Sportwetten-Apps in der Schweiz: zwei erlaubte Wege und zehn Anbieter im Vergleich

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Angaben der Gespa und der beiden Veranstalterinnen Swisslos und Loterie Romande.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einer Parkbank, daneben ein Kaffeebecher, im Hintergrund ein Spielplatz.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Wer in der Schweiz eine Wett-App sucht, stösst zuerst auf eine Zahl, die nach einem Angebot aussieht und in Wahrheit eine Obergrenze ist: zwei. Zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, nicht zwanzig, nicht zehn. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Alles andere, was auf einem Schweizer Handy als Wett-App liegt, arbeitet ohne Bewilligung aus einem anderen Land — und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Das ist der Ausgangspunkt, und er entscheidet mehr über die Wahl einer App als jede Funktionsliste: nicht welcher Bildschirm hübscher ist, sondern welche Wege der Schweizer Rahmen überhaupt offen lässt und welcher davon zu einem bestimmten Wettenden passt.

Diese Seite geht die Wahl deshalb in der Reihenfolge an, in der sie sich im Alltag stellt. Zuerst die Bewilligungen — sie sind kein Formalakt, sondern der Grund, warum es nur zwei Apps mit Schweizer Recht gibt und warum diese Apps Dinge anbieten, die eine ausländische App nicht anbieten kann. Danach der Spielerschutz, weil die Limiten in der App nicht von Gesetzes wegen auf einem bestimmten Frankenbetrag stehen, sondern von der Person, die sie setzt. Danach die Bedienung auf dem Touchscreen, wo sich App und Mobillversion unterscheiden und wo nicht. Dann die zehn Anbieter und die Frage, welcher Weg für wen taugt, einschliesslich des Weges, den die Schweizer Bewilligung nicht kennt. Und am Ende die Grundlagen, die in jeder dieser Diskussionen als Erstes gesucht und am seltensten erklärt werden: Bonus, Konto, Auszahlung.

Ein Punkt vorweg, damit niemand ihn später als Kleingedrucktes entdeckt. Wer Sportwetten veranstaltet, ohne die Bewilligung zu haben, macht sich strafbar — für den Veranstalter geht es um bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb um bis zu fünf Jahre. Der wettende Mensch wird nicht bestraft. Er zahlt trotzdem: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schweizer Rechtsschutz existiert auf diesem Weg nicht.

Bewilligung oder nicht: warum die Auswahl in der Schweiz so kurz ist

Das Geldspielgesetz behandelt Online-Sportwetten als Grossspiel. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, nicht die ESBK — die beaufsichtigt nur Casinos. Wer Wetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel. Und der entscheidende Satz in der Sache steht in Artikel 4: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Sie ist keine Eintrittskarte in andere Märkte, und sie lässt sich nicht von aussen hereinreichen.

Eine breite Steintreppe führt zu einem Gebäude mit Säulen, die Morgensonne scheint, niemand ist zu sehen.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das heisst: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert keine Positivliste von Wettanbietern — sie führt die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blocken. Diese Liste wächst: Sie erschien erstmals am 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 als auf der Liste stehend genannt wird.

Zwei Veranstalterinnen, zwei Gebiete

Swisslos, genauer die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Erreichbar ist Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für die App-Wahl folgt daraus etwas, das in keinem Bewertungsportal steht und das die Auswahl härter einschränkt als jede Funktionsprüfung: Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung. Wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Die Auswahl an bewilligten Apps ist nicht zwei pro Person, sondern eine. Von den zwei legalen Wegen bleibt jedem Wettenden genau einer — es sei denn, es geht um den Wechsel des Wohnkantons, und das ist keine Produktentscheidung. Wer in einem Portal zwei Schweizer Apps nebeneinander verglichen sieht, liest einen Vergleich, den er für sich selbst nicht nachvollziehen kann.

Was im bewilligten Angebot fehlt, und warum

Die Bewilligung erlaubt nicht ein beliebiges Wettprogramm, sie erlaubt ein aufgezähltes. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; die Fassung vom 10.09.2026 ist die aktuelle. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte erscheinen in der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig — Esports sind damit schlicht nicht Teil des Schweizer Angebots. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind gesperrt. Und überhaupt: Nur Sportereignisse dürfen Gegenstand einer Wette sein. Wer auf Wetter, Politik oder eine Fernsehshow setzen will, findet in der Schweiz keinen bewilligten Markt dafür.

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt — es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, keine gesetzlich verbürgte Möglichkeit.

Wer aus einem Land mit einem grossen Buchmachermarkt kommt, liest diese Liste als Verlust. Sie ist einer, und es wäre unehrlich, das zu beschönigen. Ein Angebot auf zwei Veranstalter mit einer geschlossenen Sportartenliste ist weniger Auswahl, als eine App aus Curaçao bietet. Nur ist die Vergleichsgrösse falsch, wenn man nur die Zeilen zählt. Dieselbe Bewilligung ist der Grund, warum die Auszahlung nur auf ein Konto geht, das auf den eigenen Namen lautet, warum es keine Kreditvergabe an Spielende gibt, warum der Nettogewinn in die Kantone und an die Stiftung Sportförderung Schweiz fliesst — Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Sportförderung; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Spielerschutz in der App: die Limite setzt, wer sie braucht

Die Verlustlimite ist in der Schweiz kein staatlicher Betrag, den eine Aufsicht vorgibt. Es gibt keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Die Veranstalterin muss von ihren Teilnehmenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Den Betrag bestimmt der Mensch am Bildschirm.

Was Sporttip vor der ersten Wette verlangt

Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, die niemand verlangt und die trotzdem die wirksamste Zeile im ganzen Formular ist.

Der Unterschied zwischen 24 und 72 Stunden ist keine Formalie. Das Gesetz verlangt, dass ein Veranstalter eine Erhöhung nach 24 Stunden zulässt; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage sind der Abstand zwischen einem Impuls und einem Klick, und wer schon einmal nach einer verlorenen Kombiwette am Samstagabend das Konto aufgeladen hat, weiss, dass dieser Abstand kein Nachteil ist. Er ist der halbe Zweck der Übung.

Die Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Freiwillig kann eine solche Sperre nach Artikel 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Was das für die Wahl der App bedeutet, ist der selten ausgesprochene Kern der Sache: Dieses Register greift nur innerhalb des bewilligten Systems. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist daran nicht angeschlossen. Wer sich also in der App sperrt und am selben Abend bei einer ausländischen Adresse weiterspielt, für den hat die Sperre nichts getan — ausser die eine Tür geschlossen. Genau deshalb ist die Frage nach der Bewilligung am Anfang dieser Seite und nicht in einer Fussnote.

Wo die Kontrolle in der Praxis endet

Die Sperre in einem Register funktioniert im Online-Konto. An der Verkaufsstelle funktioniert sie so gut wie die Person hinter dem Tresen. Die Gespa hat 2025 Testkäufe gemacht und in 200 Fällen an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schweizer Spielerschutz als lückenlos verkauft, verkauft eine Zahl, die es nicht gibt. Im Konto mit verifizierter Identität ist der Schutz präzise. Am Schalter ist er eine Frage der Aufmerksamkeit.

Und das Konto selbst ist strenger als in den meisten Märkten. Ein Konto pro Person, ausgelesen aus dem hochgeladenen Ausweis, geprüft gegen Adressdatenbanken. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht.

Wie sich eine Wett-App unterwegs bedienen lässt

Wer eine Wett-App bewertet, prüft meistens zuerst, ob es sie gibt. Die zweite Frage ist die bessere: Was nimmt sie einem ab, wenn man sie in einer Schlange, im Zug oder auf einem Platz in der Halbzeitpause öffnet.

App oder Mobillversion

Sporttip-Wetten lassen sich online am Rechner oder in der Sporttip-App für iOS und Android abgeben. Das ist die eine Hälfte. Die andere: In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist eine Funktion, die es bei einem reinen Online-Buchmacher nicht gibt, und sie ist praktisch, wenn ein Wettschein sowieso gedruckt werden soll oder wenn die Kasse nicht über das Online-Konto laufen soll. Beide Wege schreiben dieselbe Wette fort, statt zwei Konten zu verwalten.

Ein Detail, das bei Live-Wetten über den Touchscreen wichtiger ist, als es aussieht: Bei Sporttip gilt die Live-Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Es gibt also keinen Live-Stream als Voraussetzung für den Live-Markt. Wer eine App nach Übertragungen auswählt, wählt nach einer Sache, die für die Wette selbst nichts tut.

Limiten, die schon im Betrieb greifen

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Sätze sind Bedingungen des Veranstalters, keine gesetzlichen Grenzen.

Was das für grosse Einsätze bedeutet, ist der Punkt, an dem die Schweizer App an eine Wand stösst. Wer CHF 5’000 auf eine Einzelwette setzen will, bekommt sie nicht platziert. Nicht weil das Konto zu klein ist, sondern weil die Limite existiert. Wer sein Wettergebnis in einer anderen Grössenordnung denkt, merkt das erst, wenn er den Betrag eintippt — und dann ist es der falsche Moment. Die Systemwette mit CHF 10’000 ist die einzige Tür für grössere Beträge, und sie ist eine andere Wette mit anderem Risikoprofil, kein grösserer Schein für dieselbe Voraussage.

Zwei Auszahlungswege, die man im Voraus kennt

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Wer unterwegs spielt, hat den Betrag unter CHF 1’000 meist sofort wieder im Spielguthaben — was bequem ist und genau deshalb vor jedem Cash-Out eine Sekunde wert. Ein ertippter Gewinn ist noch kein Geld auf dem Konto.

Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei Wege, acht ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden zehn Anbieter werden nach denselben Kriterien betrachtet: Bewilligung, Zugang, Funktionen und die Frage, welchem Wettenden der jeweilige Weg etwas bringt. Zwei haben eine Schweizer Bewilligung, acht nicht. Die beiden Gruppen werden nicht vermischt. Eine ausländische App ist hier nie «legal» und nie «sicher» im Schweizer Sinn; sie ist ein Angebot ohne Schweizer Rechtsschutz, und das steht in jeder Zeile, in der es steht.

Zwei Dinge gelten für die zweite Gruppe durchweg und werden nicht bei jedem Eintrag wiederholt. Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, die Domains können auf die Gespa-Sperrliste kommen und über DNS blockiert werden, das Domain-Hopping ist innert Stunden möglich, und es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg.

panorami

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja — Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
Sportaza Nein — ohne Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung im Schweizer Sinn; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung
Bruce Bet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung im Schweizer Sinn; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung
Coolzino Nein — ohne Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung im Schweizer Sinn; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung
WirWetten Nein — ohne Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung im Schweizer Sinn; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung
20Bet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung im Schweizer Sinn; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung
BetFury Nein — ohne Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung im Schweizer Sinn; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung
HornetBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung im Schweizer Sinn; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung
N1 Bet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung im Schweizer Sinn; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung

Was die Tabelle zeigt und was sie nicht zeigt: Sie zeigt, dass die zweite Gruppe in der Schweiz nicht durch eine Bewilligung existiert, sondern durch die Abwesenheit einer. Sie zeigt nicht, wie diese Apps sich bedienen lassen, wie schnell sie auszahlen oder welche Märkte sie führen. Solche Angaben liessen sich aus der Schweiz heraus nicht belastbar prüfen, und was sich nicht prüfen lässt, steht hier nicht. Ebenso wenig steht in der Tabelle, ob eine dieser Adressen in einer Woche noch erreichbar ist — Blockierungen und Domain-Wechsel gehören zum Betriebsmodell.

1. Swisslos Sporttip — die Vollversion des Schweizer Systems

Sporttip ist die Sportwettenmarke von Swisslos und die einzige bewilligte App für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt, hat mit Sporttip keinen Vergleich, sondern den Zugang.

Die Bewilligungslage ist hier am stärksten: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa, eine der beiden Veranstalterinnen, welche die interkantonale Regelung zulässt. Der Preis dieses Status ist die Geschlossenheit. Zugang nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person, Daten aus dem hochgeladenen Ausweis gezogen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer im Ausland wohnt und in der Deutschschweiz arbeitet, kommt nicht hinein. Das trifft mehr Leute, als man denkt, und es trifft sie erst bei der Anmeldung.

Im Funktionsumfang ist Sporttip breiter, als das Etikett «Lotterie-Schwester» vermuten lässt. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht — der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out als Rettungsleine versteht, versteht ihn falsch. Er ist ein Preis für das frühere Aufhören, und dieser Preis ist nie null.

Dazu kommen zwei Boost-Mechaniken mit klaren Klemmen. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Kombination ist der Punkt, an dem die Rechnung kippt: Wer den Boost nimmt und dann vorzeitig aussteigt, verliert beides — den Boost und den besseren Auszahlungsbetrag.

Für die Geldseite sind drei Sätze entscheidend. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Fristen und Sonderregeln runden das Bild ab, und sie sind strenger als bei den meisten Auslandsanbietern. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Urteil: Für Wettende in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein ist Sporttip nicht die Wahl, sondern die Prämisse — und der stärkste Teil daran ist nicht die App, sondern der 72-Stunden-Abstand bis zur Limiten-Erhöhung, der einem unangenehmen Samstagabend standhält.

2. Loterie Romande Jouez Sport — dieselbe Bewilligung, anderes Einzugsgebiet

Jouez Sport ist die Sportwettenmarke der Loterie Romande und der einzige bewilligte Zugang für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligungslage entspricht der von Sporttip: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa.

Die Organisation dahinter ist eine andere Grössenordnung. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — das ist ein Netz, das über die Westschweiz dichter gewebt ist, als es jede Online-Plattform allein aufbauen könnte. Wer im Wallis oder im Jura in einer Kleingemeinde wohnt, findet die nächste Annahmestelle näher als den nächsten Bankomaten. Für die App bedeutet das: Der Online-Kanal steht nicht allein, sondern neben einem Vertrieb, der über Jahrzehnte gewachsen ist.

Für alle, die ausserhalb der sechs Kantone wohnen, ist Jouez Sport keine Vergleichsoption, sondern eine verschlossene Tür — und das ist der wichtigste Satz, den eine Seite über diesen Anbieter schreiben kann. Innerhalb der Westschweiz gilt derselbe Mechanismus wie bei Sporttip: 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet, eine Registrierung pro Person, keine bestehende Spielsperre, Identitätsprüfung über den Ausweis. Die beiden bewilligten Wege unterscheiden sich nicht in der Strenge, sondern in der Landkarte. Grenzgänger aus Genf nach Frankreich bleiben draussen, wer in Freiburg wohnt und in Bern arbeitet, drinnen.

Urteil: Die Westschweizer Antwort auf die Frage nach der App ist keine Wahl zwischen Anbietern, sondern der Hinweis auf das Vertragsgebiet — und die 221 Mitarbeitenden samt 2’350 Verkaufsstellen sind der Teil dieser Marke, den eine ausländische Wett-App nicht kopieren kann.

3. Sportaza — ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat nach Artikel 4 BGS hier keine Wirkung. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Kraft. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste kommen und damit über DNS blockiert werden.

Wer trotzdem dort spielt, spielt in einem System, dessen Regeln nicht die Schweizer sind. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist kein Nebensatz für einen Anbieter, der mit steuerfreien Gewinnen wirbt.

Urteil: Der bewilligte Schweizer Weg regelt, was ein Wettender darf und wo er sich beschweren kann; bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung fehlt beides, und was hier entschieden wird, entscheidet über den Zugang zu Einsätzen und Gewinnen, wenn ein Verfahren läuft — im Zweifel ohne den Wettenden am Tisch.

4. Bruce Bet — ohne Schweizer Bewilligung

Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Für den Anbieter gelten daher die allgemeinen Einschränkungen für ausländische Wettangebote ohne Schweizer Konzession: Es gibt keinen Schweizer Veranstalterstatus, keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Anschluss an das Sperrregister und die Gefahr einer DNS-Blockierung über die Sperrliste der Gespa besteht. Zudem entfaltet eine ausländische Bewilligung nach Artikel 4 BGS hier keine rechtliche Wirkung. Das Verkaufsförderungsargument dieser Kategorie ist regelmässig die breitere Produktpalette. Bezahlt wird sie mit der Abwesenheit jeder Schweizer Aufsicht über Einsätze und Auszahlungen.

Für Spielende mit Wohnsitz in einem Kanton des Swisslos- oder Loterie-Romande-Gebiets existiert parallel der bewilligte Weg mit verifizierter Identität und selbst gesetzten Limiten. Wer beide Wege nebeneinander nutzt, hat zwei Konten, aber nur einen, bei dem er im Streitfall eine Schweizer Stelle anrufen kann.

Urteil: Die App eines Anbieters ohne Schweizer Bewilligung taugt genau dann als Ergänzung, wenn der bewilligte Weg an einer harten Grenze scheitert — etwa der Limite von CHF 1’000 auf eine Einzelwette bei Sporttip — und der Wettende bereit ist, dafür jede Schweizer Absicherung abzugeben.

5. Coolzino — ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung bleibt nach Artikel 4 BGS ohne Wirkung, ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenso wenig, und die Domain kann über die Sperrliste der Gespa blockiert werden. Blockierte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt — der Weg zum Angebot bleibt offen, die Verlässlichkeit der Adresse nicht.

Das ist der Aspekt, den eine Bewertung nach Funktionsumfang systematisch verfehlt. Bei einem bewilligten Anbieter kann sich der Zugang ändern, aber nicht die Zuständigkeit. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung kann sich beides ändern, und der Adresswechsel ist das sichtbare Zeichen davon.

Urteil: Weniger eine Alternative zur Schweizer App als eine zweite Adresse für dieselbe Neugier — und die Sperrliste macht sichtbar, wie wenig eine solche Adresse im Zweifel wert ist.

6. WirWetten — ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten operiert ohne Schweizer Bewilligung. Das bedeutet, dass der Anbieter nicht unter der Aufsicht der Gespa steht und somit keinen Anschluss an das nationale Sperrregister hat. Im Konfliktfall existiert kein Schweizer Rechtsweg. Zudem besteht das Risiko, dass die Domain über die Sperrliste der Gespa für Schweizer Nutzer blockiert wird. Eine steuerliche Besonderheit kommt hinzu: Gewinne aus solchen Quellen können nach der Praxis einiger Kantone als vollumfänglich steuerbares Einkommen gelten, was bei bewilligten Schweizer Angeboten in dieser Form nicht zutrifft.

Der Vergleich mit dem bewilligten Weg ist für dieses Publikum der entscheidende. Ein Deutschschweizer Wettender mit Swisslos-Konto bekommt Sporttip mit verifiziertem Konto, selbst gesetzten Limiten und zwei freien Auszahlungen pro Jahr; dieselbe Person bekommt bei einem Anbieter ohne Bewilligung einen anderen Katalog, aber keine dieser Absicherungen.

Urteil: Ein deutschsprachiges Auftreten macht eine App nicht zu einem Schweizer Anbieter — und wer den bewilligten Weg schon hat, tauscht hier vor allem Aufsicht gegen Auswahl.

7. 20Bet — ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten hierzulande anbieten dürfen, fehlt diesem Anbieter die rechtliche Grundlage. Es gibt keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keinen Rechtsweg im Land und die Gefahr, dass die Webseite über die Sperrliste der Gespa blockiert wird, besteht jederzeit. Dass die Domain heute erreichbar und morgen blockiert ist, gehört zum Betriebsmodell solcher Adressen und ist keine Frage der App-Qualität.

Für die Auswahlentscheidung bleibt der Nutzen dieser Kategorie eng umrissen. Sie deckt Märkte ab, die das Schweizer Programm nicht führt — etwa Corner- oder Kartenmärkte, die in der Gespa-Liste nicht erscheinen, oder Ereignisse, die in der Schweiz gar nicht Gegenstand einer Wette sein dürfen. Wer genau diese Spezialmärkte braucht, findet bei Swisslos und der Loterie Romande keinen Ersatz. Wer sie nicht braucht, tauscht ohne Gegenwert.

Urteil: Der Spezialmarkt ist das einzige Argument, das hier trägt — und wer nur Fussball-Einzelwetten spielt, hat dafür in der Schweizer App alles, was er braucht, mit einer Absicherung, die eine Bewilligung nicht gibt.

8. BetFury — ohne Schweizer Bewilligung

BetFury besitzt keine Schweizer Zulassung. Für Schweizer Wettende bedeutet das: Die Tätigkeit des Anbieters ist hier nicht bewilligt, es besteht kein Zugriff auf die Instrumente des Spielerschutzes wie das Sperrregister, und es existiert keinerlei Möglichkeit, im Streitfall in der Schweiz vorzugehen. Die Webseite kann jederzeit von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und für Schweizer Nutzer DNS-blockiert werden.

Der Unterschied, der für einen Wettenden mit begrenztem Budget zählt, liegt innerhalb des bewilligten Systems und nicht bei diesem Anbieter. Bei Swisslos sind 30 Prozent Vorsicht als Einzahlungsobergrenzen hinterlegt und nirgendwo entscheidbar. Der Mindestbetrag für Spielguthaben liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Das ist eine sehr weite Obergrenze und eine ungewöhnlich niedrige Untergrenze. Der bewilligte Weg ist damit für kleine Beträge gut zugänglich und lässt gleichzeitig grosse Beträge bis zu einer klaren Grenze zu — die Auswahl beim Einstieg ist nicht der Engpass.

Urteil: Für den Einstieg mit CHF 20 ist ein Anbieter ohne Bewilligung kein Ersatz für die Schweizer App, sondern ein Umweg — die Schwelle zum bewilligten Weg liegt tiefer als jede Werbeprämie einen Unterschied macht.

9. HornetBet — ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlt dem Angebot die Grundlage, die für bewilligte Schweizer Anbieter zwingend ist. Wer diesen Weg wählt, verzichtet auf den Schweizer Rechtsweg sowie auf den Schutz durch das Sperrregister. Zudem unterliegen die Seiten der Gefahr einer DNS-Blockierung durch die Gespa. Ein wesentlicher Unterschied zu Schweizer Plattformen zeigt sich bei den Zahlungen: In der Schweiz werden Gewinne nur auf Konten des Kontoinhabers ausgezahlt, während hier oft alternative, für Schweizer Kontrollmechanismen nicht nachvollziehbare Zahlungswege genutzt werden. Wer diese nutzt, begibt sich vollständig ausserhalb des regulierten Systems.

Wer aus einem Kanton der Westschweiz kommt, hat übrigens eine parallele Struktur auf der Schweizer Seite: dort ist der bewilligte Zugang die Loterie Romande, nicht Swisslos. Die Logik bleibt dieselbe, nur der Name wechselt.

Urteil: Der bewilligte Weg lohnt sich geldpolitisch vor allem dort, wo er anonyme oder schnelle Krypto-Auszahlungen verspricht — und dieses Versprechen schreibt keine Schweizer Bewilligung mit, sondern ersetzt sie.

10. N1 Bet — ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Das Angebot entbehrt damit der regulatorischen Basis, die für hiesige Anbieter gilt. Es gibt keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg bei Auseinandersetzungen. Die Webseite unterliegt zudem der ständigen Gefahr einer Aufnahme in die Sperrliste der Gespa. Während ein Schweizer Anbieter durch enge regulatorische Auflagen bei Sportarten und Märkten eingeschränkt ist, bietet dieser Anbieter ein Programm, das sich dieser Kontrolle vollständig entzieht.

Der wichtigste Grund, trotzdem beim bewilligten Weg zu bleiben, ist nicht moralisch, sondern praktisch: Wer im Swisslos-System spielt, hat eine Aufsicht, die die Einhaltung der Regeln prüft — einschliesslich der Frage, wem Wetten verkauft werden. Diese Prüfung ist nicht lückenlos, wie die Testkäufe zeigen. Sie existiert, und bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert sie nicht.

Urteil: Bei identischem Produktversprechen entscheidet der Rechtsweg, und hier ist er einseitig — der Schweizer Weg ist der einzige, auf dem ein Streit über Einsätze und Gewinne in der Schweiz ausgetragen wird.

Bonus, Konto und Auszahlung: was hinter den Grundlagen steckt

Die drei Begriffe, mit denen die Suche nach einer Wett-App am häufigsten beginnt, sind auch die drei, bei denen am meisten zwischen dem Versprechen und dem Mechanismus liegt. Bonus, Konto, Auszahlung — in dieser Reihenfolge tauchen sie auf, und in dieser Reihenfolge werden sie am häufigsten falsch verstanden.

Ein Rucksack und Turnschuhe stehen an einer Haustür, daneben ein Regenschirm, durch das Glas fällt Morgenlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Was ein Bonus in der Schweiz überhaupt sein darf

Freundschaftswerbung, Gratiswetten, Freiguthaben: In der Schweiz braucht Gratisspiel und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein beworbener Bonus ist damit kein freies Geschenk, sondern eine genehmigte Marketingmassnahme mit einem definierten Rahmen.

Wer aus einem ausländischen Markt kommt, erwartet an dieser Stelle fünfzig Euro Gratisguthaben und hundert Freispiele. In der Schweiz findet er stattdessen zwei Zustimmungszahlen und einen Anbieterkatalog, der sich über Boosts statt über Einzahlungsboni definiert. Sporttip hat mit Kombiboost, Quotenboost und Profitboost drei Mechaniken, die den Gewinn erhöhen, nicht den Einsatz. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn, 100 Prozent bei fünfzehn. Der Anbieter nennt ihn «Boost». Wer die vier Voraussagen nicht zusammenbringt, bekommt null — und vier richtige Voraussagen mit Quote ab 1.50 sind keine Kleinigkeit.

Die Sperre gegen das Missverständnis steht in den Bedingungen und nicht in der Werbung: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind pro Wettendem nur einmal nutzbar; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls limitiert in Einsatz und Erhöhung. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die eine Regel, die den Boost in der Praxis am häufigsten kostet: Wer mit Boost in eine Live-Wette geht und dann vorzeitig aussteigt, hat weder den erhöhten Gewinn noch den besseren Cash-Out-Betrag.

Und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ein Betrag, der im Konto als Guthaben steht, ist damit nicht dasselbe wie ein Betrag, der überwiesen werden kann — eine Unterscheidung, die erst beim Auszahlungsversuch sichtbar wird.

Konto und Alter: die Voraussetzungen im Detail

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Für die Westschweizer App gilt derselbe Mechanismus mit dem Gebiet der sechs Kantone; ein Online-Konto braucht nach Artikel 47 Abs. 3 VGS einen Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet der Veranstalterin.

Das ist strenger, als es klingt, und es trifft zwei Gruppen besonders. Erstens Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeiten: Sie sehen die App, aber sie kommen nicht durch die Registrierung. Zweitens Personen mit Wohnsitz in einem Drittkanton, die mehr Auswahl erwarten als die eine bewilligte App ihres Gebiets. Beide Fälle haben dieselbe Antwort: Das Einzugsgebiet folgt der Bewilligung, nicht der Sprachregion und nicht der Steueradresse.

Dazu kommt ein Punkt, den kaum jemand im Voraus liest: Ein Wettkämpfer, der an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und Verlustlimiten sind keine Empfehlung, sondern Bedingung — vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Werte für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Auszahlung, Steuer und die Frage, wohin das Geld geht

Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, jeweils auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei Sporttip gibt es dafür PostFinance Pay, das Aufladen wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Zwei freie Auszahlungen pro Jahr sind für einen regelmässigen Spieler knapp; wer jede Woche auszahlt, zahlt ab der dritten Auszahlung 3 Prozent, und der Betrag, den er überweist, ist derselbe — der Weg dorthin kostet.

Steuerlich ist die Lage für die meisten Wettenden unauffällig und für die anderen kantonal verschieden. Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, er ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer die Frage für den eigenen Fall klären will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung, weil die Antwort an der Wohnsitzgemeinde hängt.

Wie Sporttip rechnet, ist ebenfalls festgelegt: Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer eine Quote in der App sieht, sieht einen Betrag vor diesen beiden Schritten. Und der Ausgangspunkt dessen, wie viel an den Spielenden zurückfliesst, ist der Quotenschlüssel: der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Differenz zu 100 Prozent ist die Marge des Veranstalters. Über die Höhe des Quotenschlüssels finden sich in der Schweiz für die bewilligten Anbieter keine belastbaren Angaben. Diese Zahl steht nur dort in einem Vergleich, wo ein Anbieter sie selbst nennt, und niemand sollte sie von einer anderen Sportart auf eine andere übertragen. Wer die Auszahlungsquote eines konkreten Marktes beurteilen will, rechnet sie aus den angebotenen Quoten aller Ausgänge dieses Marktes selbst nach — das ist die einzige belastbare Grösse.

Voneinander abhängige Wetten und die Grenze der Kombination

Eine Regel, die in der App selten auffällt und im Streitfall viel wert ist: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Märkte desselben Spiels auf einen Schein setzt — etwa Sieg und Gesamttore —, spielt in diesem Fall nicht um einen Gewinn, sondern um die Erstattung. Und die reguläre Spielzeit ist definiert: reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine 1X2-Wette auf ein Pokalspiel geht damit über 90 Minuten plus Nachspielzeit, nicht über das Endergebnis nach Verlängerung.

Welche App welchem Wettenden passt

Die Frage «welche ist die beste» ist schwerer zu beantworten als «welche passt». Es gibt keinen Testsieger, sondern drei Profile.

Wer in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt und vor allem Fussball-Einzel- und Kombiwetten spielt, hat mit Sporttip alles, was er braucht: Live-Wetten, Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, Kombiboost ab vier Voraussagen, Mindesteinsatz CHF 1, Auszahlung innert 3 Arbeitstagen bei Gewinnen über CHF 1’000. Für dieses Profil ist die Frage nach einer anderen App praktisch erledigt.

Wer in der Westschweiz wohnt und den Weg über eine Verkaufsstelle nicht als Umweg empfindet, findet bei Jouez Sport dieselbe Bewilligung mit einem Vertriebsnetz, das für die sechs Kantone dichter ist als jeder Online-Kanal. Wer in Freiburg oder im Wallis wohnt, hat hier den einzigen bewilligten Zugang — und damit weniger eine Wahl als einen Anschluss.

Wer dagegen Marktvielfalt braucht, die das Schweizer Programm nicht führt, oder Beträge, die über die Limite von CHF 1’000 für eine Einzelwette hinausgehen, stösst im bewilligten System an eine Grenze. Die Kategorie der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die Antwort auf genau diese Grenze — bezahlt mit dem Verlust der Schweizer Aufsicht, des Sperrregisters, des Schweizer Rechtswegs und der steuerlichen Einfachheit des bewilligten Weges.

Keine dieser Antworten lautet «mehr Auswahl ist besser». Zwei Anbieter mit klaren Regeln schlagen zwanzig mit unklaren, wenn man weiss, was man spielt. Wer die Grenzen kennt, kann sich entscheiden. Wer eine App nach der Anzahl der Bonuszeilen auswählt, wählt nach der Zahl, die am wenigsten aussagt.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Apps in der Schweiz

Woran erkennt man, welche Sportwetten-App die beste ist?

An der Bewilligung zuerst, am Funktionsumfang danach. In der Schweiz ist die Vorauswahl auf zwei Anbieter begrenzt, und wer im Gebiet der einen wohnt, kann die andere nicht nutzen. Danach zählen Live-Wetten, Cash-Out, Mindest- und Höchsteinsatz sowie die Zahl der freien Auszahlungen pro Jahr.

Welche Apps dürfen in der Schweiz für Sportwetten genutzt werden?

Bewilligt sind die Apps der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt: Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von der Loterie Romande. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht. Wer eine Wette über eine App ohne Schweizer Bewilligung abgibt, nutzt ein Angebot ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Rechtsweg.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Konto, etwa bei Alter und Wohnsitz?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet der Veranstalterin, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis geprüft und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Ein Online-Konto setzt nach Artikel 47 Abs. 3 VGS einen Wohnsitz in der Schweiz voraus.

Wie wirken Verlustlimiten und Spielsperre in der App?

Vor der ersten Wette sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; unter 21 Jahren liegt die Oberlimite bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Sperre kommt in ein schweizweites Register und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein; an dieses Register ist nur das bewilligte System angeschlossen.

Gibt es in der App Live-Wetten und Cash-out?

Live-Wetten gehören zum bewilligten Programm, vor und während des Spiels, ohne dass eine Übertragung Voraussetzung wäre. Cash-Out ist keine gesetzlich geregelte Funktion, sondern eine des Veranstalters: Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur online und nur vollständig, und der Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn.

Wie wird die Auszahlung aus der App abgewickelt?

Auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung werden dem Guthaben gutgeschrieben, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»