Legale Wettanbieter in der Schweiz 2026 — zwei Veranstalter mit Bewilligung und die Marken ohne
Auf die Frage, welche Wettanbieter in der Schweiz legal sind, gibt es eine kurze Antwort: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Sonst niemand. Nicht «kaum jemand», nicht «niemand unter den Bekannten» — niemand.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Publikationen der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande abgeglichen.
Wer bei einer Suchmaschine «Wettanbieter Schweiz» eingibt, bekommt eine andere Antwort. Sie lautet AmunRa, HighFlyBet, Rollbit, FortuneJack, DirectionBet, Playzilla, Betovo, Boomerang Bet. Acht Namen, die alle eines gemeinsam haben: keine Schweizer Bewilligung. Sie werden hier besprochen, weil Schweizer ihnen begegnen und weil man über etwas, das man nicht benennen darf, auch nicht aufklären kann. Nur: legal sind sie hier nicht.
Sportarten und Wettbewerbe: was auf der Liste steht und was fehlt
Die Schweizer Bewilligung ist keine Erlaubnis, irgendetwas zu bewerben, was ein Ball ist. Der Katalog ist eine geschlossene Liste: die Gespa führt in ihrer Fassung vom 10.09.2026 auf, auf welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten überhaupt gewettet werden darf. Wer vorhat, bei einem Schweizer Veranstalter auf etwas Bestimmtes zu setzen, sollte diese Liste zuerst lesen, nicht das Wettprogramm. Das Wettprogramm sagt, was gerade läuft. Die Liste sagt, was überhaupt erlaubt ist, und wenn ein Ereignis dort fehlt, fehlt es nicht aus Versehen.
Fussball trägt das Angebot. Tennis, Eishockey und die übrigen klassischen Mannschafts- und Individualsportarten stehen mit ihren Wettbewerben im Katalog. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauensportarten ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind — die Liste ist nirgends grosszügig, sie ist vollständig oder sie ist es nicht. Ranglistenwetten sind an eine Bedingung gebunden: Die Rangliste muss über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheiden. Auf einen Trainingslauf zu setzen, ist nicht vorgesehen. Ein Ereignis, an dem überwiegend Minderjährige teilnehmen, ist gesperrt.
Zwei Leerstellen im Katalog sind für die Praxis wichtiger als alle Einträge. Corner- und Kartenmärkte sucht man vergeblich — es gibt sie in der Liste nicht, und das ist nicht dieselbe Aussage wie «Swisslos bietet sie nicht an». Und es gibt keinen Esport-Abschnitt. Wer auf ein E-Sport-Turnier oder auf UFC-Kämpfe setzen will, findet dafür in der Schweiz kein zugelassenes Angebot, weil die Liste es nicht hergibt. Das ist der Punkt, an dem die bequeme Erzählung «legal oder nicht» anfängt zu bröckeln: Der zugelassene Weg ist nicht der vollständige Weg. Er ist der geprüfte.
Der Unterschied ist konkret und nicht moralisch. Was auf der Gespa-Liste steht, unterliegt der Aufsicht, dem Spielerschutz und der Schweizer Rechtsprechung. Was dort nicht steht, lässt ein Schweizer Veranstalter aus — nicht weil es uninteressant wäre, sondern weil ihm die Bewilligung diese Tür verschliesst. Ein Wettender, dem es um ein Nischenangebot geht, hat in der Schweiz keine Wahl, und wer behauptet, es gäbe sie, verkauft ihm etwas anderes.
Neue Anbieter: warum hier keiner nachkommt
Es gibt in der Schweiz einen Wettbewerb um Marktanteile und trotzdem keine neuen Veranstalter. Der Grund liegt nicht in der Nachfrage, sondern in einer Festlegung: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Neue Anbieter sind damit nicht schwierig, sie sind rechtlich nicht möglich. «Neue Wettanbieter Schweiz» ist eine Suchanfrage, auf die es eine Antwort gibt, aber sie lautet nicht «hier sind fünf frische Namen».
Deshalb ist die Beobachtung so einfach zu sortieren. Wenn im 2026 eine Marke mit deutschem Impressum, einem grosszügigen Willkommensangebot und dem Wort «neu» auftaucht, dann ist sie nicht neu in der Schweiz — sie ist neu für die Schweiz, und zwar von aussen. Sie nennen sich neue Wettanbieter, weil das besser klingt als «Anbieter ohne Bewilligung». Die Unterscheidung ist nicht spitzfindig: Wer nach einem neuen Anbieter sucht, weil er sich etwas Frisches und Unkompliziertes wünscht, landet bei einer Marke, die hier gar nicht tätig sein dürfte. Der Widerspruch zwischen Wunsch und Rechtslage ist der eigentliche Inhalt dieser Suchanfrage.
Wer wirklich etwas Neues will, muss genauer sagen, was. Eine neue Oberfläche? Dann ist die App des einen der beiden Veranstalter das Ziel, die nicht besonders neu ist, dafür auf dem neuesten Stand der Aufsicht. Niedrigere Margen? Die gibt es, und sie sind nicht an die Frage «neu» gebunden, sondern an einen Quotenvergleich, der im Abschnitt «Wettarten und Quoten» besprochen wird. Mehr Sportarten? Gibt es nur dort, wo die Liste nicht gilt, und damit nicht in der Schweiz. Der Suchbegriff führt in die Irre; er führt nicht zu einer Marke.
Die zwei etablierten Häuser sind übrigens auch nicht alterslos. Swisslos sitzt in Basel und stützt sich in ihrer Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020, und die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Nur: neu ist davon nichts, und das ist der Punkt. In einem Markt mit zwei Bewilligungen ist die Wartezeit auf einen dritten keine Geduldsfrage, sondern eine Frage an das Geldspielkonkordat.
Grundlagen: wie viele Wettanbieter es hierzulande gibt
Die Zahl, die am meisten überrascht, ist nicht gross. Zwei. Eine Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz erhalten zunächst der Veranstalter, dann das einzelne Spiel — das Gesetz verlangt beides, und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Wer sich fragt, wie viele Wettanbieter es im Land gibt, muss also nicht rechnen, sondern nachschauen, wer eine solche doppelte Bewilligung besitzt. Es sind die zwei bekannten.

{{grundlag}} Warum diese Zahl so klein ist und bleibt
Auf dem Papier sähe der Markt anders aus als auf dem Konto. Das Geldspielgesetz und das Geldspielkonkordat ziehen eine Grenze, die nicht verhandelbar ist: Wetten auf Sportereignisse sind Grossspiele, für die eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nötig sind, und die Aufsicht über das Ganze führt die Gespa in Bern. Zuständig ist diese Aufsicht für Geldspiele, nicht für Casinos — dafür gibt es eine eigene Behörde. Wer sich also über die Aufsicht informieren will, muss bei der Gespa lesen, nicht bei der Casino-Aufsicht.
Der Markt in der Schweiz unterscheidet sich von dem in den Nachbarländern in einer Hinsicht, die man leicht übersieht: Es gibt hier keine Aufsicht über einige Anbieter, sondern nur Anbieter, die der Aufsicht unterstehen, und dann die anderen, die es nicht tun. Im Ausland existiert eine breite Schicht von Bewilligten aus verschiedenen Rechtsordnungen, geprüft nach verschiedenen Regeln, aber alle unter irgendeiner Aufsicht. In der Schweiz ist die Menge binär. Entweder das Haus hat die doppelte Bewilligung, oder es hat hier nichts zu suchen. Zwischen «ordentlich lizenziert» und «irgendwie grauzonig» gibt es keine Abstufung, und das macht die Einordnung einfacher, nicht komplizierter.
Der Reingewinn aus den übrigen Spielen — ohne Lose — wird nach der IKV 2020 zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und zur Hälfte nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Und 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten gehen als Spielsuchtabgabe weg; 2025 waren das CHF 3’863’790. Der Ertrag aus Sportwetten ist auf der anderen Seite kleiner geworden: CHF 169 Mio. im Jahr 2025 nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024, erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig, ein Minus von 7.0 %. Der Geschäftsbericht führt das unter anderem auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über die Verkaufsstellen zurück. Ein Verlustgeschäft ist das nicht, aber ein wachsender Markt ist es auch nicht. Wer in einem Markt mit zwei Bewilligungen auf einen dritten Anbieter wartet, wartet in einem Markt, der gerade schrumpft.
Rechtliche Lage: zwei Veranstalter, die nicht im ganzen Land gelten
Die Bewilligungsfrage lässt sich in einem Satz beantworten. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt, und diese zwei sind Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Das steht so im Gesetz, und daran ändert auch die beste Fussnote einer ausländischen Aufsicht nichts.
{{rechtsla}} Zwei Gebiete und keine gemeinsame Plattform
Die Feinheit, die in der Suchanfrage «legale Wettanbieter Schweiz» untergeht, ist geografisch. Die beiden Veranstalter bedienen nicht dasselbe Publikum.
Sporttip läuft im Gebiet von zwanzig Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport läuft für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Loterie Romande ist organisatorisch in Lausanne verankert und beschäftigt 221 Mitarbeitende.
Daraus folgt etwas Unbequemes: Der Kanton, in dem man wohnt, entscheidet, welches der beiden Häuser überhaupt in Frage kommt. Ein Konto bei Sporttip setzt den Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus, ein Konto bei Jouez Sport entsprechend in der Westschweiz. Es gibt keine Konkurrenz zwischen den beiden um einen Kunden, obwohl beide anbieten, was er will. Wenn Zürcher und Genfer über dieselbe Frage reden, reden sie über verschiedene Anbieter, und keiner von beiden hat einen zweiten. Das sollte man beim Lesen jeder Vergleichstabelle im Hinterkopf behalten: Ein Vergleich mit einem Feld von zehn Bookies beschreibt in der Schweiz nicht Auswahl, sondern Rockzipfel.
Angenommen wird grundsätzlich, wer volljährig ist und im Vertragsgebiet wohnt oder sich dort gewöhnlich aufhält. Bei der Online-Registrierung wird der Wohnsitz nicht behauptet, sondern belegt, und die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Jede Person darf sich nur einmal registrieren — das klingt nach Selbstverständlichkeit und ist es genau deshalb nicht, weil es den Zweitaccount wegfallen lässt, den mancher aus Gewohnheit sucht.
Was auf dem Spiel steht, wenn man es bei einem Anbieter ohne Bewilligung versucht, ist übrigens ungleich: Wer Wetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nach der Darstellung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Er verliert nur, wenn es darauf ankommt: keine Schweizer Rechtsprechung, keine Aufsicht, keine Anlaufstelle. Und die Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht. Ein Schweizer Medium, das für eine dieser Marken wirbt, handelt nicht mutig, sondern teuer.
Die behaupteten Lizenzen der ausländischen Marken
Acht Marken sind hier zu besprechen, und ihre Bewilligungslage ist bei allen identisch: keine Schweizer Bewilligung. Die Aufsichtsbehörde hat eine Sperrliste ausländischer Domains, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die Liste wurde am 3. September 2019 erstmals publiziert und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Das «Domain-Hopping» ist keine Randnotiz: Es erklärt, warum man nie ein geschlossenes Feld sehen wird.
Im Gespräch taucht immer wieder die Curaçao-Frage auf. Eine Lizenz aus Curaçao hat in der Schweiz keine Wirkung, und das gilt genauso für eine Lizenz aus Malta, Deutschland oder jedem anderen Land. Wer eine solche Bewilligung als Argument hört, hört keine Erlaubnis, sondern einen Ausweis aus einem anderen Rechtsraum. Über das Bestehen einer solchen Lizenz bei den acht genannten Marken ist hier nichts weiteres feststellbar; was feststellbar ist, ist die Schweizer Seite der Sache.
{{spielerschu}} Der Schutz, den nur eine Schweizer Bewilligung mitbringt
Spielerschutz ist in der Schweiz keine freiwillige Leistung, die ein Anbieter als Werbeargument verkaufen kann, sondern eine Bedingung der Bewilligung. Er besteht aus drei Dingen, die zusammen wirken und einzeln wenig wert sind.

Das erste ist die Verlustlimite. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende eine solche für einen Tag, für sieben Tage und für dreissig Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, wer unter 21 Jahre alt ist, bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — die im Gesetz vorgesehene Frist ist kürzer, die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen die längere an. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Ein Hinweis für den Alltag: Wenn der Kopf sagt, die Woche war zu teuer, hilft die Limite nur, wenn die Senkung sofort greift. Genau das tut sie. Der Zwang, drei Tage auf eine Erhöhung zu warten, ist keine Bestrafung, sondern eine Abkühlphase, und er wirkt nur gegen den, der sie braucht.
Das zweite ist die Spielsperre, und sie hat zwei Formen, die man auseinanderhalten muss. Die befristete Sperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst verfügen, und sie wird vor Fristablauf nicht aufgehoben — nicht auf Bitte, nicht mit Begründung. Die unbefristete Sperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich hier sperrt, ist gesperrt, und zwar nachhaltig; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder lösen, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Die Aufsicht verlangt zudem, dass ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten angeboten wird.
Das dritte ist die Identität. Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität; die Daten werden bei der Registrierung aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist lästig und der Grund, warum es funktioniert. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. An dieser Stelle bleibt eine Zahl aus der Aufsichtspraxis stehen, die man nicht schönreden kann: Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle ist gesetzlich vorgesehen, sie ist nicht lückenlos, und sie ist schlechter als die digitale: Online ist der Zugang an ein verifiziertes Konto gebunden, an der Verkaufsstelle hängt er an der Person hinter dem Schalter.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt jede dieser drei Ebenen in der Form, die hier zählt. Es gibt keine Limitenpflicht nach Schweizer Recht, keine Anbindung an das Sperrregister und keine geprüfte Identität als Bedingung des Zugangs. Das heisst nicht, dass dort niemand Limiten anbietet. Es heisst, dass das Angebot dort Hausregel wäre und keine Verpflichtung — und im Streitfall hätte man eine Hausregel gegen ein Haus.
Krypto und anonyme Zahlungen: was hier nicht existiert
Der Wunsch hinter den Suchbegriffen ist klar und nicht anrüchig: weniger Preisgabe der eigenen Daten. Nur trifft er auf eine Schweizer Regel, die genau das Gegenteil verlangt. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Eine anonyme Auszahlung gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und Kredit an Spielende gibt es ebenfalls nicht.
Das ist die ganze Antwort in einem Satz, und sie lässt sich nicht umgehen. Wer bei einem Schweizer Veranstalter gewinnt, bekommt das Geld auf ein Konto, das seinen Namen trägt — Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Kein Wallet, keine Adresse, kein Pseudonym. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, weil er Kryptowährungen oder anonyme Zahlungen bewirbt, bekommt die Anonymität und verliert im selben Zug alles, was im Abschnitt «Der Schutz, den nur eine Schweizer Bewilligung mitbringt» über Limiten, Sperrregister und Anlaufstelle steht. Die Frage ist nicht, ob man anonym spielen möchte. Die Frage ist, ob man auf den Schutz verzichten möchte, um es zu können.
Fair wäre, auch die andere Seite zu benennen: Die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen ist zugleich eine Bremse. Wer sein Guthaben schnell in eine andere Form bringen will, wird es hier nicht. Und die dokumentierte Auszahlung ist steuerlich sichtbar, was im Folgeabschnitt eine Rolle spielt. Man kann die Regel für übertrieben halten. Man sollte nur wissen, dass sie der Preis der Bewilligung ist und nicht eine Marotte.
Boni und Gratiswetten: der am strengsten geregelte Teil des Angebots
In anderen Märkten ist der Willkommensbonus der Grund, warum jemand ein Konto eröffnet. In der Schweiz ist er der Grund, warum jemand Kleingedrucktes liest, und zwar der einzige. Gratisspiele oder Gratisguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Aufsicht. Ohne diese Zustimmung gibt es sie nicht, und der Rahmen ist damit enger als in jedem Nachbarland. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zweiunddreissig Bewilligungen für das ganze Land — das ist die Grössenordnung, in der hier Gratisguthaben stattfindet.
Daraus folgt eine Regel für den Leser, die schärfer ist als jede Bonusempfehlung: Der Betrag und die Bedingungen eines Angebots stehen ausschliesslich in den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nicht in einem Werbebanner, nicht in einem Vergleichsportal. Wenn ein Angebot gross aufgemacht wird und die Bedingungen nirgends auffindbar sind, ist das Angebot selbst das Problem.
Was es sonst noch gibt, ist keine Gratiswette, sondern eine Verstärkung des Gewinns: Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online, in Prematch, Live und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Quotenboost gilt online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, ein Profitboost hebt den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-out verfällt der Boost.
Die Zahl, die einen Marketingtext am schnellsten erledigt, steht in diesem Absatz versteckt: 100 % auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen, jede mit mindestens 1.50. Fünfzehn richtige Voraussagen zu kombinieren ist keine Aussicht, sondern eine Rechnung, und die Quote fliesst als Produkt aller Einzelquoten in den Gesamtgewinn ein. Wer das schafft, hat etwas geschafft. Wenn dasselbe Angebot als Geschenk verkauft wird, ist es kein Geschenk — es ist eine Belohnung für ein Ergebnis, das einzutreten pflegt, wenn es selten ist.
Der Werberahmen ist ebenfalls gesetzlich gezogen: Werbung darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführen und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten. Ein zeitliches Werbeverbot nach Tageszeit gibt es dagegen nicht; die Diskussion darüber findet statt, die Regel nicht.
Einzahlung und Auszahlung: wie lange und über welchen Weg
Geld kommt in ein Spielerkonto und geht auf ein Konto auf den eigenen Namen wieder hinaus. Alles Weitere ist der Weg dazwischen, und dieser Weg ist bei Swisslos in einer Weise geregelt, die man kennen sollte, bevor man gewinnt.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Auf der anderen Seite ist die Auszahlung etwas, das Swisslos-Bedingungen ausdrücklich regeln, und der Leser sollte die Zahlen einmal durchgehen. Innerhalb von 365 Tagen erfolgen zwei Auszahlungen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — jenes Guthaben, das gesetzlich die Zustimmung der Aufsicht braucht, lässt sich also bespielen, aber nicht auszahlen.
Dazu kommt eine Automatik, die für kleine Gewinne angenehm ist: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Die Auszahlungsdauer hängt also am Zahlungsweg und an der Prüfung der Identitätsdaten. Ein Gedanke zur Reihenfolge, der einigen Ärger spart: Wer sich erst nach dem ersten Gewinn verifiziert, hält die eigene Auszahlung auf. Der Ausweis gehört in die Registrierung, nicht in die Gewinnphase.
Wetten auf dem Handy: was die Apps leisten und was sie verhindern
Auf dem Telefon entscheidet sich, ob das Angebot im Alltag funktioniert. Beide Veranstalter betreiben eine App und eine mobile Seite. Der Vergleich lohnt sich nicht nach Optik, sondern nach drei Dingen: Wie schnell ist ein Wettschein ausgefüllt, wie gut ist das Liveangebot, und lassen sich Limiten direkt aus der App anpassen?
Der dritte Punkt wird selten als Produktmerkmal behandelt und ist der wichtigste. Wer eine Verlustlimite nicht im Moment des Bedarfs senken kann, senkt sie nie. Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter ist die Limite Teil des Kontos und damit in der App erreichbar — und eine Senkung wirkt sofort, während eine Erhöhung 72 Stunden wartet. Eine App, in der das umständlich ist, ist schlechter, als ihre Screenshots vermuten lassen.
Der zweite Punkt, das Liveangebot, hat auf dem Telefon ein anderes Gewicht als am Rechner, weil eine Livewette dort schnell passt — und schnell ist genau das Problem. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder einem Entscheid des Videoschiedsrichters kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf dem Handy tippt und die Verbindung hängt eine Sekunde, wettet unter Umständen nicht mehr auf die Zukunft. Das ist keine Tücke der App, es ist die Natur des Wettens auf ein Ereignis, das gerade passiert.
Live wetten und aussteigen: was Cash-out wirklich ist
Cash-out ist keine Garantie, sondern eine Funktion des jeweiligen Anbieters, und das Gesetz regelt sie nicht. Genau deshalb lohnt der genaue Blick, denn was ein Anbieter hier zusichert, ist seine eigene Entscheidung.
Bei Swisslos gibt es Cash-out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und Swisslos muss Cash-out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden.
Der entscheidende Teil steht im letzten Satz zweimal. Der Betrag ist tiefer als das, was die Wette ohne vorzeitigen Ausstieg bringen würde — das ist systembedingt und kein schlechter Wille: Wer aussteigt, verkauft eine Chance und zahlt dafür. Und «nur vollständig» heisst, dass sich ein Teil der Kombination nicht absichern lässt. Wenn eine Voraussage kippt, gibt es keinen Weg, sie einzeln zu schliessen. Der Ausstieg ist ein Ganzes oder gar keiner.
Wer den Cash-out als Absicherung einplant, plant mit einem Werkzeug, das einem selbst gesetzten Ziel dient und nicht einer Rechnung. Der Auszahlungsbetrag bewegt sich, während man ihn anschaut, und die Entscheidung fällt in dem Moment, in dem sie am schwersten zu treffen ist.
Wettarten und Quoten: woran man die Marge erkennt
Die Frage «welcher Anbieter hat die besten Quoten» hat in der Schweiz einen anderen Zungenschlag als anderswo, weil es höchstens zwei Antworten gibt und oft nur eine — abhängig vom Wohnkanton. Wer vergleichen möchte, vergleicht Sporttip mit Jouez Sport und sonst mit niemandem, der hier tätig sein darf.
Wettarten: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette. Die Sporttip-Limiten sind Anbieterbedingungen, keine Gesetzesbestimmung: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzelwette ist im Verhältnis zu dem, was ausländische Marken in ihre Werbung schreiben, niedrig. Sie ist der Preis dafür, dass die Wette unter Schweizer Aufsicht steht.
Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung gibt es eine Regel, die man kennen sollte: Sie lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann es die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Eine ungültige Wette bedeutet nicht, dass der Gewinn verloren geht — der Einsatz kommt zurück. Aber die Kombination, auf die man gesetzt hat, ist weg.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Klingt pedantisch, ist es auch, und es ist der Grund, warum ein auf dem Taschenrechner ermittelter Betrag in der Bestätigung um ein paar Rappen abweichen kann. Bei einem System, das auf grosse Kombinationen setzt, summiert sich das nicht — die Rundung läuft immer gegen den Wettenden, aber sie läuft gegen ihn nur einmal pro Position.
Was eine Quote über die Marge sagt, ist einfacher, als es klingt. Angeboten wird nicht eine Wahrscheinlichkeit, sondern ein Preis für ein Ereignis, und aus den Preisen aller Ausgänge eines Marktes lässt sich ablesen, wie viel der Anbieter einbehält. Ein Markt mit den Quoten 1.90 für jede der zwei möglichen Ausgänge rechnet mit einem gleich wahrscheinlichen Ergebnis.
Der Kehrwert jeder Quote addiert sich zu etwas mehr als 1 — bei 1.90 und 1.90 ergibt 1 ÷ 1.90 plus 1 ÷ 1.90 ziemlich genau 1.0526. Der Auszahlungsanteil dieses Marktes liegt damit bei rund 94.7 Prozent, und die Marge des Anbieters ist die Differenz: knapp über 5 Prozent. Wer dieselbe Quote bei beiden Ausgängen sieht, hat also nicht zwei faire Chancen gefunden, sondern einen Markt mit eingeräumtem Vorteil für das Haus.
Und hier kommt die Wahl, um die es auf dieser Seite geht, auf das Konto.
Was ein monatliches Wettbudget unter dieser Marge kostet
Ein Beispiel, das nichts mit einer bestimmten Wette zu tun hat. Angenommen, jemand setzt CHF 1’000 im Monat, einmal umgesetzt, in einem zweiseitigen Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein Angebot und kein Kurs. Die Marge dieses Marktes beträgt knapp über 5 Prozent. Auf einen Umsatz von CHF 1’000 angewandt, liegt der erwartete Verlust in der Grössenordnung von rund CHF 53. Der Bereich reicht dabei etwa von CHF 30 bis CHF 80, je nachdem, wie eng oder wie weit die Preise am konkreten Ereignis stehen: In einem beliebten Fussballspiel sind die Quoten eines zweiseitigen Marktes oft knapper gestellt, in einem Nebenmarkt deutlich grosszügiger.
Das ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter diesen Annahmen, kein Ergebnis für den einzelnen Monat. Wer im ersten Monat CHF 200 gewinnt, hat keinen Widerspruch zur Rechnung gefunden, sondern ihre Streuung erlebt. Was die Zahl aussagt, ist etwas anderes und weniger tröstlich: Nicht die einzelne Wette kostet, sondern der Umsatz. Jede Wette, die durch dieses Konto läuft, trägt denselben Beitrag davon, unabhängig davon, ob sie als Wette auf einen Favoriten oder auf einen Aussenseiter formuliert war. Die Wahl zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern dreht an dieser Schraube nur ein wenig. Die Wahl zwischen einem Markt mit guter Quote und einem mit schlechter dreht deutlich mehr. Und wer die Wettarten kennt, kennt den Hebel längst: Eine Kombination mit fünf Voraussagen multipliziert die Quoten und damit auch die eingebaute Marge fünf Mal.
Die Veranstalter mit Schweizer Bewilligung: ein Vergleich
Der Vergleich beginnt mit einer Einordnung, die manchem das Blättern erspart. Wer in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, hat genau einen Anbieter mit Bewilligung: Swisslos mit Sporttip. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, hat genau einen anderen: die Loterie Romande mit Jouez Sport. Auswahl entsteht daraus nicht, ausser für Personen mit Wohnsitzwechsel.
Verglichen werden kann trotzdem, und zwar auf einem Niveau, das über die Preisfrage hinausgeht. Der Bewilligungsstatus ist bei beiden derselbe, die Zahl der Verkaufsstellen unterscheidet sich erheblich, und die Bedingungen, die den Alltag bestimmen, sind Hausbedingungen und keine Gesetzesbestimmungen.
| Marke | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) | Veranstalterin oder berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| AmunRa | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| HighFlyBet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| Rollbit | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| FortuneJack | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| DirectionBet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| Playzilla | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| Betovo | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| Boomerang Bet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
Der erste Gedanke beim Anblick dieser Tabelle ist die Asymmetrie. Zwei Bewilligungen, achtmal derselbe Befund. Nun ist eine Tabelle, in der eine Spalte abstürzt, keine gute Vergleichstabelle — also lohnt es, zu überlegen, was die acht Marken voneinander unterscheidet. Auf der Ebene, die eine Bewilligung betrifft, unterscheiden sie sich nicht. Auf der Ebene, die eine Bewilligung nicht betrifft, unterscheiden sie sich sehr, und genau dort setzt der folgende Abschnitt an.
Die acht ausländischen Marken werden hier aus einem einzigen Grund besprochen: Schweizer Spielende begegnen ihnen, und ein Anbieter, den man nicht benennen darf, lässt sich auch nicht einordnen. Eine Bewertung, die mit dem Satz endet, dass eine Schweizer Bewilligung fehlt, ist an dieser Stelle vollständig — sie ist nur nicht die ganze Bewertung. Die Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist in der Schweiz übrigens ein Vergehen. Beschreiben und bewerten ist das eine, empfehlen das andere, und die Grenze verläuft in diesem Text sauber.
Swisslos Sporttip: das Haus für die Deutschschweiz, den Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst zwanzig Kantone und das Fürstentum Liechtenstein: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin. Das ist die grösste zusammenhängende Abdeckung, die es in der Schweiz gibt, und wer dort wohnt, hat effektiv keine Wahl zwischen zwei Anbietern.
Der Preis der Grösse zeigt sich beim Einsatz. Eine Einzel- oder Kombinationswette beginnt bei CHF 1 und endet bei CHF 1’000; eine Systemwette darf bis CHF 10’000 gehen. Wer an einem Spieltag grosse Beträge bewegen will, stösst hier an eine Wand, die keine Aufsichtsbehörde ihm gesetzt hat, sondern der Veranstalter in seinen Bedingungen — und die er ohne Angabe von Gründen ändern darf. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen; sie wird nicht gekürzt, sie existiert nicht.
Was Sporttip an Funktionen mitbringt, ist mehr, als der Name «Sporttip» vermuten lässt. Cash-out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online und ausschliesslich als vollständiges Cash-out. Ein Kombiboost gilt online in Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote, belohnt mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quoten- und Profitboosts gelten online für Prematch-Einzelwetten beziehungsweise für ein definiertes Ereignis, sind pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-out.
Auf der Spielerschutzseite ist Sporttip auffallend ausführlich. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage kommt dazu. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf, und die unbefristete Sperre wird in einem schweizerischen Register eingetragen, das auch für Casinos und im Fürstentum Liechtenstein greift.
Das ist eine ausführliche Verliererregelung, und das ist keine Kritik — es ist die Stelle, an der ein Anbieter am ehrlichsten über sich selbst spricht. Die nützlichste Funktion im gesamten Sporttip-Angebot ist die sofort wirksame Senkung der Verlustlimite. Wer sie einmal benutzt hat, versteht, warum die Erhöhung drei Tage wartet.
Der Verdict: Der Abstand zwischen dem, was hier möglich ist, und dem, was anderswo beworben wird, liegt bei der Einsatzgrenze von CHF 1’000 pro Einzelwette, und genau dort entscheidet sich, für wen Sporttip das richtige Haus ist. Nicht für den, der viel bewegen will, sondern für den, der ein vollständig reguliertes Konto in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein sucht und mit dem Gedanken lebt, dass die Obergrenze ihn selbst dann bremst, wenn er sie nie erreicht.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz und ihre 2’350 Verkaufsstellen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Organisatorisch ist sie in Lausanne verankert, an der Avenue de Provence 14, und zählt 221 Mitarbeitende. Ihre Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa.
Zahlenmässig bemerkenswert ist die Verkaufsstellenstruktur: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Bei sechs Kantonen, einem frankophonen Sprachraum, der einen Bruchteil der Fläche der Deutschschweiz ausmacht, ist das ein dichtes Netz. Für das Onlineangebot ist diese Zahl nicht unmittelbar relevant, aber sie sagt etwas über das Haus: Die Loterie Romande ist stark verankert in der Fläche, und ihre Produkte sind dort präsent, wo Menschen ihren Alltag verbringen.
Für einen Vergleich mit Sporttip fehlt an dieser Stelle eines: die eigenen Bedingungen von Jouez Sport. Verlustlimiten, Einsatzgrenzen und Auszahlungswege sind Hausbedingungen und keine Gesetzesbestimmungen — das Gesetz verlangt, dass es Limiten gibt, aber nicht, wie hoch sie liegen. Wer im Kanton Waadt wohnt und wissen will, wo seine Obergrenze liegt, liest die Teilnahmebedingungen von Jouez Sport und nicht diese Seite. Was sich sagen lässt, ist die Struktur: Auch hier ist der Zugang an den Wohnsitz gebunden, auch hier gilt ein Konto pro Person mit geprüfter Identität, und auch hier wirkt eine Senkung der Limite sofort, während die Erhöhung auf sich warten lässt.
Der Verdict: Für einen Wettenden in der Westschweiz ist Jouez Sport kein Angebot unter mehreren, sondern das Angebot — der Vergleich mit Sporttip ist für ihn ein Vergleich mit einem Haus, zu dem er ohnehin keinen Zugang hat. Wer die Wahl hat, wählt den Kanton nicht, und wer keine hat, vergleicht nicht. Das Netz von 2’350 Verkaufsstellen ist ein Argument für das Haus und keines für sein Onlineangebot.
AmunRa: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und eine allfällige ausländische Lizenz hat nach dem Geldspielgesetz hier keine Wirkung. AmunRa gehört nicht dazu, und über eine Lizenz dieses Anbieters ist auf der Schweizer Seite nichts feststellbar.
Damit fehlen die drei Dinge, die den Unterschied machen: Es gibt keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit und keine rechtliche Wirkung einer ausländischen Bewilligung in diesem Land. Die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS gesperrt werden.
Der Verdict: Ein Name, der in einem Vergleich von zehn Anbietern eine Zeile füllt und in einem Vergleich von Schweizer Bewilligungen eine Null ist — wer ihn liest, weiss danach genau so viel wie vorher, und das ist bei einem Markenauftritt mit werbewirksamem Namen die eigentliche Feststellung.
HighFlyBet: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet führt keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter ist kein bewilligter Veranstalter nach dem interkantonalen Recht.
Ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Anbindung an das Sperrregister, es fehlt die Schweizer Anlaufstelle bei Streit, und die Domains können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und per DNS gesperrt werden. Wer hier spielt, spielt nach Hausregeln, und im Streitfall steht eine Hausregel gegen ein Haus.
Der Verdict: Der Name verspricht Flughöhe, und die Substanz in Schweizer Fragen ist dieselbe wie bei jedem Anbieter dieser Gruppe — nichts, was vor einem Schweizer Gericht tragen würde.
Rollbit: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
Rollbit führt keine Schweizer Bewilligung. Rollbit ist kein bewilligter Veranstalter nach dem interkantonalen Recht.
Was fehlt, ist dasselbe Paket: keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Anlaufstelle, und die Möglichkeit, dass die Domains über die Sperrliste der Aufsicht gegenüber Schweizer Telekom-Anbietern gesperrt werden.
Der Verdict: Der Name klingt nach einer Krypto-Marke, und wer dort aus dem Grund landet, den dieser Abschnitt nicht weiterträgt, sollte wissen, dass eine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen im bewilligten Schweizer Angebot die Regel ist und hier nicht.
FortuneJack: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack führt keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter gehört nicht zu den zwei Veranstaltern, die das interkantonale Recht zulässt.
Es fehlen die Anbindung an das Sperrregister, die Schweizer Anlaufstelle bei Streit und jede rechtliche Wirkung einer ausländischen Bewilligung in diesem Land. Die Gespa führt die Domains auf ihrer Sperrliste, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren.
Der Verdict: Ein Name mit Casino-Anmutung, der in Schweizer Belangen nicht über das hinausgeht, was ein englischsprachiges Impressum hergibt.
DirectionBet: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet führt keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter zählt nicht zu den zwei Veranstaltern des interkantonalen Rechts.
Ohne Schweizer Bewilligung fehlen der Anschluss an das Sperrregister, eine Schweizer Stelle für Streitigkeiten und jede hiesige Wirkung einer ausländischen Lizenz. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS gesperrt werden.
Der Verdict: Der Name legt eine Richtung nahe, und die Richtung ist in Schweizer Fragen der Ausgang — ein Angebot, das hier nicht angeboten werden darf, ist kein Angebot mit einer anderen Meinung, sondern eines ohne Zulassung.
Playzilla: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla führt keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter gehört nicht zu den zwei Veranstaltern, die das interkantonale Recht vorsieht.
Damit entfallen die Anbindung an das Sperrregister, die Schweizer Anlaufstelle und die rechtliche Wirkung einer ausländischen Bewilligung hierzulande. Die Domains können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS gesperrt werden.
Der Verdict: Der Name klingt nach Unterhaltung, und Schweizer Sportwetten sind keine Unterhaltungskategorie, sondern ein bewilligtes Grossspiel mit einem Veranstalterkreis von zwei.
Betovo: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
Betovo führt keine Schweizer Bewilligung. Betovo zählt nicht zu den zwei Veranstaltern des interkantonalen Rechts.
Es fehlen die Verbindung zum Sperrregister, die Schweizer Anlaufstelle bei Streit und jede Wirkung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz. Die Domains können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und per DNS gesperrt werden.
Der Verdict: Ein Name ohne Schweizer Bewilligung bleibt ein Name ohne Schweizer Bewilligung — die Frage ist nicht, ob der Anbieter seriös wirkt, sondern ob es für einen Schweizer Wettenden eine Instanz gibt, die das prüfen dürfte.
Boomerang Bet: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter zählt nicht zu den zwei Veranstaltern, die das interkantonale Recht zulässt.
Ohne Schweizer Bewilligung fehlen der Anschluss an das Sperrregister, die Schweizer Anlaufstelle und die hiesige Wirkung einer ausländischen Lizenz.
Der Verdict: Der Name kommt zurück — der Anbieter nicht, wenn die Domain auf der Sperrliste steht, und die Liste wächst, seit sie am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht wurde.
Sperrliste und Domain-Hopping: warum ein Block kein Ende ist
Die Sperrliste der Aufsicht ist kein Verzeichnis der verbotenen Anbieter — sie ist eine Liste von Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Das ist ein technischer Vorgang und kein Urteil, und der Unterschied erklärt, warum die Liste so lang ist: Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, nachdem sie am 3. September 2019 erstmals publiziert worden war.
Der Grund liegt im Domain-Hopping. Ein gesperrter Anbieter wechselt die Adresse, und die Sperre folgt der Adresse, nicht dem Unternehmen. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt. Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen auf der Liste stehen, und ein Anbieter, der heute auf der Liste steht, kann morgen unter anderer Adresse antworten.
Für den Wettenden heisst das zweierlei. Erstens: Der Blick auf die Sperrliste ist eine Momentaufnahme und kein Zertifikat. Zweitens: Ein Anbieter, dessen Domain gewechselt ist, hat damit nicht seine Bewilligungslage geändert. Nur: Die Liste ist die falsche Referenz für die Frage, welcher Anbieter eine Bewilligung hat. Die Antwort auf diese Frage steht im Geldspielgesetz und in der Zahl der Veranstalter, und die ist zwei.
Steuern: was ein Schweizer Gewinn kostet und was ein ausländischer
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn von der Einkommenssteuer befreit und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich davon, weshalb hier «je nach Kanton» die einzig richtige Angabe ist: Eine einzelne kantonale Zahl wäre falsch, sobald der Leser sie in einem anderen Kanton anwendet.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit darunter. Er zahlt damit weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
Bei ausländischen Anbietern ist die Steuerlage eine andere, und hier wird der Schutzverzicht zum Geldbetrag. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie erfassen: Die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn von ein paar Hundert Franken ist dort keine steuerfreie Kleinigkeit.
Diese Angaben sind allgemeine Informationen und keine Steuerberatung. Wer die eigene Situation kennen will, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Welche Wahl bleibt — und für wen
Am Anfang stand die kurze Antwort: zwei Veranstalter, Swisslos und die Loterie Romande. Sie ist am Ende der Seite dieselbe, aber sie steht jetzt in einem Zusammenhang.
Für einen Wettenden in der Deutschschweiz, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein heisst die Wahl «Sporttip oder gar kein bewilligtes Angebot», und der Wortlaut ist nicht dramatischer als die Sache. Für einen Wettenden in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura heisst sie «Jouez Sport» aus demselben Grund. Wer umzieht, wechselt die Seite und nicht den Anbieter, weil es die andere nicht gibt.
Die Alternative, über die acht Namen aus dem hinteren Teil der Rangliste, ist keine Wahl zwischen zwei bewilligten Häusern, sondern eine Entscheidung über den Verzicht. Verzichtet wird auf die Anbindung an das Sperrregister, auf die Schweizer Anlaufstelle bei Streit und auf jede hiesige Wirkung einer ausländischen Bewilligung. Dazu kommt die Steuerpraxis, die ausländische Grossspielgewinne nach kantonalem Recht vollständig erfassen kann. Was man dafür bekommt, sind Sportarten und Märkte, die auf der Gespa-Liste nicht stehen, und Einsatzgrenzen, die man selbst verhandelt — was immer das heissen mag, wenn die Gegenpartei nicht der Schweizer Aufsicht untersteht.
Zwei Dinge sind bei dieser Abwägung zu bedenken. Erstens sind die Sporttip-Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette ein realer Nachteil für den, der grösser spielt; sie sind Hausbedingungen und keine Gesetzesbestimmungen. Zweitens sind die 47.5 % der Testkäufe, bei denen an Verkaufsstellen an Minderjährige verkauft wurde, ein realer Nachteil für den, der die Vorstellung hat, Schweizer Regulierung sei lückenlos — online ist die Identität geprüft, an der Kasse ist sie es nicht immer. Wer die Schweizer Bewilligung wählt, wählt einen engmaschigen Schutz und keine lückenlose Kontrolle.
Und die Rechnung aus der Mitte der Seite bleibt: CHF 1’000 monatlicher Umsatz in einem zweiseitigen Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 kostet im statistischen Mittel rund CHF 53, in einem Bereich von etwa 30 bis 80 Franken je nach Markt. Diese Zahl gilt für jeden Anbieter und jedes Land, weil die Marge in der Quote steckt und nicht im Sitz des Veranstalters. Wer die günstigste Variante sucht, sucht sie im Preises des Marktes und nicht in der Bewilligungsfrage. In der Schweiz sind das zwei Häuser. Mehr gibt es nicht.
Häufige Fragen
Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?
Erlaubt sind ausschliesslich Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Jede andere Marke, die Schweizer Spielenden angeboten wird, hat keine Schweizer Bewilligung.
Wie viele bewilligte Anbieter gibt es, und für welche Kantone gelten sie?
Zwei. Sporttip gilt im Swisslos-Vertragsgebiet aus zwanzig Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein — Aargau bis Zürich sowie Tessin. Jouez Sport gilt in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.
Woran erkennt man eine Schweizer Bewilligung?
An zwei Dingen: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, und ein Veranstalterkreis, der gesetzlich auf zwei begrenzt ist. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat nach dem Geldspielgesetz in der Schweiz keine Wirkung. Die Aufsichtsbehörde veröffentlicht nur die Sperrliste, keine Liste weiterer Bewilligungen.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Anbieter?
Sie ist eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Erstmals am 3. September 2019 publiziert, umfasste sie Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt, weshalb die Liste nie ein geschlossenes Bild ergibt.
Was sagt eine Quote über die Marge des Anbieters aus?
Aus den Quoten aller Ausgänge eines Marktes lässt sich ablesen, wie viel das Haus einbehält. Bei Quoten von 1.90 für jeden der zwei Ausgänge liegt der Auszahlungsanteil bei rund 94.7 Prozent, die Marge also knapp über 5 Prozent. Eine Kombination multipliziert diese Marge mit jeder zusätzlichen Voraussage.
Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn von der Einkommenssteuer befreit — ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 beim Bund, je nach Kanton unterschiedlich. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Ein typischer Wettender bleibt weit darunter.
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