Badminton wetten in der Schweiz — erlaubt nur im Rahmen der behördlichen Liste

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen und zum regulatorischen Rahmen wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa, die Spielregeln von Swisslos Sporttip, die Angaben der Loterie Romande sowie die Bestimmungen des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) abgeglichen.

Ein Federball liegt auf dem Boden einer leeren Sporthalle, das Netz verschwimmt im Hintergrund, Licht fällt durch hohe Fenster.
Beim Badminton wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte gespielt; ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens 2 Punkten Vorsprung hat.

Ein Federball wiegt knapp fünf Gramm, ein Satz dauert im Spitzensport keine 20 Minuten, und genau deshalb unterschätzen viele, was ein einzelner Punkt in dieser Sportart anrichtet. Wer auf Badminton wettet, wettet auf einen Sport, in dem der Unterschied zwischen 20:19 und 21:19 ein einziger Ballwechsel ist — und in dem die Zählweise einem schon sagt, wie eine Wette ausgehen kann, bevor man sie überhaupt platziert. Die entscheidende Frage ist allerdings eine andere, und sie kommt vor der Quote: Ob es diese Wette in der Schweiz überhaupt gibt, entscheidet keine Suchmaschine, sondern eine behördliche Liste. Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen hier Sportwetten veranstalten. Kein weiterer Anbieter kommt dazu, egal wie überzeugend seine Startseite aussieht. Wer das einmal verstanden hat, liest jeden Wettanbieter anders — nicht nach dem, was er verspricht, sondern nach dem, was er darf.

Wettarten, die aus der Zählweise folgen: was beim Badminton überhaupt gesetzt wird

Badminton spielt sich in zwei Gewinnsätzen bis 21 Punkte; ein Satz gehört der Partei, die mindestens 21 Punkte mit mindestens zwei Punkten Vorsprung erreicht. Bei 20:20 wird verlängert, bis dieser Vorsprung besteht oder 30 Punkte erreicht sind — ein Satzergebnis von 30:29 ist also möglich. Diese Sätze sind keine Regelkunde am Rand. Sie bestimmen, welche Märkte entstehen: Siegwetten auf das Match, Satzwetten, Handicaps über Punkte oder Sätze, Totalpunkte. Weil ein Satz nicht bei 21 endet, wenn es 20:20 steht, hat eine Totalpunkte-Wette im zweiten Satz einen Spielraum, den der Zuschauer nicht sieht, wenn er nur die 21 auf der Anzeigetafel kennt. Ein Over/Under auf 42,5 Gesamtpunkte kann in einem Zweisatzspiel bereits dann verloren sein, wenn die Partie sportlich noch offen wirkt.

Bei 20:20 wird verlängert, bis ein Vorsprung von zwei Punkten besteht oder 30 Punkte erreicht sind; ein Satzergebnis von 30:29 ist daher möglich.

Verlässlich ist die Zählweise übrigens noch nicht lange. Die Rallypoint-Zählung gilt weltweit seit dem 6. Mai 2006; davor konnte nur die aufschlagende Partei einen Punkt holen. Ein Aufschlagverlust war damals ein halber Punktverlust, und die Quotenrechner jener Zeit mussten anders denken. Ab 2027 soll sich das nächste Mal einiges verschieben: Auf der BWF World Tour sollen Sätze bis 15 Punkte gespielt werden, mit Verlängerung bis 21. Die Generalversammlung 2025 beschloss das mit 82 Prozent Zustimmung. Wer heute Satzwetten auf die Tour platziert, setzt also auf eine Zählweise, die in zwei Jahren eine andere sein wird — und sollte bei Langzeitwetten in den Wettbedingungen nachsehen, welche Zählweise der Veranstalter seiner Wette zugrunde legt.

Turniere und Disziplinen als Marktgrundlage

Märkte existieren nur dort, wo es Ereignisse gibt. Der Badminton-Weltverband BWF — hervorgegangen aus der 1934 gegründeten International Badminton Federation, den heutigen Namen trägt er seit 2006 — betreibt ein Turniersystem mit sehr unterschiedlich breiter Aufmerksamkeit. Die All England Championships wurden erstmals 1899 ausgetragen; zur Kategorie BWF World Tour Super 1000 gehören All England, China Open, Malaysia Open und Indonesia Open. Daneben stehen Teamwettbewerbe mit langer Tradition: der Thomas Cup der Herren-Nationalteams seit 1949, der Uber Cup der Damen seit 1957, der Sudirman Cup der gemischten Teams seit 1989. Wo viele Buchmacher gleichzeitig Kurse stellen, entsteht ein tieferer Markt; wo ein Challenger-Turnier läuft, sind die Kurse dünner und die Marge breiter. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Grund, warum sich zwei Badminton-Wetten auf derselben Tagesseite preislich unterscheiden können wie zwei verschiedene Sportarten.

Das Feld misst 13,40 m in der Länge und 6,10 m in der Breite, im Einzel 5,18 m. Gespielt wird in fünf Disziplinen: Dameneinzel, Herreneinzel, Damendoppel, Herrendoppel und Mixed. Für den Markt bedeutet das fünf separate Wettprogramme pro Turnier — und zugleich, dass ein Doppel oder Mixed eine eigene Dynamik hat, die sich in Satz- und Handicapmärkten niederschlägt. Wer nur Einzel verfolgt und dann auf ein Doppel setzt, überträgt Annahmen, die dort nicht gelten.

Badmintonwetten und die Rechtslage: nur die behördliche Liste entscheidet

Die Liste ist das ganze Thema, und die Regel dahinter ist ungewöhnlich klar. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Zwei Badmintonschläger lehnen gekreuzt an einer Hallenwand aus Holz, daneben steht ein Korb mit Federbällen.
Der Badminton-Weltverband BWF (Badminton World Federation) ging aus der 1934 gegründeten International Badminton Federation (IBF) hervor und trägt den Namen seit 2006.

Zwei Zahlen fassen das Ergebnis zusammen. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Wer nach einer Alternative sucht, sucht nichts. Das ist keine Marktlücke, die ein kluger Anbieter noch füllen könnte; die Begrenzung ist gewollt.

Was gesetzt werden darf, steht ebenfalls auf einer Liste: der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Es ist eine geschlossene Aufzählung. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Ecken- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls. Ob Badminton dort steht und in welchen Wettbewerben, prüft man in der aktuellen Fassung — nicht in einem Werbebanner.

Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Zwei Dinge, die oft durcheinandergehen. Erstens der Cash-Out: Er ist nicht reguliert, sondern das jeweilige Feature des Veranstalters. Zweitens die Auszahlung an ein Konto des Kontoinhabers. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt nicht, und Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer mit einem Wallet bezahlen möchte, wie es ausländische Seiten anbieten, wird das bei den zwei Schweizer Veranstaltern nicht finden.

Was aus der Bewilligung folgt: der Preis der zwei Veranstalter

Die Konsequenz der Zwei-Veranstalter-Lösung ist nicht, dass es weniger Wetten gibt. Sie ist, dass jede Wette denselben Bedingungen unterliegt: einer geschlossenen Liste, einer Wohnsitzvoraussetzung und einer Identitätsprüfung. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Gebiet voraus. Wer aus dem Swisslos-Gebiet stammt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, und umgekehrt. Für einen Teil der Wettenden in der Schweiz ist die Auswahl damit nicht zwei, sondern eine. Der Nettoerlös geht übrigens an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) — der Grund, warum der Staat hier kein Interesse an einem dritten Anbieter hat.

Ausländische Seiten ändern nichts an der Bewilligungslage

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist kein Formfehler in einem langen Vertrag, sondern der Kern der Sache. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft; wer aber glaubt, das mache die Sache harmlos, übersieht die zweite Hälfte: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keinen Spielerschutz und keine Fairplay-Kontrolle.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Die Liste ist also kein Zaun mit Schloss, sondern ein sich ständig verschiebender Filter.

Bewilligt oder offshore: zwei Pakete, kein sicheres

Die ehrliche Gegenüberstellung lautet so: offshore bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Regress — und Gewinne, die nach kantonalem Steuerrecht steuerbar sein können. Bewilligt bedeutet vollständigen Schweizer Spielerschutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keines der beiden Pakete ist per se «die sichere Wahl», und keine Seite sollte das behaupten.

Spielerschutz: die Limiten setzen die Spielenden

Die Gespa nimmt keine Altersprüfung am Eingang eines Verkaufsstellennetzes vor; das tut der Veranstalter. Sporttip steht Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Und die Gespa trat 2025 selbst als Testkäuferin auf: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte den Schutz an Verkaufsstellen also nicht als streng darstellen — er ist es nicht, und die Zahl ist der Beweis.

Ein Paar Hallenschuhe steht ordentlich neben einer Sporttasche auf einer Bank in einer leeren Garderobe, ein Fenster lässt Morgenlicht herein.
Sämtliche Regeln zur Anpassung von Verlustlimiten sind in den Bedingungen der Veranstalter verbindlich festgeschrieben und müssen zwingend eingehalten werden.

Über die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Für den Leser heisst das: Kein Konto auf Vorrat, kein Zweitkonto, keine fremde Adresse. Die Prüfung greift, bevor der erste Einsatz möglich ist.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Beträge sind Vertragsbedingungen des Veranstalters, keine gesetzlichen Obergrenzen — wer einen höheren Einsatz plant, plant gegen eine Bedingung, die sich ändern darf.

Verlustlimiten, Sperren und der Rhythmus der Konsequenzen

Die geltenden Fristen für Verlustlimiten wurden an anderer Stelle in diesem Artikel bereits erläutert. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Mechanismus ist wichtiger als die Zahlen. Die Statuten sehen eine Erhöhung nach 24 Stunden vor (Art. 87 VGS); Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage, in denen die Entscheidung noch die alte ist — das ist die einzige Bremse, die einem schlechten Abend im Weg steht. Wer sie in Gedanken schon aufhebt, bevor er sie gesetzt hat, versteht sie falsch. Die Senkung dagegen wirkt sofort, und das ist die Richtung, in die man die Limiten ohnehin legen sollte.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS), eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt ist. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Die Sperre ist die einzige Massnahme in diesem Kapitel, die auch dann noch wirkt, wenn die eigene Disziplin schon weg ist.

Die Regeln für die Anpassung von Verlustlimiten sind in den oben stehenden Abschnitten detailliert erläutert und für alle Teilnehmenden verpflichtend.

Ein Satz, der bei Randsportarten gern vergessen wird: Diese Regeln unterscheiden nicht zwischen Fussball und Badminton. Wer CHF 5 auf ein Erstrundenduell einer Super-1000-Qualifikation setzt, fällt unter dieselben Meldepflichten, dieselbe Altersgrenze und dieselben Sperrregeln wie jemand mit einem grossen Fussballschein.

Steuern und Auszahlung: der Betrag, der übrig bleibt

Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab — «je nach Kanton», und eine einzelne kantonale Zahl gehört deshalb nicht in eine Erläuterung des Bundesfreibetrags. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung.

Für realistische Einsätze ist die Frage damit beantwortet: Wer einen Fünfer gewinnt, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf diesen Gewinn. Wer auf ausländischen Seiten spielt, zahlt keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe — die Praxis des Kantons Thurgau geht diesen Weg. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht; wer eine behauptet, erzählt eine Geschichte.

Bei der Auszahlung gibt es genau eine Regel und keine Ausnahmen: Das Geld geht an ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers.

Badminton-Wetten in der Schweiz im Vergleich: zehn Anbieter nach prüfbaren Kriterien

Zehn Namen stehen hier nebeneinander, aber nicht in einem Topf. Zwei davon dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Acht dürfen es nicht. Sie stehen trotzdem auf der Liste, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und weil ein Vergleich nur dann etwas taugt, wenn er auch das benennt, was einem begegnet. Beurteilt werden alle nach denselben Kriterien: Bewilligungsstatus, Verbindung zum schweizerischen Schutzsystem, verfügbares Wettangebot, Einsatzgrenzen, Nutzen des Engagements für die Gemeinschaft. Nicht nach der Grösse des Willkommensangebots.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Sporttip (Swisslos) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Begrenzung der Kantone auf zwei Veranstalter zulässig
Jouez Sport (Loterie Romande) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Begrenzung der Kantone auf zwei Veranstalter zulässig
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetFury ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betovo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte, die den Unterschied macht, ist die dritte. In der ersten Zeile steht eine Bewilligung, die in der Schweiz etwas bedeutet. In den anderen steht der Vermerk, dass der Anbieter keine hat — und in der Schweiz heisst das, dass die ausländische Erlaubnis hier nichts wert ist. Das ist der Grund, warum die beiden Gruppen getrennt bleiben: Nicht weil die ausländischen Seiten automatisch schlechter wären, sondern weil ihre Bewilligung hier keine Wirkung entfaltet, sie nicht am Sperrregister hängen und es keinen Schweizer Regressweg gibt. Wer das nicht auseinanderhält, liest die Tabelle falsch.

Was die Tabelle nicht kann: Sie sagt nichts über das Badminton-Wettprogramm der einzelnen Anbieter. Ob ein Buchmacher Badminton überhaupt anbietet, wie tief seine Märkte sind und wo seine Einsatzgrenzen liegen, steht in seinem eigenen Wettprogramm und in seinen Bedingungen. Für die Schweizer Seite führt der Weg über die Gespa-Liste, für alle anderen über die FAQ-Seite des Anbieters. Diese Prüfung nimmt einem niemand ab — und bei einer Randsportart wie Badminton ist sie der erste Schritt, nicht der letzte.

Auf was es bei einer Badminton-Wette wirklich ankommt

Ein Kriterium, das bei Randsportarten regelmässig unterschlagen wird: die Bandbreite des Wettangebots auf tiefen Ebenen. Bei Turnieren ohne Fernsehübertragung sind die Kurse breiter gestellt, und die Anzahl der Märkte schrumpft auf Siegwetten und vielleicht ein Satz- oder Punktehandicap. Wer Wert auf ein breites Badminton-Programm legt, schaut zuerst, ob das Turnier überhaupt im Programm steht, und dann, ob es mehr als eine Siegwette gibt.

Ein zweites Kriterium, das mehr über den Anbieter sagt als jede Werbeseite: der Umgang mit Livewetten in spielentscheidenden Situationen. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für den Badminton-Übertragungszuschauer weniger relevant, für alle anderen ein Hinweis darauf, wie eng das Zeitfenster zwischen Ballwechsel und Buchung wirklich ist.

Drittens die Frage, ob eine Kombination überhaupt zustande kommt. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Zwei Sätze derselben Partie gehört also in den Bet Builder, nicht in eine selbstgebaute Kombiwette. Wer das nicht weiss, baut eine Wette, die im Zweifel gar nicht gilt.

So rechnet sich eine Badminton-Wette

Ein Einsatz mal Quote ist der mögliche Rückzahlungsbetrag. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote ermittelt — bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 20 zu Quote 2.10 ergibt also CHF 42.00, nicht 42.00 und nicht 42.05 — die Rundung läuft immer zugunsten des Veranstalters, und zwar in zwei Stufen. Bei einem Zweisatz-Badmintonmatch sind Kombinationen aus Matchsieger und Satzsieger der Klassiker. Die Quoten der einzelnen Vorhersagen multiplizieren sich zum Gesamtpreis; aus zwei soliden Kursschätzungen wird so eine, die schnell ins Unwahrscheinliche rutscht.

Was der Preis über die Marge verrät

Die Marge steckt in jeder Quote und ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken einbehält. Sie lässt sich an den Quoten eines Marktes direkt ablesen: Man nimmt den Kehrwert jeder Quote, addiert sie, und der Kehrwert dieser Summe ist die Auszahlungsquote des Marktes. Die Marge ist 100 Prozent minus dieser Auszahlungsquote. Bei zwei Quoten von 1.90 und 1.90 kehrt sich jede in etwa 0.5263, die Summe liegt bei rund 1.0526, die Auszahlungsquote damit bei rund 95 Prozent — und die Marge bei rund 5 Prozent. Man beachte: Diese 1.90/1.90 ist ein Rechenbeispiel, kein Kurs aus einem Programm. Dass die beiden Zahlen zusammengehören, sieht man daran, dass Auszahlungsquote und Marge sich immer auf 100 Prozent ergänzen; die 95 und die 5 sind dasselbe Ergebnis von zwei Seiten.

Was das für Badminton bedeutet, lässt sich als Band mit einer Bedingung sagen. Bei einem Zweiwettenmarkt liegt die Marge um die 5 Prozent, wenn beide Seiten in dieser Grössenordnung angeboten werden; bei einem Turnier der Super-1000-Kategorie, wo viel Volumen zusammenkommt, ist sie schmaler, und bei einer Erstrundenpartie ohne Publikum wird sie breiter. Einige Prozentpunkte klingen nach nichts. Umgerechnet auf einen Abend mit CHF 200 Einsatzvolumen sind es rund CHF 10, die unabhängig vom Ausgang bei jemand anderem landen — und unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Genau hier ist die Werbung am leisesten.

Was die Marge nicht ist: eine Vorhersage. Sie sagt, was der Markt einbehält, nicht was passiert.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Sache: zuerst die zwei Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Seiten, die Schweizer Wettenden begegnen. Beurteilt werden alle nach denselben Kriterien — nur die Befunde unterscheiden sich, und zwar an einer Stelle sehr deutlich.

Swisslos Sporttip: der einzige Veranstalter mit Schweizer Bewilligung für das deutschsprachige Gebiet

Hier steht die Bewilligung an erster Stelle, und sie ist kein Nebensatz. Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51; Aufsicht: Gespa). Hinter Sporttip steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) veranstaltet. Der Nettoerlös geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer hier wettet, wettet in einem System, dessen Überschuss in der Schweiz bleibt.

Das Gebiet ist klar umrissen: Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist Personen vorbehalten, die dort wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten; für das Konto genügen 18 Jahre, eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten kommen aus dem hochgeladenen Ausweis und werden gegen Adressdatenbanken geprüft.

Bei den Einsätzen ist Sporttip eng: Mindestens CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für jemanden, der CHF 200 auf ein Finale setzen will, spielt das keine Rolle. Für jemanden, der einen grossen Kombischein plant, sehr wohl — und die Klausel, dass die Limite jederzeit ohne Begründung ändern darf, ist keine Formalie, sondern eine offene Tür.

Die Selbstbeschränkung ist der Teil, den man beim ersten Besuch nicht überspringen sollte: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Dazu: Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre landet im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Auf der Produktseite gibt es mehr, als die Zwei-Veranstalter-Struktur vermuten lässt. Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten möglich, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Beide Boosts sind an Bedingungen geknüpft: Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Vorhersagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, mit 5 Prozent Bonus auf den Nettogewinn bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Vorhersagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Vorhersage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Diese Bedingungen sind keine Fussnoten. Der Kombiboost verlangt vier Vorhersagen mit mindestens 1.50 — wer diese Hürde nimmt, hat bereits eine Kombination gebaut, deren Ausfallrisiko er mit jedem zusätzlichen Bein erhöht, und die Belohnung von 5 Prozent auf den Nettogewinn ist schmal gegen das, was das vierte Bein kostet.

Ein Detail, das man erst merkt, wenn es schiefgeht: Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Beim Badminton heisst das: Der zweite Satz gehört zur Wette, die Zählweise bis 30 aber auch — wer eine Satzwette platziert, sollte die Verlängerungsregel im Kopf haben, nicht nur den ersten Punktestand.

Fazit: Die Bewilligung ist der Grund, hier zu sein, nicht die Quote. Sporttip ist die einzige Adresse in der Schweiz, die Badminton-Wetten mit Schweizer Rechtsschutz, Sperrregister-Anschluss und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen verbindet — aber die für Badminton entscheidenden Angaben, ob das Turnier in der Gespa-Liste steht und ob das Wettprogramm es führt, klärt man vorher, nicht im Wettstreit mit einer Frist. Wen die Einsatzobergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette einschränkt, für den ist das kein Detail, sondern das Kriterium.

Loterie Romande Jouez Sport: das Gegenstück für die Westschweiz

Die zweite Bewilligung des Landes liegt bei der Loterie Romande, Veranstalterin des Produkts Jouez Sport. Der Rahmen ist derselbe: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51; Aufsicht: Gespa), gestützt auf die interkantonale Vereinbarung. Der Unterschied liegt im Gebiet. Jouez Sport läuft in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt die Loterie Romande Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Diese 2’350 Verkaufsstellen sind mehr als eine Zahl im Geschäftsbericht: Sie sind der Grund, warum die Loterie Romande bei einem Publikum präsent bleibt, das nicht online wettet.

Für die Wahl zwischen den beiden Veranstaltern ist damit alles gesagt, was zu sagen ist. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Die beiden Angebote stehen nicht im Wettbewerb zueinander, sondern nebeneinander, und ein Vergleich der Quoten zwischen ihnen ist für den einzelnen Wettenden ein Vergleich auf dem Papier. Was vergleichbar bleibt, ist die Struktur: geschlossene Liste, Wohnsitzvoraussetzung, Verlustlimiten, Verweis auf das Sperrregister. Wer bereits bei einem Schweizer Veranstalter spielt, kennt die andere Seite im Wesentlichen schon.

Eine Zahl, die man beim Lesen mitnehmen kann: 221 Mitarbeitende für zwei Produktlinien und ein Vertriebsnetz von 2’350 Verkaufsstellen. Das ist der Massstab, an dem sich ein Online-Auftritt messen lassen muss, der in der Westschweiz gegen ein Netzwerk antritt, das über Jahrzehnte gewachsen ist.

Fazit: Jouez Sport ist keine Alternative zu Sporttip, sondern dessen geografische Kehrseite. Wer im Westschweizer Gebiet wohnt, hat hier dieselbe Struktur mit demselben Schutz — und wer nicht dort wohnt, braucht den Namen nur zu kennen, um zu verstehen, warum es in der Deutschschweiz keine zweite Schweizer Adresse gibt.

Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit gehört zu den Anbietern, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und eine ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Regressweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und damit per DNS gesperrt werden. Nichts davon ist eine Vorhersage über das Produkt. Es ist eine Aussage darüber, was im Streitfall fehlt: eine Stelle in der Schweiz, an die man sich wenden kann.

Das Werbevokabular, das Seiten wie diese gern verwenden, hat mit der Rechtslage nichts zu tun. Ein «risikofreier» Start ändert am Bewilligungsstatus nichts, und die Zahlen, die auf solchen Seiten stehen, sind Bedingungen des Anbieters, nicht der Schweizer Aufsicht unterworfen. Wer hier spielt, spielt nach den Hausregeln eines Veranstalters, deren Einhaltung keine Schweizer Stelle prüft.

Fazit: Die Domain kann morgen gesperrt sein und übermorgen unter anderem Namen wieder auftauchen — das ist der Kern des Domain-Hoppings, und es macht jede Gewohnheit, die man hier aufbaut, zu einer Gewohnheit auf Zeit.

BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung

Auch BDMBet fällt in die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und hat nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Regressweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste der Gespa mit DNS-Sperre. Mehr lässt sich über den Anbieter in dieser Hinsicht nicht sagen, und mehr zu behaupten wäre erfunden.

Was bleibt, ist die Frage, was man von einem Anbieter erwartet. Wer Wert auf eine Aufsicht legt, die den Namen trägt, findet sie hier nicht. Wer dennoch spielt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Bedingungen des Anbieters die einzige Instanz sind — und dass Einsätze und Gewinne in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.

Fazit: Auf dieser Seite gibt es keinen Punkt, an dem BDMBet gegenüber einem bewilligten Veranstalter gewinnt, und der Kampf, den es zu gewinnen gäbe, wäre der um den Schweizer Rechtsschutz.

BetFury: ohne Schweizer Bewilligung

BetFury steht in der Schweiz ohne Bewilligung da. Die Begrenzung auf Swisslos und die Loterie Romande gilt für alle, eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und nach Art. 4 BGS entfaltet eine ausländische Erlaubnis hier keine Wirkung. Dazu das Übliche: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Regressweg, Sperrlisten-Risiko.

Wettende, die von einem Schweizer Veranstalter kommen, vermissen hier vor allem eines: die selbst gesetzten Verlustlimiten als Pflicht vor der ersten Wette. Bei Swisslos gehören sie zum Registrierungsvorgang; bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gehören sie, wenn es sie gibt, zu dessen eigenen Bedingungen. Der Unterschied ist nicht die Existenz solcher Instrumente, sondern ihre Verbindlichkeit.

Fazit: Dass die Seite für Schweizer Kunden erreichbar ist, ändert nichts an der Bewilligungslage — erreichbar und bewilligt sind zwei verschiedene Dinge, und nur eines davon hilft im Konfliktfall.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung

Unibet ist ein Name, der vielen Schweizer Wettenden bekannt vorkommt, und genau das ist hier der Punkt. Bekanntheit ist kein Bewilligungsmerkmal. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; für Unibet ist eine Schweizer Bewilligung nicht festgestellt, eine gemeldete ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Regressweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste kommen.

Für die Bewertung heisst das: Man vergleicht hier nicht zwei Buchmacher, sondern zwei Rechtsräume. Innerhalb des Schweizer Systems ist die Auswahl auf zwei Veranstalter begrenzt, und das ist der Preis, den die Schweiz für die Kontrolle des Glücksspiels zahlt. Wer diesen Preis nicht zahlen will, zahlt mit dem Verlust des Schutzes.

Fazit: Der Name ist kein Vorteil, den man mitrechnet — er sorgt bei manchem nur dafür, dass die fehlende Bewilligung später auffällt.

Rabona: ohne Schweizer Bewilligung

Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für alle ausländischen Anbieter in dieser Auswahl gilt: kein Schweizer Veranstalterstatus, eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Regress, mögliche Sperrung per DNS über die Gespa-Liste.

Für einen Badminton-Wettenden ist die Frage nach dem Programm die einzig verbleibende. Ob Rabona Badminton überhaupt führt, in welcher Tiefe und mit welchen Einsatzgrenzen, steht in seinem eigenen Wettprogramm und seinen eigenen Bedingungen. Verlässlich beantworten lässt sich das nur dort, nicht aus zweiter Hand — und wer sich die Mühe macht, prüft gleich mit, was eine Sperrung für ihn bedeuten würde.

Fazit: Zu den Kosten, die dieser Anbieter seinen Kunden weiterreicht, gehört ein Risiko, das auf keiner Bedingungsseite steht: dass der Zugang eines Tages abgeschnitten wird und offene Wetten damit unerreichbar bleiben.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed zählt zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage ist eindeutig: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, eine Bewilligung des Anbieters ist für die Schweiz nicht festgestellt, ohne Wirkung nach Art. 4 BGS, keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Regressweg, Sperrlistenrisiko.

Ein Punkt, der bei dieser Gruppe immer wieder untergeht: Der Spielerschutz, den ein Schweizer Veranstalter als Pflicht erfüllen muss — Registrierung mit Ausweisprüfung, eine Sperre mit Wirkung im schweizweiten Register, Limiten vor der ersten Wette —, ist hier kein Standard des Systems, sondern eine freiwillige Einrichtung des Anbieters. Man kann Glück haben. Man kann sich nicht darauf verlassen.

Fazit: Wenn ein Schutzmerkmal nicht durch eine Bewilligung garantiert ist, ist es eine Produkteigenschaft mit unbekannter Haltbarkeit — und Produkteigenschaften ändern sich ohne Ankündigung.

Betovo: ohne Schweizer Bewilligung

Für Betovo gilt derselbe Befund: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Erlaubnis nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Regressweg, mögliche Aufnahme in die Gespa-Sperrliste mit DNS-Sperre durch die Telekom-Anbieter.

Bemerkenswert ist an dieser Gruppe nicht die Ähnlichkeit der Befunde, sondern die Ähnlichkeit der Versprechen. Grosse Bonusbeträge in der Werbung und ein schmaler Rechtsschutz im Kleingedruckten stehen in einem Verhältnis, das man auf jeder Seite dieser Art findet. Der Bonus ist immer der kleinere Teil der Rechnung.

Fazit: Was hier gewonnen werden kann, steht in den Bedingungen des Anbieters — was im Konfliktfall gilt, steht in keiner, weil es keine Schweizer Instanz gibt, die es durchsetzt.

HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet schliesst die Liste der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; für HornetBet ist keine Schweizer Bewilligung festgestellt, eine ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung, der Anschluss an das Sperrregister fehlt und ein Schweizer Regressweg besteht nicht.

Über alle acht Anbieter dieser Gruppe hinweg ist der Befund identisch, und das ist die eigentliche Aussage der Liste: Es gibt in der Schweiz nicht acht Alternativen zu bewerten, sondern eine Alternative in acht Erscheinungsformen. Wer diesen Abschnitt liest und am Ende findet, alle acht hätten dieselbe Bewilligungslücke, hat ihn richtig gelesen.

Fazit: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es genau eine Sache, die die Seite mit einem bewilligten Veranstalter teilt: die Werbeworte. Der Rest ist Vertrag nach ausländischem Recht.

Häufige Fragen zu Online-Badminton-Wetten in der Schweiz

Darf man in der Schweiz auf Badminton wetten, und bei wem?

Ja, wenn die Sportart und der Wettbewerb auf der behördlichen Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen. Veranstalten dürfen solche Wetten nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — jede für ihr eigenes Kantonsgebiet. Ein ausländischer Anbieter ändert daran nichts: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.

Wie wirken sich zwei Gewinnsätze und die Verlängerung bei 20:20 auf Satzwetten aus?

Ein Satz endet nicht zwangsläufig bei 21 Punkten. Bei 20:20 wird bis zu zwei Punkten Vorsprung oder bis 30 Punkte verlängert; 30:29 ist also möglich. Satz- und Totalpunkte-Wetten müssen diesen zusätzlichen Spielraum einrechnen, sonst wirkt eine Partie noch offen, während die Wette längst entschieden ist.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird er zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Aus CHF 20 zu Quote 2.10 werden also CHF 42.00; der Nettoertrag vor Abzug des Einsatzes sind CHF 22.00.

Was ist die Marge im Wettmarkt, und wie erkennt man sie an einer Quote?

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken behält. Man bildet den Kehrwert jeder Quote eines Marktes, addiert sie, und der Kehrwert der Summe ist die Auszahlungsquote. Bei zwei Quoten von 1.90 und 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 Prozent und die Marge bei rund 5 Prozent — ein Beispiel, kein Kurs aus einem Programm.

Welche Verlustlimiten gelten, und wie lange dauert eine freiwillige Spielsperre mindestens?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden; eine Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Sind Wettgewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000. Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Schwellenwert weicht ab — deshalb «je nach Kanton» statt einer einzelnen Zahl. Im Zweifel: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»