League of Legends wetten in der Schweiz 2026: zwei Wege, die nicht derselbe sind
Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa, die Spiel- und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und Loterie Romande sowie die veröffentlichte Sperrliste.

Es gibt eine Zahl, die alles entscheidet, und sie steht nicht in einer Quote. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten — Fassung vom 10.09.2026. E-Sport kommt darin nicht vor. Kein Abschnitt, keine Zeile, kein Turnier. League of Legends ist dort so wenig vorhanden wie ein Wetter auf die nächste Abstimmung. Damit ist die Ausgangslage beschrieben, und der Rest dieser Seite handelt davon, was daraus folgt: zwei bewilligte Veranstalter, die den Titel gar nicht anbieten können, und eine Reihe ausländischer Seiten, die es tun und dafür nichts von dem mitbringen, was eine Schweizer Bewilligung ausmacht.
Wer in der Schweiz auf League of Legends setzen will, wählt also nicht zwischen zehn Anbietern mit unterschiedlich guten Konditionen. Er wählt zwischen zwei völlig verschiedenen Rechtsräumen. Und diese Wahl sollte man bewusst treffen.
Auf der einen Seite steht ein Angebot, das den Spielenden kennt, bevor er den ersten Franken setzt: geprüfte Identität, selbst gesetzte Verlustlimiten, ein Sperrregister, das schweizweit gilt, steuerfreie Gewinne bis zum Steuerfreibetrag. Auf der anderen steht eine ausländische Seite, bei der all das fehlt — nicht aus Böswilligkeit, sondern weil sie schlicht nicht dem Schweizer Recht untersteht. Es wäre bequem, hier eine Seite als die sichere zu verkünden. Bequem und falsch. Der bewilligte Weg ist nicht automatisch der glücklichere, aber er ist der einzige, auf dem Schweizer Recht überhaupt greift.
Was die Schweiz als Sport gelten lässt
Sportwetten sind ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt sie in Art. 3 lit. c und e, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Mit dem Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1.1.2021, ist der Vollzug bis in die Kantone hinein organisiert. Wer am Ende zahlt, ist nicht die Bank, es sind die Kantone.
Das ist keine Randnotiz, sondern erklärt, warum das Angebot so schmal ist. Für ein Grossspiel braucht es zwei Bewilligungen, eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21 bis 25 BGS), und jede von ihnen gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Keine ausländische Erlaubnis entfaltet hier irgendeine Wirkung — nicht die aus Curaçao, nicht die aus Malta, nicht die aus Deutschland. Eine Lizenz ist in der Schweiz kein Ausweis, den man mitbringt, sondern eine Erlaubnis, die man hier bekommt.
Und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter gedeckelt. Zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, ansässig in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Die Sitzfrage ist bei einem Onlinekonto keine Formalität. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf sitzt, kommt dort nicht an ein Konto; wer in Zürich sitzt, bei Jouez Sport nicht. Der Wohnsitz entscheidet, welcher der beiden Wege überhaupt offensteht.
Rechtslage: zwei Bewilligungen, zwei Rechtsräume
Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung je Spiel — so entsteht das legale Angebot in der Schweiz, und das ist ausdrücklich so gewollt. Der Gesetzgeber hat Sportwetten nicht als Markt gedacht, den man öffnet, sondern als Ausnahme, die man kontrolliert. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter deshalb bei zwei belassen, und die Gespa publiziert folgerichtig keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Es gibt keine. Sie publiziert eine Sperrliste, und das ist etwas grundlegend anderes.

Eine Bewilligung hebt hervor, was ein Anbieter darf, aber nicht, worauf er setzen darf. Was gewettet werden kann, ist eine geschlossene Aufzählung. Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) ist der Katalog; Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie einzeln aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie dort stehen. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über den Podestplatz entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Die Liste führt weder Eckball- noch Kartenmärkte, und sie führt keinen E-Sport-Bereich.
Der Satz, der hier hängen bleibt, lautet: das Fehlen von E-Sport ist keine Lücke, sondern die Konsequenz einer geschlossenen Liste. Ein Veranstalter mit Schweizer Bewilligung könnte League of Legends gar nicht ins Programm nehmen, ohne seine Spielbewilligung zu verlassen. Wer im Sporttip-Wettprogramm also nach Weltmeisterschaften der Ligen sucht, wird sie nicht finden — nicht wegen fehlenden Interesses, sondern wegen des Katalogs.
Dasselbe gilt für Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen: sie sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Werbung ist der zweite Hebel, und er ist scharf: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, warum eine Seite wie diese ausländische Plattformen beschreibt und einordnet, statt für sie zu werben. Vergleichen und Bewerben sind nicht dasselbe, und die Grenze ist an dieser Stelle gesetzlich gezogen, nicht redaktionell.
Für Schweizer Anbieter gibt es dagegen keinen Werbeverbotszeitraum nach Uhrzeit, und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bonusbedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Und noch ein Punkt, der in Diskussionen regelmässig falsch herum erzählt wird: Auszahlungen gehen in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Umgekehrt existiert in der Schweiz kein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperren — was Zahlungsdienstleister für sich tun, ist ihre eigene Sache.
Spielerschutz: was eine Bewilligung dem Spielenden gibt
Der Unterschied zwischen den beiden Wegen ist nirgends so konkret wie in der Registrierung. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wer das als Hürde liest, liest es richtig. Es ist eine Hürde, und sie ist der Zweck. Hinter der geprüften Identität steht ein Konto, das man nicht wegwerfen und unter neuem Namen wieder aufmachen kann. Ein Konto pro Person ist keine Idee, sondern Vorschrift (Art. 47 bis 52 VGS), und sie ist nur mit einem Register sinnvoll, in dem die Identität tatsächlich steht.
Spielsperre und Limiten hängen zusammen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der Gesetzesrahmen ist eng gesteckt: Ein freiwilliger Ausschluss kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter überhaupt anbieten (Art. 89 VGS).
Die Limiten setzt nicht der Staat, sondern der Spielende selbst. Der Veranstalter muss für Tag, Woche oder Monat Höchstwerte verlangen (Art. 87 VGS). Senken wirkt sofort, Erhöhen erst nach 24 Stunden — nach Gesetz. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Wer von «dem Schweizer Einzahlungslimit» spricht, meint eine Selbstbeschränkung oder eine freiwillige Einzahlungslimite, nicht eine staatliche Zahl.
Was den Schutz am Ende greifbar macht, ist die Praxis. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstelle als Bollwerk gegen Jugendschutzverstösse vorstellt, hat die Zahl nicht gelesen. Sie steht hier, weil sie zum Bild gehört.
Grundlagen: League of Legends, Ligen und der Welttitel
League of Legends ist ein Mannschaftsspiel, und genau deshalb lässt es sich nicht wie ein Fussballspiel in drei Märkte pressen. Die Spielpläne der Ligen und der Weltturniere sind öffentlich einsehbar — die Frage, wann gespielt wird, ist keine, die man recherchieren muss. Die Frage, ob man darauf setzen darf, ist eine andere.

Ein Wettangebot lebt von seiner Tiefe: welche Märkte, welche Turniere, welche Phasen. Genau diese Tiefe ist bei League of Legends das Verlockende und das Problematische zugleich. Ein internationaler Titel bringt viele Partien, viele Favoriten, viele Überraschungen, und damit viel Gelegenheit für ein Buch. Die Sportwetten-Verordnung ist hierzulande für Abwechslung nicht ausgelegt: Sie arbeitet mit einer Liste, und eine Liste kann nur verengen, nicht erweitern.
Wer in der Schweiz auf den grossen Welttitel des Jahres setzen will, findet also einen gespaltenen Markt. Bei den bewilligten Veranstaltern findet er Schweizer Schutz und keine Esport-Wettbewerbe. Bei den ausländischen Seiten findet er League of Legends und keinen Schweizer Schutz. Wer nur den Titel sucht, landet zwangsläufig bei der zweiten Gruppe. Wer den Schutz sucht, landet bei der ersten und sucht den Titel vergeblich. Beide Wege schliessen einander aus.
Dass der Welttitel im Sitz der Schweizer Anbieter nicht auftaucht, hat nichts mit Event-Politik zu tun. Die Liste ist der Filter. Die Schweizer Gelder gingen 2025 in ganz andere Richtungen: Swisslos verteilte einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. — im Vorjahr CHF 122 Mio. Das ist der Kreislauf, über den in der Schweiz aus Einsätzen wieder öffentliche Mittel werden. Kein Esport-Budget, aber auch kein Zahlenwerk, dem man Gleichgültigkeit anmerkt.
So sind die zehn Anbieter hier eingeordnet
Der Vergleich misst alle zehn an denselben Merkmalen, und die Reihenfolge folgt der Sache. Zuerst steht die Bewilligung, weil von ihr abhängt, welche der anderen Merkmale überhaupt gelten können. Danach folgen Produkt, Limiten, Quotenschlüssel und Auszahlungsweg.
Bei den beiden bewilligten Veranstaltern sind diese Punkte belegbar und prüfbar: Bewilligung, Limiten, Einzahlungswege, Auszahlungen, Verrechnungssteuer, Spielsperre. Bei den übrigen acht ist die Bezeichnung des Anbieters selbst das Kriterium: ohne Schweizer Bewilligung. Damit fallen die Punkte, die an eine Bewilligung gekoppelt sind, weg — nicht weil sie nicht gezeigt werden könnten, sondern weil die Voraussetzung dafür fehlt. Ein Vergleich, der einem Offshore-Anbieter eine Schweizer Limite oder einen Schweizer Ausschluss aus dem Sperrregister andichtet, ist kein Vergleich, sondern ein Werbetext.
Die Betreiberangaben der zwei bewilligten Veranstalter in Kurzform:
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betovo | Ohne Schweizer Bewilligung | Nicht etabliert |
| Coolzino | Ohne Schweizer Bewilligung | Nicht etabliert |
| PowBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Nicht etabliert |
| Betwinner | Ohne Schweizer Bewilligung | Nicht etabliert |
| Betify | Ohne Schweizer Bewilligung | Nicht etabliert |
| Jackbit | Ohne Schweizer Bewilligung | Nicht etabliert |
| Sportaza | Ohne Schweizer Bewilligung | Nicht etabliert |
| BetAlright | Ohne Schweizer Bewilligung | Nicht etabliert |
Für die acht ausländischen Plattformen lässt sich eine entsprechende Zeile nicht ausfüllen, und zwar nicht aus Platzmangel. Eine Angabe zur Bewilligung setzt eine Bewilligung voraus; wo keine existiert, gibt es nichts zu benennen. Wer dort genau hinschauen will, prüft die Angaben, die der Anbieter über sich selbst macht, und gleicht sie mit der Sperrliste der Gespa ab. Das ist die nützlichere Übung als jede Liste, die jemand auf einer Vergleichsseite abschreibt.
Quotenschlüssel: was in jedem Preis steckt
Eine Quote ist keine Prognose. Sie ist ein Preis, und in jedem Preis steckt ein Anteil, der gar nicht ausbezahlt wird. Das lässt sich an einem Beispiel zeigen, das nichts mit League of Legends zu tun hat und nichts mit einem echten Anbieter: ein Zwei-Weg-Markt, beide Seiten zu Quote 1.90.
Rechnet man die Auszahlungsquote über alle Ausgänge dieses Marktes aus, kommt etwas zwischen 95 und 96 Prozent heraus — beim Quotenschlüssel liegt der Wert bei 95 Prozent, die Quotenschlüssel-Marge damit bei rund fünf Prozent des Einsatzes. Eine glatte Zahl, die man sich merken kann: von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, geht etwa ein Zwanzigstel an den Buchmacher, ehe das Spiel überhaupt begonnen hat.
Der Vorbehalt gehört dazu, denn die Bandbreite ist real. Der Wert gilt für genau diesen Beispielmarkt mit seinen beiden Ausgängen. Sporttip kennt je Sportart unterschiedliche Quotenschlüssel, und ein Markt mit drei Ausgängen verteilt die Anteile anders als einer mit zwei. Wer 5 Prozent überallhin mitnimmt, wird irgendwann eine Rechnung nicht aufgehen sehen.
Für Kombiwetten multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote —, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungsschritte, von denen nur einer zugunsten des Spielenden ausfallen kann. Das ist Kleinhandwerk, aber es ist der Punkt, an dem ein Wettangebot den Unterschied zwischen einem schönen Quotenschlüssel und einem guten Auszahlungsbetrag macht.
Und die Marge ist nicht nur ein Prozentwert in einem Rechenbeispiel. Sie ist der Grund, warum «Quotenschlüssel» und «Auszahlungsquote» dasselbe von zwei Seiten beschreiben: der eine sagt, wie viel zurückkommt, der andere, wie viel bleibt. Ein Anbieter, der mit breiten Quoten wirbt, verkauft diesen Anteil an niemanden — er nimmt ihn. Die ehrliche Version des Marketings wäre: «Wir behalten weniger als die Konkurrenz.» Diese Version wird selten gewählt.
Wie eine Wette hier abgeschlossen wird
Ein Wettschein in der Schweiz beginnt mit der Limite und endet mit dem Konto. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bevor überhaupt etwas gesetzt werden kann, sind die Verlustlimiten zu setzen: für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Aufgeladen wird über das Wallet: per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Bei der Auszahlung wird es dann wirklich konkret. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr sind grosszügig genug für die meisten. Dass die dritte etwas kostet, ist kein Skandal — nur eine Zahl, die man kennen sollte, bevor man sie überrascht zur Kenntnis nimmt. Die dritte Auszahlung ist übrigens genau die, die man im Dezember macht, wenn man es sich vorher nicht notiert hat.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer sich über langsame Auszahlungen ärgert, sollte sich ansehen, wo diese Schwelle liegt und ob das eigene Gewinnniveau darüber oder darunter liegt.
Ein Detail mit Zähnen: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt lang. Ein halbes Jahr ist vergessen.
Auch das Regelwerk für den Fall, dass etwas nicht stattfindet, ist geregelt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Ausstieg ist also kein Werkzeug, das man ein zweites Mal benutzen kann — er ist eine einmalige Tür.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Regel, die einen im ersten Moment ärgert und im zweiten beruhigt.
Und es gibt eine Funktion, die man nur einmal falsch benutzt: voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Steuern: nur eine Seite dieser Wahl rechnet nach
Die Steuerfrage ist der Punkt, an dem die zwei Wege nicht nur unterschiedlich sind, sondern unterschiedlich teuer. Hier ist die Position klar.
Gewinne aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab — hier bleibt nur der Satz «je nach Kanton», alles andere wäre geraten. Wer den genauen Wert braucht, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; die lässt sich über die Steuererklärung zurückholen, wenn der Gewinn dort deklariert wird. Für den typischen Wettenden ist das eine Diskussion über einen Betrag, den er nie erreicht. Kein Steuerfreibetrag, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Irgendwann hört man sie trotzdem. Sie existiert nicht.
Für Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sieht die Sache anders aus, und zwar nicht, weil sie grosszügiger wären. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Aber die kantonale Steuerpraxis in Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. «Nicht der Verrechnungssteuer unterliegen» ist also nicht dasselbe wie «nicht steuerbar». Das ist ein Satz, den man beim Steuerausfüllen wahrscheinlich schmerzhaft nachliest.
Wo der Weg ohne Schweizer Bewilligung hinführt
Die Sperrliste ist das schärfste Instrument am Ende dieser Skala. Sie ist gesetzlich verankert (Art. 86 bis 93 BGS), die erste Fassung datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 führte sie 671 Domains ausländischer Anbieter. Domains auf dieser Liste werden von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS-Sperre blockiert.
Diese Sperre ist echter, als sie klingt, und schwächer, als sie aussieht. Sie greift auf Ebene der Namensauflösung, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer eine Seite sucht, findet sie. Was er nicht findet, ist der Schutz, der an eine Bewilligung gebunden ist. Die Gespa nennt für dieses Domain-Hopping unter anderem Interwetten und Bet-at-Home und nennt bet365 als auf der Liste stehend.
Ein ausländisches Angebot organisiert Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung. Der Spielende wird dafür nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle nach Schweizer Massstab. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, steuerbar nach kantonaler Praxis. Das ist die vollständige Beschreibung des Weges, den die äusseren acht Anbieter repräsentieren.
Auf der anderen Seite steht der bewilligte Weg mit geprüfter Identität, selbst gesetzten Verlustlimiten, Sperrregister und Steuerfreiheit bis zum Freibetrag — aber auch nur zwei Veranstaltern, geschlossener Sportliste, Wohnsitzanforderung und Überprüfung. Keiner der beiden Wege ist die von Natur aus sichere Wahl.
Die Grenzlinie ist etwas unschärfer, als die Sperrliste es nahelegt. Blockierte Domains tauchen binnen Stunden unter neuer Adresse wieder auf, und daneben existieren unzählige Plattformen, die nie auf der Liste stehen, weil sie für die Schweizer Behörden schlicht zu klein sind. Wer glaubt, die Liste sei ein Filter, verwechselt eine Zielscheibe mit einer Wand. Es ist ein Papierkorb, in den man wirft, wenn man hinschaut.
Die Bewilligung als Betriebserlaubnis
Wettbewerbe und Sportarten sind in der Schweiz so geregelt, dass es keine Vorlieben gibt. Die Bewilligung ist an ein Produkt gebunden, und das gilt auch für jede Auszahlung. Eine Schweizer Bewilligung deckt Sportwetten, nicht Casinospiele — und das wird konkret in der Aufsicht: Casino-Geschäfte fallen in die Zuständigkeit der ESBK, Sportwetten in die der Gespa. Wer Einzahlungs- und Verlustlimiten kennt, die in die eine oder andere Ecke gehören, sollte sich nicht wundern, wenn sie in der jeweils anderen nicht gelten.
In der Praxis heisst Aufladen bei Swisslos: über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, insgesamt höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist eine Obergrenze für die Aufladung über 30 Tage, keine Aussage über den Einsatz in einer einzelnen Wette. Wer mehr setzen will, wird durch die Wetten-Limite begrenzt: CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette.
Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist bemerkenswert niedrig, aber er steht unter dem Vorbehalt, dass Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann. Die Limiten sind also nicht stabiler als die Quote, die in einem bestimmten Moment angezeigt wird. Das ist nichts Ungewöhnliches, aber auch nichts, was man als feste Eigenschaft einordnen sollte.
Die geprüfte Wahl: Swisslos Sporttip
Bewilligung. Swisslos Sporttip hat eine Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa. Swisslos ist einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt; Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Onlinekonto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet: die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Spielerschutz. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre steht im schweizweiten Register und greift auch in Casinos und in Liechtenstein.
Produkt und Nebenregeln. Das Programm ist Sport. Kombiboost, Quotenboost und Profitboost existieren, aber mit Bedingungen: Der Kombiboost gilt nur online bei Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Urteil. Was diesen Platz in der Rangliste rechtfertigt, liegt nicht im Marketingtempo — es liegt darin, dass die Regeln nachprüfbar sind. Wer vor der ersten Wette glaubt, ohne Limiten davongekommen zu sein, wird schon beim Aufladen eines Besseren belehrt. Für Leserinnen und Leser, die Zahlen bevorzugen, die man später überprüfen kann, ist das die solide Seite des Vergleichs.
Die zweite bewilligte Wahl: Loterie Romande Jouez Sport
Bewilligung. Die Loterie Romande hat dieselbe Art von Bewilligung: Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa. Sie ist der zweite Veranstalter, den das interkantonale Recht zulässt; Veranstalter ist die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), das Produkt heisst Jouez Sport. Ein Onlinekonto steht nur Personen mit Wohnsitz in ihren sechs Kantonen offen: Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Organisation und Infrastruktur. Die Loterie Romande nennt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer aus den sechs Kantonen kommt, hat hier den bewilligten Weg ohne Umweg über die Deutschschweiz.
Urteil. Die entscheidende Information über diesen Anbieter steht in einer Zahl, nicht in einem Bonus: Wer aus Jura oder Freiburg kommt, findet hier den Schweizer Weg, den Swisslos nicht bietet. Was beide Anbieter verbindet, ist die geschlossene Sportliste — E-Sport gehört bei keinem der zwei dazu.
Betovo: ohne Schweizer Bewilligung
Betovo trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die Bewilligung, die der Anbieter über sich selbst berichtet, ist nicht belegt, und eine solche Angabe entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Daran hängt der Rest: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für einen Leser, der League of Legends sucht, ist das der naheliegende Weg — und genau deshalb steht er hier mit dieser Klarstellung. Wer sich für eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, entscheidet sich zugleich gegen die Prüfkette, die diese Seite in den Abschnitten zu Spielerschutz und Steuern beschreibt. Ob sich das lohnt, hängt daran, wie viel einem der Titel wert ist.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino trägt keine Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten in der Schweiz kommen weiterhin nur Swisslos und die Loterie Romande in Frage. Was Coolzino als eigene Erlaubnis angibt, ist nicht belegt und hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Damit fehlen die Anbindung an das Sperrregister und der Weg über Schweizer Gerichte; eine DNS-Sperre über die Liste der Gespa bleibt möglich.
Der Name legt eine Herkunft nahe, die das Angebot nicht zu einer Schweizer Sache macht. Der Abstand zwischen einem Anbieter dieser Grössenordnung und einer Schweizer Bewilligung lässt sich nicht durch Ausstattung schliessen, sondern nur durch einen Sitz im Vertragsgebiet.
PowBet: ohne Schweizer Bewilligung
PowBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Beschränkung auf zwei Veranstalter ist nicht Sache des Geschmacks, sondern des interkantonalen Rechts. Die im Selbstzeugnis angegebene Erlaubnis ist nicht belegt und wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Folgen: keine Anbindung an das Register der gesperrten Personen, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste inklusive.
Ein Wettangebot, das auf Preisvorteile setzt, sagt damit noch nichts darüber, was passiert, wenn die Auszahlung stockt. Genau an dieser Stelle greift der Unterschied, den eine Schweizer Bewilligung ausmacht. Auf dieser Seite der Grenze gibt es eine Adresse, an die man sich wenden kann. Auf der anderen gibt es nur die Bedingungen des Anbieters.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner trägt keine Schweizer Bewilligung; Sportwetten dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande anbieten. Die gemeldete Erlaubnis ist nicht belegt und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das bedeutet keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer DNS-Sperre über die Sperrliste.
Wer Breite sucht, findet sie hier eher als bei den einheimischen Anbietern. Was er nicht findet, ist die Möglichkeit, die Verantwortung für Fairness und Auszahlung an eine Schweizer Stelle weiterzureichen. Beides zugleich gibt es nicht.
Betify: ohne Schweizer Bewilligung
Betify kommt ohne Schweizer Bewilligung. Die zwei zulässigen Veranstalter bleiben Swisslos und die Loterie Romande. Die im Selbstzeugnis angeführte Erlaubnis ist nicht belegt und gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür eine mögliche DNS-Sperre.
Der entscheidende Punkt bei einem Anbieter dieser Art ist selten der Bonus. Es ist die Frage, welche Instanz ausserhalb des Anbieters noch zuständig ist, wenn die Dinge nicht so laufen wie geschrieben. Diese Seite hat auf ihre Antwort keinen Einfluss.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung; in der Schweiz sind Sportwetten den zwei einheimischen Veranstaltern vorbehalten. Die angegebene Erlaubnis ist nicht belegt und hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Fehlende Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Ein ausländisches Angebot lebt davon, für alles eine Antwort zu haben — für die Registrierung, für die Auszahlung, für den Streitfall. Die Frage, wer diese Antworten erzwingt, bleibt offen. In der Schweiz tut das eine Bewilligungsbehörde.
Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza trägt keine Schweizer Bewilligung. Die interkantonale Regelung lässt nur Swisslos und die Loterie Romande als Veranstalter zu. Die im Selbstzeugnis genannte Erlaubnis ist nicht belegt und ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Es fehlen die Registeranbindung und der Schweizer Rechtsweg; eine DNS-Sperre über die Liste ist möglich.
Für die Suche nach League of Legends ist das ein Weg, den man finden kann. Man findet ihn nur nicht mit Schweizer Rückendekcung.
BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung; Sportwetten in der Schweiz sind Sache von Swisslos und der Loterie Romande. Die berichtete Erlaubnis ist nicht belegt und gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Ohne Sperrregister-Anbindung, ohne Schweizer Rechtsweg, mit möglicher DNS-Sperre.
Wer sich hier anmeldet, sollte wissen, dass er sich ausserhalb des Systems befindet, das die beiden bewilligten Veranstalter trägt. Das ist kein Verbrechen. Es ist eine Wahl ohne Sicherheitsnetz.
Zwei Wege, kein Mittelweg
Die Wahl, die diese Seite beschreibt, ist eine echte, und sie ist unbequem. Der bewilligte Weg liefert das volle Schutzpaket — verifizierte Identität, selbst gewählte Verlustlimiten, Sperrregister, Steuerfreiheit bis zum Freibetrag, Auszahlung nur auf das eigene Konto — und liefert League of Legends nicht. Der ausländische Weg liefert den Titel und überlässt alles andere dem Anbieter.
Wer auf League of Legends setzen will, muss also entscheiden, was ihm wichtiger ist, und die Entscheidung sauber treffen. Eine klare Position dazu: Wer die Schutzwirkung braucht — wer in der Vergangenheit schon Schwierigkeiten mit dem eigenen Spielverhalten hatte, wer ohne Registerausschluss nicht mehr auskäme, wer beim Ausfüllen der Steuererklärung keine Überraschung will — der findet in der Schweiz alles, was einen schützt, und sollte nicht so tun, als gäbe es einen sicheren Weg daneben. Eine Sperrliste hält keine Nutzer fern. Sie erzeugt neue Adressen.
Und wer trotzdem auf der anderen Seite ist, sollte es mit klaren Augen sein: nicht mit der Annahme, der Auszahlungsprozess funktioniere so zuverlässig wie bei einem Schweizer Anbieter, weil die Seite gut aussieht. Aussehen ist das Einzige, was auf beiden Seiten gleich leicht zu erzeugen ist. Was auf der einen Seite dahintersteht, ist ein Gesetz mit einer Aufsichtsbehörde. Auf der anderen steht eine AGB, die niemand ausserhalb des Anbieters prüft.
Für die überwiegende Mehrheit der Schweizer Wettenden, die einfach nur ein Spiel mit einem Favoriten versehen wollen, ist die praktische Antwort unromantisch: Der bewilligte Weg ist der, den man weiterempfehlen kann, ohne sich zu winden. Nicht weil die Quoten dort besser wären — meistens sind sie es nicht — sondern weil der Rückweg geräumt ist, wenn es schiefgeht. Das ist keine Kleinigkeit in einer Tätigkeit, deren Ergebnis man nicht kontrolliert.
Häufige Fragen zu League of Legends und Sportwetten in der Schweiz
Sind Wetten auf League of Legends bei Swisslos oder der Loterie Romande möglich?
Nein. E-Sport fehlt auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe, deshalb können die beiden Schweizer Veranstalter League-of-Legends-Wettbewerbe nicht in ihr Programm aufnehmen. Wer über Sporttip oder Jouez Sport auf den Titel setzen will, wird ihn dort nicht finden — nicht als Ausnahme, sondern als Konsequenz der geschlossenen Liste.
Welche Folgen hat der fehlende E-Sport-Eintrag auf der Gespa-Liste?
Wettbewerbe und Wettarten, die auf dieser Liste fehlen, dürfen von bewilligten Veranstaltern nicht angeboten werden. Ein Veranstalter mit Schweizer Bewilligung müsste also erst die Spielbewilligung verlassen. Die Folge für Spielende: League-of-Legends-Wetten laufen in der Schweiz praktisch immer über einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Was schützt eine Schweizer Bewilligung, was eine ausländische Seite nicht bietet?
Geprüfte Identität mit einem Konto pro Person, selbst gesetzte Verlustlimiten mit sofortiger Senkung, das Sperrregister, das schweizweit und für Casinos gilt, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen und Steuerfreiheit bis zum Steuerfreibetrag. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung fehlen Registeranbindung, Schweizer Rechtsweg und — je nach Kanton — jede Steuerfreiheit.
Wie werden Gewinne bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?
Anders als bei einem schweizerisch bewilligten Grossspiel. Ausländische Gewinne unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Praxis kann sie als Einkommen erfassen — in Thurgau zum Beispiel unabhängig von der Höhe. Für einen Gewinn aus einem ausländischen Angebot ist deshalb ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Welche Verlustlimiten muss ich bei einem Schweizer Veranstalter vor der ersten Wette setzen?
Vor der ersten Teilnahme werden Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt: Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage einrichten — der Schutz ist Selbstbeschränkung, keine staatliche Obergrenze.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für Wettseiten aus dem Ausland?
Die Liste führt Domains ausländischer Anbieter; erste Fassung vom 3. September 2019, Ende 2025 mit 671 Domains. Schweizer Telekom-Anbieter blockieren sie auf DNS-Ebene. Blockierte Domains werden aber innert Stunden ersetzt, sodass eine Blockade eine Hürde bleibt und kein Hindernis — und keinen Schutz nach Schweizer Massstab herstellt.
Sportarten – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
