost: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, und der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Wer eine Kombination mit einem Sondermarkt unter 1.50 mischt, verliert den gesamten Bonusanspruch für diese Wette. Die zweite betrifft die Gültigkeit: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Der Umgang mit Gewinnen hat ebenfalls eine Frist: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die 26 Wochen klingen grosszügig bis man sich vorstellt, dass ein Wettschein in einer Schublade liegt und die Saison vorbeizieht. Die 10 Tage für eine Einsprache sind dagegen eng – wer sich beschweren will, muss das schnell und schriftlich tun.
Und schliesslich die Auszahlung: zweimal jährlich kostenlos vom Swisslos-Guthaben auf ein eigenes Konto, ab der dritten Auszahlung bis zu 3 % Kommission, Gutschrift innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben ausgenommen. Diese Kondition belohnt die seltene Auszahlung in grösseren Beträgen und besteuert den häufigen Griff aufs Konto. Wer mehrmals im Monat einen Teilbetrag abziehen will, zahlt dafür.
Das Fazit für Swisslos Sporttip: Das Angebot ist der am breitesten ausgebaute Zugang zum legalen Schweizer Sportwetten, und der Preis dafür steht in den Bedingungen statt in der Werbung – ein vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ein Boost, der bei einem Cash-Out verfällt, und eine Auszahlungskommission ab dem dritten Bezug im Jahr. Wen diese drei Punkte nicht stören, findet hier das grösste Schweizer Wettprogramm mit dem stärksten Schutznetz; wen sie stören, hat bei Swisslos keine Alternative – nur bei einem der acht ausländischen Anbieter, und der kostet ganz anders.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, anderes Publikum
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Organisation zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Zahl der Verkaufsstellen ist mehr als eine Betriebsstatistik. Sie sagt, wie das Wetten in der Westschweiz alltäglich organisiert ist: über das Netz der Kioske, Tankstellenshops und Ladenlokale, nicht zuerst über eine App. Wer in Genf oder im Wallis wohnt und keine Lust auf ein Onlinekonto mit Ausweisprüfung hat, hat hier einen Weg, der ohne Wallet und ohne Einzahlungsschein funktioniert – der Wettschein an der Theke. Für alle anderen ist der Weg derselbe wie bei Sporttip.
Bei der Bewilligung gibt es keinen Unterschied zu machen: Die Loterie Romande hält dieselbe Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa und ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Die Limitenregeln und die Spielsperre gelten im gleichen Rahmen; die Limiten werden beim Veranstalter gesetzt, und die Sperre ist im gemeinsamen Register eingetragen. Wer in Freiburg oder Neuenburg wohnt, kann sich bei Swisslos nicht registrieren – der Wohnsitz entscheidet, nicht die Vorliebe.
Ein Bereich, in dem sich die beiden spürbar unterscheiden könnten, ist die Produktpalette. Über die konkreten Werkzeuge von Jouez Sport – ob es Cash-Out gibt, ob es Boosts gibt, wie hoch die Einsatzgrenzen sind – sagt die Faktenlage nichts, und deshalb steht hier auch nichts davon. Wer das wissen will, muss die Teilnahmebedingungen des Veranstalters lesen; sie sind die einzige belastbare Quelle, und sie liegt in Lausanne auf dem Tisch, nicht in einer Übersicht.
Das Fazit für Loterie Romande Jouez Sport: Der Betrieb liefert die Westschweizer Variante desselben Regimes, und sein eigentlicher Vorteil ist die Nähe – 2’350 Verkaufsstellen sind ein Vertriebsnetz, das kein ausländisches Portal hat und Swisslos in dieser Dichte nicht abbildet. Wer in der Westschweiz wohnt, hat hier seine Tür zur legalen Wette und braucht keine Alternative zu suchen; wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kommt an dieser Tür nicht vorbei.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Marken sind im Schweizer Recht nicht zugelassen, und das ist keine Formalie, sondern der Kern ihrer Beurteilung. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt und für den sie unter anderem Interwetten und Bet-at-Home nennt, während sie bet365 als auf der Liste stehend aufführt. Wer also glaubt, eine gesperrte Adresse bleibe gesperrt, irrt; die Liste ist ein laufender Prozess, kein Zaun.
Der Unterschied zur bewilligten Gruppe lässt sich in drei Punkten zusammenfassen. Ein Konto bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung ist nicht mit dem Sperrregister verbunden: Eine Spielsperre wirkt dort nicht, und wer sich im Register eintragen lässt, sperrt sich nicht gegen diese Anbieter. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung. Und es gibt keine Einzahlungs- oder Verlustlimiten nach Schweizer Rahmen: Die Limitenregeln des Gesetzes gelten für Swisslos und die Loterie Romande, nicht für einen Betrieb, der unter keinem Schweizer Regime steht.
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Die Sperrliste blockiert keine Zahlungen. Es gibt in der Schweiz kein Instrument, das Banken oder Kartenherausgeber dazu brächte, Zahlungen an nicht bewilligte Wettangebote zu unterbinden. Wer glaubt, die Zahlungssperre schütze ihn, täuscht sich über das Werkzeug.
Das Fazit für die Gruppe: Acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, alle nach denselben Kriterien beurteilt – und alle mit demselben Ergebnis in der entscheidenden Zeile. Wer eines der Programme aus Neugier öffnet, sollte wissen, dass die drei Netze, die Schweizer Sportwetten ausmachen – Aufsicht, Sperrregister und Limitenrahmen – hier alle fehlen. Der einzige massgebliche Unterschied zwischen ihnen liegt in der Bewilligung, die sie für andere Länder melden, und die hat für die Schweiz keine Kraft.
Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet
Die acht Marken stehen hier zusammen, weil die Bewertung für jede dieselbe ist: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Ein Anbietervergleich, der zwischen ihnen eine Rangfolge behauptet, ohne über die jeweiligen Bedingungen zu verfügen, ersetzt eine Zugehörigkeitsprüfung durch ein Gefühl. Das wäre keine Analyse.
Eine Beobachtung zur Liste selbst, weil sie erklärt, was Blockierung in der Praxis bedeutet: Von den acht Namen ist mindestens einer – bet-at-home – von der Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping genannt worden, während bet365 auf der Sperrliste steht. Die Liste trifft also nicht nur kleine Namen, und ein Anbieter kann auf ihr stehen und unter neuem Domainnamen weiter erreichbar sein. Wer über einen Link auf eine solche Seite kommt, sieht dem Betrieb nicht an, dass er auf einer Blockliste steht.
Was alle acht verbindet und wovon keine ausgenommen ist: Eine Schweizer Bewilligung nach Art. 21–25 BGS fehlt, und keine ist mit dem schweizweiten Sperrregister verbunden. Ein Kontoinhaber, der sein Verhalten begrenzen will, findet hier kein Werkzeug; wer sich sperren lassen will, kann es nur innerhalb des Angebots, und diese Sperre endet an der Grenze des Anbieters. Der Unterschied zwischen einem bewilligten und einem nicht bewilligten Anbieter ist damit kein Detail der Firmenpolitik, sondern eine Frage der verfügbaren Werkzeuge.
Nichts an dieser Einordnung ist ein Aufruf, einen bestimmten Weg zu wählen. Es ist die Beschreibung dessen, was die Bewilligungszeile für das Konto bedeutet. Wer die Wahl trifft, trifft sie auf dieser Grundlage, nicht auf der Grundlage einer Werbeseite.
Die Grundlagen des Sportwettens in der Schweiz
Bevor man über Limiten und Bewilligungen spricht, lohnt sich die Frage, was beim Wetten eigentlich passiert – sie erklärt die Zahlen, die im Kapitel «Sportarten und Turniere: Was den Spielplan füllt» erläutert sind. Eine Wette ist ein Vertrag zu einer Quote: Man setzt einen Betrag auf einen Ausgang, und wenn der eintritt, zahlt der Veranstalter den Einsatz mal Quote aus. Tritt er nicht ein, ist der Einsatz weg. Etwas dazwischen gibt es nicht.
Die wichtigsten Begriffe sind schnell erklärt. Die Einzelwette setzt auf ein einziges Ereignis. Die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen in einer Wette; sie gilt nur, wenn alle zutreffen. Die Systemwette deckt mehrere Kombinationen aus einer Menge von Voraussagen ab und kostet entsprechend mehr. Die Livewette wird während des laufenden Spiels platziert, die Langzeitwette vor einem ganzen Turnier. Das Cash-Out ist der vorzeitige Rückkauf einer Wette durch den Anbieter, und es verhält sich, wie oben beschrieben: immer unter dem möglichen Endgewinn, nie garantiert.
Der Punkt, an dem die Grundlagen auf die Rechtslage treffen, ist die Bewilligung. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht sie; wer sie hat, darf nur in der Schweiz anbieten. Diese Verbindung erklärt, warum es hier keine dritte Option gibt und warum ein ausländisches Angebot nicht einfach eine alternative Wahl ist, sondern eine andere Rechtsordnung mit anderen Folgen.
Eine zweite Grundlage betrifft die Steuern, weil sie in Gesprächen über Gewinne regelmässig falsch dargestellt wird. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Freibetrag liegt auf Bundesebene ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Bei der kantonalen Schwelle gibt es Unterschiede, deshalb gibt es hier keine einzelne Kantonszahl; wer es genau wissen will, fragt die eigene kantonale Steuerverwaltung.
Für alle normalen Wetten ist das ohne praktische Bedeutung: Wer einen Betrag unterhalb der Schwelle gewinnt, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern sieht es anders aus: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Für Wetten, die von einer Promotion profitieren, gilt ein Punkt eigener Art: Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Bewilligungspflicht gilt für die Veranstalter, nicht für den Wettenden – aber sie erklärt, warum die Anzahl solcher Aktionen überschaubar bleibt.
Wer sich für das ganze Feld interessiert und nicht nur für die Grundlagen, findet die praktischen Fragen im Kapitel «Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz» gesammelt beantwortet – von der Bewilligung über die Limiten bis zur abgesagten Partie.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Welche Veranstalter dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten?
Das interkantonale Recht lässt zwei zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter existiert nicht, weil es keine gibt.
Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?
Sie entfaltet ihre Wirkung ausschliesslich auf Schweizer Territorium (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta oder Deutschland – hat hier keine Kraft. Für den Wettenden heisst das, dass Schweizer Aufsicht, Sperrregister und Limitenrahmen nur an die beiden Schweizer Veranstalter gebunden sind.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?
Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – gesetzlich wären es nach Art. 87 VGS 24 Stunden.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Zweiwegemarkt mit 1.90 und 1.90 bleiben dem Veranstalter rechnerisch 5,0 % Marge.
Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?
Wird das Ereignis nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in einer Kombinationswette erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, die übrigen gelten weiter.
Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre kommt ins schweizweite Register und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein; ihre Aufhebung ist nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten möglich.
Was die Wahl in der Schweiz wirklich bedeutet
Die Schweiz hat beim Sportwetten eine klare Bauform gewählt: ein schmaler legaler Markt mit starkem Schutzapparat, daneben ein ausländisches Angebot, das im Schweizer Recht nicht existiert. Die Bewilligung deckelt das Feld bei zwei Veranstaltern, die Gespa-Liste deckelt das Produkt, und die Limiten- und Sperrregeln deckeln das Verhalten des Einzelnen. Wer das als Einschränkung liest, liest es richtig – es ist eine Einschränkung, und sie ist gewollt.
Die Wahl, die bleibt, ist damit eine andere als die Werbung suggeriert. Bei Swisslos und der Loterie Romande entscheidet der Wohnsitz, nicht die Vorliebe: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein lebt, kommt zu Sporttip; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, zu Jouez Sport. Innerhalb dieses Rahmens geht es um Details – ein QR-Code an der Verkaufsstelle, ein Kombiboost ab vier Voraussagen mit je 1.50 Quote, eine Auszahlungskommission ab dem dritten Bezug, eine Gutschrift innert 3 Arbeitstagen oberhalb von CHF 1’000.
Die acht ausländischen Marken sind keine zweite Kategorie desselben Produkts. Sie sind ein anderes Produkt: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Limiten nach Schweizer Rahmen, dafür eine Einordnung als strafbare Veranstaltung für den Anbieter und ein Steuerrisiko im Wohnkanton für den Wettenden. Wer das weiss und trotzdem dort spielt, trifft eine bewusste Entscheidung über den Preis. Wer es nicht weiss, trifft keine.
Der nüchterne Rat an dieser Stelle ist kein Verkaufsargument, sondern eine Rechnung: Jede Schweizer Sportwette trägt die Marge des Veranstalters, und in einem Zweiwegemarkt mit zwei gleichen Seiten sind das rund 5 % des Einsatzes – ein Aufschlag, der bei Kombinationen mehrfach anfällt, weil jede Voraussage ihre eigene Marge trägt. Wer sich dessen bewusst ist, spielt anders als jemand, der nur die Quote sieht. Bei Fragen zu Limiten, Bewilligungen und Steuern führt der Weg über die eigenen Bedingungen des Veranstalters und, wo es das Einkommen betrifft, über die kantonale Steuerverwaltung. Und wer merkt, dass das Wetten mehr kostet als geplant, findet bei Swisslos eine Spielsperre, die nicht nur ein Portal schliesst.
Rechtslage – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
