Sportwetten am Handy: Wer in der Schweiz überhaupt wetten darf

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026; die Angaben zu Bewilligungen und Limiten wurden gegen das Geldspielgesetz und die veröffentlichten Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einer Kaffeetasse, durch das Fenster fällt warmes Abendlicht.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Wer in der Schweiz auf dem Handy eine Fussballwette platzieren will, stösst auf eine Zahl, die alles andere im Markt erklärt: zwei. Genau zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, und beide gehören der öffentlichen Hand. Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Alles, was sonst noch als Wettanbieter im Browser auftaucht, operiert ohne Schweizer Bewilligung, und die Bewilligung eines ausländischen Staates gilt hier nichts.

Das ist keine Fussnote, sondern die Ausgangslage. Wer ein Sportwettenangebot auf dem Smartphone vergleicht, vergleicht in der Schweiz nicht zehn Konzepte, sondern zwei – und daneben eine Reihe von Angeboten, die rechtlich ausserhalb dieses Rahmens stehen. Dieser Vergleich geht beiden nach: was die beiden Bewilligungen praktisch bedeuten, welche Wege sich hinter ihnen auftun, was sie einschränken, und wie sich die ausländischen Angebote einordnen, denen ein Schweizer Publikum laufend begegnet. Wer wissen will, welcher Weg zu seinem Geldbeutel passt, findet hier die Zahlen und Bedingungen, an denen sich das entscheidet.

Was ein Grossspiel zur Schweizer Sportwette macht

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird dieses Feld von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht von der ESBK: Die Eidgenössische Spielbankenkommission hat mit Casinos zu tun, nicht mit Sportwetten. Diese Zuständigkeit wird in Wettforen regelmässig durcheinandergebracht, und der Irrtum ist harmlos – bis jemand eine Beschwerde an die falsche Adresse schickt.

Ein Fernglas liegt auf der Brüstung einer leeren Tribüne, dahinter verschwimmt ein grosser Rasenplatz im Dunst.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wer Sportwetten veranstalten will, braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Das ist der Satz, an dem sich der gesamte Markt entscheidet. Eine Bewilligung aus Malta, Curaçao oder Deutschland entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, unabhängig davon, wie prominent ein Anbieter sie auf seiner Startseite zeigt.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, betreibt ihr Sportwettenangebot als Jouez Sport; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Jedes der beiden Häuser bedient ein eigenes Gebiet, und das entscheidet, wo überhaupt ein Spielerkonto möglich ist. Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport läuft in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer in Zürich wohnt, kommt an kein Jouez-Sport-Konto, und das ist kein Zufall, sondern die Konstruktion.

Die Rechtslage in der Schweiz: Bewilligung, Verbot und die Liste der blockierten Domains

Was die zwei Bewilligungen im Alltag bedeuten

Der kantonal bemessene Reingewinn fliesst in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Bei Swisslos lässt sich die Grössenordnung ablesen: Für 2025 verteilte das Unternehmen einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Man kann über das Modell streiten, aber es erklärt, warum der Schweizer Markt so aussieht, wie er aussieht: Er ist nicht für Wettanbieter gebaut, sondern für die Fonds.

Ein schmaler Kiesweg führt zwischen zwei hellen Mauern durch eine Schweizer Altstadt, die Laternen sind noch nicht angezündet.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Der geschlossene Katalog: was überhaupt gewettet werden darf

Ein bewilligter Veranstalter in der Schweiz darf nicht einfach alles anbieten, was sich bepreisen lässt. Der zulässige Katalog ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Gewettet wird auf Sportanlässe und nur auf Sportanlässe; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt.

Die Details dieser Liste sind der Ort, an dem mobile Angebote aus dem Ausland optisch gewinnen und rechtlich verlieren. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte, und sie enthält keine Esport-Sektion; Esport taucht in der Gespa-Liste schlicht nicht auf. Anlässe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Anpfiff und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die sie zulässt. Eine gesetzliche Beschränkung auf einzelne Live-Märkte kennt das BGS nicht. Wer also von einem ausländischen Anbieter ein Überangebot an Live-Märkten kennt, sieht hier den Unterschied nicht zwischen Erlaubtem und Verbotenem, sondern zwischen einer offenen Produktentwicklung und einem geschlossenen Katalog. Cash-Out ist in der Schweiz nicht geregelt; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und keine gesetzlich verbürgte Möglichkeit. Zu virtuellen Sportarten lässt sich aus der Rechtslage nichts ableiten, und entsprechend steht dazu hier nichts.

Kein Verlass auf die ausländische Bewilligung

Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Wer als Spielende bei einem solchen Anbieter wettet, wird nach der Rechtsauffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und die einzige.

Die schlechte: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt dafür Interwetten und Bet-at-Home an; Bet365 nennt sie als auf der Liste stehend. Ein blockiertes Angebot ist also kein verschwundenes Angebot.

Die ehrliche Gegenüberstellung sieht so aus. Ohne Schweizer Bewilligung: kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonalem Recht steuerbar. Mit Schweizer Bewilligung: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se «die sichere Wahl». Sie sind verschiedene Pakete mit verschiedenen Preisen.

Spielerschutz am Handy: Limiten, Sperren und die Frage, wer sie setzt

Die Limiten setzen die Spielenden, nicht der Staat

Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Gesetzlich muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden, während Swisslos und Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Diese Architektur hat eine unangenehme Konsequenz, die in keiner Werbebotschaft vorkommt. Die Limite, die schützt, ist die, die man am ersten Abend selbst eingetragen hat – in einer Situation, in der man das Angebot noch nicht kennt und die eigene Bereitschaft überschätzt. Wer CHF 9’999 als Tageslimite stehen lässt, weil das Feld so vorgeschlagen wird, hat eine Limite gesetzt und nichts begrenzt. Wer CHF 50 einträgt und nach drei Wochen merkt, dass es zu eng ist, muss 72 Stunden warten; wer CHF 500 einträgt und nach drei Wochen merkt, dass es zu weit ist, kann sofort herunter. Die Limite ist eine Einbahnstrasse in die vorsichtige Richtung, und das ist die einzige Stelle im Schweizer Wettrecht, an der das Tempo dem Spielenden und nicht dem Anbieter nützt.

Auf dem Handy fällt dieser Mechanismus anders aus als am Schalter. Die Eingabe ist ein paar Fingertipps entfernt, in derselben App, in der die Wette liegt. Das ist bequem und gleichzeitig der Punkt, an dem die Selbstbindung am leichtesten ausfällt.

Spielsperre und Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist geteilt (Art. 80–82 BGS) und erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Ein Hinweis, der in keine Marketingbroschüre gehört: Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und dabei an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Kontrollapparat funktioniert, die Umsetzung an der Front hat Lücken. Wer den Schutz an einem Schalter als streng darstellt, erzählt eine Geschichte, die die Aufsicht selbst nicht stützt.

Ein Konto, ein Ausweis, ein Name

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind ausgeschlossen (Art. 72 BGS); es gilt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das klingt nach einer Formalie für Profis und ist tatsächlich eine der wenigen Regeln, die das Ergebnis eines Marktes berühren können.

Auszahlung nur auf das eigene Konto

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht; eine Kreditierung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Und was die Schweiz nicht hat: ein Instrument, mit dem Banken oder Kartenschemata Zahlungen an unbewilligte Wettseiten blockieren. Diese Behauptung taucht in Ratgebertexten auf und ist falsch.

Mobile Wetten: Touchscreen, Mitteilungen und der Unterschied, den die kleine Anzeige macht

Der Weg in die App unterscheidet sich je nach Wohnkanton

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden – der Wettschein wandert vom Bildschirm an den Schalter, was für alle praktisch ist, die am Telefon planen und unterwegs abschliessen.

Damit ist die technische Seite beschrieben, und sie ist die kürzeste dieses Vergleichs. Der eigentliche Unterschied liegt nicht in der Bedienung, sondern darin, wer überhaupt ein Konto eröffnen darf. Die Wahl des Weges ist in der Schweiz keine Produktfrage, sondern eine Wohnsitzfrage. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat ein mobiles Angebot; wer in der Westschweiz wohnt, hat das von Jouez Sport; wer in beiden Gebieten nicht wohnt, hat keines. Diese Karte ist ungefähr die einzige Landkarte, die hier zählt.

Was auf einem kleinen Bildschirm schwerer wiegt

Touchscreen, kleine Anzeige und schnelle Mitteilungen senken die Hemmschwelle. Das ist keine Vermutung über die Technik, sondern eine Beschreibung dessen, was diese Bedienform für einen Spielenden verändert: Die Wette ist einen Wisch entfernt, die Quote bewegt sich sichtbar, und die Push-Mitteilung erinnert an das Spiel, für das man sich ohnehin interessiert. Auf dem Handy zählen deshalb genau die Instrumente aus dem Abschnitt über Spielerschutz am Handy: Limiten, Pausen und ein klares Budget. Am Schalter braucht es einen Weg; in der App braucht es eine Entscheidung, die man vorher getroffen hat.

Ein zweiter Punkt, der auf dem Bildschirm leicht untergeht. Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Fingertipp zu viel, und die Wette liegt nicht vor – ohne Fehlermeldung, die einen das Missverständnis sofort verstehen lässt. Wer zum ersten Mal in einer App wettet, sollte die Grenzen kennen, bevor er sie testet.

Was die Marge mit der Quote macht

Eine Quote ist keine Wahrscheinlichkeit, sondern ein Preis, und im Preis steckt die Marge des Veranstalters. Umgangssprachlich spricht der Markt von der Auszahlungsquote eines Marktes, dem Quotenschlüssel: jener Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, und er ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes. Die Marge ist 100 % minus dieses Wert. Das ist ausdrücklich kein gesetzlicher Begriff, sondern Marktsprache – aber es ist der Grund, warum zwei Anbieter für dasselbe Spiel unterschiedliche Preise zeigen und warum dieselbe Quote in einem Markt mit zwei Ausgängen anders zu bewerten ist als in einem mit drei.

Wer das einmal verstanden hat, liest Quotenboosts anders. Ein «Quotenboost» bei Sporttip gilt nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost vor allem als Rabatt auf die Marge liest, kommt der Sache näher als mit jeder Formulierung, die von «besten Quoten» spricht.

Und was ein Gewinn tatsächlich ist, steht in den Spielregeln. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung läuft gegen den Spielenden, sie ist minimal, und sie ist in jedem Wettschein enthalten, bevor die Wette überhaupt abgegeben ist.

Vergleich: die zehn Angebote und ihre Bewilligungslage

Die folgende Einordnung stellt die zwei Schweizer Veranstalter den acht international auftretenden Marken gegenüber, die einem Schweizer Publikum auf dem Handy begegnen. Verglichen wird an einem einzigen, harten Merkmal: ob ein Schweizer Permis vorliegt und wer der Veranstalter ist. Ein Vergleich über Bonusbeträge wäre an dieser Stelle nicht möglich, ohne erfundene Zahlen zu produzieren, und die Bewilligungslage ist ohnehin die Angabe, die den grösseren Teil des Unterschieds erklärt.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS; Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
MrXbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
AmunRa keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betify keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle sagt weniger, als sie auf den ersten Blick verspricht, und das ist ihr Punkt. Zwei Zeilen unterscheiden sich von den acht anderen, und die acht anderen unterscheiden sich voneinander nicht. Das ist die ehrliche Struktur dieses Marktes: Es gibt eine Gruppe mit Schweizer Bewilligung und eine Gruppe ohne. Wer nach einem Anbieter sucht, der «sicherer» oder «weniger sicher» ist als ein anderer aus der zweiten Gruppe, sucht nach einem Merkmal, das die Bewilligungslage nicht hergibt.

Der praktische Unterschied zwischen den beiden Gruppen ist konkret und knapp. In der ersten Gruppe ist der Katalog eingeschränkt – keine Corner- und Kartenmärkte, kein Esport, keine Wetten auf Anlässe mit überwiegend Minderjährigen – und der Schutzmechanismus vollständig: Ausschlussregister, Limitenpflicht vor der ersten Wette, Auszahlung nur auf das eigene Konto, Schweizer Rechtsweg. In der zweiten Gruppe liegen wettbewerbliche Vorteile auf der Hand, die aus dieser Liste direkt folgen: mehr Märkte, mehr Sportarten, oft höhere Einsätze. Bezahlt wird das mit einem fehlenden Registereintrag, einem fehlenden Schweizer Rechtsweg, einer möglichen Blockierung der Domain und – wo der Gesetzgeber es so handhabt – einer Steuerfolge für Gewinne, die bei Schweizer Grossspielen nicht anfällt.

Für wen sich welche Zeile eignet, hängt daher weniger von der Marke ab als von der Frage, was jemand im Streitfall in der Hand haben will. Wer einen Ansprechpartner in der Schweiz, ein Register, das ihn selbst sperren kann, und eine Auszahlungsregel braucht, die er im Voraus kennt, hat zwei Adressen zur Auswahl. Wer Märkte sucht, die es in der Schweiz nicht gibt, findet sie ausschliesslich in der zweiten Gruppe – mit den Kosten, die dort aufgelistet sind.

Die Angebote im Einzelnen: zwei Bewilligungen und acht ohne

Swisslos Sporttip: das Haus mit dem grössten Katalog an Regeln

Sporttip ist das Sportwettenangebot von Swisslos, dem Veranstalter für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, mit Sitz in Basel und tätig gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ein Sporttip-Konto setzt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus; es darf keine Spielsperre bestehen und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis und einen Abgleich mit Adressdatenbanken geprüft.

Wer einsteigt, setzt zuerst Limiten: 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Der Einsatz bewegt sich zwischen CHF 1 und CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten und bis CHF 10’000 bei einer Systemwette. Ist das Guthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft, gilt ein Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos bereit, bestätigt direkt in der PostFinance App.

Bei den Auszahlungen wird es interessant, weil hier Bedingungen stehen, die man in der Werbung nie sieht. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Drei Prozent für die dritte Auszahlung im Jahr ist keine Tragödie, aber es ist eine Gebühr, die im Preisgefühl eines mobilen Angebots selten auftaucht – und sie trifft den, der sein Guthaben klein hält und häufig auszahlt.

Zwei Fristen gehören ebenfalls dazu. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate für die Geltendmachung sind grosszügig, solange man den Wettschein nicht verloren hat.

Produktseitig gibt es mehr als im Ruf des Anbieters steckt. Der Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Und dann sind da die Regeln, die ein Markt erst braucht, wenn etwas schiefgeht. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Das ist ein dickes Regelwerk, und genau darin liegt die Bewertung. Sporttip ist kein Anbieter, bei dem man schnell etwas ausprobiert; es ist ein Anbieter, bei dem die Bedingungen vorher lesbar sind und im Nachhinein gelten. Die Kombinationswette, die man ohne Bet Builder zusammengestellt hat, weil die App es zugelassen hat, ist die Falle, die dieses Regelwerk konstruiert – Swisslos kann sie für ungültig erklären, und sie tut es nach eigenem Ermessen. Ein 3-%-Kommissionsschritt ab der dritten Auszahlung und eine Sechsmonatsfrist für Gewinne sind Kleinigkeiten gegen diesen Mechanismus. Wer das Regelwerk vor der ersten Wette liest statt nach der ersten strittigen, hat bei diesem Anbieter den grössten Teil der Überraschungen bereits bezahlt.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Permis, ein anderes Gebiet

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet und als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne nennt. Die Zahl der Verkaufsstellen in der Westschweiz liegt bei 2’350, die Zahl der Mitarbeitenden bei 221. Rechtlich steht das Haus auf demselben Fundament wie Swisslos: eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter der Aufsicht der Gespa, und ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet, hier den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS.

Für einen Leser in Zürich ist damit alles gesagt: Die Marke ist erreichbar, das Konto nicht. Für einen Leser in Lausanne ist es umgekehrt – und das ist die eigentliche Erkenntnis über den Schweizer Markt. «Wahl» heisst hier nicht Wahl zwischen Wettanbietern, sondern Wahl des Wohnkantons als Vorbedingung. Die Einschränkung ist nicht als Erschwernis gedacht, sondern als Kanal der Mittelverwendung: Der Reingewinn bleibt in den Kantonen, und jedes Haus bedient die Kantone, die es mitgetragen haben.

Die Bewertung fällt entsprechend aus. Jouez Sport deckt ein Gebiet ab, das die Deutschschweizer Konkurrenz nicht bedient, und bietet dort dasselbe, was ein bewilligter Veranstalter bieten kann: Schweizer Aufsicht, Registeranbindung, Limitenpflicht, Auszahlung auf das eigene Konto. Wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt, hat genau einen Weg mit Schweizer Bewilligung, und das ist kein Nachteil gegenüber dem anderen Haus, sondern die andere Hälfte desselben Modells. Der Vergleich mit ausländischen Marken, die in der Westschweiz beworben werden, fällt an derselben Stelle aus wie in der Deutschschweiz: mehr Märkte dort, Schweizer Rechtsweg hier.

Gratisspielguthaben aus Promotionen braucht übrigens in der ganzen Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer sich über die Zurückhaltung bei Werbegeschenken wundert, hat hier die Zahl dazu.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg

MrXbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Das ist bei allen acht folgenden Marken dieselbe Feststellung, und sie ist für das ganze Segment die zentrale: In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten, und eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte hier ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was daraus für einen Spielenden folgt, ist nüchtern zu benennen und wird in keiner Werbung stehen: Es gibt keine Instanz in der Schweiz, an die man sich wenden kann, wenn eine Auszahlung stockt, ein Konto gesperrt wird oder eine Quote strittig ist. Der einzige Mechanismus, den die Schweiz in dieser Richtung besitzt, ist die Zugangssperre – und die schützt nicht das Guthaben, sondern verhindert den Zugang.

Die Bewertung dieses Profils ist deshalb nicht eine Bewertung des Produkts, sondern eine Bewertung des Risikoträgers. Wer dort wettet, trägt das Gegenparteirisiko selbst und vollständig; das ist ein bewusster Tausch von Schutz gegen Marktbreite, und er lässt sich nicht durch die Höhe einer Bewilligungsanzeige auflösen. Erwähnt sei, was dazu gehört: Nach kantonaler Praxis kann ein Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel steuerlich anders behandelt werden als ein Schweizer Grossspielgewinn – der Kanton Thurgau etwa behandelt solche Gewinne als volles Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist keine Nebensache, sondern eine Frage, die man vorher mit der eigenen kantonalen Steuerverwaltung klärt und nicht danach.

Wettigo: achtmal dieselbe Bewilligungslücke

Wettigo operiert ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Bewilligung, die nicht festgestellt ist und in der Schweiz keine Kraft hätte. Damit gelten alle Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme der Domain in die Sperrliste, Gewinne nach kantonalem Steuerrecht potenziell anders behandelt. Was das anbieterseitig bedeutet, hängt davon ab, was ein Anbieter daraus macht – und nichts davon lässt sich an dieser Stelle mit einer Zahl belegen.

Bemerkenswert an dieser Gruppe ist nicht ihre Unterschiedlichkeit, sondern ihre Gleichförmigkeit in der Bewilligungsfrage. Acht Marken, ein Befund. Wer auf der Suche nach dem «solidesten» unter ihnen ist, sucht in einer Kategorie, die keine Abstufung kennt, denn die relevante Bewilligung fehlt allen acht auf dieselbe Weise. Unterschiede liegen dann dort, wo sie ein Spielender nicht prüfen kann: in der Auszahlungsdisziplin, der Erreichbarkeit des Supports, der Handhabung von Streitfällen.

Pribet und HighFlyBet: von aussen gleich, von innen unbekannt

Pribet und HighFlyBet stehen beide ohne Schweizer Bewilligung da, mit einer nicht festgestellten gemeldeten Bewilligung und ohne Kraft dieses Papiers in der Schweiz. Die Konsequenzen sind identisch mit denen der anderen Marken dieser Gruppe. Was ein Leser diesem Vergleich entnehmen kann, ist etwas Unbequemes: Aus der Distanz sind diese Angebote nicht unterscheidbar, und die Angaben, die sie unterscheiden würden – Auszahlungszeiten, Limits, Beschwerdewege –, sind genau die Angaben, die im bewilligten Schweizer Markt von der Aufsicht und den Bedingungen abgedeckt sind und hier von niemandem.

Der praktische Rat bleibt derselbe und ist langweilig. Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung erwägt, sollte vor der ersten Einzahlung dessen eigene Bedingungen lesen: Auszahlungsfristen, Identifikationsschwellen, Regeln bei abgesagten Anlässen, Beschwerdewege und den Sitz der Betreibergesellschaft. Steht eine dieser Angaben nicht, ist das die Antwort.

Boomerang Bet und AmunRa: dieselbe Zeile, dieselbe Lücke

Boomerang Bet und AmunRa führen in diesem Vergleich dieselbe Zeile: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung nicht festgestellt und ohne Kraft in der Schweiz. Anzumerken bleibt nur die Reihenfolge, in der ein Spielender die praktischen Fragen stellt, denn sie entscheidet über den Verlust: zuerst, auf welches Konto ausgezahlt wird und in welcher Frist, dann, welche Identifikation verlangt wird, und erst dann, welche Quote der Markt zeigt. Die umgekehrte Reihenfolge ist der Grund, warum Beschwerden über nicht ausgezahlte Gewinne ein so einheitliches Muster haben.

Die Namen dieser beiden Marken stehen in der Liste, weil ein Schweizer Publikum ihnen auf dem Handy begegnet – als Werbung, als Sponsoring, als Suchergebnis neben dem eigenen Wohnkanton. Begegnen heisst nicht empfehlen: Wer sich mit ihnen beschäftigt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Schweiz in einem Streitfall nichts für ihn tun kann, und dass die Bewilligung, von der sie im Notfall sprechen würden, hier keine Wirkung entfaltet.

Betify und Funbet: zwei Zeilen, ein Porträt

Betify und Funbet stehen in derselben Kategorie: ohne Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz. Eine Bewertung ihrer Angebote wäre an dieser Stelle eine Bewertung von Zahlen, die in diesem Vergleich nicht vorkommen; die Feststellung, die trägt, ist die zur Bewilligungslage, und sie ist bei beiden gleich.

Bleibt ein letzter Punkt, der für alle acht Marken ohne Schweizer Bewilligung gilt und in der laufenden Werbung nicht auftaucht. Werden ihre Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt, blockieren Schweizer Telekommunikationsanbieter den Zugang per DNS; die Anbieter reagieren darauf mit neuen Adressen, oft innert Stunden. Ein blockiertes Angebot ist also kein verschwundenes, aber sein Fortbestand ist nicht gesichert. Wer dort Guthaben hält, hält es bei einer Adresse, die möglicherweise wechselt, und die Schweizer Aufsicht hat keinen Anlass, sich um dieses Guthaben zu kümmern.

Steuern: warum ein Gewinn kein Einkommen ist und trotzdem eines sein kann

Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» die einzige korrekte Formulierung ist. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit unter dieser Schwelle: kein Einkommenssteuerbetrag, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – aber die kantonale Steuerpraxis kann sie ganz anders behandeln. Der Kanton Thurgau etwa betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Sportwette und eine identische Wette bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung tragen also nicht dasselbe Steuerprofil, obwohl auf dem Wettschein dasselbe steht.

Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine solche Steuer auf dem Wettschein findet, findet sie bei einem ausländischen Anbieter, in dessen Bedingungen – und nicht im Schweizer Recht. Diese Information ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung: Wer die eigene Lage klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Was die Wahl der Wege tatsächlich kostet

Addiert man die Zahlen dieser Seite, ergibt sich ein Bild, das sich nicht glatt auflösen lässt. Ein Konto bei Swisslos bedeutet: Identitätsprüfung aus dem Ausweis, Limiten vor der ersten Wette, Einsätze zwischen CHF 1 und CHF 1’000, ein Katalog ohne Corner- und Kartenmärkte und ohne Esport, ein Cash-Out, der tiefer liegt als der mögliche Wettgewinn und jederzeit geändert werden kann, eine Sechsmonatsfrist für nicht geltend gemachte Gewinne, zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr und ab der dritten möglicherweise 3 %. Dafür: ein Ausschlussregister, das einen selbst sperren kann, Schweizer Aufsicht, Auszahlung nur auf das eigene Konto, Schweizer Rechtsweg und ein Steuerfreibetrag in Millionenhöhe.

Ein Konto ohne Schweizer Bewilligung bedeutet: keine dieser Bedingungen, aber auch keine dieser Sicherungen. Die Marktbreite, die dort zu finden ist, ist der Preis der Schweizer Bewilligung, und die Sicherungen sind der Preis der Marktbreite. Wer beides haben will, bekommt beides nicht, und niemand sollte das glauben lassen.

Wer wissen will, ob sein eigenes Budget den einen oder den anderen Weg bezahlt, prüft vier Dinge. Wie hoch ist die Limite, die ich am ersten Abend selbst eintrage, und würde ich sie nach drei Wochen noch einmal so setzen? Wie viel Guthaben lasse ich im Wallet liegen, wo es entweder der dritten Auszahlung im Jahr oder einer Adresse entgegengeht, die wechseln kann? Welche Märkte sind mir tatsächlich wichtig – wenn es Corner, Karten oder Esport sind, ist die Frage mit der Wahl des Anbieters bereits anders beantwortet, als die Bewilligungsdebatte suggeriert. Und im Streitfall: wen rufe ich an? Diese Frage ist die einzige, die sich nicht durch Marktkenntnis erledigen lässt, und sie ist in der ersten Gruppe beantwortbar und in der zweiten nicht.

Häufige Fragen zu mobilen Sportwetten in der Schweiz

Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?

Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa in Bern.

Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?

Nein. Eine Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz, und die kantonalen Regeln lassen ausschliesslich die beiden Schweizer Veranstalter zu. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung; entsprechende Anbieter stehen ohne Schweizer Bewilligung da, ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung wirkt zulasten des Spielenden und ist in jedem Wettschein enthalten.

Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»