Livewetten in der Schweiz – erlaubt, aber nur bei zwei Veranstaltern
Stand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den veröffentlichten Bewilligungen und der Aufsichtstätigkeit der Gespa.

Ein Tor fällt, das Stadion schreit, und auf dem Bildschirm steht für ein paar Sekunden eine Quote, die es gleich nicht mehr geben wird. Genau in diesen Sekunden entscheidet sich, was Livewetten in der Schweiz sind: kein offener Markt mit einem Dutzend Anbietern, sondern eine geschlossene Veranstaltung mit zwei Bewilligungsinhabern und einer Aufsichtsbehörde, die jeden einzelnen Markt auf einer Liste führt. Wer nach «live wetten schweiz» sucht, stösst zuerst auf Werbeseiten aus Curaçao und Malta. Die dürfen dort werben, wo sie sitzen. In der Schweiz veranstalten dürfen sie nicht.
Deshalb ist die Frage nicht, welcher Anbieter die besten Livequoten hat. Sie lautet: welchen Weg will ich gehen, und was kostet mich dieser Weg? Der eine führt über zwei konzessionierte Veranstalter mit Wohnsitzpflicht, geschlossenem Sportartenkatalog und vollem Schweizer Spielerschutz. Der andere führt über ausländische Plattformen ohne Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss und ohne Schweizer Rechtsschutz, aber mit einem Sportartenkatalog, den niemand in Bern genehmigen muss. Beide Wege existieren. Nur einer von beiden kennt den Begriff «Fairplay-Kontrolle».
Rechtslage: Livewetten sind nicht verboten, aber bewilligungspflichtig
Ein Satz, der in Foren seit Jahren falsch herum kursiert: Livewetten seien in der Schweiz verboten. Sie sind es nicht. Livewetten gehören zum Grossspiel Sportwette, und das ist unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ausdrücklich erlaubt. Verboten ist nicht das Wetten während des Spiels, sondern das Veranstalten ohne Bewilligung.

Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, tätig auf Grundlage des Geldspielkonkordats. Nicht die ESBK – die Aufsicht über die Casinos ist eine andere Baustelle, und wer dort anruft, landet in der falschen Behörde. Eine Bewilligung nach Art. 21 bis 25 BGS besteht aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung, und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ein ausländischer Schein, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, entfaltet hier keine Wirkung.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist der eigentliche Grund, warum dieser Markt so aussieht, wie er aussieht: Es gibt keine zweite Reihe, keine Nachzügler, keine Bewerber in der Warteschlange. Es gibt zwei.
Was auf einer Livewette stehen darf, ist ebenfalls nicht dem Anbieter überlassen. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen. Ecken- und Kartenmärkte fehlen. Eine Esport-Sektion sucht man vergebens – nicht weil sie verboten wäre, sondern weil sie auf der Liste nicht steht, und was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind damit ebenfalls erledigt. Der erlaubte Katalog ist geschlossen, und ein geschlossener Katalog hat eine Nebenwirkung, die kaum je jemand ausspricht: Er schützt den Wettenden vor sich selbst, und er nimmt ihm gleichzeitig die Hälfte dessen weg, worüber er wetten möchte. Wer abends auf die Wetterlage im Mittelland setzen will, findet dafür in der Schweiz keinen bewilligten Veranstalter.
Livewetten selbst sind an keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gebunden. Erlaubt ist, was auf der Liste steht, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Der Gesetzgeber misstraut dem Livegeschäft also nicht grundsätzlich. Er misstraut der Unbewilligtheit.
Wer veranstalten darf – und wie klein dieser Kreis ist
Zwei Namen, und beide sind Genossenschaften oder Gesellschaften mit öffentlichem Auftrag, nicht Konzerne mit Marketingbudget.

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Zwei Vertragsgebiete, die sich nicht überschneiden. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Das ist keine Marketingentscheidung, sondern das Ergebnis der interkantonalen Aufteilung, und es hat eine praktische Konsequenz: Die Wahl, die dieser Artikel beschreibt, ist für viele Leserinnen und Leser überhaupt keine Wahl. Der Wohnort entscheidet sie.
Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Der Markt ist damit nicht nur auf zwei Veranstalter beschränkt, sondern jeder dieser beiden Veranstalter ist wiederum auf sein Gebiet beschränkt. Der ganze Schweizer Wettmarkt ist eine Summe zweier regionaler Monopole mit gemeinnützigem Zweck: Die Nettoerlöse gehen nach Art. 125 BGS an öffentliche Aufgaben in den Kantonen.
Was ausländische Plattformen hier sind – und was nicht
Cloudbet, DirectionBet, ZotaBet, Interwetten, BetLabel, BetAlright, BetPanda und Fezbet haben keine Schweizer Bewilligung. Sie stehen auf dieser Seite, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien bewertet wie die beiden Veranstalter. Nur ist das Ergebnis in der einen Spalte dieser Bewertung bei allen acht identisch.
Die «Bewilligung» dieser Anbieter ist in der Schweiz nichts wert. Art. 4 BGS bindet die Bewilligung an das Schweizer Territorium, und ein ausländischer Schein hat hier keine Kraft. Wer ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft – das Bundesamt für Justiz sagt das ausdrücklich. Aber im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und wer verliert, verliert dann doppelt.
Wer sich für eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, sollte beachten: Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Schweizer Fairplay-Kontrolle. Im Streitfall bei Auszahlungen fehlt die zuständige Schweizer Stelle, die bei einem bewilligten Veranstalter den Einspracheweg sichern würde.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 als gelistet. Ein DNS-Block ist kein Zufallstreffer, aber er ist auch keine Mauer: Domains werden innert Stunden ersetzt, und die Aufsicht nennt dieses Nachrücken selbst Domain-Hopping. Wer heute eine der acht Plattformen über eine funktionierende Adresse erreicht, erreicht sie, weil anderswo eine andere Adresse gerade nicht mehr funktioniert.
Eine Zahl zum Nachdenken, weil sie nie in einer Werbeanzeige steht: Die Einziehung trifft den Spielenden, die Strafe den Veranstalter. Das Risiko ist asymmetrisch verteilt, und die falsche Seite davon trägt der Leser.
Spielerschutz: die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat
Wer mit dem Live-Angebot liebäugelt, sollte einen Mechanismus kennen, der die Schweiz von vielen anderen Märkten unterscheidet: Es gibt keine staatlich verordnete Einzahlungsobergrenze. Das Gesetz kennt sie nicht. Was es kennt, ist eine Pflicht des Veranstalters, vom Spielenden selbst gesetzte Höchstwerte zu verlangen – nach Art. 87 VGS für Einsätze oder Verluste, täglich, wöchentlich oder monatlich. Die Limite ist die eigene Zahl. Der Staat gibt nur vor, dass es eine geben muss.
Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Grund für diese 72 Stunden ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts. Nach Art. 87 VGS beträgt die gesetzliche Frist 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Mechanismus ist kein Service, sondern eine eingebaute Wartezeit gegen den eigenen Impuls. Wer nach einer Serie am Sonntagabend entscheidet, die Limite anheben zu wollen, kann am Dienstag immer noch anheben. Bemerkt er am Montag, dass der Sonntagabend die eigentliche Ursache war, hat die Wartezeit ihren Zweck erfüllt. Eine Frist, die sich nicht abkürzen lässt, ist die einzige Frist, die etwas wert ist.
Wer glaubt, die Limiten stünden im Weg, hat den Mechanismus noch nicht zu Ende gelesen. Wer ihn bewusst zu niedrig ansetzt, kann sich den Ärger ersparen, den eine Wartezeit erzwingt.
Spielsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und zwar ohne Aufhebung vor Fristablauf. Das ist die härtere Schwester der Limite: Sie fragt nicht nach dem Betrag, sondern schaltet die Teilnahme ab. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Die rechtliche Klammer liegt in Art. 80 bis 82 BGS. Die Spielsperre erfasst überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre; sie wird in einem gemeinsamen Register geführt. Nach Art. 84 VGS kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Das ist die Stelle, an der die beiden Wege am deutlichsten auseinandergehen. Eine Spielsperre wirkt nur dort, wo ein Registeranschluss besteht. Über dieselbe Person kann bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung niemand informiert sein – sie kennt das Register nicht, und es kennt sie nicht. Wer sich selbst sperren lässt und danach auf einer ausländischen Seite weiterspielt, hat die Sperre nicht umgangen, sondern den Ort gewechselt, an dem sie gilt. Und genau die Schnelligkeit des Live-Angebots ist das Argument dafür, dass eine einzige gegenstandslose Adresse zu viel ist.
Ein nüchterner Punkt zum Verkaufsstellenvertrieb, den niemand gerne ausspricht: Gespa-Testkäufe im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Die Annahme, an der Kasse sei der Schutz strenger als im Netz, ist durch diese Zahl widerlegt. Der Schutz entsteht nicht am Wettschein, sondern am Spielerkonto mit geprüfter Identität.
Konto, Ausweis und die Ein-Konto-Regel
Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Aufsichtsrechtlich steht dahinter Art. 72 BGS für die Altersgrenze und Art. 47 bis 52 VGS für das eine Konto pro Person mit verifizierter Identität. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Auszahlungen gehen nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto im Namen der kontoführenden Person. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen.
Noch eine Richtigstellung, weil sie in Ratgebertexten regelmässig auftaucht: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Was existiert, ist der DNS-Block der Domains über die Sperrliste. Wenn irgendwo steht, die Karte funktioniere «aus regulatorischen Gründen» nicht, ist das keine Schweizer Regelung.
Cash-Out und die Anatomie einer Livewette
Eine Livewette unterscheidet sich von einer Prematch-Wette in genau einem Punkt, und dieser Punkt ist die Zeit. Gewettet wird während des laufenden Spiels, die Annahme endet erst nach Spielbeginn, gegebenenfalls zuzüglich einer Karenzzeit. Der Einsatz steht, der Ausgang noch nicht.
Was während des Spiels passiert, ist keine Quotenschwankung aus Laune. Nach Ereignissen wie einem Tor oder einer Roten Karte müssen die Quoten angepasst oder die Wettabgabe ausgesetzt werden. Die Anpassung erfolgt teils automatisch anhand von Spielstand, Einsätzen oder Spielzeit. Wer eine Quote sieht, sieht eine Zahl, die in diesem Augenblick schon veraltet sein kann. Das ist kein Fehler des Anbieters, sondern die Mechanik des Produkts: Jedes neue Ereignis verschiebt die Wahrscheinlichkeiten, und die Quote folgt.
Genau diese Verzögerung hat eine dunkle Randerscheinung, die Courtsiding heisst. Dabei wird vom Veranstaltungsort aus gewettet und die Zeitverzögerung bei der Quotenanpassung für Wettbetrug ausgenutzt. Wer im Stadion sitzt und das Tor drei Sekunden vor dem Stream sieht, sieht drei Sekunden lang eine Quote, die noch den alten Spielstand einpreist. Genau deshalb existiert in spielentscheidenden Situationen die Wertung mit Quote 1.00.
Was ein Betrag von CHF 10 zurückbringt – und was nicht
Zu den beliebtesten Live-Wettarten zählen die Wette auf das nächste Tor, die Restzeitwette und die Tore-ab-jetzt-Wette, deren Marktanteil Branchenangaben zufolge bei etwa 60 bis 70 Prozent liegt. Dass gerade diese drei dominieren, ist kein Zufall: Sie sind die einzigen Märkte, die ohne den Anfang und ohne das Ende des Spiels funktionieren. Der Spielstand von gestern interessiert niemanden mehr. Was die nächsten zwanzig Minuten passiert, interessiert alle.
Was ein Gewinn wert ist, folgt einer Formel, die auf einem Wettschein nirgends steht: Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette tritt an die Stelle der Einzelquote die Gesamtquote, das Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Ein durchgerechnetes Beispiel, ausdrücklich mit einer angenommenen Quote und nicht mit einem aktuellen Kurs: CHF 10 auf Quote 2.50 im Livebereich. Der Rückzahlungsbetrag liegt bei CHF 25,00, der Nettogewinn bei CHF 15,00. Nach der Auszahlungslogik von Sporttip werden davon auf 5 Rappen abgerundet CHF 25,00 gutgeschrieben – die Aufrundung auf zwei Nachkommastellen ändert hier nichts, weil zwei Nachkommastellen bereits eine glatte Summe ergeben.
Wer genauer hinsieht, bemerkt, dass die zweite Stufe der Rundung nach unten arbeitet. Bei einem krummen Kurs fällt der abgerundete halbe Frankenbruchteil zugunsten des Veranstalters aus. Das ist ein Betrag, über den niemand reden wird, weil er Rappen betrifft. Aber es ist derselbe Mechanismus wie bei jeder Rundung: Der Abrundungsschritt läuft systematisch in eine Richtung, und die Richtung ist nicht die des Spielenden.
Der Faktor, der aus demselben Einsatz einen doppelt so grossen oder einen winzigen Rückzahlungsbetrag macht, ist ausschliesslich die Quote. Bei gleichem Einsatz skaliert der Rückzahlungsbetrag linear mit ihr: Quote 1.50 gibt CHF 15 zurück, Quote 2.50 gibt CHF 25, Quote 3.00 gibt CHF 30. Das ist die ganze Arithmetik des Livewettens, und sie beantwortet keine einzige Frage nach der Wahrscheinlichkeit. Der Rückzahlungsbetrag sagt, was ein Treffer einbringt. Er sagt nicht, wie oft er eintritt.
Und weil die Quote selbst die Erwartung des Veranstalters enthält, ist die zweite Zahl einer Livewette der Quotenschlüssel. Er beschreibt den Anteil aller Einsätze eines Marktes, den dieser Markt an die Wettenden zurückzahlt, und wird aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten gebildet. Die Differenz zu 100 Prozent ist die Marge des Veranstalters. Beide Zahlen gehören zusammen und stehen in keinem Wettprogramm: Der Rückzahlungsbetrag ist das Versprechen, der Quotenschlüssel ist der Preis dafür. Eine Nachbesserung an der Quote, die nach einem Tor eintrifft, verändert beide gleichzeitig, und in welche Richtung, hängt davon ab, was gefallen ist.
Cash-Out: eine Funktion des Anbieters, kein Wettrecht
Cash-Out ist ausdrücklich nicht gesetzlich geregelt. Er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, mit dessen eigenen Bedingungen – und es gibt keinen Anspruch darauf, dass ein Markt dafür angeboten wird.
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Wer den ganzen Ausstieg als Werkzeug zum Teilverkauf der Position missversteht, wird hier enttäuscht: Entweder ganz raus oder weiter drin. Der tiefere Betrag gegenüber einem späteren vollen Gewinn ist nicht die Gebühr für die Bequemlichkeit, sondern der Preis dafür, dass jemand anderes das Risiko übernimmt, das man selbst nicht mehr tragen will – und dieser jemand rechnet die Marge des Marktes mit ein. Wer nach einem Tor aussteigt, verkauft eine Position, deren Kurs der Anbieter gerade selbst festlegt. Beim Vorab-Ausstieg über einen Sporttip-Boost gilt zusätzlich: Der Boost verfällt.
Wenn eine Wette nicht zählt
Zwei Regeln entscheiden im Livebereich häufiger, als man denkt. Erstens: Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Ein fehlender Stream ist kein Rückgabegrund. Wichtiger aber: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Das ist die Regel, die Livewetten in der Schweiz tatsächlich definiert. Sie sieht harmlos aus und ist es nicht. Wer in der Sekunde des Tores auf «Tor» setzt und die Wette wird angenommen, bekommt Quote 1.00: Einsatz zurück, kein Gewinn. Die Zeitverzögerung zwischen dem Geschehen auf dem Rasen und der Annahme im System geht zu Lasten des Spielenden. Nicht der Anbieter muss beweisen, dass er zu spät angenommen hat – der Spielende muss damit rechnen, dass die Annahme zu spät kam.
Und weil die Wertung mit Quote 1.00 in drei benannten Spielsituationen greifen kann, ist die Liste der praktischen Fälle endlich: Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter. In allen drei Fällen ist die Quote des laufenden Marktes genau in der Sekunde am attraktivsten, in der sie am wenigsten wert ist.
Bei Swisslos umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – etwa 90 Minuten beim Fussball – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Livewette im Pokalspiel auf «Endstand nach 90 Minuten» abschliesst, hat den Unterschied zwischen regulärer Spielzeit und regulärer Spieldauer gerade gelernt.
Dazu zwei Randfälle mit Sprengkraft. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Beide Regeln gelten für Livewetten genauso wie für Prematch-Wetten und beide drehen sich darum, was passiert, wenn die Zeitachse nicht so läuft wie geplant.
Auf der Auszahlungsseite gibt es eine Frist, die man kennen sollte, weil sie scharf ist: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Der erste Satz betrifft die Bequemen, der zweite die Eiligen – und beide Stricke laufen gegen den Spielenden, weil Wettscheine im Regal liegen bleiben.
Rangliste der Live-Anbieter in der Schweiz im Vergleich
Die beiden ersten Einträge dieser Liste sind die beiden Veranstalter. Die acht danach sind Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die man in der Schweiz antrifft und die man kennen sollte, bevor man sie benutzt. Die Reihenfolge der ersten beiden folgt der Rechtslage, nicht einer Bewertung: Ohne Bewilligung gibt es kein Livewetten-Angebot im Schweizer Rechtssinn.
Bewertet wird nach drei Dingen – Live-Sportarten, Annahmeregeln und Cash-out-Möglichkeiten – und nicht nach Werbeversprechen. Genau deshalb steht die Bewilligungsfrage als erste Spalte und nicht als Fussnote.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS | Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf IKV 2020 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist die einzige, die auf allen zehn Zeilen gefüllt ist, und sie sagt über acht Zeilen dasselbe. Man kann das als Wiederholung lesen. Man kann es auch als das Ergebnis lesen: In diesem Markt gibt es in der Bewilligungsfrage keine Varianz, und jede Liste, die Unterschiede suggeriert, tut das über Merkmale, die im Schweizer Recht keine Rolle spielen. Die dritte Spalte ist deshalb dünn, weil sie dünn ist. Über die Marken ohne Schweizer Bewilligung ist nichts gemeldet, was in der Schweiz Geltung hätte, und irgendetwas anderes hinzuschreiben wäre eine Erfindung.
Anzeigen für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 131 BGS strafbar und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bewehrt. Diese Seite bewirbt nichts. Sie beschreibt, ordnet ein und sagt, wo die Grenze liegt.
Was die Tabelle nicht leisten kann, ist die eigentliche Frage der Leser. Welche Live-Märkte ein Anbieter führt, welche Sportarten er abdeckt und wie schnell seine Annahme reagiert, steht in keinem Bewilligungsverzeichnis und in keiner Spalte dieser Liste. Das steht im Wettprogramm des jeweiligen Anbieters, und dort gehört es vor der ersten Wette geprüft.
Livewetten im Überblick: Sportarten, Quoten und der schnelle Weg ins Konto
Ein Überblick über Livewetten, der bei den Quoten anfängt, erzählt die Geschichte rückwärts. Er sollte bei der Frage anfangen, was man überhaupt setzen will. Denn die Liste der bewilligten Wettarten ist in der Schweiz geschlossen, und wer sie kennt, weiss sofort, welche Angebote im Netz aus einem anderen Rechtsraum stammen müssen.
Ein Konto eröffnet man bei Swisslos online nur mit Wohnsitz im Vertragsgebiet. Ein zweites Konto ist ausgeschlossen, die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis geprüft. Der Einzahlungsweg für Spielguthaben: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Diese Zahl verdient einen zweiten Blick, weil sie etwas zeigt, das viele für verboten halten. Es gibt keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze in der Schweiz. Es gibt aber eine betriebliche: CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf nur unterhalb eines Wallet-Stands von CHF 9’999. Die Grenze liegt also nicht dort, wo die Verlustlimite liegt. Wer eine Verlustlimite von CHF 500 pro Woche gesetzt hat und CHF 9’000 Guthaben hält, hat zwei Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben, und nur eine davon schützt ihn vor sich selbst.
Bei Swisslos ist der Zugang zudem an die Altersgrenze von 18 Jahren gebunden, und eine bestehende Spielsperre schliesst die Online-Registrierung aus.
Zum Mindesteinsatz: Bei Sporttip beträgt er für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Limits sind Bedingungen des Veranstalters, nicht des Gesetzes.
Wer live wettet und dabei eine Kombiwette bildet, sollte den Kombiboost kennen: Er gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Der Sprung von 5 auf 20 Prozent zwischen vier und sieben Voraussagen ist der einzige Teil dieses Programms, bei dem ich einsehe, dass jemand darüber nachdenkt. Sieben Voraussagen mit je mindestens 1.50 heisst: sieben kleinere Wahrscheinlichkeiten hintereinander, und die Gesamtquote ist das Produkt. Ein Bonus von 20 Prozent auf den Nettogewinn verändert die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Kombination nicht um einen einzigen Prozentpunkt. Er verteuert nur den Tag, an dem sie aufgeht. Wer die Zahl der Voraussagen erhöht, um den Prozentsatz zu erhöhen, kauft sich eine kleinere Chance zu einem besseren Preis – und tauscht damit genau das, was er gewinnen wollte, gegen einen Zuschlag auf etwas, auf was er mit geringerer Wahrscheinlichkeit trifft.
Bei Quotenboosts gibt es nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Dass ein Boost beim vorzeitigen Ausstieg verschwindet, ist konsequent: Er wurde für ein Ereignis gerechnet, das der Ausgestiegene nicht mehr mitträgt.
Für Steuerfragen gilt: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab – je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer über eine Livewette als Einkommensquelle nachdenkt, ist mit diesem einen Satz bedient: Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Grenze, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Der Anteil der Stehenden und die Quote daneben
Ein Blick auf die Nebenkosten eines Livekontos, die niemand in eine Tabelle schreibt. Die Summen, die ein Anbieter hält, sind nicht abgezogen, sondern eingepreist: Jede Quote enthält den Erwartungswert des Marktes, und die Quote auf der Gegenseite enthält ihn ebenfalls. In einem Markt mit drei Ausgängen addieren sich die Kehrwerte der Quoten zu mehr als eins, und der übersteigende Teil ist das, was der Veranstalter über alle Einsätze hinweg für sich behält.
Für die Limiten heisst das: Eine Gewinnobergrenze trifft nicht den durchschnittlichen Spielenden. Ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette trifft die, die viel setzen wollen. Eine Auszahlungsfrist von 26 Wochen trifft die, die ihren Wettschein vergessen. Die Sperrliste trifft die, die auf einer ausländischen Domain spielen. Und die Wartefrist auf eine Limitenerhöhung trifft die, die kurzfristig mehr spielen wollen, als sie sich selbst erlaubt haben. Vier Grenzen, vier verschiedene Leser.
Anbieter im Vergleich: wer den Weg über die Bewilligung nimmt und wer nicht
Die folgenden Einschätzungen folgen der Reihenfolge der Rechtslage, nicht einem Gütesiegel.
Swisslos Sporttip: das umfangreichste Online-Angebot im grössten Vertragsgebiet
Swisslos veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip und tut das gestützt auf die IKV 2020, mit Sitz in Basel. Bewilligt ist es als eines von zwei interkantonal zugelassenen Veranstaltern, und das Vertragsgebiet umfasst die deutschschweizerischen Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Zürich oder Lugano wohnt, erreicht Sporttip. Wer in Genf wohnt, nicht.
Was Sporttip im Livebereich auszeichnet, ist die Bandbreite der Annahme- und Auszahlungsfunktionen und die Tatsache, dass sie alle in Bedingungen mit Versionsnummern stehen. Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online und live – dafür nur als vollständiges Cash-Out. Kombiboost ab vier Voraussagen mit Quote ab je 1.50. Bet-Builder für voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung. Ein Mindesteinsatz von CHF 1. Ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette.
Der Livezugang ist nicht an eine Übertragung gebunden: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Dafür greift die Regel mit Quote 1.00 in den drei benannten Spielsituationen. Wer seine Wette auf ein Ereignis setzt, dessen Ausgang im Moment der Annahme schon eingetreten war, bekommt den Einsatz zurück.
Das ist der Punkt, an dem ich Sporttip verteidige und ärgere ich mich gleichzeitig. Verteidigen, weil die Regel offen in den Spielregeln steht und nicht im Kleingedruckten versteckt ist. Ärgern, weil sie das strukturelle Ziel hat, den Spielenden die Zeitdifferenz zuzuschreiben, die der Anbieter selbst nicht in den Griff bekommt. Kein Liveanbieter der Welt garantiert die Annahmesekunde.
Wertung: Wer im Vertragsgebiet wohnt und Livewetten innerhalb des Schweizer Rechtsrahmens mit vollem Spielerschutz will, hat hier die breiteste Funktion. Die Kehrseite ist die geschlossene Liste: kein Esport, keine Eck- und Kartenmärkte, keine Wetten auf Wetter und Fernsehen.
Loterie Romande Jouez Sport: Live nur auf der Online-Plattform
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis, mit Kontaktadresse in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Das ist eine andere Vertriebsstruktur als bei Sporttip und sie hat eine unmittelbare Folge.
Livewetten bietet ausschliesslich die Internet-Spielplattform der Loterie Romande. In den Verkaufsstellen gibt es nur Prematch-Wetten, und Jouez Sport ist dort an Wettschalter mit Wetterfassungsterminal zugänglich. Teilnehmen dürfen nur natürliche Personen ab 18 Jahren.
Für einen Livewetter ist die Verkaufsstelle damit irrelevant. Wer in der Westschweiz live wetten will, braucht ein Online-Konto auf der Plattform der Loterie Romande, Wohnsitz im Gebiet vorausgesetzt. Der Weg über den Schalter endet am Spielbeginn, und das ist eine ehrliche Trennung: Wer eine Wette nach Spielbeginn annimmt, will ein Konto mit Identität, nicht einen Zettel über einen Tresen.
Wertung: Der kleinere Anbieter ist kein kleinerer Anbieter deswegen. Er ist ein anderer Kanal. Wer in der Westschweiz wohnt und Livewetten will, kommt an der Online-Plattform ohnehin nicht vorbei, und die Schalteralternative existiert für dieses Segment schlicht nicht. Wer einen Zettel in der Hand halten will, kann live nicht dabei sein.
Cloudbet: keine Schweizer Bewilligung
Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt für diesen Anbieter das Gleiche wie für alle Plattformen ohne Schweizer Sitz: Er ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und unterliegt keiner Schweizer Fairplay-Kontrolle. Eine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Damit ist über Cloudbet das gesagt, was sich über die Geltung in der Schweiz sagen lässt. Über seine Live-Märkte, Sportarten, Annahmeregeln und Auszahlungen ist hier nichts ausgesagt, weil das Schweizer Bewilligungsregime dafür keine Grundlage bietet. Wer diese Plattform nutzen möchte, prüft deren Bedingungen selbst und weiss dabei, dass im Streitfall keine Schweizer Stelle zuständig ist.
Wertung: Der relevante Vergleich findet innerhalb der Plattform statt und nicht gegen Sporttip, denn die beiden spielen nicht im selben Regelwerk. Wer dort spielt, tauscht Schweizer Schutz gegen einen Genehmigungskatalog, der ihn nicht bindet.
DirectionBet: keine Schweizer Bewilligung
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Da keine Schweizer Konzession vorliegt, hat die Plattform keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und unterliegt keiner Schweizer Fairplay-Kontrolle. Eine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Das deckt die Schweizer Seite dieses Anbieters vollständig ab. Seine Livefunktionen, seine Mindesteinsätze und seine Auszahlungswege liegen ausserhalb dessen, was in der Schweiz geregelt ist. Wer sie prüfen will, prüft sie an der Quelle.
Wertung: Bei diesen acht Plattformen ist die Bewilligungsspalte die einzige Zeile, die sich schweizweit sauber füllen lässt. Der Rest der Bewertung findet im Vakuum statt.
Interwetten: keine Schweizer Bewilligung, auf der Sperrliste genannt
Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei den anderen Anbietern ohne Schweizer Sitz entfällt der Schweizer Rechtsschutz. Die Gespa führt Interwetten zudem auf der Sperrliste der Domains, die per DNS blockiert werden. Eine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Diese Marke ist der beste Beleg dafür, dass die Sperrliste nicht ruht. Sie nennt einen Namen, der vielen Lesern vertraut ist, und sie nennt ihn in einem Atemzug mit Domain-Hopping: Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Wer eine funktionierende Adresse findet, findet eine gerade ersetzte.
Wertung: Ein bekannter Name macht keine Bewilligung. Die Erreichbarkeit einer Seite ist das Ergebnis eines Katz-und-Maus-Spiels und kein Qualitätsmerkmal.
BetLabel: keine Schweizer Bewilligung
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen Anbietern ohne Schweizer Sitz ist der Rechtsschutz nicht gegeben und der Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt. 4 BGS).
Mehr über die Geltung dieser Marke in der Schweiz ist nicht zu sagen. Ihr Liveangebot und ihre Bedingungen sind für einen Leser in der Schweiz nur über die Plattform selbst überprüfbar.
Wertung: acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, und wer sich zwischen ihnen entscheidet, entscheidet innerhalb einer Gruppe mit identischem Rechtsstatus.
BetAlright: keine Schweizer Bewilligung
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform verfügt über keine Schweizer Konzession, was bedeutet, dass kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht und Schweizer Rechtsschutz entfällt. 4 BGS).
Über dieses Angebot ist die Geltung in der Schweiz damit abschliessend beschrieben. Die Vergleichsbasis zu den bewilligten Veranstaltern besteht aus einem einzigen Merkmal, und dieses Merkmal fällt zugunsten der Bewilligung aus.
Wertung: Wer hier spielt, sollte wissen, dass eine Spielsperre ihn an dieser Adresse nicht aufhält, weil diese Adresse das Register nicht kennt.
ZotaBet: keine Schweizer Bewilligung
ZotaBet hat keine Schweizer Bewilligung. Diese Plattform bietet keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. 4 BGS).
Was diese Plattform an Livewetten führt, lässt sich an dieser Stelle nicht mit Schweizer Massstäben beurteilen. Die Quelle dafür ist ihre eigene Bedingung, und die liest man vor dem ersten Einsatz.
Wertung: Der Unterschied zu Sporttip und Jouez Sport liegt nicht in den Funktionen, sondern darin, dass im Konfliktfall kein Schweizer Weg offensteht.
BetPanda: keine Schweizer Bewilligung
BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz und keine Fairplay-Kontrolle. 4 BGS).
Für die Schweiz endet die belastbare Beschreibung hier. Wer den Vergleich zu den bewilligten Veranstaltern sucht, findet ihn in der Frage des Rechtsschutzes und in der Frage der Sperrregisterwirkung, und in beiden steht diese Plattform anders da.
Wertung: Kein Merkmal dieser Seite wiegt auf, dass im Streit um einen Gewinn keine Schweizer Instanz zuständig ist.
Fezbet: keine Schweizer Bewilligung
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter verfügt über keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. Solche ausländischen Zulassungen sind hier rechtlich nicht massgeblich (Art. 4 BGS).
Die Schweizer Bewertung dieser Marke ist damit erschöpft. Was sie an Liveangebot führt, prüft man an ihren eigenen Bedingungen, und was sie an Schutz bietet, richtet sich nach einer Rechtsordnung, die nicht die schweizerische ist.
Wertung: Bewilligung fehlt, Registeranschluss fehlt, Rechtsschutz fehlt. Drei Ausfälle mit einem einzigen Grund.
Was Livewetten in der Schweiz kosten – und wo der Weg endet
Bei Livewetten gibt es zwei Wege, und sie führen nicht in dieselbe Landschaft.
Der Weg über die Bewilligung führt zu Swisslos oder Loterie Romande, je nach Wohnsitz. Er bringt einen vollständigen Spielerschutz, ein Sperrregister, das wirkt, ein Wettschein mit Bedingungen in Versionsnummern, eine Steuerfreiheit, die für einen normalen Wettenden praktisch vollständig ist, und einen Sportartenkatalog, der von der Gespa genehmigt wurde. Er nimmt dafür alles, was nicht auf der Liste steht: Esport, Ecken, Karten, Wetter, Politik, Fernsehen. Er nimmt die freie Anbieterwahl – ein anderer Veranstalter als der des eigenen Gebiets steht gar nicht zur Verfügung. Er nimmt die Anonymität: eine Auszahlung geht nur auf das eigene Konto.
Der Weg ohne Bewilligung nimmt, was dieser Katalog zurückweist, und er nimmt die Geschwindigkeit, mit der man ein Konto eröffnet. Er gibt keinen Registeranschluss, keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Fairplay-Kontrolle, und er hat eine Eigenschaft, die man erst bemerkt, wenn man sie braucht: Wenn die Auszahlung stockt, gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden kann.
Und dann ist da die Steuerfrage, und die ist die fairste Zusammenfassung dieses Vergleichs. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Die 35 Prozent, die ein Schweizer Veranstalter oberhalb des Freibetrags einbehält, kommen beim Steuerzahler zurück. Die Steuer auf einen ausländischen Gewinn kommt nicht zurück. Wer den Vergleich auf der Grundlage der Verrechnungssteuer führt, vergleicht die falsche Zahl.
Gerechnet wird bei beiden Wegen auf dieselbe Minute. Die Quote, die ein Tor produziert, verändert beide Märkte gleichzeitig. Die Zeitspanne zwischen Geschehen und Annahme lässt sich bei keinem von beiden auf null bringen; Sporttip löst es, indem es die Wette in den drei benannten Situationen mit Quote 1.00 wertet. Wer den Ausstieg will, findet ihn als Funktion, nicht als Recht: Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen vollen Gewinn, er ist beim Ausstieg nicht teilbar und nicht umkehrbar, und den Boost nimmt er mit.
Und die eine Zahl, die in diesem Artikel immer wieder auftaucht, weil sie den ganzen Markt erklärt: zwei Bewilligungen. Nicht zwei aus einer Liste, sondern zwei insgesamt. Aus dieser Zahl folgen der Wohnsitzzwang, der geschlossene Sportartenkatalog, das Fehlen eines Auswahlmarkts und die Tatsache, dass die grösste Entscheidung, die ein Schweizer Wettender treffen kann, bereits gefallen ist, bevor er die erste Quote anklickt.
Häufige Fragen zu Livewetten in der Schweiz
Wie laufen Livewetten ab, und wo liegt der Unterschied zur Wette vor dem Spiel?
Bei einer Prematch-Wette stehen die Quoten vor Spielbeginn fest. Bei einer Livewette läuft die Annahme weiter und endet erst nach Spielbeginn, gegebenenfalls zuzüglich einer Karenzzeit. Jedes Ereignis – Tor, Rote Karte, Spielzeit – verschiebt die Quoten, teils automatisch. Dafür gilt eine Livewette nur, wenn sie vor dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wurde.
Sind Livewetten in der Schweiz verboten?
Nein. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und Livewetten sind darin erlaubt – vor dem Spiel und während des Spiels. Verboten ist nicht das Wetten während des Spiels, sondern das Veranstalten ohne Bewilligung, die das Gesetz unter Strafe stellt. Zuständig ist die Gespa.
Wer darf in der Schweiz Livewetten anbieten?
Nur zwei Veranstalter, die die Kantone zugelassen haben: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine weitere Bewilligung für Sportwetten gibt es nicht. Bei Jouez Sport laufen Livewetten ausschliesslich über die Internet-Plattform; in den Verkaufsstellen der Loterie Romande gibt es nur Prematch-Wetten.
Was passiert mit einer Wette, die erst nach dem Eintreffen des Ausgangs platziert wird?
Sie zählt mit Quote 1.00: Der Einsatz kommt zurück, ein Gewinn entsteht nicht. Bei Sporttip gilt das ausdrücklich auch für spielentscheidende Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid. Die Zeitdifferenz zwischen dem Geschehen auf dem Rasen und der Annahme im System geht dabei zu Lasten des Spielenden.
Gibt es bei Livewetten einen Cash-out, und was heisst vollständiger Cash-out bei Sporttip?
Cash-out ist keine gesetzlich geregelte Möglichkeit, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur vollständig: keine Teilauszahlung, keine Umkehr eines ausgeführten Cash-outs, keine Garantie für jeden Markt. Der Betrag liegt unter dem möglichen vollen Wettgewinn.
Wie helfen Verlustlimiten und Spielsperre bei schnellen Livewetten, und wann greift eine Erhöhung?
Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre schliesst auch von Livewetten aus; eine unbefristete Sperre steht in einem schweizweiten Register.
Wettarten – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
