Wettseiten vergleichen: Zwei Bewilligungen, zehn Namen und was die Quote verschweigt
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa und das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) geprüft.

Wer «Wettseiten vergleichen» in eine Suchmaske tippt, erwartet eine Tabelle mit zwanzig Zeilen und einem Sieger in der letzten Spalte. Diese Erwartung stammt aus einem Markt, den es hier nicht gibt. In der Schweiz dürfen zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, und welche zwei das sind, steht nicht in einem Werbeprospekt, sondern im Gesetz. Alles andere, was unter den zehn Namen dieses Vergleichs auftaucht, ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg.
Das ist keine Spitzfindigkeit für Juristen. Es entscheidet, was ein Vergleich hier leisten kann. Bei zwei zugelassenen Veranstaltern vergleicht man nicht, wer die schönsten Werbebilder hat, sondern wie hoch der Einsatz sein darf, wie viel Marge in der Quote steckt, wem die Seite überhaupt offensteht und was ein Guthaben beim Auszahlen kostet. Bei den acht ausländischen Namen vergleicht man nichts, was für einen Schweizer Wohnsitz von Dauer wäre — man sieht sich an, was einem im Netz begegnet, und ordnet es ein.
Der Weg durch diesen Vergleich ist der Weg einer Entscheidung. Zuerst die Rechtslage, weil sie den Rahmen setzt, in dem jede weitere Zahl steht. Dann die Spielerschutzinstrumente, weil sie bestimmen, wie viel Kontrolle ein Spielender tatsächlich hat. Dann die Aktionen, weil sie das laute Versprechen sind und der leise Kleingedruckte ist. Dann die beiden zugelassenen Veranstalter Seite an Seite. Und zuletzt die Grundlagen: nach welchen Grössen man überhaupt vergleicht und welche Zahl man ignorieren darf, wenn neben ihr eine wichtigere steht.
Was in der Schweiz erlaubt ist: zwei Veranstalter, ein Gesetz
Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat (Art. 3 lit. c und e BGS). Beaufsichtigt wird dieses Feld von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Das ist keine nebensächliche Zuständigkeit. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist für Casinos zuständig und für Sportwetten nicht, und wer in einer Diskussion über Wettleuchttürme eine Casino-Aufsicht anführt, hat die Behörden vertauscht.

Eine Bewilligung braucht in diesem System zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Dieser kurze Satz ist der Angelpunkt jedes Vergleichs. Eine ausländische Konzession, gleichgültig aus welchem Land und gleichgültig, wie respektabel sie dort ist, entfaltet hier keine Wirkung. Nicht eine eingeschränkte, nicht eine, die man mit einem zusätzlichen Formular aktiviert — keine.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Für die Deutschschweiz ist das die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt; Swisslos veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Für die Westschweiz ist es die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport.
Diese Zweiteilung ist geografisch, und sie ist schärfer, als viele annehmen. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Vertragsgebiet von Swisslos. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Wer in Zürich lebt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen; wer in Genf lebt, kein Sporttip-Konto. Das trifft Umzugswillige, Zweitwohnungsbesitzer und alle, die regelmässig zwischen Sprachregionen wechseln, härter als jede Quote. Und es erklärt, warum in Mannschaftssport-Foren ständig von «den zwei Schweizer Anbietern» die Rede ist, als handle es sich um ein Kartell: Es ist eines — eines, das der Gesetzgeber so gewollt hat.
Dass hinter der Beschränkung ein öffentlicher Zweck steht, zeigt die Zahl. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die das Geld für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe einsetzt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Rund ein Fünftel des Reingewinns kommt also aus dem Geschäft, über das hier geredet wird, und der Rückgang von Jahr zu Jahr ist die interessantere Zahl als jede Bestenliste.
Neben dem Veranstalterprivileg steht die Frage, worauf überhaupt gewettet werden darf. Erlaubt sind Sportereignisse, und nichts anderes: keine Politwetten, keine Wetterwetten, keine Wetten auf Fernsehsendungen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste — die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, und auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf dieser Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wer aus der Welt der grossen internationalen Buchmacher kommt, dem fehlt hier eine ganze Etage. Es gibt keinen Markt für die nächste Gelbe Karte, keinen für die Anzahl der Eckbälle, und der Esport-Bereich, der auf ausländischen Portalen inzwischen ganze Seiten füllt, existiert im bewilligten Angebot schlicht nicht. Das ist ein Qualitätsverlust für Marktfans und ein Schutzgewinn für alle, die schon einmal gesehen haben, wie ein Spieler auf eine Gelbe Karte in der 89. Minute wettet.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Das ist die Freiheit des Veranstalters, und sie ist der Grund, warum die Live-Märkte der beiden Schweizer Angebote von Woche zu Woche unterschiedlich ausfallen.
Ein Feld bleibt ausdrücklich offen: virtuelle Sportarten sind nicht geregelt. Dazu steht hier nichts, weil sich dazu nichts sagen lässt, ohne eine Behauptung zu erfinden.
Die Fragen, die sich beim Ausland nicht vermeiden lassen
Acht der zehn Namen in dieser Übersicht bieten Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an. Der Satz ist vollständig und braucht keine Ergänzung. Der rechtliche Rahmen ist der gleiche wie oben: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Konzession hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung.
Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Diese Entlastung ist aber nicht dasselbe wie Sicherheit. In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keine Fair-Play-Kontrolle, an die man sich wenden könnte.
Zwei Dinge fehlen einem Spielenden auf einer ausländischen Seite konkret. Erstens die Anbindung an das Sperrregister: Wer sich bei Swisslos unbefristet sperren lässt, ist in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Ein ausländischer Anbieter kennt dieses Register nicht. Zweitens der Rechtsweg: Es gibt keine Schweizer Instanz, bei der ein Streit über eine abgelehnte Auszahlung landet.
Und dann ist da noch die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Muster Domain-Hopping und führt dafür Interwetten und Bet-at-Home an; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend. Ein Vergleich, der eine ausländische Seite als dauerhaft erreichbar darstellt, beschreibt einen Zustand, den es nicht gibt.
Was auf der Schweizer Seite nicht existiert: ein Sperrwerkzeug gegen unerlaubte Zahlungen. Schweizer Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht, und wer das behauptet, erzählt eine Geschichte über ein Instrument, das es nicht gibt.
Für die Steuer gilt ein Unterschied, der in beiden Richtungen missverstanden wird. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, und darüber hinaus greift die Verrechnungssteuer. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt auf den Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer — aber die kantonale Praxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Das ist allgemeine Information; wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Beide Wege haben einen Preis. Der bewilligte Weg verlangt Wohnsitz im richtigen Gebiet, Ausweisprüfung, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten. Der ausländische Weg bietet mehr Märkte, mehr Sportarten, mehr — und gibt dafür die Schweizer Aufsicht, das Sperrregister und den Schweizer Rechtsweg auf. Wer sagt, einer der beiden sei «die sichere Wahl», verkürzt eine Abwägung zu einem Slogan.
Was der Werbung in der Schweiz erlaubt ist
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Tageszeit-Beschränkung für Werbung existiert nicht.
Diese Vorschrift erklärt, warum ein ernsthafter Vergleich das Ausland anführt und nicht ankündigt. Beschreiben und einordnen ist erlaubt und nützlich. Anwerben wäre eine Straftat, und eine Seite, die für einen nicht bewilligten Anbieter die Trommel rührt, bewegt sich in einem Bereich, in dem die Busse in die Hunderttausende geht. Wer das in einem Blog liest, das «die beste Wettseite 2026» kürt, sollte die Kür mit anderen Augen sehen.
Für Gratisspielguthaben und Freispiele braucht der Veranstalter die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen sind klein, und sie sind der Grund, warum das Aktionsangebot der beiden Schweizer Veranstalter so viel ruhiger aussieht als das, was einen auf ausländischen Portalen anspringt. Bonusbeträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Spielerschutz als Vergleichskriterium: die Grenzen setzt der Spielende
In der Schweiz setzt der Staat keine Einsatzobergrenze fest. Er verpflichtet den Veranstalter, vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen (Art. 87 VGS) — täglich, wöchentlich oder monatlich. Das ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts, und er erklärt, was ein Vergleich hier eigentlich misst: nicht eine vorgegebene Grenze, sondern wie sauber ein Anbieter den Spielenden bei der Wahl seiner eigenen Grenze begleitet.
Bei Swisslos läuft das über Verlustlimiten. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind wichtiger als sie klingen. Nach einer schlechten Nacht mit vier verlorenen Kombiwetten ist die Verlockung, sich selbst grosszügig mehr Luft zu geben, am grössten — und genau dann steht die Sperre. Der Gesetzgeber verlangt eine Erhöhung nach 24 Stunden, die beiden Veranstalter nehmen 72. Die Differenz ist organisatorisch begründet und wirkt für den Spielenden in die richtige Richtung.
Wer sich nicht nur begrenzen, sondern ganz aussetzen will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass eine Aufhebung vor Fristablauf möglich wäre. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Der Rahmen dahinter ist gesetzlich und geht über die Hausordnung hinaus. Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre; eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Wer online mitspielen will, braucht bei Swisslos mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei der Registrierung werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist mehr Aufwand als ein Formular mit einer E-Mail-Adresse — und es ist der Teil, den ein Kontrollsystem braucht, um überhaupt eines zu sein.
An dieser Stelle lohnt sich eine Zahl, die unbequem ist. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Knapp jeder zweite Testkauf endete mit einem Abschluss. Wer die Verkaufsstellen als das strengste Kontrollnetz der Schweiz beschreibt, beschreibt etwas, das die Aufsicht selbst nicht behauptet.
Ein Satz zum Vergleich mit dem Ausland, einmal und dann nicht wieder: Die Schutzinstrumente, die in diesem Abschnitt beschrieben sind, hängen an der Schweizer Bewilligung. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existieren sie nicht, weil kein Register angeschlossen ist und kein Gesetz greift. Die Einzelheiten stehen dort, wo es um die Fragen geht, die sich beim Ausland aufdrängen.
Guthaben, Auszahlung und was die Auszahlung kostet
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die zwei Freiauszahlungen pro Jahr sind knapp bemessen, und der 3-%-Abzug trifft nicht den, der einmal im Quartal auszahlt, sondern den, der regelmässig kleine Beträge abzieht. Wer sein Konto als Sparkonto behandelt und alle paar Wochen CHF 200 herausholt, merkt die Kommission. Wer einmal im Frühling abrechnet, merkt sie nie. Es lohnt sich also, den Auszahlungsrhythmus zu bündeln — nicht als Trick, sondern als normale Konsequenz einer Gebührenstaffel, die kaum jemand in der Willkommenswerbung liest.
Der Zahlungsweg, der in diesem Rahmen funktioniert, hat eine harte Grenze, und sie ist kein Hausrecht, sondern Gesetz. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Sein Spielguthaben kauft man bei Swisslos per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Wer wissen will, ob sein bevorzugter Weg dabei ist, liest den Abschnitt zu Ein- und Auszahlungen in den Bedingungen des Anbieters, den er tatsächlich nutzen will — nicht in einem Blog, der die Zahlarten aus dem Vorjahr listet.
Bei der Auszahlung von Gewinnen ist die Grösse der Betrag, nicht das Verfahren. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer selten gross gewinnt, für den ist die schnelle Variante die normale; wer einen grossen Treffer landet, bekommt ihn nach drei Arbeitstagen auf dem Konto.
Zum Verfall von Gewinnen gibt es eine Frist, die man als Spielender notieren sollte. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung Einsprache erheben will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Halbjahr und zehn Tage — die zweite Frist ist die, bei der eine Reise oder eine Erkrankung darüber entscheidet, ob Geld verloren geht.
Aktionen und Freiwetten: warum die Schweiz klein anfängt
Ein Willkommensbonus ist ein Angebot mit einem Preis, und der Preis steht nicht daneben. Bei den zwei bewilligten Schweizer Veranstaltern beginnt die Betrachtung desselben Themas mit einer Zahl, die gar nicht zum Angebot gehört: 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen für Gratisspielguthaben und Freispiele an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Aufsicht muss also vorher zustimmen (Art. 75 Abs. 2 BGS), und sie tut es in zweistelligen Stückzahlen pro Jahr. Das erklärt den Ton. Wer von einem ausländischen Portal mit einem vierstelligen Bonus und einer aufpoppenden Uhr anreist, erlebt bei Sporttip eine andere Welt.
Bedingungen zählen hier mehr als Beträge, und es gibt eine technische Erklärung dafür. Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Wer unter Gratisguthaben «Geld» versteht, versteht die Sache falsch: Man spielt damit, und was daraus wird, wird auf dem Weg über die Gewinnauszahlung behandelt. Wer auf eine Auszahlung wartet, die aus Gratisguthaben besteht, wartet auf etwas, das die Bedingungen nicht hergeben.
Bei Sporttip gibt es die Verstärkungen, die einen Markt ausmachen, und sie stehen mit ihren Bedingungen im Bedingungenstext. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffel liest sich grosszügig, bis man die 1.50 zur Kenntnis nimmt. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 ergeben eine Gesamtquote von mindestens rund 5.06, und solche Kombinationen gehen häufig daneben. Der Sprung von 5 % auf 20 % verlangt drei zusätzliche Voraussagen — der Ertrag verdreifacht sich, die Eintrittswahrscheinlichkeit sinkt auf einen Bruchteil. Wer den Kombiboost als Einkommensquelle liest, liest eine Staffel, die ihn zu immer längeren Kombinationen zieht. Wer ihn als Zugabe zu einer Wette versteht, die er sowieso spielt, hat das Instrument richtig in der Hand.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Punkt ist der, über den die wenigsten nachdenken. Ein Spielender nimmt einen Quotenboost an, das Spiel entwickelt sich unangenehm, er rettet sich per Cash-Out — und der Boost, der den Anreiz ausgemacht hat, ist weg. Er zahlt für die Absicherung mit der Prämie, die er gesucht hat. Das ist keine Tücke, sondern eine Bedingung, aber es ist eine Bedingung, die man kennen sollte, bevor man sie sich mit dem Cash-Out selbst wegnimmt.
Wer mit Gratisspielguthaben, Gratiswetten oder Boni rechnet, findet bei den beiden Schweizer Veranstaltern die Beträge und Bedingungen ausschliesslich in deren eigenen Bedingungen. Das ist die einzige Stelle, an der ein Angebot verbindlich beschrieben ist, und die einzige, an der man nachliest, was passiert, wenn eine Wette vorzeitig endet.
Bei den acht ausländischen Namen dieser Übersicht steht zu Aktionen nichts zur Verfügung, was sich belastbar nebeneinanderlegen liesse. Ihre Bewilligungslage, ihre Einordnung und der Umgang mit ihnen sind das, was diese Seiten hier beschreibbar macht.
Die zwei bewilligten Veranstalter im direkten Vergleich
Wer beide Angebote nebeneinanderlegt, sieht schnell, dass «besser» von der Wohnadresse abhängt, und dass der Rest ein Vergleich zweier Rollenverteilungen ist. Die eine Seite ist auf die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein zugeschnitten, die andere auf sechs Westschweizer Kantone. Alles Weitere variiert innerhalb dieser Aufteilung.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin bzw. gemeldete Konzession | Kontingent des Kontos |
|---|---|---|---|
| Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel in der Schweiz | Swisslos, Sitz Basel; Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020 | Wohnsitz im Vertragsgebiet: Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein |
| Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel in der Schweiz | Loterie Romande | Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine belastbare Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte | — |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | keine belastbare Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte | — |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | keine belastbare Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte | — |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | keine belastbare Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte | — |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | keine belastbare Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte | — |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldet: Tobique (Kanada) — ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine belastbare Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte | — |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | keine belastbare Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte | — |
Die dritte Spalte verrät mehr über den Markt als über die einzelnen Marken. Bei acht der zehn Zeilen lässt sich keine Konzession angeben, die vor einer Schweizer Stelle Bestand hätte. Bei X3Bet nennt die Berichterstattung Tobique in Kanada, und selbst das ändert nichts: Art. 4 BGS lässt ausländische Bewilligungen in der Schweiz nicht gelten. Wer in der Tabelle eine Spalte mit Häkchen erwartet, findet stattdessen eine Spalte, die zwei Einträge hat und acht Leerstellen — und das ist die ehrlichste Darstellung dieses Marktes.
Was die vier Spalten für den Kontoinhaber bedeuten: Die Spalte zum Kontingent ist der harte Filter. Wer in Basel wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung, wer in Lausanne wohnt, nicht bei Sporttip. Der Zürcher Haushalt, der eine Zweitwohnung im Wallis hat, ist der interessante Grenzfall — entscheidend ist der Wohnsitz, den er im Registrierungsverfahren belegen kann. Für alle anderen in der Schweiz ist die Tabelle kürzer, als sie aussieht: Es bleibt eine Zeile.
Die Menge der Zahlung stattet die Frage nach den Grenzen aus. Bei Sporttip liegen die Einsätze zwischen CHF 1 und CHF 1’000 für eine Wette oder Kombination; bei einer Systemwette sind bis zu CHF 10’000 möglich. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Limite wirkt nach oben offen und ist es nicht. CHF 1’000 pro Einzelwette ist für einen Haushalt, der CHF 20 setzt, bedeutungslos; für einen, der mit CHF 500 hantiert, ist es die Decke. Wer einen grösseren Betrag auf ein einzelnes Spiel legen will, kann bei Swisslos auf die Systemwette ausweichen, deren Limite bei CHF 10’000 liegt — ein Kombinationskonstrukt, kein Einzeltipp. Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist dagegen eine bewusst niedrige Hürde: Bei Sporttip lässt sich mit dem Einsatz einer Tasse Kaffee spielen, und diese Hürde ist der Grund, warum hier auch Gelegenheitswettende landen. Dass die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden kann, gehört zum Vertragsverhältnis und nicht in die Kategorie «Werbung».
Über die Limiten bei Jouez Sport lässt sich mit dem gleichen Nachdruck nicht reden. Die Loterie Romande nennt in ihrem Profil Kontaktadresse, Verkaufsstellenzahl und Mitarbeiterzahl, aber keine Einsatzgrenzen, und wo keine steht, wird keine erfunden.
Der dritte Vergleichspunkt ist die Livewette, und hier zieht derselbe Mechanismus wie bei jeder Livewette. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Wer live wettet, wettet auf eine Verzögerung, und diese Bedingung sagt genau, wo sie endet. Ein Tor, das beim Absenden schon gefallen ist, wird nicht plötzlich zum Gewinn. Die zweite Hälfte der Bedingung ist die schärfere: In den Momenten, in denen ein Live-Bild am meisten hergibt, kann der Anbieter eine Wette zum Einsatz zurückzahlen, statt sie zu bewerten. Beide Regeln sind bei der Abgabe sichtbar und beim Absenden bereits verbindlich — lesenswert, aber kein Überraschungsmoment im Nachhinein.
Ein vierter Punkt, der beide Angebote betrifft, ist die Definition der Spielzeit. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten beim Fussball — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Die Nachspielzeit zählt also mit, die Verlängerung nicht. Für die gängige Drei-Wege-Wette ist das die Standardlösung, und für «wer kommt weiter» ist der Hinweis im Wettprogramm entscheidend.
Und ein fünfter Punkt, der die Grenze der eigenen Kombinationsfreiheit zeigt: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Sieger einer Partie und die Anzahl der Tore in derselben Partie hängen voneinander ab; die Plattform zwingt solche Verbindungen durch ein Werkzeug, statt die Kombination einfach zuzulassen. Wer die Rückerstattung als Teil der Strategie eingeplant hat, plant mit einer Korrektur, die nicht passiert.
Der sechste Punkt wird regelmässig übersehen: die Absage. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem abgesagten Spiel ist demnach die richtige Zahl der Wert 1.00, nicht der Einsatz. Wer eine Viererkombination mit einer ausgefallenen Partie hält, bekommt drei Viertel seiner Kombination bewertet und ein Glied mit dem neutralen Faktor 1.00.
Was die beiden Häuser sonst unterscheidet, ist keine Quote, sondern eine Zahl aus dem Geschäftsbericht. Swisslos verteilte für 2025 CHF 562 Mio. Reingewinn, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, mit CHF 109 Mio. aus den Sportwetten (nach CHF 122 Mio. im Vorjahr). Wer hier wettet, spielt in einem Modell, in dem ein grosser Teil des Ergebnisses in gemeinnützige Zwecke fliesst. Für die Loterie Romande gilt strukturell dasselbe, weil Art. 125 BGS die Verwendung des Reingewinns für öffentliche Zwecke festschreibt. Das ist kein Argument für eine Wette und kein Argument gegen eine — es ist der Grund, warum diese zwei Anbieter überhaupt existieren und warum es nicht mehr werden.
Was die beiden Veranstalter damit zu tun haben, ist eine Frage von einem Satz. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beim Höchsteinsatz von CHF 1’000 ist die Differenz zur vollen Rundung ein Bruchteil eines Frankens. Bei einem Systemwetteneinsatz von CHF 10’000 mit einem knappen Auszahlungsbetrag kann sie in die Hunderter gehen. Es ist keine Unterschlagung, sondern eine Rundungsvorschrift, und sie ist ein weiterer Grund, den Auszahlungsbetrag vor der Abgabe selbst zu schätzen.
Was der Quotenschlüssel über einen Anbieter sagt
Die Quote ist die einzige Zahl auf einer Wettseite, die gleichzeitig ein Preis und eine Angabe über den Anbieter ist. Der Quotenschlüssel — in der Marktsprache auch Auszahlungsquote — gibt an, welchen Anteil aller Einsätze ein einzelner Markt zurückzahlt, wenn man alle Ausgänge eines Marktes gleichzeitig betrachtet. Er beträgt eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten: eins durch (1 durch Quote₁ plus 1 durch Quote₂ und so weiter bis zur letzten Quote des Marktes).
Ein Beispiel, ausdrücklich als Beispiel und nicht als irgendwo abgelesener Preis: Ein Zwei-Weg-Markt mit zwei Quoten von je 1.90. Die Summe der Kehrwerte ist 1/1,90 + 1/1,90, also rund 1’053. Der Kehrwert davon ist der Quotenschlüssel: rund 95 %. Die Marge, die der Veranstalter einbehält, ist die Differenz zu 100 % und liegt damit bei rund 5 %.
Diese rund 5 % sind kein Naturgesetz, sondern eine Bandbreite mit Bedingungen. Sie gelten nur für einen Markt mit genau zwei Ausgängen zu je 1.90. Verschiebt sich eine der beiden Quoten auf 1.85 und 2.00, ändert sich die Summe der Kehrwerte und damit die Marge. Hat ein Markt drei Ausgänge — die klassische Drei-Wege-Wette — oder zwanzig, fällt die Rechnung anders aus, und sie fällt in der Regel nicht zugunsten des Spielenden aus. Bei einem Markt mit sehr vielen Ausgängen und dünnem Umsatz liegt die Marge typischerweise höher als bei einem Zwei-Weg-Markt auf ein Ereignis mit grossem Publikum.
Wer diese Zahl einmal verstanden hat, sieht jede Wettseite anders. Ein Quotenschlüssel von rund 95 % bedeutet: Von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, kommt im Durchschnitt über alle Ausgänge rund 95 Rappen zurück — unabhängig davon, wer gewinnt. Die rund 5 Rappen sind der Preis für das Spiel, und sie werden nicht erst bei der Auszahlung fällig, sondern sind schon in jeder Quote eingebaut. Bei langer Spielweise sind sie der wichtigste Kostenposten überhaupt, wichtiger als jede Aktionsprämie, deren Bedingungen man erst erfüllen muss.
Für den Vergleich zweier Anbieter folgt daraus eine Reihenfolge der Prüfung. Zuerst dieselbe Partie bei beiden suchen, dann die Quoten aller Ausgänge notieren, dann für jeden Anbieter den Kehrwert summieren und den Kehrwert der Summe bilden — und erst danach auf den Bildschirm schauen, auf dem ein Bonus beworben wird. Ein grösserer Quotenschlüssel ist über hunderte Wetten mehr wert als eine einmalige Prämie, die an eine Mindestquote gebunden ist.
Dass dies als Band mit Bedingung formuliert ist, hat einen Grund: Diese Rechnung gilt für den jeweiligen Markt und die jeweilige Quote. Ein Anbieter mit einem starken Hauptmarkt kann bei einem Nebenmarkt teurer sein, und umgekehrt. Wer zwei Anbieter vergleicht, vergleicht Märkte, nicht Marken. Die Zahl sagt also nicht, welcher Anbieter «günstiger» ist, sondern was ein bestimmter Markt in diesem Moment kostet — und das ist die einzige Aussage, die eine Quote trägt.
Grundlagen: welche Grössen zählen und welche man ignorieren darf
Wer zehn Namen nebeneinanderstellt, glaubt, eine Rangliste zu bauen. Meistens baut er eine Liste von Zeilen, in denen eine Zelle nie gefüllt werden kann. Bevor irgendein Anbieter bewertet wird, muss deshalb geklärt werden, nach welchen Grössen überhaupt verglichen werden kann und welche Zahl man getrost überspringt, sobald eine bestimmte andere daneben steht.

Die belastbaren Grössen dieses Vergleichs sind: die Bewilligungslage und das Vertragsgebiet, die Einsatzgrenzen und die Spielzeitregeln, die Livewetten, das Auszahlungsverfahren samt Gebühren und Fristen, die Schutz- und Sperrinstrumente und der Quotenschlüssel der einzelnen Märkte. Jede davon ist überprüfbar, und jede davon betrifft den Spielenden unmittelbar.
Die Grössen, die man ignorieren darf, sind die grössten Zahlen auf jeder Werbeseite. Eine Bonusobergrenze von mehreren tausend Franken verschwindet aus der Betrachtung, sobald ein Mindestumsatz daneben steht, der ein Vielfaches des Bonus verlangt. Eine Quotenangabe verschwindet, sobald daneben der Mindesteinsatz oder die Mindestquote steht. Und ein «bis zu X %» verschwindet, sobald darunter die Bedingung steht, unter der dieser Satz gilt.
Eine besondere Gruppe sind die Angebote, nach denen viele suchen, weil alle danach suchen. Nach Zahlarten wie Bitcoin oder PayPal, nach einem «Bonus ohne Einzahlung», nach neuen Seiten — all das sind Wege, auf denen man zu einem Anbieter kommt, und keine Eigenschaften, nach denen sich Wettseiten sinnvoll ordnen lassen. Sie stehen hier als Notiz, nicht als Spalte.
Was hier nicht bewertet wird, ist die Frage, welcher Anbieter gewinnt. Sie lässt sich nicht beantworten, weil sie falsch gestellt ist. Nicht die Wettseite gewinnt, sondern der Vergleich: die eine für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die andere für die Westschweiz — und keine ausländische Seite als dritter Weg ohne Schweizer Rahmen. Wer eine Rangliste mit einem Sieger erwartet, hat die Struktur dieses Marktes nicht akzeptiert. Wer sie akzeptiert, hat hier mehr über sein Geld erfahren als in jeder Liste mit einem Pokal.
Nach welchen Kriterien sich zwei Angebote überhaupt vergleichen lassen
Ein Vergleich ist so gut wie die Grössen, die er zulässt. Sechs davon tragen das Gewicht.
Das Vertragsgebiet ist die erste und unumgehbare Grösse. Es entscheidet, ob man überhaupt ein Konto erhält, und es entscheidet, welche Seite man beim Aufrufen anmelden kann. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, Wohnsitz in der Schweiz nach Art. 47 Abs. 3 VGS — mehr lässt sich dazu nicht sagen, und das ist eine Frage von ein paar Sekunden, die eine Anfrage klärt.
Die zweite Grösse sind die Einsatzgrenzen. Sie sind das, was den einen Zugang für einen Haushalt brauchbar und für einen anderen unbrauchbar macht. CHF 1 als Mindesteinsatz und CHF 1’000 als Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für eine Systemwette — das sind die Zahlen, die jedes Budgetgespräch bestimmen, und sie stehen in den Bedingungen und nicht in einem Werbebanner.
Die dritte Grösse ist die Quote selbst, gemessen am Quotenschlüssel des Marktes. Sie ist der Preis des Produkts und die einzige Zahl, die über hunderte Wetten hinweg wirkt.
Die vierte Grösse ist das Auszahlungsverfahren: auf welches Konto, in welcher Frist, mit welcher Gebühr, mit welcher automatischen Gutschrift unterhalb welcher Schwelle. Zwei Freiauszahlungen pro 365 Tage und dann 3 % auf den Betrag ist eine Struktur mit einem klaren Verhalten, und wer sie kennt, verhält sich entsprechend.
Die fünfte Grösse sind die Schutz- und Sperrinstrumente, weil sie die Antwort auf die Frage sind, wie viel Kontrolle ein Spielender behält. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren, sofortige Senkung, Erhöhung erst nach 72 Stunden — das sind Eigenschaften eines Kontos, die man vor der ersten Einzahlung kennt und nicht danach.
Die sechste Grösse ist die Kontrolle der Regeln selbst: Was passiert bei einer Absage, wie wird gerundet, wann verfällt ein Gewinn, wie wird eine Livewette bewertet, die nach dem Ereignis abgegeben wurde? Bei Sporttip sind diese Punkte schriftlich: 48 Stunden Nachholfrist bis zur Ungültigkeit, Aufrundung auf zwei Nachkommastellen und dann Abrundung auf 5 Rappen, 26 Wochen bis zum Verfall eines geltenden Anspruchs, Bewertung mit Quote 1.00 nach dem tatsächlichen Ausgang. Solche Regeln liest man einmal und kennt sie dann für alle Wetten.
Am Rand dieser sechs Grössen liegt eine Zahl, die dazu gehört, ohne ein Verkaufsargument zu sein: der Verwendungszweck. CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz im Jahr 2025 sind keine Produkteigenschaft, aber sie erklären, warum es diesen Markt in dieser Grösse gibt. Wer aus einer Auseinandersetzung mit dem Schweizer Modell kommt, wird diese Zahl kennen wollen; wer nur eine Quote sucht, kann sie überspringen.
Was nicht in die Liste gehört, ist die Frage nach dem «besten» Anbieter, und der Grund ist strukturell: Bei einem Portemonnaie voller ausländischer Namen wäre ein Sieger eine Produktempfehlung. Bei zwei bewilligten Veranstaltern wäre ein Sieger eine Aussage über zwei Häuser, die sich nicht überschneiden. Wer zwischen ihnen wählen könnte, könnte es nicht wegen der Qualität, sondern nur wegen des Wohnsitzes — und dann hat er nicht gewählt.
Nach welchen Zahlen man suchen darf und welchen man misstrauen sollte
Dieser Vergleich deckt die Suchanfragen ab, mit denen Leser hier hereinfinden, und ein paar davon verdienen eine klare Antwort statt einer Tabellenzeile.
Die Suche nach einer Wettseite «für alles» ist die Suche nach einem Anbieter, der möglichst alles kann. In der Schweiz bedeutet sie zuerst, im richtigen Vertragsgebiet zu wohnen, und danach, mit einer geschlossenen Liste von Sportarten und Märkten zu leben. «Für alles» heisst hier: für alle Sportarten, die auf der Bewilligungsliste stehen, für Live- und Prematch-Wetten und für Systemwetten.
Die Suche nach Wettseiten mit Bitcoin oder PayPal trifft in der Schweiz auf eine Regel, die härter ist als jede Zahlungspräferenz. Anonyme Auszahlungen existieren im bewilligten Angebot nicht, weil Auszahlungen an ein Konto auf den eigenen Namen gebunden sind (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wer mit einer Zahlungsmarke bezahlt, bezahlt damit auch seine Identität. Wer wissen will, welche Marken ein Anbieter konkret akzeptiert, liest dessen Bedingungen zu Ein- und Auszahlungen.
Die Suche nach neuen Wettseiten hat hier eine ungewöhnliche Antwort. Es gibt keine Kette neuer Bewilligungen, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben. Neu ist in diesem Markt ein neues Produkt oder ein neuer Bedingungstext bei einem der beiden Veranstalter, nicht eine neue Marke.
Die Suche nach einem Bonus ohne Einzahlung verläuft in der Schweiz über Gratisspielguthaben, und dafür braucht der Veranstalter die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), die sie 2025 in 16 Fällen erteilte. Gratisspielguthaben bei Swisslos ist nicht auszahlbar. Ein «Bonus ohne Einzahlung» als auszahlbare Summe existiert damit in dieser Form nicht: Es existiert als Spielguthaben, mit dem man spielt.
Wer einen Anbieter bewerten will, den er nicht kennt, hat zwei Prüfschritte, die jede Behauptung ersetzen. Bei einem Schweizer Anbieter: Vertragsgebiet, Bewilligungslage, Hausordnung. Bei einem ausländischen: ob er auf der Sperrliste der Gespa steht. Diese Liste wird laufend nachgeführt, ihre erste Ausgabe datierte vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge. Wer in einem Forum liest, eine bestimmte Seite sei «problemlos», findet dort keine Auskunft darüber, ob seine Domain demnächst gesperrt wird.
Eine Warnung gehört zum Schluss dieses Abschnitts. Keine Zahl in dieser Übersicht ersetzt das eigene Nachlesen der Bedingungen. Limiten können ohne Angabe von Gründen geändert werden, Cash-Out kann von Swisslos jederzeit angepasst werden, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Eine Zahl, die man heute abliest, ist morgen nicht falsch — sie ist nur nicht mehr gültig.
Die geprüften Wettseiten im Einzelnen
Zwei Häuser mit Schweizer Bewilligung, acht Namen ohne. Die Reihenfolge hier ist die des Marktes und nicht die einer Rangliste: zuerst die zwei bewilligten Veranstalter, deren Produkte den Rahmen dieses Vergleichs abstecken, dann die acht ausländischen Marken, die man beim Suchen antrifft, mit ihrer Einordnung und ohne weitere Zutat.
Swisslos Sporttip: das Kontingent, das die Deutschschweiz ausschöpft
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Haus veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und es hält die Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Eine der beiden Bewilligungen also, die die interkantonale Regelung überhaupt zulässt.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, erhält kein Online-Konto.
Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, bei Systemwetten sind Einsätze bis CHF 10’000 möglich. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen.
Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Zum Aufladen bietet Swisslos PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der Weg, auf dem man nicht mit dem Handy hantiert, endet also nicht am Schalter, sondern an der Kasse.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Teilauszahlung gibt es nicht: Wer sich für den Ausstieg entscheidet, entscheidet sich für den ganzen Einsatz.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Bei den Verstärkungen ist Sporttip das reichhaltigere der beiden Häuser. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Auszahlungsstruktur ist die Stelle, an der Sporttip am wenigsten grosszügig wirkt. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Das Fazit zu diesem Haus fällt an einer Stelle schärfer aus als erwartet: Die Auszahlungsgebühr ab der dritten Überweisung im Jahr ist der teuerste Satz in Sporttips Bedingungen und der Punkt, an dem ein regelmässiger Spieler am ehesten Geld liegen lässt — nicht die Quote, nicht die Limite.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Privileg, sechs Kantone
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Auch hier handelt es sich um eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa — und um die zweite der beiden Veranstalterbewilligungen, die die interkantonale Regelung zulässt.
Das Vertragsgebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt das Haus die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; es zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Eine Online-Konto-Eröffnung ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet möglich.
Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat mit Jouez Sport den Zugang zum Schweizer Sportwettenmarkt, den die Deutschschweizer Veranstalterin für ihn nicht öffnet. Das ist kein Argument über die Qualität des Angebots, sondern über seine Erreichbarkeit; und weil die beiden Gebiete sich nicht überschneiden, ist es für die meisten Haushalte die einzige Frage, die über die Anbieterwahl entscheidet.
Zu den Einsatzgrenzen der Loterie Romande lässt sich hier nichts Belastbares sagen. Ihre Selbstdarstellung nennt Adresse, Verkaufsstellen und Mitarbeiterzahl, aber keine Höchst- oder Mindesteinsätze. Wer vor der ersten Wette wissen will, wie viel er höchstens auf eine Einzelwette legen kann, liest die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Jouez Sport, wo die Limiten stehen, sobald man eingeloggt ist. Wer eine Zahl in einem Vergleich findet, die die Loterie Romande nicht selbst nennt, sollte sie dort nachschlagen.
Das Fazit zu diesem Haus fällt an einem Punkt, den die Zahl der Verkaufsstellen erklärt: Mit 2’350 Annahmestellen in sechs Kantonen ist Jouez Sport ein Netzwerk, das den Weg über den Bildschirm nicht braucht — und wer in der Westschweiz wohnt, hat damit den einzigen Zugang zum bewilligten Schweizer Angebot, den es für ihn gibt.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung
IviBet bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an. Das ist der einzige Satz, der zu diesem Punkt vollständig ist. Eine Bewilligung, die Swisslos und Loterie Romande vorbehalten ist, besitzt IviBet nicht, und eine ausländische Konzession hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung.
Die Seite ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS gesperrt werden. Die Aufsicht hat diesen Mechanismus beschrieben, und sie nennt 671 Domains zum Ende des Jahres 2025.
Wer mit dem Gedanken spielt, bei einem ausländischen Anbieter zu wetten, sollte die Steuerfolge kennen: Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Was IviBet für einen Leser interessant macht, ist eine Frage an den Leser und nicht an den Anbieter: Was erhofft er sich von einem Konto, das im Streitfall keine Schweizer Adresse hat?
FortuneJack: Sportwetten ohne Schweizer Zulassung
Auch FortuneJack veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt derselbe Rahmen: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, eine ausländische Konzession entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung, und eine Konzession, die als solche nicht belastbar benannt ist, ändert daran nichts.
Die Seite ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Die Steuerfolge für Gewinne bei ausländischen Anbietern ist dieselbe wie bei jedem ausländischen Grossspiel und wird an der Stelle über IviBet beschrieben; sie hängt an der Kantonspraxis und nicht an der Marke.
Für einen Schweizer Haushalt ist der interessante Aspekt an FortuneJack nicht das Angebot, sondern die Frage, was ein Kontoinhaber bei einer Streitigkeit täte. Eine Antwort darauf gibt es hier nicht, und das ist die Antwort.
BetAlright: Sportwetten ohne Schweizer Zulassung
BetAlright veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; das ist die Regel, die diesen Vergleich in zwei Gruppen teilt, und BetAlright steht auf der anderen Seite dieser Teilung.
Es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, und Schweizer Telekom-Anbieter sperren sie dann per DNS.
Die Strafdrohung trifft den Anbieter und nicht den Spielenden: Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Für den Spielenden folgt daraus keine Sicherheit, sondern nur die Abwesenheit eines eigenen Risikos.
Wer bei solchen Anbietern ein Konto hält, sollte wissen, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Das ist die praktische Konsequenz einer Bewilligungslücke, und sie betrifft das Guthaben des Nutzers, nicht nur die Bilanz des Anbieters.
GG.BET: Sportwetten ohne Schweizer Zulassung
GG.BET veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung, und der Rahmen ist der gleiche: Nur die zwei bewilligten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, ausländische Konzessionen haben nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz.
Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, der Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa bleibt möglich.
Dass eine Marke international bekannt ist, ändert nichts an ihrer Stellung im Schweizer Recht. Der Bekanntheitsgrad eines Namens ist keine Bewilligung und ersetzt keine Aufsicht — wer das verwechselt, verwechselt Marketing mit Regulierung.
Offen bleibt der Punkt, an dem sich ein Interessent prüfen sollte: Ob er im Streitfall einen Weg hätte, sein Guthaben durchzusetzen. Diese Frage beantwortet jede Schweizer Kontoeröffnung mit ja und jede dieser Seiten mit einem Achselzucken.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung
Unibet veranstaltet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung. Das ist die Einordnung, die der Schweizer Rahmen vorsieht, und sie hängt nicht an der Grösse des Hauses: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten.
Die Seite ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsweg; ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Die Steuerfolge gilt für Gewinne aus ausländischen Grossspielen und wird nach der Kantonspraxis behandelt. Wer hier gewinnt, sollte, wie bei jedem ausländischen Anbieter, im eigenen Kanton prüfen, wie der Gewinn zu behandeln ist.
Was dieses Haus mit den anderen sieben teilt, ist der entscheidende Punkt: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle — unabhängig davon, wie umfangreich sein Angebot aussehen mag.
X3Bet: ohne Schweizer Bewilligung
X3Bet veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung. Beim Punkt der gemeldeten Konzession unterscheidet sich dieses Haus von den übrigen sieben: Die Berichterstattung Dritter nennt Tobique in Kanada. Das ist die einzige Angabe dieses Profils, die eine Konzession überhaupt benennt, und sie hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung.
Die Folgen sind die gleichen wie bei jedem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine mögliche Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa.
Dass hier überhaupt ein Lizenzhinweis verfügbar ist, während bei anderen nichts Belastbares vorliegt, ist der einzige messbare Unterschied — und er verschiebt das Bild nicht, weil ein kanadisches Regime Schweizer Spielende nicht schützt und die Schweizer Aufsicht nicht bindet.
Wer eine Seite ohne Schweizer Bewilligung nutzt, hat am Ende eine einzige Adresse, an die er sich wenden kann: den Anbieter selbst. Ob das genug ist, entscheidet jeder für sich — aber er sollte wissen, dass er es tut.
PowBet: Sportwetten ohne Schweizer Zulassung
PowBet veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung. Der Satz ist kurz, und er fasst zusammen, was für den Schweizer Rahmen gilt: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten, ausländische Bewilligungen wirken nach Art. 4 BGS hier nicht.
Die Seite ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsweg; ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Ein Kontoinhaber bei einem solchen Anbieter hat keinen Anspruch auf Schutz durch die Instrumente, die bei den bewilligten Veranstaltern vorgeschrieben sind — von der Spielsperre über das Register bis zur Ombudsstelle. Wer sich bei Swisslos unbefristet sperren lässt, ist in einem schweizweiten Register erfasst, das auch für Casinos und für Liechtenstein gilt; bei einem ausländischen Anbieter existiert das nicht.
Bleibt die Frage nach dem Grund. Wer bei PowBet spielt, spielt wegen eines Angebots, das in der Schweiz nicht angeboten werden darf. Das ist ein Wunsch, den man nachvollziehen kann, und ein Risiko, das er selbst trägt.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung, und es gibt keinen Zusatz, der das abmilderte: Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine Konzession, die Swisslos oder Loterie Romande gehörte, kann keine andere Marke besitzen.
Nicht angeschlossen an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine mögliche Sperrung per DNS über die Sperrliste der Gespa.
Für die Steuer gilt die Kantonspraxis bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen. Wer dort gewinnt, trägt die Abklärung selbst, und die Praxis unterscheidet sich zwischen den Kantonen.
Wer die zehn Zeilen dieser Übersicht liest, sieht am Ende acht Namen mit demselben Vermerk und zwei mit einem Geschäftsbericht, einer Kontaktadresse und einer Verkaufsstellenzahl. Das ist der Vergleich, und er ist kürzer, als die Suchanfrage vermuten lässt.
Häufige Fragen zum Vergleich von Wettseiten
Nach welchen Kriterien lassen sich Wettseiten sinnvoll vergleichen?
Eine Wettseite lässt sich überprüfbar vergleichen an der Bewilligungslage, am Bereich des Veranstalters, an den Einsatzgrenzen, am Quotenschlüssel der einzelnen Märkte, am Auszahlungsverfahren mit Gebühren und Fristen und an den Schutz- und Sperrinstrumenten. Alle sechs Grössen hängen am Recht und an den Bedingungen des Anbieters, und keiner davon lässt sich aus einem Werbebanner ablesen.
Warum gibt es in der Schweiz nur zwei Veranstalter für Sportwetten, und wie teilen sie das Land auf?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin und in Liechtenstein; Loterie Romande führt Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Online-Konto-Eröffnung setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.
Wie viel Marge steckt in den Quoten, und wie lässt sie sich zwischen Anbietern vergleichen?
Der Quotenschlüssel eines Marktes ist eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten. Ein Zwei-Weg-Markt mit zwei Quoten von je 1.90 hat im Beispiel einen Quotenschlüssel von rund 95 % und damit eine Marge von rund 5 %. Die Werte gelten je Markt und Quote, nicht für eine ganze Marke.
Wie unterscheiden sich die Einsatzgrenzen bei Sporttip und Jouez Sport?
Bei Sporttip gelten die genannten Einsatzlimiten von CHF 1 bis CHF 10’000. Die Loterie Romande nennt in ihrer Selbstdarstellung keine Einsatzgrenzen für Jouez Sport; diese stehen in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen.
Was bedeutet es für einen Vergleich, dass ausländische Seiten keine Schweizer Bewilligung haben?
Eine ausländische Konzession hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Solche Seiten sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, und in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
Wie unterscheiden sich Auszahlung, Zahlungsweg und Kosten bei den bewilligten Veranstaltern?
Bei Swisslos wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen ausgezahlt, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Auszahlungen sind nur auf ein Konto auf den Namen des Inhabers möglich, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die zehn Häuser, die hier stehen, lassen sich nicht zu einer Rangfolge ordnen, und das ist das Ergebnis und nicht das Scheitern des Vergleichs. Zwei von ihnen veranstalten mit Schweizer Bewilligung in getrennten Gebieten, acht ohne. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat einen bewilligten Zugang; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, hat den anderen; und wer darüber hinaus etwas sucht, sucht einen dritten Weg, den es in diesem Rahmen nicht gibt. Die Zahlen, die diesen Vergleich tragen, sind klein und unspektakulär: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz auf eine Einzelwette, CHF 10’000 auf eine Systemwette, rund 5 % Marge in einem Zwei-Weg-Markt zu 1.90, zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr, 3 % danach, 72 Stunden Sperrfrist für eine Erhöhung der eigenen Verlustlimite. Wer diese Zahlen kennt, braucht keine Rangliste. Wer eine Rangliste sucht, wird sie finden — auf einer anderen Seite, mit grösseren Zahlen und weniger Inhalt.
Vergleich – anbietervergleichch.com
Inhalt erstellt vom Team «anbietervergleichch.com»
